Rechtsanwältin Dr. Astrid Wagner bezeichnet die Ö-Hymne öffentlich auf Facebook als hässlich

Darf man die Ö-Hymne öffentlich als "hässlich" bezeichnen?

Das Absingen der Österreichischen Bundeshymne kann im Rahmen des Staatsbürgerschaftsverfahrens verlangt werden. Offenbar konnte die Rechtsanwältin Dr. Astrid Wagner durchsetzen, dass das auch mit der Steirische Landeshymne geht.

Die Ö-Hymne dürfte möglicherweise auch nicht so ganz den Geschmack der Rechtsanwältin Astrid Wagner treffen. Dies schließen wir aus einem heutigen Facebook-Eintrag von ihr. In diesem bezeichnet sie die Ö-Hymne öffentlich  als „hässlich“!  (Wörtlich: … statt der hässlichen Ö-Hymne)

Dass das Wort „hässlich“ kein Adelsprädikat sondern eine Beleidigung ist, bedarf wohl keiner weiteren Erklärung. Darf man die Ö-Hymne öffentlich als „hässlich“ bezeichnen? Nun, wir haben die KI dazu befragt und nachfolgendes Ergebnis erhalten:

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Keine Staatsbürgerschaft! Ukrainer verweigert österreichische Bundeshymne

„Lassen uns nicht pflanzen“ – FPÖ Landesrat Dr. Christoph Luisser greift durch

„Die Staatsbürgerschaft ist kein Geschenkartikel, sondern eine Auszeichnung, die Respekt, Dankbarkeit und Wertschätzung voraussetzt. Wer sich weigert, sich mit Österreich zu identifizieren, zeigt nur, dass er gar nicht gewillt ist, die Grundprinzipien unserer Heimat anzunehmen“, kommentiert LH-Stellvertreter Udo Landbauer einen aktuellen Fall in Niederösterreich.

Ein Ukrainer weigerte sich bei der zeremoniellen Verleihung der Staatsbürgerschaft am 15. Oktober 2024 auf der BH Baden, die rot-weiß-rote Bundeshymne zu singen. Er erklärte bereits im Vorfeld, dass er dazu nicht bereit sei. Mit dem einstimmigen Beschluss der NÖ Landesregierung vom Dienstag wird die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft widerrufen. „Wir lassen uns nicht pflanzen“, spricht Landbauer von einer Provokation.

Gemäß § 21 Staatsbürgerschaftsgesetz ist bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft das gemeinsame Absingen der Bundeshymne und das sichtbare Vorhandensein der Fahnen der Republik Österreich und des jeweiligen Bundeslandes erforderlich.

Die Entscheidung des zuständigen Landesrats Dr. Christoph Luisser, die Verleihung zu widerrufen, ist für diesen „selbstverständlich und rechtlich zwingend“. „Es gibt keine Kompromisse. Die Staatsbürgerschaft kann am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses vergeben werden. Das ist kein Muss. Wer sich ganz offensichtlich gegen Österreich ausspricht, hat es einfach nicht verstanden“ so Luisser.

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Wiener Grüne reiten dem politischen Sonnenuntergang entgegen


Linksextreme Bevormundung durch die Wiener

Grünen wird in Wien sehr bald ein Ende haben

Wenn man glaubt es geht nicht schlimmer,  dann zeigen die Wiener Grünen, daß das
politische  Souterrain  noch  nicht  erreicht  ist.   Fünf  Jahre  lang  hat die marxistische
Verbotspartei nunmehr die Wienerinnen und Wiener ausgesackelt und bevormundet
– damit wird nach der Wiener Landtagswahl im Herbst endlich Schluss sein,  so heute
der Landesparteisekretär der Wiener FPÖ,  BR Hans-Jörg Jenewein in einer Stellung-
nahme zur Grünen Faschingssitzung, auch Landesversammlung genannt.
Schon  die  SPÖ-Alleinregierung war für Wien eine einzige Katastrophe und habe die
Stadt in ein Schuldendilemma ohne Gleichen geführt. Die Regierungsbeteiligung des
grünen  Wurmfortsatzes habe die Lage jedoch nur massiv verschlechtert.  Fünf Jahre
Rot-Grün und die Verschuldung der Bundeshauptstadt habe die 10 Milliarden Grenze
locker  übersprungen,   fünf  Jahre   Rot-Grün  und  die  kommunalen  Abgaben  und
Steuern  haben  ein  Allzeithoch erreicht.   Dafür, so Jenewein,  habe man jetzt einen
Fußgängerbeauftragten,  regelmäßige Radwegdebatten und eine Fußgängerzone in
der  Mariahilferstraße,   die  bei  leichtem   Schneefall  nicht  mehr   geräumt  werden
können,  wie  erst  am   Anfang  dieser  Woche   eindrucksvoll  bestätigt  wurde.  Die
Lebenserhaltungskosten  sind mit grüner Beteiligung massiv in die Höhe geschnellt,
die Arbeitslosenzahlen haben ein Allzeithoch erreicht und die Kriminalität explodiert.
Die  Wiener Grünen  jedoch feiern sich trotz ihrer negativen Leistungsbilanz munter
ab.
Bemerkenswert  sei  zudem die Tatsache, daß bei der grünen Faschingssitzung die
angebliche  Chefin  der  Marxistengruppe  in  pseudo-intellektuellem Bobo-Englisch
„Forget  about  Strache und Gudenus“  bei  Granderwasser und politisch-korrektem
„Veggie  Snack“  der  streng durchgegenderten  FreundInnenriege zugerufen habe.
Ein klein wenig,  so Jenewein,  habe die  Obergrüne der Wiener Funditruppe natür-
lich  entgegenkommen  müssen.    Sonst  durchwandert  sie  ja  lieber  die  Welten
zwischen  Seitenblicke  und  Prada-Flagshipstore.   Glawischnig,  die sich sonst um
so wichtige Dinge wie etwa die geschlechterneutrale Bundeshymne bei den Skiwelt-
meisterschaften kümmert,  sei jedenfalls ob ihrer ausgeprägten Verbaldiarrhö aus-
gerichtet: „Si tacuisses, philosophus mansisses!“, so Jenewein abschließend.
(Quelle: APA/OTS)
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2015-02-14

Linke beschimpfen Österreich und verunstalten die Bundeshymne


Wo bleibt der Aufschrei der linken Frauenrechtlerinnen?

Wer  erinnert  sich  nicht,  als der Volkssänger Andreas Gabalier sich erdreiste,  die Bundes-
hymne  in ihrer originalen Version – also ohne Töchter – zum Besten zu geben.  Die Grünen
Frauen und die SPÖ-Frauen fielen wie Furien über den Sänger her. Sogar von Rechtsbruch
war  die  Rede.   Auch  die  SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek gab  ihren Senf
dazu.
In den eigenen Reihen dürfte man eine Textveränderung der Bundeshymne jedoch nicht
so  eng  sehen.   Dies  schließen  wir daraus,  weil heute auf der politisch links orientierten
Facebook-Seite. „AK DEUTSCH FÜR FPÖ-ANHÄNGER (und  Rinnen)“ .eine Version ver-
öffentlicht  wurde,  welche bis dato von den eingangs erwähnten Damen unkommentiert
blieb.
Screen: facebook.com
Während die  „Schnitzel-Landkarte“ samt dem primitiven Text noch als Satire durchgehen
kann,  schaut  es  bei  der  textlich  veränderten  Bundeshymne  schon  etwas anders aus.
Auf  den  abartigen Text wollen wir gar nicht näher eingehen, da dieser für sich selbst und
für seinen Autor spricht.
Dass aber mit dieser Version der Bundeshymne unter Umständen ein strafrechtliches Ver-
halten  möglicherweise  nicht  auszuschließen  ist,  über  das  sollte  sich  der  Autor schon
bewusst sein.  Abgesehen davon hat dieser beweisen, wessen Geistes Kind er ist.
Screen: jusline.at
Man darf schon gespannt sein,  ob die Grünen Frauen, die SPÖ-Frauen und Heinisch-Hosek
auch in diesem Fall zu einem Wehgeschrei ansetzen werden?
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2014-12-16

Zehn Fragen an Peter Pilz


FPÖ erwartet sich rasche und sachliche Antwort


Die FPÖ stellt dem Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz,  zehn Fragen:

1. Wollen Sie, genauso wie Ihr Parteifreund Michel Reimon, die FPÖ mit brutalen
Massenmördern in den Keller sperren und sie dort sich selbst überlassen?
2. Hegen Sie für die ISIS-Mörderbande so viel Sympathie, dass Sie deren Mitgliedern
nicht  die  österreichische  Staatsbürgerschaft  aberkennen  wollen,  wenn  sie diese
besitzen?

3. Erwarten Sie sich von den brutalen Massenmördern der ISIS eine wertvolle kulturelle
Bereicherung,  wie etwa die Scharia,  und wollen ihnen deswegen nicht die österreich-
ische Staatsbürgerschaft aberkennen?
4. Unterhalten Sie Beziehungen zu Vertretern des radikalen Islam, und wenn ja warum?

5. Bekommen die Grünen Geld von radikalislamistischen Gruppierungen, wenn sie die
Politik Israels kritisieren und Israel das Selbstverteidigungsrecht absprechen?

6. Warum vertreten Sie als österreichischer Politiker die Interessen der Hamas?

7. Warum haben Sie die russische Politik nie kritisiert, als die Sowjetunion noch exis-
tierte und mit ihren Besatzungstruppen die osteuropäischen Länder unterdrückte?

8. Finden  Sie  es,  wie  Ihr  Parteifreund  Michel  Reimon,  in Ordnung,  Frauen als
„Hascherln“ zu bezeichnen?

9. Wie können Sie es vereinbaren, „Töchter“ in die Bundeshymne zu reklamieren und
Frauen gleichzeitig als „Hascherln“ abzuqualifizieren?

10. Sind Sie eigentlich nicht schon zu alt,  um derartig kindische Fragenspielchen zu
veranstalten?
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2014-09-17

Das Frauenbild der SPÖ?


Frauen mit Haxen-Spreizer willig machen

Was ist ein Haxen-Spreizer?   Das ist ein Getränk bestehend aus 2 cl weißer Wodka,  2 cl
Zitronensaft und einem Kaffeepäckchen Zucker. Konsumiert wird dieses, indem man sich
zuerst  den  Zucker  in den Mund schüttet,  dann den Zitronensaft dazu und zu guter Letzt
den  Wodka.   Alles  im  Mund  schütteln  und schlucken.   Soll tierisch einfahren – auf gut
Deutsch – schnell betrunken und damit auch willenlos machen.
Dieses  Getränk  wurde  auf dem Donauinselfest 2014 für 2,60 Euro beworben. Aber nicht
von einem x-beliebigen Spirituosen-Standler, sondern von der  „Fraktion Sozialdemokrat-
ischer GewerkschafterInnen“.
Augenscheinlich war die Werbung für den  „Haxen-Spreizer“  an Männer mit hormonellem
Stau  gerichtet.   Um  das  zu  unterstreichen und mögliche  Zweifel von vornherein auszu-
schließen,  waren  neben dem Preis, zwei nackte Damenbeine (eines davon schon abge-
winkelt) abgebildet.
Man braucht kein Spezialist für Werbestrategie zu sein um zu erkennen, was mit diesem
Werbeplakat  ausgesagt  werden soll.   Nämlich:  Macht Frauen schnell betrunken,  dann
spreizen  sie auch schnell die Beine.   Dass dies tiefster Sexismus ist,  braucht wohl nicht
extra erwähnt zu werden.
Es ist schon erstaunlich, dass die SPÖ-Frauen und die SPÖ-Frauenministerin, Heinisch-
Hosek, auf die Barrikaden stiegen, als Gabalier die Bundeshymne nicht genau in ihrem
Sinne interpretierte, aber sich zum „Haxen-Spreizer“ bis dato in vornehmes Schweigen
hüllen.   Möglicherweise liegt das daran,  weil diese  Werbung aus den eigenen Reihen
kam.
Auch von der SPÖ-Frauenstadträtin, Sandra Frauenberger, für die es nicht hinnehmbar
ist,  wenn  Frauen  aus  wirtschaftlichen  Interessen  permanent  in ihrer Würde verletzt,
abgewertet  und  sexualisiert  werden,  kam bis jetzt kein  Bild und auch kein Ton.  Tja,
vielleicht  gilt  ihr  Vorsatz  nicht,  wenn  sexistische  Werbung aus den eigenen Reihen
kommt.

Screen: werbewatchgroup-wien.at
Zwar  wurde  das Haxenspreizer-Werbeplakat nach zahlreichen Beschwerden entfernt,
allerdings  stellt sich für uns die Frage,  ob man damit auch damit auch das Frauenbild
bei  den  Genoss(innen) korrigiert hat?  Denn bis dato hat sich niemand von der SPÖ-
Parteispitze von der „Haxenspreizer-Werbung“ distanziert.
Übrigens, welches Frauenbild die SPÖ zeichnet,  wurde auch schon mit dem Werbe-
plakat für den Life-Ball 2014 unter Beweis gestellt.

Foto: erstaunlich.at
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2014-06-30

SPÖ-Frauenministerin wurde virtuell in der Luft zerrissen


Heinisch-Hosek als eine der unbeliebtesten Politikerinnen enttarnt

Würden  morgen  Nationalratswahlen  sein  und Gabriele Heinisch-Hosek wäre die Spitzen-
kandidatin  der  SPÖ,  dann  hätten  die  Sozialisten wohl sehr schlechte Karten.   Wie wir zu
einer solchen Annahme kommen? Nun, auch die SPÖ-Frauenministerin sah sich bemüßigt,
zu  Andreas  Gabalier  ihre  Meinung  abzugeben.   Sie tat das via  Facebook.   Und obwohl
ihr  Statement  nicht  einmal  annähernd  so  geistig sinnbefreit,  wie das der Grünen Frauen
und jenes der SPÖ-Frauen ausfiel,  erntete sie extrem harsche Kritik aus der Bevölkerung.
Screen: facebook.com (Account: Heinisch-Hosek – Für FB-User verlinkt)
In mehr als 15.000 Postings wird Heinisch-Hosek virtuell in der Luft zerrissen.   Zahlreiche
Inhalte  der  Postings entsprechen sicher nicht der feinen englischen Art,  aber sie bringen
zum  Ausdruck,  was  die  Bevölkerung  von der SPÖ-Frauenministerin hält.   Nämlich von
sehr wenig bis gar nichts.   Auch in den eigenen Reihen hat sie nicht nur Freund(innen).
Die  SPÖ-Politikerin ist allgemein (und das hat nichts mit Gabalier zu tun) nicht sehr beliebt.
Sie agiert abgehoben, präpotent und arrogant. Die Politik des Drüberfahrens beherrscht sie
perfekt.   Dabei macht Heinisch-Hosek auch vor eigenen Genossinnen nicht Halt.
Diese  mehr  als  15.000  Postings  wurden von Personen aus den verschiedensten Bevölker-
ungsschichten  verfasst und sind daher in der Auswertung aussagekräftiger,  als jede ´ach so´
(bestellte)  repräsentative  Umfrage  eines  Meinungsforschungsinstitutes.   Die  SPÖ darf froh
sein,  dass  morgen  keine  Nationalratswahlen – mit  Heinsich-Hosek als Spitzenkandidatin –
stattfinden!
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2014-06-27

Auch den SPÖ-Frauen ist nichts zu peinlich


Wenn man glaubt es geht nicht peinlicher,

dann meldet sich die SPÖ zu Wort

Im Beitrag „Haben die Grünen keine anderen Sorgen?“, berichteten wir über eine offenen
Brief der  „Grünen Frauen“  an  den  Volkssänger  Andreas Gabalier.   Dieser hatte es sich
doch tatsächlich erlaubt,  die Bundeshymne in der Originalversion zu singen.
Dachten  wir,  dass es in dieser Angelegenheit nicht peinlicher geht,  so wurden wir heute
eines Besseren belehrt.  Die SPÖ-Frauen hakten nämlich mit nachfolgender Presseaus-
sendung nach:
Screen: APA/OTS
Wer  Frauen  sprachlich  ausblendet,   macht  sie  unsichtbar? Möglicherweise  sind  jene
Frauen,  die  Gabalier  wie einen Kriminellen herstellen,  wirklich unsichtbar.   Vermutlich
wird  es an ihrem Erscheinungsbild und an ihrer Art liegen.   Und da nützt es auch nichts,
wenn sie in jeder Zeile der Bundeshymne erwähnt werden.
Aber  scheinbar  haben  auch  die  SPÖ-Frauen keine anderen Sorgen.   Sollten sich diese
nicht  für die Gleichberechtigung von Frauen,  wie beispielsweise gleicher Lohn für gleiche
Leistung, bei der Bildung und auch bei der Inflationsanpassung der Kinder- und Familien-
beihilfe einsetzen?
Ein  solches   Engagement  würde  den   Frauen   konkret  helfen  und  nicht  das  sinnlose
Geschwafel wie es in der Presseaussendung der SPÖ-Frauen zu finden ist.   Nebenbei sei
auch  erwähnt,  dass  eine  deutliche  Mehrheit  der österreichischen Bevölkerung,  die un-
sinnige  Änderung  der Bundeshymne ablehnt.   Dies wird durch Diskussionen der letzten
Tage,  vor allem in den sozialen Netzwerken,  eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
Einen kleinen sarkastischen Seitenhieb können wir uns nicht verwehren. Vertreter(innen)
beider  Parteien  fordern  die Freigabe von Drogen.   Da stellen wir uns die Frage,  ob der
offene Brief der  „Grünen Frauen“  und die  obige Presseaussendung der SPÖ-Frauen, in
irgendeinem Zusammenhang stehen könnten?
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2014-06-26

Haben die Grünen keine anderen Sorgen?


Neues Feindbild der „Grünen Frauen“?

Welch schändliches Verbrechen verübte doch der Sänger Andreas Gabalier?!  Sang er doch
am  Sonntag  vor  dem  Grand Prix  von  Österreich in Spielberg, die österreichische Bundes-
hymne und verwendete dabei die althergebrachte Textpassage mit  „großen Söhnen“.
Diese  Schandtat  erregte die Gemüter der  „Grünen Frauen“ derart,  sodass sie dem beliebten
österreichischen Sänger heute nachfolgenden  „Offenen“  Brief  schrieben.   Allerdings  erwies
sich  dieser  als  Schuss ins eigene Knie,  wenn man die Kommentare liest.   Wir haben einige
davon,   stellvertretend   für  den  einhelligen  Tenor  zur   Meinung  der  ´Grünen  Frauen“ – im
nachfolgenden  Screenshot – dem Brief an  Gabalier angehängt.   Unter diesem LINK können
Facebook-Nutzer, die restlichen Kommentare lesen.
Screen: facebook.com (Account: Die Grünen Frauen)
Tja,  werter Herr Gabalier,  sputen Sie sich gefälligst mit einer Antwort,  denn die  „Grünen
Frauen“ warten darauf.   Und wenn Emanzen auf etwas warten, dann soll man diese nicht
enttäuschen.   Teilen Sie diesen einfach Ihre Meinung mit, was Sie von ihrem Brief halten.
Unsere  Meinung  ist:   „Die Sorgen der  ´Grünen Frauen´ möchten wir haben.“   Vielleicht
deckt sich Ihre Meinung mit der von uns?
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2014-06-23

Brustkrebsvorsorge wird nicht mehr für alle Frauen finanziert


Hauptsache Quotenfrauen und „Töchter“ in der Bundeshymne

Heute  werden  sich wieder die selbsternannte Frauenrechtlerinnen gegenseitig auf die Schul-
tern klopfen,  gebetsmühlenartig wiederholen welch großartige Leistungen Frauen leisten, wie
wichtig  es  wäre endlich die Gehaltsschere zu schließen,  wie notwendig es ist,  Frauen in Auf-
sichtsräte  zu  setzen  um  auch  ihre  Leistungen  zu  honorieren  und dabei werde auch nicht
vergessen ,  auf  so  sinnentleerten  Errungenschaften  wie  beispielsweise die „Töchter“ in der
Bundeshymne zu verweisen.
Mit  keinem  Wort  wird  wohl von diesen Damen und Herren,  natürlich auch nicht von Gesund-
heitsminister Stöger erwähnt werden, dass seit 1. Jänner 2014 die Mammographie als eine der
wichtigsten  präventiven  Untersuchungen  für  Frauen  unter  vierzig  und  Frauen über siebzig
Jahren  nicht  mehr  zu  Verfügung steht.   Ganz offensichtlich sind diese Altersgruppen für den
Gesundheitsminister es nicht Wert, ihre Brust vorsorglich untersuchen zu lassen.
Obwohl  ein  Viertel  aller  Brustkrebspatientinnen in die Altersklasse über siebzig fallen, wird
diese  Gruppe  schlicht  und einfach ausgeschlossen oder darf erst zur Mammographie, wenn
vom  behandelnden  Frauenarzt  bereits  ein  Knoten  ertastet wurde.   Diese Verordnung des
sozialistischen Gesundheitsministers ist mehr als zynisch, denn schon heute werden Tumore
gerade bei älteren Frauen nicht im Anfangsstadium entdeckt.
Anstatt  dem entgegen zu wirken und damit auch die Heilungschancen zu erhöhen,  hat sich
der Gesundheitsminister offensichtlich das Ziel gesetzt,  die Mortalität dieser Altersgruppe zu
erhöhen.   Anders  kann  sein  Zynismus,  mit dem er diese  Verschlechterung auch noch als
frauengesundheitspolitischen Erfolg anpreist, nicht interpretiert werden.
Dazu  die  Gesundheitssprecherin  der  FPÖ,  NAbg.  Dr. Belakowitsch-Jenewein:  “Ich  fordere
alle Frauenpolitiker,  die auch nur einen Funken ihrer selbsternannten Tätigkeit ernst nehmen,
auf, gemeinsam dafür zu sorgen,  dass alle Frauen jederzeit eine Vorsorgeuntersuchung ihrer
Brust  vornehmen  dürfen.   Dies  wäre  nicht  nur im Sinne der Prävention und der Gesundheit
der  Frauen – in  einem  entwickelten  Sozialstaat  sollte  dies  eine Selbstverständlichkeit sein.
Hier wären die Damen und Herrn Frauenpolitiker gefordert.“
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2014-03-08

Equal Pay Day


Scheinheilige Politik beenden

Anlässlich  des morgigen Equal Pay Days,  wäre es nun an der Zeit,  die scheinheilige
Frauenpolitik zu beenden.  Nach Jahrzehnten erfolgloser Forschung, tausender Sym-
posien und Arbeitsgruppen zu diesem Thema sollte endlich anerkannt werden, dass
die  Hauptunterschiede  in unserer Gesellschaft nicht zwischen der Behandlung von
Männern und Frauen,  sondern in der Behandlung von Kinderhabenden und Kinder-
losen beider Geschlechter bestehen.
 
Der Mythos, dass Frauen generell schlechter bezahlt würden als Männer, ist dadurch
zu  erklären,  dass ideologisch links gerichtete Organisationen diese Behauptung zur
Begründung der eigenen Existenz brauchen.
 
Der  Unterschied  in  den  Erwerbsquoten  zwischen kinderlosen Frauen und kinder-
losen  Männern  liegt  bei weniger als 5 Prozent.   Der Unterschied zwischen kinder-
habenden Männern und kinderhabenden Frauen liegt hingegen bei 20%, weil Väter
mehr und Mütter weniger häufig wegen der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder
erwerbstätig sind.
 
Leider  zeigt  die  Frauenministerin zwar großes Engagement,  wenn es darum geht
Millionen von Steuergeldern zu verschwenden, sich für die Verhunzung der Bundes-
hymne einzusetzen, oder sinnlose Gesetzesinitiativen zu starten.   Echte Verbesser-
ungen für die österreichischen Frauen schauen dabei nicht heraus.
 
Gerade Mütter werden von Heinisch-Hosek völlig vergessen, was sich offenbar aus
der  vorgestrigen,  ideologisch motivierten Fixierung der Frauenministerin auf links-
linke „Genderpolitik“ ergibt.
 
Der  Equal Pay Day  ist  ein guter Zeitpunkt,  um erneut auf diese Ungerechtigkeit
zwischen Kinderlosen und Kinderhabenden hinzuweisen.  Es wäre sehr wünschens-
wert, dass dies nächstes Jahr nicht mehr notwendig sein wird und  dieses Problem
im  Sinne  der  Eltern Österreichs gelöst wird.   Bei der derzeitigen Untätigkeit von
Rot und Schwarz ist das aber leider wohl ein Wunsch an den Osterhasen.
 
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2012-04-04
 

ANTIFA-Gruppe versuchte Neujahrstreffen der FPÖ zu stören


GASTAUTOREN – BEITRAG


Das traditionelle Neujahrstreffen der FPÖ in Salzburg, am 21.01.2012

Das Neujahrstreffen fand dieses Jahr im Messezentrum Salzburg statt und wie üblich zu FPÖ

-Veranstaltungen, kündigten sich auch Demonstranten an.   So sammelte man sich in einem
nicht leicht zu findenden Grätzel in Salzburg Lehen,  welches sich „neue Mitte“ nennt.   Auch
wir mussten uns durchfragen bis wir hinfanden, nachdem nicht mal der O–Busfahrer wusste
wo wir hin wollten.

Es  sammelten sich zwischen 11:00 & 11:30  vor einer Baustelle,  an der früher laut Auskunft

eines  Tankstellenpächters das alte Stadion stand die Kundgebungs-TeilnehmerInnen.   Unter
einem riesigen Flugdach eines imposanten Baues (Stadtbücherei) war man zunächst vor dem
immer  heftiger werdenden Schneefall geschützt.   Gleichzeitig begann im Messezentrum das
Neujahrstreffen der FPÖ mit der John Otti Band.



 
Die Stimmung wurde trotz Eiseskälte und stürmischem Wind immer aufgeheizter,  sodass noch
vor  dem Abmarsch des Demozuges die Salzburger Polizei Einsatzeinheit einschritt.   Denn eine
große Gruppe der ANTIFA war vermummt und gab ziemlich radikale Parolen von sich.  Das ver-
suchte die Exekutive abzustellen, was ihr auch großteils gelang, in dem sie die Gruppe präventiv
„einkesselte“ und das Vermummungsverbot durchsetzte, auch wenn dieses schon in Anbetracht
des „Sauwetters“ nicht lange aufrecht blieb.

Die  Kundgebung war laut,  aber bis zum Messezentrum friedlich,  auch wenn man sich von den

Presseleuten ziemlich beobachtet fühlte und den Unmut darüber auch das eine oder andere Mal
lautstark kundtat.  So kam es, dass Journalisten von der Polizei befragt wurden,  wer sie wären
und  für wen sie arbeiteten.  Da auch auf Grund des Wetters bei den wenigsten die Pressetätig-
keit klar sichtbar war, war das durchaus legitim.

Am Messezentrum dann beschwerte sich eine Demonstrantin via Soundanlage (Sound LKW) dar-

über, dass sie nicht zum FPÖ Treffen Reingelassen wurde und vom Sicherheitsbeauftragten weg-
geschickt wurde. Besonders störten sie die Worte des Mannes, denn angeblich hat er sie mit den
Worten  „solche wie  Dich wollen  wir hier nicht“  von  der  Veranstaltung  ausgeschlossen.   Dies
prangerte die Sprecherin als undemokratisch an. Außerdem prangerte sie an, dass offensichtlich
„Rechtsextreme“ aber in den Saal gelassen wurden.   Dies schloss sie daraus, weil angeblich ein
junger  Mann  der  eingelassen  wurde eine Jacke mit der Aufschrift  „Lanzer“  (eine rechte Pop-
gruppe) trug.

Ein weiterer Redner hatte die Polizei am Kicker, in dem er meinte, dass es wohl Unsinn sei, dass

rund  150 Beamte  zwischen  den  rund  100 Demonstranten  und dem Zugang zur Veranstaltung
standen.   Das fanden die  Beamten sicher nicht  so lustig,  denn schließlich  stürmte es teilweise
heftig  und der Schneefall war auch nicht so toll auf  dem freien Gelände!  Außerdem forderte er
die  Polizei auf nach diesen Personen die offenbar nach Meinung der Demoteilnehmer gegen das
Verbotsgesetz verstießen zu Suchen.

Kurz  darauf räumte  auch die Hälfte der Beamten die erste Sperre um sich aufzuwärmen.   Das

nützten  die Demonstranten und insbesondere der so genannt „schwarze Block“ der ANTIFA, um
die verbliebene 2. Sperre ansatzweise zu Stürmen.



Die  Exekutive  reagierte schnell  und  stützte  die Gitter und löste die Versammlung offiziell auf.
Dies stieß auf eher taube Ohren und lautstark versuchte man trotzdem weiter vorzudringen. Da

dies nicht gelang stänkerte man etwas und wurde abermals zur Auflösung der Kundgebung auf-
gefordert.

Widerwillig  folgte  man dem und begab sich zur nahe gelegenen  O – Busstation bzw. zu Fuß zu-
rück  in  die  Innenstadt.   Verfolgt  von  rund  30 Mann der Einsatzeinheit,  die erst abzog als der
Großteil  der Demonstranten weg war.   Einige streiften  dann noch  mit ihren  Fahrzeugen in der
Stadt  Salzburg und der  Rest zog sich ins Messezentrum bzw.  ihre Fahrzeuge  zum Aufwärmen
zurück. Man blieb in Bereitschaft vor dem Messezentrum, doch wurde man nicht mehr gebraucht.

Im Veranstaltungssaal ging es hoch her als wir den Saal kurz darauf betraten und froh waren ins

Warme  zu  kommen.  Heinz Christian Strache hielt  eine mehr als  1 ½ -stündige Rede,  die auf
großen  Beifall der Neujahrstreffen-Besucher stieß.   War doch der Saal voll und ein Lokalaugen-
schein ergab, dass niemand der Besucher gegen das Verbotsgesetz verstieß.  Dies bestätigte mir
auch der Einsatzleiter der Salzburger Polizei, die pflichtgemäß „dem Auftrag“ der Demonstranten
nachkam und Ausschau hielt!

Unter den Besuchern auch zahlreiche FPÖ Bundes und Landespolitiker, u.a.  der Klubobmann der

Wiener  FPÖ Mag. J. Gudenus,  der 3. Nationalratspräsident  Dr. Graf sowie  Dr. Schnell,  Babara
Rosenkranz und Hilmar Kabas.

Gegen  15:00 endete die Rede Straches mit der traditionellen Bundeshymne,  zu der er und rund

25 Mitglieder der Jungen FPÖ Rot Weiß-Rote Fahnen sowie FPÖ Fahnen schwangen. Danach gab
H.C. Strache wie immer noch lange Autogramme und sprach mit den Bürgern.

So ging diese Veranstaltung die im Vorfelde auf so viel Widerstand stieß (der Mitinhaber des Mes-

sezentrums die Stadt Salzburg wollte die FP Veranstaltung boykottieren!?)  friedlich zu Ende.  All
die Befürchtungen, dass es zu Rechtsbrüchen „beider Seiten“ kommen könne waren daher unbe-
gründet!

Erich Weber

2012-01-22

 

Was mit 1. Jänner 2012 in Kraft tritt


Jahresvorausschau oder was sich 2012 alles ändert

 
Budget und Finanzen:

Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2012 (= Budget 2012)

Bundeshaushaltsgesetze 1986 sowie 2013 (Teile des Bundeshaftungsobergrenzengesetz).

Das Bundeshaftungsobergrenzengesetz begrenzt die Summe der vom Bund übernommenen

Haftungen auf 193,1 Milliarden Euro.

 

IFI-Beitragsgesetz 2011: Das zu Beginn des neuen Jahrtausends formulierte Ziel der Ver-
einten Nationen, die Armut der Menschen in den Entwicklungsländern bis 2015 zu halbieren,
macht es notwendig, die Kassen internationaler Entwicklungsorganisationen wieder aufzufül-
len.

 

Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010,

das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz,

das Kapitalmarktgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz,

das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden.

 

Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und die Gewerbeordnung 1994

geändert werden.

 

Tabaksteuergesetz:

Die Steuersätze für Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Feinschnitttabak für selbst gedrehte

Zigaretten werden in einem zweiten Schritt ab 1. Jänner 2012 angehoben. Zigaretten, Zigarren,

Zigarillos: 42 Prozent des Kleinverkaufspreises und 35 Euro je 1.000 Stück; Feinschnitttabak:

54 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 60 Euro je Kilogramm.

 

Einkommenssteuergesetz:

Die derzeit befristete Übergangsregelung für die Steuerbefreiung für „Auslandsmontagen“ soll

durch eine dauerhafte Lösung ersetzt werden, wobei unter bestimmten Voraussetzungen 60

Prozent der laufenden Einkünfte bis maximal 4.200 Euro befreit werden.

 

Aufnahme von Feuerwehren und Umweltschutzorganisationen sowie Tierheimen in den Kreis

begünstigter Spendenempfänger und weitgehende Vereinheitlichung der Verfahren zur Erlang-

ung der Spendenbegünstigung.

 

Zahlungen, über die bescheidmäßig abgesprochen wird oder die aus öffentlichen Mitteln getätigt

werden, sollen immer in jenem Jahr steuerlich zu erfassen sein, für das sie zustehen bzw. für
das sie gezahlt werden.

 

Die Abzugsfähigkeit von verpflichtenden Beiträgen an Kirchen und Religionsgesellschaften soll

von bisher 200 Euro auf 400 Euro im Jahr erhöht werden.

 

Für Steuerpflichtige, die durch Ausübung der Option als unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt

werden, soll kein Freibetragsbescheid ausgestellt werden, da nicht feststeht, ob sie für das Jahr

der Wirksamkeit des Freibetragsbescheides die Voraussetzungen für die Behandlung als unbe-

schränkt Steuerpflichtige überhaupt erfüllen.

 

Umsatzsteuergesetz:

Kein Übergang der Steuerschuld bei sonstigen Leistungen betreffend die Eintrittsberechtigungen

zu Veranstaltungen (Messen, Konferenzen).

 

Bei Lieferungen von Mobilfunkgeräten ab 5.000 Euro soll es generell zu einem Übergang der

Steuerschuld kommen.

 

Kommunalsteuergesetz und Familienlastenausgleichsgesetz:

Aufgrund der Neuregelung der Auslandsmontage soll auch die Regelung im Kommunalsteuer-

gesetz und Familienlastenausgleichsgesetz angepasst werden und die begünstigten Auslandsbe-

züge (Bruttobezüge) nur im Ausmaß von 60 Prozent befreit sein.

 

Neugründungs-Förderungsgesetz:

Neu gegründete Betriebe sind im ersten Jahr von bestimmten lohnabhängigen Abgaben für die

beschäftigten Arbeitnehmer befreit.   Da jedoch häufig im ersten Jahr keine Arbeitnehmer be-
schäftigt werden,  soll die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Begünstigung auf drei Jahre
ausgedehnt werden.

 

Der Begünstigungszeitraum soll jedoch wie bisher für maximal 12 Monate gelten.   Die Frist be-
ginnt mit dem Beschäftigungsmonat des ersten Arbeitnehmers. Im zweiten und dritten Jahr nach
der Gründung gilt die Begünstigung allerdings nur noch für die ersten drei beschäftigten Arbeit-
nehmer.

 

Bundesabgabenordnung:

Es  sollen auch  Selbstbemessungsabgaben von  Grundlagenbescheiden  abgeleitet sein  können,
z.B. bei der selbst berechneten Grunderwerbsteuer, wenn die Bemessungsgrundlage der Einheits-
wert ist.   Dies ermöglicht  eine bescheidmäßige Festsetzung  der Abgabe,  wenn nach  erfolgter
Selbstberechnung der maßgebliche Einheitswertbescheid erlassen,  abgeändert oder aufgehoben
wird.

 

Die Aussetzung der Einhebung führt dazu, dass eine Abgabengutschrift unverzinst erfolgt, wenn

sich die Abgabennachforderung im Wege einer Berufung als rechtswidrig erweist. Diesem ein-

seitigen Zinsenrisiko soll mit der Verzinsung der mit Berufung bestrittenen Abgabenbeträge – auf
Antrag – entgegen getreten werden.   Voraussetzung dafür ist, dass die bestrittenen Abgaben-

beträge vor Erledigung der Berufung entrichtet werden.


Die Zinsen betragen pro Jahr zwei Prozent über dem Basiszinssatz und sind mit Bescheid festzu-

setzen. Zinsen unter 50 Euro werden nicht gutgeschrieben. Für Landes- und Gemeindeabgaben

gilt die Verzinsung von Abgabengutschriften nicht.

 

Kapitalerstragssteuer:

Neu (ab 1.4.2012) Betroffen sind Einkommenssteuergesetz (EStG), Körperschaftssteuergesetz

(KStG), Investmentfondsgesetz (InvFG) und Immobilieninvestmentfondsgesetz (ImmoInvFG).

 

Die Besteuerung von Kapitalvermögen wird neu geordnet, systematisiert und auf Substanz-

gewinne (insbesondere Veräußerungsgewinne) sowie auf Derivate ausgedehnt. Das Inkraft-

treten des neuen Kapitalbesteuerungssystems wird auf den 1. April 2012 verschoben. Dazu

gibt es Neuregelungen und Klarstellungen im EStG, KStG, InvFG und ImmoInvFG.

 

Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht der zweiten Art auf sämtliche Kapitaleinkünfte,

die nicht dem besonderen Steuersatz unterliegen, und auf Einkünfte, die bislang als fiktiver

Betrieb gewerblicher Art steuerpflichtig waren. Ausgenommen davon sind Zinsen aus der

Gewährung von Förderdarlehen (z.B. Wohnbauförderungsdarlehen, Darlehen zur Förderung

der Wirtschaft, u.a.).

 

Budgetbegleitgesetz 2012

EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz – Umsetzung der Richtlinie vom 16. März 2010 über die

Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben

und sonstige Maßnahmen (Beitreibungsrichtlinie) durch eine Neufassung des geltenden

EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes.

 

Einkommensteuer –  Mit 1. Jänner 2011 wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag für Steuer-

pflichtige ohne Kinderbetreuungspflichten abgeschafft.   Für Steuerpflichtige mit Pensions-

einkünften unter 13.100 Euro wurde als Ausgleich der Pensionistenabsetzbetrag im gleichen

Ausmaß angehoben.

 

Da der Bezug des Alleinverdienerabsetzbetrages mit weiteren steuerlichen Begünstigungen,

insbesondere im Bereich der Topfsonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen

verknüpft ist, sollen diese Begünstigungen für jene Steuerpflichtige erhalten bleiben, die durch

den Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrages schlechter gestellt wurden. Für Pensionisten

wird die Einkommensgrenze für den Pensionistenabsetzbetrag außerdem von 13.100 Euro auf

19.930 Euro jährlich angehoben, wenn der Partner nicht mehr als 2.200 Euro im Jahr verdient.

 

Grunderwerbsteuergesetz 1987 und Stiftungseingangssteuergesetz:

Grundstückserwerbe von Stiftungen sollen zukünftig stets dem Grunderwerbssteuergesetz unter-

liegen,  wobei  im  Falle  keiner  Gegenleistung  oder  einer  Gegenleistung  unter  dem  halben
gemeinen Wert ein zusätzlicher Steuersatz von 2,5 Prozent (Stiftungseingangssteueräquivalent)
zur Anwendung kommen soll.   Daher sollen diese Vorgänge im Stiftungseingangssteuergesetz
befreit werden.

 

Zollrechts-Durchführungsgesetz:

Anpassungen an die Beitreibungsrichtlinie.

 

Familie:

Kinderbetreuungsgeldgesetz – Novelle: Mit dieser Novelle wird die Zuverdienstgrenze beim ein-
kommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungs-
geld von 5.800 Euro auf 6.100 Euro erhöht, um den unselbständig erwerbstätigen Eltern neben

dem  Bezug des  Kinderbetreuungsgeldes weiterhin eine geringfügige Beschäftigung zu ermög-
lichen.

 

Für  selbständig Erwerbstätige bringt diese  Novelle zudem eine Erleichterung  hinsichtlich der

Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeit / ihres Betriebes während des Bezuges von Kinderbetreuungs-

geld durch Einführung eines pauschalen Zuschlages von 30 Prozent statt der bisher vorgeschrieb-

enen Sozialversicherungsbeiträge.

 

Gleichbehandlung:

Einkommensberichte: Große Unternehmen sind bereits seit 31. Juli 2011 dazu verpflichtet,  Ein-

kommensberichte intern vorzulegen und dadurch für mehr Lohntransparenz und -gerechtigkeit zu

sorgen. Die Verpflichtung wird abhängig von der Unternehmensgröße stufenweise umgesetzt und

mit 1. Jänner gilt sie auch für Betriebe ab 500 Beschäftigte.   Ebenfalls neu sind die Sanktionen,
die bei einer Nicht-Angabe des Mindestgehalts in Job-Inseraten drohen.

 

Justiz:

Strafgesetznovelle 2011  –  Änderungen zum  Schutz von  Minderjährigen:  sollen bei strafbaren
Handlungen, die eine volljährige gegen eine unmündige Person unter Anwendung von Gewalt oder
gefährlicher Drohung begeht, einerseits die Androhung eines Mindestmaßes einer Freiheitsstrafe
eingeführt bzw. die Untergrenze der Freiheitsstrafdrohung angehoben und andererseits ein eige-
ner Erschwerungsgrund für derartige Taten vorgesehen werden. Darüber hinaus  soll  auch  der
strafrechtliche  Schutz  von Kindern  gegen sexuellen Missbrauch (Grooming)  weiter ausgebaut
werden. 

 
Novelle des EU-JZG:
Durch diese Novelle wird eine wirksame Möglichkeit geschaffen, dass Straftäter aus einem Mit-
gliedstaat der EU ihre Strafe im Heimatland verbüßen können.
 
Vereinsrechtsnovelle:
Sie bringt Ehrenamtlichen rechtliche Erleichterungen. Sie sollen künftig bei Schadensfällen, die
auf leichte Fahrlässigkeit zurückgehen, nicht mehr mit ihrem Privatvermögen haften.
 
Gaswirtschaftsgesetz:
Zentraler  Punkt  ist  die  Stärkung  der Konsumentenrechte  mit einer Verkürzung der Frist für
einen  Lieferantenwechsel auf drei Wochen  bei  gleichzeitig  niedrigen Gebühren (maximal 30
Euro).
 
Für mehr Wettbewerb soll insbesondere die Entflechtung der Fernleitungsnetzbetreiber von den
übrigen Aktivitäten eines Vollanbieters sorgen. Die Netzbetreiber sollen bei ihrem Marktauftritt
künftig darauf zu achten haben, dass die Konsumenten Gaslieferanten besser von den Netzbe-
treibern unterscheiden können.
 
Gerichtsorganisationsgesetz:
Die Änderungen im Gerichtsorganisationsgesetz verbessern das Bürgerservice der Justiz nach-
haltig. Das Modell Justiz-Ombudsstelle, 2007 per Erlass eingeführt, wird nun gesetzlich abge-
sichert.
 
Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz:
Bisher wurden bei Sozialgerichtsverfahren – die Kosten dafür werden von denSozialversicher-
ungsträgern getragen  – Pauschalbeträge vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger an
das Justizministerium bezahlt.   Mittlerweile ist aber die Lücke zwischen tatsächlichen Kosten
(53 Millionen Euro) und dem Pauschalbetrag (41 Millionen Euro) massiv angewachsen. Mit der
Änderung  werden nun ab 2013 die tatsächlich  entstandenen Kosten  ersetzt und damit eine
nachhaltig tragfähige Lösung geschaffen.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994:
Anpassung der Mindesthaftpflichtgrenzen

 

Soziales:

Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011: Aktualisierung der Sozialversicherungsgesetze, Einschleif-
ung der Pensionserhöhungen – von 3.300 bis zu 5.940 Euro  Pension ist diese von 2,7 bis 1,5
Prozent linear sinkend zu erhöhen, bei mehr als 5.940 Euro ist sie um 1,5 Prozent zu erhöhen,
Überführung von Leistungen und Anwartschaften des Pensionsinstitutes für Verkehr und öffent-
liche Einrichtungen in die Höherversicherung nach dem ASVG.
 
Die Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz bzw. im Arbeitsmarktservicegesetz klären
insbesondere  den Erwerb von Pensionsversicherungszeiten  für vor 1955 geborene Personen,
wenn ausschließlich wegen des hohen  Partnereinkommens kein Anspruch auf Notstandshilfe
besteht.
 
Neu geschaffen werden die Grundlagen für die besondere Betreuung für Personen mit Migrat-
ionshintergrund („Migrantenindex“) – Pflegegeldreformgesetz 2012: Übertragung der Gesetz-
gebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund, Reduktion der Anzahl
der Entscheidungsträger, Vereinheitlichung der Vollziehung im Bereich des Pflegegeldes

Neue-Psychoaktive- Substanzen-Gesetz:  Angesichts  der schnellen Änderungen  in der chem-
ischen Zusammensetzung von Designerdrogen,  die dann mangels ausdrücklichem Verbot zwar
legal,  aber dennoch oft äußerst schädlich sind,  können künftig nicht nur einzelne Substanzen,

sondern auch Substanzklassen verboten und die Dealer bestraft werden.

 

Telekommunikation:

Novelle  zum Telekommunikationsgesetz:   Handynetz-Betreiber dürfen ab Ende Februar neue
Kunden künftig für maximal zwei Jahre vertraglich an sich binden und jeder Betreiber muss zu-
mindest einen Vertrag anbieten,  der auf maximal zwölf Monate beschränkt ist.   Gegen Rech-
nungen kann man künftig innerhalb von drei Monaten Einspruch erheben – bisher gab es keine
gesetzliche Regelung für Mindestfristen.
 
Ab  Ende Mai müssen  die Anbieter auf Kundenwunsch entgeltfreie Sperren von Verbindungen
zu  Datendiensten bereitstellen.   Die Kunden  sollen dadurch vor  überhöhten Rechnungen bei
Telefon- und Datendiensten geschützt werden.

 

Verfassung:

Bundeshymne:   Konkret werden die beiden Wörter  „bist du“  in der ersten Strophe durch die
Wörter „großer Töchter und“ sowie das Wort  „Bruderchören“ in der dritten Strophe durch das
Wort „Jubelchören“ ausgetauscht.
 

Politiker-Nulllohnrunde:
Die Politiker haben sich neuerlich selbst eine Null-Lohnrunde verordnet.

Erhöhung der Bürgermeisterbezüge:
Ausnahme der Nulllohnrunde: Konkret betroffen davon sind alle Bürgermeisterbezüge bis zu
einem Bruttogehalt von 3.999 Euro.   Diese Ausnahme betrifft im Wesentlichen  alle Bürger-
meister(innen) von Gemeinden bis zu einer Größe von 5.000 Einwohnern. Die Erhöhung ent-
spricht 2,5 Prozent.

Dienstrechts-Novelle:
Die Beamten-Dienstrechtsnovelle beinhaltet den Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst
2012. Zentrale Punkte der Gesetzesnovelle sind zudem die Abschaffung des derzeit geltenden
Höchstalters von 40 Jahren für die Aufnahme in ein Beamtendienstverhältnis, strengere Antikor-
ruptionsbestimmungen,  dienstrechtliche Schutzmaßnahmen für sog. Whistleblower (Hinweis-
geber), Anpassung der Regelung bei Ehrengeschenken und Verbot von Folgebeschäftigungen
innerhalb von sechs Monaten nach Ausscheiden aus dem Bundesdienst analog zu den in der
Privatwirtschaft üblichen Konkurrenzklauseln.
 

EU und Parlament:
Mehr  Informationsrechte  für  das  Parlament in EU-Angelegenheiten.   So können etwa Aus-
sprachen über aktuelle EU-Fragen auf die Tagesordnung von Fachausschüssen gesetzt,  EU-
Enqueten abgehalten und „Sondersitzungen“ des für EU-Angelegenheiten zuständigen Haupt-
ausschusses einberufen werden.

Die neue Möglichkeit einer Subsidiaritätsklage beim Europäischen Gerichtshof und das Instru-
ment der Subsidiaritätsrüge werden in der Geschäftsordnung verankert.  Die bisher von den
einzelnen Ressorts freiwillig erstellten Erläuterungen zu jenen EU-Vorhaben,  die in den EU-
Ausschüssen  des Nationalrats und  des Bundesrats  eingehender beraten werden,  werden
künftig zur Pflicht.
 
Die Regierung ist außerdem angehalten, das Parlament frühzeitig über besonders bedeutende
EU-Vorhaben zu informieren, auf Verlangen eines Klubs detaillierte schriftliche Erläuterungen
zu  einem EU-Dokument  vorzulegen und  über den Fortgang  etwaiger vom Nationalrat bzw.
vom Bundesrat eingebrachter Subsidiaritätsklagen zu berichten.  Auch die Öffentlichkeit wird
in  Hinkunft über eine  Datenbank der Parlamentsdirektion  grundsätzlich Zugang zu allen EU-
Dokumenten haben.
Medientransparenzgesetz:
In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen betreffend die
Vergabe von staatlichen Inseraten in Zeitungen.   Die mangelnde Transparenz dieser Geld-
flüsse an der Schnittstelle zwischen Politik und Medien stellte zwei wesentliche Grundwerte
der freien Presse  – die politische  Unabhängigkeit und die  publizistische Glaubwürdigkeit –
infrage.
 
Mit  diesem umfassenden Paket wird der  unabhängige Journalismus gestärkt. Kosten für In-
serate  und  Kooperationen  in  Medien müssen  in Zukunft offen gelegt werden.   Zusätzlich
müssen Medieninhaber ihre Eigentümerverhältnisse transparent darstellen – dies betrifft vor

allem  Stiftungs- bzw. Treuhandkonstruktionen.   Für Nicht- und Falschmeldungen  sind Ver-
waltungsstrafen vorgesehen.
 

Nationalfondsgesetz:
Österreich  stellt für die  Instandhaltung der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau und die Sanier-
ung des österreichischen Pavillons sechs Millionen Euro bereit.  Die Mittel sollen ab 2012 über
den  Nationalfonds an die  von Polen gegründete  Internationale Stiftung  Auschwitz-Birkenau
fließen.   Insgesamt ist für die Stiftung eine Dotierung von  120 Millionen Euro in Aussicht ge-
nommen, Deutschland hat etwa eine Unterstützung von 60 Millionen Euro zugesagt.

 

Verkehr:

Rettungsgasse:   Dabei müssen die Autofahrer bereits dann, wenn sich ein Stau zu bilden be-
ginnt,  zwischen den einzelnen  Fahrstreifen einen  freien Raum,  eben die  „Rettungsgasse“,
bilden.   Diese Gasse soll für die Einsatzfahrzeuge eine ungehinderte Zufahrtmöglichkeit zum

Unfallort schaffen.

 

Wirtschaft:

Maß- und Eichgesetz:   Das Papier im Feinkostbereich darf nicht mehr mit gewogen werden.
Mitarbeiter(innen)  müssen entweder die so genannte  „Tara-Taste“ drücken, um zu verhind-
ern,  dass die Verpackung mit gewogen und vom Kunden mitgezahlt wird,  oder das Gewicht
des Papiers durch eine entsprechende Voreinstellung der Waage automatisch abziehen.  Für
Händler ohne Waage mit Tara-Funktion gibt es eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015.

 

*****

2011-12-25
 

Wien statt Lüttich?


GASTAUTOREN – BEITRAG

Die Auswüchse fehlgeschlagener Integrationspolitik

 

Der jüngste Terroranschlag im belgischen Lüttich ließ nicht nur fünf Todesopfer zurück, sondern
auch verstörte, aus ihrer Ruge gerissene Menschen. Wie konnte das passieren? Nordine Amrani,
Sohn  marokkanischer Einwanderer,  war schon bisher auffällig gewesen.   Erst im Oktober ver-
gangenen Jahres war Amrani auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen worden,  wo er seit
2007  eine knapp fünfjährige Haftstrafe wegen illegalen  Waffenbesitzes und Rauschgiftdelikten
verbüßt hatte.

 

Für viele Medien war es von der ersten Sekunde an klar  – ein Rechtsextremer,  ein Ausländer-

hasser,  ein Waffennarr.   Über diese bevorzugte,  politisch korrekte  Einstufung wurde wesent-

licheres übersehen. Jemand wirft Handgranaten in die Menge, feuert wahllos mit einem Sturm-

gewehr. Beides verbotene Waffen, beides in der arabischen Community in Europa leicht erhält-

lich. Wie schon beim Anschlag in Oslo wird nicht gefragt:
 
Wie kann man solche Terroranschläge verhindern?

Sind Behörden darauf vorbereitet?

 

Übertragen wir das Szenario auf Wien.   Jemand wirft zur Hauptverkehrszeit beispielsweise im

Jonas-Reindl (passende Tatorte bieten sich in großer Zahl an) Handgranaten und schießt dann

hemmungslos um sich.   Mit ein wenig Schießausbildung könnte ein einzelner Terrorist an sol-
chen  Plätzen  dutzende  Tote,  hunderte Verletzte  verursachen, sich dann  bequem selbst er-

schießen, oder in die Luft sprengen. Wer könnte es verhindern?
 
Die  islamistische Szene  (und damit meine ich nicht die Moslems)  genießt in Wien praktisch

Narrenfreiheit. Niemand darf sie und ihre Aktivitäten kontrollieren,  überwachen.  In jedem ein-

zelnen Sicherheitsbericht der letzten Jahre ist das BVT bemüht,  nur nicht anzustreifen. Öster-
reich sei doch fast sicher, heißt es regelmäßig.

 

Subversive  Ausbildung radikaler Elemente,  illegaler Waffenhandel, dicke Kontakte zur internat-

ionalen terroristischen Szene,  Finanzierung bekannter Terroristen,  all das mag niemand hören

oder sehen.   Sonst würde man sofort des Rassismus, des Ausländerhasses beschuldigt werden.

Nicht nur in Belgien, auch in Österreich fehlt der politische Wille, Anschläge zu verhindern.

 

Die  Polizei wäre mit Attentaten dieser Art völlig überfordert.   Wenig hat sich geändert seit dem

Überfall  auf die OPEC.   Streifenpolizisten sind  auf solche Extremfälle  nicht vorbereitet,   vielen
Beamten fehlt selbst die notwendige Waffenausbildung,  die auch der beliebte Pfefferspray nicht
ersetzen kann.   Einsatzgruppen wie  die Cobra sind zu weit entfernt,  kämen jedenfalls  zu spät.

Private dürfen weitgehend keine Waffen tragen, sind damit wehrlose Opfer. Video-Überwachung

ist bei Terroranschlägen nutzlos, das ist anderswo schon lange bekannt.
 
Die Kapazitäten des Bundesheeres sind verschwunden.   Antiterror-Ausbildung nicht gefragt.  Die

Garde,  deren ureigenster Auftrag der Schutz wäre,  ist zu einem  Ausstellungsstück verkommen,
für  Schutzzwecke  nicht  verwendbar,  geschweige denn für Extremeinsätze.   Würde jemand in
Wien  eine  Botschaft überfallen,  wäre das Gros  der Polizei und  das gesamte Bundesheer zum
Zuschauen verurteilt.  So der politische Wille.
 
Zittern wir,  ob es auch bei uns zu einem solchen Anschlag kommen wird.  Die Regierung ist mit

dem  Gendern der Bundeshymne  und der Gesetze ausgelastet,  die Wiener Stadtverwaltung mit

krampfhaftem Suchen nach erhöhbaren Steuern und Tarifen.  Die Sicherheit der Bevölkerung ist

unwichtig.  „Die“ Sicherheit ist gendergerecht, neue Steuern kann man damit nicht begründen.

 

Beste Grüße

XY

2011-12-15
 

Land der Geschlechtsneutralität


Glücklose Ministerin nimmt Bildung in die Hand

Wir dachten immer es sei strafbar, staatliche Symbole zu verschandeln oder herabzu-
würdigen. Das wir uns hier offensichtlich im Irrtum befinden, beweist die neue Version
der „Österreichischen Bundeshymne“.
Unterrichtsministerin Claudia Schmied, die zwar den Lehrkörper nicht in der Hand hat,
will jedoch mit einer Bildungskampagne die öffentliche Stimmung in Österreich beein-
flussen und alle bewegen, das Thema Bildung ernst zu nehmen.

Austro-Pop

Für diese Kampagne engagierte sie die Sängerin Christina Stürmer, deren gute Tage
schon eine Weile zurückliegen. Die zur Zeit nicht von Erfolgen verwöhnte Austro-
Poperin, gibt eine etwas eigenwillige Version der Bundeshymne zum Besten.
Bekannter Weise sind ja Ohrfeigen und Geschmäcker verschieden. Bei dieser Interpre-
tation jedoch, würden sich unserer Meinung nach Paula von Preradovic und Wolfgang
Amadeus Mozart im Grabe umdrehen.

Von Geschlechtsneutral bis Gleichgeschlechtlich?

Interessant ist auch, dass die Geschlechtsneutralität in den Text der Hymne Einzug ge-
halten hat. Hieß es bis dato „Heimat bist du großer Söhne..“, darf man jetzt folgendes
vernehmen: „Heimat bist du großer Söhne und Töchter….“
Vermutlich wird es auch nur eine Frage der Zeit sein, bis militante Homosexuelle oder Grün-
politiker auf das Recht eines gleichgeschlechtlichen Textes pochen. Dann würde sich die
Textpassage in der Bundeshymne wie folgt anhören:
„Heimat bist du großer Söhne und Töchter und Schwulen und Lesben…“

Ich weiß was, was Du nicht weißt

Über ihr Honorar schweigt sich Christine Stürmer aus. Auch die Unterrichtsministerin
Schmied sagt zu den Kosten nur soviel: „Ich weiß die Kosten, sage sie aber nicht“.
Unbestätigten Meldungen nach, sollen die Kosten für diese Kampagne jedoch einen fünf
-stelligen Eurobetrag übersteigen.
Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie sorglos Politiker mit Steuergeld umgehen und in
wirtschaftlich schweren Zeiten nichts Besseres zu tun haben, als dieses beim Fenster hin-
auszuwerfen.
*****

2010-01-19
  

Inhalts-Ende

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