Verspätete Gerechtigkeit

 

Gerichtliche Sonderbehandlung

Anfang März dieses Jahres haben wir nachfolgenden Beitrag über die Sonderbehandlung
des deutschen Politikers Dieter Althaus, vor einem österreichischen Gericht geschrieben.

http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=128;manche-sind-gleicher&catid=1;erstaunliches

Althaus verschuldete in der Steiermark einen Schiunfall, welcher den Tod einer 41-jährigen
slowakischen Staatbürgerin zur Folge hatte. An und für sich ein tragisches Ereignis, dass
aber jeden passieren kann.

Was aber dann passierte war in der Tat erstaunlich. Althaus musste nicht einmal vor Gericht
erscheinen, da er sich angeblich ohnehin nicht mehr genau an den Unfallvorhergang erinnern
konnte.

Devotes Bezirksgericht Irdning

Er wurde in einem „Eilverfahren“ vom BG Irdning, wegen fahrlässiger Tötung zu einer
Strafe von 33.000,- Euro und einem Schmerzensgeld von 5.000,- Euro verurteilt. Ein
„Klacks“ für den betuchten Politker Dieter Althaus.

Da war die Justiz wohl irgendjemanden sehr hörig, den Althaus gehört der CDU an und
diese ist die deutsche Schwesternpartei der ÖVP. Außerdem  stand  in Deutschland  der
Wahlkampf für die Landtagswahlen vor der Türe.

Kein Interesse an der Öffentlichkeit

Da der Ministerpräsidenten von Thüringen, Dieter Althaus der Spitzenkanditat der CDU
war, wollte man offensichtlich einen öffentlichen Prozess verhindern. Da nützte selbst
der von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Gheneff-Rami eingebrachte Antrag auf Wieder-
aufnahme des Althaus-Verfahrens wegen schwerer Prozessmängel nichts.

Dieser wurde durch die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof, in einer Rekord-
zeit von 2 Wochen abgelehnt. Erstaunlich wie schnell die „unabhängige“ Justiz im Falle
eines Politikers agieren kann, wenn es zu dessen Vorteil ist.

Ablehnung der Zweiklassengesellschaft

Hatte man nun in der Politik geglaubt, mit dieser Vorgehensweise eine „gmahte Wies´n“
erreicht zu haben, ging der Schuss nach hinten los. Die deutschen Wähler(innen) erteilten
Althaus eine kräftige Abfuhr,  denn diesen dürfte der nicht stattgefundene Prozess noch
in guter Erinnerung gewesen sein.

Wir finden das prima, wie sich die deutschen Wähler(innen) verhalten haben. Es macht zwar
den Schaden der durch Althaus verursacht wurde nicht wieder gut, aber das Wählervolk hat
eindrucksvoll bewiesen was es von der Zweiklassengesellschaft hält.

Die CDU stürzte massiv in der Wähler(innen)gunst ab und landete bei 31,2 Prozent und
benötigt daher erstmals seit zehn Jahren, wieder einen Koalitionspartner um weiter regieren
zu können.

Rücktritt

Eines muss man jedoch Dieter Althaus zu Gute halten. Auch wenn sicherlich sanfter Druck
auf ihn ausgeübt wurde, zog er aus diesem Wahldebakel seine Konsequenzen.  Er trat als
Ministerpräsident des Freistaats Thüringen und als Landesvorsitzender der CDU Thüringen
mit sofortiger Wirkung zurück. Von diesem Verhalten könnte sich so mancher öster-
reichischer Politiker ein „Scheibchen“ abschneiden.

Frau Bandion-Ortner denkt nach

Für uns bedeutet dieses niederschmetternde Wahlergebnis, auch eine indirekte Abfuhr an die
österreichische Justiz. Aber das wird sicherlich nicht die erste Sorge der Justizministerin sein,
sondern wir tippen eher darauf, dass sie sich ihren Kopf darüber zerbricht, wie man zu einer
Sondergenehmigung für die Benutzung von Busspuren kommt.

Stauni
 

2009-09-04
  

Manche sind gleicher

  

Irrtum    

Haben wir geglaubt, dass gegen den deutschen CDU-Politiker Althaus keine Anklage
erhoben wird, sind wir hier erstaunlich überrascht worden.
Nicht weil wir uns geirrt haben, sondern auf  welche  Art und Weise  der Prozeß gegen ihn
über die „Bühne“ gegangen ist. Anstatt zu warten, bis der deutsche Spitzenpolitiker wieder
gesundet ist, hatte man es vorgezogen ohne ihn zu verhandeln.
   

Kein Interesse am öffentlichen Interesse      

Offensichtlicher Grund dafür war, den Prozeß dem öffentlichen Interesse zu entziehen.
Fraglich ist, warum man überhaupt einen Prozeß anberaumt hat, wenn man auf die Vor-
ladung des Hauptbeschuldigten, der immerhin den Tod eines Menschen zu verantworten
hatte, verzichtet hat.
In diesem Fall hätte auch die Zusendung einer Strafverfügung genügt, dass hätte wenigs-
tens Kosten erspart.
   

Der Ankläger und die Strafprozessordnung      

Laut Strafprozessordnung müsste der Ankläger seine vorgesetzte Behörde informieren und
um deren Zustimmung ersuchen, wenn es ein Verfahren mit  unmittelbarem öffentlichen
Interesse betrifft, um dieses so abzuwickeln, wie der Prozeß gegen Althaus gelaufen ist.
Von einer Zustimmung durch die Oberstaatsanwaltschaft oder Justizministerin sei aber
nichts bekannt, wie Bandion-Ortner gestern im Justizausschuss zugegeben hat.
    

Schlechte Wahlwerbung ?    

Wir vermuten das es hier politische Interventionen gegeben hat, um Dieter Althaus das
Blitzlichtgewitter bei einem Prozess zu ersparen, wenn dieser dort persönlich erscheinen
hätte müssen.
     
Die Fotos in der Boulevard-Presse hätten sich im Wahlkampf, den Althaus nach seiner
Gesundung zu schlagen hat, sicherlich nicht positiv ausgewirkt.
  
Erfuhr erstaunliche Sonderbehandlung vor Gericht 
   
Erstaunlich ist, dass man einem Politiker die „Peinlichkeit“ eines Prozeßauftrittes erspart,
obwohl sein Verschulden ein Todesopfer zur Folge hatte.
     
Man darf gespannt sein, ob österreichische Gerichte in Zukunft einem „normalen“
österreichischen Staatsbürger die selben Privilegien einräumen, wie dem deutschen
Spitzenpolitiker  Dieter Althaus.
     
Stauni
  
2009-03-05
  

Politikerkrankheit Amnesie

  

Tödlicher Skiunfall 

Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) musste nach seinem Skiunfall am
Neujahrstag auf der steirischen Riesneralm, bei dem eine 41-jährige Slowakin tödlich
verletzt wurde, selbst mit schweren Verletzungen ins Spital eingeliefert werden.
 
Riesneralm in der Steiermark. Hier ereignete sich der tödliche Skiunfall.

Strafverfahren fraglich 

Ob es zu einem Prozess wegen fahrlässiger Tötung kommen wird, ist noch nicht sicher.
Es wird von den Sachverständigengutachten abhängen, ob die Staatsanwaltschaft Leoben
einen Strafantrag stellen wird.
Zeugen zu dem Unfallvorhergang gibt es keine und auch der Leibwächter befand sich
angeblich ausserhalb des Blickfeldes von Althaus.
Nach seinen eigenen Angaben, könne sich Althaus an überhaupt nichts mehr erinnern.
    
 „Ich kann mich an nichts mehr erinnern“ 

Niemand hat was gesehen

Eigentlich sehr praktisch, keine Zeugen, ein Bodyguard der auch nichts gesehen hat und
Amnesie des Unfallbeteiligten.
Dafür hatte die deutsche „Bild-Zeitung“, unter Berufung auf Partei- und Regierungskreise
berichtet, daß Althaus in etwa zwei Monaten in die Politik zurückkehren und auf Platz
eins der CDU-Landtagswahlliste kandidieren werde.
Da wir die Berichte dieser Zeitung nicht immer ganz ernst nehmen, haben wir diesen auch
keine besondere Bedeutung zugemessen.
    

Wahrscheinlich überraschende Genesung 

Da ist es umso erstaunlicher, daß wir heute in verschiedenen seriösen österreichischen
Tageszeitungen lesen, daß Althaus bei der kommenden Landtagswahl in Thüringen, als
Spitzenkanditat der CDU ins Rennen gehen wird.
   
Da ist es doch sicherlich auch nur ein Zufall, daß die Genesung zeitig so günstig fällt,
daß sich sein politisches Comeback mit der Landtagswahl ausgeht.
Zum Unfall selbst können wir keine Stellung nehmen da wir nicht dabei waren und uns auch
keine Gutachten von Sachverständigen bekannt sind. Allerdings sind wir uns aber ziemlich
sicher, daß es gegen Althaus keinen Strafantrag der Staatsanwaltschaft Leoben geben wird.
      
Einen „Vorteil“ hat das Ganze aber für den Politiker Althaus. Er kann jede Menge Wahl-
versprechen abgeben und wenn er sie dann nicht hält, kann im niemand Wahlbetrug vor-
werfen. Da hat er plötzlich wieder keine Erinnerung wie bei seinem Skiunfall.
    
Stauni
       
2009-02-13 

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