Ja zur Kritik, aber höflich und stilvoll
Die Polizei im allgemeinen als „Freund und Helfer“ zu bezeichnen finden wir etwas über-
trieben. Polizeibeamte sind notwendig, um die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit
aufrecht zu erhalten. Immerhin bekommen sie für ihren Job bezahlt und deshalb werten
wir sie nicht als Freunde. Der Betreiber eines Supermarktes in dem Lebensmitteln verkauft
werden, wird ja auch nicht allgemein als Freund tituliert, obwohl Nahrung überlebens-
notwendig ist.
Die meisten Polizist(innen) erledigen ihren Job korrekt und lassen sich nichts zu Schulden
kommen. Allerdings gibt es unter ihnen auch schwarze Schafe. In diesem Online-Magazin
wurden und werden Verfehlungen, die durch Polizeibeamte erfolgen schonungslos aufge-
deckt. Diese Beiträge werden zwar in bestimmter aber in höflicher Form verfasst und be-
ziehen sich jeweils auf den betroffenen Polizisten.
Ganz anders sieht es da schon bei gewissen Kulturbereicherern aus, wie nachfolgender
Videoclip eindeutig unter Beweis stellt. Da werden Polizisten im allgemeinen beschimpft,
ohne das dafür ein Kritikgrund angegeben wird. Worte wie „Fick die Polizei“ udgl. bilden
unter anderem das (nicht vorhandene) geistige Niveau dieses Videos und deren Macher.
Quelle: youtube.com
{mp4-flv img=“videos/fdpj.jpg“ showstop=“true“}fdpm{/mp4-flv}
Lassen die derben Beschimpfungen auf eine geistige Behinderung der Macher dieses Clips
schließen, so sieht es mit Drohungen, wie z.B. „letzte Warnung… udgl.“ gegen die Polizei
schon etwas anders aus. Interessant ist es auch, dass im Video nicht der Rechtsstaat ein-
gefordert, sondern das Recht des Stärkeren proklamiert wird.
Polizistenbedrohung
Zudem ist der Inhalt des Videos einwandfrei jugendgefährdend. In einer Szene steht ein
Polizist einem Kulturbereicherer gegenüber und spricht mit diesem. Plötzlich stößt dieser
den Beamten weg und zieht eine Waffe bzw. einen waffenähnlichen Gegenstand und
richtet diese(n) gegen den Polizisten.
Nun handelt es sich bei diesem Video um keinen Actionfilm mit Handlung. Bei solchen
Filmen ist für jedermann(frau) eindeutig erkennbar, dass eine solche Szene nicht real ist.
Beim besagten Videoclip sieht die ganze Sache schon etwas anders aus. Mit aufpeit-
schenden, primitiven, drohenden und beleidigenden Texten untermalt, wird Gewalt
gegen Polizeibeamte verherrlicht.
Da Rapper-Videos vor allem bei Jugendlichen beliebt sind, könnte ein Unbedarfter durch-
aus zur Nachahmung inspiriert werden. Wer verantwortet dann unter Umständen einen
Schwerverletzten oder gar einen Toten, sollte der Beamte in Notwehr von seiner Schuss-
waffe Gebrauch machen?
Sollte der Videoclip „Fick die Polizei“ Kunst sein, dann erschließt sich für uns nicht, wo
der künstlerische Wert liegt. Denn Beschimpfungen und Gewalthandlungen gegen den
Rechtsstaat Österreich und seinen Beamt(innen), haben nichts mit Kunst zu tun.
Sollte der Clip „Fick die Polizei“ die politische Meinungsbildung der Macher des Videos sein,
kann diesen nur empfohlen werden sich schleunigst eine Fahrkarte in ihre Heimat zu lösen.
Denn Migrant(innen), die den Rechtsstaat Österreich beleidigen und bedrohen und Gewalt
gegen Polizeibeamte verherrlichen, haben in der Alpenrepublik keinen Platz.
*****
2012-01-19
Keine Probleme mit der Parkplatzsuche
Wer kennt die Situation nicht? Sie beabsichtigen zur Mittagszeit ein Lokal zwecks Nahr-
ungsaufnahme zu besuchen und kreisen dafür endlos mit Ihrem Pkw, bis Sie endlich
einen ordnungsgemäßen Parkplatz gefunden haben.
Dieses Problem hat der „Freund und Helfer“ offenbar nicht. Da wird kein Parkplatz
gesucht, sondern der Funkwagen brutal in zweiter Spur abgestellt. So geschehen heute
um 11:40 Uhr.
f
Fotos: © erstaunlich.at
Zwei Polizeibeamte steuerten mit ihrem Funkwagen „BP-90763“ ein Lokal im 10.
Wiener Gemeindebezirk, Ecke Davidgasse – Columbusgasse an. In Ermangelung
eines Parkplatzes, stellten sie das Polizeiauto einfach in zweiter Spur ab.
Nun könnte man annehmen, dass in diesem Lokal polizeiliche Intervention gefragt war.
Diese Annahme ist jedoch weit gefehlt. Die beiden Polizisten nahmen sofort gemütlich
an einem Tisch Platz und entspannten sich bis 12:20 Uhr bei Kaffee und Kuchen.
Foto: © erstaunlich.at
Kein Einsatz sondern gemütliche Entspannung bei Kaffee und Kuchen
Für uns stellen sich aus der Situation zwei Fragen
Gibt es eine Ausnahme in der Straßenverkehrsordnung die besagt, dass Polizeifahrzeuge
in 2. Spur abgestellt werden dürfen, auch wenn kein Einsatz vorliegt? Trotz intensivster
Recherche konnten wir keine Ausnahmeregelung finden.
Welches Gefühl haben diese beiden Polizisten eigentlich , wenn sie den nächsten Auto-
fahrer abstrafen, weil dieser seinen Pkw in zweiter Spur abgestellt hat? Für uns zählen
diese Beamten genau zu jenen Personen, die Wasser predigen aber selbst Wein trinken.
*****
2011-11-28
Interessante Frage im TS-Forum
Der folgende Beitrag wird so einigen Polizeibeamten nicht gefallen, aber diese Webseite
existiert nicht zum Zwecke des Gefallens von Personen oder Berufsgruppen. Es hat je-
doch jeder die Gelegenheit, sich zum jeweiligen Thema in der Kommentarfunktion zu
äußern und auch Kritik zu üben.
Im TS-Forum, welches auch vom Herausgeber dieser Webseite mäßig bis regelmäßig
besucht wird, stellte ein User sinngemäß die Frage, warum sich die Polizei bei politischen
Umstürzen immer auf die Seite der Machthaber stellt und sich nicht mit dem Volk solidari-
siert.
Jede Medaille hat zwei Seiten
Wir möchten vorauschicken, dass wir keineswegs Feinde der Polizei sind und vor der
normalen Arbeit der Beamten(innen) grossen Respekt haben. Wir sind auch der Mein-
ung, dass jeder Staat dieser Welt einen Polizeiapparat zur Aufrechterhaltung der öffent-
lichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, sowie zur Verbrechensaufklärung benötigt.
Allerdings hat jede Medaille zwei Seiten und wir wollen in diesem Beitrag, die nicht so
Glänzende aufzeigen. Die Polizei vollzieht als Exekutive, Gesetze und Anordnungen der
Legislative und ist zusätzlich mit dem staatlichen Gewaltmonopol ausgestattet.
Dieses staatliche Gewaltmonopol machen sich Machthaber von Staaten, gelegentlich bis
öfters zu Nutzen, um ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Wenn sie dabei auf Wider-
stand im Volk treffen, benützen sie ganz einfach die Polizei, um diesen zu brechen.
Egal ob Dritte Welt oder westeuropäisches Land
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Drittes Weltland oder ein zivilisiertes Staats-
gefüge handelt. Typisches Beispiel ist unser Nachbarland Deutschland. Während Merkel
und Co sich über die Vorgangsweise der tunesischen Polizei mokieren, vergessen sie
die jüngst vergangenen, äußerst brutalen Polizeieinsätze im eigenen Land.
Ohne Unterschied wurden dabei Umweltaktivisten, welche gegen einen Castor-Transport
demonstrierten oder Pensionisten und Kinder in Stuttgart (Stuttgart 21), Opfer exzessiver
Polizeigewalt. Die Beamten haben ganz offensichtlich auf Befehl gehandelt.
Um einen solchen Befehl auszuführen, darf ein Mensch nicht über die Eigenschaft des selb-
ständigen Denkens verfügen, sondern muss ein bedingungloser Befehlsempfänger sein.
Dies dürfte auch ein besonderes Aufnahmekriterium sein, um in den Polizeidienst aufge-
nommen zu werden. Personen mit ausgeprägter Willensstärke und der Tendenz ihre Mein-
ung auch öffentlich zu vertreten, werden bei der Polizei mit Sicherheit nicht alt.
Eine Dienstzeit, drei Diensteide
Ein gutes Beispiel für bedingungsloses Nichtdenken ist, dass es in Österreich vorkam,
dass ein und dieselben Beamten auf drei völlig verschiedene Staatsformen ihren Eid
leisteten.
Da gab es die Generation von Polizisten die ihren Eid auf die 1. Republik, dann auf das
Tausendjährige Reich und zu guter Letzt auf die 2. Republik leisteten. Diese Beamten sind
mittlerweile schon verstorben oder es existieren noch einige als Pensionisten.
Wer nun einwirft, dies sei schon lange her und wird sich nicht wiederholen, der befindet sich
im Irrtum. Es ist nicht die Schlechtigkeit, sondern ausgeprägte Existenzangst, die willens-
schwache und zum bedingungslosen Dienen geborene Personen derartige Manöver durch-
führen lassen. Bei der Polizei fällt es halt besonders auf, da die Bevölkerung unmittelbar
betroffen sein kann.
Wie bereits eingangs erwähnt, besteht die Notwendigkeit der Polizei um nicht in anarchische
Zustände zu versinken. Allerdings diese als Freund und Helfer zu bezeichnen, ist schon
etwas vermessen. Denn Freunde verprügeln keine Freunde, auch wenn es ihnen befohlen
wird.
*****
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2011-01-30
Fortsetzung zu TEIL 1
Der andere Polizeibeamte RvI Andreas Z., gab in seiner Niederschrift sinngemäß das gleiche
wie sein Kollege an. Zusätzlich schilderte er noch den Beginn der Amtshandlung , da er der
ersteinschreitende Beamte war.
Doch Futterneid ?
Er habe Handler gefragt, was dieser eigentlich hier mache und bekam in Hochdeutsch zur
Antwort, dass dies seine aufgetragene Arbeit sei, die Daten fremder Leute aufzuschreiben.
Andreas Z. machte Handler daraufhin aufmerksam, dass dieser durch sein Verhalten eigentlich
die Einreise der Passagiere ins Bundesgebiet behindert hatte und das er diesen Umstand zu
einem späteren Zeitpunkt mit dem ÖWD abklären werde.
So steht es in der Niederschrift des RvI Andreas Z.
Ungebührliches Benehmen
Laut Z. kam es dann zu Schimpftiraden von seitens Handler gegen seine Person.
Schimpfwörter wie „..depperter Kieberer, geh´ sch….“ udgl. mehr soll der Nachtwächter
von sich gegeben haben, wenn man den Ausführungen des Polizisten folgt.
Der Beamte Andreas Z. führt auch noch extra an, dass er keinen falls die Worte „Psychopath,
depperter Wachter“ udgl. ausgesprochen hat, was natürlich von seinem Kollegen bestätigt
wird.
Festnahme
Daraufhin sei Handler von ihm, unter Androhung der Festnahme abgemahnt worden, sein
rechtswidriges Verhalten einzustellen, was dieser aber nicht tat.
In Folge wurde Handler festgenommen. Was sich bei der Festnahme abspielte, ist aus unserem
gestrigen Beitrag ersichtlich.
Der Riese Handler
Erstaunlich ist hier noch eine Aussage des RvI Andreas Z., der im Protokoll angibt: „….und
der offensichtlich körperlichen Überlegenheit des Angezeigten (viel größer als ich
und ca. 30 bis 40 kg schwerer als ich) rief ich meinen Kollegen O. zu, damit er mich
bei der Durchsetzung der Festnahme unterstützen sollte.“
Die Größe ist meist immer ein subjektiver Blickwinkel. Als viel größer wird nach gängiger
Lebenserfahrung, eine Kopfgröße oder mindestens 20 cm angenommen. Handler misst
1,85 Meter und wiegt 95 Kilogramm.
Minipolizist ?
Nach dieser eigener Aussage, dürfte dann RvI Andreas Z. in etwa 1,65 Meter groß sein und
zwischen 55 und 65 Kilogramm wiegen.
Bei diesen Körpermassen hätte er nicht einmal die Mindestvoraussetzung für den Polizei-
dienst erfüllt. Daher stellt sich die berechtigte Frage, was sucht dieser Mann im Exekutiv-
dienst der Polizei ?
Knast
Nachdem Handler in den Streifenwagen verfrachtet worden war, wurde er in die Polizei-
inspektion Josefstadt gebracht. Dort ging das übliche Prozedere über die Bühne.
Amtsarzt, Anzeigenerstattung und anschließender Polizeiarrest.
Schwerwiegend kann das „Verbrechen“ von Handler aber nicht gewesen sein, da er lediglich
nach § 1des NÖ-Pol.Stg zu 180,- Euro Geldstrafe verurteilt wurde.
Gemäß der Strafverfügung (S 4.201/06) hatte er sich wegen Erregung ungebührlicher-
weise störenden Lärms und öffentlicher Anstandsverletzung, schuldig gemacht.
Auch sein Gefängnisaufenthalt war unbedeutend, wenn man bedenkt, dass er am selben
Tag um 23:45 Uhr aus der Haft entlassen wurde und die ganze Amtshandlung erst um
19 Uhr begonnen hatte. (Haftbestätigung GZ:D1/15037/2006-SPK WN)
Ohne Munition in den Krieg
Jetzt beging Handler in seiner Naivität, den wahrscheinlich schwerwiegendsten Fehler
seines Lebens. Ohne Zeugen, Ton- oder Lichtbildaufnahmen, begann er gegen die
Staatsmacht in den „Krieg“ zu ziehen.
Er berief gegen die o.a. Strafverfügung und zeigte die Polizeibeamten wegen
Körperverletzung an.
Am 5.Mai 2008 fand beim UVS NÖ Außenstelle Wr. Neustadt, die Berufungsverhandlung
gegen die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung statt, die er natürlich prompt verlor.
Die UVS-Verhandlung
Allerdings lies in dieser Verhandlung, der RvI Andreas Z. wieder mit einer erstaunlichen
Aussage aufhören. Obwohl beide Beamte in ihren Niederschriften angaben, dass die Fest-
nahme mit „einsatzbezogener Körperkraft“, sowie den Gebrauch eines Pfeffersprays,
einen Faustschlag gegen den Kopf und einen Tritt gegen die Hüfte oder Oberschenkel von
Handler, durchgeführt wurde, gibt der Beamte auf eine Frage des Senatsleiters folgende
Antwort.
Wörtlich aus dem Protokoll der UVS-Verhandlung:
Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer (Handler) auch Schmerzensschreie getätigt hat,
gibt der Zeuge (RvI Andreas Z.) an: „Er hat keine Schmerzensschreie getätigt, dazu
hätte er absolut keinen Grund gehabt“.
Uns liegen ärztliche Bestätigungen vom Krankenhaus Wr. Neustadt und dem Allgemein-
mediziner Dr. Wolfgang M. vor, in denen Verletzungen im Gesicht und der Leistengegend
von Handler festgestellt wurden.
Der geneigte Leser kann sich nun selbst ein Bild über die Glaubwürdigkeit des Polizisten
RvI Andreas Z. machen.
Der ÖWD
Auch der Arbeitgeber von Handler, der „Österreichische Wachdienst“ (ÖWD), verhielt
sich “richtig super”. Er kündigte am 11.05.06, dem Nachtwächter per 10.05.06 (Tag
des Vorfalls). Zu diesem Zeitpunkt galt für Handler noch die Unschuldvermutung.
Der Sack wird zugemacht
Handler der zugebener Weise einen Hang zum Querulieren hat, lies nicht locker und urgierte
immer wieder, warum mit seiner Anzeige gegen die Beamten nichts weiter ging.
Diesbezüglich bekam er jedoch keine Antwort, dafür flatterte ihm eine Ladung zu einer
Gerichtsverhandlung für den 4.Juni 2007 ins Haus.
In dieser Verhandlung wurde er wegen versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt,
Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe
von 10 Monaten, bedingt auf 3 Jahre.
Im Gerichtsurteil wurde unter anderem auch angeführt, dass RvI Andreas Z. ein Hämatom
oberhalb des linken Auges erlitt und RvI Thomas O. eine offene Rissquetschwunde an der
Schädeldecke davontrug. Beide Verletzungen wurden laut Gericht vom Angeklagten verursacht.
Der Irrtum
Handler glaubte nun, dass er ebenfalls am 10.05.2006 auf diese Delikte angezeigt wurde,
weil er die Polizisten angezeigt hatte. Da unterlag er jedoch einem gewaltigen Irrtum, wie wir
später ausführen werden. Er berief gegen das Urteil beim OLG und verlor am 18.02.2008
auch dort.
Handler queruliert weiter
Also was tat er jetzt ? Er „quälte“ die Behörden mit weiteren Eingaben, da er sich ungerecht
behandelt fühlte. Er erkundigte sich auch permanent, wie es mit dem Strafverfahren gegen
die beiden Polizeibeamten stünde.
Um offensichtlich endlich Ruhe vom „Querulanten“ Handler zu haben, schickte ihm die
Staatsanwalt Wr. Neustadt ein höchst erstaunliches Schreiben (6St98/08z), datiert mit
09.05.2008. Wir zitieren aus diesem nachfolgend wörtlich:
Die Anzeige gegen die beiden Beamten wurde mit ha. Verfügung vom 10.04.2007 gemäß
§ 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.
Hingegen wurde am selben Tag gegen Helmut Handler wegen der Vergehen des versuchten
Widerstands gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StBG, der Sachbeschäd-
igung nach § 125 StGB und (zweifach begangen) der schweren Körperverletzung nach den
§§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB ein Strafantrag eingebracht.
Achtung aufs Datum
Haben Sie sich das Datum genau angesehen ? Die Staatsanwaltschaft informiert Handler
zu einem Zeitpunkt wo dieser bereits abgeurteilt war und auch die Berufung verloren hat,
über die Einbringung eines Strafantrages. Das ist aber noch nicht das Erstaunliche an dieser
Story.
Erstaunlich daran ist, dass der Strafantrag gegen Handler erst am 10.04.2007 eingebracht
wurde, obwohl die Tat am 10.05.2006 geschehen war. Da bei Gericht oft der Ausdruck
der „lebensnahen Erfahrung“ gebraucht wird, wollen wir diesen auch verwenden.
Lebensnah
Eine absolut lebensnahe Erfahrung ist, dass absichtliche Verletzungen gegen Polizeibeamte
sofort angezeigt werden und nicht 11 Monate später. Immerhin waren laut Gerichtsprotokoll
beide Beamte verletzt, wobei einer sogar eine offene Rissquetschwunde an der Schädeldecke
hatte.
Für uns entsteht hier der Eindruck einer „Retourkutsche“, da Handler die Beamten angezeigt
hatte und keine Ruhe gab.
Mag sein das Handler ein unbequemer Mann ist, der mit seiner Art etlichen Menschen auf
die Nerven geht, dass rechtfertigt jedoch nicht eine derartig unverblümte Demonstration der
Staatsmacht.
Eine derartige Vorgehensweise dient sicherlich nicht dazu, den Menschen unseres Landes
ihren (noch) vorhandenen Glauben an eine unabhängige und überparteiliche Justiz zu stärken.
Stauni
2009-07-08
Der Nachtwächter
Herr Helmut Handler kam zu uns in die Redaktion und erzählte eine wirklich erstaunliche
Geschichte. Er ging am 10.05.2006, gegen 19 Uhr, in seiner Anstellung als Nachtwächter
der Firma ÖWD, seine Kontrollrunde am Betriebsgelände der Firma Diamond Aircraft in
Wr. Neustadt.
Von seinem Arbeitsgeber hatte er die Anordnung, Personen die sich nach Dienstschluss
am Firmengelände aufhalten zu kontrollieren und deren Namen in ein Kontrollbuch einzu-
tragen.
Kurze Zeit vorher war ein Privatflugzeug auf dem Firmengelände gelandet und dadurch
befanden sich Leute außerhalb der Öffnungszeit, auf dem Gelände der Firma D. Aircraft.
Dein Freund und Helfer
Zur gleichen Zeit waren auch zwei Polizeibeamte auf dem Firmengelände, die den dienst-
lichen Auftrag hatten, bei den Passagieren dieses Flugzeuges eine Zollkontrolle durchzuführen.
Örtlich waren die beiden Beamten und Handler nicht am selben Platz und es wusste auch
keiner vom anderen.
Als Handler vorerst vier ihm unbekannte Personen kontrollieren wollte, kam es zum ersten
Zwischenfall. Diese wollten sich nicht von einem Nachtwächter aufschreiben lassen und
vermittelten ihm das auch ziemlich klar.
Also ging er weiter und traf in einem nahegelegenen Hangar drei weitere Personen an, die
er ebenfalls zur Ausweisleistung aufforderte. Inzwischen hatte aber einer der vorerst ange-
troffenen Vier, die ebenfalls am Firmengelände anwesenden Polizisten verständigt, dass ein
Nachtwächter am Gelände die Leute kontrolliert.
Handlers Aussage
Von da an gehen die Aussagen auseinander. Handler erzählt, dass ihn vorerst ein Polizist
zur Rede stellte, was er hier mache. Obwohl er mit Nachtwächteruniform bekleidet war,
wollte der Beamte die Tätigkeit von ihm nicht zur Kenntnis nehmen und schlug ihm Handy
und Sammler (Stechuhr) aus der Hand.
Anschließend wurde er zu Boden gerissen und auch vom anderen inzwischen eingetroffenen
Polizisten mit den Fäusten geschlagen. Außerdem wurde ihm zweimal mit einem Pfefferspray
in den Mund gesprüht.
Futterneid ?
Die Version der beiden Polizeibeamten Andreas Z. und Thomas O. klingt naturgemäß etwas
anders. (Niederschrift G.Zl:S4.201/06)
Nachdem der Pilot angegeben hatte, dass ein Nachtwächter kontrolliert, sei Z. nach draußen
gegangen, um zu sehen was da los ist.
O. konnte vorerst nur wahrnehmen, dass Z. dem Handler nachrief, er möge endlich stehen
bleiben, was dieser nicht tat. Er begab sich daraufhin zu seinem Kollegen, der ihm mitteilte,
dass Handler festgenommen sei. Er hörte dann auch, dass der Nachtwächter vor sich her
schimpfte.
Alle beide versuchten Handler zu beruhigen, als dieser überraschend dem Z. mit der Faust
gegen den Kopf schlug, wobei eine Brille zu Bruch ging. Anschließend schlug er abermals
plötzlich mit der anderen Faust gegen den Kopf von O.
Handler muss in seinem früheren Leben Berufsboxer gewesen sein, den laut Angaben des O.
hielt er in einer Hand das Handy und in der anderen den Sammler (Stechuhr) und schlägt
trotzdem zwei Polizisten nieder.
Da man jetzt annahm, dass das Gerät das Handler in der Hand hielt ein Elektroschocker ist,
wurde dieses dem entrissen. (Anm. der Red.: Es war die Stechuhr)
Anschließend wurde mit „einsatzbezogener Körperkraft“ versucht, Handler zu fixieren.
Dabei führte dieser wieder einen Faustschlag gegen den Kopf von Z. aus. Aus diesem Grund
wurde von Handler abgelassen und mit „gezückten“ Pfefferspray versucht diesen in Schach
zu halten.
Da dies aber nichts nützte, wurde vom Pfefferspray Gebrauch gemacht. Allerdings hatte es
den Anschein, dass der Pfefferspray nicht wirkte, so der Polizist Thomas O.
Daraufhin versetzte Andreas Z., dem Handler mit der Faust einen Schlag gegen den Kopf
und einen Tritt gegen die rechte Hüfte, bzw. rechten Oberschenkel.
Erst dadurch gelang es den beiden Beamten, Handler am Boden zu sichern, ihm Handschellen
anzulegen und anschließend zum Streifenwagen zu eskortieren.
Mike Tyson
So liest es sich in der Niederschrift des Polizisten RvI Thomas O.
Mancher Leser ist jetzt sicher geneigt zu glauben, dass es sich bei Helmut Handler um einen
Typ wie Mike Tyson handeln muss.
Mitnichten, Handler leidet seit seiner Kindheit unter schwerem Asthma und hat zusätzlich
eine „Skoliose“ der Brustwirbelsäule. Das heißt auf Deutsch er hat eine deformierte Wirbel-
säule und ist daher ein Halbinvalide. Diesbezüglich liegen uns Röntgenaufnahmen und ein
ärztlicher Befund vor.
Sieht so ein Gewalttäter aus ?
Er ist zwar ein bisschen ein schrulliger Typ, mit leichtem Hang zur Querulanz, aber mit
Sicherheit kein Gewalttäter.
Exekutivdiensttauglich ?
Bei den beiden Polizeibeamten handelte es sich um junge, sportlich austrainierte Männer.
Liest man sich nun dieses Polizeiprotokoll durch, wird man daraus nicht wirklich schlau.
Es wirft für uns die Frage auf, was die beiden Beamten überhaupt im Exekutivdienst zu
suchen haben, wenn sie nicht einmal in der Lage sind, einen Halbinvaliden auf normale Art
habhaft zu werden.
Sie sollten vielleicht besser in einem Polizeiarchiv Akten schlichten, denn was machen die
beiden Gesetzeshüter, wenn sie einmal wirklich auf einen Typ wie „Mike Tyson“ stoßen.
Aber wie es in unserem schönen Rechtsstaat allgemein bekannt ist, sind vor dem Gesetz
alle Bürger gleich. Manche sind halt gleicher und das war das Pech von Helmut Handler.
Was ihm aus dieser Causa noch erstaunliches widerfährt, erfahren Sie morgen im TEIL 2.
Stauni
2009-07-07