Stefan Petzner: Fan- oder Einkaufstour?


Da wurde selbst Armin Wolf stutzig

Screen: twitter.com (Account: Stefan Petzner)
25.700 Follower  auf  Twitter!  Davon  träumt wohl auch so mancher SPÖ-Politiker.   Aber wie
kommt der aus dem BZÖ rausgeworfene Ex-Politiker zu so vielen Fans? Diese Frage dürfte
auch  den  ORF-Nachrichtensprecher  Armin Wolf beschäftigt haben.   Und so durchforstete
dieser das Twitter-Profil von Petzner und kommentierte auf seinem Account wie folgt:
Screen: twitter.com (Account: Armin Wolf)
Auch dem Ex-ORF Redakteur, Wolfgang Fuchs, kam die Sache spanisch vor und übte Kritik.
Das brachte Petzner offenbar auf die Palme und er twitterte wie folgt zurück:
Screen: twitter.com (Account: Stefan Petzner)
Auch uns hat die Angelegenheit neugierig gemacht und so lasen wir uns auf der Twitter-Seite
von  Petzner  ein.   Das  Gegenteil  der  von  Wolf und Fuchs getätigten Vorwürfen,  hat er ent-
gegen seiner Behauptung, nicht bewiesen.
Seine Follower kommen vorzugsweise aus Lateinamerika,  aber auch aus dem russischen und
asiatischen Raum.  Alle diese Personen haben jedoch Gemeinsamkeiten.  Sie verfassen kaum
Tweets – und wenn ja, nicht in deutscher Sprache, haben kaum Follower, folgen aber dafür
in der Regel zwischen 1.000 und 2.000 anderen Twitter-User(innen).
Nachfolgend präsentieren wir einen wirklich sehr kleinen Auszug der Follower von Petzner:

Screen: twitter.com (Account: Stefan Petzner)
Entweder hat Stefan Petzner ein Fan-Tour durch Lateinamerika, Russland und Asien gemacht,
oder er hat einen der nachfolgenden Dienste in Anspruch genommen:
Screen: followerskaufen.com
Ob  der  Ex-BZÖ Politiker  damit sein Image bei der Marke bei Twitter verbessert und seine
Glaubwürdigkeit sowie Bekanntheit gesteigert hat,  bezweifeln wir ernsthaft.
*****
2014-02-14

Reaktion der GIS

Schnelle Reaktion von der GIS

Kaum war unser  gestriger Beitrag „GIS und die Verhältnismäßigkeit“ zwei Stunden
online, reagierte man bei der GIS.
   
Folgendes E-Mail wurde an uns weitergeleitet:
 
Sehr geehrter Herr 
vielen Dank für Ihren Anruf. Ich verstehe Ihren Unmut über die Mahnung vom
Inkassobüro.
 
Ich übermittle Ihnen zur Ansicht einen Computerausdruck der Originalzahlscheine,
welche am 12. April 2008 bzw. 29. Mai 2008 erstellt und abgesandt wurden.
 
Nach Durchsicht Ihrer Kontodaten, habe ich festgestellt, dass die Einzahlung für
den Vorschreibungszeitraum Mai-Juni 2008, Euro 42.56 am 12. Juni 2008 verbucht
wurde.
 
Der verbleibende Restbetrag von Euro 6.21 wurde noch nicht beglichen.
Das Mahnwesen der GIS ist aus wirtschaftlichen Gründen an ein externes
Inkassobüro ausgelagert. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Rundfunkgebühren-
gesetz, BGBl. I 159/1999 §4 Abs.4 i.d.g.F.
 
Wie telefonisch vereinbart, bitte ich Sie den Betrag von Euro 6.21 an uns zu über-
weisen.
Sowie die Einzahlung bei uns verbucht werden kann, stornieren wir den Auftrag
an das Inkassobüro.
 
Ich hoffe, dass Sie mit dieser Lösung einverstanden sind.
 
Wenn ich noch etwas für Sie tun kann, rufen Sie mich bitte kurz an. Meine direkte
Durchwahl ist 05 0200 xxx. Ich bin gerne für Sie da.
 
Mit freundlichen Grüßen
Offensichtlich fühlte man sich bei der GIS, über die eigene Vorgehensweise nicht ganz
wohl und  hat einen Blick ins ABGB „§ 1333 Abs.2“ riskiert.
     
Egal, sei wie es sei, die GIS hat positiv reagiert und ihr angeschlagenes Image,
zumindest in diesem Fall, verbessert.
Stauni
  
2009-03-13 
   

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