Neues Wiener Prostitutionsgesetz?


Initiativantrag von Rot/Grün eingebracht

Der Initiativantrag  betreffend Erlassung  eines neuen  Wiener Prostitutionsgesetzes,  ist
zur Zeit  in aller Munde.  Es gibt Stimmen für und gegen diesen Antrag.  Auch die Boule-
vardpresse berichtet darüber, hat es jedoch bislang verabsäumt ihren Leser(innen) den
gesamten Inhalt des Antrags zu präsentieren.

Da ist die Erstaunlich-Redaktion schon etwas fixer und hat sich eine Kopie des Initiativ-
antrags besorgt. Diesen können sich unsere Leser(innen) als PDF-File downloaden.



Einige erstaunliche  Passagen des Antrags,  welcher offenbar  durch völlig  realitätsfremde
rot/grüne Stadtpolitiker(innen) erfolgte, haben wir uns herauskopiert um diese zu kommen-
tieren.

§ 2. Begriffsbestimmungen


Aus dieser Begriffsbestimmung geht einwandfrei hervor, dass diese Lokale durch äußere
Gestaltung  gekennzeichnet sind.  Ist ja  auch logisch,  wie soll sonst  ein Freier erkennen,
dass es sich um ein Prostitutionslokal handelt.

Interessant wird es jedoch bei der Genehmigung dieser Lokale. Aber lesen Sie selbst was
im  § 6.(e)  für die Voraussetzung der Genehmigung eines Prostitutionslokals steht.




Geht es nach diesem Paragraphen gibt es keine Genehmigung, es sei denn die Fassade

bzw. Auslage wird steril gestaltet.  Also was  wollen die Antragsteller  dieses Gesetztes in
Wirklichkeit?

Der  § 8. , betreffend der  Zuverlässigkeit ist  besonders erstaunlich.  Geht  es  nämlich nach
diesem, wird es in ganz Wien kaum ein Prostitutionslokal geben.  In dieser Branche werden
gewisse Dinge untereinander geregelt und da kommt es öfters vor, dass die Angelegenheit
vor dem Kadi endet. So etwas wird als Berufsrisiko bezeichnet.



Aber die  Betreiber(innen) haben  sich bis  dato schon  zu helfen gewusst.  Man nahm sich
einfach  einen  Unbescholtenen (Franken)  als  Geschäftsführer.  Und  so  wird  es  auch in
Zukunft sein. Dieser Paragraph ist ohnehin für den Hugo,  denn die Unbescholtenheit wird
bereits in der Gewerbeordnung gefordert.

Das Privileg als Vorbestrafter in Amt und Würden zu bleiben, bleibt lediglich Politikern und

Beamten vorbehalten, sofern sie nicht ein Kapitalverbrechen verübt haben.

Interessant ist auch nachfolgender Paragraph, welcher die Beschränkungen für Freier und
Freierinnen  regelt.  Klar  wird  die Kontaktaufnahme  per  Telefon,  E-Mail  oder  sonstigen
Kommunikationsmedien erlaubt,  sonst würde man ja der Kronen-Zeitung einen erheblich
finanziellen Schaden zufügen.



Da haben wir aber für die Damen des Gewerbes einen kleinen Tipp. Sie sollten sich ein-
fach ein  Schild mit  ihrer Handynummer  um den Hals hängen und damit können Freier-

(innen) gesetzeskonform  per  Mobiltelefon,  jederzeit den  gewünschten  geschäftlichen
Kontakt aufnehmen.

*****

2011-06-15
 

Die Weichei-Rambos

 

Erstaunliche Anklage

Im Wiener Straflandesgericht musste sich ein 32-jähriger Berufssoldat wegen entwürdigen-
der Behandlung von Rekruten verantworten.
Der Ausbilder im Rang eines Oberwachmeister, hatte offensichtlich bei der Ausbildung
den Ton eines amerikanischen Drillsergant angeschlagen.

Durch die Worte  „Volltrottel“, „Volldepp“ und „Schwuchtel“, fühlten sich einige nicht
so hartgesottene Möchtegernrambos in ihrer Menschenwürde verletzt und zeigten den
Mann an.

Kein Mädchenpensionat

Das diese Ausdruckweise sicherlich nicht der feinen englische Art entspricht, bleibt un-
bestritten. Allerdings ist das Bundesheer auch kein Mädchenpensionat.
Eigentlich sollten die Jungmänner für den Ernstfall ausgebildet werden, dass heißt für
den Kampf. Ob bei einer, hoffentlich nicht eintretenden kriegerischen Auseinandersetz-
ung, der Feind diese Burschen mit Handkuss und Rosen empfängt ?

Der Feind verzeiht keine Fehler

Ist es nicht besser vielleicht einmal als Volltrottel, Volldepp oder Schwuchtel tituliert
zu werden, um nachhaltig auf seine Fehler aufmerksam gemacht zu werden.
   
Im Ernstfall werden Fehler nicht mit verbalen Kraftausdrücken kommentiert, sondern mit
einer Garbe aus einem Maschinengewehr oder sonstigem Kriegsgerät.

Nichts gewohnt

Wir können es uns bildlich vorstellen wie ein Haufen verweichlichter Jugendlicher an den
Nerven des Ausbilder gezerrt haben muss.  Vorwärts, Sprung und Deckung waren diese
offensichtlich nicht gewohnt.
Der nächste Jungmann beschwert sich vielleicht darüber, dass er im Dreck robben musste
und erkennt auch darin eine menschenentwürdigende Behandlung.

In bester Gesellschaft

Auch hat der Oberwachmeister rassistische „Negerwitze“  von sich gegeben. Warum
gerade in Zeiten wie diesen, einem kleinen Berufssoldaten deswegen der Prozess gemacht
wird, ist mehr als erstaunlich.
Befindet er sich doch in bester Gesellschaft mit dem BZÖ-Politiker Gerhard Dörfler, der
vor gar nicht so langer Zeit nichts besonderes an dieser Art von Humor fand und sich sogar
im Zuge einer Faschingsveranstaltung in eindeutiger Pose ablichten lies.

Canossagang

Vor Gericht zeigte sich der Soldat geständig und schuldeinsichtig. Was ist dem Mann
auch anderes übriggeblieben, wenn er seine weitere Karriere nicht gefährden wollte.
   
Allerdings räumte er ein, dass er seit 13 Jahren nichts anderes gehört  und diese Aus-
drucksweise von gewissen älteren Personen, Vorgesetzten und Zugsführern übernom-
men hatte.
Der Berufssoldat  kam mit einer Diversion davon. Gegen eine Geldbuße von 300,- Euro
und die Zusicherung, sich zukünftig wohl zu verhalten, wurde die Anzeige unter Setzung
einer Probezeit zurückgelegt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Den Job entwertet 

Vielleicht war er ein guter Ausbilder und hat mit seinen Trainingsmethoden zukünftige
Leben gerettet.
Warum man diesen Mann aufgehängt hat ist erstaunlich. Mit absoluter Sicherheit befindet
er sich jetzt in einem Konfliktverhalten und man hat ihn als Ausbilder entwertet.
Wäre nur interessant ob jene Jungmänner bei Discobesuchen auch jedes Wort auf die
Waagschale legen und gleich zum Kadi laufen, wenn sie sich gegenseitig als Volltrottel
bezeichnen, oder mit anderen Kraftausdrücken titulieren.
Stauni
  
2009-05-25 
   

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