Die Katze von Gerald Grosz soll ORF-Zwangsabgabe bezahlen

Wenn nicht, droht der Katze eine Gehaltspfändung

Als skurrilen Beweis dafür, welche „Kraut-und-Rüben-Chaosanstalt“ der ORF ist, beweist der Umstand, dass die Katze des Ex-BZÖ Politikers Gerald Grosz eine Zahlungsaufforderung für die „ORF-Zwangssteuer“ samt Androhung einer Gehaltspfändung erhalten hat.

Scheinbar kann irgendjemand einfach irgendwen bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) anmelden und derjenige erhält dann eine Zahlungsaufforderung, ohne dass diese Anmeldung zuvor überprüft wird. Dass der ORF erst vor wenigen Monaten ein ‚Zwangssteuerloch‘ entdeckt, sich um 180.000 Haushalte und damit rund 33 Millionen Euro Einnahmen verkalkuliert hat, ist bei einem derartigen Dilettantismus nicht verwunderlich und zeigt eines klar auf: Diese ‚Zwangssteuer‘ gehört ersatzlos abgeschafft und der ORF von Grund auf reformiert!

Die OBS bezieht unter anderem ihre Daten aus dem Zentralen Melderegister und ist offenbar nicht imstande, Online-Anmeldungen mit diesem abzugleichen, was deren Fähigkeit zum verantwortungsvollen Umgang mit diesen hochsensiblen Meldedaten insgesamt hinterfragenswürdig erscheinen lässt. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der ein üppiges Budget von jährlich rund einer Milliarde Euro, zum Großteil finanziert aus der ‚Zwangssteuer‘, aufweist, der Luxusgagen ausbezahlt und vor Privilegien nur so strotzt, ist das ein ganz trauriges Armutszeugnis.

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Bild der Woche 16/2015


Neu bei Fressnapf

Im falschen Laden wähnte sich eine Frau, als sie eine Filiale von „Fressnapf“ in Wiener
Neustadt  aufsuchte,  um einen Kratzbaum für ihre Katze zu kaufen... „Das Accessoire
erinnerte mich eher an ein Sexspielzeug, als an einen Kratzbaum“,  so die Kundin.
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2015-04-19

Die Wirtschaftskammer und die Strafgelder

 

Vornehmes Schweigen

Zum Jahresausklang wollen wir uns noch einmal mit der Wirtschaftskammer befassen.
Grund dafür ist die erstaunliche Stellungsnahme zur unserer offiziellen Anfrage bezüglich
der Strafgelder, welche bei Übertretungen der Gewerbeordnung durch Unternehmer,von
der Behörde eingehoben werden.
Wie wir nämlich aufgedeckt haben, fließen diese der Wirtschaftskammer zu. Über diesen
Umstand sind großteils nicht einmal  die eigenen Mitarbeiter in Kenntnis. Unsere seiner-
zeitige Anfrage wurde seitens der Wirtschaftskammer völlig ignoriert.

Schnelle Reaktion erst nach dem ersten Beitrag

Wir haben daraufhin unsere Recherchen in eine andere Richtung gelenkt und erhielten von
seitens der Behörde, Auskunft über diesen erstaunlichen Zustand. Erst nach dem Erscheinen
unseres Beitrag „Sittenwidrig?“, reagierte man seitens der Wirtschaftskammer erstaunlich
schnell.
Im Beitrag „Wirtschaftskammer Wien“ können Sie die Stellungsnahme nachlesen. Diese ent-
hielt teilweise die erstaunlichsten Begründungen, warum man keine Bedenken hat, die von
der Behörde eingehobenen Strafgelder anzunehmen.

Neuerliche Anfrage

Auf jeden Fall hatte uns dies dazu  veranlasst, die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer im
Beitrag „Sittenwidrig? Teil2“ zu kommentieren. In diesem Beitrag haben wir auch folgende
offizielle Anfrage gestellt:
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.

Wir bekamen Post

Gestern haben wir Post von der Wirtschaftskammer erhalten und diese teilte uns mit, dass
das Informations- und Einsichtnahmerecht im Wirtschaftskammergesetz, in der Geschäfts-
ordnung und der Haushaltsordnung exakt geregelt ist.
Mitglieder stehe das Recht zu, in Rechnungsabschlüsse und Voranschläge Einsicht zu neh-
men. Diese Rechenwerke sind nach der Genehmigung durch die zuständigen Organe, vier
Wochen lang zur Einsicht aufzulegen.
Der nächste Termin zur Veröffentlichung, bzw. Auflage für den Voranschlag der Wirt-
schaftskammer Wien, wird nach dessen Freigabe durch das Prüforgan, voraussichtlich im
März 2010, in der Wiener Wirtschaft bekannt gegeben.
Das Recht der Mitglieder auf Einsicht in die Regelwerke, umfasse allerdings keine Belege,
Konten und sonstige Aufzeichnungen, so die Wirtschaftskammer. Dieser Satz hat es
wieder in sich.

Wie die Katze um den heißen Brei

Wir interpretieren diesen Satz so, dass die Zwangsmitglieder zwar ihren Obolus entrichten
müssen, aber keine Einsicht in Belege, Konten oder sonstigen Aufzeichnungen erhalten.
Auch wurde unsere Anfrage nicht beantwortet, nämlich wie viel an Strafgelder der Wirt-
schaftskammer zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben.
Mit dieser neuerlichen Stellungsnahme ist die Wirtschaftskammer wie die Katze um den
heißen Brei herumgeschlichen, anstatt sachlich Stellung zu beziehen. Aber wir sind nicht
wirklich erstaunt, denn wir haben nichts anderes erwartet.

Das Schweigen wird nichts nützen

Sowie bei unserer ersten Anfrage, ob die Wirtschaftskammer tatsächlich Strafgelder
der Behörde erhält und sich diese in vornehmes Schweigen gehüllt hatte, werden wir
auch in diesem Fall, unsere Recherchen in eine andere Richtung lenken.
Es wird uns mit Sicherheit gelingen eine Antwort auf unsere Frage nach den zugeflossenen
Strafgelder und deren Verwendung  zu erhalten, auch wenn sich die Wirtschaftskammer
wiederholt in vornehmes Schweigen hüllt.
So wie uns, wird es sicherlich auch viele andere Personen brennend interessieren, wer die
armen unschuldig in Not geratenen Unternehmer sind, welche aus den zugeflossenen
Strafgelder gelabt werden.
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2009-12-22
  

Panikmache ?


Wundercremes zu stolzen Preisen

Einer heutigen APA-Aussendung des Vereins für Konsumenteninformation/Testmagazin
„Konsument“  ist zu entnehmen, dass dieser Skepsis gegen die Produktlinie Botarin hegt.
Laut Werbung erhält man bei Anwendung der Präparate glatte Haut, volles Haar und eine
Traumfigur.
Nun, man braucht kein Spezialist zu sein um zu erkennen, dass sich dies vermutlich nicht
erfüllen wird.  Auf jeden Fall konstatiert die Apothekerkammer in den Versprechen des
Produktherstellers eine überzogene Werbeaussage.
Trotzdem wird  das Produkt in den Apotheken zu einem stolzen Preis verkauft.  Das große
Botarin-Weihnachts-Set enthält vier kleine Döschen Kosmetika und kostet rund 240,- Euro.

Hilft´s nix, schad´s nix

Tja, Geschäft ist eben Geschäft.  Wahrscheinlich wissen ohnehin die meisten Interessenten,
dass die Mittelchen nicht wirken werden.  Aber wie heißt es so schön,  die Hoffnung stirbt
zuletzt. Und wenn das ganze Zeug nicht hilft, schadet es wenigstens nicht.

Werbung ist nicht gleich Werbung

Die Apothekerkammer erwägt aber trotzdem rechtliche Schritte gegen die Firma, da es ihrer
Ansicht nach, mit der Bewerbung des Produktes nicht korrekt abläuft.
Da verhält es sich mit den Werbemaßnahmen für das Impfserum gegen den H1N1-Virus
schon etwas anders. Hier braucht niemand zu erwähnen, wie sinnvoll es wäre sich impfen
zu lassen.

Erkrankungen immer zu Impfbeginn

Da erkrankten in „Tirol“ ein erheblicher Teil der Schüler einer Lehranstalt gerade rechtzeitig
zum Beginn  der Impfaktion, nachdem die mediale Vermarktung der Erkrankung eines ein-
zelnen Mädchens nicht den gewünschten Erfolg erbracht hatte.
Das Schicksal des inzwischen verstorbenen Mädchens, sowie der erkrankten Schüler aus
Lienz ist bedauernswert. Die Bevölkerung ließ sich dadurch aber nicht in Panik versetzen
und folgte ihrem gesunden Hausverstand.

Auch Mauzi und Bello gefährdet

Der Großteil der Tiroler und Tirolerinnen lies sich nicht ins Bockshorn jagen und verweigerte
sich. Selbst die erstaunliche Meldung die daraufhin durch die Medien jagte, dass der Mensch
seine Katze oder Hund mit dem Virus anstecken könne, konnte keinen Run auf das Serum
auslösen.

Wieder ein erstaunlicher Zufall

Die Pharmaindustrie steht in diesem Fall offensichtlich vor einem Dilemma. Sie produziert
massenhaft ein Serum, das keiner haben will. Also hilft der Zufall auch wieder heute nach.
Gerade rechtzeitig zum Impfbeginn in der Bundeshauptstadt, wird die „Privatvolksschule“
der Piaristen St. Thekla in Wien-Wieden gesperrt.

Grund dafür ist, dass angeblich vermehrte Fälle von A(H1N1)-Infektionen aufgetreten sind.
Also versucht man nach den Tirolern, das goldene Wienerherz mit erkrankten Kindern zu
erweichen.

Zahlen Sie Eins und erhalten sie Zwei

Als Draufgabe zur Impfung, gibt’s noch eine Schutzmaske, die eigentlich für die Vogelgrippe
gedacht war. Aber egal, Viecherl ist Viecherl, werden sich die Werbestrategen gedacht haben.

Schließlich könnte man diese Schutzmaske ja auch als Staubschutz bei Heimwerkerarbeiten
einsetzen. Das nennt man Werbung für ein Produkt das eigentlich niemand haben will, weil
nicht einmal die Nebenwirkungen bekannt sind.

Politiker hüllen sich in Schweigen

Was machen eigentlich die Politiker in dieser Situation. Sie lehnen sich entspannt zurück und
machen gar nichts. Den „dirty Job“  der Werbung erledigen ohnehin die Medien. Egal in
welche Richtung das Pendel ausschlagen wird, die Politik ist aus dem Schneider.
Sollte diese Impfung tatsächlich lebensnotwendig sein und es kommt zu Massenerkrank-
ungen, werden die Damen und Herren Volksvertreter sagen: „Stand ja eh in den Zeitungen
und im Hör- und Sehfunk wurde auch auf die Notwendigkeit der Impfung aufmerksam
gemacht.“
Ist das Gegenteil der Fall und es kommt zu den noch nicht bekannten Nebenwirkungen,
wobei sich vielleicht noch herausstellt, dass die Impfung gar nicht notwendig war, wird
dieses Argument angeführt werden: „Na ja wenn die Leute alles glauben was sie in der
Zeitung lesen, im Radio hören oder im Fernsehen sehen, sind sie halt selbst schuld.“

Harmlose Botarin-Werbung

Da ist ja die laut Apothekerkammer überzogene Werbung der Produktlinie Botarin harm-
los, gegen die Werbeaktion für das Serum gegen das H1N1-Virus, dass fast schon einer
Panikmache gleichkommt.
Allerdings haben die Wundercremes von Botarin einen entscheidenden Vorteil, denn auch
wenn sie nutzlos sind, schaden sie wenigstens nicht. Ober der Spruch „Wenn es nicht
hilft, dann schadet es auch nicht“ beim Impfserum zutrifft, wagen wir zu bezweifeln.
Stauni 
  
2009-11-09
 

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