Kein Zuschlag mehr für Papierrechnungen
Welcher Vorzeigebetrieb die TELEKOM ist bzw. war, kristallisierte sich im Telekom-
U-Ausschuss so richtig heraus. Dieser Zustand hat sich offenbar auch nicht seit der
vorjährigen Fusionierung mit A1 geändert. Allerdings meinen wir mit unserer Kritik
nicht die kleinen Mitarbeiter(innen) des Unternehmens, sondern dessen Management.
Nach jahrelangen Rechtsstreitereien steht seit dem 21.Februar 2012 fest, dass Tele-
kommunikationsanbieter verpflichtet sind ihren Kund(innen) schriftliche Rechnungen
auszustellen und dafür nichts verrechnen dürfen.
Eigentlich ist dies logisch, denn jeder ordentliche Kaufmann ist verpflichtet an seine
Kund(innen) unentgeltlich Rechnungen in Schriftform auszustellen. Diese Logik war
bei den Telekommunikationsanbietern offenbar nicht vorhanden, machten sich doch
diese nebenbei ein beträchtliches Körberlgeld, indem sie für Rechnungsausstellungen
extra Gebühren kassierten.
A1 will weiter abkassieren
Jedenfalls ist mit dieser Unsitte seit dem 21. Februar 2012 Schluss. Dies wurde auch
unübersehbar in fast allen Tageszeitungen und unüberhörbar in Hör- und Rundfunk
verlautbart. Aber offenbar lesen die Manager(innen) bei A1 keine Zeitungen und
hielten die Radio- und Fernsehmeldungen für einen verfrühten Aprilscherz.
Ganz abgesehen davon, dürfte der Führungsriege bei A1 die Gerichtsentscheidung
egal gewesen sein. Dies wollen wir mit diesem Beitrag unter Beweis stellen. Ein Kunde
erhielt am 27.02.2012 seine Rechnung von A1, die mit 23.02.2012 datiert ist. Für die
Bearbeitung seiner Zahlung (ist gleich Rechnung – Anm. der Red.) wurde nach wie vor
ein Betrag von 2,08 Euro (exkl. Mwst) verrechnet.
Auf ERSTAUNLICH-Nachfrage erklärte man seitens A1, dass es sich um eine Überschneid-
ung gehandelt habe, da die Rechnung schon vor dem 21.02.2012 fertigstellt war. Dies
haben wir so gelten lassen, da sich der Abrechnungszeitraum laut Rechnung vom 18.01.
bis 17.02. erstreckt. Wir haben bezüglich dieser Rechnung keinen Beitrag verfasst.
Allerdings trauten wir dem Frieden nicht und werteten das Argument mit der Über-
schneidung als faule Ausrede. Wie Recht wir hatten beweist nachfolgende A1-Rechnung,
die uns ein Leser zukommen ließ.
Auf der obigen Rechnung erstreckt der Abrechnungszeitraum vom 24.01. bis zum 23.02.,
also über den Stichtag des 21.02.2012 hinaus. Das Rechnungsdatum ist der 01.03.2012.
Demnach war eine Überschneidung hier nicht möglich. Auf ERSTAUNLICH-Anfrage war
man seitens A1 verwundert und konnte sich beim besten Willen nicht erklären, wie der
Zuschlag für die „Bearbeitung Ihrer Zahlung“ zustande kam.
Wir finden es erstaunlich, dass ein Unternehmen wie A1 nicht in der Lage ist eine dem
Gesetz entsprechende Rechnung auszustellen. Oder liegt gar Absicht vor und man hofft
bei diesem Telekommunikationsanbieter darauf, dass die Kunden den ungesetzlich ver-
rechneten Zuschlag übersehen und einzahlen?
Wir vermuten, dass der Passus: „Bearbeitung Ihrer Zahlung“ von den A1-Rechnungen
demnächst verschwindet und möglicherweise durch einen anderen Wortlaut ersetzt wird.
Dabei sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Die Rechtfertigung für z.B. einen „Früh-
lingszuschlag“ wird sich sicher irgendwo im kleingedruckten Text der AGB finden.
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2012-03-11
Die Meinung eines „Fachmanns“
Der Bundeskanzler Werner Faymann tätigte in der heutigen Pressestunde einige erstaun-
liche Aussagen. Zur Rechtfertigung für eine nochmalige Finanzspritze für Griechenland
meinte er, dass für Österreich bis jetzt noch kein kein Verlust eingetreten sei.
Wie gesagt, bist jetzt. Kein ordentlicher Kaufmann würde in ein Geschäft weiterhin inves-
tieren, wenn die erste geschäftliche Maßnahme ein Schuß in den Ofen war und es ganz
offensichtlich ist, dass jede weitere finanzielle Investition als Verlust hingenommen werden
muß. Also auf was will der Kanzler warten? Bis es ordentlich kracht nachdem Milliarden
weiterhin in dunkle Kanäle versickert sind?
Auch meinte er, dass alle die jetzt schon wissen, dass es Milliarden kosten werde, Scharla-
tane sind. Da irrt der Kanzler, denn diese Personen sind einfach nur denkende Ökonomen.
Aber woher sollte Werner Faymann dies auch wissen? Er ist weder gelernter Kaufmann,
noch schloss er eine Lehre ab und absolvierte auch keinen Hochschulabschluss.
Von 1985 bis 1988 studierte er vier Semester Rechtswissenschaften, ohne das Studium
abzuschließen. (Quelle: Wikipedia). Den gesamten Lebenslauf des Maturanten Faymann,
welcher seine Karriere der SPÖ verdankt, kann unter diesem LINK nachgelesen werden.
Die Griechen haben sicher auf Faymanns Ratschläge gewartet
Weiters meinte der Bundeskanzler, dass an eine nochmalige Hilfe für Griechenland, strenge
Bedingungen geknüpft sind. Hierzu zählen neben strikten Sparmaßnahmen auch Verkäufe
von Staatseigentum sowie Maßnahmen für mehr Steuermoral und gegen Schattenwirtschaft
und Korruption. Na klar, die Griechen haben auf einen Herrn Faymann gewartet um ihren
Lebensstil zu ändern.
Was wird der Bundeskanzler machen, wenn die Griechen auf diese Bedingungen pfeifen?
Wird er keinen Euro mehr nach Griechenland schicken, obwohl wir darauf angewiesen
sind, dass unsere Exporte funktionieren und unsere Währung stabil ist, wie Faymann
behauptet. Hilfe für Griechenland liege deswegen im Interesse Österreichs, so die Meinung
des Kanzlers.
Die Bevölkerung steigt auf die Barrikaden
Einzig richtig erkannt hat Faymann die Tatsache, dass die griechische Bevölkerung an den
Entwicklungen in ihrem Land die geringste Schuld trifft. Also wo sind die Milliarden geblie-
ben? Diese Frage sollte sich der Kanzler stellen. Wir wollen ihm etwas Schützenhilfe zu-
kommen lassen. Es sind Banker, Spekulanten, Superreiche und Politiker, die dieses Fiasko
zu verantworten haben. Diese Personengruppen bedienten sich und werden sich auch in
Zukunft weiterhin wie in einem Selbstbedienungsladen an öffentlichen Gelder bedienen.
Die zahlreichen Demonstrationen in Griechenland lassen erkennen, dass die Bevölkerung
die Nase voll hat und nun die Suppe nicht auslöffeln will, die sie nicht selbst eingebrockt
hat. Noch kann die Polizei die demonstrierende griechische Bevölkerung in Schach halten.
Dass sie dabei oft nicht zimperlich vorgeht, beweisen etliche Fernsehberichte.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus
Und da hat uns der Bundeskanzler ganz diskret etwas verschwiegen. Die Demonstranten,
welche die jetzige griechische Politikergarde zum Teufel schicken will, werden von jenen
Polizisten daran gehindert, die ihren Gehalt aus der vergangen EU-Geldspritze bezogen
haben. Aber auch der perifideste Schlägerpolizist wird seinen Dienst quittieren, wenn er
kein Gehalt mehr auf sein Konto überwiesen bekommt.
Und Geld ist rar in Griechenland. Damit können die Politiker und sonstig Privilegierte bald
keinen Schutz mehr durch die Polizei kaufen. Wenn der Lohn ausbleibt werden die Beamten
aller Voraussicht nach zu den Demonstranten überlaufen. Dann bliebe der Politikerkaste nur
mehr das Militär und im schlimmsten Fall greift dieses von selbst ein.
Man kann davon ausgehen, dass eine derartige Maßnahme in der EU keine Zustimmung
finden wird. Daher ist die nächste Geld-Tranche für Griechenland so gut wie fix, egal ob die
Griechen die geforderten Auflagen erfüllen oder nicht. Insgeheim wird das Motto lauten:
„Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“.
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2011-06-26
Ist der Ruf einmal ruiniert, lebt sich’s völlig ungeniert
Das die „GIS“ (Gebühren Info Service GmbH) nicht den besten Ruf in der Bevölkerung
genießt, ist allseits bekannt. Es ist vor allem der Umgang mit den Kunden, der diesen
Ruf verursacht hat.
Allerdings setzt man seitens der GIS aber auch nichts daran diesen Zustand zu ändern, was
durch nachfolgenden Fall untermauert wird.
Unhöfliches Schreiben
Herr H. erhielt gestern ein Schreiben von der „IS Inkasso Service GmbH“ mit dem
Aktenzeichen 877-8/20231-*, aus 4020 Linz, Südtirolerstrasse 9.
Auf Grund der im Brief angegebenen E-Mail Adresse service-gis@inkasso.at nehmen
wir an, dass es sich um ein hauseigenes Inkassobüro handelt.
In diesem unhöflich formulierten Schreiben wird Herr H. aufgefordert einen offenen
Rechnungsbetrag der GIS von „6,21 Euro“ zzgl. Spesen von „20,60 Euro“ zu bezahlen.
Die geforderte Schuld stamme aus dem Juni 2008.
Kein Schwarzseher oder Zahlungsverweigerer
Herr H. ist bereits jahrelanger GIS-Kunde und das bis zum heutigem Tag und bezahlte bis
dato seine Rechnungen immer pünktlichst per Telebanking.
Da er den Betrag von 6,21 Euro nicht nachvollziehen konnte, rief er beim Inkassobüro
an. Auch dort war dieser untypische Betrag nicht nachvollziehbar und es wurde ihm geraten,
sich mit der GIS direkt in Verbindung zu setzen, was er auch tat.
Dort stellte sich im Gespräch heraus, dass Herr H. im Juni 2008 statt 48,77 Euro, einen
Betrag von 42,56 Euro überwiesen hatte. Ihm war hier ein Typfehler unterlaufen, der zu
der besagten Differenz von 6,21 Euro geführt hatte.
Neun Monate Stillschweigen
Jeder ordentliche Kaufmann hätte den Kunden in der Folgerechnung darauf aufmerksam
gemacht und den ausstehenden Betrag zu dieser hinzu gerechnet.
Nicht bei der GIS, denn die machte neun (9) Monate gar nichts, um dann durch ihr haus-
eigenes Inkassobüro, den über vierfachen Betrag einheben zu lassen.
Herr H. überwies sofort die ausstehenden 6,21 Euro, jedoch nicht die Forderungen des
Inkassobüros.
Ein Blick ins Gesetzbuch
Vielleicht sollten sich die Verantwortlichen bei der GIS den „§ 1333 Abs.2“ des ABGB
ansehen. In diesem geht es um die Verhältnismäßigkeit der Einbringung einer Schuld.
Unserer Meinung nach wurde in diesem Fall von der GIS, ein unangemessenes Verhalten
gegenüber dem Schuldner an den Tag gelegt. Auch die Art der Schuldeintreibung war
nicht zweckentsprechend.
Die GIS hat einen einzigen Vorteil gegenüber dem freien Markt. Ihre Kunden sind
zwangsverpflichtet.
Würde sich ein Privatunternehmen seinen zahlenden Kunden gegenüber so verhalten,
wäre es schon längst pleite.
Stauni
2009-03-12