Gelten die Gesetze für A1 nicht?


Kein Zuschlag mehr für Papierrechnungen

Welcher Vorzeigebetrieb die  TELEKOM  ist bzw.  war,  kristallisierte sich im Telekom-
U-Ausschuss  so richtig heraus.   Dieser Zustand hat sich  offenbar auch nicht seit der
vorjährigen  Fusionierung mit  A1  geändert.   Allerdings meinen wir mit unserer Kritik
nicht die kleinen Mitarbeiter(innen) des Unternehmens, sondern dessen Management.
 
Nach jahrelangen Rechtsstreitereien steht seit dem  21.Februar 2012 fest, dass Tele-
kommunikationsanbieter  verpflichtet sind ihren  Kund(innen) schriftliche Rechnungen
auszustellen und dafür nichts verrechnen dürfen.
 
Eigentlich  ist dies logisch,  denn jeder ordentliche  Kaufmann ist verpflichtet an seine
Kund(innen)  unentgeltlich Rechnungen in Schriftform auszustellen.   Diese Logik war
bei den Telekommunikationsanbietern offenbar nicht vorhanden,  machten sich doch
diese nebenbei ein beträchtliches Körberlgeld,  indem sie für Rechnungsausstellungen
extra Gebühren kassierten.
 

A1 will weiter abkassieren

Jedenfalls ist mit dieser Unsitte seit dem 21. Februar 2012 Schluss.   Dies wurde auch
unübersehbar  in  fast allen Tageszeitungen und unüberhörbar in  Hör- und Rundfunk
verlautbart.   Aber offenbar  lesen die  Manager(innen) bei  A1  keine Zeitungen und
hielten die Radio- und Fernsehmeldungen für einen verfrühten Aprilscherz.
 
Ganz  abgesehen  davon,  dürfte der  Führungsriege bei  A1  die Gerichtsentscheidung
egal gewesen sein. Dies wollen wir mit diesem Beitrag unter Beweis stellen.  Ein Kunde
erhielt am 27.02.2012 seine Rechnung von A1, die mit 23.02.2012 datiert ist.   Für die
Bearbeitung seiner Zahlung (ist gleich Rechnung – Anm. der Red.)  wurde nach wie vor
ein Betrag von 2,08 Euro (exkl. Mwst) verrechnet.
 
 
Auf ERSTAUNLICH-Nachfrage erklärte man seitens A1, dass es sich um eine Überschneid-
ung gehandelt habe,  da die Rechnung schon vor dem 21.02.2012 fertigstellt war.  Dies
haben wir so gelten lassen,  da sich der Abrechnungszeitraum laut Rechnung vom 18.01.
bis 17.02. erstreckt.  Wir  haben bezüglich dieser Rechnung keinen Beitrag verfasst.
 
Allerdings  trauten  wir  dem  Frieden  nicht  und  werteten  das Argument mit der Über-
schneidung als faule Ausrede. Wie Recht wir hatten beweist nachfolgende A1-Rechnung,
die uns ein Leser zukommen ließ.
 
 
Auf der obigen Rechnung erstreckt der Abrechnungszeitraum vom 24.01. bis zum 23.02.,
also über den Stichtag des 21.02.2012 hinaus.  Das Rechnungsdatum ist der 01.03.2012.
Demnach  war  eine Überschneidung hier nicht möglich.   Auf ERSTAUNLICH-Anfrage war
man  seitens A1 verwundert und konnte sich beim besten Willen nicht erklären,  wie der
Zuschlag für die „Bearbeitung Ihrer Zahlung“  zustande kam.
 
Wir finden es erstaunlich,  dass ein Unternehmen wie  A1  nicht in der Lage ist eine dem
Gesetz entsprechende Rechnung auszustellen.  Oder liegt gar Absicht vor und man hofft
bei  diesem  Telekommunikationsanbieter darauf,  dass die Kunden den ungesetzlich ver-
rechneten Zuschlag übersehen und einzahlen?
 
Wir  vermuten,  dass der Passus:  „Bearbeitung Ihrer Zahlung“  von den  A1-Rechnungen
demnächst verschwindet und möglicherweise durch einen anderen Wortlaut ersetzt wird.
Dabei  sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.   Die Rechtfertigung für z.B. einen „Früh-
lingszuschlag“ wird sich sicher irgendwo im kleingedruckten Text der AGB finden.
 
*****

2012-03-11
 

Griechenlandhilfe – Die etwas andere Sicht


Die Meinung eines „Fachmanns“

Der Bundeskanzler Werner Faymann tätigte in der heutigen Pressestunde einige erstaun-
liche Aussagen.  Zur Rechtfertigung für  eine nochmalige Finanzspritze  für Griechenland
meinte er,  dass für Österreich bis jetzt noch kein kein Verlust eingetreten sei.

Wie gesagt,  bist jetzt.  Kein ordentlicher  Kaufmann würde  in ein  Geschäft weiterhin inves-

tieren,  wenn die  erste geschäftliche  Maßnahme ein  Schuß in  den Ofen war  und es ganz
offensichtlich ist, dass jede weitere finanzielle Investition als Verlust hingenommen werden
muß.  Also auf  was will  der Kanzler warten?  Bis es  ordentlich kracht  nachdem Milliarden
weiterhin in dunkle Kanäle versickert sind?

Auch meinte er, dass alle die jetzt schon wissen, dass es Milliarden kosten werde, Scharla-

tane sind. Da irrt der Kanzler, denn diese Personen sind einfach nur denkende Ökonomen.
Aber woher  sollte  Werner Faymann dies  auch wissen?  Er ist weder  gelernter Kaufmann,
noch schloss er eine Lehre ab und absolvierte auch keinen Hochschulabschluss.

Von 1985 bis 1988  studierte er  vier Semester  Rechtswissenschaften,  ohne das Studium
abzuschließen. (Quelle: Wikipedia).  Den gesamten Lebenslauf des  Maturanten Faymann,
welcher seine Karriere der SPÖ verdankt, kann unter diesem LINK nachgelesen werden.

Die Griechen haben sicher auf Faymanns Ratschläge gewartet

Weiters meinte der Bundeskanzler,  dass an eine nochmalige Hilfe für Griechenland, strenge
Bedingungen  geknüpft sind.  Hierzu zählen  neben strikten Sparmaßnahmen auch Verkäufe
von Staatseigentum sowie Maßnahmen für mehr  Steuermoral und gegen Schattenwirtschaft
und Korruption.  Na klar,  die Griechen haben  auf einen  Herrn Faymann  gewartet um  ihren
Lebensstil zu ändern.

Was wird der Bundeskanzler machen,  wenn die Griechen auf diese Bedingungen pfeifen?
Wird  er  keinen Euro mehr  nach  Griechenland schicken,  obwohl wir  darauf  angewiesen
sind,  dass  unsere  Exporte  funktionieren  und  unsere  Währung  stabil  ist,  wie  Faymann
behauptet. Hilfe für Griechenland liege deswegen im Interesse Österreichs, so die Meinung

des Kanzlers.

Die Bevölkerung steigt auf die Barrikaden

Einzig richtig erkannt hat Faymann die Tatsache,  dass die griechische Bevölkerung an den
Entwicklungen  in ihrem  Land die geringste Schuld trifft.  Also wo sind die Milliarden geblie-
ben?  Diese Frage  sollte sich  der Kanzler stellen.  Wir wollen  ihm etwas  Schützenhilfe zu-
kommen lassen. Es sind Banker, Spekulanten, Superreiche und Politiker, die dieses Fiasko
zu  verantworten haben.  Diese Personengruppen  bedienten sich und werden sich auch in
Zukunft weiterhin wie in einem Selbstbedienungsladen an öffentlichen Gelder bedienen.

Die zahlreichen Demonstrationen in Griechenland lassen erkennen, dass die Bevölkerung

die Nase  voll hat  und nun die  Suppe nicht auslöffeln will,  die sie nicht selbst eingebrockt
hat. Noch kann die Polizei die demonstrierende griechische Bevölkerung in Schach halten.
Dass sie dabei oft nicht zimperlich vorgeht, beweisen etliche Fernsehberichte.

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus

Und da  hat uns  der Bundeskanzler  ganz diskret etwas verschwiegen.  Die Demonstranten,
welche  die  jetzige  griechische  Politikergarde zum Teufel schicken will,  werden von jenen
Polizisten  daran gehindert,  die ihren  Gehalt aus  der vergangen  EU-Geldspritze  bezogen
haben.  Aber auch  der  perifideste  Schlägerpolizist wird  seinen Dienst  quittieren,  wenn er
kein Gehalt mehr auf sein Konto überwiesen bekommt.

Und Geld  ist rar in Griechenland.  Damit können  die Politiker  und sonstig  Privilegierte bald

keinen Schutz mehr durch die Polizei kaufen. Wenn der Lohn ausbleibt werden die Beamten
aller Voraussicht nach zu den Demonstranten überlaufen. Dann bliebe der Politikerkaste nur
mehr das Militär und im schlimmsten Fall greift dieses von selbst ein.

Man kann  davon ausgehen,  dass eine  derartige Maßnahme  in der EU keine Zustimmung

finden wird. Daher ist die nächste Geld-Tranche für Griechenland so gut wie fix, egal ob die
Griechen  die  geforderten  Auflagen  erfüllen oder  nicht.  Insgeheim wird  das Motto lauten:
„Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“.

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2011-06-26
 

GIS und die Verhältnismäßigkeit


Ist der Ruf einmal ruiniert, lebt sich’s  völlig ungeniert

Das die „GIS“  (Gebühren Info Service GmbH) nicht den besten Ruf  in der Bevölkerung 
genießt, ist allseits bekannt. Es ist vor allem der Umgang mit den Kunden, der diesen
Ruf verursacht hat.
Allerdings setzt man seitens der GIS aber auch nichts daran diesen Zustand zu ändern, was
durch nachfolgenden Fall untermauert wird.

Unhöfliches Schreiben

Herr H. erhielt gestern ein Schreiben von der  „IS Inkasso Service GmbH“ mit dem
Aktenzeichen 877-8/20231-*,  aus 4020 Linz, Südtirolerstrasse 9. 
Auf Grund der im Brief angegebenen  E-Mail Adresse service-gis@inkasso.at nehmen
wir an,  dass es sich um ein hauseigenes Inkassobüro handelt.
In diesem unhöflich formulierten Schreiben wird Herr H. aufgefordert einen offenen
Rechnungsbetrag der GIS von  „6,21 Euro“ zzgl. Spesen von  „20,60 Euro“ zu bezahlen.
Die geforderte Schuld stamme aus dem Juni 2008.

Kein Schwarzseher oder Zahlungsverweigerer

Herr H. ist bereits jahrelanger GIS-Kunde und das bis zum heutigem Tag und bezahlte bis
dato seine Rechnungen immer pünktlichst per Telebanking.
Da er den Betrag von 6,21 Euro nicht nachvollziehen konnte, rief er beim Inkassobüro
an. Auch dort war dieser untypische Betrag nicht nachvollziehbar und es wurde ihm geraten,
sich mit der GIS direkt in Verbindung zu setzen, was er auch tat.
Dort stellte sich im Gespräch heraus, dass Herr H. im Juni 2008 statt 48,77 Euro, einen
Betrag von 42,56 Euro überwiesen hatte. Ihm war hier ein Typfehler unterlaufen, der zu
der besagten Differenz von 6,21 Euro geführt hatte.

Neun Monate Stillschweigen

Jeder ordentliche Kaufmann hätte den Kunden in der Folgerechnung darauf aufmerksam
gemacht und den ausstehenden Betrag zu dieser hinzu gerechnet.
Nicht bei der GIS, denn die machte neun (9) Monate gar nichts, um dann durch ihr haus-
eigenes Inkassobüro, den über vierfachen Betrag einheben zu lassen.
Herr H. überwies sofort die ausstehenden 6,21 Euro, jedoch nicht die Forderungen des
Inkassobüros.

Ein Blick ins Gesetzbuch

Vielleicht sollten sich die Verantwortlichen bei der GIS den  „§ 1333 Abs.2“ des ABGB
ansehen. In diesem geht es um die Verhältnismäßigkeit der Einbringung einer Schuld.
Unserer Meinung nach wurde in diesem Fall von der GIS, ein unangemessenes Verhalten
gegenüber dem Schuldner an den Tag gelegt. Auch die Art der Schuldeintreibung war
nicht zweckentsprechend.
Die GIS hat einen einzigen Vorteil gegenüber dem freien Markt. Ihre Kunden sind
zwangsverpflichtet.
Würde sich ein Privatunternehmen seinen  zahlenden Kunden gegenüber so verhalten,
wäre es schon längst pleite.
Stauni
 
2009-03-12
   

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