Rollentausch


GASTAUTOREN – BEITRAG

Zum Erstaunlich-Beitrag „Der 5-Sterne Knast“ fällt mit nur folgendes ein. Setzen wir doch
ältere Menschen  in die Gefängnisse  und die Verbrecher  in Heime für ältere Menschen.
Auf diese Art und Weise hätten unsere alten Leute täglich Zugang zu einer Dusche, Frei-
zeit, Spaziergänge, Arzneimittel, regelmäßige Zahn- und medizinische Untersuchungen.

Sie  würden  Anspruch auf  Rollstühle usw.  haben.  Sie würden  Geld erhalten,  anstatt für
ihre Unterbringung  zu zahlen.  Dazu hätten  sie Anspruch  auf eine  konstante  Überwach-

ung  durch Video,  würden also im Notfall sofort Hilfe bekommen.  Ihre Betten würden zwei
Mal pro Woche und ihre eigene Wäsche regelmäßig gewaschen und gebügelt bekommen.

Sie hätten regelmäßigen Besuch von  Wärtern und würden  Ihre Mahlzeiten  direkt im Zim-

mer bekommen. Sie hätten  einen speziellen Raum,  um ihre  Familie zu  empfangen.  Sie
hätten Zugang  zu einer Bibliothek,  zum Gymnastikraum,  physischer und geistiger Thera-
pie sowie Zugang zum Schwimmbad und sogar das Anrecht auf kostenlose Weiterbildung.

Auf Antrag wären Schlafanzüge, Schuhe, Pantoffeln und sonstige Hilfsmittel legal kosten-

los zu bekommen.  Private Zimmer  für alle  mit einer eigene Aussenfläche, umgeben von
einem großartigen Garten.

So hätte  jede alte  Person Anspruch  auf einen  eigenen Rechner,  einen Fernseher, ein

Radio sowie auf unbeschränktes Telefonieren. Es gäbe einen Direktorenrat, um die Kla-
gen anzuhören, und die Bewachung hätte einen Verhaltenskodex zu respektieren!

Die  Verbrecher  würden meist kalte,  bestenfalls lauwarme  Mahlzeiten bekommen, sie

wären einsam  und ohne  Überwachung gelassen.  Die Lichte r würden um 20 Uhr aus-
gehen.  Sie hätten  Anspruch auf  ein Bad pro  Woche (wenn überhaupt!), sie würden in
einem kleinen Zimmer leben und wenigstens 2000 € pro Monat zahlen, ohne Hoffnung,
lebend wieder heraus zu kommen!

Und damit schließlich gäbe es eine gerechte Justiz für alle
meint Ihr
Daniel Kreuzer
*****

2011-07-01
 

Der 5-Sterne Knast


Unterbelegt?

Offenbar scheint die  Justizanstalt Gerasdorf  an Unterbelegung zu leiden. Denn anders
ist es  nicht zu erklären,  dass diese massive Werbung im Internet betreibt.  Das beworb-
ene Freizeitangebot des Gefängnisses lässt jedes 5-Sterne Ressort vor Neid erblassen.

Fußball,  Volleyball,  Bodybuilding,  Dart,  Modellbau,  Theatergruppe,  Trommelgruppe

(nicht  ganzjährig),  Musikgruppe,  Tischtennis,  Tarockgruppe  (nich t ganzjährig), Koch-
gruppe  (nicht  ganzjährig),  Diverse  Gruppenausgänge  wie z.B. Skaten/Wandern/Rad-
fahren, Museumsbesuche, Filmvorführungen, Konzerte ca.4-6mal/Jahr, sind im Angebot.

In die  Fülle der im obigen Absatz angeführten Freizeitaktivitäten kommt ein werktätiger

Mensch normalerweise  selten bis nie,  da er  einen gewissen Freizeitmangel hat,  weil
er seinen Lebensunterhalt mit zeitraubender Arbeit bestreiten muß.

Luxus statt Strafe

Bislang dachten wir,  dass ein Gefängnisaufenthalt eine Strafe sein soll, um in der Haft-
zeit  über  die begangene  Straftat  nachzudenken.  Nicht so  für die  14  bis 27-jährigen
Insassen dieser Haftanstalt,  denn diese werden vor lauter Freizeitstress  kaum Zeit zur
Sühne haben.

Wir sehen schon ein, dass jugendlichen Straftätern die Möglichkeit einer beruflichen Aus-

bildung geboten  werden muss,  um sie  nach dem  Haftende leichter  in die  Gesellschaft
integrieren  zu  können.  Allerdings  ist  das angebotene  Freizeitservice  eine  bodenlose
Frechheit gegenüber  jeden Menschen,  der sich  seine Brötchen  auf ehrliche Weise ver-
dient und sich nicht mit Straftaten durchs Leben schlägt.

Auch im Ausland werben

Zum  überaus  reichlichen  Freizeitservice  fehlt  nur  noch,  dass  Thai Body Massagen und
regelmäßige  Bordellbesuche  angeboten  werden.  Diese  würden  das Angebot abrunden.
Und noch  ein Tipp  für die Leitung  der Justizanstalt Gerasdorf.  Sie sollten ihr Haus zusätz-
lich in Ländern wie Tschetschenien,  Rumänien, Bulgarien udgl. bewerben. Von einem der-
artigen Angebot  können nicht  nur die Kriminellen,  sondern auch  jeder Otto Normalbürger
aus diesen Ländern nur träumen.

Selbst wenn sich eine Straftat in Österreich nicht auszahlt,  würden zahlreiche Verbrecher

anreisen, nur um den Service der Justizanstalt Gerasdorf in Anspruch nehmen zu können.
Im Handumdrehen wäre dieses Gefängnis bis zum letzten Bett belegt.

*****

2011-06-27
 

Luxus für alle

 

Lockerer Umgang mit Allgemeingut

Erstaunlich die Vorgangsweise der Stadt Wien. Da besetzen sogenannte „Autonome“ ein
Haus in der Triesterstraße 114, das im Eigentum der Gemeinde Wien steht. Was tut nun
die Stadt Wien um das Eigentum der Allgemeinheit zu beschützen.

Gesetzesbruch wird nicht erkannt

Richtig geraten „nichts“, außer die Äußerung hie und da die Rathauswache vorbeischicken
zu wollen. Sollte es sich noch nicht bis ins Rathaus herumgesprochen haben, hier handelt es
sich um einen strafbaren Tatbestand.

Einsatz für die WEGA

Vielleicht wäre es ratsam die Polizei-Spezialeinheit „WEGA“  vorbei zu schicken. Diese
könnten dann die Hausbesetzern, die vermutlich allesamt von irgendwelchen sozialen Unter-
stützungen leben, in geeigneter Art und Weise auf die Unrechtmäßigkeit ihres Verhaltens
aufmerksam machen. Auf gut Deutsch, das Haus von diesen Sozialschmarotzern räumen.
Da begeht eine Truppe von Leuten einen strafbaren Tatbestand, indem sie sich eine Immo-
bilie aneignen die ihnen nicht gehört und nennen dies „Hausprojekt“.
Das Gleichgesinnte sofort den Eingang finden, dafür ist mit folgendem Hinweisschild
gesorgt. Bei den sommerlichen Temperaturen ist das ja auch verständlich, dass man
zuerst im Garten verweilt.
Der Text auf folgendem Plakat ist leider nicht ganz korrekt. Statt „Selbstverwalten“ sollten
diese von der Allgemeinheit lebenden Personen sich besser das Wort  „Selbsterhalten“ auf
ihre Fahnen heften. Würden sie einer geregelten Arbeit nachgehen, hätten sie keine Zeit
Häuser zu besetzen.
Aber dafür wollen die autonomen Sozialhilfeempfänger Luxus,  wie auf ihrem Transparent
des nachfolgenden Bildes zu entnehmen ist. Vielleicht sollten sie es mit arbeiten probieren.
Beim Aufhängen des oben abgebildeten Transparents, müsste ihnen aber folgender Spruch
aufgefallen sein, der in Stein gemeißelt an der Hauswand prangt. Wir nehmen aber an, dass
sie ihn nicht verstanden haben.
Außerdem tut sich die Frage auf, wer eigentlich die anfallenden Betriebskosten für dieses
Objekt bezahlt. Aller Wahrscheinlichkeit nach, kommt dafür die öffentliche Hand auf, dass
heißt der Steuerzahler.
Sogar Strom gibt es in dem besetzten Abbruchhaus, wie obiges Foto beweist. Weil man
diesen offensichtlich nicht bezahlen muss, wird verschwenderischer Weise das Licht
auch am hellichten Tage angelassen. An wen wohl Wien Energie die Rechnung schickt?

Kommunismus erwünscht?

Wir fragen uns was diese Leute eigentlich wollen. Wünschen sie sich den Kommunismus
zurück, der Jahrzehnte lang die ehemaligen Ostblockländer beherrscht hat. Stalin, Honecker
und Co, hätten sicher ihre Freude mit diesen Zeitgenossen.

Arbeit für alle

Tja, in den kommunistischen Länder gab es keine Arbeitslosigkeit. Denn wer keine Arbeit
fand, für den wurde eine erfunden. Auch Hausbesetzungen hat es in diesen Regimes nicht
gegeben, da hätte man höchstens seine eigene Zelle im Knast besetzen können.
Stauni
  
2009-10-05
  

Nachtwächter vs. Polizist TEIL 2

 

Fortsetzung zu TEIL 1

Der andere Polizeibeamte RvI Andreas Z., gab in seiner Niederschrift sinngemäß das gleiche
wie sein Kollege an. Zusätzlich schilderte er noch den Beginn der Amtshandlung , da er der
ersteinschreitende Beamte war.

Doch Futterneid ?

Er habe Handler gefragt, was dieser eigentlich hier mache und bekam in Hochdeutsch zur
Antwort, dass dies seine aufgetragene Arbeit sei, die Daten fremder Leute aufzuschreiben.
Andreas Z. machte Handler daraufhin aufmerksam, dass dieser durch sein Verhalten eigentlich
die Einreise der Passagiere ins Bundesgebiet behindert hatte und das er diesen Umstand zu
einem späteren Zeitpunkt mit dem ÖWD abklären werde.
So steht es in der Niederschrift des RvI Andreas Z.

Ungebührliches Benehmen

Laut Z. kam es dann zu Schimpftiraden  von seitens Handler gegen seine Person.
Schimpfwörter wie „..depperter Kieberer, geh´ sch….“ udgl. mehr soll der Nachtwächter
von sich gegeben haben, wenn man den Ausführungen des Polizisten folgt.
Der Beamte Andreas Z. führt auch noch extra an, dass er keinen falls die Worte „Psychopath,
depperter Wachter“ udgl. ausgesprochen hat, was natürlich von seinem Kollegen bestätigt
wird.

Festnahme

Daraufhin sei Handler von ihm, unter Androhung der Festnahme abgemahnt worden, sein
rechtswidriges Verhalten einzustellen, was dieser aber nicht tat.
In Folge wurde Handler festgenommen. Was sich bei der Festnahme abspielte, ist aus unserem
gestrigen Beitrag ersichtlich.

Der Riese Handler

Erstaunlich ist hier noch eine Aussage des RvI  Andreas Z., der im Protokoll angibt: „….und
der offensichtlich körperlichen Überlegenheit des Angezeigten (viel größer als ich
und ca. 30 bis 40 kg schwerer als ich) rief ich meinen Kollegen O. zu, damit er mich
bei der Durchsetzung der Festnahme unterstützen sollte.“
Die Größe ist meist immer ein subjektiver Blickwinkel. Als viel größer wird nach gängiger
Lebenserfahrung, eine Kopfgröße oder mindestens 20 cm angenommen. Handler misst
1,85 Meter und wiegt 95 Kilogramm.

Minipolizist ?

Nach dieser eigener Aussage, dürfte dann RvI Andreas Z. in etwa 1,65 Meter groß sein und
zwischen 55 und  65 Kilogramm wiegen.
Bei diesen Körpermassen hätte er nicht einmal die Mindestvoraussetzung für den Polizei-
dienst erfüllt. Daher stellt sich die berechtigte Frage, was sucht dieser Mann im Exekutiv-
dienst der Polizei ?

Knast

Nachdem Handler in den Streifenwagen verfrachtet worden war, wurde er in die Polizei-
inspektion Josefstadt gebracht. Dort ging das übliche Prozedere über die Bühne.
Amtsarzt, Anzeigenerstattung und anschließender Polizeiarrest. 
Schwerwiegend kann das „Verbrechen“ von Handler aber nicht gewesen sein, da er lediglich
nach § 1des NÖ-Pol.Stg zu 180,- Euro Geldstrafe verurteilt wurde.
Gemäß der Strafverfügung (S 4.201/06) hatte er sich wegen Erregung ungebührlicher-
weise störenden Lärms und öffentlicher Anstandsverletzung, schuldig gemacht.
Auch sein Gefängnisaufenthalt war unbedeutend, wenn man bedenkt, dass er am selben
Tag um 23:45 Uhr aus der Haft entlassen wurde und die ganze Amtshandlung erst um
19 Uhr begonnen hatte. (Haftbestätigung GZ:D1/15037/2006-SPK WN)

Ohne Munition in den Krieg

Jetzt beging Handler in seiner Naivität, den wahrscheinlich schwerwiegendsten Fehler
seines Lebens. Ohne Zeugen, Ton- oder Lichtbildaufnahmen, begann er gegen die
Staatsmacht in den „Krieg“ zu ziehen.
Er berief gegen die  o.a. Strafverfügung und zeigte die Polizeibeamten wegen
Körperverletzung an.
Am 5.Mai 2008 fand beim UVS NÖ Außenstelle Wr. Neustadt, die Berufungsverhandlung
gegen die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung statt, die er natürlich prompt verlor.

Die UVS-Verhandlung

Allerdings lies in dieser Verhandlung, der RvI Andreas Z. wieder mit einer erstaunlichen
Aussage aufhören. Obwohl beide Beamte in ihren Niederschriften angaben, dass die Fest-
nahme mit  „einsatzbezogener Körperkraft“, sowie den Gebrauch eines Pfeffersprays,
einen Faustschlag gegen den Kopf und einen Tritt gegen die Hüfte oder Oberschenkel von
Handler, durchgeführt wurde, gibt der Beamte auf eine Frage des Senatsleiters folgende
Antwort.
Wörtlich aus dem Protokoll der UVS-Verhandlung:
Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer (Handler) auch Schmerzensschreie getätigt hat,
gibt der Zeuge (RvI Andreas Z.) an: „Er hat keine Schmerzensschreie getätigt, dazu
hätte er absolut keinen Grund gehabt“.
Uns liegen ärztliche Bestätigungen vom Krankenhaus Wr. Neustadt und dem Allgemein-
mediziner Dr. Wolfgang M. vor, in denen Verletzungen im Gesicht und der Leistengegend
von Handler  festgestellt wurden.

Der geneigte Leser kann sich nun selbst ein Bild über die Glaubwürdigkeit des Polizisten
RvI Andreas Z. machen.

Der ÖWD

Auch der Arbeitgeber von Handler, der „Österreichische Wachdienst“ (ÖWD),  verhielt
sich “richtig super”. Er kündigte am 11.05.06, dem Nachtwächter per 10.05.06 (Tag
des Vorfalls). Zu diesem Zeitpunkt galt für Handler noch die Unschuldvermutung.

Der Sack wird zugemacht

Handler der zugebener Weise einen Hang zum Querulieren hat, lies nicht locker und urgierte
immer wieder, warum mit seiner Anzeige gegen die Beamten nichts weiter ging.
Diesbezüglich bekam er jedoch keine Antwort, dafür flatterte ihm eine Ladung zu einer
Gerichtsverhandlung für den 4.Juni 2007 ins Haus.
In dieser Verhandlung wurde er wegen  versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt,
Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe
von 10 Monaten, bedingt auf  3 Jahre.
Im Gerichtsurteil wurde unter anderem auch angeführt, dass RvI Andreas Z. ein Hämatom
oberhalb des linken Auges erlitt und RvI Thomas O. eine offene Rissquetschwunde an der
Schädeldecke davontrug. Beide Verletzungen wurden laut Gericht vom Angeklagten verursacht.

Der Irrtum

Handler glaubte nun, dass er ebenfalls am 10.05.2006 auf diese Delikte angezeigt wurde,
weil er die Polizisten angezeigt hatte. Da unterlag er jedoch einem gewaltigen Irrtum, wie wir
später ausführen werden.  Er berief gegen das Urteil beim OLG und verlor am 18.02.2008
auch dort.

Handler queruliert weiter

Also was tat er jetzt ?  Er „quälte“ die Behörden mit weiteren Eingaben, da er sich ungerecht
behandelt fühlte. Er erkundigte sich auch permanent, wie es mit dem Strafverfahren gegen
die beiden Polizeibeamten stünde.
Um offensichtlich endlich Ruhe vom „Querulanten“ Handler zu haben, schickte ihm die
Staatsanwalt Wr. Neustadt ein höchst erstaunliches Schreiben (6St98/08z), datiert mit
09.05.2008. Wir zitieren aus diesem nachfolgend wörtlich:
Die Anzeige gegen die beiden Beamten wurde mit ha. Verfügung vom 10.04.2007 gemäß
§ 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.
Hingegen wurde am selben Tag gegen Helmut Handler wegen der Vergehen des versuchten
Widerstands gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StBG, der Sachbeschäd-
igung nach § 125 StGB und (zweifach begangen) der schweren Körperverletzung nach den
§§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB ein Strafantrag eingebracht.

Achtung aufs Datum

Haben Sie sich das Datum genau angesehen ?  Die Staatsanwaltschaft informiert Handler 
zu einem Zeitpunkt wo dieser  bereits abgeurteilt war und auch die Berufung verloren hat,
über die Einbringung eines Strafantrages. Das ist aber noch nicht das Erstaunliche an dieser
Story.
Erstaunlich daran ist, dass der Strafantrag gegen Handler erst am 10.04.2007 eingebracht
wurde, obwohl die Tat am 10.05.2006 geschehen war. Da bei Gericht oft der Ausdruck
der „lebensnahen Erfahrung“ gebraucht wird, wollen wir diesen auch verwenden.

Lebensnah

Eine absolut lebensnahe Erfahrung ist, dass absichtliche Verletzungen gegen Polizeibeamte
sofort angezeigt werden und nicht 11 Monate später. Immerhin waren laut Gerichtsprotokoll
beide Beamte verletzt, wobei einer sogar eine offene Rissquetschwunde an der Schädeldecke
hatte.
Für uns entsteht hier der Eindruck einer „Retourkutsche“, da Handler die Beamten angezeigt
hatte und keine Ruhe gab.
Mag sein das Handler ein unbequemer Mann ist, der mit seiner Art etlichen Menschen auf
die Nerven geht, dass rechtfertigt jedoch nicht eine derartig unverblümte Demonstration der
Staatsmacht.
Eine derartige Vorgehensweise dient sicherlich nicht dazu, den Menschen unseres Landes
ihren (noch) vorhandenen Glauben an eine unabhängige und überparteiliche Justiz zu stärken.
Stauni
   
2009-07-08
  

Inhalts-Ende

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