MBA 10 ruiniert Existenz eines Lokalbetreibers


Wenn der Amtsschimmel im Konjunktiv wiehert

Dass  Bürokrat(innen) in den Magistraten des Öfteren nicht nachvollziehbare Entscheidungen
treffen ist kein Geheimnis.   Denn wenn der Amtsschimmel wiehert,  dann haben die Bürger-
(innen)  meist  nichts  zu  lachen.   Besonders übel spielt man im MBA 10 dem Lokalbesitzer
Alfred Jäger mit.
 
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                         Fotos: © erstaunlich.at
 
Das  Ehepaar  Jäger  betreibt  im  10. Wiener Gemeindebezirk,  in der  Neilreichgasse 76 ein
kleines Kaffeehaus.   Das Lokal (ca. 50 m2) befindet sich straßenseitig im Erdgeschoss eines
3-stöckigen  Wohnhauses.  Anzumerken wäre noch, dass Alfred Jäger nach einem erlittenen
Schlaganfall im Jahr 2009 im Rollstuhl sitzt und seine Gattin Inge den Laden alleine schupfen
muss.
 
Nun  gibt  es  das alte Sprichwort:   „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es
dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Im Haus in dem das Lokal etabliert ist,  wohnt im dritten
Stock ein Pensionist  (Name ist der Redaktion bekannt),  der früher Gast im Kaffeehaus des
Herrn Jäger war.   Nach diversen Vorfällen bekam dieser Lokalverbot.
 
Seitdem hagelte es seitens des Pensionisten Anzeigen gegen den Lokalbetreiber.  So wurde
diesem zum Beispiel untersagt  (Antrag auf alte Bescheidaufhebung des Vorbesitzers) einen
Radio,  einen  Fernseher oder gar einen Dartautomaten im Lokal zu betreiben.   Dazu ist zu
vermerken, dass es bis zum Bescheiderlass seitens des MBA 10, im Lokal des Herrn Jägers
keine Lärmbelästigung gegeben hat.
 
Interessant  ist  auch die Tatsache,  dass der anzeigende Pensionist aus dem dritten Stock,
dem  Amtssachverständigen den Zutritt in seine Wohnung zwecks Lärmpegelmessung ver-
weigerte.
 
Anstatt einen Limiter (um eine eventuelle Lärmbelästigung zu unterbinden) vorzuschreiben,
untersagte das MBA 10 den Betrieb eines Radios und drohte sogar mit einer   „behördliche
Stilllegung  der  Musikanlage  mitsamt  aller  dazugehöriger Komponenten durch allpoliges
Abklemmen  und  Demotage  der Stecker der Elektrogeräte,  die die Stromzufuhr gewähr-
leisten.“  (Originaltext des MBA 10)
 
Herr  Jäger  bot dem MBA 10 sogar an,  beim Betrieb eines Fernsehers oder Dartautomaten
den Ton der Geräte abzuschalten. Aber auch das interessierte den Amtsschimmel nicht und
begründete ein Verbot damit:   „Zu rechnen ist jedoch, dass bei Wettspielen der Gäste eine
entsprechende  Geräuschkulisse  und  Beifallskundgebungen  durch  die Gäste im Gastraum
gegeben  sind,  sodass es zu einem erhöhten Lärmpegel kommen kann.“  (Originaltext des
MBA 10)
 
Das  Fernseherverbot  (tonlos) wurde damit begründet,  dass  „unter Umständen eine laut-
starke Kommentierung des dargebotenen Fernsehbildes durch die Gäste stattfinden könnte,
sodass eine Belästigung der Nachbarn möglich ist.“  (Originaltext des MBA 10)
 
Für uns lesen sich die im Konjunktiv geschriebenen Begründungen wie: „Wenn meine Tante
Hoden hätte, dann wäre sie mein Onkel“.  Dazu kommt noch, dass das Lokal an einer stark
frequentierten Straße mit Schienenverkehr liegt.   Auch die Betriebszeiten des Lokals (Mon-
tag-Samstag  von  08:00 bis 22:00 Uhr) lassen nicht darauf schließen,  dass die Nachtruhe
der Nachbarschaft gestört werden könnte.
 

Angebliches Naheverhältnis des Beschwerdeführers

Aus  den  obig  angeführten  Gründen  und  der Tatsache,  dass  es sich beim Beschwerde-
führer  immer  nur  um  ein  und  dieselben  Person (der Pensionist aus dem dritten Stock)
handelt,  orten  wir  in  diesem  Fall  eine  Schikane  des MBA 10 gegen den Lokalbetreiber.
Dieses  Gefühl wird noch dadurch bestärkt,  da sich das hartnäckige Gerücht hält,  dass der
Beschwerdeführer  zumindest einen sehr guten Kontakt zu  einem/einer  Beamten/Beamtin
im MBA 10 unterhält.
 
Auf Grund aller Tatsachen haben  wir  den  zuständigen  Beamten des MBA 10, Hrn. Mag. P.,
telefonisch  kontaktiert.   Dieser  wollte  sich  zum  Fall nicht äußern und begründete dies mit
dem Datenschutz. Frau Jäger teilte uns auch mit, dass ihr Mag. P. im Zuge eines Gespräches
mit  folgenden  Worten gedroht hätte:   „Ich kann auch ganz anders und das Lokal zusperren
lassen“.   Dies  stellte der der Magistratsjurist in Abrede und meinte, er habe ein ausgezeich-
netes Verhältnis zum Ehepaar Jäger.   Angesichts des Verlaufs des Falles, stellen wir dies in
Zweifel.
 
Bezüglich  eines  angeblichen  Naheverhältnisses des Beschwerdeführers zu einem/einer Be-
amten/Beamtin  im MBA 10 meinte Mag. P.,  dass er  keines  habe, aber  für  seine Kollegen
nicht die Hand ins Feuer legen könne.  Jedenfalls ist das Ehepaar Jäger verzweifelt und weiß
nicht wie es weitergehen soll. Im Lokal herrscht Grabesstille und die Gäste bleiben aus. „Das
MBA 10 ruiniert unsere Existenz“, so Inge Jäger.  Aber das scheint die beamteten Bürokraten
– aus welchen Gründen auch immer –  nicht zu interessieren.
 
*****

2013-01-12
 

Für Juden kein Zimmer frei

 

Antijüdisches Hotel in Tirol

Ein Beitrag im Online Magazin „Rigardi“ und die daraufhin folgende Diskussion,  ist Anlass für
unser heutiges Thema.
In diesem Beitrag ging es darum, dass ein österreichisches Hotel in Tirol, keine jüdischen
Gäste mehr beherbergen will. Reservierungen von Juden werden trotz freier Zimmer abgelehnt.
Abgesehen vom rechtlichen Standpunkt, stellt sich nun die Frage ob etwas derartiges moralisch
zulässig ist oder nicht.
Wir würden gerne die Motivation dieses Hoteliers kennen, dass diesen veranlasst hat, ein der-
artiges Verhalten an den Tag zu legen.

Keine koschere Küche ?

Gehen wir von der Annahme aus, dass er ist kein Antisemit ist, sondern im Restaurant seines
Hotelbetriebes keine koschere Küche anbietet. In diesem Fall müsste er kein „Judenverbot“
aussprechen, den kein konservativer Jude würde bei ihm buchen.

Erkennungsmerkmale

Was ebenfalls hochinteressant ist, was macht dieser Mann wenn ein liberaler Jude bei ihm ein
Zimmer bucht ? Dieser ist durch Äußerlichkeiten nicht zu erkennen. Muss dieser die Hose runter-
lassen, sodass der Hotelier eine eventuelle Beschneidung erkennen kann ?
Bekommt dieser Mann dann ein Zimmer und darf nur die hauseigene Sauna nicht besuchen ?
Fragen über Fragen die sich hier auftun. Am besten wäre der Hotelier beraten, wenn er auf die
Vorweisung eines Arier-Nachweises bestünde, um keine Zweifel aufkommen zu lassen.
In unseren Augen ist der Mann oder die Frau eine Schande für seine/ihre Zunft.

Kein Einlass in die Disco

Bei der auf „Rigardi“ geführten Diskussion wurde auch eingeworfen, dass es schon passiert
sei, in ein Lokal ohne Angaben von Gründen nicht eingelassen worden zu sein.
Nun, einen solchen Vergleich anzustellen erscheint uns doch sehr waghalsig.
Es ist wohl ein Unterschied wenn einzelnen Personen der Zutritt in ein Lokal verwehrt wird,
weil diese z.B. nicht zum dort anwesenden Publikum passen und der Türsteher  eventuelle
Probleme mit diesen bereits im Vorfeld ortet.

Zertrümmerte Hotelzimmer

Abgesehen davon ist ein Lokalbetreiber sicherlich nicht der Feind seines Geldes und daher
müssen schon andere Gründe, als die der Konfession  vorhanden sein, um gewissen Personen
den Eintritt zu verwehren.
Uns ist auch nicht bekannt, dass es jüdischer Brauch ist Hotelzimmer zu zertrümmern.
Dieses Hobby blieb eher Rockmusikern in den 70er und 80er Jahren vorbehalten.
Nicht einmal in Gotteshäusern wird der Zutritt für anders konfessionelle Personen verweigert.
Uns ist nicht bekannt, dass jemals ein Pfarrer einem Andersgläubigen den Zutritt in eine Kirche
verweigert hat.
Nun stellt sich die berechtigte Frage, welcher Grund beflügelt den Tiroler Hotelier, einer
bestimmten Personengruppe nur auf Grund ihrer Konfession, ein Lokalverbot zu erteilen.
Es kann also nur Antisemitismus sein, eine andere Erklärung gibt es nicht.
Stauni
  
2009-05-11
  

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