Tierschützer behinderten Treibjagd bei Riegersburg
Jagd ist die Ermordung von Tieren
zur Erfüllung eines Lustgewinnes
Fotocredit: www.abschaffung-der-jagd.at

Über die Aussagen der Herren Dr. Theodor Heuss und Konrad Lorenz sollte nachgedacht werden, denn das Abschlachten von Waldtieren mittels Präzisionsgewehr mit Zielfernrohr ist sicherlich keine sportliche Betätigung, auch wenn der Tiermord immer wieder als sol- che bezeichnet wird. Aber mit der Jagd lässt sich eben dementsprechender Profit erzielen, der allerdings zu Lasten dieser Tiere geht.
„Achtung, Treibjagd“ .warnten Tafeln am vergangenen Wochenende, auf der B66 nahe Riegersburg in der Steiermark. Grund genug für 2 Dutzend Tierschützer, die dort zufällig unterwegs waren, einmal Nachschau zu halten. 25 Jäger und 5 Treiber mit gut und gern 15 Jagdhunden wurden beim Durchstreifen der Wälder angetroffen.
Auf Anfrage erklärten sie, dass es sich um eine Treibjagd auf Fasane und Hasen handle. Da sich die Jäger durch die Anwesenheit der Tierschützer gestört fühlten, brachen sie die Jagd ab und riefen die Polizei. Diese kam, diskutierte mit beiden Seiten, und erklärte dann, dass Österreich sich dadurch auszeichne, dass Tierschützer und Jäger trotz gegensätzlicher Mein- ungen nicht aufeinander losgingen – und verließ den Ort des Geschehens. Dass sich die Polizei neutral verhielt war leider nicht immer der Fall. Wir haben im Beitrag „Schläger- polizist gegen Tierschützer“ darüber berichtet.
Den gesamten restlichen Tag versuchten die Jäger ihre Jagd fortzusetzen, während sie von Tierschützer in Warnwesten und mit Regenschirmen begleitet und am Schuss auf flüchtende Fasane und Hasen gehindert wurden. Es kam tatsächlich zu keinen Auseinandersetzungen und kein Tier wurde getroffen.
VGT-Obmann Martin Balluch sieht die Aktion positiv und meint dazu: „Was gab es nicht heuer wieder für Skandale um die Jagd! Der niederösterreichische Landesjägermeister Josef Pröll wurde für seine Massenabschüsse im Jagdgatter bekannt, im Gatter bei Hollabrunn in NÖ wurde einem Jäger von seinen Kollegen in den Kopf geschossen, im Lainzer Tiergarten in Wien ballern zahlungskräftige Kunden auf dort gezüchtete Wildschweine.“ ***** 2014-11-18
VGT provoziert zu Ostern zutiefst primitiv und beleidigend
„Gekreuzigte“ mit Rind – und Schweinekopf maskiert
Bis jetzt hat der VGT (Verein gegen Tierfabriken) von uns immer ein gute Presse gehabt, obwohl wir mit dieser Organisation politisch sicher nicht auf einer Linie stehen. Uns ge- fielen die Aktionen gegen die Tierquäler-Lobby und die Tatsache, dass sich die Leute des VGT nicht einschüchtern ließen. Allerdings beginnen wir nun unsere Position gegenüber dem VGT neu zu überdenken. In einer heutigen Presseaussendung beschweren sich die Tierschützer darüber, dass eine für morgen geplante Demonstration in Linz, von der Polizei verboten wurde. Begründet wurde das Verbot mit dem Verdacht auf §188 StGB. Der VGT will morgen in Linz eine „Kreuzigungsaktion“ im Namen des Tierschutzes durch- führen. In deren Verlauf sollen drei in Lendenschurz bekleidete Aktivist(innen) mit Tier- maske ein Kreuz tragen und sich daran fesseln lassen.
Screen: martinballuch.com
„Diese vom Tierschutzverein „RespekTiere“ aus Salzburg organisierte, christlich motivierte
Aktion findet bereits seit Jahrzehnten traditionell am Karsamstag in immer anderen Landes-
hauptstädten Österreichs statt. Es gab immer wieder Anzeigen gegen die ProtagonistInnen,
einmal wurden in Innsbruck von der Polizei die verwendeten Kreuze beschlagnahmt, doch
immer stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein“, so der Kampagnenleiter des VGT
DDr. Martin Balluch.
Nun kann man zu Religionen verschiedene Standpunkte vertreten. Allerdings was diese
Aktion mit christlich motivierten Tierschutz zu tun haben soll, erschließt sich uns und ver-
mutlich auch jedem normal denkenden Menschen nicht. Betrachtet man obiges Foto, darf
einem – ob nun religiös oder nicht – das Kotzen kommen.
Da wird ein religiöses Symbol – in dem Fall des katholischen Glaubens – durch Protagonisten
herabgewürdigt. Und dies noch in einem Zeitraum, hoher christlicher Feiertage. Die Kreuzig-
ung von Jesus hat mit der im obigen Foto gezeigten Aktion nicht das Geringste zu tun. Mit
Rind- oder Schweinekopf maskierte „Gekreuzigte“ sind eine Beleidigung gegenüber jenen
Menschen, die ihren christlichen Glauben ausleben und sind zudem noch im höchsten Maße
primitiv.
Die Rechtfertigung des VGT, dass die Staatsanwaltschaft bislang bisherige Verfahren immer
einstellte, könnte möglicherweise daran liegen, dass die Protagonisten dieser Veranstaltung
eher ein medizinisches als ein strafrechtliches Problem haben.
Laut VGT soll die Demonstration trotz polizeilichen Verbotes morgen wie geplant trotzdem
stattfinden. Dazu Balluch, der vor Ort sein wird: ,,Die Versammlungsfreiheit ist ein Gut, das
ständig neu erkämpft werden muss. In diesem Fall ist die Untersagung so offensichtlich hane-
büchen und von religiösem Fanatismus geprägt, dass es schwer fällt zu glauben, sie ist ernst
gemeint.“
Das sehen wir anders. Die Herabwürdigung religiöser Symbole oder Handlungen (egal welcher
Religion) – noch dazu bei hohen religiösen Feiertagen – haben nichts mit Meinungsfreiheit zu
tun. Ein Verbot einer solchen Veranstaltung ist daher mit Sicherheit nicht von religiösem Fana-
tismus geprägt. Auf jeden Fall werden derartig primitive und beleidigende Aktionen, dem
Verständnis und der Sympathie für den VGT abträglich sein.
*****
2014-04-18
Freie Fahrt für Tierfabriken?
ÖVP-Niederösterreich verbietet Tierschützern
Missstände in Tierfabriken aufzudecken

Foto: vgt.at Im novellierten Feldschutzgesetz wird ein neuer Straftatbestand ,,Unbefugtes Betreten von Stallungen“ eingeführt, Feldschutzorgane dürfen TierschützerInnen festnehmen. In den USA reagiert die Tierindustrie auf die ständigen Enthüllungen über tierquälerische Zustände in Massentierhaltungen mit den sogenannten ,,Ag-Gag“-Gesetzen, die das Filmen in Tierfabriken und Schlachthöfen verbieten. Europa wurde bisher von derartigen Auswüchsen der undemo- kratischen Macht der Tierindustrie verschont. Doch nun hat die ÖVP-Alleinregierung in NÖ ein eigenes Verbot des Filmens von Tierfabriken eingeführt. In einer Novelle zum Feldschutz- gesetz wurde das ,,unbefugte Betreten von Stallungen“ zur Straftat. Zwar behauptet man, es ginge nur um den Schutz der Tiere vor dem Erschreckt-werden und sogar um den Schutz der TierschützerInnen vor Verletzungen, aber in Wahrheit folgt das Gesetz der Forderung der Tierindustrie, die Veröffentlichung von Filmen aus Tierfabriken zu verhindern. Ja, das Feldschutzgesetz erlaubt nun sogar den BetreiberInnen der Tierfabriken als Feldschutzorganen die TierschützerInnen festzunehmen und ihre Kameras zu beschlagnahmen. Gleichzeitig hat man das Strafmaß des ,,Feldfrevels“, zu dem jetzt das Filmen in Tierfabriken gehört, verdoppelt. VGT-Obmann Martin Balluch ist erschüttert, mit welcher Vehemenz die ÖVP weiterhin ganz offen den Tierschutz zu kriminalisieren versucht: ,,Ohne Filmbeweise aus Legebatterien, die die Zustände dort an die Öffentlichkeit brachten, wäre es nie gelungen, diese Produktionsform zu verbieten. Statt diese wichtige Arbeit im Sinne der Öffentlichkeit zu fördern, will man mit Brachialgewalt den Tierschutz kriminalisieren und schränkt dabei ungeniert die Pressefreiheit ein. Wir haben bereits Zustände wie in den USA, wo die Tierindustrie die Politik dominiert.“ Und weiter: ,,Da die Tierindustrie mit dem von ihr gegen uns initiierten Tierschutzprozess zunächst gescheitert ist – die Wiederholung des Verfahrens in erster Instanz in Wr. Neustadt beginnt allerdings Anfang April, also 8 Jahre nach Ermittlungsbeginn, wieder – versucht sie es nun durch eine Lex TierschützerInnen, wie Dr. Madeleine Petrovic von den Grünen dieses Gesetz im nö Landtag genannt hat.“ „Das Filmen von Treibjagden wurde in der Steiermark und OÖ explizit verboten, nun folgt in NÖ das Filmen in Tierfabriken. Einerseits wirft man uns TierschützerInnen gerne vor, kein aktuelles Filmmaterial über die Zustände in Österreichs Tierfabriken zu haben und damit gar nicht zu wissen, was dort passiert, andererseits aber, wenn wir solches Material vorlegen, nennt man uns kriminell. Wenn es nach der ÖVP-Tierindustrie geht, sollten sich Tierschützer- Innen auf das Vermitteln von Hunden und Katzen in Tierheimen beschränken. Bald sind alle anderen Tätigkeiten sogar verboten!“ (Quelle: DDr. Balluch -VGT) ***** 2014-01-23
Roland Düringer ruft zu Selbstanzeige Tierschutzprozess auf
Neben ihm unterschrieben heute auch die „Zwa Voitrotteln“, die
Gewinner der ORF Comedy Chance Show, die Selbstanzeige
Seit 2006 laufen die Ermittlungen in der Tierschutzcausa, im Mai 2011 kam es zum Freispruch in allen Punkten. Doch der verbissene Staatsanwalt berief, wenn auch nur noch bzgl. Bagatell- delikten und schwerer Nötigung in 4 Fällen. Die neue Dimension: diese Nötigungen bestehen aus freundlichen Emails und einer Rede auf einer Aktionärsversammlung, von der Androhung von Straftaten ist keine Rede mehr. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) gab dem Staats- anwalt recht und verfügte eine Wiederholung des Verfahrens am Landesgericht Wr. Neustadt. Deshalb haben nun bereits über 1500 Personen eine Selbstanzeige unterschrieben. Diese be- steht aus einem Email an die Firma Eybl, in dem der Ausstieg aus dem Pelzhandel gefordert wird, ansonsten werde es eine legale Kampagne geben. In der Neuauflage des Tierschutzprozesses sind 6 höfliche Emails an die Firma Fürnkranz mit gleichem Inhalt angeklagt. Dabei gab es gegen Fürnkranz in diesem Zusammenhang keine einzige Demonstration, keine einzige Aktion und schon gar keine Sachbeschädigung. Nur diese 6 Emails sollen also mit mindestens 6 Monaten und bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden. Heute unterschrieben auch Kabarettist Roland Düringer, das Duo „Zwa Voitrottln“, Gewinner der ORF Comedy Chance Show, und die emeritierte Strafverteidigerin und Buchautorin Dr. Katharina Rueprecht sowie der ehemalige Hauptangeklagte und VGT-Obmann DDr. Martin Balluch die Selbstanzeige. Dr. Rueprecht führte dabei aus, dass das Urteil des OLG Wien in der Sache der Nötigung un- lesbar sei. Noch nie in ihrer Karriere habe sie erlebt, dass ein Gericht – das OLG Wien – sich über das Urteil eines anderen – Richterin Mag. Sonja Arleth im Tierschutzprozess 1.0 – so abfällig geäußert hat. Das OLG, so Dr. Rueprecht, habe mit Schaum vor dem Mund sein Urteil verfasst, es sei offensichtlich, dass man unbedingt eine Verurteilung erreichen wolle, egal auf welche Weise. Die Selbstanzeigen werden am 24. Juli der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt übergeben. Sollte es zu einer Anklage kommen, so müsse ein neuer Gerichtssaal und ein neues Gefäng- nis für die Masse der Angeklagten gebaut werden. Sollte es keine Anklage geben, dann könne auch die Anklage im Tierschutzprozess 2.0 nicht halten. (Quelle: APA/OTS) ***** 2013-07-18Profitgier vor Tierschutz
Selbstversuch
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) spricht sich schon längere Zeit gegen Kastenständeaus. Ein Kastenstand ist eine Vorrichtung, in der Muttersauen zum angeblichen Schutz der
Ferkel eingesperrt werden. Diese Vorrichtung hat folgende Abmessungen: „1,90 m lang,
65 cm breit und weniger als 1 m hoch.“
Einer ausgewachsene Muttersau ist es in so einem Kastenstand nicht einmal möglich sich
umzudrehen. Wie klein dieser Platz tatsächlich ist, demonstrierte der VGT-Obmann Martin
Balluch. Er ließ am 4. Mai 2011 für die Dauer von 24 Stunden, am Wiener Stephansplatz

Quelle: vgt.at
Martin Balluch, der nicht einmal annähernd das Gewicht und den Umfang einer ausgewach-
senen Zucht-Muttersau aufweist, konnte das Martyrium eines in so einem Kastenstand ein-
gepferchten Schweines, am eigenen Leib erfahren. Bedenkt man, dass der VGT-Obmann
Für uns ist die Haltung eines Schweines im Kastenstand, Tierquälerei im Reinformat. Die
professionellen Schweinebauern sehen dies naturgemäß anders. Deswegen waren wir
Anonyme Exeperten und Fantasiezahlen
Zwecks Verniedlichung der Tierquälervorrichtung werden Kastenstande verharmlosend als
Ferkelschutzkästen bezeichnet. Damit soll wohl der Eindruck vermittelt werden, dass es sich
um eine Vorrichtung handelt, in der die Ferkel Schutz finden. Nicht näher bezeichnete Ex-
perten sind sich einig, dass ein Verbot dieser Vorrichtungen Tierleid verursachen würde.
Dabei wird die Zahl von 643.000 erdrückte Ferkel angegeben, welche von den Muttersauen erdrückt würden, wenn diese nicht in einem Kastenstand eingesperrt wären. Allerdings wur- den für diese Zahl keinerlei Berechnungsgrundlagen vorgelegt.
Bei den sogenannten Experten dürfte es sich ausschliesslich um Schweinebauern handeln
und die kolportierte Zahl von 643.000 erdrückte Ferkel dürfte eine Fantasiezahl sein, welche
Tierquälerei als Tierschutz verkaufen
Fast lächerlich mutet es an, wenn der „Verband Österreichischer Schweinebauern“ (VÖS)den tierquälerischen Kastenstand als Verhinderung von Tierleid verkaufen will. Der VÖS argumentiert, dass „Ferkelschutzkästen“ den Positionswechsel der Muttersauen verlang- samen, welche für Ferkel oft tödlich enden. Dies sei nicht nur ethisch, sondern auch tier- schutzrechtlich problematisch, so der VÖS.
Gegen die Erdrückungsgefahr von Ferkel gäbe es eine einfache und sehr wirksame
Methode. Nämlich nicht unzählige Zuchtsauen auf kleinstem Platz einzusperren. Wenn einzelne Muttersauen genügend Freiraum hätten, würde auch keine Gefahr für die Fer- kel bestehen.Umstrukturierung erforderlich
Würde jede Muttersau ausreichend Platz haben, bestünde auch keine Gefahr für ihrenNachwuchs. Allerdings hätte dies den Nachteil, dass die subventionsverwöhnten Schweinebauern nicht mehr soviel Profit machen würden. Denn sie müßten aus ihren Schweinezucht-Fabriken, tierhaltungsgerechte Bauernhöfe machen.
Der Versuch in einem Umkehrschluss aus Tierquälerei einen Tierschutz zu kreieren
ist mehr als lächerlich und wird bei normal denkenden Menschen, die ein wenig Mit- gefühl für die geschundenen Kreaturen hegen, keinen Glauben finden. Mit den er- staunlichen Tierschutz-Argumenten zur Verteidigung des Kastenstandes, der eigent- lich nur vom Profitgedanken getragen wird, hat sich der VÖS bis auf die Knochen blamiert.*****
2011-05-17Akademischer Tierschützer
Politiker steht über dem Gesetz
Wir haben zu Beginn dieses Monats den Beitrag „Der Eiermann“ verfasst. In diesem Bericht
ging es darum, wie sich ein Lokalpolitiker in Goschenreith (Waldviertel, über bestehende
Gesetze hinwegsetzt und trotz eines Verbotes eine Legebatterie betreibt.
Sind Justiz und BH blind?
Nachdem weder den Ordnungskräften, noch den Beamten der dortigen Bezirkshauptmann-
schaft der gesetzeswidrige Zustand aufgefallen war, „besetzten“ Aktivisten des „VGT“ die
Tierquälerfabrik, um auf den Missstand aufmerksam zu machen.
Live-Schaltung
Während dieser „Besetzung“ waren wir zeitweise mit dem Obmann des VGT telefonisch
verbunden, der uns eine Art Live-Berichterstattung vom Ort des Geschehens ermöglichte.
Wir kannten diesen Mann bis dato nicht, waren aber sehr neugierig diesen kennen zu lernen.
Also haben wir ihn in unsere Redaktion zu einem Interview eingeladen. Wir waren direkt erstaunt, als wir ihn gesehen haben. Unter einem „Doppeldoktor“ hatten wir eigentlich einen verschrobenen und übergewichtigen Bürokraten erwartet.
Dieses Bild hat sich bei Balluch jedoch nicht erfüllt. Er ist ein sportlicher Typ, den man auch seine 45 Lenze nicht ansieht. Auch vom typischen „Bürokraten“ ist er meilenweit entfernt.
Steckbrief:
Name: DDr. Martin Balluch
Alter: 45 Jahre
Hobbys: Bergsteigen und Wandern in der Wildnis
Ausbildung: Doktorate in Mathematik und Physik, sowie in Philosophie
Beruflicher Werdegang: 12 Jahre Forschung in Umwelt und Physik, an den Universitäten
Wien, Heidelberg und Cambridge. Ab 1997 Einstieg in den aktiven Tierschutz und zur Zeit
Obmann und Geschäftsführer des VGT.
ERSTAUNLICH:
Warum sind Sie aktiver Tierschützer geworden?
DDr. BALLUCH:
Meine Forschungsarbeiten an den verschieden Universitäten, befassten sich mit der Umwelt-
verschmutzung, die durch Tierfabriken verursacht werden. Bei meiner Arbeit erlangte ich
auch Kenntnis über das unendliche Leid, welches den Tieren in diesen zugefügt wird. Das
war der Auslöser dafür, dass ich in den aktiven Tierschutz eingestiegen bin.
ERSTAUNLICH:
Was sind Ihre Ziele?
DDr. BALLUCH:
Mir ist bewusst, dass ich keine Weltbewegung auslösen werde. Ich gebe mich auch keinen
Utopien hin, soviel Realist bin ich. Aber wenn man in kleinen Schritten den Leuten klar-
machen kann, dass sie vor Tiere Respekt haben sollen und der Abbau von Tierfabriken weiter
voran getrieben werden kann, ist schon viel erreicht.
ERSTAUNLICH:
Wie finanziert sich der VGT?
DDr. BALLUCH:
Der VGT hat zirka 18.000 Mitglieder. Der Verein finanziert sich aus den Mitgliedsbei-
trägen, sowie aus freiwilligen Spenden. Staatliche Unterstützung erhalten wir keine.
Der VGT hat auch dreizehn haupt- und nebenberufliche Mitarbeiter(innen).
ERSTAUNLICH:
Was halten Sie von militanten Tierschützern?
DDr. BALLUCH:
Jeder sieht seine ethischen Ideale woanders. Trotzdem sollten auch Tierschützer(innen) einen
respektvollen Umgang mit Leuten pflegen, die nicht ihrer Meinung sind.
ERSTAUNLICH:
Was sagen Sie zum Mafiaparagrafen und deren Auswirkung?
DDr. BALLUCH:
Ich befürchte, dass sich das Lager der Tierschützer(innen) spalten wird, wenn die Justiz
den aktiven Tierschutz wie eine kriminelle Organisation verfolgt. Die eine Gruppe wird
wahrscheinlich brav werden, während die andere Gruppierung ins Extreme verfallen könnte.
Das Ziel des aktiven Tierschutzes sollte sein, in gut dosierten Dosen der Gesellschaft auf die
Nerven zu gehen, um sie auf Unrecht gegenüber Tieren aufmerksam zu machen.
ERSTAUNLICH:
Warum glauben Sie, dass die Justiz nichts gegen Tierquäler a la Goschenreith unternimmt?
DDr. BALLUCH:
Ich glaube das die Justiz diese Tierquälereien als Kavaliersdelikt ansieht. Die Tierschützer
sind in ihren Augen eher Nörgler und Wirtschaftsschädlinge. Dabei spielt der Lobbyismus
auch eine entscheidende Rolle.
ERSTAUNLICH:
Wir danken für das Gespräch.
Stauni
2009-11-11
Der Eiermann
Tierquäler haben es besser
Während die Justiz mit Tierschützern nicht gerade zimperlich umgeht, scheinen Tier-
quäler die besseren Karten zu haben. Gut vielleicht ist es nicht die feine englische Art,
Buttersäure zu versprühen oder Tierquälstationen zu besetzen, um auf unsägliches
Tierleid aufmerksam zu machen.
Aber wie in vielen Fällen, heiligt der Zweck die Mitteln. Dafür hat sich die heimische
Justiz im letzten allgemein hinlänglich bekannten Fall, bei Tierschutzaktivisten mit dem
„Mafiaparagrafen“ bedankt.
Der Pate lässt grüßen
Aus einer gewöhnlichen Sachbeschädigung und Besitzstörung, wurde auf einmal eine
„Kriminelle Organisation“. Tja, was liegt denn näher, als mit Kanonen auf Spatzen zu
schießen, wenn man verhindern will, dass Tierschützer auf etwas aufmerksam machen
wollen, wo die Justiz partout nicht hinsieht oder nicht hinsehen will.
Tatort Goschenreith
Aber nun zum gegeben Anlassfall unseres Beitrages. In Goschenreith am Taxenbache
(Waldviertel/NÖ) unterhält ein niederösterreichischer Bürgermeister eine Legebatterie
mit zirka 50.000 Hühnern. In einem Käfig dieser Tierfabrik, befinden sich jeweils 5 Hühner.
Diese Art der Tierhaltung ist seit Jänner 2005, mit einer 4-jährigen Übergangsfrist gesetzlich
verboten. Das hat den Bgmst. Karl Latschenberger, der seine Legebatterie in Goschenreith
betreibt, bislang offensichtlich sehr wenig interessiert.
Viele Eier machen, mit den Eiern
Dafür wurde er im März dieses Jahres, vom Verein Gegen Tierfabriken VGT angezeigt.
Da Ostern vor der Tür stand und er das Eiergeschäft nicht verpassen wollte, versprach er
den ungesetzlichen Zustand seines Betriebes, bis spätestens Ende April abzustellen.
Diese Information wurde uns vom Obmann des VGT DDr. Martin Balluch mitgeteilt.
Anfertigung von Beweismaterial
In den vergangenen zwei Tagen filmten und fotografierten Tierschützer den Betrieb, um
ausreichend Beweismaterial zu haben. Heute gegen 10:00 Uhr, begannen dann ca. 30
Aktivisten das Gelände der „Eierfabrik“ zu besetzten und mit Transparente auf das Tierleid
aufmerksam zu machen.
Wir waren mit Herrn DDr. Balluch während der „Besetzung“ zeitweise telefonisch verbunden
und konnten sich akustisch ein Bild über die Geschehnisse vor Ort machen. Ein Mann, ver-
mutlich ein Mitarbeiter des Betriebes, attackierte einen Tierschützer und riss ihm ein
Transparent aus der Hand.
Auch wurde versucht, die Aktivisten mit Jauche zu besprühen. Die vor Ort anwesende
Polizei konnte aufkeimende Handgreiflichkeiten sofort schlichten. Gegen zirka 16:30 Uhr
wurde die „Besetzung“ beendet, nachdem Behördenvertreter zugesagt hatten, sich um
die Angelegenheit kümmern zu wollen.