Schadensersatz im Tierschutzprozess


Rekurs der Republik Österreich gegen OLG-Urteil

Zuerst  weigerten  sich  die Vertreter der Republik Österreich nach dem Totalfreispruch im
Tierschutzprozess  die Verteidigungskosten zu übernehmen,  sodass der ehemals Haupt-
angeklagte  auf  Schadenersatz über Euro 600.000 klagen musste.  Doch da wandten die
Anwälte der Republik ein,  die Sache sei nun verjährt,  nachdem man jahrelang die Akten-
einsicht rechtswidrig verweigert und den Fall unendlich hinausgezögert hatte.
Ein  Schildbürgerstreich,  dem  nun  das  Wiener Oberlandesgericht einen Riegel vorschob.
In einem Urteil  Anfang  Mai 2015 wurde klargestellt,  dass das Verfahren nun stattzufinden
habe.   Doch  dagegen  legten  die  Vertreter  der  Republik  heute  Rekurs  zum  Obersten
Gerichtshof  ein.   Statt  sich  dem  Verfahren  zu  stellen,  nutzt  man jeden Winkelzug, um
die  selbst  verschuldeten  Kosten  nicht  begleichen  zu  müssen – und  gibt dabei ständig
ohne Bedenken weitere Steuergelder aus, um diese Gerichtsschritte zu finanzieren!
Der  betroffene VGT-Obmann Martin Balluch dazu:   „Das ist eine Schande für Österreich,
nirgendwo  sonst  wäre  das möglich.  Ich wurde zu Unrecht verfolgt, eingesperrt und vor
Gericht  gezerrt,  musste mich mit 14 Expertengutachten und 2 Privatdetektiven,  die die
mir  rechtswidrig  vorenthaltenen  Entlastungsbeweise  in  Form  der Berichte der beiden
Spitzel  beischafften,  freibeweisen,  und  dann  steht  die  Republik  für ihre Verbrechen
nicht gerade. Wie komme ich dazu,  auf diesen Kosten sitzen zu bleiben?“
Und  weiter:   „Die  Anwälte  der   Republik  handeln  nicht  im  Namen des Volkes.  Kein
Mensch hierzulande ist der Ansicht, ich müsse diese Euro 600.000 selbst bezahlen und
dafür in den Privatkonkurs gehen. Für die Republik ist dieser Betrag Peanuts. Wenn sie
mir  nur  das Geld  überweisen  würde,  das  sie für die juristischen Winkelzüge einsetzt,
um  mir  meine Kosten nicht ersetzen zu müssen,  wäre die Sache schon längst geges-
sen.   Doch  hier  wird ein politisches Spiel gespielt.   Allein die Ermittlungskosten in der
Tierschutzcausa  überstiegen  Euro 10 Millionen,  dafür  hatte man genug.   Aber  wenn
es  um  den  Ersatz  für  den  angerichteten  Schaden  geht,  dann  gäbe  es ‚ keine bud-
getäre Deckung‘, so die damalige Justizministerin.  Ein Rechtsstaat schaut anders aus!“
(Quelle: APA/OTS)
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2015-05-21

Tierschützer behinderten Treibjagd bei Riegersburg


Jagd ist die Ermordung von Tieren

zur Erfüllung eines Lustgewinnes


Fotocredit: www.abschaffung-der-jagd.at


Über  die  Aussagen der Herren Dr. Theodor Heuss und Konrad Lorenz sollte nachgedacht
werden,  denn  das Abschlachten von Waldtieren mittels Präzisionsgewehr mit Zielfernrohr
ist  sicherlich  keine  sportliche Betätigung,  auch wenn der Tiermord immer wieder als sol-
che bezeichnet wird. Aber mit der Jagd lässt sich eben dementsprechender Profit erzielen,
der allerdings zu Lasten dieser Tiere geht.

„Achtung, Treibjagd“ .warnten  Tafeln  am  vergangenen  Wochenende,  auf der  B66 nahe
Riegersburg in der Steiermark.   Grund genug für 2 Dutzend Tierschützer,  die dort zufällig
unterwegs  waren,  einmal Nachschau zu halten.   25 Jäger und 5 Treiber mit gut und gern
15 Jagdhunden wurden beim Durchstreifen der Wälder angetroffen.

Auf Anfrage erklärten sie,  dass es sich um eine Treibjagd auf Fasane und Hasen handle. Da
sich die Jäger durch die Anwesenheit der  Tierschützer gestört fühlten,  brachen sie die Jagd
ab und riefen die Polizei.  Diese kam, diskutierte mit beiden Seiten,  und erklärte dann, dass
Österreich sich dadurch auszeichne, dass Tierschützer und Jäger trotz gegensätzlicher Mein-
ungen  nicht  aufeinander  losgingen – und  verließ  den  Ort des Geschehens.   Dass sich die
Polizei  neutral  verhielt  war  leider  nicht  immer  der Fall.   Wir haben im Beitrag „Schläger-
polizist gegen Tierschützer“ darüber
berichtet.

Den  gesamten  restlichen Tag versuchten die Jäger ihre Jagd fortzusetzen,  während sie von
Tierschützer in Warnwesten und mit Regenschirmen begleitet und am Schuss auf flüchtende
Fasane und Hasen gehindert wurden.   Es kam tatsächlich zu keinen Auseinandersetzungen
und kein Tier wurde getroffen.

VGT-Obmann  Martin  Balluch  sieht  die  Aktion  positiv  und meint dazu:   „Was gab es nicht
heuer wieder für Skandale um die Jagd! Der niederösterreichische Landesjägermeister Josef
Pröll  wurde  für seine Massenabschüsse im Jagdgatter bekannt,  im Gatter bei Hollabrunn in
NÖ wurde einem Jäger von seinen  Kollegen in den Kopf geschossen,  im Lainzer Tiergarten
in Wien ballern zahlungskräftige Kunden auf dort gezüchtete Wildschweine.“
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2014-11-18

VGT provoziert zu Ostern zutiefst primitiv und beleidigend


„Gekreuzigte“  mit  Rind – und Schweinekopf maskiert

Bis  jetzt  hat der VGT (Verein gegen Tierfabriken) von uns immer ein gute Presse gehabt,
obwohl  wir  mit  dieser Organisation politisch sicher nicht auf einer Linie stehen.   Uns ge-
fielen die Aktionen gegen die Tierquäler-Lobby und die Tatsache, dass sich die Leute des
VGT nicht einschüchtern ließen.
Allerdings  beginnen  wir  nun  unsere  Position  gegenüber dem VGT neu zu überdenken.
In einer heutigen Presseaussendung beschweren sich die Tierschützer darüber, dass eine
für  morgen  geplante  Demonstration in Linz,  von der Polizei verboten wurde.  Begründet
wurde das Verbot mit dem Verdacht auf §188 StGB.
Der VGT will morgen in Linz eine „Kreuzigungsaktion“ im Namen des Tierschutzes durch-
führen.   In  deren  Verlauf  sollen drei in Lendenschurz bekleidete Aktivist(innen) mit Tier-
maske ein Kreuz tragen und sich daran fesseln lassen.
Screen: martinballuch.com
„Diese  vom Tierschutzverein  „RespekTiere“ aus Salzburg organisierte,  christlich motivierte
Aktion  findet bereits seit Jahrzehnten traditionell am Karsamstag in immer anderen Landes-
hauptstädten Österreichs statt.   Es gab immer wieder Anzeigen gegen die ProtagonistInnen,
einmal  wurden  in Innsbruck von der Polizei die verwendeten Kreuze beschlagnahmt,  doch
immer  stellte  die  Staatsanwaltschaft  das Verfahren ein“,  so der Kampagnenleiter des VGT
DDr. Martin Balluch.
Nun  kann  man zu Religionen verschiedene Standpunkte vertreten.   Allerdings was diese
Aktion  mit  christlich motivierten Tierschutz zu tun haben soll,  erschließt sich uns und ver-
mutlich auch jedem normal denkenden Menschen nicht. Betrachtet man obiges Foto, darf
einem – ob nun religiös oder nicht – das Kotzen kommen.
Da wird ein religiöses Symbol – in dem Fall des katholischen Glaubens – durch Protagonisten
herabgewürdigt.  Und dies noch in einem Zeitraum, hoher christlicher Feiertage.  Die Kreuzig-
ung  von  Jesus  hat  mit  der  im obigen Foto gezeigten Aktion nicht das Geringste zu tun.  Mit
Rind- oder  Schweinekopf  maskierte  „Gekreuzigte“  sind  eine Beleidigung gegenüber jenen
Menschen,  die ihren christlichen Glauben ausleben und sind zudem noch im höchsten Maße
primitiv.
Die Rechtfertigung des VGT, dass die Staatsanwaltschaft bislang bisherige Verfahren immer
einstellte, könnte möglicherweise daran liegen, dass die Protagonisten dieser Veranstaltung
eher ein medizinisches als ein strafrechtliches Problem haben.
Laut  VGT  soll  die  Demonstration  trotz  polizeilichen Verbotes morgen wie geplant trotzdem
stattfinden.  Dazu  Balluch,  der  vor  Ort  sein wird:  ,,Die Versammlungsfreiheit ist ein  Gut, das
ständig neu erkämpft werden muss. In diesem Fall ist die Untersagung so offensichtlich hane-
büchen und von religiösem Fanatismus geprägt,  dass es schwer fällt zu glauben, sie ist ernst
gemeint.“
Das sehen wir anders.  Die Herabwürdigung religiöser Symbole oder Handlungen (egal welcher
Religion) – noch  dazu  bei hohen religiösen Feiertagen – haben nichts mit  Meinungsfreiheit zu
tun.   Ein Verbot einer solchen Veranstaltung ist daher mit Sicherheit nicht von religiösem Fana-
tismus  geprägt.   Auf  jeden  Fall  werden  derartig  primitive  und  beleidigende  Aktionen,  dem
Verständnis und der Sympathie für den VGT abträglich sein.
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2014-04-18

Freie Fahrt für Tierfabriken?


ÖVP-Niederösterreich verbietet Tierschützern

Missstände in Tierfabriken aufzudecken


Foto: vgt.at
Im  novellierten  Feldschutzgesetz  wird  ein neuer Straftatbestand  ,,Unbefugtes  Betreten  von
Stallungen“ eingeführt,  Feldschutzorgane  dürfen TierschützerInnen festnehmen.   In den USA
reagiert  die  Tierindustrie  auf  die  ständigen  Enthüllungen  über  tierquälerische  Zustände in
Massentierhaltungen mit den sogenannten ,,Ag-Gag“-Gesetzen, die das Filmen in Tierfabriken
und Schlachthöfen verbieten.   Europa wurde bisher von derartigen Auswüchsen der undemo-
kratischen  Macht der Tierindustrie  verschont.   Doch  nun  hat  die ÖVP-Alleinregierung in NÖ
ein eigenes Verbot des Filmens von Tierfabriken eingeführt. In einer Novelle zum Feldschutz-
gesetz wurde das ,,unbefugte Betreten von Stallungen“ zur Straftat.
Zwar  behauptet  man,  es  ginge  nur  um den Schutz der Tiere vor dem  Erschreckt-werden  und
sogar  um  den   Schutz  der  TierschützerInnen  vor   Verletzungen,  aber  in  Wahrheit  folgt  das
Gesetz  der  Forderung  der Tierindustrie,  die  Veröffentlichung  von  Filmen  aus  Tierfabriken zu
verhindern.   Ja, das Feldschutzgesetz erlaubt nun sogar den BetreiberInnen der Tierfabriken als
Feldschutzorganen die TierschützerInnen festzunehmen und ihre Kameras zu beschlagnahmen.
Gleichzeitig  hat  man  das  Strafmaß  des ,,Feldfrevels“,  zu dem jetzt das Filmen in Tierfabriken
gehört, verdoppelt.
VGT-Obmann  Martin  Balluch  ist  erschüttert,  mit  welcher  Vehemenz  die ÖVP weiterhin ganz
offen  den Tierschutz  zu  kriminalisieren  versucht:  ,,Ohne Filmbeweise aus Legebatterien, die
die Zustände dort an die Öffentlichkeit brachten,  wäre es nie gelungen,  diese Produktionsform
zu  verbieten.   Statt  diese  wichtige  Arbeit  im  Sinne der Öffentlichkeit zu fördern, will man mit
Brachialgewalt  den  Tierschutz  kriminalisieren und schränkt dabei ungeniert die Pressefreiheit
ein. Wir haben bereits Zustände wie in den USA, wo die Tierindustrie die Politik dominiert.“
Und  weiter:  ,,Da  die Tierindustrie  mit  dem  von  ihr gegen uns initiierten Tierschutzprozess
zunächst  gescheitert  ist – die Wiederholung des Verfahrens in erster Instanz in Wr. Neustadt
beginnt  allerdings  Anfang  April,  also 8 Jahre nach Ermittlungsbeginn, wieder – versucht sie
es nun durch eine Lex TierschützerInnen, wie Dr. Madeleine Petrovic von den Grünen dieses
Gesetz im nö Landtag genannt hat.“
„Das  Filmen von Treibjagden  wurde  in  der  Steiermark und OÖ explizit verboten,  nun folgt in
NÖ  das  Filmen in Tierfabriken.   Einerseits  wirft  man  uns  TierschützerInnen  gerne  vor, kein
aktuelles  Filmmaterial  über  die Zustände in Österreichs Tierfabriken zu haben und damit gar
nicht  zu  wissen,  was  dort  passiert,  andererseits  aber,  wenn  wir  solches  Material  vorlegen,
nennt man uns kriminell.   Wenn es nach der ÖVP-Tierindustrie geht,  sollten sich Tierschützer-
Innen  auf  das Vermitteln von Hunden und Katzen in Tierheimen beschränken.   Bald sind alle
anderen Tätigkeiten sogar verboten!“ (Quelle: DDr. Balluch -VGT)
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2014-01-23

Roland Düringer ruft zu Selbstanzeige Tierschutzprozess auf


Neben ihm unterschrieben heute auch die „Zwa Voitrotteln“, die

Gewinner der ORF Comedy Chance Show, die Selbstanzeige

Seit  2006 laufen die Ermittlungen in der Tierschutzcausa, im Mai 2011 kam es zum Freispruch
in allen Punkten.  Doch der verbissene Staatsanwalt berief, wenn auch nur noch bzgl. Bagatell-
delikten  und schwerer Nötigung in 4 Fällen.  Die neue Dimension: diese Nötigungen bestehen
aus freundlichen Emails und einer Rede auf einer Aktionärsversammlung,  von der Androhung
von  Straftaten  ist  keine  Rede mehr.   Das  Wiener Oberlandesgericht (OLG)  gab dem Staats-
anwalt  recht  und verfügte eine Wiederholung des Verfahrens am Landesgericht Wr. Neustadt.
Deshalb haben nun bereits über 1500 Personen eine Selbstanzeige unterschrieben. Diese be-
steht  aus  einem Email an die Firma Eybl,  in dem der Ausstieg aus dem Pelzhandel gefordert
wird, ansonsten werde es eine legale Kampagne geben.
In  der  Neuauflage des Tierschutzprozesses sind 6 höfliche Emails an die Firma Fürnkranz mit
gleichem  Inhalt  angeklagt.   Dabei gab es gegen Fürnkranz in diesem Zusammenhang keine
einzige  Demonstration,  keine  einzige  Aktion  und  schon gar keine Sachbeschädigung.  Nur
diese  6 Emails  sollen also mit mindestens  6 Monaten und bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft
werden.
Heute  unterschrieben auch Kabarettist Roland Düringer,  das Duo „Zwa Voitrottln“, Gewinner
der  ORF Comedy Chance Show,  und  die  emeritierte  Strafverteidigerin und Buchautorin Dr.
Katharina  Rueprecht  sowie  der ehemalige Hauptangeklagte und VGT-Obmann DDr. Martin
Balluch die Selbstanzeige.
Dr. Rueprecht führte dabei aus, dass das Urteil des OLG Wien in der Sache der Nötigung un-
lesbar sei.   Noch nie in ihrer Karriere habe sie erlebt, dass ein Gericht – das OLG Wien – sich
über  das  Urteil eines anderen  – Richterin Mag. Sonja Arleth im Tierschutzprozess 1.0 –   so
abfällig  geäußert  hat.   Das OLG,  so  Dr. Rueprecht,  habe  mit Schaum vor dem Mund sein
Urteil  verfasst,  es sei offensichtlich,  dass man unbedingt eine  Verurteilung erreichen wolle,
egal auf welche Weise.
Die  Selbstanzeigen  werden  am  24. Juli  der  Staatsanwaltschaft   Wr. Neustadt übergeben.
Sollte es zu einer Anklage kommen, so müsse ein neuer Gerichtssaal und ein neues Gefäng-
nis  für  die  Masse  der Angeklagten gebaut werden.   Sollte es keine Anklage geben,  dann
könne auch die Anklage im Tierschutzprozess 2.0 nicht halten. (Quelle: APA/OTS)
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2013-07-18
 

Profitgier vor Tierschutz


Selbstversuch

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT)  spricht sich schon längere Zeit  gegen Kastenstände
aus. Ein Kastenstand ist eine Vorrichtung, in der Muttersauen zum angeblichen Schutz der
Ferkel  eingesperrt werden.  Diese Vorrichtung  hat folgende Abmessungen:  „1,90 m lang,
65 cm breit und weniger als 1 m hoch.“

Einer ausgewachsene Muttersau ist es in so einem Kastenstand nicht einmal möglich sich
umzudrehen. Wie klein dieser Platz tatsächlich ist, demonstrierte der VGT-Obmann Martin
Balluch. Er ließ am  4. Mai 2011  für die Dauer von 24 Stunden, am Wiener Stephansplatz

in eine derartige Vorrichtung einsperren.


Quelle: vgt.at

Martin Balluch, der nicht einmal annähernd das Gewicht und den Umfang einer ausgewach-
senen  Zucht-Muttersau aufweist,  konnte das Martyrium eines in so einem  Kastenstand ein-
gepferchten  Schweines,  am eigenen Leib erfahren.  Bedenkt man,  dass der  VGT-Obmann

nur 24 Stunden in dieser Vorrichtung verbrachte, braucht man nicht viel Fantasie aufbringen
um zu  erahnen wie  es dem  „armen“ Schwein ergeht,  welches fünf  Wochen am Stück sein
ganzes Zuchtleben lang, in so einem Kastenstand verbringen muß.

Für uns  ist die Haltung  eines Schweines im Kastenstand,  Tierquälerei im Reinformat. Die
professionellen  Schweinebauern  sehen dies  naturgemäß anders.  Deswegen waren  wir

über eine  heutige Aussendung des  „Verbandes Österreichischer Schweinebauern“  nicht
sonderlich verwundert, obwohl diese im höchsten Maß erstaunlich war.

Anonyme Exeperten und Fantasiezahlen

Zwecks Verniedlichung der Tierquälervorrichtung werden  Kastenstande verharmlosend als
Ferkelschutzkästen bezeichnet. Damit soll wohl der Eindruck vermittelt werden, dass es sich
um eine Vorrichtung  handelt,  in der die Ferkel  Schutz finden.  Nicht näher bezeichnete Ex-
perten sind sich einig, dass ein Verbot dieser Vorrichtungen Tierleid verursachen würde.
 
Dabei wird die Zahl von 643.000 erdrückte  Ferkel angegeben, welche von den Muttersauen
erdrückt würden, wenn diese nicht in einem  Kastenstand eingesperrt wären. Allerdings wur-
den für diese Zahl keinerlei Berechnungsgrundlagen vorgelegt.

Bei den sogenannten  Experten dürfte es sich  ausschliesslich um Schweinebauern handeln
und die kolportierte Zahl von 643.000 erdrückte Ferkel dürfte eine Fantasiezahl sein, welche

sich die Schweinezucht-Experten aus den Fingern gesogen haben.

Tierquälerei als Tierschutz verkaufen

Fast lächerlich mutet es an, wenn der „Verband Österreichischer Schweinebauern“ (VÖS)
den tierquälerischen Kastenstand als  Verhinderung von Tierleid verkaufen will. Der VÖS
argumentiert, dass  „Ferkelschutzkästen“ den Positionswechsel der Muttersauen verlang-
samen, welche für Ferkel oft tödlich enden.  Dies sei nicht nur ethisch,  sondern auch tier-
schutzrechtlich problematisch, so der VÖS.

Gegen die  Erdrückungsgefahr von  Ferkel gäbe  es eine  einfache  und sehr  wirksame

Methode. Nämlich nicht unzählige Zuchtsauen auf kleinstem Platz einzusperren.  Wenn
einzelne Muttersauen genügend Freiraum hätten, würde auch keine Gefahr für die Fer-
kel bestehen.

Umstrukturierung erforderlich

Würde jede Muttersau ausreichend Platz haben, bestünde auch keine Gefahr für ihren
Nachwuchs.  Allerdings  hätte  dies  den  Nachteil,  dass  die  subventionsverwöhnten
Schweinebauern nicht mehr soviel Profit machen würden. Denn sie müßten aus ihren
Schweinezucht-Fabriken, tierhaltungsgerechte Bauernhöfe machen.

Der Versuch  in einem Umkehrschluss aus Tierquälerei einen Tierschutz zu kreieren

ist mehr als lächerlich und wird  bei normal denkenden Menschen, die ein wenig Mit-
gefühl für  die geschundenen  Kreaturen hegen,  keinen Glauben  finden. Mit  den er-
staunlichen Tierschutz-Argumenten zur Verteidigung des Kastenstandes, der eigent-
lich nur  vom Profitgedanken  getragen wird,  hat sich  der VÖS  bis auf  die Knochen
blamiert.

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2011-05-17
 

Akademischer Tierschützer


Politiker steht über dem Gesetz

Wir haben zu Beginn dieses Monats den Beitrag „Der Eiermann“ verfasst. In diesem Bericht
ging es darum, wie sich ein Lokalpolitiker in Goschenreith (Waldviertel, über bestehende
Gesetze hinwegsetzt und trotz eines Verbotes eine Legebatterie betreibt.

 

Sind Justiz und BH blind?

Nachdem weder den Ordnungskräften, noch den Beamten der dortigen Bezirkshauptmann-
schaft der gesetzeswidrige Zustand aufgefallen war, „besetzten“ Aktivisten des „VGT“ die
Tierquälerfabrik, um auf den Missstand aufmerksam zu machen.

Live-Schaltung

Während dieser „Besetzung“ waren wir zeitweise mit dem Obmann des VGT telefonisch
verbunden, der uns eine Art Live-Berichterstattung vom Ort des Geschehens ermöglichte.
Wir kannten diesen Mann bis dato nicht, waren aber sehr neugierig diesen kennen zu lernen.

Also haben wir ihn in unsere Redaktion zu einem Interview eingeladen. Wir waren direkt
erstaunt, als wir ihn gesehen haben. Unter einem „Doppeldoktor“ hatten wir eigentlich
einen verschrobenen und übergewichtigen Bürokraten erwartet.

Dieses Bild hat sich bei Balluch jedoch nicht erfüllt. Er ist ein sportlicher Typ, den man auch
seine 45 Lenze nicht ansieht. Auch vom typischen  „Bürokraten“ ist er meilenweit entfernt.

Steckbrief:

Name: DDr. Martin Balluch
Alter: 45 Jahre
Hobbys: Bergsteigen und Wandern in der Wildnis
Ausbildung: Doktorate in Mathematik und Physik, sowie in Philosophie
Beruflicher Werdegang: 12 Jahre Forschung in Umwelt und Physik, an den Universitäten
Wien, Heidelberg und Cambridge. Ab 1997 Einstieg in den aktiven Tierschutz und zur Zeit
Obmann und Geschäftsführer des VGT.
ERSTAUNLICH:
Warum sind Sie aktiver Tierschützer geworden?
DDr. BALLUCH:
Meine Forschungsarbeiten an den verschieden Universitäten, befassten sich mit der Umwelt-
verschmutzung, die durch Tierfabriken verursacht werden. Bei meiner Arbeit erlangte ich
auch Kenntnis über das unendliche Leid, welches den Tieren in diesen zugefügt wird. Das
war der Auslöser dafür, dass ich in den aktiven Tierschutz eingestiegen bin.
ERSTAUNLICH:
Was sind Ihre Ziele?
DDr. BALLUCH:
Mir ist bewusst, dass ich keine Weltbewegung auslösen werde. Ich gebe mich auch keinen
Utopien hin, soviel Realist bin ich. Aber wenn man in kleinen Schritten den Leuten klar-
machen kann, dass sie vor Tiere Respekt haben sollen und der Abbau von Tierfabriken weiter
voran getrieben werden kann, ist schon viel erreicht.
ERSTAUNLICH:
Wie finanziert sich der VGT?
DDr. BALLUCH:
Der VGT hat zirka 18.000 Mitglieder. Der Verein finanziert sich aus den Mitgliedsbei-
trägen, sowie aus freiwilligen Spenden. Staatliche Unterstützung erhalten wir keine.
Der VGT hat auch dreizehn haupt- und nebenberufliche Mitarbeiter(innen).
ERSTAUNLICH:
Was halten Sie von militanten Tierschützern?
DDr. BALLUCH:
Jeder sieht seine ethischen Ideale woanders. Trotzdem sollten auch Tierschützer(innen) einen
respektvollen Umgang mit Leuten pflegen, die nicht ihrer Meinung sind.
ERSTAUNLICH:
Was sagen Sie zum Mafiaparagrafen und deren Auswirkung?
DDr. BALLUCH:
Ich befürchte, dass sich das Lager der Tierschützer(innen) spalten wird, wenn die Justiz
den aktiven Tierschutz wie eine kriminelle Organisation verfolgt. Die eine Gruppe wird
wahrscheinlich brav werden, während die andere Gruppierung ins Extreme verfallen könnte.
Das Ziel des aktiven Tierschutzes sollte sein, in gut dosierten Dosen der Gesellschaft auf die
Nerven zu gehen, um sie auf Unrecht gegenüber Tieren aufmerksam zu machen.
ERSTAUNLICH:
Warum glauben Sie, dass die Justiz nichts gegen Tierquäler a la Goschenreith unternimmt?
DDr. BALLUCH:
Ich glaube das die Justiz diese Tierquälereien als Kavaliersdelikt ansieht. Die Tierschützer
sind in ihren Augen eher Nörgler und Wirtschaftsschädlinge. Dabei spielt der Lobbyismus
auch eine entscheidende Rolle.
ERSTAUNLICH:
Wir danken für das Gespräch.
Stauni
  
2009-11-11
  

Der Eiermann


Tierquäler haben es besser

Während die Justiz mit Tierschützern nicht gerade zimperlich umgeht, scheinen Tier-
quäler die besseren Karten zu haben. Gut vielleicht ist es nicht die feine englische Art,
Buttersäure zu versprühen oder Tierquälstationen zu besetzen, um auf unsägliches
Tierleid aufmerksam zu machen.
Aber wie in vielen Fällen, heiligt der Zweck die Mitteln. Dafür hat sich die heimische
Justiz im letzten allgemein hinlänglich bekannten Fall, bei Tierschutzaktivisten mit dem
„Mafiaparagrafen“  bedankt.

Der Pate lässt grüßen

Aus einer gewöhnlichen Sachbeschädigung und Besitzstörung, wurde auf einmal eine
„Kriminelle Organisation“. Tja, was liegt denn näher, als mit Kanonen auf Spatzen zu
schießen, wenn man verhindern will, dass Tierschützer auf etwas aufmerksam machen
wollen, wo die Justiz partout nicht hinsieht oder nicht hinsehen will.

Tatort Goschenreith

Aber nun zum gegeben Anlassfall unseres Beitrages. In Goschenreith am Taxenbache
(Waldviertel/NÖ) unterhält ein niederösterreichischer Bürgermeister eine Legebatterie
mit zirka 50.000 Hühnern. In einem Käfig dieser Tierfabrik, befinden sich jeweils 5 Hühner.
Diese Art der Tierhaltung ist seit Jänner 2005, mit einer 4-jährigen Übergangsfrist gesetzlich
verboten. Das hat den Bgmst. Karl Latschenberger, der seine Legebatterie in Goschenreith
betreibt, bislang offensichtlich sehr wenig interessiert.

Viele Eier machen, mit den Eiern

Dafür wurde er im März dieses Jahres, vom Verein Gegen Tierfabriken VGT angezeigt.
Da Ostern vor der Tür stand und er das Eiergeschäft nicht verpassen wollte, versprach er
den ungesetzlichen Zustand seines Betriebes, bis spätestens Ende April abzustellen.
Diese Information wurde uns vom Obmann des VGT DDr. Martin Balluch mitgeteilt.

Anfertigung von Beweismaterial

In den vergangenen zwei Tagen filmten und fotografierten Tierschützer den Betrieb, um
ausreichend Beweismaterial zu haben. Heute gegen 10:00 Uhr, begannen  dann ca. 30
Aktivisten  das Gelände der „Eierfabrik“ zu besetzten und mit Transparente auf das Tierleid
aufmerksam zu machen.
Wir waren mit Herrn DDr. Balluch während der „Besetzung“ zeitweise telefonisch verbunden
und konnten sich akustisch ein Bild über die Geschehnisse vor Ort machen. Ein Mann, ver-
mutlich ein Mitarbeiter des Betriebes, attackierte einen Tierschützer und riss ihm ein
Transparent aus der Hand.
Auch wurde versucht, die  Aktivisten mit Jauche zu besprühen. Die vor Ort anwesende
Polizei konnte aufkeimende Handgreiflichkeiten sofort schlichten. Gegen zirka 16:30 Uhr
wurde die „Besetzung“ beendet, nachdem Behördenvertreter zugesagt hatten, sich um
die Angelegenheit kümmern zu wollen.

Daten für den Mafiaparagrafen

Die Polizei war sehr bemüht, die Identität aller Tierschutzaktivisten festzuhalten. Vielleicht
gibt es ja wieder den „Mafiaparagrafen“ als Dankeschön für den Tierschutz und das
Aufmerksammachen eines ungesetzlichen Zustandes.

Das Gesetz bin ich!

Es ist schon erstaunlich, welcher Lobby der „Eierfabrikant“ angehören muss, dass er sich
als Politiker, der eigentlich eine Vorbildfunktion ausüben sollte, über bestehende Gesetze hin-
weg setzen zu kann.
Dieser Lobby dürften Tierschützer auf keinen Fall angehören, wie man es bei der Straf-
verfolgung deutlich sieht. Sie werden als lästige Aufdecker schwerstens  kriminalisiert.
Stauni
  
2009-11-02
  

Inhalts-Ende

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