Freie Fahrt für Tierfabriken?


ÖVP-Niederösterreich verbietet Tierschützern

Missstände in Tierfabriken aufzudecken


Foto: vgt.at
Im  novellierten  Feldschutzgesetz  wird  ein neuer Straftatbestand  ,,Unbefugtes  Betreten  von
Stallungen“ eingeführt,  Feldschutzorgane  dürfen TierschützerInnen festnehmen.   In den USA
reagiert  die  Tierindustrie  auf  die  ständigen  Enthüllungen  über  tierquälerische  Zustände in
Massentierhaltungen mit den sogenannten ,,Ag-Gag“-Gesetzen, die das Filmen in Tierfabriken
und Schlachthöfen verbieten.   Europa wurde bisher von derartigen Auswüchsen der undemo-
kratischen  Macht der Tierindustrie  verschont.   Doch  nun  hat  die ÖVP-Alleinregierung in NÖ
ein eigenes Verbot des Filmens von Tierfabriken eingeführt. In einer Novelle zum Feldschutz-
gesetz wurde das ,,unbefugte Betreten von Stallungen“ zur Straftat.
Zwar  behauptet  man,  es  ginge  nur  um den Schutz der Tiere vor dem  Erschreckt-werden  und
sogar  um  den   Schutz  der  TierschützerInnen  vor   Verletzungen,  aber  in  Wahrheit  folgt  das
Gesetz  der  Forderung  der Tierindustrie,  die  Veröffentlichung  von  Filmen  aus  Tierfabriken zu
verhindern.   Ja, das Feldschutzgesetz erlaubt nun sogar den BetreiberInnen der Tierfabriken als
Feldschutzorganen die TierschützerInnen festzunehmen und ihre Kameras zu beschlagnahmen.
Gleichzeitig  hat  man  das  Strafmaß  des ,,Feldfrevels“,  zu dem jetzt das Filmen in Tierfabriken
gehört, verdoppelt.
VGT-Obmann  Martin  Balluch  ist  erschüttert,  mit  welcher  Vehemenz  die ÖVP weiterhin ganz
offen  den Tierschutz  zu  kriminalisieren  versucht:  ,,Ohne Filmbeweise aus Legebatterien, die
die Zustände dort an die Öffentlichkeit brachten,  wäre es nie gelungen,  diese Produktionsform
zu  verbieten.   Statt  diese  wichtige  Arbeit  im  Sinne der Öffentlichkeit zu fördern, will man mit
Brachialgewalt  den  Tierschutz  kriminalisieren und schränkt dabei ungeniert die Pressefreiheit
ein. Wir haben bereits Zustände wie in den USA, wo die Tierindustrie die Politik dominiert.“
Und  weiter:  ,,Da  die Tierindustrie  mit  dem  von  ihr gegen uns initiierten Tierschutzprozess
zunächst  gescheitert  ist – die Wiederholung des Verfahrens in erster Instanz in Wr. Neustadt
beginnt  allerdings  Anfang  April,  also 8 Jahre nach Ermittlungsbeginn, wieder – versucht sie
es nun durch eine Lex TierschützerInnen, wie Dr. Madeleine Petrovic von den Grünen dieses
Gesetz im nö Landtag genannt hat.“
„Das  Filmen von Treibjagden  wurde  in  der  Steiermark und OÖ explizit verboten,  nun folgt in
NÖ  das  Filmen in Tierfabriken.   Einerseits  wirft  man  uns  TierschützerInnen  gerne  vor, kein
aktuelles  Filmmaterial  über  die Zustände in Österreichs Tierfabriken zu haben und damit gar
nicht  zu  wissen,  was  dort  passiert,  andererseits  aber,  wenn  wir  solches  Material  vorlegen,
nennt man uns kriminell.   Wenn es nach der ÖVP-Tierindustrie geht,  sollten sich Tierschützer-
Innen  auf  das Vermitteln von Hunden und Katzen in Tierheimen beschränken.   Bald sind alle
anderen Tätigkeiten sogar verboten!“ (Quelle: DDr. Balluch -VGT)
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2014-01-23