Eindämmung der Flut von Scheinasylanten ist Gebot der Stunde
Von 5. bis 7. Februar war eine freiheitliche Delegation unter Führung des stellvertret-
enden Bundesparteiobmanns Mag. Johann Gudenus und des außenpolitischen Sprechers
Dr. Johannes Hübner auf Einladung des Regionalparlaments in Tschetschenien.
„Es ging darum, uns vor Ort ein Bild zu machen über die Lage in Tschetschenien, die
Situation der dortigen Bevölkerung und die Einhaltung der Menschenrechte“, berichtet
Gudenus. Hübner: „Besonders wichtig war uns aber auch die große Gruppe der
Tschetschenen in Österreich. 25.000 sind es offiziell, mit den Illegalen, laut russisch-
tschetschenischer Angaben, mehr als 40.000.“
Unter anderem hatten die freiheitlichen Politiker die Möglichkeit, mit Präsident Ramsan
Kadyrow zu sprechen. „Der Präsident ist sich der Schwierigkeiten mit seinen Landsleuten
in Österreich bewusst – auch, dass viele von ihnen bei uns kriminell werden – und bestät-
igte, dass der Großteil der Flüchtlinge nicht wegen politischer Verfolgung auswanderten,
sondern um sich bei uns in die soziale Hängematte zu legen“, erzählt Gudenus.
Hübner erklärt: „Kadyrow meinte zudem, dass die Massenauswanderung sein Land vor
gewaltige Probleme stelle. Es würden alle Hände für den Wiederaufbau des vom Krieg
zerstörten Landes gebraucht. Er hofft, dass sich viele Tschetschenen entschließen, aus
der bequemen sozialen Hängematte in Österreich aufzustehen und mitanzupacken.
Kadyrow würde jedem Rückkehrer sogar eine Wohnung zur Verfügung stellen.“
„Damit hat er die bisherige Ansicht der Freiheitlichen nur bestätigt“, so Gudenus, „die
Tschetschenen bei uns sind fast ausschließlich Asylbetrüger und Wirtschaftsflüchtlinge.
Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden politischen Mitteln aufzeigen, dass
die österreichische Politik und speziell das Innenministerium in der Frage der Tschetsche-
nen völlig versagt hat – und das zu Lasten der rot-weiß-roten Steuerzahler.“
*****
2012-02-08
Polemik um Ordensverleihung
Im Beitrag „Alleinpächter der….“ zeigten wir das erstaunliche Verhalten unseres allseits
geschätzten Herrn Bundespräsidenten auf, der dem SPÖ-Politiker Alfred Gusenbauer das
„Große Goldenen Ehrenzeichen mit Stern“ der Republik Österreich verlieh, obwohl die-
ser einige Monate vorher, im Plenum des Nationalrates nachweislich eine unangebrachte
Pogrom-Vergleichsaussage tätigte.
Einen angeblichen Sager in Gusenbauer-Art nahm Dr. Heinz Fischer zum Anlass, dem
FPÖ-Chef die Verleihung dieses Ehrenzeichens der Republik Österreich vorerst zu ver-
weigern. Wie gestern auf „orf.at“ zu lesen war, stellte der Bundespräsident nun klar, dass
eine Ordensverleihung an Strache auch zu keinem späteren Zeitpunkt erfolgen wird.
Der ganze Rummel um die nicht zu erfolgende Strache-Ordensverleihung veranlasste uns
dazu, uns bezüglich der Verleihung der Ehrenzeichen der Republik Österreich und deren
Träger(innen) schlau zu machen.
Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich wird an Personen verliehen, die
für die Republik Österreich hervorragende gemeinnützige Leistungen vollbracht und ausge-
zeichnete Dienste geleistet haben. Gemäß § 1 Abs. 3 des Bundesgesetzes vom 2. April 1951,
BGBl. Nr. 89, über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
verleiht der Bundespräsident das Ehrenzeichen auf Vorschlag der Bundesregierung. So ist es
jedenfalls im RIS unter www.help.gv.at nachzulesen.
Im Internetlexikon Wikipedia haben wir eine sehr übersichtliche Auflistung der Ehrenzeichen
für die Verdienste um die Republik Österreich gefunden.
Screen: Wikipedia

Durch Anklicken des Screenshots gelangen Sie zur verlinkten Aufstellung!
Durch Anklicken der jeweiligen Rubrik werden die Träger(innen) der Orden ersichtlich. Und da
haben wir nicht schlecht gestaunt. Es befinden sich zwar unter den Ausgezeichneten sehr
honorige Personen, die sicher für die Republik Österreich hervorragende gemeinnützige Leist-
ungen vollbracht und ausgezeichnete Dienste geleistet haben.
Allerdings müsste sich eine erhebliche Anzahl der ausgezeichneten Personen fragen: „Wo woar
mei Leistung?“ Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass sich unter dem mit diesem Ehrenzeichen
bedachten Klientel auch Personen befinden, die es – gelinde gesagt – mit Menschrechte und
Demokratie nicht so genau nehmen oder mit diesen Begriffen gar nichts am Hut haben. Daher
braucht der FPÖ-Chef H.C. Strache unserer Meinung nach nicht traurig sein, sich in den Reigen
dieser Ordensträger nicht einreihen zu dürfen.
*****
2012-02-05
SOS-Mitmensch misst Demokratiereife
Einen erstaunlichen Gradmesser für Demokratiereife wendet die Menschenrechtsorgani-
sation SOS-Mitmensch in ihrem heutigen Webseiteneintrag an, denn dort meint man: „Der
Reifegrad einer Demokratie lässt sich sehr gut am Umgang des Staates mit kritischen Stim-
men und Organisationen messen.“
Grund dafür ist, dass das Innenministerium den NGOs den Zutritt ins Erstaufnahmelager
Traiskirchen verweigert. Dies hat auch einen guten Grund, denn die zum Teil realitätsfrem-
den Gutmenschen könnten die Erstermittlungsarbeiten der Behörden gefährden. Dass dies
nicht von der Hand zu weisen ist geht schon aus der Anmerkung von SOS-Mitmensch her-
vor, welche die Asylanlaufstelle als Arrestanstalt bezeichnet.
Ab 1.Juli tritt das neue Fremdenrecht in Kraft und damit dürfen neuankommende Flücht-
linge das Lager während der ersten 5 bis 7 Tagen nicht mehr verlassen. Dieser Aufent-
halt hat mit einem Gefängnisaufenthalt nicht das Geringste zu tun. Während dieser Zeit
hat die Behörde zumindest Gelegenheit, die Angaben des Asylwerbers zu überprüfen und
bei eventuellen Rückfragen, diesen gleich zur Hand zu haben.
Dies wäre nicht möglich, wenn sich der Flüchtling unbekannten Aufenthaltortes befinden
würde. Durch diese Anhaltung im Lager können die Behörden effektiver arbeiten und so-
mit rascher zu einem Ergebnis kommen.
Verbrecher von echten Flüchtligen aussortieren
Asylwerber welche sich nicht an die 5 bis 7-tätige Aufenthaltspflicht halten, drohen zu
Recht rechtliche Sanktionen bis hin zur Schubhaft. Denn wie es sich in letzter Zeit
immer wieder bestätigte, suchen Schwerverbrecher aus aller Herren Länder Zuflucht in
Österreich und geben sich hier als politisch Verfolgte aus.
Diese Personen werden zwar in ihrer Heimat verfolgt, allerdings sind in diesen Fällen
keine politischen Motive der Grund, sondern dass diese in ihren Heimatländern gegen
bestehende Gesetze verstoßen haben.
Kaum ein Tag vergeht, dass nicht derart kriminelle Subjekte in der Alpenrepublik beim
Drogenhandel, nach Einbrüchen oder gar Raubüberfällen festgenommen werden. Bei
ihrer Festnahme sind diese auch nicht gerade zimperlich. Dies mußten schon etliche
Polizeibeamte am eigenen Körper schmerzvoll erfahren.
Daher ist es die Pflicht und das Recht des Staates Österreich, einen Vorab-Check zu
machen und die Angaben von angeblichen Asylwerbern zu überprüfen. Dies geschieht
auch zum Schutz der in Österreich lebenden Menschen. Diesen Grund sollte man sich
bei SOS-Mitmensch einmal gründlich vor Augen führen.
Was will SOS-Mitmensch eigentlich beobachten?
Liest sich ein Unbedarfter den Beitrag auf der Webseite von SOS-Mitmensch aufmerksam
durch, könnte er zur Annahme kommen, dass in Traiskirchen Asylwerber unkorrekt be-
handelt oder gar deren Menschrechte nicht beachtet werden. Dies schließen wir aus der
Anmerkung der NGOs, dass die Menschenrechtsorganisation vom Innenministerium mit
haltlosen Argumenten davon abgehalten wird, ihrer Kontroll- und Beobachtungsfunktion
nachzukommen.
Wir meinen, dass sich der Reifegrad einer Demokratie auch daran messen läßt, sich nicht
von jedem X-beliebigen Horrorgeschichten aufs Auge drücken zu lassen, die Angaben
eines angeblichen Asywerbers so gründlich wie möglich zu überprüfen und damit die
eigene Bevölkerung zu schützen.
Denn eines finden wir erstaunlich, nämlich dass SOS-Mitmensch noch nie für Schäden
an Verbrechensopfer aufgekommen ist, welche durch angebliche Asylwerber (in Wirklich-
keit Verbrecher) verursacht wurden. Ein „echter“ Flüchtling welcher aus politischen oder
religiösen Gründen in seiner Heimat verfolgt wurde, hat sicher Ärgeres mitgemacht als
dass er einen 7-tägigen Aufenthalt im Erstaufnahmelager Traiskirchen mit einem Gefäng-
nisaufenthalt vergleichen würde.
*****
2011-06-03
Einschüchterungs-Paragraf
Wie unsinnig der Antiterrorparagraf ist hat der Tierschützerprozess aufgezeigt. Dieser
bedarf einer sofortigen Reform und zwar auch im Sinne der Vaterrechts-Aktivisten.
Nicht nur Tierschützer, sondern auch Vertreter jener Vereine, welche sich für eine
gemeinsame Obsorge nach einer Trennung einsetzten, sind in den vergangenen Mo-
naten und Wochen als Terroristen verfolgt worden.
Väter, die um das Menschenrecht ihrer Kinder kämpfen, auch nach einer Scheidung
zwei Elternteile haben zu können, sind keine Terroristen. Ebenso wenig wie Tier-
schützer die mit ihren Aktionen auf Tierleid und ungesetzliche Tierhaltungsmetho-
den hingewiesen haben.
Beim Terrorismus-Paragrafen geht es nämlich um Schutzgeld, Mord und Erpressung.
Diese Tatbestände treffen weder auf Tierschützer noch auf Vaterrechts-Aktivisten zu.
Das Erstaunliche an der Angelegenheit war und ist, dass dies ein juristisch geschulter
Ankläger nicht bereits im Ansatz erkennt, bzw. erkannte.
Offenbar diente und dient dieser Antiterrorparagraf zur Einschüchterung von System
unliebsamen Personen, wie Tierschützer und Vaterrechts-Aktivisten. Vielleicht wäre
es im Sinne des Steuerzahlers an der Zeit, wieder Untersuchungsrichter(innen) einzu-
setzen um profilierungssüchtigen Staatsanwält(innen) etwas Wind aus den Segeln zu
nehmen. Denn wie der Tierschützerprozess aufzeigte war außer Spesen nichts gewe-
sen.
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2011-05-02
GASTAUTOREN-BEITRAG
Offener Brief an die Kronen Zeitung
Sehr geehrte Redaktion!
Der Artikel ihres Redakteurs Markus Schütz mit dem Titel: Strafzettel für „Parksünder gegen
Menschenrechte“ mag zwar reißerisch sein und dem Wunschdenken von Parksündern ent-
sprechen, er ist inhaltlich aber völlig falsch und auf fahrlässige Weise geeignet, Personen
in die Irre zu führen und Ihnen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.

Screen: krone.at
Ich darf mir erlauben Ihnen zur Kenntnis zu bringen, dass in Österreich gemäß Art 7 B-VG
noch immer der Rechtsgrundsatz herrscht: „Niemand kann sich in seinem Rechtsfall darauf
berufen, wie die Behörde gegen eine andere Person vorgegangen ist. Fehlverhalten einer
Behörde in anderen Fällen begründet keinen Anspruch auf gleichartiges Fehlverhalten im
eigenen Fall.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Zudem hat die strapazierte – rechtswidrige – Entscheidung des UVS noch nicht den Verwalt-
ungsgerichtshof überstanden, und entwickelt daher keinerlei Bindungswirkung für einen
anderen Prozeß. In diesem Zusammenhang darf ich mir erlauben, sie auf die Entscheidung
des VwGH zur Gz.: 97/17/0334 zu verweisen, wo der VwGH in einem ähnlichen Fall bereits
festgestellt hat, dass die erteilte Lenkerauskunft im Verwaltungsverfahren auch verwertet
werden darf und NICHT dem Art. 6 EMRK widerspricht: Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Der obzitierten Enscheidung ist auch zu entnehmen, dass der § 103 KFG (Pflicht zur Len-
kerauskunft) seit 1986 im Verfassungsrang steht und: „Ob sich Österreich durch die er-
wähnte Verfassungsbestimmung des Art. II des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 384/1986 kon-
ventionswidrig verhält, entzieht sich der Prüfungsbefugnis des Verwaltungsgerichtshofes
und des Verfassungsgerichtshofes (vgl. wiederum das hg. Erkenntnis vom 27. Oktober
1997, Zl. 96/17/0425, mwN), könnte vom Beschwerdeführer also nur mit Individualbe-
schwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geltend gemacht wer-
den.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Selbst der EGMR hat sich hienach bereits mehrfach mit dieser Problematik beschäftigt
und ist in mehreren Entscheidungen zur Erkenntnis gelangt, dass KEINE Verletzung
von Art 6 MRK vorliegt:
WEH gegen Österreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/04_2/04_2_10
Silvia Fischbach-Mavromatis gegen Österreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/05_3/05_3_04
O’Halloran und Francis gg. das Vereinigte Königreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/07_3/07_3_15
Lückhof und Spanner gg. Österreich:
„Der GH verweist auf den Fall O’Halloran und Francis/GB, wo er feststellte, dass die
bloße Verpflichtung zur Angabe, wer das Fahrzeug gelenkt habe, noch keine Selbstbe-
zichtigung darstellte.“ „In diesem Zusammenhang wiederholt der GH, dass er im Fall
Weh/A bereits festgestellt hat, dass das Erfordernis, eine einfache Tatsache bekannt
zu geben, nämlich wer der Fahrer des Fahrzeugs war, nicht als solche belastend sei.“
Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Krumpholz gg. Österreich:
„In den Fällen O’Halloran und Francis/GB und Lückhoff und Spanner/A stellte der GH fest,
dass die Pflicht des Fahrzeughalters, zu offenbaren, wer das Fahrzeug zur Zeit der Begeh-
ung eines Verkehrsdelikts gelenkt hatte, nicht gegen das Recht verstieß, zu schweigen
und sich nicht selbst belasten zu müssen.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Unter Berücksichtigung der journalistischen Sorgfaltspflicht würde ich es jedenfalls für
angebracht empfinden, ihre Leserschaft über die oben ersichtliche tatsächliche Rechts-
lage zu informieren um diese zumindest vor weiteren witschaftlichen Schäden zu be-
wahren.
Mit besten Grüßen
Günther Richter
2011-04-02
Nordkoreanische Kunst ist bei der SPÖ sehr gefragt
Wir fragen uns wie es möglich war für die beiden nachfolgenden Bilder den selben Künst-
ler zu engagieren? Wurde dem Kreativen die Ausreise aus Nordkorea und die Einreise
nach Österreich ermöglicht oder reiste unser Landesfürst gar persönlich in die vorbildliche
Demokratische Volksrepublik Korea, welche für die Einhaltung der Menschrechte weltweit
bekannt ist? Und das nur um sein Abbildnis samt dankbarem Volk auf Leinwand zu bannen?

Screen: http://www.mak.at

Wahlwerbeplakat der Wiener SPÖ
Lieblings-Destination der SPÖ-Politiker
Auf diese erstaunliche Frage kommen wir deshalb, weil doch Nordkorea eine der erklärten
Lieblings-Destinationen der sozialistischen Politiker-Führungsriege ist. Auch unser ge-
schätzter Bundespräsident, Dr. Heinz Fischer, war lange Zeit Präsidiumsmitglied der öster-
reichisch-nordkoreanischen Freundschaftsgesellschaft.
Aber was für Kim Jong Il recht ist, muss doch für Michael Häupl billig sein. Das gilt natürlich
nicht nur für stilgerechte Wahlwerbeplakate a la Nordkorea, sondern auch für die politische
Nachfolge.
Kein Aprilscherz
Denn übermorgen, am 1.April 2011, tritt der Sohn des Wiener Bürgermeisters, Bernhard
Häupl, sein politisches Amt als Jugendkoordinator der Sozialdemokraten in der Bundes-
hauptstadt an.
Diese Funktion bekleidete seit 2004 der allseits bekannte Peko Baxant. Offenbar hatte man
dem inzwischen 34-Jährigen (Jahrgang 1977) die Rolle als Berufsjugendlichen nicht mehr
abgekauft. Dieser Umstand hatte sich auch bei der Wien-Wahl im Oktober 2010 herauskris-
tallisiert.
Bei dieser Wahl verloren die Sozialdemokraten auch massenhaft Stimmen bei den Jugend-
lichen. Offenbar waren Slogans wie „Motherfucker“ und ähnliches nicht sehr gefragt. Mög-
licherweise ereilte Baxant nun der späte Zorn des Wiener Landesfürsten und was liegt da
näher, als nach alter nordkoreanischer Polit-Manier die in Ungnade gefallenen Person zu
verstossen und den eigenen Sohn einzusetzen.
Oder musste der glühende Verehrer von „Motherfucker-Songs“ nur Platz für den Sohn des
allseits beliebten Wiener Bürgermeisters machen, dass dieser endlich eine Politkarriere
starten kann. Aber wer weiss das schon genau.
Neue Berufschancen für Baxant
Aber um die berufliche Karriere des in Ungnade gefallenen Peko Baxant machen wir uns
keine ernsthaften Sorgen. Immerhin könnte er doch Background-Sänger bei seinem Freund,
dem Skandal-Rapper „Nazar“ werden. Sollte er keine stimmliche Veranlagung haben, wobei
dies bei Rapsongs nicht unbedingt notwendig ist, bleibt ihm noch eine Sportlerkarriere. Sein
anderer Freund, der Berufsboxer Gojko „Gogi“ Knežević sucht ohnehin laufend Sparrings-
partner.
Sei wie es sei, Bernhard Häupl ist nun am besten Weg der neue Bürgermeister von Wien
zu werden. Es sei denn, die Wähler(innen) machen ihm einen Strich durch diese Rechnung.
Also werte Wiener(innen), sollte Ihnen nun bei einem Spaziergang durch das schöne Wien,
Häupl in doppelter Ausgabe begegnen, sind Sie nicht betrunken sondern ist dies traurige
Realität.
*****
2011-03-30
Drogenfahnder schlugen bei Grüner zu
Ein Vorfall sorgte heute für Schlagzeilen. Drogenfahnder schlugen bei einer Mitarbeiterin
aus dem Büro für Menschenrechte und Sicherheit der Grünen zu. Die Grüne Dame mit
dem grünen Daumen, zog in ihrem Haus in Niederösterreich zahlreiche Hanfstauden groß.
Im Prinzip dürfte dieser Vorfall die Grünen nicht erschüttern, fordern diese doch seit Jahren
die Freigabe „weicher Drogen“, was immer an Drogen auch weich sein mag. Die Grüne
Jugend wirbt sogar für die Heroin-Freigabe.
Einmal Ja, einmal Nein
Daher ist es für uns erstaunlich, dass diese landwirtschaftliche Tätigkeit für den Chef der
Grünen Drogenbäuerin, Peter Pilz, völlig inakzeptabel ist. Hat doch die Dame nur dass
umgesetzt, was die Grünen seit Jahren fordern.
Möglicherweise ist die ablehnende Haltung des Herrn Peter Pilz nur ein Lippenbekenntnis.
Kommt ja bei der Bevölkerung auch nicht gut an, wenn er so knapp vor den ausstehenden
Gemeinderatswahlen, eine Lanze für Rauschgift gebrochen hätte.
Grüne Drogenspezialisten
Verfolgt man die Drogenpolitik der Grünen, entsteht der Eindruck dass diese Drogenspezial-
isten sind. Und das bringt uns zum Thema des heutigen Beitrags. Der schwule Tiroler Land-
tagsabgeordnete Gebi Mair (Grüne), beschuldigt den FPÖ-Chef H.C. Strache der Kokainab-
hängigkeit, da er öffentlich die Frage stellt ob Strache auf Koks-Entzug ist.
Strache auf Kokain-Entzug?

(Screen: gebimair.blogspot)
Aus zwei Wahlkampf-Fotos zieht Gebi Mair den Schluss einer Drogenabhängigkeit. Zitat:
Da ist jemand in zwei Jahren nicht nur ein bisschen älter geworden, da hat jemand in zwei
Jahren ein anderes Gesicht bekommen. Ähnliche Veränderungen von Gesichtern kenne ich
ansonsten vor allem von Drogenabhängigen, nachdem sie auf Entzug waren. Ein Koks-Ent-
zug könnte zum Beispiel so ausschauen.
Konkurriert Mair mit Paxant?
Eine primitivere Wahlhilfe für die anstehenden Wahlen in der Steiermark und in Wien, aus-
ser der von Peko Baxant (SPÖ), ist uns bis dato noch nicht untergekommen. Sollte der
schwule Tiroler Landtagsabgeordnete Gebi Mair eine spezifische Ausbildung haben, wel-
che ihn zu einer derartigen Aussage berrechtigt, entschuldigen wir uns im voraus. Aller-
dings konnte wir im Internet, trotz sorgfältiger Recherche keinen Hinweis darauf finden.
Im Austeilen stark, im Einstecken schwach
Im Jänner dieses Jahres hatte der FPÖ-Nationalratsabgeordneten Werner Königshofer,
Gebi Mair als „Landtagsschwuchtel“ bezeichnet hatte, nachdem dieser den Freiheitlichen
Gerald Hauser scharf attackierte.
Da war Feuer am Dach der Grünen und es wurde umgehend eine Entschuldigung für die-
sen verbalen Ausrutscher gefordert. Zwischen dem rustikalen Aussager von Königshofer
und der sexuellen Ausrichtung von Mair war zumindest eine Verbindung herzustellen, auch
wenn diese nicht unbedingt Theresianum-Reife hatte.
Fotos sollen auf Drogenentzug hinweisen
Zwischen H.C. Strache und einem Drogenentzug, der automatisch den Konsum und eine
daraus resultierende Abhängkeit beinhaltet, gibt es keinen wie immer gearteten Zusam-
menhang, es sei denn, Gebi Mair hat den FPÖ-Chef beim Koksen gesehen.
Die Tatsache nur in Fotos einen Drogen-Entzug zu orten, ist eine Diffamierung ersten
Grades. Wir sind gespannt, wie die Grünen aus dieser Nummer wieder rauskommen und
ob sich Gebi Mair bei H.C. Strache entschuldigt.
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2010-09-19
Erstaunlicher Sozialarbeiter
An und für sich sollte man annehmen können, dass Sozialarbeiter verantwortungsvolle
Menschen sind. Sie sollen ja auch unter anderem gestrauchelte Mitmenschen wieder auf
den Pfad der Tugend zurückführen.
Ebenfalls zu ihrem Aufgabengebiet gehört es, Kinder und Jugendliche auf die Gefahren
von Drogen aufmerksam zu machen und ihnen vom Konsum der Selbigen abraten. Dro-
genkonsum und das Abgleiten in die Kriminalität liegen oft sehr knapp nebeneinander.
Da waren wir aber sehr erstaunt, als wir im Blogverzeichnis „Politikblogs.at“ nachfolgende
Ankündigung eines Beitrags von Berhard Amann fanden. Der Mann ist nicht irgendwer,
sondern „Diplomsozialarbeiter“ in Vorarlberg.
Erstaunliche Einstellung zu Drogen
Beitrag verschwunden
Berhard Amann ist Multifunktionär und Mitbegründer des 1998 gegründeten Selbsthilfe-
vereines “Starke Süchtige“ (betroffene Drogenge-braucherInnen sind in diesem Verein
organisiert). In diesem Verein ist er laut eigenen Angaben bis dato tätig.
Da hat uns die Einleitung zum Inhalt seines Beitrages (o.a. Screen) doch sehr verwundert
und haben den Entschluss gefasst, diesen zu kommentieren. Beim heutigen Aufrufen des
Beitrages, erhielt man jedoch dieses Ergebnis.
Der betreffende Beitrag hatte sich in Luft aufgelöst
Wir wären aber nicht ERSTAUNLICH, wenn wir nicht im WWW nach dem verschwunden
Beitrag gesucht hätten und diesen auch gefunden haben. Tja, die meisten Leute vergessen,
dass das Internet nicht vergisst.
Plädoyer für Droge
Amann merkt an, dass Alkohol und Nikotin in Österreich staatlich erlaubte Drogen sind, wo-
gegen Cannabis seit 1961 verboten ist. Weiters meint er wörtlich: „Wie alle psychoaktiven
Substanzen hat auch Cannabis Auswirkungen auf die Gesundheit, diese sind aber weniger
schwerwiegend als jene von Alkohol und Nikotin. Cannabis kann weder zum Tod noch zu
körperlicher Abhängigkeit führen. Cannabis ist keine Einstiegsdroge”.
Da irrt der gute Mann gewaltig, denn Cannabis ist sehr wohl eine Einstiegsdroge, die zum
späteren Konsum von Kokain und Heroin verleitet, wenn das „Haschischzigaretterl“ nicht
mehr den genügenden Kick gibt.
Der diplomierte Sozialarbeiter meint weiters: „Die Gesetzeslage zwingt Konsumentinnen
und Konsumenten auf den Schwarzmarkt, dort wird ihnen neben Cannabis auch Härteres
angeboten.“
Mit dieser Aussage will er offenbar den Umstieg auf härtere Drogen rechtfertigen und dem
Gesetzgeber gleichzeitig ein schlechtes Gewissen einreden, dass dieser Konsumenten mit
einem Verbot in die Illegalität zwingt.
Kiffen muss Menschenrecht werden
Auch sieht er es als Menschenrecht an, Cannabis mit den legalen Drogen Alkohol und
Nikotin gleichzustellen. Wir dachten immer, dass nur zugekiffte Weichbirnen einen der-
artigen Standpunkt vertreten.
Das ein diplomierter Sozialarbeiter ebenfalls dieser Meinung ist, finden wir in der Tat er-
staunlich. Wollen Sie mehr über Bernhard Amanns Standpunkte und Meinungen wissen,
dann können Sie dies unter diesem „Link“ erfahren.
Es ist medizinisch nachgewiesen, dass der Konsum von Zigaretten die Haut altern lässt und
sich dadurch Falten bilden. Im Zuge dieser Erkenntnis stellt sich für uns die Frage, ob dieser
Umstand beim konsumieren von Cannabis auch eintritt?
*****
2010-04-21
Weiß der Außenminister überhaupt wo von er spricht?
„Verantwortungsloser Waffenhandel stellt eine Bedrohung für Sicherheit und Stabilität, nach-
haltige Entwicklung, Demokratie und Menschenrechte dar.“ (Zitat Spindelegger)
Eine erstaunliche Aussage, die der Außenminister in seiner heutigen Eröffnungsrede im
Kongresszentrum der Hofburg, bei der internationalen Konferenz zum Thema „Towards
an Arms Trade Treaty“, tätigte.
Möglicherweise ist dem Außenminister nicht klar, wer mit Waffen handelt kann kein ver-
antwortungsvoller Mensch sein. Waffen dienen immer dazu Schäden an Menschen und
Sachgütern zu verursachen. Daher ist jeder Waffenhandel verantwortungslos.
Österreich erzeugt Top-Waffen
Wir sind keine Pazifisten oder Waffengegner, aber die Aussage von Spindelegger fällt unter
das Motto „Wasch mich, aber mach mich nicht nass.“ Österreich ist ein Land, in dem
es eine Waffenproduktion gibt. In unserem Land werden hochwertige Waffen für die Be-
reiche Sport, Jagd und natürlich auch für den Krieg hergestellt.
Die Waffen „Made in Austria“ werden in der ganzen Welt geschätzt und gekauft. Österreichs
Kriegswaffen zählen zu den weltweit effizientesten Kampfwaffen auf diesem Globus. Sie
finden sich immer wieder in kriegsführenden Ländern (vor allem der Dritten Welt), obwohl
wir gar keine Waffen an Staaten verkaufen, welche in Kampfhandlungen verwickelt sind.
Kampfpanzer-Export nach Schweden wäre sinnlos
Da es ja sinnlos wäre Kampfpanzer oder Sturmgewehre in die Schweiz oder nach Schweden
zu verkaufen, wo diese maximal dahinrosten könnten, ist es natürlich vom ökonomischen
Standpunkt aus gesehen ertragreicher, diese Gerätschaft ihrer tatsächlichen Bestimmung
zu zuführen.
Das Folgegeschäft ist nämlich auch ein großer Wirtschaftsfaktor, der sich bei der Waffen-
erzeugung positiv zu Buche schlägt. Munition und Ersatzteile runden das Waffengeschäft
erst so richtig ab.
Bekanntlich führen alle Wege nach Rom
Wie bereits erwähnt, verkauft Österreich nicht an kriegsführende Länder. Die Waffen finden
aber erstaunlicher Weise, immer ihren Weg dorthin. Anders wäre es ja auch sinnlos und wir
könnten die Kriegswaffen gleich nach der Produktion einstampfen.
Doppelmoral vom Feinsten
Daher ist es mehr als erstaunlich und eine Doppelmoral vom Feinsten, wenn der Außen-
minister im Zuge seiner Rede meint:
„Der verantwortungslose Einsatz von Klein- und Leichtwaffen tötet jährlich weltweit tau-
sende unschuldige Menschen. Millionen Männer, Frauen und Kinder müssen in Furcht vor
bewaffneter Gewalt leben, denn noch immer landen in vielen Teilen der Welt zu viele Waf-
fen in den falschen Händen.
Dadurch werden Konflikte und Instabilität verschärft und terroristische Angriffe erleichtert.
Darauf muss die Staatengemeinschaft reagieren.“
Warum reagiert Spindelegger nicht?
Was meint der Außenminister damit, wenn er sagt das die Staatengemeinschaft reagieren
muss? Wenn er tatsächlich so um die Sicherheit und das Leben von Millionen Menschen
besorgt ist, könnte er den Anfang machen und die österreichische Waffenproduktion ein-
fach einstellen.
Da dies aber weder im Sinne der österreichischen Wirtschaft, noch der Waffenlobby liegt,
wird dies nicht geschehen. Das weiß auch der Außenminister Spindelegger und daher hätte
er sich diese Rede ersparen können.
*****
2010-02-12
Keine Menschenrechte für Straftäter?
Menschenrechte sollten auch bei Rechtsbrechern nicht mit den Füßen getreten werden.
Dies geschieht zur Zeit ganz offensichtlich inmitten des Rechtsstaates Österreich. Der zur
Zeit prominenteste Häftling Österreichs, Helmut Elsner sitzt bereits seit fast drei Jahre in
U-Haft.
Kinderschänder haben es besser
Nicht das wir besonderes Mitleid mit dem Ex-Banker Elsner haben, aber dessen Gesund-
heitszustand dürfte sich tatsächlich in einem katastrophalen Zustand befinden. Der Mann
hat niemanden umgebracht und auch keine Kinder mißbraucht. Kinderschänder kommen
bei uns wesentlich günstiger davon.
Warum keine Fußfessel?
Nicht ganz unberechtigt ist der Vorwurf von Elsners Gattin und seinem Anwalt, ob man es
darauf anlege, dass er in der Haft verstirbt. Der Mann ist mittlerweile 74 Jahre alt, schwer
krank und pleite. Was spricht dagegen wenn er mit einer „Fußfessel“ versehen, in Haus-
arrest geschickt wird? Davonlaufen wird er wohl kaum mehr können.
Pechvogel Elsner
Helmut Elsner, für den natürlich die Unschuldsvermutung gilt, hatte einfach nur Pech.
Mitten im Wahlkampf flog der Bawag-Skandal auf und war natürlich sofort hochexplosive
Munition. Von allen Politiker die mit ihm einige Tage vorher noch zu Mittag gegessen haben,
oder sonstige Kontakte pflegten, wurde er wie eine heisse Kartoffel fallen gelassen.
Der naive Banker
Man muss Herrn Elsner eine gewisse Naivität zusprechen, wenn er geglaubt hat, dass er
durch diese Herrschaft Deckung finden würde. Schon Bismarck sagte, dass man sich in der
Politik hohe Stiefeln anziehen müsse. Der Mann war mit dieser Aussage seiner Zeit weit
voraus.
Wenn man den durch Elsner angeblich verursachten Schaden von 1,8 Milliarden Euro be-
trachtet und ihn mit heutigen Verlusten von Banken vergleicht, deren Verspekulation der
„Wirtschaftskrise“ zugeschrieben wurde, nimmt sich die von Elsner angeblich verur-
sachte Schadenssumme, eher wie ein Ladendiebstahl aus.
Unterstützung statt Gefängnis
Wäre der Skandal nicht mitten im Wahlkampf aufgeflogen, wäre er sicherlich nicht in einer
Gefängniszelle gelandet, sondern mit dem Finanzminister am runden Tisch gesessen und
hätte um eine staatliche Unterstützung für „seine“ angeschlagene Bank gefeilscht.
Auch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass eine Vertuschung des Bawagskandals fast ge-
lungen wäre, wenn nicht die zur Bilanzschönung aufgezogene Kredithochschaubahn der
amerikanischen Refco entgleist wäre.
Wie schnellebig die heutige Zeit ist wird dadurch bewiesen, dass sich heute über Milliarden-
spekulationsverluste niemand mehr besonders aufregt und auch keinen Richter auf den Plan
rufen.
Man darf aber gespannt sein, ob bei der Hypo-Adria auch mit den selben Maßstäben gemes-
sen werden wird. Wir glauben eher nicht, denn es läuft zur Zeit kein Wahlkampf zur National-
ratswahl.
Profilierer und Streber
Das war in der Wahlkampfzeit etwas anders. Herr Dr. Schüssel wollte sich unbedingt als Ret-
ter der BAWAG profilieren und eröfnete auch demonstrativ unter Blitzlichtgewitter, ein Spar-
buch bei dieser.
Auch war schnell eine Richterin gefunden, der nach höheren Ämtern zumute war. Es wäre
interessant, ob Frau Dr. Bandion-Ortner heute den selben „Ehrgeiz“ an den Tag legen
würde, wenn kein Ministerposten in Aussicht wäre.
Also wie gesagt, Elsner hatte einfach nur Pech. Erstaunlich ist nur warum er den Mund hält,
denn alleine kann er dieses Ding nicht durchgezogen haben. Eventuelle Mittäter werden
aber sicherlich voller Sehnsucht den Tod für den Ex-Banker herbeisehnen. Man weiß ja nie,
ob dieser vielleicht doch noch zu plaudern beginnt.
*****
2009-12-11
Grüne Forderungen
Eine langjährige und für uns unverständliche Forderung der GRÜNEN, ist für diese nicht
in Erfüllung gegangen. Eine „Hochzeit“ für Schwule wird es nicht geben. Zu Recht wie
wir meinen, denn tausende Jahre gelebte Tradition kann man nicht einfach unter dem
Deckmantel des „Diskriminierungsvorwurfes“ vom Tisch wischen.
Auch wenn der GRÜNE Gemeinderatsabgeordnete Marco Schreuder noch so darüber ent-
täuscht ist, dass es keine standesamtliche „Zeremonie“ mit Reiswerfen geben wird, sollte
er sich mit dieser Tatsache abfinden.
Diskriminierungsvorwurf
Schreuder macht nun die SPÖ/ÖVP-Regierung dafür verantwortlich, dass die Anmeldung
einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft beim Standesamt, einer Autoanmeldung gleich
-kommt.
Ausserdem wirft er den Regierungsparteien vor, dass das Partnerschaftsgesetz, von dem
eigentlich Lesben und Schwule profitieren sollten, vielmehr für ein heterosexuelles, funda-
mentales-klerikales Klientel gemacht wurde.
Akzeptanz vorhanden
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind bei uns mittlerweile akzeptiert, obwohl wahr-
scheinlich nicht alle Leute diese für gut finden. Trotzdem hat sich eine Akzeptanz gegen-
über Lesben und Schwulen gebildet.
Diese könnte jedoch wieder schwinden, wenn nicht erfüllte Forderungen mit Diskriminier-
ungsvorwürfen quittiert werden, sowie es Herr Schreuder praktiziert.
Die Norm
Es gibt gewisse Normen, die das Zusammenleben von Menschen regeln. Als Norm gilt,
was vom überwiegenden Teil der Gesellschaft akzeptiert und gelebt wird. Bei der Sexuali-
tät ist es die gelebte und empfundene Norm, die durch die Evolution über millionen Jahre
hinaus die Menschheit prägte.
Es ist nun einmal eine unverrückbare Tatsache, dass zum Erhalt der Menschheit eine Frau
und ein Mann unbedingt von Nöten sind. Eine Fortpflanzung ist beim Menschen unter gleich-
geschlechtlichen Paaren nicht möglich, auch wenn so mancher homosexuelle Fanatiker immer
wieder auf wenige Ausnahmen in der Tier- und Pflanzenwelt hinweist.
Der Sinn der Hochzeit
Aus evolutionärer Sicht ist daher eine gleichgeschlechtliche sexuelle Partnerschaft unter
Menschen, als nicht normal anzusehen. Seitdem der Mensch auf zwei Beinen gehen kann,
wurde die Verbindung zwischen Mann und Frau, zwecks Familiengründung und Fortpflanz-
ung, immer mit einem Fest gefeiert.
Dieses Fest hat den Sinn, dass sich viele Leute einfinden, die dem Brautpaar viel Glück
und vorallem einen reichen Kindersegen wünschen. Dieses Fest nennt man „Hochzeit“.
Einforderungen von Rechte
Es ist daher erstaunlich, dass Lesben und Schwule das Recht einer „Hochzeit“ einfordern,
obwohl sie den eigentlichen Sinn einer solchen nicht erfüllen können. Aus biologischen
Gründen können sie sich untereinander nicht fortpflanzen.
Trotzdem versuchen immer wieder „militante“ Vertreter der Lesben und Schwulen, Rechte
für sich einzufordern, die ausschliesslich heterosexuellen Paaren vorbehalten sind.
Intolerant
Auch dem Bundeskanzler vorzuwerfen, dass ihm Menschenrechte und Antidiskriminierung
halt doch nicht so wichtig sind, wie dies Marco Schreuder in seinem „Beitrag“ tut, beweist
eine intolerante Haltung.
Liebe Lesben und Schwule. Liebt euch platonisch oder sexuell. Bildet WG oder sonstige
Lebensgemeinschaften. Nur geht mit Eurer sexuellen Ausrichtung den übrigen Mitmen-
schen nicht auf den Geist, denn damit erweist Ihr Euch keinen guten Dienst.
Stauni
2009-11-01
Standesansehen
Gemäß § 57 Richterdienstgesetz hat sich ein Richter im und außer Dienst vorwurfsfrei zu
benehmen und alles zu unterlassen, was das Vertrauen in die richterlichen Amtshandlungen
oder die Achtung vor dem Richterstand schmälern könnte.
Gleichheitsgrundsatz egal
Beamte im allgemeinen und Richter im besonderen können die ihnen vom Staate über-
tragenen Aufgaben nur dann restlos erfüllen, wenn ihr dienstliches und außerdienstliches
Verhalten vorwurfsfrei ist. Entsprechende besondere Disziplinarvorschriften sind daher
geboten und verstoßen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 7 Abs 1 B-VG und
Art 2 StGG 1867.
So ist zumindest, der oben angeführte Text wörtlich in den „Vorschriften“ niedergeschrieben.
Da wird sogar über den Gleichheitsgrundsatz hinweggegangen, da ein Richter eine untadelige
und nicht angreifbare Personen sein muss.
No Fun for Judges
Einem Richter ist zum Beispiel der private Kontakt mit „Prostituierten“ untersagt. Das heißt
ein Bordellbesuch wäre ein standeswidriges Verhalten und hätte dementsprechende dienst-
liche Folgen für ihn.
Da dem Rotlichtmilieu erhöhte Bereitschaft zu kriminellen Verhalten nachgesagt wird, wäre
es daher ein Dienstvergehen, wenn ein Richter längere Zeit freundschaftliche Beziehungen
zu einer oder mehrer Personen aus dieser Szene unterhält.
Alle diese Weisheiten sind in dementsprechenden „Vorschriften“ verankert. Aber nicht nur
die Inanspruchnahme der käuflichen Liebe würden einem Richter erhebliche Schwierigkeiten
in seinem Amt bereiten, auch bei der wahren Liebe muss er auf der Hut sein.
Aidstest nicht so wichtig
Sollte ein Richter die Liebe seines Lebens gefunden haben, so ist der Aidstest zweitrangig.
Als erstes Dokument muss ein Leumundzeugnis auf den Tisch gelegt werden. Denn eine
Ehe mit einer vorbestraften Frau, würde ebenfalls ein „Dienstvergehen“ darstellen.
Wahrung der Menschenrechte
Ja so ein Richter hat es wirkliche schwer, denn er darf sich nicht so unbekümmert wie „Otto
Normalverbraucher“ verhalten, da er das Standesansehen wahren muss. Bei derartig
hohen Anforderungen an das Richteramt darf man sich doch erwarten, das ein Richter bei
der Ausübung seines Amtes zumindest die Menschrechte wahrt.
OGH vs. EMGR
Da ist es doch erstaunlich das Österreich immer wieder vom „Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte“ gerügt und wie in diesem „Fall“ sogar verurteilt wurde.
Beim gegenständlichen „Verfahren“ ging es um seine Besachwalterung und Zwangsver-
steigerung ein Wohnung, bei diesem der OGH zu Ungunsten der Beschwerdeführerin
enschieden hatte.
Das Urteil das EMGR
Der EGMR jedoch entschied in dieser Causa einstimmig folgendes:
——————————————————————————————————
Dass eine Verletzung von Art. 8 EMRK stattgefunden hat.
Dass eine Verletzung von Art. 1 Protokoll No. 1 stattgefunden hat.
Dass die Republik Österreich der Beschwerdeführerin innerhalb von 3 Monaten EUR
30.000,– für nichtvermögensrechtliche (immaterielle) Schäden und EUR 200,– an Kosten
zuzüglich Steuern zu bezahlen hat.
Die Kleinen hängt man
Da ist es doch erstaunlich, dass ein Bordellbesuch oder gar eine Ehe mit einer Vorbestraften
eines kleinen Bezirksrichters kriminalisiert wird, während die Verurteilung von Höchstrichtern
durch den EGMR ohne Konsequenzen für diese bleibt, denn eine solches Urteil dürfte offen-
sichtlich dem Standesansehen nicht schaden.
Stauni
2009-10-01
Verdächtiger ausgeliefert
Der tatverdächtige bulgarische Staatsbürger Tsvetan R., der in Pachfurth (NÖ) das Heurigen-
wirtsehepaar Christoph und Monika Timm erschossen und deren Tochter Tamara schwer
verletzt haben soll, wurde nun endlich nach Österreich ausgeliefert.
In U-Haft
Zur Zeit befindet er sich in der Justizanstalt Korneuburg in Untersuchungshaft, die von der
zuständigen Haftrichterin über ihn verhängt wurde.
Ihm werden folgende Taten zur Last gelegt. Schwere Raub mit Todesfolge und versuchter
Mord.
Groteske Auflagen
Ohne eine Vorverurteilung vornehmen zu wollen, stehen auf diese Delikte immerhin lebens
-lange Haft. Und jetzt kommt das Erstaunliche bei der ganzen Angelegenheit. Der mutmaß-
liche Täter wurde von den bulgarischen Behörden nur für die Dauer von sechs Monaten an
die österreichische Justiz ausgeliefert.
Tatverdächtiger nur ausgeborgt
Was spielt sich da zwischen Österrreich und Bulgarien eigentlich ab ?
„Rent a Beschuldigten“ oder so ähnlich. Wenn Tsvetan R. wirklich der Täter war, haben die
österreichischen Behörden jedes Recht, sich Zeit zu nehmen um das Verbrechen lückenlos
aufzuklären und den Täter einer gerechten Bestrafung zuzuführen.
Das Setzen eines Zeitlimits für eine Ermittlung bei einer derart abscheulichen Tat, darf wohl
als Verhöhnung des österreichischen Rechtsstaates gewertet werden.
Bulgarien das Menschenrechtsland
Klar, werden nun einige Stimmen sagen, dies dient nur zur Verhinderung einer endlos
langen Untersuchungshaft. Auch klar sagen wir, den der ehemalige Ostblockstaat
Bulgarien ist ja hinlänglich für die Einhaltung von Menschenrechten bekannt.
Es sind schon Personen wegen weitaus geringerer Delikte länger in U-Haft gesessen.
Also was soll dieser Schwachsinn mit einem mutmaßlichen Täter auf Zeit. Aber das ist
noch nicht alles.
Sollte dem Tsvetan R. die Tat nachgewiesen werden und dies zu einer gerichtlichen
Verurteilung führen, haben die Bulgaren eine neuerliche Auflage für die österreichische
Justiz parat.
Bulgaren wollen ihn wieder haben
R. wäre in diesem Fall wieder nach Bulgarien auszuliefern um dort seine Haftstrafe abzu-
sitzen. Wir würden es uns noch einreden lassen, wenn die österreichischen Behörden den
Mann los werden wollen, da unsere Gefängnisse ohnehin überfüllt sind und um einen
ausländischen Verbrecher nicht bis an sein Lebensende durchzufüttern.
Was ist da wirklich los ?
Was aber um alles in der Welt veranlasst die bulgarische Justiz dazu, einen verurteilten
Raubmörder wieder in ihr Land zu importieren. Normalerweise wäre jeder Staat glücklich
darüber, einen derartigen Verbrecher loszuwerden.
Da kommt doch der Verdacht auf, dass dies ein abgekartetes Spiel ist und Tsvetan R. ein
bulgarisches Gefängnis, vermutlich wenn überhaupt nur für ganz kurze Zeit von innen sehen
wird.
Korruptionsfrei
Da wie ebenfalls hinlänglich bekannt, ist ja Bulgarien frei von jeglicher Korruption und wer
würde da schon auf die Idee kommen, dass es sich Tsvetan R. eventuell schon im Vorfeld
„gerichtet“ hat.
Tja, wer kann schon ahnen wie die bulgarischen Behörden ticken. Vielleicht denken sie, man
kann nie wissen wofür man diesen Mann noch brauchen kann.
Stauni
2009-07-30