Einschüchterungs-Paragraf
Wie unsinnig der Antiterrorparagraf ist hat der Tierschützerprozess aufgezeigt. Dieser
bedarf einer sofortigen Reform und zwar auch im Sinne der Vaterrechts-Aktivisten.
Nicht nur Tierschützer, sondern auch Vertreter jener Vereine, welche sich für eine
gemeinsame Obsorge nach einer Trennung einsetzten, sind in den vergangenen Mo-
naten und Wochen als Terroristen verfolgt worden.
Väter, die um das Menschenrecht ihrer Kinder kämpfen, auch nach einer Scheidung
zwei Elternteile haben zu können, sind keine Terroristen. Ebenso wenig wie Tier-
schützer die mit ihren Aktionen auf Tierleid und ungesetzliche Tierhaltungsmetho-
den hingewiesen haben.
Beim Terrorismus-Paragrafen geht es nämlich um Schutzgeld, Mord und Erpressung.
Diese Tatbestände treffen weder auf Tierschützer noch auf Vaterrechts-Aktivisten zu.
Das Erstaunliche an der Angelegenheit war und ist, dass dies ein juristisch geschulter
Ankläger nicht bereits im Ansatz erkennt, bzw. erkannte.
Offenbar diente und dient dieser Antiterrorparagraf zur Einschüchterung von System
unliebsamen Personen, wie Tierschützer und Vaterrechts-Aktivisten. Vielleicht wäre
es im Sinne des Steuerzahlers an der Zeit, wieder Untersuchungsrichter(innen) einzu-
setzen um profilierungssüchtigen Staatsanwält(innen) etwas Wind aus den Segeln zu
nehmen. Denn wie der Tierschützerprozess aufzeigte war außer Spesen nichts gewe-
sen.
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2011-05-02