Außer Spesen nichts gewesen


Einschüchterungs-Paragraf

Wie unsinnig der Antiterrorparagraf ist hat der Tierschützerprozess aufgezeigt. Dieser
bedarf einer  sofortigen Reform  und zwar auch  im Sinne der Vaterrechts-Aktivisten.
Nicht  nur Tierschützer,  sondern auch  Vertreter jener Vereine,  welche sich  für eine
gemeinsame Obsorge nach einer Trennung einsetzten, sind in den vergangenen Mo-
naten und Wochen als Terroristen verfolgt worden.
Väter, die um das Menschenrecht ihrer Kinder kämpfen, auch nach einer Scheidung
zwei  Elternteile  haben zu können,  sind  keine  Terroristen.  Ebenso wenig  wie Tier-
schützer die mit  ihren Aktionen auf  Tierleid und ungesetzliche  Tierhaltungsmetho-
den hingewiesen haben.
Beim Terrorismus-Paragrafen geht es nämlich um Schutzgeld,  Mord und Erpressung.
Diese Tatbestände  treffen weder auf Tierschützer noch auf Vaterrechts-Aktivisten zu.
Das Erstaunliche  an der Angelegenheit  war und ist, dass dies ein juristisch geschulter
Ankläger nicht bereits im Ansatz erkennt, bzw. erkannte.
Offenbar diente und dient dieser  Antiterrorparagraf zur Einschüchterung von System
unliebsamen  Personen,  wie Tierschützer  und Vaterrechts-Aktivisten.  Vielleicht  wäre
es im Sinne des Steuerzahleran der Zeit, wieder Untersuchungsrichter(innen) einzu-
setzen um profilierungssüchtigen Staatsanwält(innen) etwas Wind aus den Segeln zu
nehmen. Denn wie der Tierschützerprozess aufzeigte war außer Spesen nichts gewe-
sen.
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2011-05-02