Stadt Wien verhindert mobilen Sozialmarkt
Privat initiiertes Sozial-Projekt „MOBILER FOODPOINT“ zur Aufgabe gezwungen
Der 2014 gegründete Verein START UP ist ein privater, gemeinnütziger Verein, dessen Ziel es ist hilfsbedürftige Menschen dabei zu unterstützen (wieder) in ein geregeltes Leben durchzustarten und (wieder) ein produktiver Teil der Gesellschaft zu werden. Zur Zeit werden mehr als 12.000 Mitglieder verzeichnet, die jährlich Ihre Bedürftigkeit nachweisen können.
In den FOODPOINT Sozialmärkten, können sich die Vereinsmitglieder einerseits mit leistbaren Lebensmitteln versorgen und andererseits in vielen verschiedenen Bereichen betätigen und wertvolle Erfahrungen sammeln.
Zudem wird den Mitgliedern die Möglichkeit geboten, (wieder) in einen geregelten Tagesablauf zu finden, Aufgaben alleine und im Team zu bewältigen, ihr Selbstbewusstsein zu stärken und in weiterer Folge leichter in ein neues Leben zu starten.
Im Jahr 2016, wurde dem Verein vom Sozialministerium, der VIKTUALIA AWARDS 2016 – in der Kategorie: soziale Initiativen und Projekte – verliehen.
Als weiteren Meilenstein in der Geschichte des Vereins START UP, plante man vor drei Jahren, die Eröffnung eines mobilen FOODPOINTS, die erste mobile Lebensmittelsammel- und Ausgabestelle bzw. des ersten mobilen „Sozialmarktes“ in Wien. Dieser sollte künftig auch, an der Armutsgrenze lebenden, Menschen mit eingeschränkter Mobilität, eine gesunde, abwechslungsreiche und vor allem leistbare Ernährung ermöglichen.

„Seit 3 Jahren habe ich darum gekämpft, einen mobilen Sozialmarkt, für alte und kranke Menschen, direkt in Gemeindebauten anbieten zu dürfen. Ich lebe selbst in einem kleinen Wiener Gemeindebau und allein in meiner kleinen Stiege leben drei Pensionistinnen die es nicht allein zum nächsten Supermarkt schaffen. Die Damen sind immer zu Tränen gerührt, wenn ich ihnen Lebensmittel bringe. Mein Team und ich haben alles gegeben um dieses Projekt zu verwirklichen aber leider macht uns die Gemeinde einen Strich durch die Rechnung. Menschen aus der Politik und selbsternannte Medienexperten haben vollste Unterstützung zugesagt. Wie so oft folgten auf große Töne keine Taten. Nach dem letzten Kronenzeitungsbericht über unser Vorhaben, wurde uns von der zuständigen Magistratsabteilung nochmals, provokant der negative Bescheid zugesandt. Das sagte mir es macht keinen Sinn, auch wenn ich mich auf den Kopf stelle, wenn die Stadt ihre Armut verstecken möchte kommt man ohne „höhere Mächte“ nicht dagegen an! Gestern wurde das Fahrzeug verkauft und damit das Projekt endgültig ad acta gelegt“, so gestern Alexander Mühlhauser, Vereinsgründer des Sozialvereins „Start up“ in Wien, via Facebook.
Wir haben uns mit Mühlhauser in Verbindung gesetzt, da wir die Gründe der negativen und ablehnenden Haltung der Stadt Wien wissen wollten. Die Begründungen in den abschlägigen MA-Bescheiden, die uns zur Verfügung gestellt wurden, sind mehr als hanebüchen.
Da heißt es beispielsweise für Standort am Praterstern (angesucht wurde um 2 Aufstellungstage zu jeweils 6 Stunden) , dass der beantragte Food-Truck „nicht stadtbildverträglich“ sei.
Und weiter im Text:

Und so (nachfolgendes Bild) sieht der Ort in der Realität aus, auf dem sich ein „schöner, räumlich gesehen äußerst wertvoller Altbaumbestand“ befinden soll und bei dem die Erholung suchende Bevölkerung den freie Blick schweifen lassen kann und deren Augen sich optisch erholen sollen.

So und so ähnlich geht es auch in den übrigen abschlägigen Bescheiden der Stadt Wien – für die anderen angesuchten Standorte – zu. All diese hier zu bringen, würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Aber am Beispiel „Praterstern“ allein dürfte erkennbar sein, dass die Stadt Wien alles daran setzte, das privat initiierte Sozial-Projekt „MOBILER FOODPOINT“ nicht aufkommen zu lassen.
Zwar wurde besagtes Sozial-Projekt von „Startup“ durch die Stadt Wien aus (wahrscheinlich nicht nur für uns) nicht nachvollziehbaren Gründen verhindert, jedoch gibt sich Alexander Mühlhauser nicht ganz geschlagen. Er und sein Verein wird sich nun darauf fokussieren, dass gehbehinderten Menschen die Lebensmittel über den Online Shop http://www.foodpoint.wien/Online-Sozialmarkt/ direkt nach Hause gebracht werden. Bleibt nur zu hoffen, dass ihm die Stadt Wien nicht ihre Parksheriffs auf den Hals hetzt.
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2019-09-03
Gnadenlose Abzocke durch rotgrünen Inkasso-Dienst
Steckt hinter neuer Abzocke Methode?
Man muss schon spezifische Charakterzüge haben um einen Job auszuüben, der rein darauf abzielt andere Personen finanziell zu schädigen. Sie wissen schon um welche Berufsgruppe es geht? Richtig, es sind die Parksheriffs. Tagtäglich zieht diese Kapperltruppe los um Autofahrer(innen) gnadenlos abzustrafen. Das Wort Toleranz ist ihnen fremd, egal wie geringfügig das Halte- oder Parkvergehen ist. Unser heutiger Fall schlägt aber alles was wir von diesem rotgrünen Inkasso-Dienst bis dato erfahren und gesehen haben. Ein Fahrzeuglenker stellte sein Auto vor der Einfahrt in Wien 10., Muhrengasse 12 ab und beabsichtige anschließend in den Innenhof der Hausanlage zu fahren.

Die Einfahrt hat auch zum Innenhof ein Flügeltor, welches geöffnet werden muss um mit dem Auto einfahren zu können. Also begab sich der Lenker zum innen gelegenen Tor um dieses zu öffnen. Siehe obige Fotos. Der Öffnungsvorgang samt Wegzeit dauert ungefähr zwei bis drei Minuten. Als er wieder zu seinem Fahrzeug kam, fand er hinterm Scheiben- wischer eine Organstrafverfügung vor. Es wollte diese reklamieren, doch vom Parksheriff war weit und breit nichts mehr zu sehen. Screen: © erstaunlich.at
Dass ein Auto nicht parallel sondern nur schräg zum Fahrband abgestellt werden
muss um in eine Einfahrt zu fahren, dürfte außerhalb des Vorstellungsvermögens
des Parksheriffs gelegen haben. Zusätzlich sei angemerkt, dass in dieser Gasse
(laut Bodenmarkierungen) schräg geparkt werden muss.Also setzte man sich telefonisch mit einem leitenden Beamten der Parkraumüberwachung in Verbindung und erklärte diesem die Situation. Die Antwort war erstaunlich, denn der Mann meinte, dass halt wer beim Auto bleiben müsse während das Einfahrtstor geöffnet wird. Als der Oberparksheriff darauf aufmerksam gemacht wurde, dass dies nicht möglich war weil der Lenker alleine war, verstummte er kurz und meinte: „Es kann ja ein Einspruch gemacht werden“. Bedenkt man nun, dass die verhängte Strafe 36,- Euro ausmacht, könnte durchaus angenommen werden, dass solche Aktionen beabsichtigt sind. Denn rechnet man die Arbeits- zeit für den Einspruch, die Wegzeit zum Postamt und das Postporto für den eingeschriebenen Brief, werden die Unkosten nicht viel unter 36,- Euro liegen. Also führt sich ein Einspruch selbst ad absurdum. Wie bereits eingangs erwähnt, man muss schon spezifische Charakterzüge haben um den Job eines Parkraumüberwachungsorgans auszuüben. ***** 2013-11-23
Stadt Wien verdammt Autofahrer zum Handyparken
Handyparker werden bevorzugt
Haben Sie das gewusst? Das Parken in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien ist auf zwei Stunden begrenzt. Wer also einen Parkschein mit einer Dauer von zwei Stunden ausfüllt, darf nicht länger in der Kurzparkzone halten – auch wenn er die Parkzeit mit einem zweiten ordnungsgemäß ausgefüllten Parkschein verlängert. Beim Handyparken ist das kurioser Weise anders. Da prüft offenbar keiner nach, ob das Fahrzeug länger als erlaubt in der Kurzparkzone steht.
Im 6. Bezirk ist ein Autofahrer in diese Abzock-Falle getappt. Bis dato ein Handyparker, füllte
er zwei Parkscheine mit je zwei Stunden aus und legte diese sichtbar für den Parksheriff hinter
die Windschutzscheibe. Als er nach vier Stunden zurückkam, staunte er nicht schlecht: Er fand
ein Organstrafmandat in Höhe von 36 Euro vor. Am nächsten Tag erhob der Lenker des Fahr-
zeuges sofort Einspruch bei der zuständigen Magistratsabteilung 67 und nannte zwei Zeugen,
die seine Vorgangsweise bestätigen konnten. Ein Mitarbeiter dieser Abteilung schrieb zurück
– und zwar:
Da die maximale Abstelldauer im 6. Bezirk mit zwei Stunden begrenzt ist, war die Beanstand-
ung gerechtfertigt. Wir können daher in Ihrem Fall keine Ausnahme machen.
Dem Lenker wurde freundlicher Weise noch die Möglichkeit geraten, Organstrafverfügung
und nachfolgende Anonymverfügung nicht zu begleichen und gegen die mittels Rsa-Brief
zugestellte Strafverfügung Einspruch zu erheben. Ob die Strafe aber im Kulanzweg dann
erlassen werde, könne man nicht versichern.
Der Betroffene will die Strafe nun bezahlen und sich auf ein weiteres Verfahren, das ihm dann
vielleicht noch mehr Kosten verursacht, nicht einlassen. Die Ungerechtigkeit schreit in diesem
Fall aber zum Himmel: Beim Handyparken gab es bei Verlängerungen der Parkzeit nie Prob-
leme, bei den Parkscheinen schon. Diese Logik ist schwer zu erklären, denn beide – Handy-
parker und Parkscheinparker – zahlten das gleiche Geld, nämlich zwei Euro pro Stunde.
Abgesehen davon, dass mit dieser Regelung jeder Theaterbesuch, jedes geschäftliche Meeting
und jeder gemütliche Lokalbesuch ad absurdum geführt wird, weil man für diese Tätigkeiten
in der Regel länger als zwei Stunden benötigt, wird jeder Autofahrer zum Handyparken ge-
zwungen. Und das ausgerechnet zum Zeitpunkt, zu dem der Betreiber dieser Parkmöglichkeit,
Paybox, für das Service in Zukunft Geld verlangen möchte. (Quelle: unzensuriert.at)
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2013-11-13
Abzocke ist zurück
Kurzparkzone im 15. Bezirk beginnt ab 01.09.11 wieder
Mit dem Ende der Sommerferien beginnt nicht nur wieder die Schule, sondern auch
die Abzocke der Autobesitzer. Nicht nur die Schüler, auch die generelle Kurzpark- zone im 15. Bezirk kehrt aus den „Sommerferien“ zurück.
Ab 1. September wird laut ARBÖ-Verkehrsexperten die erlaubte Parkzeit rund um die
Wiener Stadthalle von 18 bis 23 Uhr auf 2 Stunden begrenzt. Betroffen von der Regelung ist das Gebiet zwischen Neubaugürtel und Johnstrasse.
Im Norden wird die Kurzparkzone von der Overseestrasse, der Stutterheimstraße und
der Gablenzgasse begrenzt. Im Süden verläuft die Grenze entlang der Westbahn im
Bereich der Felberstrasse und die Stutterheimstraße. Die Kurzparkzone gilt auch an
Samstagen, Sonn- und Feiertagen.
Wer sein Fahrzeug im betroffenen Bereich ohne gültigen Parkschein oder Parkpickerl
abstellt, wird mit sehr, sehr hoher Wahrscheinlichkeit bestraft. „Die „Parksheriffs“
kontrollieren auch an Samstagen und Sonntagen rigoros“, weiß ARBÖ-Verkehrsexperte
Thomas Haider aus Erfahrung. Die Strafen betragen zwischen EUR 21,- für ein Organ-
strafmandat und EUR 365,- für eine Strafverfügung.
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2011-08-30
Hellseher im Kommissariat Favoriten
Strafmandat für Langsamgeher
Ein 23-jähriger Salzburger soll 40 Euro Strafe zahlen, weil er in der Stadt Salzburgin der Nacht vom 10. auf den 11. Juni offenbar zu langsam die Straße überquert hat.
Diese Meldung füllt heute das Sommerloch etlicher österreichischer Boulevardblätter.
Laut Kronen-Zeitung stoppte ein Polizeibus und 5(!) Beamte sprangen heraus um die
Personalien des Langsamgehers aufzunehmen. Fünf Polizisten für das Aufnehmen
Unterschied zwischen angemessener Eile und langsam?
„Die Anzeige wurde nicht wegen zu langsamen Gehens erstattet, sondern wegen vor-schriftswidrigen Verhaltens als Fußgänge r nach Paragraf 76/Absatz 5 der Straßen-
verkehrsordnung“, so der Sprecher der Salzburger Polizei, Mario Rieder. Dieser
Paragraf besage, dass Fußgänger die Fahrbahn in angemessener Eile zu über- queren haben. (Quelle: Kronen-Zeitung)
Da stellt sich doch die berechtigte Frage, was der Unterschied zwischen langsamen
Gehen und angemessener Eile ist. Offenbar sieht hier die Salzburger Polizei einen
Unterschied. Aber was soll’s, Beamte haben eben eigene Auffassungen wenn es
Unsere Sommerloch-Story
Wir wären aber nicht ERSTAUNLICH, wenn wir diese Sommerloch-Story nicht top-
pen könnten. Wir haben ein Straßenaufsichtsorgan (Polizist oder Parksheriff) in
petto. Diese(r) hat tatsächlich die Gabe Hellsehen zu können.
Stammleser Herr E. (Name der Red. bekannt) sandte uns nachfolgende Anonym-
verfügung des Polizei- Kommissariats Favoriten zu.
Anonymverfügungen werden dann ausgestellt, wenn keine Aufnahme der persönlichen
Daten des Lenkers möglich war und das Vergehen geringfügig ist. Beispielsweise
Radarstrafen bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken.
In diesem Fall ist sowohl die Anonymverfügung, als auch das zur Last gelegte Vergehen
erstaunlich. Herrn E. wird vorgeworfen die Alarmblinkanlage verwendet zu haben, ob- wohl keine im Gesetz dafür genannten Gründe vorlagen.Herr E. schrieb uns dazu: „Wie will der Beamte wissen ob keine gesetzlichen Gründe
für die Einschaltung der Warnblinkanlage vorlagen? Ich habe nicht einmal einen
Polizisten gesehen, geschweige denn wurde ich dazu befragt oder gar meine Daten
aufgenommen. Normal sind die 35 Euro nicht der Rede wert, aber ich werde sie nicht
bezahlen und es auf ein Verfahren ankommen lassen.“
Hellseher unter den Beamten
Ganz einfach Herr E., der oder die Beamt(in) konnte Hellsehen. Auch ausschweifendeFantasien sind bei Polizist(innen) oder Parksheriffs nichts ungewöhnliches und immer wieder festzustellen. Zahlreiche UVS-Urteile bestätigen diesen Umstand. Und das mit dem Verfahren finden wir gut.
Sie brauchen nur die 4-wöchige Einzahlungsfrist verstreichen lassen und dann muss
ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden. Dieses hat auch den Vorteil, dass Sie
Akteneinsicht erhalten müssen.
Wir sind schon jetzt darauf gespannt wie ein Straßenaufsichtsorgan (Polizist oder
Parksheriff) im Vorbeigehen- oder Fahren erahnen konnte, dass die Warnblinkan-
lage ungesetzlich eingeschaltet war, obwohl er/sie den Lenker gar nicht dazu be-
fragte.
Jedenfalls haben wir Dank hervorragender Polizeiarbeit einen Beitrag zur Sommer-
lochbefüllung gehabt. Denn was die Boulevardblätter können, bringen wir ebenfalls
locker. Selbstverständlich werden wir vom Ausgang des Verfahrens berichten.
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2011-07-19Burka-Alarm
Burka-Verbot
Über Sinn, bzw. Unsinn eines Burka-Verbotes haben wir im Beitrag „Schottenrock-Verbot“
berichtet. Politiker(innen) die offensichtlich keine anderen Sorgen haben, beschäftigen sich
unter dem Deckmantel „Würde der Frau“ mit dem Verbot eines traditionellen islamischen
Bekleidungsstückes.
Interessant dass sich an der Bekleidung, der auf dem Foto abgebildeten Frau niemand gestört
hat. Aber dass kann sich ja noch ändern, denn neben Parksheriffs und Hundstrimmerl-Security,
kommen sicher bald die Burka-Wächter.
Burka-Alarm in Favoriten. Niemanden hat es interessiert.
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2010-06-18
Bürgernahe Gemeinde Wien
Abzocke Kurzparkzone
Welcher Autofahrer/besitzer kennt sie nicht, die „Wiener Parkraumverordnung“. Was eigent-lich zum Wohle der Geschäftleute und Anrainer auf belebten Einkaufsstrassen gedacht war,
wurde zu einer gewaltigen Abzocke umfunktioniert.
In allen Bezirken innerhalb des Gürtels, sowie im 2. und 20. Wiener Gemeindebezirk und
rund um die Stadthalle, darf man sein Auto nur dann auf öffentlichen Verkehrsflächen
abstellen, wenn dafür bezahlt wird.
Die Parksheriffs
Zur Überwachung des modernen Raubrittertums an der Melkuh der Nation, setzt dieGemeinde Wien, hoch intelligente und sportlich trainierte Überwachungsorgane, die
im Volksmund genannten „Parksheriffs“ ein.
Ausnahmen für Anrainer
Weil es sich die roten Bonzen der Wiener Stadtregierung jedoch nicht mit den Ein-wohnern der betroffenen Bezirke komplett verscherzen wollten, wurde das sogenannte
„Parkpickerl“ für Anrainer eingeführt, welches natürlich auch nicht gratis ist.
Obwohl im „§ 45 der Strassenverkehrsordnung“ (Ausnahmen in Einzelfällen) kein
einziges Wort steht, das Zulassungsbesitzer und Fahrzeuglenker ident sein müssen,
besteht der Magistrat auf die Vorlage eines Führerscheines.
Infoblatt eines magistratischen Bezirksamtes
Leseprobleme und deren Folgen
Aus der offensichtlichen Unfähigkeit ein Gesetz zu lesen, kann sich nun fürBetroffene in den jeweiligen Bezirken, folgende Situation ergeben. Sollte das Auto zum Beispiel auf die Ehefrau angemeldet sein und diese keinen Führer-
schein besitzen, erhält man kein Parkpickerl.
Geht man davon aus, dass sich die meisten Arbeitnehmer bis spätestens 19:00 Uhr
zu Hause einfinden, kann im obig angeführten Fall, das Auto nicht mehr stressfrei
Kein gemütlicher Familienabend
Da eine Höchstparkdauer von 1,5 Stunden erlaubt ist, darf der Lenker das Auto umspätestens 20:30 Uhr umparken. Richtig angenehm, wenn man von einem anstreng- enden Arbeitstag nach Hause gekommen ist.
So bürgernah verhält sich Häupl und Co zu den Einwohnern der Stadt Wien. Vielleicht
sollten diese bei der nächsten Gemeinderatswahl daran denken, wenn sie ihr Stimme
abgeben.
Stauni
2009-10-18