Welche Qualifikationen sind für den Job eines Parksheriffs erforderlich?

Ein Strafzettel auf dem so gut wie fast gar nichts stimmt

Eine Autofahrerin staunte heute nicht schlecht. Sie stellte heute ihren Pkw, einen Mercedes 220 GLC, um 13:55 Uhr, im 2. Wiener Gemeindebezirk, in der Nordwestbahnstraße 3 ab. Hinter die Windschutzscheibe legte sie einen korrekt ausgefüllten 15 Minuten-Parkschein. Als Sie zu ihrem Auto zurück kam, klemmte hinter dem Scheibenwischer eine Organstrafverfügung.

Sich keiner Schuld bewusst, las sich die Autofahrerin die Organstrafverfügung durch und staunte nicht schlecht. Abgesehen davon, dass die Uhrzeit nicht stimmte (was jedoch schwer zu beweisen sein dürfte) wurde aus ihrem Mercedes ein Porsche. Wie der Parksheriff auf das gekommen ist, dürfte sein Geheimnis bleiben. Im Prinzip kann jeder Volksschüler einen Mercedes von einem Porsche unterscheiden. Zudem prangen auf dem besagten PKW zwei (2) Mercedes-Sterne an der Front. Ein riesiger Stern davon unübersehbar oberhalb des Kennzeichens am Kühlergrill.

Aber dem nicht genug, nicht einmal die Nummer des Parkscheins stimmte. Der hinterlegte Parkschein hat die Nummer „157427AAF“ und auf der Organstrafverfügung wurde die Nummer „147427AAF“ angeführt. Einzig das PKW-Kennzeichen stimmte. Jedenfalls wird die Autofahrerin die Strafe nicht bezahlen sondern Einspruch erheben.

Alle diese Ungereimtheiten lassen die berechtigte Frage zu, welches Auto der Parksheriff wirklich gesehen hat bzw. gesehen haben will? Ferner fragen wir uns, welche Qualifikationen für diesen Job Voraussetzung sind?

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Stadt Wien verhindert mobilen Sozialmarkt


Privat initiiertes Sozial-Projekt „MOBILER FOODPOINT“ zur Aufgabe gezwungen

 

Der 2014 gegründete Verein START UP ist ein privater, gemeinnütziger Verein, dessen Ziel es ist hilfsbedürftige Menschen dabei zu unterstützen (wieder) in ein geregeltes Leben durchzustarten und (wieder) ein produktiver Teil der Gesellschaft zu werden. Zur Zeit werden mehr als 12.000 Mitglieder verzeichnet, die jährlich Ihre Bedürftigkeit nachweisen können.

 

In den FOODPOINT Sozialmärkten, können sich die Vereinsmitglieder einerseits mit leistbaren Lebensmitteln versorgen und andererseits in vielen verschiedenen Bereichen betätigen und wertvolle Erfahrungen sammeln.

 

Zudem wird den Mitgliedern die Möglichkeit geboten, (wieder) in einen geregelten Tagesablauf zu finden, Aufgaben alleine und im Team zu bewältigen, ihr Selbstbewusstsein zu stärken und in weiterer Folge leichter in ein neues Leben zu starten.

 

Im Jahr 2016, wurde dem Verein vom Sozialministerium, der VIKTUALIA AWARDS 2016 – in der Kategorie: soziale Initiativen und Projekte – verliehen.

 

Als weiteren Meilenstein in der Geschichte des Vereins START UP, plante man vor drei Jahren, die Eröffnung eines mobilen FOODPOINTS, die erste mobile Lebensmittelsammel- und Ausgabestelle bzw. des ersten mobilen „Sozialmarktes“ in Wien.  Dieser sollte künftig auch, an der Armutsgrenze lebenden, Menschen mit eingeschränkter Mobilität, eine gesunde, abwechslungsreiche und vor allem leistbare Ernährung ermöglichen.

 


 

„Seit 3 Jahren habe ich darum gekämpft, einen mobilen Sozialmarkt, für alte und kranke Menschen, direkt in Gemeindebauten anbieten zu dürfen. Ich lebe selbst in einem kleinen Wiener Gemeindebau und allein in meiner kleinen Stiege leben drei Pensionistinnen die es nicht allein zum nächsten Supermarkt schaffen. Die Damen sind immer zu Tränen gerührt, wenn ich ihnen Lebensmittel bringe. Mein Team und ich haben alles gegeben um dieses Projekt zu verwirklichen aber leider macht uns die Gemeinde einen Strich durch die Rechnung. Menschen aus der Politik und selbsternannte Medienexperten haben vollste Unterstützung zugesagt. Wie so oft folgten auf große Töne keine Taten. Nach dem letzten Kronenzeitungsbericht über unser Vorhaben, wurde uns von der zuständigen Magistratsabteilung nochmals, provokant der negative Bescheid zugesandt. Das sagte mir es macht keinen Sinn, auch wenn ich mich auf den Kopf stelle, wenn die Stadt ihre Armut verstecken möchte kommt man ohne „höhere Mächte“ nicht dagegen an! Gestern wurde das Fahrzeug verkauft und damit das Projekt endgültig ad acta gelegt“, so gestern Alexander Mühlhauser, Vereinsgründer des Sozialvereins „Start up“ in Wien, via Facebook.

 

Wir haben uns mit Mühlhauser in Verbindung gesetzt, da wir die Gründe der negativen und ablehnenden Haltung der Stadt Wien wissen wollten. Die Begründungen in den abschlägigen MA-Bescheiden, die uns zur Verfügung gestellt wurden, sind mehr als hanebüchen.

 

Da heißt es beispielsweise für Standort am Praterstern (angesucht wurde um 2 Aufstellungstage zu jeweils 6 Stunden) , dass der beantragte Food-Truck „nicht stadtbildverträglich“ sei.

 

Und weiter im Text:

 


 

Und so (nachfolgendes Bild) sieht der Ort in der Realität aus, auf dem sich ein „schöner, räumlich gesehen äußerst wertvoller Altbaumbestand“ befinden soll und bei dem die Erholung suchende Bevölkerung den freie Blick schweifen lassen kann und deren Augen sich optisch erholen sollen.

 


 

So und so ähnlich geht es auch in den übrigen abschlägigen Bescheiden der Stadt Wien – für die anderen angesuchten Standorte – zu.  All diese hier zu bringen, würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen.  Aber am Beispiel „Praterstern“ allein dürfte erkennbar sein, dass die Stadt Wien alles daran setzte, das privat initiierte Sozial-Projekt „MOBILER FOODPOINT“ nicht aufkommen zu lassen.

 

Zwar wurde besagtes Sozial-Projekt von „Startup“ durch die Stadt Wien aus (wahrscheinlich nicht nur für uns) nicht nachvollziehbaren Gründen verhindert, jedoch gibt sich Alexander Mühlhauser nicht ganz geschlagen.  Er und sein Verein wird sich nun darauf fokussieren, dass gehbehinderten Menschen die Lebensmittel über den Online Shop http://www.foodpoint.wien/Online-Sozialmarkt/ direkt nach Hause gebracht werden.  Bleibt nur zu hoffen, dass ihm die Stadt Wien nicht ihre Parksheriffs auf den Hals hetzt.

 

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2019-09-03


Gnadenlose Abzocke durch rotgrünen Inkasso-Dienst


Steckt hinter neuer Abzocke Methode?

Man muss schon spezifische Charakterzüge haben um einen Job auszuüben,  der rein darauf
abzielt  andere  Personen  finanziell zu schädigen.  Sie wissen schon um welche Berufsgruppe
es  geht?    Richtig,  es  sind  die  Parksheriffs.   Tagtäglich  zieht   diese  Kapperltruppe  los  um
Autofahrer(innen)   gnadenlos   abzustrafen.   Das  Wort   Toleranz  ist  ihnen  fremd,  egal  wie
geringfügig das Halte- oder Parkvergehen ist.
Unser  heutiger  Fall schlägt aber alles was wir von diesem rotgrünen Inkasso-Dienst bis dato
erfahren  und  gesehen  haben.  Ein Fahrzeuglenker stellte sein Auto vor der Einfahrt in Wien
10., Muhrengasse 12 ab und beabsichtige anschließend in den Innenhof der Hausanlage zu
fahren.



Die  Einfahrt  hat  auch  zum  Innenhof  ein Flügeltor,  welches geöffnet werden muss um mit
dem  Auto einfahren zu können.   Also begab sich der Lenker zum innen gelegenen Tor um
dieses  zu  öffnen.   Siehe obige Fotos.  Der Öffnungsvorgang samt Wegzeit dauert ungefähr
zwei  bis  drei  Minuten.   Als er wieder zu seinem  Fahrzeug kam,  fand er hinterm Scheiben-
wischer  eine  Organstrafverfügung vor.   Es wollte diese reklamieren,  doch vom Parksheriff
war weit und breit nichts mehr zu sehen.
Screen: © erstaunlich.at
Dass  ein  Auto nicht parallel sondern nur schräg zum Fahrband abgestellt werden
muss um in eine Einfahrt zu fahren,  dürfte außerhalb des  Vorstellungsvermögens
des  Parksheriffs gelegen haben.   Zusätzlich sei angemerkt,  dass in dieser Gasse
(laut Bodenmarkierungen) schräg geparkt werden muss.
Also  setzte  man sich telefonisch mit einem leitenden Beamten der Parkraumüberwachung in
Verbindung  und  erklärte  diesem  die  Situation.   Die Antwort war erstaunlich, denn der Mann
meinte, dass halt wer beim Auto bleiben müsse während das Einfahrtstor geöffnet wird.
Als  der  Oberparksheriff darauf aufmerksam gemacht wurde,  dass dies nicht möglich war weil
der  Lenker  alleine  war,  verstummte er kurz und meinte:   „Es kann ja ein Einspruch gemacht
werden“.  Bedenkt man nun,  dass die verhängte Strafe  36,- Euro ausmacht,  könnte durchaus
angenommen werden, dass solche Aktionen beabsichtigt sind.  Denn rechnet man die Arbeits-
zeit für den Einspruch, die Wegzeit zum Postamt und das Postporto für den eingeschriebenen
Brief,  werden  die  Unkosten  nicht  viel  unter  36,- Euro  liegen.   Also  führt sich ein Einspruch
selbst ad absurdum.
Wie  bereits eingangs erwähnt,  man muss schon spezifische Charakterzüge haben um den
Job eines Parkraumüberwachungsorgans auszuüben.
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2013-11-23

Stadt Wien verdammt Autofahrer zum Handyparken


Handyparker werden bevorzugt

Haben  Sie  das gewusst?   Das Parken in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien ist auf
zwei  Stunden  begrenzt.  Wer also einen  Parkschein mit einer Dauer von zwei Stunden ausfüllt,
darf  nicht  länger  in  der  Kurzparkzone  halten –  auch wenn er die Parkzeit mit einem zweiten
ordnungsgemäß ausgefüllten Parkschein verlängert.  Beim Handyparken ist das kurioser Weise
anders.   Da prüft offenbar keiner nach, ob das Fahrzeug länger als erlaubt in der Kurzparkzone
steht.
Im  6. Bezirk  ist ein Autofahrer in diese Abzock-Falle getappt.   Bis dato ein Handyparker, füllte
er  zwei  Parkscheine mit je zwei Stunden aus und legte diese sichtbar für den Parksheriff hinter
die Windschutzscheibe. Als er nach vier Stunden zurückkam, staunte er nicht schlecht: Er fand
ein  Organstrafmandat  in  Höhe von 36 Euro vor.   Am nächsten Tag erhob der Lenker des Fahr-
zeuges  sofort  Einspruch  bei  der zuständigen Magistratsabteilung 67 und nannte zwei Zeugen,
die  seine  Vorgangsweise bestätigen konnten.   Ein Mitarbeiter dieser Abteilung schrieb zurück
– und zwar:
Da die maximale Abstelldauer im 6. Bezirk mit zwei Stunden begrenzt ist, war die Beanstand-
ung gerechtfertigt. Wir können daher in Ihrem Fall keine Ausnahme machen.
Dem  Lenker  wurde  freundlicher  Weise noch die Möglichkeit geraten, Organstrafverfügung
und  nachfolgende  Anonymverfügung  nicht  zu  begleichen und gegen die mittels Rsa-Brief
zugestellte  Strafverfügung  Einspruch zu erheben.   Ob die Strafe aber im Kulanzweg dann
erlassen werde, könne man nicht versichern.
Der  Betroffene  will die Strafe nun bezahlen und sich auf ein weiteres Verfahren,  das ihm dann
vielleicht noch mehr Kosten verursacht, nicht einlassen.   Die Ungerechtigkeit schreit in diesem
Fall  aber  zum Himmel:   Beim Handyparken gab es bei Verlängerungen der Parkzeit nie Prob-
leme,  bei den Parkscheinen schon.   Diese Logik ist schwer zu erklären,  denn beide – Handy-
parker und Parkscheinparker – zahlten das gleiche Geld, nämlich zwei Euro pro Stunde.
Abgesehen davon, dass mit dieser Regelung jeder Theaterbesuch, jedes geschäftliche Meeting
und  jeder  gemütliche  Lokalbesuch  ad absurdum geführt wird,  weil man für diese Tätigkeiten
in  der  Regel  länger  als  zwei  Stunden  benötigt,  wird jeder Autofahrer zum Handyparken ge-
zwungen. Und das ausgerechnet zum Zeitpunkt,  zu dem der Betreiber dieser Parkmöglichkeit,
Paybox, für das Service in Zukunft Geld verlangen möchte. (Quelle: unzensuriert.at)
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2013-11-13

Abzocke ist zurück


Kurzparkzone im 15. Bezirk beginnt ab 01.09.11 wieder

Mit dem Ende der Sommerferien beginnt nicht nur wieder die Schule, sondern auch

die Abzocke der Autobesitzer.   Nicht nur die Schüler,  auch die generelle Kurzpark-
zone im 15. Bezirk kehrt aus den „Sommerferien“ zurück.

 

Ab 1. September wird laut ARBÖ-Verkehrsexperten die erlaubte Parkzeit rund um die

Wiener  Stadthalle  von 18 bis 23 Uhr  auf  2 Stunden  begrenzt.   Betroffen von der
Regelung ist das Gebiet zwischen Neubaugürtel und Johnstrasse.

 

Im Norden wird die Kurzparkzone von der Overseestrasse, der Stutterheimstraße und

der Gablenzgasse begrenzt.   Im Süden verläuft die Grenze entlang der Westbahn im

Bereich der Felberstrasse und die Stutterheimstraße.   Die Kurzparkzone gilt auch an

Samstagen, Sonn- und Feiertagen.

 

Wer sein Fahrzeug im betroffenen Bereich ohne gültigen Parkschein oder Parkpickerl

abstellt, wird mit sehr,  sehr hoher Wahrscheinlichkeit bestraft.   „Die „Parksheriffs“

kontrollieren auch an Samstagen und Sonntagen rigoros“, weiß ARBÖ-Verkehrsexperte

Thomas Haider aus Erfahrung. Die Strafen betragen zwischen  EUR 21,- für ein Organ-

strafmandat und EUR 365,- für eine Strafverfügung.

 

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2011-08-30
 

Hellseher im Kommissariat Favoriten


Strafmandat für Langsamgeher

Ein  23-jähriger  Salzburger soll  40 Euro Strafe zahlen,  weil er in der  Stadt Salzburg
in der Nacht vom  10. auf den 11. Juni  offenbar zu langsam die  Straße überquert hat.
Diese Meldung füllt heute das Sommerloch etlicher österreichischer Boulevardblätter.

Laut Kronen-Zeitung stoppte ein Polizeibus und 5(!) Beamte sprangen heraus um die
Personalien des  Langsamgehers aufzunehmen.  Fünf Polizisten  für das Aufnehmen

der  Daten  des Langsamgehers  finden  wir  schon etwas erstaunlich.  Erstaunlich ist
auch die Rechtfertigung der Polizei.

Unterschied zwischen angemessener Eile und langsam?

„Die Anzeige wurde nicht wegen zu langsamen Gehens erstattet, sondern wegen vor-
schriftswidrigen  Verhaltens  als Fußgänge r nach Paragraf  76/Absatz 5  der Straßen-
verkehrsordnung“,  so  der  Sprecher  der  Salzburger  Polizei,  Mario Rieder.  Dieser
Paragraf  besage,  dass  Fußgänger  die  Fahrbahn  in angemessener  Eile  zu  über-
queren haben. (Quelle: Kronen-Zeitung)

Da stellt sich doch die berechtigte Frage, was der Unterschied zwischen langsamen
Gehen und angemessener Eile ist.  Offenbar sieht hier die  Salzburger Polizei einen
Unterschied.  Aber was soll’s,  Beamte haben  eben eigene  Auffassungen  wenn es

um das Abstrafen von Bürgern geht.

Unsere Sommerloch-Story

Wir wären aber nicht ERSTAUNLICH, wenn wir diese Sommerloch-Story nicht top-
pen könnten.  Wir  haben  ein Straßenaufsichtsorgan  (Polizist oder Parksheriff)  in
petto.  Diese(r)  hat  tatsächlich die Gabe Hellsehen zu können.

Stammleser Herr E. (Name der Red. bekannt) sandte uns nachfolgende Anonym-

verfügung des Polizei- Kommissariats Favoriten zu.



Anonymverfügungen werden dann ausgestellt, wenn keine Aufnahme der persönlichen
Daten  des  Lenkers  möglich  war  und  das  Vergehen  geringfügig  ist.  Beispielsweise
Radarstrafen bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken.

In diesem Fall ist sowohl die Anonymverfügung, als auch das zur Last gelegte Vergehen

erstaunlich.  Herrn E.  wird vorgeworfen  die Alarmblinkanlage  verwendet zu haben, ob-
wohl keine im Gesetz dafür genannten Gründe vorlagen.  

Herr E.  schrieb uns dazu:  „Wie will der Beamte wissen ob keine gesetzlichen Gründe
für  die  Einschaltung  der  Warnblinkanlage  vorlagen?  Ich habe  nicht  einmal  einen
Polizisten gesehen,  geschweige denn  wurde ich dazu befragt oder gar meine Daten
aufgenommen. Normal sind die 35 Euro nicht der Rede wert, aber ich werde sie nicht
bezahlen und es auf ein Verfahren ankommen lassen.“

Hellseher unter den Beamten

Ganz einfach Herr E., der oder die Beamt(in) konnte Hellsehen. Auch ausschweifende
Fantasien sind bei Polizist(innen) oder Parksheriffs nichts ungewöhnliches und immer
wieder festzustellen. Zahlreiche UVS-Urteile bestätigen diesen Umstand. Und das mit
dem Verfahren finden wir gut.



Sie brauchen nur die 4-wöchige Einzahlungsfrist verstreichen lassen und dann muss
ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden.  Dieses hat auch den Vorteil,  dass Sie
Akteneinsicht erhalten müssen.

Wir sind  schon jetzt  darauf gespannt  wie ein  Straßenaufsichtsorgan  (Polizist oder
Parksheriff)  im Vorbeigehen-  oder Fahren  erahnen konnte,  dass die Warnblinkan-
lage  ungesetzlich eingeschaltet war,  obwohl  er/sie  den Lenker gar nicht dazu be-
fragte.

Jedenfalls haben wir Dank hervorragender Polizeiarbeit einen Beitrag zur Sommer-
lochbefüllung gehabt. Denn was die Boulevardblätter können, bringen wir ebenfalls
locker. Selbstverständlich werden wir vom Ausgang des Verfahrens berichten.

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2011-07-19
 

Burka-Alarm


Burka-Verbot

Über Sinn, bzw. Unsinn eines Burka-Verbotes haben wir im Beitrag „Schottenrock-Verbot“
berichtet. Politiker(innen) die offensichtlich keine anderen Sorgen haben, beschäftigen sich
unter dem Deckmantel „Würde der Frau“ mit dem Verbot eines traditionellen islamischen
Bekleidungsstückes.
Interessant dass sich an der Bekleidung, der auf dem Foto abgebildeten  Frau niemand gestört
hat. Aber dass kann sich ja noch ändern, denn neben Parksheriffs und Hundstrimmerl-Security,
kommen sicher bald die Burka-Wächter.

Burka-Alarm in Favoriten. Niemanden hat es interessiert.

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2010-06-18
  

Bürgernahe Gemeinde Wien

 

Abzocke Kurzparkzone

Welcher Autofahrer/besitzer kennt sie nicht, die „Wiener Parkraumverordnung“. Was eigent-
lich zum Wohle der Geschäftleute und Anrainer auf belebten Einkaufsstrassen gedacht war,
wurde zu einer gewaltigen Abzocke umfunktioniert.

In allen Bezirken innerhalb des Gürtels, sowie im 2. und 20. Wiener Gemeindebezirk und
rund um die Stadthalle, darf man sein Auto nur dann auf öffentlichen Verkehrsflächen
abstellen, wenn dafür bezahlt wird.

Die Parksheriffs

Zur Überwachung des modernen Raubrittertums an der Melkuh der Nation, setzt  die
Gemeinde Wien, hoch intelligente und sportlich trainierte Überwachungsorgane, die
im Volksmund genannten „Parksheriffs“ ein.  

Ausnahmen für Anrainer

Weil es sich die roten Bonzen der Wiener Stadtregierung jedoch nicht mit den Ein-
wohnern der betroffenen Bezirke komplett verscherzen wollten, wurde das sogenannte
„Parkpickerl“ für Anrainer eingeführt, welches natürlich auch nicht gratis ist.

Obwohl im „§ 45 der Strassenverkehrsordnung“ (Ausnahmen in Einzelfällen) kein
einziges Wort steht, das Zulassungsbesitzer und Fahrzeuglenker ident sein müssen,
besteht der Magistrat auf die Vorlage eines Führerscheines.

Infoblatt  eines magistratischen Bezirksamtes
 

Leseprobleme und deren Folgen

Aus der offensichtlichen Unfähigkeit ein Gesetz zu lesen, kann sich nun für
Betroffene in den jeweiligen Bezirken, folgende Situation ergeben. Sollte das
Auto zum Beispiel auf die Ehefrau angemeldet sein und diese keinen Führer-
schein besitzen, erhält man kein Parkpickerl.

Geht man davon aus, dass sich die meisten Arbeitnehmer bis spätestens 19:00 Uhr
zu Hause einfinden, kann im obig angeführten Fall, das Auto nicht mehr stressfrei

geparkt werden, da die Kurzparkzone bis 22:00 Uhr gilt.

Kein gemütlicher Familienabend

Da eine Höchstparkdauer von 1,5 Stunden erlaubt ist, darf der Lenker das Auto um
spätestens 20:30 Uhr umparken. Richtig angenehm, wenn man von einem anstreng-
enden Arbeitstag nach Hause gekommen ist.

So bürgernah verhält sich Häupl und Co zu den Einwohnern der Stadt Wien. Vielleicht
sollten diese bei der nächsten Gemeinderatswahl daran denken, wenn sie ihr Stimme
abgeben.

Stauni

  
2009-10-18
  

Inhalts-Ende

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