EU-Marionetten und andere Weicheier


Obama an EU: „Bücke dich und küsse mich!“

Derzeit erfährt man nahezu jeden Tag neue schockierende Details über die Bespitzelung Europas
durch  die USA.   Man kann jetzt schon davon ausgehen,  dass es sich um den größten Überwach-
ungs-  und  Spionageskandal  seit   dem  Zweiten  Weltkrieg handelt.   Die  USA  unter  Präsident
Obama hätten einen regelrechten digitalen Krieg gegen Europa entfacht.
Man muss sich auch die absurde Ironie der Geschichte vor Augen halten.  Der Aufdecker dieser
ungeheuerlichen Machenschaften, Edward Snowden, musste über China nach Russland fliehen,
weil er vom amerikanischen Präsidenten,  einem Friedensnobelpreisträger,  verfolgt wird.  Wenn
so  etwas  in  einem  Roman  oder  einem Spielfilm vorkäme,  würde jeder dem Autor oder dem
Regisseur  vorwerfen,  dass  so  eine  unrealistische Handlung kein Mensch glauben wird.  Aber
die Realität ist offenbar manchmal wirklich kurioser als jede Fiktion.
Auch  das  US-Geheimdienst-Projekt  PRISM  erinnert an einen futuristischen Thriller.  Dieses
Überwachungsprojekt  ermöglicht der NSA und dem FBI unter dem Deckmantel der  Terroris-
mus- und Kriminalitätsbekämpfung  einen Direktzugriff auf die Server verschiedener Internet-
anbieter. Dadurch haben diese US-Geheimdienst- und Polizeiorganisationen weltweit Zugriff
auf  die Daten von hunderten Millionen Internetnutzern.   In einem NSA-Papier heißt es auch
hochoffiziell: „Die Europäer sind ein Angriffsziel.“
Die ganze Affäre entzaubert auch den amerikanischen Präsidenten endgültig. 2008 ist Obama
quasi  als  Messias  gefeiert worden,  der der Welt Frieden und Freiheit bringen wird.   In voraus-
eilendem  Gehorsam hat man ihm sogar kurz nach seinem Amtsantritt den Friedensnobelpreis
überreicht.  Möglicherweise  aus  dem  Grund,  da er nicht so viele unschuldige Menschen (Zivil-
personen) umbringen ließ, wie sein Amtsvorgänger George Bush.
Aber wie sieht seine Bilanz heute aus? In Afghanistan und im Irak herrscht die nackte Gewalt,
der gesamte Nahe Osten ist instabiler denn je, Guantanamo ist immer noch in Betrieb, es wur-
den  keine Atomwaffen abgebaut.   Und zuletzt erwies sich Barack Obama auch noch als Big
Brother à la Orwell, nach dem Motto „Big Barack is watching you“.
Früher  hat hieß es bei ihm:  „Yes, we can.“   Heute heißt es:  „Yes, we scan.“  Und dann besitzt
der  amerikanische  Präsident auch noch die unglaubliche Frechheit,  diesen Skandal mit dem
Satz  zu quittieren:   „Spionage unter Freunden ist nichts außergewöhnliches.   Wie würden die
Amerikaner  wohl  reagieren,  wenn irgendein europäischer Geheimdienst  Regierungseinricht-
ungen  in Washington abgehört hätte?
Wirklich schockierend ist jedoch die Tatsache,  der windelweichen Reaktionen der europäischen
Staaten und insbesondere der österreichischen Bundesregierung. Hier geht es nämlich nicht um
ein  Kavaliersdelikt,  sondern um eklatante Verstöße gegen das Völkerrecht.   Und es ist definitiv
eine  Schande,  wie devot und kriecherisch sich die meisten EU-Mitgliedsstaaten gegenüber den
USA verhalten.
Vor  wenigen Tagen  haben  einige  dieser  Staaten  sogar dem bolivianischen Präsidenten Evo
Morales  den  Überflug  verwehrt.   Und  dies  deshalb,  weil der falsche Verdacht bestanden hat,
Edward Snowden,  der Aufdecker des US-Abhörskandals und derzeit  Staatsfeind Nr. 1 der USA,
würde  sich  an  Bord  der Maschine befinden.   Der Präsident eines souveränen Staats wurde wie
ein dahergelaufener Krimineller behandelt und sogar sein Flugzeug ohne Durchsuchungsbefehl
durchsucht.   Es  ist  kein  Wunder,  dass ein Aufschrei der  Empörung durch ganz Lateinamerika
ging.
Das  Asylgesuch von  Edward Snowden  ist  völlig  legitim.   Es müsste eigentlich zur sofortigen
Gewährung von politischem Asyl führen. Aber die europäischen Spitzenrepräsentanten und die
österreichische  Bundesregierung  führen  hier  einen  Zirkus auf,  der  nur  mehr als peinlich zu
bezeichnen  ist.  Während jedem  Wirtschaftsflüchtling in Österreich der rote Teppich ausgerollt
wird,  zieht  man  sich  im  Fall  Snowden  auf Formalismen zurück,  wie das die österreichische
ÖVP-Innenministerin machte.
Der  Mann  ist ein Held und es gebührt ihm eigentlich Dank für seinen Mut,  unter Aufopferung
seiner eigenen, persönlichen Sicherheit hunderten Millionen Europäern die Augen darüber ge-
öffnet  zu  haben,  welchem  Totalangriff  durch  die  USA  auf ihre Privatsphäre,  auf ihre Wirt-
schaftsgeheimnisse und auch ihre politischen Geheimnisse sie ausgesetzt sind.
Statt  völlig  sinn- und  wertfrei Orden  für  eine  zehnjährige  Zugehörigkeit  zum Nationalrat zu
verteilen,  sollte  der  Bundeskanzler lieber alles daran setzen, dass Edward Snowden in Sicher-
heit  gebracht  wird und wenn es nicht anders geht,  dem Mann in Österreich Asyl zu gewähren.
Allerdings glauben wir nicht,  dass Faymann so handeln wird.  Immerhin könnte er sich wieder
eine Kopfnuss  – in einem solchen Fall möglicherweise von Obama himself –  einfangen.

*****
2013-07-05
 

Verbot von Videokameras in Privatfahrzeugen?


Sind den Mächtigen Videokameras in Privatautos ein Dorn im Auge?

Eine  präventive Videoüberwachung  – etwa zur Klärung der Verschuldensfrage bei Verkehrs-
unfällen –  aus dem eigenen  Auto heraus ist für Privatpersonen unzulässig.   Auf diesen Um-
stand  wies  gestern  die  ARGE  Daten  hin,  nachdem  die  Datenschutzkommission  einem
entsprechenden  Vorhaben  eines  Antragstellers  eine  Absage  erteilte.   Auf  Grund  dieser
Entscheidung,  so  die  ARGE,  muss  jeder  Autofahrer mit einer Videoausstattung mit einer
Anzeige  und  einer  Verwaltungsstrafe  in  der  Höhe von bis zu 10.000 Euro,  im Wiederhol-
ungsfall bis zu 25.000 Euro rechnen.
Foto: © erstaunlich.at
Das finden wir erstaunlich, dass die Datenschutzkommission nicht für eine rasche und lücken-
lose  Aufklärung  des  Verschuldens  bei  Verkehrsunfällen ist,  wie dies durch eine Videoauf-
nahme  belegt werden könnte.  Offenbar ist es diesen Herrschaften lieber,  wenn monatelang
vor  Gericht  gestritten  wird  und  Sachverständige   (die  nicht  immer  unfehlbar sind),  die
Prozesskosten in schwindelnde Höhen treiben.
Aber  auch  für  die Aufklärung eines Verbrechens kann so eine Videoaufnahme dienlich sein.
Ein  Autofahrer könnte nämlich zufällig am Ort einer Straftat (z.B. Banküberfall) vorbeifahren
und  den/die  Täter  oder  das Fluchtfahrzeug filmen.  Wie schön zu wissen,  dass Kriminelle
durch übertriebenen Datenschutz in Österreich geschützt sind.
Die Entscheidung der Datenschutzkommission ist für uns weder logisch noch nachvollziehbar.
Allerdings  erwarten  wir  auch nicht von Beamten,  dass diese logische und nachvollziehbare
Entscheidungen treffen,  denn sind diese doch nur Erfüllungsgehilfen des Systems.
Und damit sind wir bei des Pudels Kern.  Offenbar ist es den Machthabern in Österreich unan-
genehm,  wenn  das  gemeine Volk die Möglichkeit hat,  diese oder ihre Lakaien eventuell bei
nicht ganz astreinem Verhalten auf Video zu bannen. Umso mehr Autos mit solchen Kameras
ausgestattet sind, desto größer ist nämlich die Chance. Ein treffendes Beispiel ist nachfolgen-
des Video:

Screen: youtube.com
L I N K  zum Video
Ehrlich gesagt, schaut uns die ganze Sache ohnehin „getürkt“ aus, und dürfte es sich bei dem
Dipl. Ing. Michael W***  um einen „Datenschützer“ handeln,  der einen  Präzedenzfall konstru-
ieren  wollte.  Der  Verdacht  drängt  sich  nämlich auch aus der reißerischen  Darstellung  der
ARGE Daten auf.
Bei  einer  Beschränkung  auf  einen  möglichen Verkehrsunfall wären die anderen aufgenom-
menen  Passagen  unter  § 50a Abs. 6 DSG  einzuordnen.   Das wollte der Antragsteller aber
möglicherweise  gar  nicht,  sondern  hat  diesen Sonderfall absichtlich als Dauerzustand dar-
gestellt.

Der rechtliche Aspekt

Aber  wenden wir uns einmal dem rechtlichen Aspekt zu.   Unseres Erachtens fehlt der ident-
ifizierende Teil.  Wenn man ein bestimmtes Objekt systematisch überwacht, dann kann man
natürlich  identifizieren.  Im  Straßenverkehr  ist  eine  identifizierende  Zuordnung  schon auf
Grund des ständigen Ortswechsels nicht möglich.
Bleibt die Frage  z. B. der zufällig aufgenommenen Nummerntafel.  An Hand derer wäre eine
Identifizierung  möglich,  nur fehlt dann dort die SYSTEMATISCHE Überwachung des Betrof-
fenen, weshalb die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden würden.
Wesentlicher Punkt ist auch noch der Begriff der  „überwachten Person“ und des „überwach-
ten Objekts“.   Im Gesetz ist nicht  – wie in der Entscheidung dargelegt –  von einer  „Selbst-
überwachung“  die  Rede  sondern  dient  das  Gesetz ausschließlich dem Schutz der Privat-
sphäre von Dritten. Die erstaunliche Auslegung der Anwendbarkeit des § 50a DSG (eigenes
Fahrzeug  +  Fahrzeuglenker)  entbehrt  daher  unserer  Meinung  nach  jeder  gesetzlichen
Grundlage.
Vernünftiger  und  logisch  nachvollziehbar wäre es gewesen den Bescheid so zu verfassen,
dass  die Kamera nur dann in Betrieb ist,  wenn der Motor läuft oder sich das Fahrzeug be-
wegt und das die Videoaufnahmen zyklisch überschrieben werden  – es also ausschließlich
zur  Dokumentation  von  möglichen  Verkehrsunfällen  dient.  Quasi als Ergänzung zu den
Fahrtenschreibern (Black Box), die in der gehobenen Fahrzeugklasse ja schon zum Stand-
ard gehören.
*****

2013-04-30
 

Alle (Um)Wege führen nach Rom


Wie man die Vorratsdatenspeicherung umgeht

IP-Adresse, Standort, Sender und Empfänger von SMS, MMS, E-Mails und Telefondienste
inklusive der Internettelefonie (VoIP) –  die Vorratsdatenspeicherung betrifft viele Aspekte
unseres  alltäglichen Kommunikationsverhaltens.   Doch nicht betroffen sind viele andere
Kanäle, die sich ebenfalls etabliert haben und gern genutzt werden.
 
Man muss kein Internet-Gauner sein, um die Vorratsdatenspeicherung umgehen zu wol-
len.   Auf Privatsphäre  bedachte  Personen sehen ihre Verbindungsdaten genausowenig
gern abgespeichert wie Anwälte, Ärzte, Journalisten oder Seelsorger, die Verpflichtungen
zur Geheimhaltung haben.

Internet  Wer  beim  Surfen  anonym bleiben will,  kann die kostenlose Software „Tor“
(www.torproject.org) nutzen.  Diese ersetzt die eigene durch eine neue IP-Adresse (z.B.
aus den Niederlanden, Russland oder USA).   Für Android-Handys gibt es außerdem mit
“Torbot” eine kostenlose Version für das unerkannte mobile Surfen. Internetzugänge in
Universitäten,  großen Firmen oder Cafes  (z.B. mit den offenen WLANs von Freewave)
werden auch nicht registiert.
 
E-Mail  Nur einheimische Anbieter von E-Mail-Diensten (z.B. UPC, A1) müssen speichern,
wem  man  wann eine Nachricht zukommen hat lassen – sofern die Anbieter als 277.000
Euro Jahresumsatz übersteigen. Nicht betroffen davon sind natürlich die größten E-Mail-
Anbieter der Welt,  etwa Google (Gmail),  Microsoft (Hotmail) oder Yahoo, genausowenig
wie  deutsche Provider wie GMX.   Zu berücksichtigen ist hier aber,  dass eMails,  die man
aus  diesen  Accounts  verschickt,  empfängerseitig schon erfasst werden können, wenn
der Adressat einen Provider hat, der unter die Vorratsdatenspeicherung fällt.

Anrufe  Möglich ist,  Telefonate über ausländische VoIP-Anbieter (Handy oder Computer)

wie Skype oder Vox.io abzuwickeln – dann wird nur der Verbindungsaufbau zum Internet
an sich erfasst, nicht aber, wer angerufen wurde.  Einheimische VoIP-Anbieter wie Toolani,
die  mehr als 277.000 Euro Jahresumsatz machen,  fallen unter die Vorratsdatenspeicher-
ung. Allerdings sollte man bei Skype wissen,  dass dort Kontaktdaten und Chat-Protokolle
sowohl  lokal als auch in der Cloud gespeichert,  und auf diese Daten könnten sich Behör-
den natürlich Zugang verschaffen.
Kurznachrichten   Auch bei den Kurznachrichten kann man auf nicht per Vorratsdaten-
speicherung überwachte Kanäle ausweichen.  Immer beliebter werden Smartphone-Apps
wie WhatsApp,  über die sich kurze Botschaften verschicken lassen.   Auch hier wird dann
zwar  erfasst,  dass  man  am  Handy eine Internetverbindung aufgebaut hat,  aber nicht,
für  welchen  Dienst  und  nicht,  wem  man  eine Nachricht geschickt hat. iPhone-Nutzer
schicken sich außerdem seit geraumer Zeit statt SMS „iMessages“ zu, und verschiedenste
IM-Anwendungen  für die unterschiedlichen Handy-Betriebssysteme geben ebenfalls Mög-
lichkeit zur IP-basierten Textkommunikation.

Briefpost „Ab 1. April eignen sich E-Mails, SMS und MMS in keinem Fall mehr für Recher-

chen“,  warnt  ÖJC-Präsident  Fred Turnheim  die  österreichischen  Journalistinnen und
Journalisten.  Vier-Augen-Gespräche,  die Verwendung ausländischer Wertkartenhandys
oder die klassische Briefpost seien beim investigativen Journalismus zu bevorzugen.

Nicht problemfrei
Generell ist anzumerken,  dass die vorgeschlagenen Dienste immer jenen nationalen Ge-

gebenheiten ihrer Anbieter-Firmen unterliegen – US-Dienste etwa dem “Patriot Act”,  der
US-Behörden  im  Falle  des Falles schnellen und einfachen Zugriff auf die Daten in einem
Nutzer-Account geben. Auch ist natürlich zu berücksichtigen, dass auch österreichische
Behörden  Zugriff zu diesen Daten verlangen können – wie es etwa bei Facebook bereits
getan wird.

“Die  grundlegende  Lösung  für  das  Problem  wäre die Abschaffung der Vorratsdaten-

speicherung”,   sagt  etwa  Andreas Krisch von Verein für Internetbenutzer Österreichs,
Vibe.at. “Das Interesse an solchen Umgehungen ist ein Zeichen dafür, dass man sich in
seinen Grundrechten verletzt fühlt.”
(Quelle)
*****

2012-04-02
 

Demo gegen Vorratsdatenspeicherung


GASTAUTOREN – BEITRAG


Anonymous demonstrierte gegen die Vorratsdatenspeicherung

Eine  Gruppe von Anonymous und anderen Organisationen wie auch die Piratenpartei oder
die Grünen marschierte am Samstag Nachmittag  demonstrierend über den Stephansplatz.
Sie wehrten sich gegen eine geplante Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die auch bei
uns  im März Gesetz wird.  So kann dann die Polizei ohne Gerichtsbeschluss einfach Tele-
fone und Internet kontrollieren!

Etwa  1500 Personen trafen sich am Stock im Eisen Platz und zogen dann zum Parlament.
Teilweise ging es recht laut zu doch friedlich, so wie man es von Anonymous gewöhnt ist!



Nur am Rande lief ein Gerücht über einen Anschlag,  der aber so wie es aussieht nicht zur

Ausführung kam.   Dem vernehmen nach sollte wohl etwas in Brand gesetzt werden, dass
im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung steht.

Wäre sicher nicht hilfreich für das Anliegen, denn damit würde man gerade dieses Gesetz

legitimieren!   So bleibt zu Hoffen,  dass es nicht wieder Chaoten gibt,  die so wie bei der
Kundgebung gegen den WKR-Ball randalieren oder gar Sachbeschädigungen begehen.

Auch aus journalistischer Sicht ist die Vorratsdatenspeicherung problematisch, denn dann

könnten  „unbequeme“  Journalisten jeder  Zeit vom Staat kontrolliert  werden und dessen
Kontakte ebenso.   So ist der freie Journalismus in Österreich gefährdet wie auch das ver-
fassungsmäßige Recht auf Privatsphäre.

So hofft man,  dass es zukünftig wirklich diese Überwachung nur im konkretem Verdachts-

fall gegen Kriminelle gibt!

Erich Weber

2012-02-12
 

Meinungsfreiheit in Gefahr?


Die Gefahr der freien Meinungsäußerung

Unser gestriger Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ war keine Sympathiekundgebung für den
ehemaligen Präsident des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig Adamovich. Wir wollten mit
diesem Beitrag aufzeigen, dass es auch in Österreich gefährlich sein kann, seine Meinung
frei zu äußern.

Perverses Kinderfoto

Dazu wollen wir ein Beispiel anführen. Wie sich etliche Leute sicher noch erinnern
können, erschien nach der Flucht von Natascha Kampusch, in einer Zeitung ein perverses
Kinderfoto von ihr. Auch etliche Medien haben dies damals zum Anlass genommen, darüber
zu berichten.

Dies ist ein Auszug aus einem „Spiegel Online“-Beitrag aus dem Jahre 2006.

Das Buch beschuldigt vor allem Kampuschs Eltern, sie hätten ihr Kind stark vernachlässigt.
Die Autoren verweisen auf Fotografien, die der Sonderkommission Natascha kurz nach

ihrem Verschwinden 1998 vorgelegen haben. Sie sollen das Mädchen in Posen gezeigt
haben, die den damaligen Ermittlungsleiter Max Edelbacher dazu veranlasst haben, von
sexuellem Missbrauch vor Nataschas Entführung auszugehen.
 
Die Ermittlungen im engsten familiären Umfeld seien aber erfolglos geblieben: „Wir konnten
nichts beweisen“, zitiert die Schweizer Zeitung 20Minuten“ den 62-Jährigen. Dem Interview
mit Edelbacher zufolge war das Mädchen auf einem Bild fast nackt zu sehen, bekleidet ledi
-glich mit Stiefeln, Peitsche und einem kurzen Top.

Die Eltern hätten damals gesagt, die Fotos seien aus „Jux“ entstanden. Nataschas Schwester
Claudia habe sie gemacht.

Muß man seine Meinung für sich behalten?

Wenn sich nun jemand auf Grund des Fotos oder diverser Berichtertattungen darüber seine
Meinung gebildet hatte, müßte er diese für sich behalten, zumindest wenn es nach dem
Urteil der Richterin Birgit Schneider geht. Ansonsten läuft er in die Gefahr, sich der  „Üblen
Nachrede“ strafbar zu machen.

Wußte Adamovic was er tat?

So erging es auch dem Spitzenjuristen Dr. Ludwig Adamovich, der es eigentlich besser wissen
müßte. Also gehen wir davon aus, dass der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts-
hofes genau wußte was er tat und sich auch im Recht sah, als er seine Meinung kundtat. Das
ihn eine Ex-Kollegin derart abservierte, mit dem wird er wohl nicht gerechnet haben.

Irrige Rechtsmeinung

Die Richterin Birigt Schneider ließ keine Beweisanträge zu. Die immer  wieder verbreitete
Meinung, dass beim Delikt der üblen Nachrede, Beweise nicht zulässig sind wenn sie die
Privatsphäre von Personen betreffen, können wir nicht teilen.

Der Beweis muss nur mit der Behauptung in einem Zusammenhang stehen. Ob das bei der

von Adamovich genannten Zeugin zutraf, konnte die Richterin gar nicht wissen, da sie die
Zeugin als Beweis bereits im Vorfeld im ablehnte.

Warum wurde die Zeugin nicht gehört?

Es wäre also im Sinne der Rechtsfindung nicht zuviel verlangt gewesen, die Zeugin anzu-
hören und danach zu entscheiden, ob diese glaubwürdig ist oder nicht. So erscheint uns
diese Verhandlung als Farce, bei der die Richterin gleich das Urteil verkünden hätte können
ohne einen Prozeß durchzuführen.

Ein Freispruch hätte Signalwirkung

Daher hoffen wir, dass dieses Urteil in der Berufung aufgehoben wird. Nur ein Freispruch
von Adamovich hätte die erforderliche Signalwirkung, dass in Österreich die verfassungs-
mäßig gewährleistete Meinungs- und Redefreiheit nicht nach Gutdünken abgestellt werden
kann.

*****

2009-12-25
  

Einbruchsanalyse

 

Kein Unbekannter

Eine erstaunliche Feststellung konnten wir im Online-Magazin Blaulicht&Graulicht entdecken.
Über den Autor Marcus J. Oswald, selbsternannter Machtfaktor im Internet, haben wir schon
desöfteren berichtet.

Es ist jener Mann der das Kunststück zusammenbrachte, eine einstweilige gerichtliche Ver-

fügung wegen Cyberstalking (Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre § 382g EO) zu erhalten.

http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=307;cyberstalking-&catid=1;erstaunliches

Kritik am Schusswaffengebrauch

Aber zurück zum eigentlichem Thema. Wir stehen dem Schusswaffengebrauch der Kremser
Polizisten, beim Einbruch in einem Merkur-Markt in Krems, nach wie vor sehr kritisch gegen-
über.

Nicht verniedlichen

Unseren Standpunkt haben wir auch in mehreren Beiträgen klar dargelegt. Jedoch darf bei
aller Argumentation gegen diesen Schusswaffengebrauch, nicht die Realität aus den Augen
verloren werden.

Einbrecher jeglichen Alters, haben eine gewisse kriminelle Energie. Sie dringen in die Privat

-sphäre von Personen ein, um diese zu bestehlen. Auch haben Begegnungen mit Einbrechern,
für den Haus- oder Wohungsbesitzer schon desöfteren mit gesundheitlichen Schäden geendet,
da der Ertappte zu einer Waffe gegriffen hat.

Machtfaktor analysiert Einbruch

Da ist es doch umso erstaunlicher, dass Marcus J. Oswald, der als Online-Gerichtsreporter
eigentlich diesbezügliche Erfahrung haben müsste, derartiges in seinem Journal schreibt.

Wörtliches Zitat aus B&G:

Dieses Journal brachte sich in die Berichterstattung zum “Fall Krems” nicht ein. Es wird nur
dieses gesagt: Jeder Polizist muss wissen, Grundschule der Kriminalistik, dass ein Einbrecher
immer unbewaffnet ist. Es ist atypisch, dass mitten in der Nacht ein Einbrecher in einen lee-
ren, unbewohnten Supermarkt einsteigt und ein geladenes Schießeisen dabei hat. Daher war
immer und zu jeder Sekunde klar, dass nicht geschossen wird. Außer von der Polizei. Die offen
-bar in Krems schlecht ausgebildet ist.

Wie kommt man auf so eine Idee ?

Mag sein das die Polizisten schlecht ausgebildet waren oder einfach nur die Hosen voll hatten.
Aber wie um Himmels Willen, kommt Oswald zu der absurden Idee, dass Einbrecher stets un-
bewaffnet sind.

Gerade in letzter Zeit, in der etliche Ostblockbanden ihr Unwesen in unserem Lande treiben,

kann mit  absoluter Sicherheit davon ausgegangen werden, dass diese stets bewaffnet sind,
selbst wenn sie „nur“ einen Einbruchsdiebstahl begehen.

Sich selbst der Nächste

Erstaunlich ist auch, dass Oswald um seine eigene Sicherheit derart besorgt ist, sodass er
stets einen Hammer, einen abzugsbereiten Feuerlöscher und zwei Messer parat hat, falls
wer in seine Wohnung eindringt.

Dies ist nicht auf unserem „Mist“ gewachsen, sondern die Auflistung des o.a. Waffenarsenal

hat Marcus J. Oswald selbst in seinem Journal geschrieben. Tja, so ist er nun mal der Macht-
faktor des Internet, Wasser predigen und Wein trinken.

Stauni

  
2009-08-19
  

Inhalts-Ende

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