Verbot von Videokameras in Privatfahrzeugen?
Sind den Mächtigen Videokameras in Privatautos ein Dorn im Auge?
Eine präventive Videoüberwachung – etwa zur Klärung der Verschuldensfrage bei Verkehrs- unfällen – aus dem eigenen Auto heraus ist für Privatpersonen unzulässig. Auf diesen Um- stand wies gestern die ARGE Daten hin, nachdem die Datenschutzkommission einem entsprechenden Vorhaben eines Antragstellers eine Absage erteilte. Auf Grund dieser Entscheidung, so die ARGE, muss jeder Autofahrer mit einer Videoausstattung mit einer Anzeige und einer Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu 10.000 Euro, im Wiederhol- ungsfall bis zu 25.000 Euro rechnen.
Foto: © erstaunlich.at
Das finden wir erstaunlich, dass die Datenschutzkommission nicht für eine rasche und lücken-
lose Aufklärung des Verschuldens bei Verkehrsunfällen ist, wie dies durch eine Videoauf-
nahme belegt werden könnte. Offenbar ist es diesen Herrschaften lieber, wenn monatelang
vor Gericht gestritten wird und Sachverständige (die nicht immer unfehlbar sind), die
Prozesskosten in schwindelnde Höhen treiben.
Aber auch für die Aufklärung eines Verbrechens kann so eine Videoaufnahme dienlich sein.
Ein Autofahrer könnte nämlich zufällig am Ort einer Straftat (z.B. Banküberfall) vorbeifahren
und den/die Täter oder das Fluchtfahrzeug filmen. Wie schön zu wissen, dass Kriminelle
durch übertriebenen Datenschutz in Österreich geschützt sind.
Die Entscheidung der Datenschutzkommission ist für uns weder logisch noch nachvollziehbar.
Allerdings erwarten wir auch nicht von Beamten, dass diese logische und nachvollziehbare
Entscheidungen treffen, denn sind diese doch nur Erfüllungsgehilfen des Systems.
Und damit sind wir bei des Pudels Kern. Offenbar ist es den Machthabern in Österreich unan-
genehm, wenn das gemeine Volk die Möglichkeit hat, diese oder ihre Lakaien eventuell bei
nicht ganz astreinem Verhalten auf Video zu bannen. Umso mehr Autos mit solchen Kameras
ausgestattet sind, desto größer ist nämlich die Chance. Ein treffendes Beispiel ist nachfolgen-
des Video:
Screen: youtube.com
L I N K zum Video
Ehrlich gesagt, schaut uns die ganze Sache ohnehin „getürkt“ aus, und dürfte es sich bei dem
Dipl. Ing. Michael W*** um einen „Datenschützer“ handeln, der einen Präzedenzfall konstru-
ieren wollte. Der Verdacht drängt sich nämlich auch aus der reißerischen Darstellung der
ARGE Daten auf.Bei einer Beschränkung auf einen möglichen Verkehrsunfall wären die anderen aufgenom- menen Passagen unter § 50a Abs. 6 DSG einzuordnen. Das wollte der Antragsteller aber möglicherweise gar nicht, sondern hat diesen Sonderfall absichtlich als Dauerzustand dar- gestellt.
Der rechtliche Aspekt
Aber wenden wir uns einmal dem rechtlichen Aspekt zu. Unseres Erachtens fehlt der ident- ifizierende Teil. Wenn man ein bestimmtes Objekt systematisch überwacht, dann kann man natürlich identifizieren. Im Straßenverkehr ist eine identifizierende Zuordnung schon auf Grund des ständigen Ortswechsels nicht möglich. Bleibt die Frage z. B. der zufällig aufgenommenen Nummerntafel. An Hand derer wäre eine Identifizierung möglich, nur fehlt dann dort die SYSTEMATISCHE Überwachung des Betrof- fenen, weshalb die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden würden. Wesentlicher Punkt ist auch noch der Begriff der „überwachten Person“ und des „überwach- ten Objekts“. Im Gesetz ist nicht – wie in der Entscheidung dargelegt – von einer „Selbst- überwachung“ die Rede sondern dient das Gesetz ausschließlich dem Schutz der Privat- sphäre von Dritten. Die erstaunliche Auslegung der Anwendbarkeit des § 50a DSG (eigenes Fahrzeug + Fahrzeuglenker) entbehrt daher unserer Meinung nach jeder gesetzlichen Grundlage. Vernünftiger und logisch nachvollziehbar wäre es gewesen den Bescheid so zu verfassen, dass die Kamera nur dann in Betrieb ist, wenn der Motor läuft oder sich das Fahrzeug be- wegt und das die Videoaufnahmen zyklisch überschrieben werden – es also ausschließlich zur Dokumentation von möglichen Verkehrsunfällen dient. Quasi als Ergänzung zu den Fahrtenschreibern (Black Box), die in der gehobenen Fahrzeugklasse ja schon zum Stand- ard gehören. *****2013-04-30
Alle (Um)Wege führen nach Rom
Wie man die Vorratsdatenspeicherung umgeht
IP-Adresse, Standort, Sender und Empfänger von SMS, MMS, E-Mails und Telefondienste
inklusive der Internettelefonie (VoIP) – die Vorratsdatenspeicherung betrifft viele Aspekte
unseres alltäglichen Kommunikationsverhaltens. Doch nicht betroffen sind viele andere
Kanäle, die sich ebenfalls etabliert haben und gern genutzt werden.
Man muss kein Internet-Gauner sein, um die Vorratsdatenspeicherung umgehen zu wol- len. Auf Privatsphäre bedachte Personen sehen ihre Verbindungsdaten genausowenig gern abgespeichert wie Anwälte, Ärzte, Journalisten oder Seelsorger, die Verpflichtungen zur Geheimhaltung haben.
Internet Wer beim Surfen anonym bleiben will, kann die kostenlose Software „Tor“ (www.torproject.org) nutzen. Diese ersetzt die eigene durch eine neue IP-Adresse (z.B. aus den Niederlanden, Russland oder USA). Für Android-Handys gibt es außerdem mit “Torbot” eine kostenlose Version für das unerkannte mobile Surfen. Internetzugänge in Universitäten, großen Firmen oder Cafes (z.B. mit den offenen WLANs von Freewave) werden auch nicht registiert. E-Mail Nur einheimische Anbieter von E-Mail-Diensten (z.B. UPC, A1) müssen speichern, wem man wann eine Nachricht zukommen hat lassen – sofern die Anbieter als 277.000 Euro Jahresumsatz übersteigen. Nicht betroffen davon sind natürlich die größten E-Mail- Anbieter der Welt, etwa Google (Gmail), Microsoft (Hotmail) oder Yahoo, genausowenig wie deutsche Provider wie GMX. Zu berücksichtigen ist hier aber, dass eMails, die man aus diesen Accounts verschickt, empfängerseitig schon erfasst werden können, wenn der Adressat einen Provider hat, der unter die Vorratsdatenspeicherung fällt.
Anrufe Möglich ist, Telefonate über ausländische VoIP-Anbieter (Handy oder Computer)
wie Skype oder Vox.io abzuwickeln – dann wird nur der Verbindungsaufbau zum Internet an sich erfasst, nicht aber, wer angerufen wurde. Einheimische VoIP-Anbieter wie Toolani, die mehr als 277.000 Euro Jahresumsatz machen, fallen unter die Vorratsdatenspeicher- ung. Allerdings sollte man bei Skype wissen, dass dort Kontaktdaten und Chat-Protokolle sowohl lokal als auch in der Cloud gespeichert, und auf diese Daten könnten sich Behör- den natürlich Zugang verschaffen. Kurznachrichten Auch bei den Kurznachrichten kann man auf nicht per Vorratsdaten- speicherung überwachte Kanäle ausweichen. Immer beliebter werden Smartphone-Apps wie WhatsApp, über die sich kurze Botschaften verschicken lassen. Auch hier wird dann zwar erfasst, dass man am Handy eine Internetverbindung aufgebaut hat, aber nicht, für welchen Dienst und nicht, wem man eine Nachricht geschickt hat. iPhone-Nutzer schicken sich außerdem seit geraumer Zeit statt SMS „iMessages“ zu, und verschiedenste IM-Anwendungen für die unterschiedlichen Handy-Betriebssysteme geben ebenfalls Mög- lichkeit zur IP-basierten Textkommunikation.Briefpost „Ab 1. April eignen sich E-Mails, SMS und MMS in keinem Fall mehr für Recher-
chen“, warnt ÖJC-Präsident Fred Turnheim die österreichischen Journalistinnen und Journalisten. Vier-Augen-Gespräche, die Verwendung ausländischer Wertkartenhandys oder die klassische Briefpost seien beim investigativen Journalismus zu bevorzugen.Nicht problemfrei
Generell ist anzumerken, dass die vorgeschlagenen Dienste immer jenen nationalen Ge-
“Die grundlegende Lösung für das Problem wäre die Abschaffung der Vorratsdaten-
speicherung”, sagt etwa Andreas Krisch von Verein für Internetbenutzer Österreichs, Vibe.at. “Das Interesse an solchen Umgehungen ist ein Zeichen dafür, dass man sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt.” (Quelle) *****2012-04-02
Demo gegen Vorratsdatenspeicherung
GASTAUTOREN – BEITRAG
Anonymous demonstrierte gegen die Vorratsdatenspeicherung
Eine Gruppe von Anonymous und anderen Organisationen wie auch die Piratenpartei oder
die Grünen marschierte am Samstag Nachmittag demonstrierend über den Stephansplatz.
Sie wehrten sich gegen eine geplante Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die auch bei
uns im März Gesetz wird. So kann dann die Polizei ohne Gerichtsbeschluss einfach Tele-
fone und Internet kontrollieren!
Etwa 1500 Personen trafen sich am Stock im Eisen Platz und zogen dann zum Parlament.
Teilweise ging es recht laut zu doch friedlich, so wie man es von Anonymous gewöhnt ist!

Nur am Rande lief ein Gerücht über einen Anschlag, der aber so wie es aussieht nicht zur Ausführung kam. Dem vernehmen nach sollte wohl etwas in Brand gesetzt werden, dass im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung steht.
Wäre sicher nicht hilfreich für das Anliegen, denn damit würde man gerade dieses Gesetz
legitimieren! So bleibt zu Hoffen, dass es nicht wieder Chaoten gibt, die so wie bei der Kundgebung gegen den WKR-Ball randalieren oder gar Sachbeschädigungen begehen.Auch aus journalistischer Sicht ist die Vorratsdatenspeicherung problematisch, denn dann
könnten „unbequeme“ Journalisten jeder Zeit vom Staat kontrolliert werden und dessen Kontakte ebenso. So ist der freie Journalismus in Österreich gefährdet wie auch das ver- fassungsmäßige Recht auf Privatsphäre.So hofft man, dass es zukünftig wirklich diese Überwachung nur im konkretem Verdachts-
fall gegen Kriminelle gibt!Erich Weber
2012-02-12ERSTAUNLICH verzichtet auf Facebook
Vorsicht bei Facebook-Einträgen
Wir haben bereits in einigen Beiträgen angemerkt, dass wir dem weltgrößten Social
Network „Facebook“ mit einer gesunden Portion Misstrauen gegenüberstehen. Obwohl
immer wieder heftig dementiert, soll Facebook alle Daten und Eintragungen von User-
(innen) bis ins kleinste Detail analysieren und speichern.
In unserem Beitrag „Big Brother Facebook“ haben wir über ein Erlebnis berichtet, welches wir selbst mit Facebook hatten. Unsere Warnung bei Facebook-Einträgen größte Vorsicht walten zu lassen ist nicht von der Hand zu weisen, denn die Pläne des Oberbosses Mark Zuckerberg müssten jeden normaldenkenden Menschen er- schaudern lassen.
Facebook Timeline
Was ursprünglich als Kommunikationsplattform gedacht war, wird langsam aber sicher zu einem Überwachungsinstrument. Mit dem Projekt „Timeline“ sollen User(innen) noch intensiver an den Dienst gebunden werden. Facebook wird automatisch ent- scheiden, was dort zu sehen sein wird.
Das User(innen)- Profil wird komplett neu umgebaut und erhält eine Timeline, in der die Aktivitäten eines Nutzers in zeitlicher Abfolge dargestellt werden. Wir wollen gar nicht mehr näher auf weitere Erstaunlichkeiten dieses Projekts eingehen, da bereits in zahlreichen Medien ausführlich darüber berichtet wird.
Jedenfalls sollte es Nutzer(innen) von Facebook klar sein, dass sie auf dieser Plattform zukünftig ihr Privat- und Intimleben aufgeben werden. Selbst unbedachte Kommentare aus dem Jahre Schnee und Jugendsünden werden auf Facebook Timeline sichtbar blei- ben und dem einen oder anderen in seiner beruflichen oder gesellschaftlichen Karriere das Genick brechen.
Erstaunliche Anfrage
Erstaunlich ist auch, was man bei Facebook schon jetzt von den User(innen) wissen will. Da gibt es zum Beispiel die „Freunde finden – Funktion“, die sich von ganz alleine ein- blendet. Zu diesem Zwecke will man bei Facebook das E-Mail Passwort wissen und versichert gleichzeitig, dass dieses nicht gespeichert wird. Was wird man in Zukunft noch wissen wollen? Den Pin-Code der Kreditkarte oder die Zahlenkombination des Safes?
Screen: facebook.com
Wir selbst nutzten Facebook seit zirka einem halben Jahr als Werbeplattform und unter- hielten zu diesem Zwecke einen Account auf diesem Social Network. Da wir aber nun dieses nicht mehr als Kommunikationsplattform sondern als Überwachungsinstrument an- sehen, haben wir die Konsequenzen daraus gezogen und unser Facebook-Konto gelöscht. Auch die Buttons für „teilen“ und „gefällt mir“ wurden auf ERSTAUNLICH entfernt.
Facebook wird uns zukünftig nur mehr als Informationsquelle dienen. Vielleicht veranlasst der eine oder andere erstaunliche Beitrag, welchen wir dann durch diese Plattform recher- chieren, zum Nachdenken ob man dort wirklich derart bedenkenlos Beiträge einstellen soll.
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2011-09-24
Meinungsfreiheit in Gefahr?
Die Gefahr der freien Meinungsäußerung
Unser gestriger Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ war keine Sympathiekundgebung für den
ehemaligen Präsident des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig Adamovich. Wir wollten mit
diesem Beitrag aufzeigen, dass es auch in Österreich gefährlich sein kann, seine Meinung
frei zu äußern.
Perverses Kinderfoto
Dazu wollen wir ein Beispiel anführen. Wie sich etliche Leute sicher noch erinnernkönnen, erschien nach der Flucht von Natascha Kampusch, in einer Zeitung ein perverses
Kinderfoto von ihr. Auch etliche Medien haben dies damals zum Anlass genommen, darüber
zu berichten.
Dies ist ein Auszug aus einem „Spiegel Online“-Beitrag aus dem Jahre 2006.
Das Buch beschuldigt vor allem Kampuschs Eltern, sie hätten ihr Kind stark vernachlässigt.
Die Autoren verweisen auf Fotografien, die der Sonderkommission Natascha kurz nach
Die Ermittlungen im engsten familiären Umfeld seien aber erfolglos geblieben: „Wir konnten nichts beweisen“, zitiert die Schweizer Zeitung 20Minuten“ den 62-Jährigen. Dem Interview mit Edelbacher zufolge war das Mädchen auf einem Bild fast nackt zu sehen, bekleidet ledi -glich mit Stiefeln, Peitsche und einem kurzen Top.
Die Eltern hätten damals gesagt, die Fotos seien aus „Jux“ entstanden. Nataschas Schwester Claudia habe sie gemacht.
Muß man seine Meinung für sich behalten?
Wenn sich nun jemand auf Grund des Fotos oder diverser Berichtertattungen darüber seineMeinung gebildet hatte, müßte er diese für sich behalten, zumindest wenn es nach dem Urteil der Richterin Birgit Schneider geht. Ansonsten läuft er in die Gefahr, sich der „Üblen Nachrede“ strafbar zu machen.
Wußte Adamovic was er tat?
So erging es auch dem Spitzenjuristen Dr. Ludwig Adamovich, der es eigentlich besser wissenmüßte. Also gehen wir davon aus, dass der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts- hofes genau wußte was er tat und sich auch im Recht sah, als er seine Meinung kundtat. Das ihn eine Ex-Kollegin derart abservierte, mit dem wird er wohl nicht gerechnet haben.
Irrige Rechtsmeinung
Die Richterin Birigt Schneider ließ keine Beweisanträge zu. Die immer wieder verbreitete
Meinung, dass beim Delikt der üblen Nachrede, Beweise nicht zulässig sind wenn sie die
Privatsphäre von Personen betreffen, können wir nicht teilen.
Der Beweis muss nur mit der Behauptung in einem Zusammenhang stehen. Ob das bei der
von Adamovich genannten Zeugin zutraf, konnte die Richterin gar nicht wissen, da sie dieZeugin als Beweis bereits im Vorfeld im ablehnte.
Warum wurde die Zeugin nicht gehört?
Es wäre also im Sinne der Rechtsfindung nicht zuviel verlangt gewesen, die Zeugin anzu-
hören und danach zu entscheiden, ob diese glaubwürdig ist oder nicht. So erscheint uns
diese Verhandlung als Farce, bei der die Richterin gleich das Urteil verkünden hätte können
ohne einen Prozeß durchzuführen.
Ein Freispruch hätte Signalwirkung
Daher hoffen wir, dass dieses Urteil in der Berufung aufgehoben wird. Nur ein Freispruchvon Adamovich hätte die erforderliche Signalwirkung, dass in Österreich die verfassungs- mäßig gewährleistete Meinungs- und Redefreiheit nicht nach Gutdünken abgestellt werden kann.
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2009-12-25Einbruchsanalyse
Kein Unbekannter
Eine erstaunliche Feststellung konnten wir im Online-Magazin Blaulicht&Graulicht entdecken.
Über den Autor Marcus J. Oswald, selbsternannter Machtfaktor im Internet, haben wir schon
desöfteren berichtet.
Es ist jener Mann der das Kunststück zusammenbrachte, eine einstweilige gerichtliche Ver-
fügung wegen Cyberstalking (Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre § 382g EO) zu erhalten.Kritik am Schusswaffengebrauch
Aber zurück zum eigentlichem Thema. Wir stehen dem Schusswaffengebrauch der Kremser
Polizisten, beim Einbruch in einem Merkur-Markt in Krems, nach wie vor sehr kritisch gegen-
über.
Nicht verniedlichen
Unseren Standpunkt haben wir auch in mehreren Beiträgen klar dargelegt. Jedoch darf bei
aller Argumentation gegen diesen Schusswaffengebrauch, nicht die Realität aus den Augen
verloren werden.
Einbrecher jeglichen Alters, haben eine gewisse kriminelle Energie. Sie dringen in die Privat
-sphäre von Personen ein, um diese zu bestehlen. Auch haben Begegnungen mit Einbrechern, für den Haus- oder Wohungsbesitzer schon desöfteren mit gesundheitlichen Schäden geendet, da der Ertappte zu einer Waffe gegriffen hat.Machtfaktor analysiert Einbruch
Da ist es doch umso erstaunlicher, dass Marcus J. Oswald, der als Online-Gerichtsreporter
eigentlich diesbezügliche Erfahrung haben müsste, derartiges in seinem Journal schreibt.
Wörtliches Zitat aus B&G:
Dieses Journal brachte sich in die Berichterstattung zum “Fall Krems” nicht ein. Es wird nur
dieses gesagt: Jeder Polizist muss wissen, Grundschule der Kriminalistik, dass ein Einbrecher
immer unbewaffnet ist. Es ist atypisch, dass mitten in der Nacht ein Einbrecher in einen lee-
ren, unbewohnten Supermarkt einsteigt und ein geladenes Schießeisen dabei hat. Daher war
immer und zu jeder Sekunde klar, dass nicht geschossen wird. Außer von der Polizei. Die offen
-bar in Krems schlecht ausgebildet ist.
Wie kommt man auf so eine Idee ?
Mag sein das die Polizisten schlecht ausgebildet waren oder einfach nur die Hosen voll hatten.
Aber wie um Himmels Willen, kommt Oswald zu der absurden Idee, dass Einbrecher stets un-
bewaffnet sind.
Gerade in letzter Zeit, in der etliche Ostblockbanden ihr Unwesen in unserem Lande treiben,
kann mit absoluter Sicherheit davon ausgegangen werden, dass diese stets bewaffnet sind, selbst wenn sie „nur“ einen Einbruchsdiebstahl begehen.Sich selbst der Nächste
Erstaunlich ist auch, dass Oswald um seine eigene Sicherheit derart besorgt ist, sodass er
stets einen Hammer, einen abzugsbereiten Feuerlöscher und zwei Messer parat hat, falls
wer in seine Wohnung eindringt.
Dies ist nicht auf unserem „Mist“ gewachsen, sondern die Auflistung des o.a. Waffenarsenal
hat Marcus J. Oswald selbst in seinem Journal geschrieben. Tja, so ist er nun mal der Macht- faktor des Internet, Wasser predigen und Wein trinken.Stauni
2009-08-19