Gesetzesverschärfung und Kontrollschwerpunkte gegen Anstieg bei getöteten Fahrradfahrern und E-Bikern

Lokalaugenschein von Innenminister Karner und Verkehrsminister Hanke bei Fahrrad-Schwerpunktaktion der LVA Niederösterreich

Innenminister Gerhard Karner und der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Peter Hanke, nahmen am 20. April 2026 an einer Fahrrad-Schwerpunktaktion der LPD Niederösterreich teil. Rund 10 Polizistinnen und Polizisten der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich und des Stadtpolizeikommandos St. Pölten führten unter der Leitung von Brigadier Willy Konrath, dem Leiter der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich, schwerpunktmäßige Fahrrad- und E-Scooter-Kontrollen im Morgenverkehr durch.

Zahl der getöteten Fahrrad-, E-Bike-Fahrer steigt

2024 kamen 39 Fahrrad-, E-Scooter und E-Biker-Fahrerinnen und Fahrer auf Österreichs Straßen ums Leben. Mit 71 Todesopfern hat sich diese Zahl im Jahr 2025 fast verdoppelt. Besonders auffällig ist der Anstieg der tödlich verunglückten E-Biker: Waren 2024 noch 20 Todesopfer zu beklagen, stieg die Anzahl im Jahr 2025 auf 32 an – ein Anstieg, dem man konsequent entgegenwirken muss.

„Solche Schwerpunktaktionen sind notwendig, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und damit Menschenleben zu retten“, sagte Innenminister Karner. „Jede und jeder Verletzte oder gar Tote im Straßenverkehr ist eine bzw. einer zu viel.“

„E-Scooter sind Fahrzeuge, keine Spielzeuge – und sie müssen auch so behandelt werden. Mit der StVO-Novelle setzen wir klare Regeln durch: für mehr Sicherheit, weniger Unfälle und letztlich zum Schutz von Menschenleben. Ich bin heute hier, weil Verkehrssicherheit keine Ressortfrage ist, sondern eine gesamtstaatliche Verantwortung“, so Verkehrsminister Hanke.

Kontrolldichte erhöhen, Gesetze verschärfen

Durch gezielte Kontrollen und Schwerpunkte von mehr als 50 Fahrradpolizistinnen und -polizisten in Niederösterreich (bundesweit sind rund 450 im Einsatz), unterstützt durch technische Geräte wie Rollentester, um illegales Tuning aufzudecken und zu ahnden, sowie durch gesetzliche Verschärfungen wird die Sicherheit auf Österreichs Straßen erhöht.

Mit der 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am 1. Mai 2026 in Kraft tritt, werden E-Scooter gesetzlich mit Fahrrädern bzw. E-Bikes gleichgestellt; bisher galten sie als „Kleinfahrzeuge“. Daraus ergibt sich die Helmpflicht für unter 16-Jährige, das Verbot der Mitnahme von Personen und die Herabsetzung der Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 Promille.

E-Mopeds, wie sie in den letzten Jahren gerade im städtischen Bereich vielfach von Essenslieferanten genutzt werden, werden künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft und müssen somit mit Kennzeichentafeln ausgestattet werden. Für das Lenken wird demzufolge ein Führerschein benötigt und die Benützung von Radwegen, das aufgrund unterschiedlicher Geschwindigkeiten vielfach zu gefährlichen Situationen geführt hat, ist nicht mehr zulässig. Dieser Teil der Novelle tritt mit Oktober in Kraft, um den Anbietern die Möglichkeit zu geben, auf andere Verkehrsmittel umzusteigen.

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Besoffen durch Kalifornien


Autofahren und Alkoholkonsum

Der heutige Beitrag, des  nicht  gerade zu unserem Freundeskreis zählenden  Bernhard
Torsch, hat uns  uns zu diesem Artikel inspiriert.  Aber wo er  Recht hat, hat er Recht,
auch wenn er es politisch meint. Der nachfolgende Beitrag trifft aber auch auf Politiker
zu.
(Screen:  lindwurm.wordpress.com)
 
 
Autofahren und Alkoholkonsum sind zwei Dinge die nicht zusammenpassen. Dass sieht
der  Mietwagen-Verleiher „Car Del Mar“ allerdings nicht so.  Er bietet in einer gestrigen
„APA-OTS Aussendung“ ,  seine Pkw´s  für eine  Mietwagentour für Weinliebhaber an.

(Screen: “Cardelmar”)

Ab in den Süden

Wer die tristen Novembertage und die Kälte des herannahenden Winters bereits jetzt
schon satt hat,  sollte sich auf dem  schnellsten Weg  nach Kalifornien begeben. Denn
dort kann er mit einem Mietwagen der Firma  „Car Del Mar“ ,  besoffen durch die Geg-
end cruisen.
Dies ist zumindest der Werbung des Autoverleihers zu entnehmen, denn dieser meint
wörtlich: „Schöne Landschaften, köstlicher Rebensaft und  wärmende Sonnenstrahlen .
Eine Tour mit dem Mietwagen durch lichtverwöhnte  Weinregionen  lässt Urlauber die
angenehmsten Dinge  des  Lebens verbinden und bietet  Abwechslung vom Strandur-
laub.
CarDelMar präsentiert die schönsten Weinstraßen für alle, die in der  Herbst- und Win-
tersaison eine Fernreise unternehmen. Viele  Weinkellereien bieten gratis Besichtigun-
gen und Kostproben an.
Eine Tour mit dem Mietwagen lässt sich prima von San Francisco aus starten. Von da
aus kann Sonoma Valley, das mit über 200  Weinproduzenten nicht nur für seine edlen
Tropfen, sondern auch für  idyllische Vineyards und stilvolle Weingüter bekannt ist, an-
gesteuert werden. Sollte man dazu noch in der Lage sein (Anmerkung der Redaktion)

Hoffentlich gut versichert

Wir  dachten immer,  dass auch in den  USA eine  Promillegrenze  gilt,  wenn sich  Mann
oder Frau hinters Steuer klemmt. So kann man sich irren. Hoffentlich sind die Fahrzeuge
des Mietwagen-Verleihers „Car Del Mar“ gut versichert.
Auf jeden Fall kann diese Werbekampagne nur mit den Worten von Bernhard Torsch be-
dacht werden: „Waun die Hirntoten ongsoffn autofoan.“
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2010-11-03
 

Neue Abzocke ?

Erhöhte Bußgelder

Ob die angekündigte Erhöhung der Bußgelder für Raser und Alkolenker zu mehr
Sicherheit im Straßenverkehr führen wird,  ist mehr als fraglich.
Ab dem Sommer gelten folgende erhöhte Bußgelder:
70,- Euro soll eine Tempoübertretung von 30 km/h kosten.
Ab 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts sind 150,- Euro fällig.
Der Führerschein wird dann für zwei Wochen eingezogen.
Ab 0,5 Promille zahlt man mindestens 300,- Euro Strafe, ab 0,8 Promille 800,-,
ab 1,2 Promille 1.200,-. Nach oben ist die Strafgrenze mit 5.900,- Euro gedeckelt.

Kein Erfolg in der Schweiz

In der Schweiz wurden Bußgelder für diese Gruppe der „Verkehrsteilnehmer“ schon vor
zehn Jahren auf ein Niveau angehoben, das das in Österreich geplante deutlich übersteigt.
Die Zahl der Verkehrstoten ist deshalb jedoch nicht stärker gefallen als in Österreich.
Studien behaupten, dass nicht die Strafe das Fehlverhalten der Leute ändern wird, sondern
die Furcht davor.

Strafe schreckt Alkolenker nicht ab

Diese Behauptung steht allerdings auf sehr wackeligen Beinen, den wir können uns nicht
vorstellen, dass ein Betrunkener noch einen klaren Gedanken fasst, wenn er in sein Auto
einsteigt. 2008 wurden  42.000 Alkolenker von der Polizei erwischt und angezeigt.
  
Keine Abschreckung für notorische Alko-Lenker
    
Solange Autolenker ihren Führerschein zurück bekommen, auch wenn er ihnen bereits
vier mal abgenommen wurde, wird eine Strafe nicht sonderlich abschreckend sein.

Für „wirkliche“ Raser auch uninteressant

Auch Autoraser im Adrenalinrausch werden sich kaum vor einer, eventuell auf sie zukom-
menden Strafe fürchten.
  
Die Zahl der ertappten Autoraser ist erstaunlich. Knappe 4 Mio Schnellfahrer wurden 2008
von der Exekutive zu Anzeige gebracht.
  
Allerdings bezweifeln wir, dass das ausschließlich nur „richtige“ Raser waren, sondern
sich unter diesen Angezeigten viele Abzockopfer befanden.

Abzocke mit Tempolimit

In letzter Zeit ist es modern geworden, dass viele Bürgermeister von irgendwelchen
Provinzdörfer, die Hauptstrasse zur verkehrsberuhigte Zone mit Tempolimit 30 erklären.
  
Anschließend wird hinter einem Getreidesilo ein Radarmessgerät aufgebaut und fleissig
geknipst. Diese Abzocke der Autofahrer dient zur Befüllung der maroden Gemeindekassa.

Problemfall  A4

Typisches Beispiel der Abzocke ist die Ostautobahn A4. Während sich auf dem 2-spurigen
Teil der Autobahn, LKW’s kilometerlange „Elefantenrennen“ liefern und damit eindeutig
gegen die Stvo verstossen, Staus und dadurch Unfallgefahr verursachen, sieht man nie
eine Polizeistreife die diese Lenker aus dem Verkehr ziehen.
  
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
  
Es ist ja auch nicht angenehm, sich mit einem ukrainischen Fernfahrer herzustellen,
der kaum Deutsch spricht und mit diesem ellanlange Diskussionen über sein Fehlverhalten
zu führen.
Da ist es doch wesentlich angenehmer im Radarwagen bequem sitzend und gut versteckt,
den 3-spurigen Teil dieser Autobahn zu überwachen und jeden zu knipsen, der statt den
erlaubten 100 km/h, vielleicht mit 120 km/h unterwegs ist.
  
  Bequeme Kassenbefüllung ohne Sicherheitsaspekt
  

Sicherheit vs. Überwachung

Wir sind der Meinung, dass Verkehrsüberwachung mit Verkehrssicherheit sehr wenig zu
tun hat. Die Hauptaufgabe dieser Überwachung dient zur Befüllung der Gemeinden- oder
Staatskassa.
Wenn man schon etwas zur Verkehrssicherheit beitragen wollte, stellen sich für uns die
folgenden Fragen.

PS-Grenze und Alterslimit

Warum kann ein Führerscheinneuling einen Wagen mit beliebiger PS-Anzahl fahren ?
Es wäre doch wesentlich sinnvoller und vor allem im Sinne der Verkehrssicherheit,
eine PS-Staffelung für die ersten Jahre von Fahranfängern einzuführen.
Auch wäre es sinnvoll, ab einem gewissen Alter eine ärtzliche Überprüfung der Fahr-
tauglichkeit von Verkehrsteilnehmern durchzuführen.
  
Allerdings dürfte diese nicht von einem weisungsgebundenen Amtsarzt durchgeführt
werden, der vielleicht in Erfüllung einer Statistik den Auftrag erhalten hat, eine gewisse
Anzahl von Führerscheine einzuziehen.
Stauni

2009-04-19

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