„Heimat ohne Hass“ – Inhaber der Seite kann nicht zahlen


Keine Solidarität mit Ute Bock-Preisträger Sailer im linken Lager?

Hetze im Internet ist neuerdings auch ein Thema im ORF, zu dem Herbert Walter, der Sprecher
der  oben  genannten  Netzseite,  kürzlich im Report als  „objektive“  Auskunftsperson  zu Wort
kam.
„Verleumdungen,  Beleidigungen,  Aufrufe  zur Gewalt:  Immer mehr Menschen machen ihrem
Hass im Internet Luft und überschreiten dabei oft die Grenze zum Strafrecht“.   Uwe Sailer, der
diese Zeilen kürzlich auf Facebook unter der Überschrift „Hetze im Netz“ aussandte,  hält sich
aber selbst nicht an diesen Grundsatz.
„Wegen rufschädigender unwahrer  Behauptungen von mir verklagt,  verlegte er sich aufs  Bitten
und   bot  einen   Vergleich an,  bestehend  aus  einer   Entschädigungszahlung  und  einer,  auf
seinen  Facebook-Seiten  über  einen  angemessenen  Zeitraum zu veröffentlichenden, Ehren-
erklärung  bzw.   einem  Widerruf.    Offenbar  in  finanziellen  Schwierigkeiten,  ersuchte  er um
Ratenzahlung.  Diese  wurde  ihm von mir,  gutmütiger  Weise, zugestanden.   Nach Ablauf der
gestellten  Frist,  bat er aber über seinen  Anwalt neuerlich um Verlängerung für die erste Rate,
welche  ich  ihm  in  der  Hoffnung gewährte,  dass die Solidaritätsaufrufe seiner Freunde, etwa
des  Ex -Abgeordneten Öllinger,  Geld  in die klamme Kasse spülen würden.   Aber auch diese
Frist  ist  verstrichen  und  auch  die  zugesagte  Publizierung  der Ehrenerklärung erfolgte ver-
spätet,  unvollständig  und  wurde  mit  technischen  Spielereien  immer  wieder  gelöscht oder
versteckt“, erklärt Wiens FPÖ-Gemeinderat Mag. Wolfgang Jung.
„Es  wird  jetzt Zeit,  andere Saiten aufzuziehen – zivilrechtliche Klage, Pfändung…  Billig wird
das  für  den  Herrn  nicht  werden,  nicht  zuletzt  weil  sein  Schuldeingeständnis und daraus
folgernd, die Akzeptanz der Forderungen aus dem Vergleich ja bereits vorliegen. Außerdem
prüfe  ich  jetzt weitere Klagen,  aufgrund von gesicherten Facebook-Screeshots,  die ich bis-
her  zurückgestellt  habe.   Gegen  Leute  dieses  Schlages,  und  damit  meine  ich auch die
Betreiber  anderer  linker  Gruppen  im  Netz,  die  uns  Freiheitliche  als  Freiwild  behandeln
möchten,  kann  man  nur  so  vorgehen“,  schließt  Jung  und  gibt zu bedenken,  dass man,
auch  unter  Berücksichtigung der von ihm noch nicht geklagten Kommentare,  die mit  „sehr
spezieller  Wortwahl“   und  einer  seltsamen  Diktion  erfolgten,   die  Rückschlüsse  auf  die
psychische  Situation des Verfassers nahelegen,  überlegen müsste,  ob Sailer unter diesen
Umständen  überhaupt  noch  über  die  nötige Objektivität verfügt,  als Sachverständiger in
manchen Causen zu fungieren. (Quelle: APA/OTS)
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2014-10-22

Sozialbetrüger im Visier des AMS


Für Sozialschmarotzer wird es eng

In diesem  Online-Magazin wurden  bereits  etliche  Beiträge über  Sozialschmarotzer ver-
fasst. Das ist jenes arbeitsunwillige Gesindel, das sich auf Kosten der Allgemeinheit durch
ihr meist  verpfuschtes Leben  schmarotzt.  Am schlimmsten ist aber jene Sorte,  die wider-
rechtlich Arbeitslosenentgelt kassiert und nebenbei „schwarz“  arbeitet. Gott sei Dank sind
aber die Behörden mittlerweile aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und verfolgen diese
Personen mit der vollen Härte des Gesetzes.

Erwischte Missetäter haben mit strafrechtlichen Anzeigen zu rechnen und müssen die zu
Unrecht  bezogenen  Bargeld-Sozialleistungen  rückerstatten.  Das ist auch gut so,  denn
wie kommt der anständige Bürger dazu, solche kriminelle Elemente auszuhalten. Neben-
bei bringen  diese Betrüger  noch jene  Leute in Verruf,  die wirklich  auf Sozialleistungen
vom Staat angewiesen sind.

Jeder hat Anspruch auf Rechtsbeistand

In unserem Rechtsstaat hat jede Person die einer Gesetzesübertretung beschuldigt wird,
Anspruch auf Rechtsbeistand. Das gilt natürlich auch für die Spezies der Sozialbetrüger.
Nun sind  wir beim  heutigen virtuellen  Spaziergang im  Internet,  auf folgenden  Beitrag
gestossen, dessen Inhalt für uns teilweise nicht nachvollziehbar ist.


Screen: rechtschutzgruppe.at

AMS fordert 27.632,75 Euro zurück

Da wendet sich eine Person, die offenbar wegen unberechtigten Bezugs von Arbeitslosen-
entgeld  ertappt  wurde,  hilfesuchend  an  einen  gewissen  Herrn  Bugelmüller.  Aus  dem
Verlex-Beitrag ist der Schluss zu ziehen,  dass gegen  den nun Hilfesuchenden ein rechts-
kräftiger behördlicher Beschluss besteht, in dem bereits festgehalten wird, dass der Betrag
von 27.632,75 Euro zu Unrecht bezogen wurde und deshalb zurück bezahlt werden muss.
Denn anders  lässt es  sich nicht  erklären,  dass der  Leistungsbezieher offenbar  zu einer
Ratenzahlung bereit war, um die Rückforderung des AMS abzustottern.

Aus welchen  Gründen auch  immer,  lehnt das AMS eine Ratenzahlung ab und fordert die

offene Summe nun zur Gänze ein. Und hier kommt die erste Passage, welche für uns nicht
nachvollziehbar ist.
 
Der Verlex-Autor schreibt wörtlich von  „rechtswirksamen Ratenzahlungsgesprächen“.
Da dürfte der gute Mann einem fatalen Irrtum unterliegen, denn Gespräche können nicht
rechtswirksam sein.  Eine Rechtswirksamkeit  bezieht sich  ausschliesslich auf  Gerichts-
urteile oder Bescheide von Behörden.

Soziales Gewissen

Der absolute  Hammer ist aber  jener Satz im Verlex-Beitrag:  „Wie soll das ein Mensch
zurück zahlen können,  der völlig  unverschuldet in diese  Situation geraten ist.  Ob das
ein soziales Gewissen ist, soll jeder für sich selbst entscheiden“
.

Gehen wir davon aus,  dass ein durchschnittliches Arbeitslosenentgelt rund  1.000,- Euro
im  Monat  beträgt.  Das  bedeutet  im  Klartext,  dass  jene  Person über  zwei Jahre  lang
ungerechtfertigt diese Sozialleistung in Anspruch genommen hat.  Es kann durchaus vor-
kommen, dass ein Arbeitloser vor lauter Freude über einen Job „vergisst“, seinen Arbeits-
antritt dem AMS unverzüglich mitzuteilen, obwohl das eigentlich seine Pflicht wäre.

Allerdings  wenn  der Zustand  dieser  freudigen  Erregung  über  einen derart  langen Zeit-

raum anhält,  der es  ermöglicht eine Summe von 27.632,75 Euro  ungerechtfertigt  zu  kas-
sieren, kann von einer „völlig unverschuldet in diese Situation geraten“ wohl kaum mehr
die Rede sein.  Und was  das angesprochene „soziales Gewissen“ betrifft, hätte diese be-
treffende Person doch dieses bei sich selbst suchen sollen, anstatt ungerechtfertigt Sozial-
leistungen in Anspruch zu nehmen.

Der Verlex-Autor meint abschliessend,  dass er weiters über den Fall berichten werde.  Wir

bleiben ebenfalls  an dieser Sache dran und werden Recherchen durchführen,  um unsere
Leser(innen) in dieser Causa am Laufenden zu halten.

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2011-03-05
 
{jcomments off}
 

No money, no energy

 

Kein Geld für Energie   

Ob ein Wiener kein Geld hat oder nicht, erkennt man daran, wie oft er bei den
Strom- und Gaswerken im Foyer im Kundenzentrum Spitalgasse sitzt.
Vier Inseln mit Beratern sind in der Wienstrom in der Spitalgasse. Im Jahr
kommen 100.000 Wiener zu Gesprächen.
 
Auslastung für Beratung gering
   

Beratungsdienste sehr gering gefragt   

Nur 20 Prozent lassen sich zur Abmeldung oder Ummeldung beraten. Der Rest
ist pleite. Diese Leute können nicht mehr zahlen und wünschen Stundung oder Wieder-
aufsperren des Stroms.
   
Was im Sommer weniger ausmacht, wo keine Heizung nötig ist, ist im Winter fatal.
Offizielle Zahlen, wie viele Haushalte aktuell ohne Storm und Gas sind, gibt es nicht,
so der Pressesprecher der Wien Strom.
   
Die Zahlen, die offiziell sind: Im Monat werden 4.000 Ratenvereinbarungen abgeschlossen.
Das macht 48.000 Betroffene  im Jahr.
   

Wer sind die Betroffenen ?    

Betroffen sind meist Kleinhaushalte, die im Alltag untergehen. Vielfach ist die Situation
selbst erzeugt und einfach zu umschreiben: Zerrüttete Familienverhältnisse, viele Kinder,
Arbeitslosigkeit, kein Mann im Haushalt, wenig Lohn.
 
   Ohne Geld steht der Stromzähler still
 
Vielfach ist die Situation klarerweise selbst herbeigeführt. Daraus macht auch Wienstrom
keinen Hehl, daher hält sich das Mitleid in Grenzen. Doch man berücksichtigt die soziale
Situation und sagt: “ Wenn der erste Zahlschein mit der Ratenzahlung bezahlt wird, wird
nicht abgedreht!“
   

Wiedereinschaltung ist teuer   

Die Wienstrom hat einen gewissen Spielraum und kann drei bis vier Monatsraten
für Rückstände zinsenfrei anbieten. Zusätzlich kommt eine Bearbeitungsgebühr
von acht Euro dazu. Teuer wird es, wenn der Strom einmal weg ist. Dann müssen alle
Rechnung beglichen sein – plus 70 Euro Wiederaufschaltgebühr.
    
Besonders miese Kunden bekommen ihren Strom erst wieder gegen Hinterlegung einer
Kaution von drei Monatsbeiträgen, die verzinst angelegt werden und, wird wieder regel-
mäßig bezahlt, in der Jahresabrechnung gutgeschrieben werden.
Bis zum tatsächlichen Abdrehen des Stromes vergehen aber mindestens zehn Wochen.
  

Bei Preiserhöhung eigene Strategie   

Bei Strom- und Gaspreiserhöhnungen hat Wien-Energie eine eigene
Taktik. Da ist erst im vorigen Spätherbst, zigtausenden Kunden ein Schreiben
vom Energieversorger ins Haus geflattert, indem eine saftige Kostenerhöhung
angekündigt wurde.
   
Fairerweise wurde eine Widerspruchsmöglichkeit angeboten, die allerdings
im gleichen Atemzug mit der Sanktion einer Vertragskündigung  „belohnt“
wurde.
    
Dafür hat sich Wien Energie aber noch im Schlußsatz ihres Schreibens als
fairer und zuverlässiger Partner bezeichnet.
   
Stauni
   
2009-03-09
  

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