Raubmörder, Vergewaltiger etc. als Taxilenker möglich


Eine unrühmliche und gefährliche Ausnahme

Um  in  den  Besitz eines Taxilenkerscheines zu gelangen,  wird den Anwärtern so einiges
abverlangt.   Das  sind  beispielsweise  Ortkenntnisse,  Kenntnisse  der  Betriebsordnung,
der Verkehrsvorschriften, etc., etc. Dazu ist der Besuch eines Taxilenkerkurses und eine
abschließende  Prüfung erforderlich.
Zudem  benötigen  Personen die einen Taxilenkerschein erwerben wollen einen einwand-
freien Leumund und müssen diesen mit einem Leumundszeugnis (Strafregisterauskunft)
belegen.  Damit soll sicher gestellt werden,  dass den Taxikunden eine gewisse Sicherheit
garantiert wird und nicht kriminelles Gesindel hinterm Lenkrad eines Taxis sitzt.
Aber es gibt keine Regel ohne Ausnahme.   In Österreich ist es auch möglich,  dass bei-
spielsweise Raubmörder, Vergewaltiger,  Kinderschänder odgl. mehr in den Besitz eines
Taxilenkerscheines  gelangen  können  und dann auf die Öffentlichkeit losgelassen wer-
den.
Sie  glauben  das  nicht?   Doch  es ist so,  es muss nur eine Bedingung erfüllt werden.
Nämlich  der Taxilenkerschein-Anwärter  muss  Asylant  sein.   Denn  Asylanten benöt-
igen für den Zeitraum vor der Asylgewährung keinen Nachweis der Vertrauenswürdig-
keit.   Nachfolgender  Screenshot  stammt  aus  dem Kursbuch der WIFI und beweist
unsere Behauptung.
Wurde uns von einem ERSTAUNLICH-Leser zugesandt. Danke!

Verstoß gegen die Österreichische Verfassung

Da  staunen  wir aber, denn wer garantiert dafür,  dass der Asylant in seiner Heimat kein
Raubmörder,  Vergewaltiger,  Kinderschänder odgl. war?  Wenn die Angelegenheit nicht
so  traurig  wäre,  könnte  man  über  den Satz:  „Allerdings dürfen keine Tatsachen be-
kannt sein,  die zumindest Zweifel an der vermuteten Vertrauenswürdigkeit aufkommen
lassen“  herzhaft  lachen.  Denn  kein Verbrecher hat auf seiner Stirn einen Hinweis auf
seine kriminelle Vergangenheit tätowiert.
Erstaunlich  ist  auch  die  Tatsache,  dass einem Österreicher der Taxilenkerschein ver-
weigert  wird,  wenn  dieser  wiederholt  oder  schwerwiegend  (z.B. Alkohol am Steuer)
gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat.  Eine solche Überprüfung ist für die
Behörde eine Kleinigkeit, welche diese auch selbstverständlich durchführt.
Im Gegenzug dafür brauchen Asylanten keinerlei Nachweis über ihre Vertrauenswürdig-
keit  erbringen  und  können  in  ihren  Heimatländern  die  größten Schwerverbrecher
gewesen sein.
Zudem  verstößt  die  Bestimmung,  dass Asylanten  keinen Nachweis der Vertrauens-
würdigkeit erbringen müssen, eindeutig gegen die  Österreichische Verfassung.  Denn
im Artikel 7. (1) dieser ist folgendes festgehalten:  „Alle Staatsbürger sind vor dem
Gesetz gleich“.   Warum es hier eine Ausnahme gibt,  hat wohl mehr als Erklärungs-
bedarf.
*****

2012-07-17
 

Ein Bravo den Dänen


Grenzkontrollen wieder einführen

Wir befürworten schon längere Zeit, dass speziell zu den ehemaligen Ostblockstaaten
wieder Grenzkontrollen eingeführt werden.  Dies soll zur Eindämmung der Kriminalität
führen,  welche seit der Grenzöffnung für einen  rapiden Kriminalitätsanstieg in Öster-
reich führte. Auch der Zustrom von illegalen Immigranten könnte dadurch erheblich
verringert werden.
Allerdings scheinen  die verantwortlichen Politiker  in der  Alpenrepublik  kein Interesse
an so einer Maßnahme zu haben und goutieren lieber, dass die Bevölkerung in Öster-
reich dem  Werken von Banden aus den ehemaligen Ostblockstaaten ausgeliefert ist.
Kein Tag  vergeht,  an dem  nicht dementsprechende  Meldungen in  den Tageszeit-
ungen zu lesen sind.
Als  faule Ausreden dienen  den  verantwortlichen  Politikern angebliche  EU-Bestimm-
ungen und das vorgaukeln der Reisefreiheit. Zur Information der Herrschaften sei ge-
sagt, dass in Österreich auch vor der Grenzöffnung für anständige Personen, die Ein-
und Ausreise in und aus der Alpenrepublik problemlos möglich war.
Man musste sich einzig einer Passkontrolle an der Grenze unterziehen. Diese Kontrolle
besteht noch heute,  wenn eine  Person per  Flugzeug verreisen will.  Nimmt man das
fadenscheinige Argument  der Reisefreiheit,  müssten auch  die Pass- und  Personen-
kontrollen in  den Flughäfen  außer Kraft gesetzt werden,  wenn der/die  Reisende  in
ein EU-Land fliegen will.

SPÖ-Politiker mokieren sich

In Dänemark  scheint man nun  von Ausländerkriminalität und  illegalen Zuwanderern
die Nase  voll zu haben und  führt wieder permanente Grenzkontrollen an der Grenze
zu Deutschland  und Schweden ein.  Die Dänen  scheinen erkannt zu haben, dass es
besser ist  ein wenig Wartezeit  an der  Grenze in Kauf zu nehmen,  als jedes  Gesindel
ins Land zu lassen.
Die SPÖ- EU-Abgeordneten  Jörg Leichtfried und  Hannes Swoboda meinen zum Ent-
schluss der Dänen,  dass einseitige Grenzkontrollen für Bürger anderer Mitgliedstaaten
bei gleichzeitiger Inanspruchnahme der Vorteile des Schengenraums durch die Dänen
nicht tolerierbar seien und dem Geist des gemeinsamen Europas widersprechen.
Dazu muss aber angemerkt werden,  dass weder  die Deutschen noch die Schweden
von den  Dänen daran  gehindert werden,  ebenfalls  Grenzkontrollen  zur  dänischen
Grenze einzuführen.

Der Preis für den Geist

Und was  den Geist des gemeinsamen Europas betrifft,  sollten die beiden SPÖ-Politiker
dies einer Pachfurtherin erklären.  Denn deren Eltern  (das beliebte  Gastwirte-Ehepaar
Christoph und Monika Timm)  wurden am 2. Juni 2009 von einem bulgarischen Raub-
mörder in ihrem Lokal erschossen. Sie selbst wurde von dem bulgarischen Schwerver-
brecher lebensgefährlich verletzt und überlebte nur deshalb, weil sie sich tot stellte.
Vermutlich wissen die Herren Leichtfried und Swoboda nicht einmal wo Pachfurth liegt.
Der bulgarische Raubmörder konnte diesen Ort nur ausfindig machen und seine mör-
derische  Tat vollbringen,  da er  unkontrolliert nach  Österreich einreisen  konnte.  Bei
einer Grenzkontrolle wäre der Mann vermutlich retourgeschickt worden,  da er bei der
Einreise kaum  über  Barmittel verfügte und in einem  schrottreifen Wagen unterwegs
war.
Für diesen Geist eines gemeinsamen Europas, wie er von den beiden realitätsfremden
SPÖ-EU- Politikern proklamiert wird,  verloren zwei anständige Österreicher ihr Leben.
Diesen gemeinsamen Geist können auch zahlreiche Bewohner(innen) im Grenzgebiet
zu den ehemaligen Ostblockstaaten nicht nachvollziehen.

Kollateralschäden?

Vielleicht wäre  es angebracht,  dass die  Herren Leichtfried  und Swoboda  hie und da
einen Blick in österreichische Tageszeitungen riskieren. Denn aus diesen würden sie er-
fahren, dass speziell in den oben angeführten Regionen, Einbrüche und Raubüberfälle
an der Tagesordnung stehen.
Möglicherweise sehen  dies die  beiden  SPÖ-Politker  als Kollateralschäden  für den  von
ihnen proklamierten Geist eines gemeinsamen Europas.  Zu diesem Schluss kommen wir
da die beiden  der Meinung sind,  dass die Wiedereinführung der Grenzkontrollen durch
Dänemark nicht akzeptabel sei.
Dass sehen  wir etwas  anders.  Die dänische  Vorgangsweise wird  für einen erheblichen
Zuwachs an Sicherheit sorgen. Man kann nur hoffen, dass das dänische Beispiel in Bälde
Schule machen wird.
*****

2011-05-12
 

Erstaunliche Justizsplitter


Tatort Strasse

Wem ist es im Strassenverkehr noch nicht passiert, dass ihn ein anderer motorisierter
Zeitgenosse geschnitten hatte und auf die Lichthupe mit unmotivierten Bremsmanövern
reagierte, um einen Auffahrunfall zu provozieren.

Diese Erfahrung musste auch ein 50-jähriger Jurist machen. Leider verhielt er sich nicht

wie ein Gentleman, sondern stieg beim nächsten verkehrsbedingten Stop aus seinem
Wagen, um den Widersacher zur Rede zu stellen.

Schlagkräftiger Jurist

Der „Gegner“ schloss sich in seinem Pkw ein und der aufgebrachte Jurist schlug mit der
Hand gegen dessen Seitescheibe. Irgendwie muß er dabei einen Schwachpunkt getroffen
haben und die Scheibe ging zu Bruch. Dabei landete die Juristenhand im Gesicht des Ver-
kehrsraudi.

5 Monate für eine „Watsche“

Zugegeben, das war sicher nicht die feine englische Art und das Benehmen war eines
Juristen nicht würdig. Auch der Strafrichter hatte wenig Verständnis für eine solche interne
Regelung von Verkehrsproblemen und verhängte 5 Monate bedingte Haft und Schadens-
ersatz für den beschädigten Pkw.

Milde für Pädofile

Obiges Urteil wäre im Prinzip nicht erwähnenswert, wenn es in einem Verhältnis mit folgen-
dem Urteil stehen würde. Da lud sich ein einschlägig vorbestrafter „pädofiler Perversling“
„hundertausende“ pornografische Missbrauchsfotos von Kinder auf seinen Computer und
erhielt dafür läppische 7 Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe.

Raubmord

Auch die nächste erstaunliche Verhaltensweise unserer Justiz ist erwähnenswert. Ein 48-
jähriger Bulgare wird dringend verdächtigt, in „Pachfurth“ (Niederösterreich) ein Heurigen-
wirtsehepaar ausgeraubt und ermordet zu haben.

Bulgarische Befehle

Der vermutliche Täter flüchtete nach Bulgarien und wurde unter „erstaunlichen Beding-
ungen“ an die österreichische Gerichtsbarkeit ausgeliefert. Das für Unbestechlichkeit
und Einhaltung der Menschenrechte bekannte Ex-Ostblockland, befiehlt der österreich-
ischen Justiz, dass dem Mann binnen 6 Monaten der Prozess gemacht werden muss.

Das ist noch nicht alles, denn sollte der Mann verurteilt werden, ist er unverzüglich nach

Bulgarien auszuliefern. Aber nun geht es erstaunlich weiter, denn der Prozess gegen den
mutmaßlichen Raubmörder droht zu platzen.

Kommt es zum Prozess?

Da es ja laut bulgarischen Diktat innerhalb von 6 Monaten zum Prozess kommen muss
und noch nicht alle Prozessvorbereitungen getroffen wurden, hat der Mann die besten
Chancen im Jänner 2010 unbehelligt in sein Heimatland auszureisen.

Keine Orientierung möglich

Tja, so erstaunlich geht es in unserer Justiz zu. Für eine Ohrfeige gibt es 5 Monate,
während ein Pädofiler 7 Monate erhält. Einem unter Mordverdacht stehenden Bulgaren
muss laut ausländischem Befehl, innerhalb von 6 Monaten der Prozess gemacht werden.

Anstatt den Bulgaren auszurichten das sie sich ihr Diktat aufs stille Örtchen hängen
können, macht die österreichische Justiz einen Kniefall. Unter Zeitdruck einen Mord-
prozess vorzubereiten birgt die Gefahr von Fehlern. Dem Anwalt des Beschuldigten wird
das sicher gefallen.

Stauni

  
2009-10-23
  

Doppelmord TEIL 3

 

Verdächtiger ausgeliefert

Der tatverdächtige bulgarische Staatsbürger Tsvetan R., der in Pachfurth (NÖ) das Heurigen-
wirtsehepaar Christoph und Monika Timm erschossen und deren Tochter Tamara schwer
verletzt haben soll, wurde nun endlich nach Österreich ausgeliefert.

In U-Haft

Zur Zeit befindet er sich in der Justizanstalt Korneuburg in Untersuchungshaft, die von der
zuständigen Haftrichterin über ihn verhängt wurde.
Ihm werden folgende Taten zur Last gelegt. Schwere Raub mit Todesfolge und versuchter
Mord.

Groteske Auflagen

Ohne eine Vorverurteilung vornehmen zu wollen, stehen auf diese Delikte immerhin lebens
-lange Haft. Und jetzt kommt das Erstaunliche bei der ganzen Angelegenheit. Der mutmaß-
liche Täter wurde von den bulgarischen Behörden nur für die Dauer von sechs Monaten an
die österreichische Justiz ausgeliefert.

Tatverdächtiger nur ausgeborgt

Was spielt sich da zwischen Österrreich und Bulgarien eigentlich ab ?
„Rent a Beschuldigten“ oder so ähnlich. Wenn Tsvetan R. wirklich der Täter war, haben die
österreichischen Behörden jedes Recht, sich Zeit zu nehmen um das Verbrechen lückenlos
aufzuklären und den Täter einer gerechten Bestrafung zuzuführen.

Das Setzen eines Zeitlimits für eine Ermittlung bei einer derart abscheulichen Tat, darf wohl

als Verhöhnung des österreichischen Rechtsstaates gewertet werden.

Bulgarien das Menschenrechtsland

Klar, werden nun einige Stimmen sagen, dies dient nur zur Verhinderung einer endlos
langen Untersuchungshaft. Auch klar sagen wir, den der ehemalige Ostblockstaat
Bulgarien ist ja hinlänglich für die Einhaltung von Menschenrechten bekannt.

Es sind schon Personen wegen weitaus geringerer Delikte länger in U-Haft gesessen.
Also was soll dieser Schwachsinn mit einem mutmaßlichen Täter auf Zeit. Aber das ist

noch nicht alles.

Sollte dem Tsvetan R. die Tat nachgewiesen werden und dies zu einer gerichtlichen

Verurteilung führen, haben die Bulgaren eine neuerliche Auflage für die österreichische
Justiz parat.

Bulgaren wollen ihn wieder haben

R. wäre in diesem Fall wieder nach Bulgarien auszuliefern um dort seine Haftstrafe abzu-
sitzen. Wir würden es uns noch einreden lassen, wenn die österreichischen Behörden den
Mann los werden wollen, da unsere Gefängnisse ohnehin überfüllt sind und um einen
ausländischen Verbrecher  nicht bis an sein Lebensende durchzufüttern.

Was ist da wirklich los ?

Was aber um alles in der Welt veranlasst die bulgarische Justiz dazu, einen verurteilten
Raubmörder wieder in ihr Land zu importieren. Normalerweise wäre jeder Staat glücklich
darüber, einen derartigen Verbrecher loszuwerden.

Da kommt doch der Verdacht auf, dass dies ein abgekartetes Spiel ist und Tsvetan R. ein

bulgarisches Gefängnis, vermutlich wenn überhaupt nur für ganz kurze Zeit von innen sehen
wird.

Korruptionsfrei

Da wie ebenfalls hinlänglich bekannt, ist ja Bulgarien frei von jeglicher Korruption und wer
würde da schon auf die Idee kommen, dass es sich Tsvetan R. eventuell schon im Vorfeld
„gerichtet“ hat.

Tja, wer kann schon ahnen wie die bulgarischen Behörden ticken. Vielleicht denken sie, man

kann nie wissen wofür man diesen Mann noch brauchen kann.

Stauni

  
2009-07-30
  

Schutz oder Mord

Immer weniger Soldaten

Grund für unseren heutigen Beitrag ist der Doppelmord und Mordversuch in der nieder-
österreichischen Gemeinde Pachfurth. Eine Zeit lang patroullierten in dieser Ort-
schaft Soldaten des Bundesheeres.
Eines Tages waren diese von der Bildfläche verschwunden und niemand wusste warum.
Während in letzter Zeit immer weniger Soldaten in den Ostgrenzregionen zu sehen
sind, diskutieren „Fachleute“ ob der vom Innenministerium gewünschte „sicherheits-
polizeiliche Assistenzeinsatz“ zur „Grenzraumüberwachung“ überhaupt rechtens ist.

Assistenzeinsatz unsinnig

Den Vogel schiessen die GRÜNEN ab, den von deren Seite wird der Assistenzeinsatz
als „unsinnig“ bezeichnet und dieser sei „schlicht und einfach zu beenden“.
Als Begründung wird angegeben, dass im Jahr 2008 weder Schlepper noch illegale Ein-
wanderer aufgegriffen worden sind.

Aufklären statt verhindern

Stattdessen wird  von dessen Seite gefordert, dass durch eine Einstellung des Einsatzes
gesparte Geld in die Kriminalpolizei investiert werden soll.
Aus dieser Aussage ist zwangsläufig der Schluß zu ziehen, dass den GRÜNEN an der
Aufklärung eines Verbrechens mehr gelegen ist, als dieses zu verhindern.

Zwei Seelen in einer Brust

In der Führung des Bundesheeres scheint man über den Assistenzeinsatz geteilter
Meinung zu sein.

Einerseits protestiert die Bundesvereinigung der Milizverbände in einem offenen Brief an
den Bundeskanzler, gegen die Absichten den Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der
Grenze zu verlängern.
Dieser Einsatz wird als „absolut unsachliche Maßnahme“ und „Fehlentscheidung“
bezeichnet.
Anderseits ist in einer APA-OTS folgende Presseaussendung zu lesen:
Wien (BMLVS) – Der Assistenzeinsatz des Österreichischen Bundesheeres trägt wesentlich
zur Sicherheit der Bevölkerung an der östlichen Grenze Österreichs bei. Seit 2008 wurde das
Bundesheer bereits in 1100 Fällen aktiv. Das Bundesheer hat aber vor allem eine wichtige
präventive Wirkung, die Statistiken nicht ausweisen: allein die Präsenz der rund 800 Soldat-
innen und Soldaten wirkt abschreckend gegen Kriminalität. Die Menschen im Grenzraum
fühlen sich dadurch sicherer……..
Den kompletten Inhalt dieser Aussendung, können Sie nachfolgendem Link entnehmen:
http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20090527_OTS0263&ch=politik

Gesetzwidrig ?

Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer bezweifelt die Rechtmäßigkeit eines weiteren Assistenz-
einsatzes und sieht im Gesetz keine Anhaltspunkte das dies zulässig wäre.
Seiner Meinung nach sei ein Assistenzeinsatz nur im Falle von Katastrophen oder akuter
Gefahr gerechtfertigt. Eine Dauerlösung könne das niemals sein.
Schön das Herr Mayer dieser Ansicht ist, aber vermutlich wohnt er in keiner
Ostgrenzregion, sonst würde er seine Meinung wahrscheinlich schleunigst ändern.

Einsatz erweitern

Was die akute Gefahr betrifft, so ist diese zur Zeit permanent gegeben und daher
ist der Assistenzeinsatz unserer Meinung nach voll gerechtfertigt.
Wir vertreten sogar die Ansicht, dass dieser Einsatz zu erweitern wäre.
Bevor man unserer Soldaten zu Einsätzen in ferne Länder schickt, von deren geo-
graphischer Lage  wahrscheinlich 90 Prozent der Österreicher nicht einmal wissen wo
dieses Land genau ist (z.B. Tschad), wäre es weitaus sinnvoller die eigene Bevölkerung
zu schützen.

Vernünftige Europapolitik

An die Adresse der GRÜNEN gerichtet. Sie sind gegen die neuerliche Einführung
der Grenzkontrollen. Sie sind gegen den Assistenzeinsatz des Bundesheeres.
Dafür sind Sie für eine „vernünftige“ Europapolitik, was immer das auch heissen mag.
Hoffentlich verstehen diese „vernünftige Europapolitik“ auch die Raubmörder und
Einbrecher aus den ehemaligen Ostblockländern.
Stauni
 
2009-06-06 
  

Inhalts-Ende

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