Leere Versprechung bzw. nicht haltbare Ankündigung
In diesem Sommer wurden quasi alle Gewerbetreibende unter Generalverdacht gestellt,
Steuerbetrüger zu sein. Um der vermeintlichen Abgabenhinterziehung Einhalt zu gebieten,
wurde die sogenannte Registrierkassenpflicht eingeführt. Diese gilt für alle Unternehmer
mit einem Jahresumsatz über € 15.000,- und Barumsätzen über € 7.500,- und beginnt
ab dem 1. Jänner 2016.
Ausgenommen sind Betriebe die, unter die „kalte Hände“-Regelung fallen – z.B.: Maroni-
brater, Christbaumhändler, Obst- und Gemüseverkäufer im Freien. Diese brauchen erst
ab einem Jahresumsatz von € 30.000,- Euro eine Registrierkasse.
Für Registrierkassenhändler ist das jedenfalls das Geschäft ihres Lebens und sie werben
auch dementsprechend um die zwangsbeglückte Kundschaft. Eine Firma ist uns mit
ihrer Werbung besonders ins Auge gestochen.
Die Firma. „Orderbird“ .versucht mit dem Slogan:. „Registrierkassapflicht umgehen!“ ihre
Produkte an den Mann bzw. Frau zu bringen. Diese Ankündigung ist schlichtweg falsch
und irreführend. Falsch und irreführend deswegen, da es keinen – zumindest gesetzes-
konformen – Weg gibt, diese Pflicht zu umgehen.
Begibt man sich auf die Webseite der Firma „Orderbird“ wird einem relativ schnell klar,
dass die großspurige Ankündigung „Registrierkassapflicht umgehen!“ nicht hält. Wir sind
uns sicher, dass auch das Management von „Orderbird“ den Erlass zur Registrierkassen-
pflicht kennt.
Auch die Ankündigung „günstig“ darf man durchaus differenziert betrachten. Leistungs-
fähige Registrierkassen bekannter Marken bewegen sich um die € 1.000,-. Stellt man
diese dem Preis von „Orderbird“ für das System „Pro“ mit monatlich € 49,- (Jahreslizenz
€ 490,-) gegenüber, ist man ab dem dritten Jahr mit einer normalen, online unabhäng-
igen Registrierkasse bereits im Plus.
Beim angepriesenen kostenlosen System „Free“ handelt es sich lediglich um ein Test-
version zum Probieren. Das bedeutet, dass diese Version nicht den Anforderungen der
Finanz entspricht und daher im Geschäftsbetrieb nicht eingesetzt werden kann.
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2015-12-24
War die kurze Vorlaufzeit beabsichtigt,
um kräftig abkassieren zu können?
Im Sommer dieses Jahres wurden Österreichs Unternehmer(innen) quasi unter den
Generalverdacht gestellt, Steuerbetrüger(innen) zu sein. Unter dem Titel „Betrugs-
bekämpfung“ wurde die Registrierkassenpflicht eingeführt, mit der an die 1,9 Mrd €
„verdient“ werden soll.
Die Registrierkassenpflicht trifft alle Unternehmen, die mehr als € 7.500,– Barumsätze
(inkl. Bankomat- oder Kreditkartenzahlung) tätigen. Ausnahme ist die Kalte-Hände-
Regelung. Darunter versteht man Umsätze im Freien, die eine Jahresumsatzgrenze
von € 30.000,– nicht überschreiten.
Der Beginn der Registrierkassenpflicht ist der 1. Jänner 2016 – und damit beginnt das
Dilemma. Bei den von der Finanz geforderten Registrierkassen handelt es sich nämlich
nicht um jene Kassen im herkömmlichen Sinn. Denn ab 1. Jänner 2017 sind Registrier-
kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zu versehen und dass, obwohl
derzeit (Stand 1. Oktober 2015) noch keine gesicherten Informationen, wie die diese
Sicherungseinrichtung aussehen soll, vorhanden sind.
Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder empfehlen ihren Klienten, sich bei Anschaff-
ung einer Registrierkasse eine Händlerbestätigung ausstellen zu lassen, in der bestätigt
wird, dass die Kasse auch den Anforderungen ab dem 1. Jänner 2017 entspricht.
Aber sei wie es sei, wir haben uns auf die Suche nach Registrierkassen gemacht, welche
die gesetzlichen Anforderungen der Finanz, im Hinblick auf den 1. Jänner 2017 erfüllen.
Zwar finden sich auf der Webseite der WKO zahlreiche Angebote für Registrierkassen,
jedoch handelt es sich teilweise um völlig unbekannte oder Hinterhof-Firmen, die in
irgendwelchen Wohnblocks logieren. Diese Firma wollen (oder können) auch keine
Händlerbestätigungen ausstellen.
Die WKO teilte uns gegenüber mit, dass es sich bei den Einträgen auf ihrer Webseite
um keine Empfehlungen handelt und auch keine Gewährleistung auf Richtigkeit ge-
geben werden kann, da sich diese Firmen selbst eintragen. Bekanntere Unternehmen
bieten großteils reine Softwarelösungen (Einträge via App, Tablet etc.) an. Von einer
derartigen Lösung wurde uns aber von Spezialisten abgeraten, da einerseits die Hand-
habung umständlich ist und andererseits die Daten in irgendwelchen Clouds lagern
und daher ein unberechtigter Zugriff nicht ausgeschlossen werden kann.
Trotz umfangreicher Recherchen gelang es uns nur einen (!1) namhaften Anbieter in
Wien ausfindig zu machen, der eine physische Registrierkasse anbietet und auch eine
Garantie (Händlerbestätigung) abgibt, dass diese den Anforderungen der Finanz ab
dem 01. Jänner 2017 entspricht. Allerdings kündigt dieser schon massive Liefereng-
pässe an.
Mit diesen Tatsachen konfrontierten wir einen Pressesprecher des Bundesministeriums
für Finanzen. Dem waren die Probleme natürlich gar nicht bekannt und verwies auf
die (Anm. d. Red. „unsichere“) Verwendung einer App. Wie wenig man im BMF in-
formiert ist beweist auch die Tatsache, dass man dort die Kosten für die Anschaffung
bzw. Umrüstung einer „einfachen“ Registrierkasse mit entsprechendem Sicherheits-
system mit 400,- bis 1.000,- Euro offeriert. Wir haben recherchiert, dass eine solche
„einfache“ (gesetzeskonforme) Kasse – ohne Umrüstung – erst bei 1.200,- Euro be-
ginnt. Nach oben sind natürlich (fast) keine Grenzen gesetzt.
Auf die Frage warum es seitens der Finanz keine Liste gäbe, in der rechtskonforme
Registrierkassen angeführt werden, erhielten wir die Antwort, dass das Finanzminis-
terium keine Reklame machen wolle. Das erstaunt uns, da es beispielsweise für die
steuerliche Abschreibung von Klein-Lkw sehr wohl eine Liste der Finanz gibt, in der
Marken und Typen angeführt werden.
Jedenfalls erscheint es uns, als ob hier seitens der Finanz Nägel ohne Köpfe gemacht
wurden. Denn einem derartiges Monsterprojekt (es müssen tausende Betriebe mit
Registrierkassen nachrüsten) lediglich eine Vorlaufzeit von einem halben Jahr zu geben,
ist in der Tat erstaunlich. Es werden unzählige Unternehmen (auf Grund von Liefereng-
pässen) gar nicht in der Lage sein, ab 1. Jänner 2016 den gesetzlichen Bestimmungen
der Finanz nachzukommen.
Wir schließen es auch nicht aus, dass diese extrem kurze Vorlaufzeit beabsichtigt war,
um kräftig abkassieren zu können. Dies folgern wir aus folgenden Zeilen auf der Web-
seite des BMF:
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2015-11-09