Finanzpolizei ahndet 190 Vergehen bei EM-Public Viewings

Für 131 arbeitsrechtliche Verstöße und 59 Registrierkassenverstöße 630.000 Euro Strafen beantragt

Bereits zu Beginn der Fußball-Europameisterschaft kündigte die Finanzpolizei an, Schwerpunktkontrollen bei Public Viewings durchzuführen. Nun liegt die Bilanz vor, die zeigt, dass nicht alle Betriebe einen „Fair Play“-Gedanken bei ihren Geschäften an den Tag gelegt haben: Bei 170 kontrollierten Unternehmen wurden insgesamt 131 arbeitsrechtliche Verstöße und 59 Übertretungen bei Registrierkassen festgestellt. Den Betrieben drohen Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 350.000 Euro und Finanzstrafen in einer Maximalhöhe von bis zu 280.000 Euro.

„Wer sich nicht an die Spielregeln hält und sich dadurch einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft, muss mit den Konsequenzen in Form von Geldstrafen rechnen. Die Arbeit der Finanzpolizei trägt damit wesentlich zum Schutz der ehrlichen Betriebe bei“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Die Finanzpolizei kontrollierte im Rahmen der Schwerpunktaktion vor allem Gastronomiebetriebe, aber auch Securityfirmen, Wettanbieter und Fanartikelverkäufer standen im Fokus. An 91 Einsatzorten in ganz Österreich wurden so insgesamt 170 Betriebe von 234 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzpolizei überprüft. Dabei stellten die
Finanzbediensteten u.a. 84 Übertretungen nach dem ASVG, 30 nach dem Arbeitszeitgesetz, 9 nach dem Ausländer-Beschäftigungsgesetz, 7 nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz sowie eine nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz fest. Darüber hinaus wurden in 4 Fällen Verstöße gegen die Gewerbeordnung aufgedeckt.

Auch mit den Registrierkassen nahmen es nicht alle Betriebe so genau: Insgesamt 55 Verstöße wurden hier aufgedeckt, die meisten (24) betrafen die Nichterteilung von Kassenbelegen bzw. wurde in 12 Fällen die Registrierkasse einfach nicht verwendet. In 6 Fällen war die gesetzlich vorgeschriebene Registrierkasse nicht einmal vorhanden.

Für die betroffenen Betriebe gibt es nun ein bitteres Nachspiel: Ihnen drohen Strafen in einer Gesamthöhe von bis zu 630.000 Euro.

*****

Registrierkassenpflicht umgehen?!


Leere Versprechung bzw. nicht haltbare Ankündigung

In  diesem  Sommer  wurden  quasi  alle  Gewerbetreibende unter  Generalverdacht gestellt,
Steuerbetrüger zu sein. Um der vermeintlichen Abgabenhinterziehung Einhalt zu gebieten,
wurde  die  sogenannte  Registrierkassenpflicht  eingeführt.  Diese  gilt für alle Unternehmer
mit  einem  Jahresumsatz  über  € 15.000,-  und  Barumsätzen  über  € 7.500,- und beginnt
ab dem  1. Jänner 2016.
Ausgenommen sind Betriebe die, unter die  „kalte Hände“-Regelung fallen –  z.B.: Maroni-
brater,  Christbaumhändler,  Obst- und Gemüseverkäufer im Freien.  Diese brauchen erst
ab einem Jahresumsatz von € 30.000,- Euro eine Registrierkasse.
Für Registrierkassenhändler ist das jedenfalls das Geschäft ihres Lebens und sie werben
auch  dementsprechend  um  die  zwangsbeglückte  Kundschaft.   Eine  Firma ist uns mit
ihrer Werbung besonders ins Auge gestochen.
Die Firma. „Orderbird“ .versucht mit dem Slogan:. „Registrierkassapflicht umgehen!“ ihre
Produkte  an den Mann bzw. Frau zu bringen.  Diese Ankündigung ist schlichtweg falsch
und irreführend.  Falsch und irreführend deswegen,  da es keinen – zumindest gesetzes-
konformen – Weg gibt, diese Pflicht zu umgehen.
Begibt  man  sich  auf  die Webseite der Firma  „Orderbird“  wird  einem relativ schnell klar,
dass  die  großspurige Ankündigung „Registrierkassapflicht umgehen!“ nicht hält.  Wir sind
uns sicher,  dass auch das Management von „Orderbird“  den Erlass zur Registrierkassen-
pflicht kennt.
Auch die Ankündigung „günstig“ darf man durchaus differenziert betrachten.  Leistungs-
fähige  Registrierkassen  bekannter  Marken bewegen sich um die € 1.000,-.  Stellt man
diese dem Preis von „Orderbird“ für das System „Pro“ mit monatlich € 49,- (Jahreslizenz
€ 490,-) gegenüber,  ist man ab dem dritten Jahr mit einer normalen,  online unabhäng-
igen Registrierkasse bereits im Plus.
Beim angepriesenen kostenlosen System  „Free“  handelt es sich lediglich um ein Test-
version zum Probieren. Das bedeutet, dass diese Version nicht den Anforderungen der
Finanz entspricht und daher im Geschäftsbetrieb nicht eingesetzt werden kann.
*****
2015-12-24

Engpässe bei Registrierkassen


War die kurze Vorlaufzeit beabsichtigt,

um kräftig abkassieren zu können?

Im Sommer dieses  Jahres wurden Österreichs Unternehmer(innen) quasi unter den
Generalverdacht gestellt,  Steuerbetrüger(innen) zu sein.   Unter dem Titel „Betrugs-
bekämpfung“  wurde die Registrierkassenpflicht eingeführt,  mit der an die 1,9 Mrd €
„verdient“  werden soll.
Die Registrierkassenpflicht trifft alle Unternehmen, die mehr als € 7.500,– Barumsätze
(inkl.  Bankomat- oder Kreditkartenzahlung) tätigen.   Ausnahme  ist  die Kalte-Hände-
Regelung.   Darunter versteht man Umsätze im Freien,  die eine Jahresumsatzgrenze
von € 30.000,– nicht überschreiten.
Der  Beginn  der  Registrierkassenpflicht  ist der  1. Jänner 2016 – und damit beginnt das
Dilemma.  Bei den von der Finanz geforderten Registrierkassen handelt es sich nämlich
nicht um jene Kassen im herkömmlichen Sinn. Denn ab 1. Jänner 2017 sind Registrier-
kassen  mit  einer  technischen  Sicherheitseinrichtung  zu  versehen und dass,  obwohl
derzeit  (Stand 1. Oktober 2015)  noch  keine gesicherten Informationen,  wie die diese
Sicherungseinrichtung aussehen soll, vorhanden sind.
Steuerberater  und  Wirtschaftstreuhänder  empfehlen ihren Klienten,  sich bei Anschaff-
ung einer Registrierkasse eine Händlerbestätigung ausstellen zu lassen, in der bestätigt
wird,  dass die Kasse auch den Anforderungen ab dem 1. Jänner 2017 entspricht.
Aber sei wie es sei, wir haben uns auf die Suche nach Registrierkassen gemacht, welche
die  gesetzlichen Anforderungen der Finanz,  im Hinblick auf den 1. Jänner 2017 erfüllen.
Zwar  finden  sich  auf  der  Webseite der WKO zahlreiche Angebote für Registrierkassen,
jedoch  handelt  es  sich  teilweise  um  völlig  unbekannte  oder  Hinterhof-Firmen, die in
irgendwelchen  Wohnblocks  logieren.   Diese  Firma  wollen  (oder können)  auch  keine
Händlerbestätigungen ausstellen.
Die  WKO  teilte  uns gegenüber mit,  dass es sich bei den Einträgen auf ihrer Webseite
um  keine  Empfehlungen  handelt  und  auch keine Gewährleistung auf Richtigkeit ge-
geben werden kann, da sich diese Firmen selbst eintragen.   Bekanntere Unternehmen
bieten  großteils  reine  Softwarelösungen  (Einträge via App, Tablet etc.) an.   Von einer
derartigen Lösung wurde uns aber von Spezialisten abgeraten, da einerseits die Hand-
habung  umständlich  ist  und  andererseits  die  Daten in irgendwelchen Clouds lagern
und daher ein unberechtigter Zugriff nicht ausgeschlossen werden kann.
Trotz  umfangreicher Recherchen gelang  es  uns  nur einen  (!1)  namhaften  Anbieter in
Wien  ausfindig  zu machen,  der eine physische Registrierkasse anbietet und auch eine
Garantie  (Händlerbestätigung)  abgibt,  dass  diese  den  Anforderungen  der Finanz ab
dem  01. Jänner 2017  entspricht.   Allerdings  kündigt  dieser schon massive Liefereng-
pässe an.
Mit diesen Tatsachen konfrontierten wir einen Pressesprecher des Bundesministeriums
für  Finanzen.   Dem  waren die  Probleme natürlich gar nicht bekannt und verwies auf
die  (Anm. d. Red. „unsichere“)  Verwendung  einer  App.   Wie  wenig  man im BMF in-
formiert  ist  beweist auch die Tatsache,  dass man dort die Kosten für die Anschaffung
bzw.  Umrüstung einer  „einfachen“  Registrierkasse mit entsprechendem Sicherheits-
system mit  400,- bis 1.000,-  Euro offeriert.   Wir haben recherchiert, dass eine solche
„einfache“  (gesetzeskonforme)  Kasse – ohne Umrüstung – erst bei  1.200,-  Euro be-
ginnt.  Nach oben sind natürlich (fast) keine Grenzen gesetzt.
Auf  die  Frage  warum  es seitens der Finanz keine Liste gäbe,  in der rechtskonforme
Registrierkassen  angeführt  werden,  erhielten wir die Antwort, dass das Finanzminis-
terium  keine Reklame machen wolle.   Das erstaunt uns, da es beispielsweise für die
steuerliche  Abschreibung  von Klein-Lkw sehr wohl eine Liste der Finanz gibt,  in der
Marken und Typen angeführt werden.
Jedenfalls  erscheint  es  uns,  als ob hier seitens der Finanz  Nägel ohne Köpfe gemacht
wurden.    Denn  einem  derartiges   Monsterprojekt  (es  müssen  tausende  Betriebe  mit
Registrierkassen nachrüsten)  lediglich eine Vorlaufzeit von einem halben Jahr zu geben,
ist  in  der Tat erstaunlich.   Es werden unzählige Unternehmen  (auf Grund von Liefereng-
pässen)  gar nicht in der  Lage sein,  ab 1. Jänner 2016 den gesetzlichen Bestimmungen
der Finanz nachzukommen.
Wir schließen es auch nicht aus, dass diese extrem kurze Vorlaufzeit beabsichtigt war,
um kräftig abkassieren zu können. Dies folgern wir aus folgenden Zeilen auf der Web-
seite des BMF:
*****
2015-11-09

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten