Unerwünschte Werbung


Schmutzverursachung durch Reklamezettel

Wer kennt sie nicht,  die Reklamezettel-Flut  welche meist von ausländischen Mitarbeiter-
(innen)  diverser Zettelverteilungsfirmen,  in Wohnhäusern verursacht wird?  In denWin-
termonaten und an  Regentagen ist  es besonders arg,  wenn sich die,  in die Gänge hin-
eingetragene Nässe mit den meist schon am Boden liegenden  Werbematerial vermischt.
Aus diesem  Grund haben etliche  Hausbesitzer und Verwaltungen ein striktes Verteilungs-
verbot von Reklamematerial in ihren Häusern erlassen. Meist wird mit Aufklebern oder Pla-
katen darauf hingewiesen, dass im Haus das Verteilen von Werbematerial verboten ist.

Feibra ignoriert Verteilungsverbot

Auch ein Hausbesitzer im 10. Wiener Gemeindebezirk, brachte unübersehbar zwei Plakate
(A4- Format) an der  Hauseingangs- und an der  Hoftüre an,  da er von  der Verschmutz-
ung seines Hauses, welche durch das Reklamematerial verursacht wurde, entgültig genug
hatte.
Foto: ®erstaunlich.at
Die meisten Zettelverteilerfirmen halten sich daran,  allerdings gibt es einige die ein solches
Verbot einfach ignorieren. Die Firma Feibra dürfte eine von diesen Firmen sein die glauben,
dass Häuser nur zum Zwecke der Reklamezettel-Verteilung erbaut worden sind.
Foto: ®erstaunlich.at

Missachtung fremden Eigentums

Es ist schon erstaunlich, wie die Firma „Feibra“ das Eigentum von fremden Leuten missach-
tet. Denn diese Firma verteilte unbeirrt weiterhin Reklame im betroffenen Haus, obwohl ein
Verteilungsverbot vom  Hausinhaber erlassen wurde.  Dieser rief  heute in der zuständigen
Filiale (03) des Unternehmens an und wies auf den Missstand hin.  Ein Herr N.  (Name der
Red. bekannt)  meinte daraufhin,  der Hausinhaber  müsse Feibra  schriftlich verständigen,
wenn er keine Reklameverteilung im Hause wünscht.
Da fragen wir uns „geht´s noch?“.  Wer glaubt  Feibra zu sein um Forderungen stellen zu
können. Der betroffene Hausbesitzer ist jedenfalls dazu entschlossen, eine Besitzstörungs-
klage  einzubringen,  falls die  Werbefirma nochmals  Reklamematerial in  seinem Haus ver-
teilt.

Firmen bezahlen für Entsorgung

Es ist auch erstaunlich,  wie Feibra mit dem,  zur Verteilung  anvertrauten Werbematerial
umgeht.  In  Häusern  wo  ein  Verteilungsverbot besteht,  landen  die  Reklamezettel mit
Sicherheit im Altpapiercontainer, nachdem sie der Reinigungsdienst oder der Hausmeister
von den Türen entfernt hat.
Foto: ®erstaunlich.at
Im vorliegenden Fall dürfen sich die Firmen „Mc Donald´s“ und ZGONC“ erfreuen, dass
sie für die Verteilung zwar bezahlt haben,  allerdings ihre  Produktankündigungen unge-
sehen im Altpapiercontainer entsorgt wurden.  Erstaunlich wie die  Firma Feibra ihre Ge-
schäfte mit dem Reklamezettel verteilen betreibt.
*****

2011-03-04
 

Adolf Hitler


Massenmörder in der Opernpassage präsent

Bei unserem Streifzug im WWW, haben wir auf dieser „Webseite“ eine wirklich erstaunliche
Geschichte entdeckt. In einem Geschäft im 1.Wiener Gemeindebezirk, genauer gesagt in der
Opernpassage, hängt das Konterfei des größten Massenmörders des vorigen Jahrhunderts.


(Fotoquelle: http://rosalie68.mywoman.at/)

Erstaunliche Gesetzesauslegung

Ja werte Leserin und werter Leser Sie sehen richtig. Inmitten der Weltmetropole Wien werden
Adolf Hilter-Bilder zum Verkauf angeboten. Wir haben nicht schlecht gestaunt und dachten
uns, dass das nicht Rechtens sein kann.

Leider wurden wir eines Besseren belehrt. In den einschlägigen Gesetzen ist zwar die Ver-
herrlichung des „Dritten Reiches“ verboten, jedoch nicht der Verkauf von Bildern, Büchern
oder anderer perverser Andenken. Der Verkauf dieser Dinge ist nicht gesetzeswidrig und fällt
erstaunlicher Weise unter Geschichte.

Keine Reklame für Wien

Interessant wäre, was sich wohl die zahlreichen Touristen denken, wenn sie in der Welt- und
Fremdenverkehrsstadt Wien an dieser Auslage vorbeigehen und das Konterfei von Adolf Hitler
erblicken.

*****

2009-12-13
  

Stalking

 

Das Gesetz

Was versteht man eigentlich unter dem Begriff Stalking ?  Nun der Gesetzgeber hat es
mittels dem § 107a des StGB auf den Punkt gebracht.
 
§ 107a StGB  Beharrliche Verfolgung
  
(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu
     einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebens-
     führung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt


1) ihre räumliche Nähe aufsucht,
2) im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommuni
    kationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für
    sie bestellt oder
4) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt
    aufzunehmen.
(Quelle)  http://www.jusline.at/107a_Beharrliche_Verfolgung_StGB.html
Zu Absatz 1. Das Aufsuchen der räumlichen Nähe:
  
Darunter ist das Auflauern, wie z.B. sich vor dem Haus des Opfers aufzuhalten, oder über-
triebene Präsenz, wie etwa in der Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte der gestalkten
Person, zu verstehen.
Zu Absatz 2. Beharrliches Verfolgen im Wege einer Telekommunikation, unter
Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte:
  
Bei diesen Formen des Herstellens von mittelbarem Kontakt zum Opfer, ist insbesondere an
telekommunikative  Hilfsmittel zu denken.
Hier fallen insbesondere der mittelbare Kontakt  zum Opfer durch Telefonanrufe, E-Mails
oder SMS darunter.
Auch die Kontaktaufnahme durch Briefe, Paketsendungen oder etwa auch das Hinterlassen von
Nachrichten an der Auto-Windschutzscheibe fallen unter diesen Absatz.
Über Dritte wird der Kontakt hergestellt, indem der Täter über Angehörige oder sonstige
Personen, beispielsweise Arbeitskollegen des Opfers mit diesem in Verbindung tritt.        
Zu Absatz 3. Bestellung von Waren oder Dienstleistungen

Die Erfüllung des Tatbestandes ist hier die Aufgabe, Bestellungen von Waren oder Dienst-
leistungen durch den „Stalker“ unter Verwendung personenbezogener Daten des Opfers .
Sollte eine Bereicherungsabsicht des Täters bestehen, kommt der Tatbestand des Betrugs zur
Anwendung.
 
Zu Absatz 4. „Stalking“ in Form der Veranlassung Dritter, mit dem Opfer Kontakt
aufzunehmen.
Hier ist als mögliche Tathandlung das Schalten von Zeitungsannoncen in Erwägung zu ziehen.
So könnte etwa der Täter selbst eine Kontaktanzeige mit dem Angebot sexueller Dienstleist-
ungen aufgeben und dort die Telefonnummer des Opfers anführen.
(Informationsquelle: Vereinigung der Juristen der österreichischen Sicherheitsbehörden)

Stalker wollen Kontakt erzwingen

In der Praxis sieht dann diese „beharrliche Verfolgung“ meist so aus, dass der Stalker,
Briefe, E-Mails oder SMS direkt an sein Opfer oder deren unmittelbarer Umgebung, wie
z.B. Freunde, Arbeitskollegen, etc. schickt, um eine Kontaktaufnahme zu erzwingen.
 
Häufiges Erscheinen in der Nähe der Wohnung oder am Arbeitsplatz des Opfers, sowie
Telefonterror gehören ebenfalls zu den Methoden eines Stalkers. 

 

Auch unerwünschte Geschenke und schriftliche Liebesbezeugungen stehen an der Tages-
ordnung. Stalking tritt meistens dann auf, wenn Liebe oder Bewunderung in Gewalt oder
Belästigung umschlägt.

Grazer Studie

Durch eine Studie der Universität Graz wurde erhoben, dass Stalking auch bei uns in
Österreich, ein beträchtliches Problem darstellt.
In dieser Studie wird bestätigt, dass Stalking zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung
der gesundheitlichen und sozialen Lebensqualität führen kann und nicht bagatellisiert werden
darf.
Eine sehr interessante Studie über Stalking und Stalker finden Sie unter folgendem Link:
https://online.meduni-graz.at/mug_online/edit.getVollText?pDocumentNr=15152
Für uns sind Stalker geistig kranke Menschen, die unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen sollten, bevor sie noch mehr Schaden anrichten.
Stauni
  
2009-06-03
   

Der Beobachter

Politik in der Familie

Da sich die  Meisten ohnehin zur Zeit mit tagespolitischen Themen auseinander-
setzen, verbleiben wir noch etwas in der Familienpolitik.
Auch das ist ein wichtiges Thema, den Politik fängt bereits in der Familie an.
 
Eine gesunde politische Struktur, soll das Zusammenleben von Menschen regeln
und das gilt auch im Familienverband.
  
Wir haben bereits in zwei Beiträgen von der bedauernswerten jungen Dame
Anastasiya S. berichtet und waren gar nicht erstaunt, dass auf der Website des
Herrn Hans L. folgende Notiz erschienen ist.

—————————————————————————————————

01.06.2009  17h58
 
Neben verschiedenen anderen Foren und Medien in welchen über diese Website
berichtet wird, beobachte ich seit gestern auch „Erstaunlich Das Internet Medium“.
 
Der Autor berichtet – wie könnte es auch anders sein – manipulativ und unter Aus-
lassung wesentlicher Teile der Geschichte der A.S. Es entsteht damit ein teilweise
anderes Bild als es den Gegebenheiten entspricht! Soll sein.
 
Auch möchte er ein Interview mit A.S. durchführen und darüber berichten!
Für diesen Fall, kann er sich ruhig an mich wenden. Ich habe schon lange Fragen an
A.S. Vielleicht lässt er sich von mir einige Fragen vorlegen. Wäre sicher interessant!
 
Ansonsten kann man an den spärlichen Kommentaren der User sehen dass die Be-
richterstattung keinen vom Hocker reißt.
 
Am Titel sollte man etwas über die Blattlinie erfahren können, doch muss man sich
dazu erst anmelden. Das lass ich lieber.
—————————————————————————————————–
 
Diese Notiz nehmen wir zu Anlass, Herrn Hans L. einen offenen Brief zu
schreiben:
 
Es ehrt uns sehr, dass wir von Ihnen beobachtet werden. Offensichtlich haben unsere
Beiträge Ihr Interesse in irgendeiner Form geweckt.
    
Vielleicht suchen Sie auch nur einen klagefähigen Inhalt in unseren Beiträgen.
Das schließen wir daraus, da Sie sich in Ihrer Website sehr klagefreudig darstellen.
Auf jeden Fall wünschen wir  Ihnen beim Suchen viel Spaß.

Sie unterstellen uns „manipulative“ Berichterstattung, unter Auslassung wesentlicher
Teile der Geschichte.

Das ist unrichtig Herr L., wir haben lediglich die für uns erstaunlichsten Berichte Ihrer
Website „wortwörtlich“ wiedergegeben. Auch von einer Auslassung kann keine Rede
sein, den wir haben sogar einen Link zu Ihrer Seite gesetzt.

So kann sich der geneigte Leser selbst überzeugen, was Sie virtuell von sich geben.
Außerdem wird es Ihnen wieder jede Menge an „Zugriffe“ gebracht haben, über die
Sie doch stets höchst erfreut sind und demonstrativ veröffentlichen.

Sie können uns aber getrost glauben, dass diese Zugriffe nicht als Erfolg Ihrer
Berichterstattung zu verbuchen sind, sondern das die Leser nach dem Sie Ihre Seite
gelesen haben, ein grosses  Mitleid mit Frau Anastasiya S. verspüren.
Auch sind Sie im Irrglauben wenn Sie annehmen, dass spärliche Kommentare auf eine
uninteressante Berichterstattung schließen lässt.
Werter Herr Hans L., in Ihrem Fall gibt es kaum noch etwas zu kommentieren.
   
Unsere Leser und Leserinnen haben dementsprechendes Niveau und halten es offen-
sichtlich für angebracht, sich jeglichen Kommentars  Ihrer Person zu enthalten.

 Es steht Ihnen aber auch frei, bei uns einen Kommentar zu hinterlassen. Wie Sie
bereits richtig erkannt haben, ist jedoch eine Registrierung erforderlich.

Schlussendlich werden vermutlich die Gerichte in der Angelegenheit Hans L.
gegen Anastasiya S. das letzte Wort haben und das ist auch gut so.
  
Stauni
  
2009-06-02
   

Neuer AKH-Skandal ? TEIL 2

 

Viele Zuschriften

Nach der Veröffentlichung unseres gestrigen Beitrages „Neuer AKH-Skandal?“, haben
wir zahlreiche E-Mails erhalten.
Dies hat uns veranlasst, etwas tiefer in diese Materie einzutauchen und haben dabei
erstaunliche Tatsachen zu Tage gefördert.

Zum Treffen zwingen

Hans L. hat immer wieder versucht, Kontakt mit seiner Adoptivtochter aufzunehmen.
Diese dürfte aber sehr gute Gründe gehabt haben, ihrem Adoptivvater aus dem Wege
zu gehen.
Auf Grund unserer Recherche, dürften diese Gründe auch klar auf der Hand liegen.

Hans L. beschreibt ein „Geschehen“ vom 05.04.2007 in seiner Website:

 
—————————————————————————————————————————
Wie schon öfters, hatte A.S. einem Termin zwecks Treffen mit mir vereinbart und hochheilig
versichert dass sie tatsächlich kommen würde.
Sie kam natürlich nicht zum vereinbarten Treffpunkt im Cafe des AKH um 13h.
Da ich mittlerweile gewohnt war dass sie sich nur mittels Lügen per Telefon, aber keineswegs
von Angesicht zu Angesicht zu rechtfertigen im Stande war,  beschloss ich, sie zu einem Ge-
spräch zu zwingen.
Ich ging in ihr Labor welches unbeaufsichtigt war, und nahm von ihrem Arbeitsplatz den von
mir finanzierten, ihr zu Verfügung gestellten Rucksack samt Inhalt an mich und verlies unbe-
helligt das Labor!
Dazu möchte ich anfügen, dass nicht nur der Rucksack selbst, sondern auch sämtlicher Inhalt
von meiner Gattin und mir finanziert wurde.
Ich hinterlies ein Schreiben auf dem Laborplatz. Inhalt: Ich habe diesen Rucksack an mich
genommen, da er mein Eigentum ist und sie mich am Handy zwecks persönlichem Gespräch
und Übergabe des Rucksacks erreichen könne. Es war mir klar, dass sich im Rucksack die
Schlüssel zu ihrem damaligen Unterschlupf in der Anzengrubergasse 11 im 5. Bezirk befinden
würden.
——————————————————————————————————————————-

Resümee

Wir halten fest, Herr Hans L. begibt sich ins AKH um A.S. zu einem Gespräch zu zwingen.
Nachdem er sie nicht antrifft, begibt er sich auf den von ihm „finanzierten“ Arbeitsplatz und
nimmt den von ihm „finanzierten“ Rucksack, mit persönlichen Inhalt und Wohnungs-
schlüsseln der A.S. an sich.

Er hinterlässt ein Schreiben das sie die Rückgabe ihres Rucksackes, nur mit einem persön-

lichen Gespräches erreichen kann. Es war ihm auch bewusst, dass er nun im Besitz der
Wohnungsschlüsseln von A.S. war.

Verängstigt

Anastasyia S. war nun verzweifelt  und verabredete sich mit Hans L. in einem Cafe in der
SCS.  Da sie offensichtlich Angst hatte, ließ sie sich von einem Kriminalbeamten zu diesem
Treffen begleiten.

Polizei beschuldigt

Eine ganz normale Handlung einer verängstigten jungen Frau.  Herr Hans L. sieht das natur-
gemäß wieder etwas anders. Da die Amtshandlung offensichtlich nicht so verläuft wie er sich
es vorgestellt hat, beschuldigt er den Polizeibeamten in seiner Website wortwörtlich:

—————————————————————————————————————————–
ICH BESCHULDIGE HIERMIT DEN CHEFINSPEKTOR DER BEEINFLUSSUNG UND
MANIPULATION VON ZEUGEN INFOLGE PRIVATER INTERESSEN!

Gleichzeitig stelle ich fest, dass von diesem Chefinspektor, eine nicht genehmigte Ortung

meines damals verwendeten Handys veranlasst und durchgeführt wurde!
—————————————————————————————————————————-
Soviel zum Rechtsempfinden des Herrn Hans L.
  

WEGA wäre besser gewesen

Hätte Anastasyia S. zum damaligen Zeitpunkt den Vorfall vom 09.Mai 2007 erahnen
können, wäre es für sie besser gewesen, sich zum Treffen mit ihrem Adoptivvater
von einem Spezialkommando der Polizei begleiten zu lassen.  

Der vorläufige Höhepunkt

Werte Leserin und werter Leser !
In nachfolgende Links können Sie einsehen, was sich an dem besagten 09.Mai 2007 ereignet hat.

http://wien.orf.at/stories/218555/

http://www.vol.at/news/co:austria:panorama/artikel/bombendrohung-gegen-krone-pressehaus/cn/news-20070509-06365669

http://www.news.at/articles/0719/10/172603/bombendrohung-wien-doebling-taeter-rueckkehr-stieftochter

Wer fürchtet sich vor Klagen ?

Da ist es doch mehr als erstaunlich, dass dieser Mann in seiner Website ankündigt,
auf rein gehässige oder provokativ angelegte Beiträge nicht eingehen, sondern allenfalls
klagen wird.

Er rät noch allen Usern, sich an eventuelle Hinweise seinerseits zu halten um Klagen zu vermeiden.

Was auch immer dieser erstaunliche Satz aussagen soll, so hoffen wir das Herr Hans L. diesen

irgendwann für „Normalsterbliche“ erläutern wird.

Stauni

  
2009-06-01
  

Neuer AKH-Skandal ?

 

Äusserst erstaunliche Website

Von einem Leser wurden wir auf folgende Website aufmerksam gemacht:
http://akh-derkriminalfall.info/
Wer nun einen neuen AKH-Skandal vermutet liegt falsch. Normalerweise machen wir für
so eine Seite keine „Reklame“ indem wir sie in einem Beitrag namentlich anführen,
jedoch ist diese derart erstaunlich, sodaß wir keine andere Wahl haben.

Vorbereitung

Um Sie vorzubereiten was Sie auf dieser Website erwartet, schildern wir Ihnen eine Kurz-
version des Inhaltes.

Hans L., der Betreiber dieser Seite, war anfangs der 80er Jahre an der US-Botschaft
in Moskau beschäftigt. Dort lernte er seine Frau Ludmilla kennen, die er 1982
heiratete.
 
In diesem Zeit heirateten auch die leiblichen Eltern seiner späteren Adoptivtochter Anastasiya S.

Das Mädchen wurde im Februar 1983 geboren und der leibliche Vater von dieser, ist der Cousin
seiner Gattin.

Adoption

Da zwischen den beiden Ehepaaren offensichtlich ein sehr gutes Verhältnis herrschte
und im Heimatland von Anastasiya S. keine Zukunftsaussichten gegeben waren,
entschlossen sich die vier, dass das Mädchen von Hans und Ludmilla L. adoptiert
werden soll.

Ein nobler Zug von Herrn Hans L., auch in Anbetracht das zwischen seiner Gattin und dem

leiblichen Vater eine Blutsverwandtschaft bestand.
Es wurden hier zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Das kinderlose Ehepaar L.
hatte auf einmal eine Tochter und die Gattin von Hans L. konnte einer Blutsverwandten eine
sichere Zukunft bieten.

Im Juli 2002 war es dann endlich soweit. Die Adoptivtochter von Hans und Ludmilla L.,

Anastasiya S. traf in Wien ein.
Die junge Dame entwickelte sich prächtig und setzte auch alles daran, ein wertvolles Mitglied
der Gesellschaft zu werden.

Musterbeispiel an Integration

Sie studierte an der Akademie für „Medizinisch Technische Analytiker“  und schloss im
September 2006 mit “Auszeichnung“ ab. Seitdem arbeitet sie im Forschungslabor des AKH,
an der Universitätsklinik für Innere Medizin III.

Liebe und Flucht

Im Dezember 2006 passierte nun das, was früher oder später in jeder Kind/Eltern –
Beziehung passiert.
Die junge Dame, inzwischen 23 Jahre alt geworden, verliebte sich in einen Mann.
Diese neue Situation missfiel dem Hans L. ganz offensichtlich.

Es dürfte in der Folge dann zu derartigen Spannungen im Elternhaus gekommen sein, was

Anastasiya S. dazu veranlasst hatte, dieses im März 2007 in einer Nacht- und Nebelaktion
fluchtartig zu verlassen.

Wir wissen nicht was genau vorgefallen ist, jedoch dürften die Spannungen derart
groß gewesen sein, das sich Anastasiya S. vorerst entschlossen hatte, jeglichen
Kontakt mit ihren Adoptiveltern abzubrechen.

In der Ehre gekränkt ?

Da war natürlich „Feuer am Dach“ des Herrn Hans L. Wie konnte sich seine Adoptiv-
tochter erdreisten, mit 23 Jahren eigene Entscheidungen zu treffen ?
Hat man ihr doch zweimal das Leben gerettet, ihr das Studium finanziert, halb Europa
gezeigt, etc., etc.

Also was macht ein Mann, der in seiner Ehre derart gekränkt wurde.
Er kreiert eine Website, in der er das Leben seiner „missratenen“ Adoptivtochter ohne

deren Erlaubnis bis ins kleinste Detail ausbreitet.

Illegale Erbschleicherin ?

Aber dem ist nicht genug, er unterstellt ihr auch auf seiner Website, dass ihr derzeitiger
Aufenthalt in Österreich illegal sei.

Und dann kommt noch die Sache mit dem Erbe. Eine Adoptivtochter die ihr eigenes Leben

führen will, ist nicht würdig zu erben und so setzt Hans L. alles daran, Anastasiya S. zu einem
Erbschaftsverzicht zu bewegen.

Über „Klicks“ erfreut

Weil das alles offensichtlich nicht ausreicht, versendete er an ihre Arbeitskollegen hunderte
Mails und zeigt sich über die „Klicks“ auf seiner Seite erfreut.

Werter Herr Hans L., diese „Klicks“ beruhen wahrscheinlich darauf, dass die Leser Anteil-

nahme am Schicksal Ihrer Adoptivtochter genommen haben.
Sie werden wahrscheinlich aus dem selben Grund eine erhöhte Zugriffszahl verzeichnen,
nachdem wir unseren Beitrag online gestellt haben.

Klagsankündigung

Auch über Kritikfähigkeit scheint Herrn Hans L. eine eigene Meinung zu haben.
In seiner erstaunlichen Website kündigt er eine Anzeige gegen den Betreiber
eines Web-Blog wegen des Beitrages http://warteschlange.twoday.net/stories/5677792/
an.

Auch wir, werter Herr Hans L. stehen Ihnen für diesen Beitrag selbstverständlich für eine

Klage zu Verfügung.
Wir werden in dieser Sache am „Ball“ bleiben und auch mit Ihrer Adoptivtochter Kontakt
aufnehmen. Wir werden sie ersuchen, uns für ein Interview zur Verfügung zu stehen, welches
wir veröffentlichen werden.

Stauni

  
2009-05-31
  

Inhalts-Ende

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