Nicht jeden Freitag wird geköpft


Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner über Saudi-Arabien

In  einem  Interview  in  der  Montag  erscheinenden Ausgabe des Nachrichtenmagazins „profil“
zieht Claudia Bandion-Ortner,  die ehemalige Justizministerin und derzeitige Generalsekretärin
des saudi-arabischen „König-Abdullah-Dialog-Zentrums“ eine positive Bilanz der ersten beiden
Jahre: „Saudi-Arabien mischt sich in unsere Arbeit überhaupt nicht ein.“ (Quelle: Profil – APA/OTS)
Liest  man  sich  die Antworten von Bandion-Ortner im Interview durch und schließt damit auf
ihre  Geisteshaltung,  haben  die  Saudis  auch nicht den geringsten Grund sich in ihre Arbeit
einzumischen. Augenscheinlich setzt sie alles daran ihren Job nicht zu gefährden und findet
keine kritischen Worte zum menschenrechtsfeindlichen Regime in Saudi-Arabien.
Aber  ich  bin  sehr  gut  und nett behandelt worden.  “ Bandion-Ortner musste sich – wie alle
Frauen in Saudi-Arabien – mit einer schwarzen Abaya verhüllen. „Aber ich muss sagen: Die
ist  praktisch.   Ein angenehmes  Kleidungsstück.   Sie  hat  mich ein  bisschen an den Talar
erinnert.“ (Quelle: Profil – APA/OTS)
Bandion-Ortner  findet  also  die  schwarze  Abaya  (eine Art Burka)  praktisch und als ange-
nehmes Kleidungsstück?! Warum trägt sie diese dann in Österreich nicht? Ihre Anmerkung,
dass  sie  dieses  Kleidungsstück  an  den Talar erinnere,  müsste jeder Richterin den kalten
Schauer über den Rücken herablaufen lassen.
Bei einem  Ladies-Abend sei sie  „von gebildeten hochintelligenten Frauen,  Managerinnen,
Universitätsprofessorinnen“  umgeben  gewesen.   Sie sei sich vorgekommen „wie in Öster-
reich bei einer Damenrunde. Da war eigentlich kein Unterschied.“ (Quelle: Profil – APA/OTS)
Da  stellt  sich  für  uns  natürlich die Frage,  ob  Bandion-Ortner  in  Österreich  je bei einer
Damenrunde eingeladen war und wenn ja bei welcher? Denn bei welcher Damenrunde in
der Alpenrepublik sind die anwesenden Frauen mit einer Abaya verhüllt?
Auf den Vorhalt,  dass im Jahr 2014 in Saudi-Arabien bereits 60 Menschen hingerichtet
worden  sind,  dass an Freitagen nach dem  Gebet öffentlich geköpft und ausgepeitscht
werde,  sagt  Bandion-Ortner  im „profil“-Interview:   „Das ist nicht jeden Freitag“ und sie
sei natürlich gegen die Todesstrafe. (Quelle: Profil – APA/OTS)
Ja  wenn  das  nicht  human  ist,  dass in Saudi-Arabien nicht jeden Freitag öffentlich ge-
köpft  wird?!   Tja,  mit dieser  Aussage hat Bandion-Ortner bestätigt,  dass die Stelle der
Generalsekretärin  des saudi-arabischen  „König-Abdullah-Dialog-Zentrums,  mit  ihrer
Person richtig besetzt wurde.

Herr und Frau Österreicher dürfen sich jedenfalls glücklich schätzen, dass diese Frau in
der  österreichischen  Politik nichts mehr zu sagen hat und sollten aber zugleich hoffen,
dass sie nie wieder ein Richteramt bekleiden wird.
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2014-10-18

Österreich – Ein Paradies für Pädophile


Lippenbekenntnisse

Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädophilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin
erstaunlich.
Der obige Satz stammt aus unserem Beitrag „Milde für Pädofile“  vom 19.06.2010.   Die
Äußerung der damalige Justizministerin  Bandion-Ortner:  „Außerdem darf es im Bereich
der Kinderpornografie keine Denkverbote geben.   Das Wohl des Kindes hat Priorität“,
klang schon seinerzeit wie Hohn.
Dass die Justiz offenbar keine glückliche Hand im Umgang mit Kinderschändern hat oder
diese aus welchem Grund auch immer mit Samthandschuhen anfasst,  zeigt ein Beispiel
aus der Vorwoche auf.  Ein verurteilter pädophiler Sexualstraftäter, soll mit elektronischer
Fußfessel in den „Hausarrest“ entlassen werden.
Und dass,  obwohl auch die jetzige  Justizministerin,  Beatrix Karl,  vollmundig erklärte,
gegen Kinderschänder mit der vollen Härte des Gesetzes vorgehen zu wollen.  Für uns
sind die Äußerungen der Damen C. Bandion-Ortner und  B. Karl nicht mehr als Lippen-
bekenntnisse. Das stellt auch nachfolgender Fall eindeutig unter Beweis.

Ein Schandfleck für die Justiz

Ein gestrig gefälltes Urteil im LG Steyr,  schlägt jedoch dem Fass den Boden aus.  Im
Beitrag  „Psychotests für Richter TEIL2“  haben wir über einen Salzburger Richter be-
richtet, der massenhaft kinderpornografisches Material auf seinen PC hortete.
Der Salzburger Jugendrichter, Peter H., ist ein Schandfleck für die ganze Justiz und nicht
würdig dieser zu dienen. Normalerweise gehört dieser Mann aus dem Justizapparat ent-
lassen. Das dürfte der verhandelte Richter nicht so gesehen haben und verurteilte den
Mann zu lächerlichen 5 Monaten bedingt und 2.250 Euro Geldstrafe.
Erstaunlich ist auch,  dass folgendes als mildernd gewertet wurde.   Der Richter soll sich
während der Tatzeit in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe, weil er seit
Anfang 2007 keinen Urlaub mehr gehabt habe und auch unter einem Burn-out-Syndrom
litt.   Bei diesem Milderungsgrund stellen sich bei jedem normal denkenden Menschen die
Nackenhaare auf.
Mit diesem Urteil, ja man könnte fast geneigt sein  „Freispruch“  dazuzusagen,  darf der
Pädophile seinen Job in der Justiz behalten,  denn Beamte können erst dann entlassen
werden, wenn sie zu mehr als einem Jahr Strafe verurteilt werden.   Angesichts der Tat-
sache, dass für die Anfertigung von kinderpornografischen Material sexueller Missbrauch
an Kindern  begangen wird,  setzen wir  Konsumenten dieses  Bild- und Videomaterials
als Kinderschänder gleich.

Keine ernsthafte Konsequenzen für Pädophile

Das gestrig  gefällte Urteil am LG Steyr kommt  fast einem Freibrief für sexuellen Kindes-
missbrauch gleich.   Es sagt nämlich aus,  dass keine wirklich ernsthaften Konsequenzen
zu erwarten sind, wenn jemand kinderpornografisches  Material zur Befriedigung seiner
Perversität sammelt und konsumiert.
Dieses erstaunlich  milde Urteil ist für uns ein  Justizskandal erster Klasse  und entwertet
so ganz nebenbei, die sicherlich nicht leichte Arbeit der Ermittler.  Ob sich der urteilende
Richter und der schweigsame Staatsanwalt beim Rasieren noch in den Spiegel schauen
können?   Auf eines sind wir jedenfalls noch gespannt, nämlich ab wann der pädophile
Richter wieder im Namen der Republik urteilen wird.
Jedenfalls sehen wir uns in unserer Forderung bestätigt,  dass Richter(innen) in period-
ischen Zeitabständen dahingehend überprüft werden sollten,  ob sie psychisch noch in
der Lage sind das Richteramt auszuüben.  Zum Schluss wollen wir unseren Leser(innen)
empfehlen, auf die Webseite „gegensexuellegewalt“ zu schauen, auf der man sich eben-
falls mit diesem Thema ausführlich befasst.
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2011-11-04
 

Extrabeamt(innen) für Migrant(innen)


Mehr richterliches Verständnis für Migrant(innen)?

Mehr Migrant(innen) in der Richterschaft  wären unterstützenswert,  dass meint die Men-

schenrechtssprecherin der Grünen,  Alev Korun,  in einer heutigen Aussage.  Da müssen

wir der Grünpolitikerin entgegenhalten,  dass es einer solchen Unterstützung nicht bedarf.

Denn jedermann(frau) der/die Voraussetzungen für das Richteramt erfüllt, kann Richter(in)

werden. Personen mit Migrationshintergrund sind davon nicht ausgenommen.

 

Aber es wäre nicht Alev Korun,  wenn sie  mit ihrer  Aussage nicht  einen erstaunlichen
Hintergedanken hätte.   Sie meint,  dass eine  vielfältigere Justiz näher an Problemen der
Gesellschaft dran wäre,  denn immerhin haben 18 Prozent der österreichischen Bevölker-
ung einen interkulturellen Hintergrund.

 

Ob Korun damit meint, dass beispielsweise ein(e) Richter(in) mit orientalischen Migrations-

hintergrund mehr Verständnis für Zwangsehen und Ehrenmorde hätte?  Möglicherweise

erhofft sich  die grüne  Menschenrechtssprecherin dadurch Urteile,   die dem kulturellen
Hintergrund des Täters angepasst sind.

 

Förderung einer Parallelgesellschaft 

Korun ist der Auffassung, dass die Vielfalt in der Bevölkerung und im realen Leben ihren

Niederschlag auch  in unseren  Behörden finden sollte.   Deswegen werde  seitens der
Grünen schon lange die verstärkte Aufnahme von Bürger(innen) mit Migrationserfahrung
in die Behörden, wie Polizei und Verwaltung, gefordert.

 

Da staunen wir aber, denn bis dato waren wir der Meinung, dass Beamt(innen) nach den

in Österreich geltenden Gesetzen  handeln,  die für aller in der Alpenrepublik lebenden

Personen gleiche Geltung haben.   Also aus welchem besonderen Grund sollte eine ver-
stärkte Aufnahme von Bürger(innen) mit Migrationserfahrung erfolgen?

 

Korun untermauert ihre absurde Forderungen damit,  dass es sonst  über kurz oder lang
ein Demokratiedefizit gäbe. Das sehen wir anders, denn ein solches würde gegeben sein,
wenn man durch eigene Beamte dem Entstehen einer Parallelgesellschaft Vorschub leistet.

 

Interessant ist folgende Aussage der Grünpolitikerin: „ Denn nur gelebte, angewandte Viel-

falt kann nachhaltig einen offenen und unvoreingenommenen Blick auf unsere Gesellschaft

und alle Gesellschaftsgruppen garantieren.“

 

Wo liegt Israel?

Interessant ist diese Aussage für uns deswegen, stammt sie doch gerade von jener Politikerin

deren Werbevideos auf einer Webseite zu finden waren, auf der folgendes wörtlich stand:

 

 

Screen: yabanci.at (Webseite wurde mittlerweile gelöscht)


Korun distanzierte sich er dann von dieser Webseite, nachdem ERSTAUNLICH den Skandal

aufgedeckt und darüber berichtet hatte.

 

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2011-09-30
 

Psychotests für Richter TEIL 2


Pädophiler Richter

Am Landesgericht Salzburg ist ein Richter vom Dienst suspendiert worden, weil er über

längere Zeit kinderpornografisches Material aus dem Web auf seinen privaten Rechner
heruntergeladen haben soll.

 

Ein halbes Jahr lang soll der 47-Jährige das kinderpornografische Material aus dem Inter-

net bezogen haben. Die Polizei war offenbar bei einer einschlägigen Internetrazzia über

die Protokolladresse des Computers auf den Juristen aufmerksam geworden.  (Quelle:

orf.at). Diese Meldung geistert seit heute durch sämtliche Medien in Österreich.

 

Image der Justiz ist angekratzt

Im  Regelfall sind  Richter(innen) hoch angesehene  Mitglieder unserer  Gesellschaft.
Wie aber der obig angeführte Fall beweist, befinden sich auch unter diesen schwarze

Schafe.   Ob nun Pädophilie den  Geisteskrankheiten zuzuordnen,  oder  „nur“  ein

kriminelles Verhalten ist, wagen wir nicht zu beurteilen. Fest steht jedenfalls, dass es

verabscheuungswürdig und kriminell ist.

 

Gerade  unter  dem Richterstand  verursachen solche  Leute enormen Schaden.   In
letzter Zeit ist das Image der Justiz ohnehin angekratzt. Wie repräsentative Umfragen
ergaben, sank das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz enorm. Das hat auch seine
Ursachen und ist in Fehl- oder politisch motivierten Urteilen einzelner Richter(innen) zu
finden.

 

Auch Richter(innen) sind nur Menschen

Richter(innen) sind auch nur Menschen und damit dem alltäglichen Stress ausgesetzt.

Dieser kann psychische Veränderungen herbeiführen und dadurch Gemütsschwank-
ungen  oder  ärgere  psychische  Störungen  auslösen,  welche das Urteilsvermögen
trüben.   Nun ist dies gerade bei Richter(innen)  sehr problematisch,  da durch ihre
Urteile Existenzen vernichtet werden können.

 

Beispielsweise muss sich jeder Busfahrer in regelmäßigen Zeitabständen einer ärzt-
lichen Untersuchung unterziehen, ob er ob er physisch und psychisch noch in der
Lage  ist  seinen  Beruf  auszuüben.   Der gute  Mann (oder Frau)  könnte in der
Zwischenzeit Alkoholiker(in) geworden sein. Und wer würde sich schon gerne von
einem Menschen mit diesem  psychischen Problem  fahren lassen.   Auch würden
Eltern kaum ihre Kinder einem pädophil veranlagten Schülertransport-Fahrer
anvertrauen.

 

Was spricht gegen psychologische Untersuchungen?

Was spricht also dagegen,  wenn Richter(innen)  ebenfalls in gewissen  Zeitab-
ständen  ärztlich überprüft werden,  ob sie psychisch noch in der Lage sind die
Anstrengungen  des  Richteramtes  zu  tragen.   Diese ärztliche Untersuchung
müsste von einem unabhängigen Psychologen durchgeführt werden.

 

Mit einer derartig  ärztlichen Untersuchung könnte  möglicherweise verhindert
werden, dass beispielsweise  eine  pädophile Figur,  über andere Menschen im
Namen der Republik urteilt.

 

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2011-08-19
 

Moslems gestört. 800,- Euro Geldstrafe!


Kein Aprilscherz

Der User  „Sammy“ hat uns in seinem Kommentar zum Beitrag  „Sind Österreicher(innen)
fremdenfeindlich?“ auf einen Beitrag auf „krone.at“ aufmerksam gemacht.  Darf man dem
Artikel Glauben schenken,  fällt der Vorfall wohl unter Österreichs skurrilste Gerichtsurteile.

Der Pensionist Helmut G.aus Graz,  mähte an einem  Freitagnachmittag den Rasen seines

Grundstückes. Dabei jodelte und sang er einige Lieder. Dadurch geriet er mit seinem mos-
lemischen Nachbarn in Konflikt.

Private Gebetsstunde

Dieser war mit  einigen  Glaubensbrüder  in seinem Haus zur  Gebetsstunde zusammenge-
kommen. Dabei wurde der häusliche Gottesdienst, per Lautsprecher in den Hof übertragen.
Die gläubigen  Moslems fühlten sich durch den Gesang, des rasenmähenden Pensionisten
gestört und zeigten  diesen bei der Polizei an.  Angeblich habe der  Jodler des Grazers, wie
der Ruf eines Muezzins geklungen.

Sollte jetzt  jemand glauben,  dass diese  Anzeige eingestellt  wurde,  der irrt gewaltig.  Der

Pensionist  wurde  vom Bezirksgericht  Graz-West,  wegen  „Verächtlichmachung religiöser
Symbole“ und „Behinderung der Religionsausübung“ zu 800,- Euro Geldstrafe verurteilt.

Öl ins Feuer gegossen

Ein derartiges Urteil kann nur Kopfschütteln auslösen und trägt sicher dazu bei, Öl ins Feu-
er für  Fremdenhass zu schütten.  Bei allen Respekt für das Richteramt,  der oder die urteil-
ende Richter(in),  gehört von  seinem (ihrem)  Amt abgezogen und  an  eine Stelle versetzt,
wo diese(r) keinen Schaden anrichten kann.

Wir respektieren die Freiheit der Religionsausübung. Sollte diese,  wie in diesem Fall aus-

serhalb eines Gotteshauses, auf einem Privatgrundstück abgehalten werden, so ist darauf
zu achten, dass unbeteiligte Nachbarn nicht behelligt werden.

Der Fall ist einzigartig

Uns ist  kein  derartiger Fall  bekannt,  bei dem eine  Religionsgemeinschaft  eine  Anzeige
erstattet hat, weil sie sich durch einen rasenmähenden und singenden Nachbarn belästigt
fühlte.  Mit einem derartigen  Verhalten  wird die Toleranzgrenze der Religionsfreiheit aus-
gereizt und trägt sicherlich nicht zur Völkerverständigung bei.

Es ist nur traurig, dass sich ein(e) Richter(in)  für derart billige Polemik hergibt und im Namen

der Republik Österreich urteilt.  Denn wir sind uns ziemlich sicher, dass dieses Urteil nicht im
Sinne der österreichischen Bevölkerung war.  Dem betroffenen  Pensionisten kann nur ange-
raten werden, in die nächste Instanz zu gehen und zu hoffen, dort einen praxisnahen Richter
zu finden.

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2010-11-27
 

Psychotests für Richter(innen)


Richter und Ärzte

Richter sind wie Ärzte hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Ärzte können
durch Kunstfehler, Menschen schweren körperlichen Schaden bishin zum Tod zufügen.
Ein Arzt muss sich in so einem Fall seiner Verantwortung stellen und hat die Konsequen-
zen daraus zu ziehen.

Fehlurteile und Kunstfehler

Aber auch Richter können durch Kunstfehler, sprich Fehlurteile die Existenz von Menschen
vernichten. Egal ob es sich dabei um Angeklagte, die aktuellen oder eventuell spätere
Opfer handelt. Typisches Beispiel eines Fehlurteiles ist der Fall „Natschläger“.

Da erhielt ein Täter, der den Tod eines Pensionisten verursachte eine derart milde
Strafe, die ihn offensichtlich veranlasste seine „kriminelle Karriere“ fortzusetzen.

Ärzte haben die schlechteren Karten

Anders als Ärzte brauchen sich Richter im Falle von Fehlurteilen nicht ihrer Verant-
wortung stellen und auch keine Konsequenzen daraus ziehen. Einerseits ist es gut
das ein Richter frei in seiner Entscheidung ist, anderseits darf dies jedoch nicht
zu Urteilen führen, die selbst von einen Laien als Fehlurteil erkannt werden.

Immer wieder Fehlurteile

Leider konnte man in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass Angeklagte für Mini-
maltaten die volle Härte des Gesetzes traf, während anderseits Beschuldigte für be-
gangene Taten freigesprochen wurden, oder ein extrem mildes Urteil erhielten. Erst
vergangene Woche wurden zwei solcher Urteile gefällt.

Fall 1 der vergangenen Woche

Eine 27-jährige Studentin „bombardierte“ einen Arzt zweieinhalb Jahre lang mit sage und
schreibe 30.000(!) SMS. Als er jedoch per Post Briefe erhielt, denen unter anderem „Wehe,
du hast eine andere Partnerin!“
zu entnehmen war, und Pakete mit aufreizenden Damen-
slips und Sexspielzeug zugestellt bekam, erstattete er Anzeige.

Der Arzt hatte die junge Frau nicht einmal gekannt, so dass man von einer eventuellen
Revanche einer schief gegangen Beziehung sprechen hätte können. Sie hatte den Arzt
lediglich in einem Spital gesehen und sich in ihn verliebt, so die Studentin.

Im Prozess wurde die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin
Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden:
„Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt habe, war sicher gegeben. Aber die vom

Gesetz geforderte unzumutbare Beeinträchtigung seiner Lebensführung lag wohl
eher nicht vor“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Nun dann sollte einmal die Richterin bis zu 140 SMS täglich, Liebesbriefe und Sexspiel-
zeug von einem unbekannten Verehrer bekommen und dann möchten wir gerne wissen,

ob sie dies dann nicht als unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Lebensführung sieht.

Fall 2 der vergangenen Woche

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Das die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen

versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-

wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich sagen wir, der Mann lebt bereits 20 Jahre in Österreich und besitzt die öster-

reichische Staatsbürgerschaft. Abgesehen davon, muß es bei einer derartigen Straftat
egal sein von wo der Täter stammt.

Auch Richter haben Stress

Richter sind auch nur Menschen die beruflichen und privaten Stress ausgesetzt sind.
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihr Urteilvermögen getrübt wird oder sie aus
welchen Gründen auch immer Urteile fällen, bei denen keine Unparteilichkeit mehr zu
erkennen ist.

Was spricht gegen einen Psychotest?

Jeder Busfahrer wird in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich überprüft, ob er physisch
und psychisch noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Was spricht also dagegen
wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitperioden ärztlich überprüft werden, ob
sie psychisch noch in der Lage sind, die Anstrengungen des Richteramtes zu tragen.

*****

2010-01-17
  

Inhalts-Ende

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