Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner über Saudi-Arabien
In einem Interview in der Montag erscheinenden Ausgabe des Nachrichtenmagazins „profil“
zieht Claudia Bandion-Ortner, die ehemalige Justizministerin und derzeitige Generalsekretärin
des saudi-arabischen „König-Abdullah-Dialog-Zentrums“ eine positive Bilanz der ersten beiden
Jahre: „Saudi-Arabien mischt sich in unsere Arbeit überhaupt nicht ein.“ (Quelle: Profil – APA/OTS)
Liest man sich die Antworten von Bandion-Ortner im Interview durch und schließt damit auf
ihre Geisteshaltung, haben die Saudis auch nicht den geringsten Grund sich in ihre Arbeit
einzumischen. Augenscheinlich setzt sie alles daran ihren Job nicht zu gefährden und findet
keine kritischen Worte zum menschenrechtsfeindlichen Regime in Saudi-Arabien.
Aber ich bin sehr gut und nett behandelt worden. “ Bandion-Ortner musste sich – wie alle
Frauen in Saudi-Arabien – mit einer schwarzen Abaya verhüllen. „Aber ich muss sagen: Die
ist praktisch. Ein angenehmes Kleidungsstück. Sie hat mich ein bisschen an den Talar
erinnert.“ (Quelle: Profil – APA/OTS)
Bandion-Ortner findet also die schwarze Abaya (eine Art Burka) praktisch und als ange-
nehmes Kleidungsstück?! Warum trägt sie diese dann in Österreich nicht? Ihre Anmerkung,
dass sie dieses Kleidungsstück an den Talar erinnere, müsste jeder Richterin den kalten
Schauer über den Rücken herablaufen lassen.
Bei einem Ladies-Abend sei sie „von gebildeten hochintelligenten Frauen, Managerinnen,
Universitätsprofessorinnen“ umgeben gewesen. Sie sei sich vorgekommen „wie in Öster-
reich bei einer Damenrunde. Da war eigentlich kein Unterschied.“ (Quelle: Profil – APA/OTS)
Da stellt sich für uns natürlich die Frage, ob Bandion-Ortner in Österreich je bei einer
Damenrunde eingeladen war und wenn ja bei welcher? Denn bei welcher Damenrunde in
der Alpenrepublik sind die anwesenden Frauen mit einer Abaya verhüllt?
Auf den Vorhalt, dass im Jahr 2014 in Saudi-Arabien bereits 60 Menschen hingerichtet
worden sind, dass an Freitagen nach dem Gebet öffentlich geköpft und ausgepeitscht
werde, sagt Bandion-Ortner im „profil“-Interview: „Das ist nicht jeden Freitag“ und sie
sei natürlich gegen die Todesstrafe. (Quelle: Profil – APA/OTS)
Ja wenn das nicht human ist, dass in Saudi-Arabien nicht jeden Freitag öffentlich ge-
köpft wird?! Tja, mit dieser Aussage hat Bandion-Ortner bestätigt, dass die Stelle der
Generalsekretärin des saudi-arabischen „König-Abdullah-Dialog-Zentrums, mit ihrer
Person richtig besetzt wurde.
Herr und Frau Österreicher dürfen sich jedenfalls glücklich schätzen, dass diese Frau in
der österreichischen Politik nichts mehr zu sagen hat und sollten aber zugleich hoffen,
dass sie nie wieder ein Richteramt bekleiden wird.
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2014-10-18
Lippenbekenntnisse
Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädophilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin
erstaunlich.
Der obige Satz stammt aus unserem Beitrag „Milde für Pädofile“ vom 19.06.2010. Die
Äußerung der damalige Justizministerin Bandion-Ortner: „Außerdem darf es im Bereich
der Kinderpornografie keine Denkverbote geben. Das Wohl des Kindes hat Priorität“,
klang schon seinerzeit wie Hohn.
Dass die Justiz offenbar keine glückliche Hand im Umgang mit Kinderschändern hat oder
diese aus welchem Grund auch immer mit Samthandschuhen anfasst, zeigt ein Beispiel
aus der Vorwoche auf. Ein verurteilter pädophiler Sexualstraftäter, soll mit elektronischer
Fußfessel in den „Hausarrest“ entlassen werden.
Und dass, obwohl auch die jetzige Justizministerin, Beatrix Karl, vollmundig erklärte,
gegen Kinderschänder mit der vollen Härte des Gesetzes vorgehen zu wollen. Für uns
sind die Äußerungen der Damen C. Bandion-Ortner und B. Karl nicht mehr als Lippen-
bekenntnisse. Das stellt auch nachfolgender Fall eindeutig unter Beweis.
Ein Schandfleck für die Justiz
Ein gestrig gefälltes Urteil im LG Steyr, schlägt jedoch dem Fass den Boden aus. Im
Beitrag „Psychotests für Richter TEIL2“ haben wir über einen Salzburger Richter be-
richtet, der massenhaft kinderpornografisches Material auf seinen PC hortete.
Der Salzburger Jugendrichter, Peter H., ist ein Schandfleck für die ganze Justiz und nicht
würdig dieser zu dienen. Normalerweise gehört dieser Mann aus dem Justizapparat ent-
lassen. Das dürfte der verhandelte Richter nicht so gesehen haben und verurteilte den
Mann zu lächerlichen 5 Monaten bedingt und 2.250 Euro Geldstrafe.
Erstaunlich ist auch, dass folgendes als mildernd gewertet wurde. Der Richter soll sich
während der Tatzeit in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe, weil er seit
Anfang 2007 keinen Urlaub mehr gehabt habe und auch unter einem Burn-out-Syndrom
litt. Bei diesem Milderungsgrund stellen sich bei jedem normal denkenden Menschen die
Nackenhaare auf.
Mit diesem Urteil, ja man könnte fast geneigt sein „Freispruch“ dazuzusagen, darf der
Pädophile seinen Job in der Justiz behalten, denn Beamte können erst dann entlassen
werden, wenn sie zu mehr als einem Jahr Strafe verurteilt werden. Angesichts der Tat-
sache, dass für die Anfertigung von kinderpornografischen Material sexueller Missbrauch
an Kindern begangen wird, setzen wir Konsumenten dieses Bild- und Videomaterials
als Kinderschänder gleich.
Keine ernsthafte Konsequenzen für Pädophile
Das gestrig gefällte Urteil am LG Steyr kommt fast einem Freibrief für sexuellen Kindes-
missbrauch gleich. Es sagt nämlich aus, dass keine wirklich ernsthaften Konsequenzen
zu erwarten sind, wenn jemand kinderpornografisches Material zur Befriedigung seiner
Perversität sammelt und konsumiert.
Dieses erstaunlich milde Urteil ist für uns ein Justizskandal erster Klasse und entwertet
so ganz nebenbei, die sicherlich nicht leichte Arbeit der Ermittler. Ob sich der urteilende
Richter und der schweigsame Staatsanwalt beim Rasieren noch in den Spiegel schauen
können? Auf eines sind wir jedenfalls noch gespannt, nämlich ab wann der pädophile
Richter wieder im Namen der Republik urteilen wird.
Jedenfalls sehen wir uns in unserer Forderung bestätigt, dass Richter(innen) in period-
ischen Zeitabständen dahingehend überprüft werden sollten, ob sie psychisch noch in
der Lage sind das Richteramt auszuüben. Zum Schluss wollen wir unseren Leser(innen)
empfehlen, auf die Webseite „gegensexuellegewalt“ zu schauen, auf der man sich eben-
falls mit diesem Thema ausführlich befasst.
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2011-11-04
Mehr richterliches Verständnis für Migrant(innen)?
Mehr Migrant(innen) in der Richterschaft wären unterstützenswert, dass meint die Men-
schenrechtssprecherin der Grünen, Alev Korun, in einer heutigen Aussage. Da müssen
wir der Grünpolitikerin entgegenhalten, dass es einer solchen Unterstützung nicht bedarf.
Denn jedermann(frau) der/die Voraussetzungen für das Richteramt erfüllt, kann Richter(in)
werden. Personen mit Migrationshintergrund sind davon nicht ausgenommen.
Aber es wäre nicht Alev Korun, wenn sie mit ihrer Aussage nicht einen erstaunlichen
Hintergedanken hätte. Sie meint, dass eine vielfältigere Justiz näher an Problemen der
Gesellschaft dran wäre, denn immerhin haben 18 Prozent der österreichischen Bevölker-
ung einen interkulturellen Hintergrund.
Ob Korun damit meint, dass beispielsweise ein(e) Richter(in) mit orientalischen Migrations-
hintergrund mehr Verständnis für Zwangsehen und Ehrenmorde hätte? Möglicherweise
erhofft sich die grüne Menschenrechtssprecherin dadurch Urteile, die dem kulturellen
Hintergrund des Täters angepasst sind.
Förderung einer Parallelgesellschaft
Korun ist der Auffassung, dass die Vielfalt in der Bevölkerung und im realen Leben ihren
Niederschlag auch in unseren Behörden finden sollte. Deswegen werde seitens der
Grünen schon lange die verstärkte Aufnahme von Bürger(innen) mit Migrationserfahrung
in die Behörden, wie Polizei und Verwaltung, gefordert.
Da staunen wir aber, denn bis dato waren wir der Meinung, dass Beamt(innen) nach den
in Österreich geltenden Gesetzen handeln, die für aller in der Alpenrepublik lebenden
Personen gleiche Geltung haben. Also aus welchem besonderen Grund sollte eine ver-
stärkte Aufnahme von Bürger(innen) mit Migrationserfahrung erfolgen?
Korun untermauert ihre absurde Forderungen damit, dass es sonst über kurz oder lang
ein Demokratiedefizit gäbe. Das sehen wir anders, denn ein solches würde gegeben sein,
wenn man durch eigene Beamte dem Entstehen einer Parallelgesellschaft Vorschub leistet.
Interessant ist folgende Aussage der Grünpolitikerin: „ Denn nur gelebte, angewandte Viel-
falt kann nachhaltig einen offenen und unvoreingenommenen Blick auf unsere Gesellschaft
und alle Gesellschaftsgruppen garantieren.“
Wo liegt Israel?
Interessant ist diese Aussage für uns deswegen, stammt sie doch gerade von jener Politikerin
deren Werbevideos auf einer Webseite zu finden waren, auf der folgendes wörtlich stand:
Screen: yabanci.at (Webseite wurde mittlerweile gelöscht)
Korun distanzierte sich er dann von dieser Webseite, nachdem ERSTAUNLICH den Skandal
aufgedeckt und darüber berichtet hatte.
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2011-09-30
Pädophiler Richter
Am Landesgericht Salzburg ist ein Richter vom Dienst suspendiert worden, weil er über
längere Zeit kinderpornografisches Material aus dem Web auf seinen privaten Rechner
heruntergeladen haben soll.
Ein halbes Jahr lang soll der 47-Jährige das kinderpornografische Material aus dem Inter-
net bezogen haben. Die Polizei war offenbar bei einer einschlägigen Internetrazzia über
die Protokolladresse des Computers auf den Juristen aufmerksam geworden. (Quelle:
orf.at). Diese Meldung geistert seit heute durch sämtliche Medien in Österreich.
Image der Justiz ist angekratzt
Im Regelfall sind Richter(innen) hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft.
Wie aber der obig angeführte Fall beweist, befinden sich auch unter diesen schwarze
Schafe. Ob nun Pädophilie den Geisteskrankheiten zuzuordnen, oder „nur“ ein
kriminelles Verhalten ist, wagen wir nicht zu beurteilen. Fest steht jedenfalls, dass es
verabscheuungswürdig und kriminell ist.
Gerade unter dem Richterstand verursachen solche Leute enormen Schaden. In
letzter Zeit ist das Image der Justiz ohnehin angekratzt. Wie repräsentative Umfragen
ergaben, sank das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz enorm. Das hat auch seine
Ursachen und ist in Fehl- oder politisch motivierten Urteilen einzelner Richter(innen) zu
finden.
Auch Richter(innen) sind nur Menschen
Richter(innen) sind auch nur Menschen und damit dem alltäglichen Stress ausgesetzt.
Dieser kann psychische Veränderungen herbeiführen und dadurch Gemütsschwank-
ungen oder ärgere psychische Störungen auslösen, welche das Urteilsvermögen
trüben. Nun ist dies gerade bei Richter(innen) sehr problematisch, da durch ihre
Urteile Existenzen vernichtet werden können.
Beispielsweise muss sich jeder Busfahrer in regelmäßigen Zeitabständen einer ärzt-
lichen Untersuchung unterziehen, ob er ob er physisch und psychisch noch in der
Lage ist seinen Beruf auszuüben. Der gute Mann (oder Frau) könnte in der
Zwischenzeit Alkoholiker(in) geworden sein. Und wer würde sich schon gerne von
einem Menschen mit diesem psychischen Problem fahren lassen. Auch würden
Eltern kaum ihre Kinder einem pädophil veranlagten Schülertransport-Fahrer
anvertrauen.
Was spricht gegen psychologische Untersuchungen?
Was spricht also dagegen, wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitab-
ständen ärztlich überprüft werden, ob sie psychisch noch in der Lage sind die
Anstrengungen des Richteramtes zu tragen. Diese ärztliche Untersuchung
müsste von einem unabhängigen Psychologen durchgeführt werden.
Mit einer derartig ärztlichen Untersuchung könnte möglicherweise verhindert
werden, dass beispielsweise eine pädophile Figur, über andere Menschen im
Namen der Republik urteilt.
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2011-08-19
Kein Aprilscherz
Der User „Sammy“ hat uns in seinem Kommentar zum Beitrag „Sind Österreicher(innen)
fremdenfeindlich?“ auf einen Beitrag auf „krone.at“ aufmerksam gemacht. Darf man dem
Artikel Glauben schenken, fällt der Vorfall wohl unter Österreichs skurrilste Gerichtsurteile.
Der Pensionist Helmut G.aus Graz, mähte an einem Freitagnachmittag den Rasen seines
Grundstückes. Dabei jodelte und sang er einige Lieder. Dadurch geriet er mit seinem mos-
lemischen Nachbarn in Konflikt.
Private Gebetsstunde
Dieser war mit einigen Glaubensbrüder in seinem Haus zur Gebetsstunde zusammenge-
kommen. Dabei wurde der häusliche Gottesdienst, per Lautsprecher in den Hof übertragen.
Die gläubigen Moslems fühlten sich durch den Gesang, des rasenmähenden Pensionisten
gestört und zeigten diesen bei der Polizei an. Angeblich habe der Jodler des Grazers, wie
der Ruf eines Muezzins geklungen.
Sollte jetzt jemand glauben, dass diese Anzeige eingestellt wurde, der irrt gewaltig. Der
Pensionist wurde vom Bezirksgericht Graz-West, wegen „Verächtlichmachung religiöser
Symbole“ und „Behinderung der Religionsausübung“ zu 800,- Euro Geldstrafe verurteilt.
Öl ins Feuer gegossen
Ein derartiges Urteil kann nur Kopfschütteln auslösen und trägt sicher dazu bei, Öl ins Feu-
er für Fremdenhass zu schütten. Bei allen Respekt für das Richteramt, der oder die urteil-
ende Richter(in), gehört von seinem (ihrem) Amt abgezogen und an eine Stelle versetzt,
wo diese(r) keinen Schaden anrichten kann.
Wir respektieren die Freiheit der Religionsausübung. Sollte diese, wie in diesem Fall aus-
serhalb eines Gotteshauses, auf einem Privatgrundstück abgehalten werden, so ist darauf
zu achten, dass unbeteiligte Nachbarn nicht behelligt werden.
Der Fall ist einzigartig
Uns ist kein derartiger Fall bekannt, bei dem eine Religionsgemeinschaft eine Anzeige
erstattet hat, weil sie sich durch einen rasenmähenden und singenden Nachbarn belästigt
fühlte. Mit einem derartigen Verhalten wird die Toleranzgrenze der Religionsfreiheit aus-
gereizt und trägt sicherlich nicht zur Völkerverständigung bei.
Es ist nur traurig, dass sich ein(e) Richter(in) für derart billige Polemik hergibt und im Namen
der Republik Österreich urteilt. Denn wir sind uns ziemlich sicher, dass dieses Urteil nicht im
Sinne der österreichischen Bevölkerung war. Dem betroffenen Pensionisten kann nur ange-
raten werden, in die nächste Instanz zu gehen und zu hoffen, dort einen praxisnahen Richter
zu finden.
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2010-11-27
Richter und Ärzte
Richter sind wie Ärzte hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Ärzte können
durch Kunstfehler, Menschen schweren körperlichen Schaden bishin zum Tod zufügen.
Ein Arzt muss sich in so einem Fall seiner Verantwortung stellen und hat die Konsequen-
zen daraus zu ziehen.
Fehlurteile und Kunstfehler
Aber auch Richter können durch Kunstfehler, sprich Fehlurteile die Existenz von Menschen
vernichten. Egal ob es sich dabei um Angeklagte, die aktuellen oder eventuell spätere
Opfer handelt. Typisches Beispiel eines Fehlurteiles ist der Fall „Natschläger“.
Da erhielt ein Täter, der den Tod eines Pensionisten verursachte eine derart milde
Strafe, die ihn offensichtlich veranlasste seine „kriminelle Karriere“ fortzusetzen.
Ärzte haben die schlechteren Karten
Anders als Ärzte brauchen sich Richter im Falle von Fehlurteilen nicht ihrer Verant-
wortung stellen und auch keine Konsequenzen daraus ziehen. Einerseits ist es gut
das ein Richter frei in seiner Entscheidung ist, anderseits darf dies jedoch nicht
zu Urteilen führen, die selbst von einen Laien als Fehlurteil erkannt werden.
Immer wieder Fehlurteile
Leider konnte man in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass Angeklagte für Mini-
maltaten die volle Härte des Gesetzes traf, während anderseits Beschuldigte für be-
gangene Taten freigesprochen wurden, oder ein extrem mildes Urteil erhielten. Erst
vergangene Woche wurden zwei solcher Urteile gefällt.
Fall 1 der vergangenen Woche
Eine 27-jährige Studentin „bombardierte“ einen Arzt zweieinhalb Jahre lang mit sage und
schreibe 30.000(!) SMS. Als er jedoch per Post Briefe erhielt, denen unter anderem „Wehe,
du hast eine andere Partnerin!“ zu entnehmen war, und Pakete mit aufreizenden Damen-
slips und Sexspielzeug zugestellt bekam, erstattete er Anzeige.
Der Arzt hatte die junge Frau nicht einmal gekannt, so dass man von einer eventuellen
Revanche einer schief gegangen Beziehung sprechen hätte können. Sie hatte den Arzt
lediglich in einem Spital gesehen und sich in ihn verliebt, so die Studentin.
Im Prozess wurde die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin
Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden:
„Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt habe, war sicher gegeben. Aber die vom
Gesetz geforderte unzumutbare Beeinträchtigung seiner Lebensführung lag wohl
eher nicht vor“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Nun dann sollte einmal die Richterin bis zu 140 SMS täglich, Liebesbriefe und Sexspiel-
zeug von einem unbekannten Verehrer bekommen und dann möchten wir gerne wissen,
ob sie dies dann nicht als unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Lebensführung sieht.
Fall 2 der vergangenen Woche
Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.
Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Das die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.
Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.
Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-
wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.
Erstaunlich sagen wir, der Mann lebt bereits 20 Jahre in Österreich und besitzt die öster-
reichische Staatsbürgerschaft. Abgesehen davon, muß es bei einer derartigen Straftat
egal sein von wo der Täter stammt.
Auch Richter haben Stress
Richter sind auch nur Menschen die beruflichen und privaten Stress ausgesetzt sind.
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihr Urteilvermögen getrübt wird oder sie aus
welchen Gründen auch immer Urteile fällen, bei denen keine Unparteilichkeit mehr zu
erkennen ist.
Was spricht gegen einen Psychotest?
Jeder Busfahrer wird in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich überprüft, ob er physisch
und psychisch noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Was spricht also dagegen
wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitperioden ärztlich überprüft werden, ob
sie psychisch noch in der Lage sind, die Anstrengungen des Richteramtes zu tragen.
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2010-01-17