Rückrufaktion von SPAR

„NUSSYY Bio-Protein-Riegel – Protein Bär“, „NUSSYY Bio-Riegel – Lazy Freddy“, „NUSSYY Bio-Beeren-Müsli Ovenbaked + Protein“, „SPAR Natur*pur Bio Müsli Früchte Mandel“

SPAR kontrolliert laufend die Produkte im Sortiment, um höchste Qualität sicherzustellen. Bei einer routinemäßigen Qualitätskontrolle wurde beim „NUSSYY Bio-Protein-Riegel – Protein Bär 35g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 22.06.2025, beim „NUSSYY Bio-Riegel – Lazy Freddy 35g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 22.06.2025, beim „NUSSYY Bio-Beeren-Müsli Ovenbaked + Protein 350g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 07.07.2025 und beim „SPAR Natur*pur Bio-Müsli Früchte Mandel 375g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 06.04.2025 erhöhte Werte von Ochratoxin A in der Zutat Rosinen festgestellt. Aus diesem Grund ruft SPAR alle genannten Produkte mit dem obigen Mindesthaltbarkeitsdatum zurück. Die betroffene Ware mit dem jeweiligen MHD wurde bereits aus dem Verkehr genommen.

Kundinnen und Kunden werden aufgefordert die oben genannten Produkte nicht zu verzehren. Es sind ausschließlich die aufgeführten Produkte mit den genannten MHDs von NUSSYY und SPAR Natur*pur betroffen.

Alle Kunden, die besagte Produkte gekauft haben, können diese selbstverständlich im nächstgelegenen SPAR-, EUROSPAR- oder INTERSPAR-Markt oder Maximarkt zurückgeben. Den Kaufpreis bekommen Kundinnen und Kunden auch ohne Kassabon rückerstattet.

Kunden, die dazu eine Frage haben, können sich gerne beim Kundenservice unter office@spar.at oder unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 22 11 20 informieren.

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UNIQA wollte sich die Rosinen herauspicken


Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen

Warum  Versicherungsanstalten  in der Bevölkerung nicht immer den besten Ruf genießen, wird
durch  unseren heutigen Beitrag bestätigt.  Ein Hausbesitzer ist bereits jahrelang Versicherungs-
nehmer bei der UNIQA.  Nun hatte dieser das Pech,  dass es in seinem Haus, am 1. Februar, zu
einem Wasserschaden – der durch einen Rohrbruch verursacht wurde – kam.
Jedenfalls musste die UNIQA für diesen Schaden (vereinbarungsgemäß) aufkommen. Nach der
Schadensregulierung  schickte  der  Versicherungskonzern  dem  Hausbesitzer  die  Kündigung.
Fairerweise  muss  erwähnt  werden,  dass  es  im besagten Haus auch im Vorjahr zu zwei Rohr-
brüchen gekommen war.   Nun steht es natürlich einer Versicherung frei,  einem Versicherungs-
nehmer zu kündigen, wenn ein sogenannter „schlechter Schadensverlauf“ besteht.
Screen: © erstaunlich.at
Zum  Leidwesen  des  Hausbesitzers  glaubte aber die UNIQA besonders schlau zu sein.  Sie
kündigte ihm nur die Leitungswasserversicherung. Alle anderen Sparten – die einen positiven
Schadensverlauf aufwiesen – wollte sich die Versicherungsanstalt behalten.   Scheinbar ganz
nach dem Motto:  „Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen.“
Die UNIQA wollte sich also die Rosinen aus dem Vertrag herauspicken.   Zwar warb der Ver-
sicherer um Verständnis für seinen Schritt, doch dieses war und ist wohl bei einer derartigen
Vorgangsweise nicht aufzubringen.  Wenn schon Kündigung, dann das Gesamtpaket.  Tele-
fonate des Hausbesitzers beim zuständigen Makler blieben erfolglos.
Uns erschien es auch erstaunlich, dass einzelne Sparten aus einem Versicherungsvertrag ge-
kündigt  werden  können  und  lasen  uns  die  Polizze aufmerksam durch.   In dieser konnten
wir  keinen  Hinweis  darauf  finden.   Wir  kontaktierten  ebenfalls den  Makler und führten mit
diesem ein längeres Telefongespräch.  Und siehe da,  es geschehen doch noch  Zeichen und
Wunder.   Denn  nach  unserem  Telefonat  erklärte man sich plötzlich bereit,  den kompletten
Versicherungsvertrag zu stornieren.
Screen: © erstaunlich.at
Wie heißt es so schön?  „Durchs Reden kommen d’Leut zam.“  Jedenfalls freut es uns, dass
wir dem Hausbesitzer bei seinem Problem mit der UNIQA behilflich sein konnten.
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2014-04-20

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