Schöne Blamage für die Grünen


Beschämendes Licht fällt in diesem Fall nur auf die Grünen

Screen: gruene.at
Gestern  behaupteten  die Grünen medienwirksam auf ihrer Webseite und in einer Presse-
aussendung, dass  anlässlich der gemeinsamen Pressekonferenz des FPÖ-Klubobmanns
H.C. Strache,  des  niederländischen  niederländischen  Islamkritikers  Geert  Wilders  und
des  FPÖ-Europa-Abgeordneten  Harald Vilimsky,  am  27. März offensichtlich eine Sperre
der Säulenhalle im Parlament veranlasst wurde.
Dabei  verabsäumten  sie  es nicht,  sich in populistischer Weise über den niederländischen
Besuch und auch über das Parlament zu äußern. Sogar eine Anfrage an die NR-Präsidentin
Bures wurde vorbereitet.
Wenn  Linke gegen die FPÖ und/oder H.C. Strache zu Felde ziehen,  finden sich natürlich
auch gewisse Medien, welche deren Behauptungen ungeprüft publizieren. In diesem Fall
waren  es  die Tiroler Tageszeitung, die Salzburger Nachrichten, die Wiener Zeitung und
ORF.at.
Peinlich  wird  es  nur,  wenn  sich  so  eine  Meldung  als Unwahrheit herausstellt,  wie es
gestern der Fall war.   Aus lauter Effekthascherei schien man bei den genannten Medien
auf  die  journalistische  Sorgfaltspflicht  vergessen  zu haben.   Dabei hätte ein Anruf im
Parlament genügt um festzustellen, dass es sich um eine Falschmeldung handelte.
Aber  nein,  man schrieb erst einmal,  was die Grünen behaupteten – und brachte dann, als
das Parlament mit einer Aussendung reagierte, nicht einmal eine Richtigstellung.  In dieser
Mitteilung des Parlaments widersprach die Parlamentsdirektion der Darstellung der Grünen,
wie nachfolgender Screenshot unter Beweis stellt.
Screen: APA/OTS
Einzig beschämend in diesem Fall ist das Verhalten der Grünen.   Augenscheinlich ist ihnen
nichts  zu  billig,  um  gegen  die  FPÖ billigen Populismus zu betreiben.   Aber auch die im
Beitrag genannten Medien,  haben sich in diesem Fall nicht mit Ruhm bekleckert.
*****
2015-04-08

Falschparken doch nicht gratis


GASTAUTOREN-BEITRAG

Offener Brief an die Kronen Zeitung

Sehr geehrte Redaktion!
 
Der Artikel ihres Redakteurs Markus Schütz mit dem Titel: Strafzettel für „Parksünder gegen

Menschenrechte“ mag zwar reißerisch  sein und dem Wunschdenken von Parksündern ent-
sprechen,  er ist inhaltlich  aber völlig  falsch und auf fahrlässige Weise geeignet, Personen
in die Irre zu führen und Ihnen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.


Screen: krone.at

Ich darf mir  erlauben Ihnen zur  Kenntnis zu bringen,  dass in Österreich  gemäß Art 7 B-VG
noch immer der Rechtsgrundsatz herrscht: „Niemand kann sich in seinem Rechtsfall darauf
berufen,  wie die Behörde  gegen eine andere Person vorgegangen ist. Fehlverhalten einer
Behörde in anderen  Fällen begründet keinen  Anspruch auf gleichartiges Fehlverhalten im
eigenen Fall.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.

Zudem hat die strapazierte – rechtswidrige – Entscheidung des UVS noch nicht den Verwalt-
ungsgerichtshof  überstanden,  und entwickelt  daher  keinerlei  Bindungswirkung für  einen
anderen Prozeß.  In diesem Zusammenhang darf ich mir erlauben, sie auf die Entscheidung
des VwGH zur Gz.:  97/17/0334 zu verweisen, wo der VwGH in einem ähnlichen Fall bereits
festgestellt hat,  dass  die  erteilte Lenkerauskunft im  Verwaltungsverfahren auch  verwertet
werden darf und NICHT dem Art. 6 EMRK widerspricht: Nachzulesen unter diesem „LINK“.

Der obzitierten Enscheidung ist auch zu entnehmen, dass der § 103 KFG (Pflicht zur Len-
kerauskunft)  seit 1986  im Verfassungsrang  steht und:  „Ob sich  Österreich durch die er-

wähnte Verfassungsbestimmung des Art. II des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 384/1986 kon-
ventionswidrig verhält, entzieht sich der Prüfungsbefugnis des Verwaltungsgerichtshofes
und des  Verfassungsgerichtshofes  (vgl. wiederum  das hg. Erkenntnis  vom 27. Oktober
1997,  Zl. 96/17/0425, mwN),  könnte vom  Beschwerdeführer  also nur  mit Individualbe-
schwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geltend gemacht wer-
den.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.

Selbst der EGMR hat sich hienach bereits mehrfach mit dieser Problematik beschäftigt

und ist  in mehreren Entscheidungen  zur Erkenntnis gelangt,  dass KEINE  Verletzung
von Art 6 MRK vorliegt:

WEH gegen Österreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/04_2/04_2_10
 
Silvia Fischbach-Mavromatis gegen Österreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/05_3/05_3_04
 
O’Halloran und Francis gg. das Vereinigte Königreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/07_3/07_3_15

Lückhof und Spanner gg. Österreich:
„Der  GH verweist  auf den  Fall O’Halloran und  Francis/GB,  wo er feststellte,  dass die
bloße Verpflichtung zur Angabe, wer das Fahrzeug gelenkt habe, noch keine Selbstbe-
zichtigung darstellte.“  „In diesem  Zusammenhang wiederholt  der GH,  dass er  im Fall
Weh/A  bereits festgestellt hat,  dass das  Erfordernis,  eine einfache  Tatsache bekannt
zu geben,  nämlich wer  der Fahrer des Fahrzeugs war, nicht als solche belastend sei.“
Nachzulesen unter diesem „LINK“.

Krumpholz gg. Österreich:
„In den Fällen  O’Halloran und Francis/GB und  Lückhoff und Spanner/A stellte der GH fest,
dass die Pflicht des Fahrzeughalters, zu offenbaren, wer das Fahrzeug zur Zeit der Begeh-

ung eines  Verkehrsdelikts gelenkt hatte,  nicht gegen  das Recht  verstieß,  zu schweigen
und sich nicht selbst belasten zu müssen.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.

Unter Berücksichtigung  der journalistischen Sorgfaltspflicht  würde ich es  jedenfalls für

angebracht empfinden, ihre Leserschaft über die oben ersichtliche tatsächliche Rechts-
lage zu  informieren um  diese zumindest  vor weiteren witschaftlichen  Schäden zu be-
wahren.

Mit besten Grüßen
Günther Richter

2011-04-02
 

Österreich und der Doppelmord

 

Kriminalermittler bei „Österreich“

Während ein ganzes Team von Kriminalisten versucht den abscheulichen Doppelmord
am Ehepaar Timm aufzuklären, ist man in der Tageszeitung „Österreich“ bereits einen
entscheidenden Schritt weiter.
Die Journalisten F. Lems und U. Kittelberger glauben schon zu wissen, dass es eine
Ostbande, vermutlich Bulgaren waren, die diese schreckliche Bluttat verübt haben.
Wo diese beiden ihr Wissen herhaben, bleibt offensichtlich ihr Geheimnis.
  So sieht Sensationsjournalismus bei der Tageszeitung „Österreich“ aus
Laut ihrer Recherche sollen auch Freunde von Christoph Timm gesagt haben, dass
sich dieser hundertprozentig gewehrt hat. Daraus zieht man den Schluss, dass er aus
diesem Grund erschossen wurde.
Der Herausgeber dieses Magazins kannte Christoph Timm bereits seit  13 Jahren.
Herr Timm war ein umsichtiger und besonnener Mann und hätte nie das Leben seiner
Familie gefährdet.
Er war mit Sicherheit kein Opferlamm, konnte aber Situationen genau einschätzen.
Als Höhepunkt der Recherche und journalistischen Sorgfaltspflicht, prangt  über eine
halbe Seite, ein Foto von Christoph Timm und einer Frau. In dem nebenstehenden
Kästchen steht wortwörtlich:

                           Hingerichtet

              Heurigenwirt Christoph Timm und seine Frau
              Monika wurden in der Nacht zum Dienstag in
             ihrem Heurigen in Pachfurth ermordet.
Werte Kollegen von „Österreich“. Diese Frau an der Seite von Christoph Timm ist
definitiv nicht Monika Timm. Diese Frau ist eine Bekannte des ermordeten Ehepaares
und uns persönlich bekannt.
Wenn Sie schon Sensationsjournalismus mit einem derart abscheulichen Verbrechen
betreiben, sollten Sie wenigstens auf gute Recherchearbeit Wert legen.
Nach dieser Berichterstattung glauben wir auch zu wissen, warum die Tageszeitung
„Österreich“ in einer Fastfood-Kette zur Gratisentnahme aufliegt.
So manche verabreichte Speisen und so einige journalistische Beiträge, dürften den
selben „Nährwert“ haben.
Stauni
 
2009-06-04 
  
Zweckdienliche Hinweise zur Aufklärung dieses Verbrechens, werden an den
Journaldienst des Landeskriminalamtes NÖ (Tel.: 059133/303333) erbeten.  
   
  

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