Mitglieder der Antifa versuchten mit Gewalt eine Polizeikontrolle zu verhindern

Anzeige wegen Verdacht des Widerstandes gegen die Staatsgewalt und mehrere Festnahmen

Wegen des Verdachts von verschiedenen Verwaltungsübertretungen kontrollierten gestern drei Polizeistreifen des BPK Völkermarkt das Gelände des Museums Peršmanhof in Bad Eisenkappel, Bezirk Völkermarkt. Hier hatten sich rund 60 Personen des Antifa Camp Kärnten getroffen. Diese Kontrolle wurde von Vertretern der BH Völkermarkt und des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl begleitet. Beim Versuch der Identitätsfeststellung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden die einschreitenden Polizeibediensteten von den Teilnehmern teils körperlich bedrängt. Da sämtliche anwesenden Personen ihre Verpflichtung verweigerten, an der Identitätsfeststellung mitzuwirken, wurden vorsorglich weitere Polizeikräfte zur Unterstützung angefordert.

Als die Polizei im Zuge der Kontrollen das Museumsgebäude betreten wollte, versuchten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Antifa Camp Kärnten die Polizei daran zu hindern. Letztlich gelangen die Polizeibediensteten in das Gebäude, wobei einige Personen versuchten, ebenfalls in das – zu diesem Zeitpunkt überfüllte – Gebäude einzudringen. Sie wurden mehrmals aufgefordert zurückzutreten, ließen aber nicht von ihrem Vorhaben ab. Bei dem Versuch der Polizei die Eingangstüre zu schließen, wurde eine Person leicht verletzt und von der Rettung ambulant versorgt. Der Mann wurde wegen des Verdachts des Widerstands gegen die Staatsgewalt der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt.

Es wurden im Zuge des Einsatzes drei Personen nach dem Fremdenpolizeigesetz festgenommen. Bei einer Person konnte nach der Identitätsfeststellung die Festnahme sofort wieder aufgehoben werden. Zwei weitere Personen wurden auf die Polizeiinspektion Bad Eisenkappel verbracht. Hier konnte ihre Identität ebenfalls festgestellt und die Festnahme aufgehoben werden. Es ergingen mehrere Anzeigen nach diversen Kärntner Verwaltungsgesetzen. Der Einsatz ging am späten Nachmittag zu Ende.

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FPÖ-Hafenecker: „Michel Reimon marschiert mit ‚Schwarzem Block’ gegen EU-Gipfel“


Reimon ist als EU-Mandatar untragbar geworden – sofortiger Rücktritt als einzige Lösung

 

Im Umfeld des EU-Gipfels in Salzburg, wo Lösungen für ein sicheres Europa geschaffen werden sollten, gab es umfangreiche Demonstrationen, die freilich nicht friedlich verliefen. Natürlich war der sogenannte „Schwarze Block“ in großer Zahl angereist.  Diese Berufsdemonstrationsmannschaft der militanten, gewalttätigen „Antifa“ ist für seine Ausschreitungen gegen Exekutive, Zivilpersonen und gegen Eigentum bekannt – mit ein Grund für die Terroreinstufung der „Antifa“ in den USA. „Wo immer dieser Mob auftaucht, gibt es Zerstörung und Verletzte.  Diese extrem militante Gruppierung gibt es bei uns nur, weil es der gelittene Schlägertrupp der grün-ultralinken Strömung in Europa ist“, betonte der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker.

 

„In Salzburg eskalierte die Lage neuerdings wieder. Ein Zug des ‚Schwarzen Blocks’ zog durch die Innenstadt, marschierte direkt auf eine Polizeiabsperrung zu und attackierte sofort die Beamten mit Prügel und Stangen.  Dies alles ist durch Video und Bild belegt.  Auch belegt sind schwere Sachbeschädigungen in den Gassen und Häusern der Stadt.  Aber nicht genug, dass diese anarchistischen Hooligans Beamte angreifen und eine Stadt verwüsten, nein – diese Truppe wurde von einem grünen EU-Mandatar unterstützt, nämlich Michel Reimon.  Der Abgeordnete war nicht auf Seiten der Polizei, nein er war ein Teil der Devastierer und Aggressoren, welche im Verdacht stehen, schweren Landfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt begangen zu haben.  Während dieser Angriffe auf Leib und Leben der Beamten, soll der Grüne auch ins Handgemenge gekommen sein, ein eindeutiges Zeichen seiner Teilnahme“, so Hafenecker.

 

„Wenn nun dieser Reimon davon spricht, versucht zu haben eine Eskalation der Demonstration zu verhindern, kann man diesen Worten wohl keinen Glauben schenken. Zerstörung, Gewalt und Chaos ist zu sehr in grün-linken Köpfen verhaftet.  Der linke Mob hat zielgerichtet und organisiert agiert, das alles belegen Bilder und Videos von Medien und Anrainern.  Wer an solchen Gewaltakten teilnimmt, ist als Mandatar untragbar – Reimons Rücktritt ist die einzige Option die er noch hat. Nicht nur, dass er ein Teil der Schläger war, die mit Eisenstangen gegen die Beamten der österreichischen Republik einschlagen, er demonstriert noch dazu gegen seinen Arbeitgeber der Europäischen-Union.  Was in der kruden grün-linken Gedankenwelt vorgeht kann man nur schwer erahnen“, resümierte Hafenecker.

 

„Herr Reimon – nehmen sie ihren Hut und treten sie von der politischen Bühne ab!“, forderte der freiheitliche Generalsekretär. (Quelle: APA/OTS)

 

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2018-09-23


Grün-Politiker verharmlost Angriff auf Polizisten als: „Keine ernsthafte Rangelei“


Was hatte Michel Reimon überhaupt bei bzw. in unmittelbarer

Nähe der Gruppe der maskierten Gewalttäter verloren?

 

Erst vorgestern haben wir darüber berichtet, dass Linke sich – angesichts des EU-Gipfels in Salzburg – über Personenkontrollen der Polizei beschwerten.  Wie richtig und wichtig diese Kontrollen waren, beweist nachfolgendes Video.  Denn es gelang dadurch nur einem relativ kleinen Teil linker Gewalttäter – die auf Krawall aus waren – nach Salzburg zu gelangen.  Interessant finden wir die Anwesenheit des Grünen Michel Reimon, der gewalttätige Angriffe auf Polizisten verharmlost.

 

{youtube}63sI7g66ym4{/youtube}

 

Wie das obige gezeigte Video einwandfrei beweist, steuerte eine Gruppe maskierter Personen – unter Anwendung von Pyrotechnik – auf Polizisten zu und begann auf diese einzuschlagen.  Der grüne EU-Abgeordnete Michel Reimon, der bei dem Angriff auf die Polizisten einen Schlag (vermutlich mit einem Schlagstock) abbekam, schildert den Vorfall verharmlosend so:

 

 

Reimon bezeichnet also tätliche Angriffe auf Polizisten, die sich in Ausübung ihres Dienstes befinden, als keine ernsthafte Rangelei. Das Gesetz sagt dazu: „Widerstand gegen die Staatsgewalt“. Auch seine Aussage: „Dann, als es ruhig war, wollte ein Polizist die DemonstrantInnen in einen Sicherheitsabstand treiben, ich konnte aber nicht hinter die Transparentwände und er verlor die Nerven“ wird durch das Video einwandfrei widerlegt.  Denn, wie auf diesem ersichtlich ist, hatte sich die Situation nicht beruhigt und die Maskierten attackierten weiterhin Polizisten.

 

Nun stellt sich – vermutlich nicht nur für uns – die Frage, was hatte Reimon überhaupt bei bzw. in unmittelbarer Nähe der Gruppe der maskierten Gewalttäter verloren?  Er rechtfertigte seine Anwesenheit damit (s. obiger Screenshot): „….in dem Moment bin ich – abgesprochen mit der Demo-Leitung, natürlich – dazwischen gegangen.“ War er gar Ordner?  Wenn ja, hätte er diesen Job nicht annehmen sollen, denn dafür war er – wie auf dem Video ersichtlich – völlig ungeeignet.

 

Aber auch für sein Amt in der Legislative scheint Reimon nicht geeignet zu sein.  Denn wenn ein Politiker, der Abgeordneter ist, den strafbaren Tatbestand des Widerstandes gegen die Staatsgewalt als „keine ernsthafte Rangelei“ bezeichnet, sollte er so schnell wie möglich zurücktreten.

 

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2018-09-21


Asylwerber als Drogendealer


Politisch überkorrekter Radiosender

Nachfolgende  Meldung,  die in der  heutigen  Printausgabe  der  Kronen Zeitung zu lesen war,
wurde  bereits gestern über den Radiosender „Arabella“ verlautbart.   Natürlich völlig politisch
korrekt vergaß man dabei, die Herkunftsländer der Drogendealer anzugeben.  Es wurde ledig-
lich von 7 Männern gesprochen, die wegen Drogenhandels festgenommen wurden.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 17.05.12)
 

Lügenbarone unterwegs

Welche Geschichten haben diese Männer wohl den österreichischen Behörden aufgetischt, als
sie  illegal  ins  Bundesgebiet eingereist sind.   Wahrscheinlich gaben sie an,  dass sie in ihrer
Heimat  aus  politischen  oder  religiösen Gründen verfolgt werden und um ihr Leben fürchten
mussten.   Möglicherweise  gaben  sie auch an,  dass sie homosexuell seien und wegen ihrer
sexuellen Orientierung flüchteten.  Dass diese 7 Männer als Schlüsselarbeitskräfte legal nach
Österreich eingereist sind schließen wir aus.
 
Wir glauben schon lange nicht mehr die Münchhausengeschichten der  „ach so“  armen Ver-
folgten.   Der  Fluchtgrund  bei  diesen  7 Verbrechern wird wohl darin gelegen haben,  weil
auch  in Afghanistan,  Ghana,  Algerien,  Syrien und dem Sudan der Drogenhandel verboten
ist  und  diese  dort  wegen ihrer  „Geschäfte“  Probleme mit der Polizei und/oder der Justiz
hatten.
 

Die Wahrheit durch Klagen verhindern wollen

Aber wie wird die Geschichte ausgehen?  Nun, wie immer schätzen wir.  Die Dealer werden
eine  geringe  Haftstrafe ausfassen, diese absitzen und anschließend weiterhin in Wien Dro-
gen verkaufen.   Und was ist mit einer Abschiebung?   Eine solche kommt doch gar nicht in
Frage,  werden  doch  diese  armen bedauernswerten Flüchtlinge in ihrer Heimat aus polit-
ischen, aus religiösen und/oder aus sexuellen Gründen verfolgt.
 
Und sollte es die Österreichische Justiz tatsächlich wagen,  den einen oder anderen Drogen-
dealer  abschieben zu wollen,  werden  sich wieder zahlreiche linke Gutmenschen einfinden,
um  mit Protestaktionen den Abzuschiebenden freizupressen. Kommt es dann am Flughafen
durch  Randalen  und  Widerstand  gegen die Staatsgewalt zum Abbruch des Abschiebevor-
gangs, wird der Abzuschiebende wieder in seine Gefängniszelle zurück gebracht werden.
 
Vermutlich wird dann ein in die Bedeutungslosigkeit  verschwundener Anwalt die Bühne be-
treten  und  mit irgendwelchen geschickten Winkelzügen den Inhaftierten aus dem  Gefäng-
nis holen.   Dabei wird er es vermutlich nicht verabsäumen all jene zu klagen, die den Asyl-
werber gerechtfertigt der  Lüge bezichtigen, was dessen Angaben zu seinen Fluchtgründen
betrifft.
 
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2012-05-17
 

Erstaunliches Rechtsverständnis bei der SPÖ


Pfändungsversuch bei Hochzeitsfeier

 
Diese Beitrags-Überschrift ist in der heutigen  Kronen Zeitung zu lesen.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 28.03.12)
 
Bekannter Weise hatte es ein Exekutor gewagt, in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes
auf einer türkischen Hochzeitsfeier zu erscheinen,  um Pfändungen beim säumigen Bräuti-
gam vorzunehmen.   Laut Kronen Zeitung wurden dem Gläubiger,  Riza Demir, bisher vier
Exekutionstitel über 127.000 Euro zuerkannt.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 28.03.12)
 
Der  Grund für diese  Amtshandlung bei der Hochzeitsfeier war nicht etwas Rassismus oder
Ausländerfeindlichkeit, sondern einfach die Tatsache, dass bisherige Exekutionen ins Leere
liefen.   Der Exekutor  rechnete  offenbar mit der Tatsache,  dass er bei den Hochzeitsge-
schenken eine erfolgreiche Pfändung durchführen könne.
 

Eigentor mit Video auf Youtube

Angesichts der Anzahl von  2.000 Gästen bei der Feier,  hatte der Exekutor offensichtlich
Bedenken  bezüglich  seiner  Sicherheit  und ließ sich von 30 Polizisten unterstützend be-
gleiten.  Wie recht er hatte beweist nachfolgendes Video, dass von einem Hochzeitsgast
dummerweise ins Internet gestellt wurde.
HIER ZUM VIDEO ANKLICKEN

Im Video ist einwandfrei ersichtlich,  wie mindestens ein Polizist mit Fäusten attackiert und

die gesamte Polizeimannschaft von den Hochzeitsgästen aus dem Saal gedrängt wird. Hier
liegt der sehr Verdacht nahe,  dass eine Exekutionsvereitelung und Widerstand gegen die
Staatsgewalt vorliegt. Das zu klären wird Aufgabe eines Gerichtes sein.
 
So weit, so nicht gut. Man möge unter Berücksichtigung aller Tatsachen die Aufgebracht-
heit  der  Hochzeitsgäste verstehen,  jedoch rechtfertigt dies nicht Polizeibeamte bei der
Ausübung ihrer Pflicht anzugreifen.
 

Rechtmäßige Exekution als Übergriff bezeichnet

Den Vogel zu dem Vorfall schoss jedoch der   SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim ab.  Ab-
gesehen davon, dass es sich um eine rechtmäßige Amtshandlung handelte und Polizisten
während  dieser  angegriffen wurden,  dürfte der SPÖ-Politiker der falsche Mann für den
Job eines Justizsprechers sein.
 
In einer Presseaussendung forderte er mehr Sensibilität bei Gerichts-Exekutionen und be-
zeichnete  die betreffende Exekution als  „Stürmen einer kurdisch-alevitischen Hochzeit.“ 
Offenbar hat  H. Jarolim  das Video nicht gesehen,  denn sonst würde er nicht einen der-
artigen Unsinn verzapfen. Die Gewalt ging nämlich ausschließlich von den Hochzeitsgästen
aus.
 
Aber  der  SPÖ-Politiker übt sich weiter in geistigen Ergüssen und bezweifelt, ob man bei
österreichischen Staatsbürgern auch so vorgegangen wäre.   Nein Herr Jarolim,  bei einer
österreichischen  Hochzeitsfeier  hätten  Exekutor und Polizei selbstverständlich noch Ge-
schenke mitgebracht.
 
Interessant ist auch,  dass der SPÖ-Justizsprecher die Durchführung einer rechtmäßigen
Exekution als Übergriff wertet.   Weiters  fordert er spezifische Schulungen für Gerichts-
Exekutoren, um  solche  „Übergriffe“  zukünftig zu vermeiden.  Es ist erstaunlich welche
Einstellung  H. Jarolim zu Recht und Gesetz hat und das  als Justizsprecher der SPÖ,  die
doch so für Recht und Ordnung eintritt.
 
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2012-03-28
 

Die Doppelmoral der Linken


Der heutige Faschismus kommt von Links

Die linke Jagdgesellschaft bläst wieder einmal zum Halali. Angesicht des heute stattfindenden
Jägerballs ist es aber auch der ÖVP nicht zu peinlich in diesen Chor miteinzustimmen.   Auch
wenn  die  Faschismuskeule  mittlerweile  schon ein bisschen stumpf ist,  reiten die selbster-
nannten Gutmenschen und Links-Faschisten munter weiter.

„Der  neue  Faschismus  wird  nicht  sagen:  Ich bin der Faschismus;  er wird sagen,  Ich

bin der Antifaschismus!“   Dieses Zitat  des  italienischen  Schriftstellers und sozialistischen
Widerstandskämpfers  Ignazio Silone  beschreibt die aktuelle  Situation ganz gut,  zumal seit
Freitag eine regelrechte Jagd auf all jene in dieser Republik gemacht wird,  die sich nicht dem
linken Zeitgeist unterordnen wollen.

Das  visionäre Zitat von Ignazio Silone,  sollten sich all jene vor Augen halten, die heute gegen
Andersdenkende hetzen, sie denunzieren,  tätlich angreifen und ihnen die demokratische Legi-

timation absprechen wollen.

Egal ob es sich um die live Einstiege des ORF bei der „ach so friedlichen“ Demo handelte, egal,
ob  „links-liberale“  Freizeitjournalisten  „Hintergrundberichte“  zu den Demos gebracht haben,

überall stand der aufrechte Widerstand der „mutigen Zivilgesellschaft“ im Vordergrund.

Dass im Umfeld der Demonstrationen Brandstiftungen,  zumindest ein Sprengsatz,  Widerstand

gegen die Staatsgewalt, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen,  Nötigungen und Pöbeleien
zu zig Festnahmen führten,  wird dabei geflissentlich verschwiegen oder aber augenzwinkernd
zur Kenntnis genommen. Offenbar handelt es sich dabei in dieser Republik um Kavaliersdelikte.

Dass dem nicht so sein kann wird jedem halbwegs normal denkenden Menschen klar sein. Der-

artige  Delikte sind  keine legitimen demokratischen Mittel,  sondern nichts anderes als Gewalt.
Allerdings  ist  es  nicht  nachvollziehbar,  warum die  linken  Gutmenschen  mit den  massiven
Gewaltausschreitungen am Holocaust-Gedenktag offenbar kein Problem haben.

Es  ist auch sehr bezeichnend für die Toleranz und das Demokratieverständnis,  wenn Rot- und

Grün-Politiker kein Wort der Entschuldigung, oder der Distanzierung von den brandschatzenden
und prügelnden Horden unter den Demonstranten vermissen lassen.   Dies nährt den Verdacht,
dass diese Politiker die Gewalt gegen ihre politischen Widersacher bewusst als Teil ihrer partei-
politischen Strategie in Kauf nehmen.

Interessant  ist es auch,  dass sich gerade die Linken den Schutz der Juden und des Judentums

als  Feigenblatt umhängen.  Dabei  sind es genau diese Linken, die sogar vor radikalen Islamisten
pausenlos Kniefälle vollziehen und sich diesen in peinlicher Weise anbiedern.

Irgendwie  scheinen  die  Linken  die  Tatsache zu ignorieren,  dass in den meisten islamischen

Ländern  die Vernichtung Israels  mit samt dem jüdischen  Volk als vorrangiges Ziel gilt.   Unter
diesem Aspekt ist die Doppelmoral der Linken wohl kaum zu überbieten.

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2012-01-30

 

Hausbesetzer narren die Polizei


GASTAUTOREN – BEITRAG

 
Katz- und Mausspiel mit der Polizei
 

Bei der  Räumung des besetzten Hauses in der Lindengasse 60 in Wien Neubau, begrüßten
die  Hausbesetzer die angerückte WEGA mit Krapfen und Bier!  Danach verließen sie wider-
standslos das Objekt.   Erst bei der unangemeldeten Hausbesetzerdemo am Abend kam es
zu vier Festnahmen, weil Punks bei der Demoauflösung Widerstand gegen die Staatsgewalt
leisteten.

 

 

Tage später besetzte man ein weiteres Haus nur wenige hundert Meter entfernt vom Objekt
Lindengasse,  in der Westbahnstraße.   Eine Woche  später wollte die  Polizei das Objekt im
Auftrag  des Hauseigentümers Räumen.   Doch diese  Räumung lief  buchstäblich ins  Leere,
denn  die Hausbesetzer  waren längst abgezogen und hinterließen  wie schon in der Linden-
gasse auch ein mit Graffitis beschmiertes Haus.

 

  

 

Bleibt abzuwarten wo die Hausbesetzer als nächstes Zuschlagen und ein leerstehendes Haus
okkupieren.

 

Erich Weber

2011-11-20

Nachtwächter vs. Polizist TEIL 2

 

Fortsetzung zu TEIL 1

Der andere Polizeibeamte RvI Andreas Z., gab in seiner Niederschrift sinngemäß das gleiche
wie sein Kollege an. Zusätzlich schilderte er noch den Beginn der Amtshandlung , da er der
ersteinschreitende Beamte war.

Doch Futterneid ?

Er habe Handler gefragt, was dieser eigentlich hier mache und bekam in Hochdeutsch zur
Antwort, dass dies seine aufgetragene Arbeit sei, die Daten fremder Leute aufzuschreiben.
Andreas Z. machte Handler daraufhin aufmerksam, dass dieser durch sein Verhalten eigentlich
die Einreise der Passagiere ins Bundesgebiet behindert hatte und das er diesen Umstand zu
einem späteren Zeitpunkt mit dem ÖWD abklären werde.
So steht es in der Niederschrift des RvI Andreas Z.

Ungebührliches Benehmen

Laut Z. kam es dann zu Schimpftiraden  von seitens Handler gegen seine Person.
Schimpfwörter wie „..depperter Kieberer, geh´ sch….“ udgl. mehr soll der Nachtwächter
von sich gegeben haben, wenn man den Ausführungen des Polizisten folgt.
Der Beamte Andreas Z. führt auch noch extra an, dass er keinen falls die Worte „Psychopath,
depperter Wachter“ udgl. ausgesprochen hat, was natürlich von seinem Kollegen bestätigt
wird.

Festnahme

Daraufhin sei Handler von ihm, unter Androhung der Festnahme abgemahnt worden, sein
rechtswidriges Verhalten einzustellen, was dieser aber nicht tat.
In Folge wurde Handler festgenommen. Was sich bei der Festnahme abspielte, ist aus unserem
gestrigen Beitrag ersichtlich.

Der Riese Handler

Erstaunlich ist hier noch eine Aussage des RvI  Andreas Z., der im Protokoll angibt: „….und
der offensichtlich körperlichen Überlegenheit des Angezeigten (viel größer als ich
und ca. 30 bis 40 kg schwerer als ich) rief ich meinen Kollegen O. zu, damit er mich
bei der Durchsetzung der Festnahme unterstützen sollte.“
Die Größe ist meist immer ein subjektiver Blickwinkel. Als viel größer wird nach gängiger
Lebenserfahrung, eine Kopfgröße oder mindestens 20 cm angenommen. Handler misst
1,85 Meter und wiegt 95 Kilogramm.

Minipolizist ?

Nach dieser eigener Aussage, dürfte dann RvI Andreas Z. in etwa 1,65 Meter groß sein und
zwischen 55 und  65 Kilogramm wiegen.
Bei diesen Körpermassen hätte er nicht einmal die Mindestvoraussetzung für den Polizei-
dienst erfüllt. Daher stellt sich die berechtigte Frage, was sucht dieser Mann im Exekutiv-
dienst der Polizei ?

Knast

Nachdem Handler in den Streifenwagen verfrachtet worden war, wurde er in die Polizei-
inspektion Josefstadt gebracht. Dort ging das übliche Prozedere über die Bühne.
Amtsarzt, Anzeigenerstattung und anschließender Polizeiarrest. 
Schwerwiegend kann das „Verbrechen“ von Handler aber nicht gewesen sein, da er lediglich
nach § 1des NÖ-Pol.Stg zu 180,- Euro Geldstrafe verurteilt wurde.
Gemäß der Strafverfügung (S 4.201/06) hatte er sich wegen Erregung ungebührlicher-
weise störenden Lärms und öffentlicher Anstandsverletzung, schuldig gemacht.
Auch sein Gefängnisaufenthalt war unbedeutend, wenn man bedenkt, dass er am selben
Tag um 23:45 Uhr aus der Haft entlassen wurde und die ganze Amtshandlung erst um
19 Uhr begonnen hatte. (Haftbestätigung GZ:D1/15037/2006-SPK WN)

Ohne Munition in den Krieg

Jetzt beging Handler in seiner Naivität, den wahrscheinlich schwerwiegendsten Fehler
seines Lebens. Ohne Zeugen, Ton- oder Lichtbildaufnahmen, begann er gegen die
Staatsmacht in den „Krieg“ zu ziehen.
Er berief gegen die  o.a. Strafverfügung und zeigte die Polizeibeamten wegen
Körperverletzung an.
Am 5.Mai 2008 fand beim UVS NÖ Außenstelle Wr. Neustadt, die Berufungsverhandlung
gegen die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung statt, die er natürlich prompt verlor.

Die UVS-Verhandlung

Allerdings lies in dieser Verhandlung, der RvI Andreas Z. wieder mit einer erstaunlichen
Aussage aufhören. Obwohl beide Beamte in ihren Niederschriften angaben, dass die Fest-
nahme mit  „einsatzbezogener Körperkraft“, sowie den Gebrauch eines Pfeffersprays,
einen Faustschlag gegen den Kopf und einen Tritt gegen die Hüfte oder Oberschenkel von
Handler, durchgeführt wurde, gibt der Beamte auf eine Frage des Senatsleiters folgende
Antwort.
Wörtlich aus dem Protokoll der UVS-Verhandlung:
Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer (Handler) auch Schmerzensschreie getätigt hat,
gibt der Zeuge (RvI Andreas Z.) an: „Er hat keine Schmerzensschreie getätigt, dazu
hätte er absolut keinen Grund gehabt“.
Uns liegen ärztliche Bestätigungen vom Krankenhaus Wr. Neustadt und dem Allgemein-
mediziner Dr. Wolfgang M. vor, in denen Verletzungen im Gesicht und der Leistengegend
von Handler  festgestellt wurden.

Der geneigte Leser kann sich nun selbst ein Bild über die Glaubwürdigkeit des Polizisten
RvI Andreas Z. machen.

Der ÖWD

Auch der Arbeitgeber von Handler, der „Österreichische Wachdienst“ (ÖWD),  verhielt
sich “richtig super”. Er kündigte am 11.05.06, dem Nachtwächter per 10.05.06 (Tag
des Vorfalls). Zu diesem Zeitpunkt galt für Handler noch die Unschuldvermutung.

Der Sack wird zugemacht

Handler der zugebener Weise einen Hang zum Querulieren hat, lies nicht locker und urgierte
immer wieder, warum mit seiner Anzeige gegen die Beamten nichts weiter ging.
Diesbezüglich bekam er jedoch keine Antwort, dafür flatterte ihm eine Ladung zu einer
Gerichtsverhandlung für den 4.Juni 2007 ins Haus.
In dieser Verhandlung wurde er wegen  versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt,
Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe
von 10 Monaten, bedingt auf  3 Jahre.
Im Gerichtsurteil wurde unter anderem auch angeführt, dass RvI Andreas Z. ein Hämatom
oberhalb des linken Auges erlitt und RvI Thomas O. eine offene Rissquetschwunde an der
Schädeldecke davontrug. Beide Verletzungen wurden laut Gericht vom Angeklagten verursacht.

Der Irrtum

Handler glaubte nun, dass er ebenfalls am 10.05.2006 auf diese Delikte angezeigt wurde,
weil er die Polizisten angezeigt hatte. Da unterlag er jedoch einem gewaltigen Irrtum, wie wir
später ausführen werden.  Er berief gegen das Urteil beim OLG und verlor am 18.02.2008
auch dort.

Handler queruliert weiter

Also was tat er jetzt ?  Er „quälte“ die Behörden mit weiteren Eingaben, da er sich ungerecht
behandelt fühlte. Er erkundigte sich auch permanent, wie es mit dem Strafverfahren gegen
die beiden Polizeibeamten stünde.
Um offensichtlich endlich Ruhe vom „Querulanten“ Handler zu haben, schickte ihm die
Staatsanwalt Wr. Neustadt ein höchst erstaunliches Schreiben (6St98/08z), datiert mit
09.05.2008. Wir zitieren aus diesem nachfolgend wörtlich:
Die Anzeige gegen die beiden Beamten wurde mit ha. Verfügung vom 10.04.2007 gemäß
§ 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.
Hingegen wurde am selben Tag gegen Helmut Handler wegen der Vergehen des versuchten
Widerstands gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StBG, der Sachbeschäd-
igung nach § 125 StGB und (zweifach begangen) der schweren Körperverletzung nach den
§§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB ein Strafantrag eingebracht.

Achtung aufs Datum

Haben Sie sich das Datum genau angesehen ?  Die Staatsanwaltschaft informiert Handler 
zu einem Zeitpunkt wo dieser  bereits abgeurteilt war und auch die Berufung verloren hat,
über die Einbringung eines Strafantrages. Das ist aber noch nicht das Erstaunliche an dieser
Story.
Erstaunlich daran ist, dass der Strafantrag gegen Handler erst am 10.04.2007 eingebracht
wurde, obwohl die Tat am 10.05.2006 geschehen war. Da bei Gericht oft der Ausdruck
der „lebensnahen Erfahrung“ gebraucht wird, wollen wir diesen auch verwenden.

Lebensnah

Eine absolut lebensnahe Erfahrung ist, dass absichtliche Verletzungen gegen Polizeibeamte
sofort angezeigt werden und nicht 11 Monate später. Immerhin waren laut Gerichtsprotokoll
beide Beamte verletzt, wobei einer sogar eine offene Rissquetschwunde an der Schädeldecke
hatte.
Für uns entsteht hier der Eindruck einer „Retourkutsche“, da Handler die Beamten angezeigt
hatte und keine Ruhe gab.
Mag sein das Handler ein unbequemer Mann ist, der mit seiner Art etlichen Menschen auf
die Nerven geht, dass rechtfertigt jedoch nicht eine derartig unverblümte Demonstration der
Staatsmacht.
Eine derartige Vorgehensweise dient sicherlich nicht dazu, den Menschen unseres Landes
ihren (noch) vorhandenen Glauben an eine unabhängige und überparteiliche Justiz zu stärken.
Stauni
   
2009-07-08
  

Polizei-Skandale

Bordellgeher und Schläger

   
Seit geraumer Zeit kommt die Polizei nicht mehr aus den Negativ-Schlagzeilen.
Von Geiger über Horngacher zu WEGA-Polizisten die einen gefesselten Häftling
verprügeln, Zivilstreifen die einen Passanten krankenhausreif schlagen, weil dieser
bei „Rot“ die Strasse überquerte, bis zu den folgenden jüngsten Vorfällen.

14-Jährige schlägt zwei Polizisten

  
In Graz ist am Freitag ein 14-jähriges Mädchen wegen schwerer Körperverletzung festge-
nommen worden. Die Amtshandlung eskalierte weil die Jugendliche eine Zigarette
geraucht hatte und den kontrollierenden Polizisten einen falschen Namen und eine falsche
Adresse angab.
Einer der beiden Polizisten wurde bei der Festnahme des Teenies angeblich schwer ver-
letzt, weil sich diese der Festnahme körperlich widersetzte.
Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Abgesehen von der (Un)sinnhaftigkeit
dieser Amtshandlung sind zwei Polizeibeamte nicht in der Lage ein unbewaffnetes
14-jähriges Mädchen in Gewahrsam zu nehmen, ohne das dabei einer schwer
verletzt wird.
Das Mädchen wurde vorübergehend wegen schwerer Körperverletzung und Widerstand
gegen die Staatsgewalt festgenommen.

Polizist als Nacktfotograf

   
In Oberösterreich laufen gegen einen dienstführenden Beamten der Polizeiinspektion
Lembach interne Ermittlungen, weil er mehr als 100 teilweise nackte Frauen fotografiert
haben soll.
Angeblich soll er sein Hobby in einer Privatwohnung oberhalb der Polizeiinspektion
betrieben haben.
Im Mittelpunkt der Erhebung stehen, ob dies in Uniform, während der Dienstzeit oder
gegen Vergünstigungen geschehen ist.
Da dürfte ein Kollege auf seinen Job scharf gewesen sein, denn Recherchen haben
bestätigt, daß das Hobby des Beamten in der Region und polizeiintern schon jahrelang
ein offenes Geheimnis war.
Sollten sich die Frauen von diesem Polizisten freiwillig fotografieren haben lassen,
weil es vielleicht  auch ihr Hobby war, ist uns dieser Polizeibeamte weit aus genehmer
als seine prügelnden Kollegen.

Drogenfahnder verprügeln Lehrer

   
Vergangenen Mittwoch in der U-Bahn Station Spittelau in Wien, ereignete sich eben-
falls ein unglaublicher Vorfall. Ein farbiger US-Bürger der an einer renommierten
internationalen Schule, Englisch und Sport unterrichtet, soll von zwei Polizeibeamten
in Zivil angegriffen und verprügelt worden sein.
  
Nach Beendigung der Prügelorgie, sollen sich die beiden dann als verdeckte Ermittler
der Polizei zu erkennen gegeben haben.
Der Lehrer wurde mit schweren Verletzungen ins Krankehaus eingeliefert.
   
Wie sich herausstellte, handelte es sich bei den Männern um Drogenfahnder, denen bei
der Verfolgung eines Dealers offenbar eine Verwechslung mit einem anderen Mann
schwarzer Hautfarbe passiert ist.
   
Landespolizeikommandant Karl Mahrer erklärt: „Das Büro für besondere Ermittlungen
wurde eingeschaltet. Eine Verwechslung ist möglich, der Staatsanwalt ermittelt.“
Da fragt man sich doch, ob Beamte dieser Einheit nicht besonders geschult sind um
einen Farbigen von einem anderen Farbigen zu unterscheiden.
 
Soviel zu Vorfällen mit Polizeibeamten innerhalb einer einzigen Woche.
Wenn man bedenkt, daß jene Beamte eigentlich die Bevölkerung beschützen
sollten, dann ist es um die Sicherheit in Österreich traurig bestellt.
      
Stauni
  
2009-02-15

Inhalts-Ende

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