Empörung über Anzeigenquote für Wiener Polizei


Polizist(innen) zu Inkassanten degradiert

Empört darüber, dass der Wiener Polizei eine „Quote zum Abkassieren“ vorgeschrieben wird,
zeigte  sich heute der AUF-Bundesvorsitzende NAbg.  Werner Herbert, der vermutet, dass die
rot-grüne  Stadtregierung  ein  veritables  Finanzproblem  hat  und daher in der Erhöhung der
Strafgelder  ihren  einzigen Ausweg sieht.  Er bezeichnete es als traurig, dass sich die Wiener
Polizeiführung  dazu  hergibt,  den  Handlanger  für  ein  derart  fragwürdiges  Unterfangen zu
machen.
Für  die  Polizei  gibt  es  wahrlich  genug  Handlungsbedarf  angesichts  der  steigenden Krimi-
nalität speziell im Bereich der Eigentumsdelikte. Aufgrund des gravierenden Personalmangels
kann sich die Polizei auch kaum um präventive Maßnahmen kümmern.
Wenn man die Exekutive jetzt nur zum Abkassieren missbraucht, ruft das außerdem Unmut in
der  Bevölkerung  hervor  und verschlechtert das Image der Polizei.   Polizist(innen) sehen ihre
Aufgabe  in  der  Bekämpfung  der  Kriminalität  und  wollen sicher nicht zum Inkasso-Büro der
Stadt  Wien degradiert  werden.   Außerdem  ist  die  Behauptung,  dass die Anzeigenquote die
Außendienstpräsenz erhöht, nichts anderes als eine freche Ausrede.
*****
2013-10-06

Markamt vollzieht Bibelgesetz


Wollen Beamte keine fleißigen Menschen?

Am siebenten Tage sollst du ruhen.   Das sind die Worte des Herrn und offenbar hält sich
das  Wiener Marktamt  für diesen.   Denn in einer dieswöchigen,  von den großen Medien
völlig unbemerkt gebliebenen Presseaussendung, rühmte sich das Marktamt einer „Aktion
scharf“  am vergangenen Sonntag.
 
Offenbar sind und waren einigen Beamten, arbeitssame Menschen ein Dorn im Auge und
so wurde in den Bezirken 5, 9, 10, 12, 15, 16 und 17 die Einhaltung des Sonntagsöffnungs-
verbotes kontrolliert.
 
Wer  waren die Bösewichte,  die sich erlaubten die geheiligte  Sonntagsruhe mit Werktät-
igkeit zu stören? Etwa große Supermarktketten, die ihre Angestellten zur Arbeit am Sonn-
tag nötigten? Nein, ganz und gar nicht, denn diese haben es sich  gerichtet und Filialen in
unzähligenTankstellen etabliert,  da diese vom Sonntagsöffnungsverbot nicht berührt sind.
 



Fotos: © erstaunlich.at
 
Die Gesetzesübertreter waren Inhaber(innen) von kleinen Greißlereien, betrieben meist von
Personen  mit Migrationshintergrund.   Auch wurden in diesen  Miniläden keine Angestellten
beschäftigt,  sondern Herr und Frau Ladenbesitzer  standen persönlich hinter dem Verkaufs-
pult,  um auch in diesen  wirtschaftlich angespannten  Zeiten halbwegs über die Runden zu
kommen.
 
Voll  Stolz verkündigte das Marktamt,  dass insgesamt  62 Kontrollen in den sieben genann-
ten  Bezirken  durchgeführt und  35 Anzeigen  wegen Verstoßes  gegen das  Sonntagsöff-
nungsverbot erstattet wurden. Man vergaß auch nicht zu erwähnen, dass voriges Jahr 400
Anzeigen  wegen diesem  Delikt erstattet wurden.   Da können die Mannen vom Marktamt
direkt stolz darauf sein und wenn sie Glück haben gibt es dafür einen Orden.
 

Ist es ein Verbrechen sein Geld ehrlich zu verdienen?

Zum  Sonntagsöffnungsverbot  gibt  es noch einen entbehrlichen Kommentar der  „Hans
Dampf in allen Gassen“ –  Stadträtin  Sandra Frauenberger.   Diese meinte:  „Es gibt klare
gesetzliche Bestimmungen, an die sich alle zu halten haben. Wer gegen das Sonntagsöff-
nungsverbot verstößt, hat mit einer Verwaltungsstrafe zu rechnen.“
 
Wir  verstehen diese  Welt nicht mehr ganz. Einerseits wird man als   „Rechts“  wenn nicht
gar als Nazi eingestuft,  wenn man Räuber, Einbrecher oder sonstig kriminelles Gesindel
mit Migrationshintergrund beim Namen nennt und kritisiert.
 
Anderseits macht das Marktamt Jagd auf anständige und arbeitssame Personen – meist mit
Migrationshintergrund –   wenn sich diese erlauben am Sonntag hinter ihrer eigenen Laden-
theke  zu  stehen  und  sich  ihr Geld ehrlich verdienen.   Wen stört es eigentlich  – außer
einigen Beamten des Marktamtes  –  wenn ein Greißlerladen am Sonntag geöffnet hat und
damit ermöglicht wird, ausgegangenes Brot oder benötigte Milch um die Ecke einzukaufen
und nicht mit dem Auto zur nächsten Tankstelle fahren zu müssen.
 
Wir  vermissen  hier  den  Aufschrei der linken Gutmenschen.   Oder unterstützen diese nur
kriminelles Gesindel und legen auf ehrlich arbeitende Menschen keinen Wert?   Auch ver-
missen wir ein Veto der Wirtschaftkammer.   Ach ja, beinahe hätten wir es vergessen. Von
dort  wird kein Einspruch kommen,  fließen doch die eingehobenen  Strafgelder in deren
Kassen.
 
Jedenfalls  kündigte die Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ)  eine Fortsetzung der „Aktion
scharf“  vom Wiener Marktamt an.   Diesbezüglich wurde auch eine eigene Hotline  (wir nen-
nen sie  Wamser-Nummer) eingerichtet.   Wer anständige und ehrlich  arbeitende Menschen,
mit  und  ohne  Migrationshintergrund  verpetzen  will,  kann dies unter der  Wiener Telefon-
nummer 4000-8090 tun.   Der Anruf ist kostenlos und kann von Montag bis Freitag zwischen
9 und 18 Uhr, Samstag zwischen 9 und 17 Uhr und Sonntag zwischen 9 und 15 Uhr getätigt
werden.
 
*****

2012-03-17
 

WKO kassiert weiter ungeniert ab


Aussendung der WKO

Unabhängig von jeder möglichen Änderung der Bestimmungen über den Alkoholaus-
schank wird das Gastgewerbe auch künftig  alkoholfreie Jugendgetränke verstärkt an-
bieten und damit seinen Beitrag im Sinne des Jugendschutzes leisten.

Jugendschutz  ist  für  uns ein wichtiges Thema.  Die Gastgewerbetreibenden sind Part-

ner  der Jugend und verstehen sich als  Treffpunkt  und  Kommunikationsplattform.  Wie
berichtet, sollen im Zuge dieser Reform die Bestimmungen über den Alkoholausschank
an Jugendliche und die Verpflichtung, so genannte Jugendgetränke anzubieten, ersatz-
los gestrichen werden.

Die bestehenden  Bestimmungen dienten  dem Schutz  der Jugend und sollen weiterhin

bundeseinheitlich  geregelt sein.  Der Alkoholausschank  an  Jugendliche  und  die Aus-
preisung der Jugendgetränke sollen wie bisher bestehen bleiben.  Derzeit müssen zwei
antialkoholische Getränke („Jugendgetränke“) billiger sein als das billigste alkoholische
Getränk.

Die drei obigen Absätze stammen aus einer Aussendung der  Wirtschaftskammer Öster-

reich vom  05.03.2002.  Weche Dilletanten  bei  diesem Zwangsverein Funktionen inne-
haben beweist der Umstand,  dass die WKO in über 9 Jahren nicht in der Lage war ihre
irreführende Aussendung zu korrigieren.

Warum irreführend?

Liest man sich den Text der WKO-Aussendung durch, kommt jeder logisch denkende
Mensch zu folgenden Ergebnis: Bei dem Wort Jugendgetränk in Verbindung mit dem
Begriff Jugendschutz,  kann  es  sich  nur  um  den Schutz von Jugendlichen handeln.
Daher  die  Auflage an  die  Gastgewerbetreibenden, zwei antialkoholische Getränke
(„Jugendgetränke“) billiger als das billigste alkoholische Getränk anzubieten.

So weit, so falsch. Zahlreiche Gastgewerbetreibende wurden von Marktamtsbeamten

abgestraft, da sie keine sogenannten „Jugendgetränke“ anboten.  Dabei handelte es
sich  um  Betreiber jener Lokale,  in denen Jugendliche  unter 18 Jahre keinen Zutritt
hatten und haben. Es wäre ja nach den Worten der WKO unlogisch,  wenn ein Nacht-
klub-Betreiber  in  dessen  Lokal ein gesetzliches Jugendverbot besteht,  Jugendge-
tränke anbieten muss.

Die Wortkreation „Jugendgetränk“ ist eine reine Erfindung der WKO. Die gesetzliche
Bestimmung  (die übrigens  nicht verändert wurde),  dass Lokalbetreiber  zwei  anti-
alkoholische  Getränke  billiger anbieten  müssen als das billigste  alkoholische Ge-
tränk, hat mit dem Jugendschutz nicht das Geringste zu tun.

Was sagt das Gesetz? (§ 112 GewO Abs.4)

Gastgewerbetreibende,  die  alkoholische  Getränke  ausschenken,  sind  verpflichtet,
auf Verlangen  auch  kalte  nichtalkoholische Getränke auszuschenken. Weiters sind
sie verpflichtet,  mindestens zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke zu einem
nicht  höheren  Preis auszuschenken als das am billigsten angebotene kalte alkohol-
ische Getränk (ausgenommen Obstwein) und diese besonders zu kennzeichnen. Der
Preisvergleich  hat jeweils auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen
Liter der betreffenden Getränke zu erfolgen. (Quelle: jusline.at)

Warum korrigierte die WKO ihre Aussendung nicht?

Einige Nachtlokalbetreiber  (der Red. bekannt)  wandten sich an die Wirtschaftskam-
mer,  da sie sich zu Unrecht bestraft fühlten.  Diese wurden bei  ihrer Zwangsinteres-
sensvertretung jedoch nur abgewimmelt oder vertröstet.

Eine im Gesetz verankerte Begriffsbestimmung „Jugendgetränk“ gab es nie und gibt

es auch bis heute nicht. Da stellt sich die berechtigte Frage mit welcher Qualifikation
wurde  die  seinerzeitige  WKO-Aussendung erstellt.  Eigentlich sollte die WKO ihren
Zwangsmitgliedern Gesetzestexte so vermitteln, dass jedermann(frau) weiß um was
es wirklich geht. Offenbar ist man aber in dieser Zwangsvereinigung nicht qualifiziert
genug  dies  durchzuführen und übt  sich lieber  im  Erfinden irreführender Worte wie
„Jugendgetränk“.

Wichtiger erscheint uns aber die Frage warum hat die WKO bis dato (über 9 Jahre)
ihre  irreführende  Aussendung  nicht  korrigiert,  obwohl  sie in Kenntnis  gewesen

sein muss, dass bereits zahlreiche Lokalbetreiber wegen dem fehlenden „Jugend-
getränk“ abgestraft wurden.

Da  haben  wir  nur  zwei  Antworten parat.  Entweder sitzen in der WKO zahlreiche

Dilettanten die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, oder dies geschah mit
voller Absicht.  Denn  die  eingehobenen  Strafgelder des Marktamtes  flossen und
fließen weiterhin in die Kassa der Wirtschaftskammer.

*****

2011-07-26
 

Fällt die WK-Zwangsmitgliedschaft?


Kommt der Stein ins Rollen?

Die  Forderung  zur  Abschaffung  der  Wirtschaftskammer-Zwangsmitgliedschaft  welche
dieses Online-Magazin vertritt,  scheint endlich  bei politischen Parteien angekommen zu
sein.  Zumindest bei der FPÖ und dem BZÖ.  Die Hauptnutznießer dieser unzeitgemäßen
und unternehmerfeindlichen Zwangsmaßnahme, ÖVP und SPÖ, hüllen sich nach wie vor
in vornehmes Schweigen.

Es bedurfte  erst eines bekanntgewordenen  Skandals  wie  einer  millionenschweren Fehl-
spekulation,  welche zumindest die FPÖ und das BZÖ aus ihren Dornröschenschlaf weckte.
FPÖ-Chef H.C. Strache meint, dass Leitl seinen Laden nicht im Griff hat. Diese Behauptung

wird der WKÖ-Präsident nach den Millionenverlusten auch kaum in Abrede stellen können.

Strache fordert  die Abschaffung der  Zwangsbeiträge  und  eine  umfassende Neustruktur-
ierung  der  Wirtschaftskammer.  Zusätzlich sei das ganze System zu hinterfragen.  Ausser-
dem stelle sich auch die Frage, wie es angesichts solcher Summen überhaupt um die Wirt-
schaftskompetenz der WKÖ bestellt sei.

Wirtschaftskompetenz der WKÖ

Diesbezüglich möchten  wir auf unseren Beitrag  „Wirtschaftskammer: Profi oder Amateur“
verweisen.  Die Wirtschaftskammer  bezeichnet  sich bei  dem Immobiliendeal  selbst  als
Privatanleger,  also  als  Amateur.  Genauso amateurhaft  ist es auch um die  Wirtschafts-
kompetenz der Wirschaftskammer bestellt.

Dass es  allerhöchste Zeit  ist die Wirtschaftskammer  in einen Verein umzuwandeln,  der

auf freiwilliger  Mitgliedschaft basiert,  fordert BZÖ-Generalsekretär  Mag. Christian Ebner.
Er meint auch,  dass jeder  Unternehmer das  Recht hat sich von dem vertreten zu lassen,
der das am besten kann und mit seinen Mitgliedsbeiträgen ordentlich wirtschaftet.

Wer die WK zum Freund hat, braucht keine Feinde mehr

Das mit der Vertretung ist so eine Sache.  Im speziellen dann,  wenn die Wirtschaftskam-
mer  vorgibt die Rechte  ihrer Zwangsmitglieder zu  vertreten und parallel dazu,  sich die
eingehobenen Strafgelder ihres Zwangsklientels,  welche von Verwaltungsbehörden ab-
kassiert werden, auf ihre Konten überweisen lässt.

Dieses  Online-Magazin war das einzige Medium  welche diesen ungeheuerlichen Skan-

dal aufdeckte. In den Beiträgen „Sittenwidrig?“, „Wirtschaftskammer Wien“,  „Sittenwidrig?
TEIL2″  und  „Die Wirtschaftskammer und die Strafgelder“  können geneigte  Leser(innen)
über die erstaunlichen Nebeneinnahmen der Wirtschaftskammer (auf Kosten der Zwangs-
mitglieder) sowie der nicht minder erstaunlichen Ausreden der Kämmerer nachlesen.

Es ist  längst an der Zeit die Wirtschaftskammer zu reformieren  und die wie moderne Skla-

ven gehaltenen Zwangsmitglieder aus deren Fänge zu befreien. Gegen eine zeitgerechte,
auf  Freiwilligkeit  beruhende  und  leistungsoriente  Unternehmervertretung mit fachlicher
Kompetenz ist nichts einzuwenden.

Sollte es wirklich dazu kommen gibt es allerdings ein Problem.  Welche Betätigungsfelder
werden dann die unfähigen politischen Günstlinge erhalten, denn in einer modernen und
zeitgerechten Wirtschaftskammer sind diese dann definitiv fehl am Platz.

*****

2011-07-16
 

Stille Revolution in Österreich



Screen: APA-OTS

Wien (OTS) –  „Offensichtlich erfolgten   keine rechtliche Maßnahmen gegen die, den Be-
rufsstand ruinierende  Maklerverordnung  Mitterlehners  seitens  der  Wirtschaftskammer.
Hinsichtlich der Fehlleistung des ehemaligen Kammersekretärs und jetzigen Wirtschaft-
ministers  Mitterlehner
,  wurden  seitens  der  Wirtschaftskammer  keinerlei  rechtlichen
Schritte  eingeleitet.  Dies  unterstreicht  auch die  Tatsache,  dass auf unser letztmaliges
Ultimatum in  Form eines  offenen  Briefes  nur  betretenes  Schweigen erfolgte“,  so Vize-
präsident & Sprecher Mag. Dr. Elmar Dirnberger. Download des kompletten Beitrags hier.

Es rumort bei den Wirtschaftstreibenden

Die Berufsgruppe der Makler probiert nun den Aufstand gegen die Wirtschaftkammer. Offen-
bar  geht  es diesem  Berufsstand  genauso  wie  etlich  anderen  Berufgruppen.  Sie haben
die  Proporz- und Freunderlwirtschaft  der  Wirtschaftskammer satt.  Möglicherweise genügt
es den Zwangsmitgliedern nicht mehr,  gegen  horrende  Zwangsmitgliedsbeiträge  nur mit
buntem Werbematerial  versorgt zu werden.  Dieses gibt  es nämlich von Bau- und Elektro-
märkten gratis frei Haus.


Screen: APA-OTS

Das kann man der Wirtschaftskammer nicht absprechen. Diese beweist äußerste Kreativität
beim Errechnen der Zwangsmitgliedsbeiträge.  Diese Zwangvereinigung,  die sich als Inter-
essensvertretung sieht,  schreckt nicht  einmal davor zurück,  sich  eingehobene Strafgelder
aus Überschreitungen der Gewerbeordnung überweisen zu lassen.  Das wäre vergleichbar

wenn ein Autofahrerklub  einen Vertrag mit  der Polizei hätte und  diese eingehobene Straf-
beträge an den betreffenenden Klub überweisen würde.  

Dieser Autofahrerklub hätte in der Sekunde keine Mitglieder mehr. Denn das Abkassieren
von  Strafgeldern  lässt  sich  mit  einer  Interessenvertretung  nicht  vereinbaren.  Aber mit

Zwangsmitgliedern kann man das ja machen, denn diese können nicht austreten.

Das einzige EU-Land mit Zwangsmitgliedsbeiträgen

Die Wirtschaftskammer ist im Prinzip nichts anderes als eine Vereinigung, in der politische
Günstlinge als  Statthalter in parteipolitischen Pfründen im Wirtschaftsbereich agieren und
diese sichern.  Dies tun sie  ohne Rücksicht auf Verluste,  denn sie tragen kein finanzielles
Risiko,  weil der ganze  Irrsinn von  den Zwangsmitgliedern  finanziert wird.  Diese bleiben
dann bei Fehlentscheidungen auf der Strecke.

Interessant ist  die Tatsache,  dass es  nur noch in 6  EU-Länder die Skurillität einer beruf-
lichen Zwangsvertretung gibt.  Allerdings bildet  Österreich auch hier eine Ausnahme. Wir
sind das einzige EU-Land in dem Zwangsmitgliedsbeiträge abgeliefert werden müssen.

Beim jetzigen Serviceangebot der Wirtschaftkammer hätte diese vermutlich keine Mitglie-

der mehr, wenn es die Zwangsmitgliedschaft nicht gäbe. Wir wünschen der Berufsgruppe
der Makler viel Erfolg bei ihrer stillen Revolution.

*****

2011-03-16
 

Blaue Wahlversprechen


Wahlwerbung auf Kosten der Zwangsmitglieder

Die bevorstehenden Wirtschaftskammerwahlen bescheren Unternehmer jede Menge Alt-
papier, welche in Form von mehr oder weniger erstaunlicher Wahlwerbung ins Haus flattert.
Das Schöne an der ganzen Angelegenheit ist, dass das Ganze aus ihren Geldern, die sie
als Zwangsmitglieder abliefern müssen, bezahlt wird.


Reinrassige Bauern?

Reinrassige Unternehmer gefragt?

Im Prinzip gleichen die hohlen Wahlwerbephrasen der verschiedenen Fraktionen, wie ein
Ei dem anderen. Da selbständige Unternehmer meist weltoffene Menschen sind und mit
Wahlslogans wie „Heimatland in Christenhand“ nicht einzufangen sind, hat sich die FPÖ
ein neues Credo ausgedacht.

Nachdem der Spruch „Reinrassig und Echt“ schon an die Landwirtschaft vergeben wurde,
verwendete man den gleichfalls unsinnige Spruch „Heimatland braucht Mittelstand“. Der
soll „reinrassige“ Unternehmer offensichtlich dazu animieren, der Blauen Fraktion die
Stimme zu geben.



Dr. Graf verspricht Aufhebung der WK-Zwangsmitgliedschaft

Während die eine Seite der Werbebroschüre vom Konterfei des umstrittenen Nationalspräsi-
denten Dr. Martin Graf verziert wird, wird auf umseitig so allerlei versprochen. Die meisten
Versprechungen finden sich ohnehin auf Prospekte von anderen wahlwerbenden Parteien
wieder.

Um aber auf Nummer sicher zu gehen und auch Unternehmer zu locken die auf den „Hei-

matland-Schmäh“ nicht hineinfallen, hat sich die FPÖ ein besonderes Zuckerl ausgedacht.
Im vierten Punkt auf dem Wahlprospekt steht doch tatsächlich folgende Forderung: „Keine
Zwangsmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer“.

Da fragen wir uns doch, warum das der FPÖ so unmittelbar vor den WK-Wahlen einfällt wo

sie doch seit Jahren in der Wirtschaftkammer sitzt und sich ebenfalls, wie alle anderen
Fraktionen an den Geldern der Zwangsmitglieder bedient.

Es ist allgemein bekannt und mehr als ein offenes Geheimnis, dass neun von zehn Unter-
nehmer die Zwangsmitgliedschaft ablehnen. Diese wird  vom Gesetzgeber nur aufrecht er-

halten, um das nicht mehr zeitgerechte Relikt „Wirtschaftskammer“ am Leben zu erhalten.

WK wäre privatwirtschaftlich gesehen bereits in Konkurs

Wäre die WK ein Privatunternehmen, welches nur für erbrachte Leistungen Einnahmen kas-
sieren könnte, wäre dieser Zwangsverein bereits in Konkurs. Es genügt im realen Wirtschafts-
leben eben nicht, dass Herr Leitl, Frau Jank und Co., ständig in Kameras lächlen und so tun
als hätten sie von der Wirtschaft eine Ahnung.

Sicherung der Pfründe

Wir haben schon in etlichen Beiträgen die Zwangsmitgliedschaft schärfstens kritisiert. Das
Fallen der Zwangsmitgliedschaft würde wahrscheinlich auch ein Ende der WK in ihrer bis-
herigen Form bedeuten.

Und da gibt es ein massives Problem. Wo würden die politischen Fraktionen ihre politischen
Liebkinder unterbringen, die zwar in der freien Wirtschafts-Wildbahn nicht überlebensfähig
wären, aber als Statthalter für die Sicherung von Pfründen innerhalb der WK ihren Zweck er-
füllen.
 

 Bringen Sie Licht ins Dunkle, Herr Dr. Graf

Werter Herr Dr. Graf, versprechen Sie also nichts, was Sie nicht halten können. Aber viel-
leicht könnten Sie Licht ins Dunkle des „Strafgeld-Inkasso“ bringen. Die WK erhält von
der Gewerbebehörde sämtliche Stragelder, die aus Verstössen gegen die Gewerbeord-
nung kassiert werden.

Die ganze „Strafgeld-Angelegenheit“ war so geheim, dass nicht einmal die meisten WK-

Angestellten von diesen Umstand wußten. Durch einen Zufall und nachfolgende Recher-
chen ist es diesem Online-Magazin gelungen, dieses kontraproduktive Verhalten der Wirt-
schaftskammer aufzudecken.

Allerdings wurde eisern gemauert, wenn wir um die Verwendung, bzw. Verbleib dieser

Gelder nachgefragt haben. Es wird lapidar auf die Gewerbeordnung verwiesen in der
steht, dass das Geld „notleidenden Unternehmern“ zuzuführen ist. Auf unsere Anfrage
wer diese Unternehmer denn seien, erhielten wir erwartungsgemäss keine Antwort.

Werter Herr Dr. Graf. Ausführliche Beiträge darüber finden Sie auf dieser Webseite, wie
zum Beispiel diesen „Bericht“. Wir sind schon gespannt, ob wir von Ihnen eine Antwort
erhalten werden.

*****

2010-02-20
  

Homowerbung aus Strafgelder?

In welche Richtung gehen die Grünen?

Die Grünen werden nun demnächst in einen Interessenskonflikt geraten. Einerseits ver-
treten sie eine extrem Schwulen- und Lesbenfreundliche Linie, während sie anderseits
noch immer dogmatisch im Marxismus verharren und nicht gerade als Unternehmer-
freunde bekannt sind.

Die Aufteilung des Kuchens

Der Zwangsmitgliedsverein „Wirtschaftskammer“ der sich ausschließlich aus dem Geld
seiner  zwangsrekrutierten Mitglieder erhält, springt nun auf den Homozug auf. Alle in
der Kammer vertretenen Fraktionen, buhlen nun um die Stimmen der Homosexuellen.
Gut, es geht um die Aufteilung des Kuchens und da ist den Kämmerern fast jedes Mittel
recht. Erstaunlich ist allerdings, dass alle vertretenen Fraktionen eine  “Anti-Homophobie-
Kampagne” fordern, die mittels einer Werbekampagne unter die Zwangsmitglieder, sprich
Unternehmer gebracht werden soll.

Heterounternehmer werden nicht gefragt

Nachdem Werbung Geld kostet stellt sich die Frage, wie gedenkt die Wirtschaftskammer
diesen Werbefeldzug zu bezahlen.  Man braucht kein Hellseher zu sein um das zu erraten.
Aus den Zwangsmitgliedsbeiträgen natürlich.
Das heißt, dass  Unternehmer(innen) die sich mit der Homosexualität nicht anfreunden
können oder wollen, diese Kampagne mitfinanzieren müssen. Sie haben nicht einmal die
Möglichkeit eines Protestes, indem sie aus der Wirtschaftskammer austreten, denn sie
sind ja Mitglieder ob es ihnen recht ist oder nicht.
Nicht einmal eine politische Partei hat den Status der Wirtschaftskammer. Denn dort treten
die Mitglieder freiwillig ein und auch wieder aus, wenn ihnen das Parteiprogramm zu wider
läuft.

Irgendwo muss man sie ja unterbringen

Wir haben schon in etlichen Beiträgen die Zwangsmitgliedschaft schärfstens kritisiert. Aller-
dings sehen wir auch ein, dass die Wirtschaftkammer aus Mitgliedermangel zusperren müsste,
wenn die Zwangsmitgliedschaft fallen würde.
Aus diesem Grund wird an dieser festgehalten und wo würde man denn die ganzen poli-
tischen Liebkinder unterbringen, wenn es diese Vereinigung nicht mehr geben würde.

Homowerbung aus Strafgelder?

Allerdings keimt in uns ein Verdacht auf. Vielleicht wird diese Werbekampagne aus den
überwiesenen Strafgelder der Gewerbebehörde finanziert. Sie wussten bis dato nicht, dass
die Wirtschaftskammer jene Gelder kassiert, welche von der Gewerbebehörde über Unter-
nehmer(innen) verhängt werden.?
Mach nichts, dies ist keine Bildungslücke. Dieser Zustand wurde so geheim gehalten, dass
es nicht einmal Kammerangestellte wussten. Hochrangige Funktionäre der Wirtschaftkam-
mer war erstaunt, als wir diesen Zustand aufgedeckt und veröffentlicht haben.

Viel Spaß beim Lesen

Zu Ihrer Information dürfen wir Sie auf folgende Beiträge in der Serie über die erstaunliche
Einnahmequelle der Wirtschaftskammer aufmerksam machen:
„Magistrat unterstützt Einbrecher“  „Arbeitsverbot für Selbständige“  „Sittenwidrig“
„Wirtschaftskammer Wien“  „Sittenwidrig Teil 2“  „Wirtschaftskammer und die Strafgelder“
 
*****

2010-01-21
  

Die Wirtschaftskammer und die Strafgelder

 

Vornehmes Schweigen

Zum Jahresausklang wollen wir uns noch einmal mit der Wirtschaftskammer befassen.
Grund dafür ist die erstaunliche Stellungsnahme zur unserer offiziellen Anfrage bezüglich
der Strafgelder, welche bei Übertretungen der Gewerbeordnung durch Unternehmer,von
der Behörde eingehoben werden.
Wie wir nämlich aufgedeckt haben, fließen diese der Wirtschaftskammer zu. Über diesen
Umstand sind großteils nicht einmal  die eigenen Mitarbeiter in Kenntnis. Unsere seiner-
zeitige Anfrage wurde seitens der Wirtschaftskammer völlig ignoriert.

Schnelle Reaktion erst nach dem ersten Beitrag

Wir haben daraufhin unsere Recherchen in eine andere Richtung gelenkt und erhielten von
seitens der Behörde, Auskunft über diesen erstaunlichen Zustand. Erst nach dem Erscheinen
unseres Beitrag „Sittenwidrig?“, reagierte man seitens der Wirtschaftskammer erstaunlich
schnell.
Im Beitrag „Wirtschaftskammer Wien“ können Sie die Stellungsnahme nachlesen. Diese ent-
hielt teilweise die erstaunlichsten Begründungen, warum man keine Bedenken hat, die von
der Behörde eingehobenen Strafgelder anzunehmen.

Neuerliche Anfrage

Auf jeden Fall hatte uns dies dazu  veranlasst, die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer im
Beitrag „Sittenwidrig? Teil2“ zu kommentieren. In diesem Beitrag haben wir auch folgende
offizielle Anfrage gestellt:
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.

Wir bekamen Post

Gestern haben wir Post von der Wirtschaftskammer erhalten und diese teilte uns mit, dass
das Informations- und Einsichtnahmerecht im Wirtschaftskammergesetz, in der Geschäfts-
ordnung und der Haushaltsordnung exakt geregelt ist.
Mitglieder stehe das Recht zu, in Rechnungsabschlüsse und Voranschläge Einsicht zu neh-
men. Diese Rechenwerke sind nach der Genehmigung durch die zuständigen Organe, vier
Wochen lang zur Einsicht aufzulegen.
Der nächste Termin zur Veröffentlichung, bzw. Auflage für den Voranschlag der Wirt-
schaftskammer Wien, wird nach dessen Freigabe durch das Prüforgan, voraussichtlich im
März 2010, in der Wiener Wirtschaft bekannt gegeben.
Das Recht der Mitglieder auf Einsicht in die Regelwerke, umfasse allerdings keine Belege,
Konten und sonstige Aufzeichnungen, so die Wirtschaftskammer. Dieser Satz hat es
wieder in sich.

Wie die Katze um den heißen Brei

Wir interpretieren diesen Satz so, dass die Zwangsmitglieder zwar ihren Obolus entrichten
müssen, aber keine Einsicht in Belege, Konten oder sonstigen Aufzeichnungen erhalten.
Auch wurde unsere Anfrage nicht beantwortet, nämlich wie viel an Strafgelder der Wirt-
schaftskammer zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben.
Mit dieser neuerlichen Stellungsnahme ist die Wirtschaftskammer wie die Katze um den
heißen Brei herumgeschlichen, anstatt sachlich Stellung zu beziehen. Aber wir sind nicht
wirklich erstaunt, denn wir haben nichts anderes erwartet.

Das Schweigen wird nichts nützen

Sowie bei unserer ersten Anfrage, ob die Wirtschaftskammer tatsächlich Strafgelder
der Behörde erhält und sich diese in vornehmes Schweigen gehüllt hatte, werden wir
auch in diesem Fall, unsere Recherchen in eine andere Richtung lenken.
Es wird uns mit Sicherheit gelingen eine Antwort auf unsere Frage nach den zugeflossenen
Strafgelder und deren Verwendung  zu erhalten, auch wenn sich die Wirtschaftskammer
wiederholt in vornehmes Schweigen hüllt.
So wie uns, wird es sicherlich auch viele andere Personen brennend interessieren, wer die
armen unschuldig in Not geratenen Unternehmer sind, welche aus den zugeflossenen
Strafgelder gelabt werden.
*****

2009-12-22
  

Sittenwidrig? TEIL2


Wirtschaftskammer reagierte diesmal erstaunlich schnell

Im Beitrag „Sittenwidrig?“ haben wir die Meinung vertreten, dass es für eine Interessens-
vertretung einen Interessenskonflikt bilde, wenn dieser Strafgelder zugeführt werden, die
von der Behörde bei den Gewerbebetrieben kassiert wurden.
Die dazu gesetzliche Bestimmung in der Gewerbeordnung, ist unserer Ansicht nach sitten-
widrig. Noch dazu hat die Wirtschaftskammer bei der Erarbeitung bzw. Novellierung der
Gewerbeordnung, ein gewichtiges Wort mitzureden.
Das die  Wirtschaftskammer, die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, ihre finan-
ziellen Einläufe verteidigt war und ist  klar. Allerdings sind die Argumentationen für die
Vereinnahmung von Strafgeldern, die jenen Leuten von der Behörde angeknöpft werden,
welche von der Wirtschaftskammer eigentlich vertreten werden sollten, in der Tat sehr
erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle 1907
das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die entsprech-
ende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete Krankenkassen
der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkrankenkasse abzuführen hatte.
Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle hätte uns-
eres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.

Berufung auf ein 150 Jahre altes Gesetz

Die Wirtschaftskammer beruft sich auf ein Gesetz aus dem Jahre 1859, welches 1907 novel-
liert wurde. Allein die Tatsache mit einem 150 Jahre alten Gesetz zu argumentieren, welches
vor 102 Jahre eine „Modernisierung“ erfahren hatte, beweist wie dringend notwendig eine
Novellierung der Gewerbeordnung ist.

Bäckerschupfen

In einem Punkt geben wir aber der Wirtschaftskammer recht. Eine weitergehende Recherche
der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle, hätte sich wirklich nicht gelohnt. Da wäre
man vermutlich im Mittelalter gelandet, wo die Prügelstrafe oder das Bäckerschupfen noch
hochaktuell war.
Vielleicht wurden diese Strafmassnahmen seinerzeit von den Zunftmeistern durchgeführt,
wenn der Gewerbetreibende seinen Obolus nicht entrichtet hatte. Allerdings entzieht sich
dies unserer Kenntnis.

Kein Platz für Schwache

Die Wirtschaft ist kein Sanatorium und bietet keinen Platz für Schwache. Sollte jemand dem
beruflichen Druck eines Selbständigen nicht standhalten können, so ist er in diesem Business
eindeutig fehl am Platz.
Für solche Personen gibt es in Österreich anderwärtige Beschäftigungsmöglichkeiten. Beim
Staat oder den Gemeinden bzw. deren Betrieben sind Stellen vorhanden, wo man Personen
in weniger verantwortungsvollen Positionen „mitleben“ lässt, auch wenn diese dem geford-
erten Leistungsdruck nicht standhalten können.

Jeder ist sich selbst der Nächste

Dieses „Privileg“ gibt es bei Selbständige nicht. Hier heißt es „fressen“ oder „gefressen“
werden. Und das ist auch gut so, denn dadurch wird der Streu vom Weizen getrennt. Da
erscheint uns eine weitere Argumentation der Wirtschaftskammer wieder sehr erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Vielmehr besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den
Gewerbebehörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet
in Not geratener Gewerbetreibender zu verwenden.

Wer sind die Opfer?

Was bedeutet „unverschuldet in Not geraten“ eigentlich? Ist der/die Betreffende viel-
leicht Opfer eines Erdbebens oder Terroranschlags geworden? Uns ist kein derartiger Fall
bekannt.
 
Oder waren es vielleicht Unfälle, Krankheiten oder wirtschaftliche Fehlentscheidungen, welche
das „Opfer“ in das wirtschaftliche „Aus“ manövriert haben.

Wettbewerbsverzerrung

Aus welchem Grund muss ein selbständiger Unternehmer, einen „abgestürzten“ Konkur-
renten finanziell unter die Arme greifen, sei es auch nur mit Strafgelder die er bezahlt hat.
Durch finanzielle Hilfen an eine solche Person entsteht eine Wettbewerbsverzerrung.
Diese „Opfer“ haben sich eben aus welchen Grunde auch immer, nicht in der beinharten
Wirtschaftswelt gehalten. Ein Ausscheiden aus dieser ist daher völlig korrekt und bedarf
keiner Unterstützung.

Wirtschaftskammer und Caritas

Es gibt genug karitative Organisationen an welche sich diese Personen wenden können.
Außerdem hat Österreich ein sehr gutes Sozialsystem, welches zwar immer wieder miss-
braucht wird, aber niemanden durch den Rost fallen lässt.  
Die Wirtschaftkammer hat eine Interessenvertretung  der Wirtschaft zu sein und soll es
tunlichst anderen Organisationen überlassen als „Caritas“ zu fungieren. Auch das
nächste Argument, zur Verteidigung von zugeflossenen Strafgeldern, hat es in sich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.

Lesefehler

Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da dürfte Ihnen ein Fehler beim Lesen
unseres Beitrages unterlaufen sein. Wir haben nicht für eine Abschaffung von Strafbestim-
mungen plädiert, sondern kritisierten das die eingehobenen Strafgelder Ihnen als Interessens-
vertretung zufließen.
Warum sollte man die Gewerbeordnung oder deren Strafbestimmungen abschaffen?  Wenn
in einem Haus eine Glühbirne kaputt ist, reißt man ja auch nicht das ganze Gebäude nieder.
Man ersetzt einfach die Glühbirne.

Novellierung erforderlich

Und so gehört auch dieser Absatz in der Gewerbeordnung, durch eine andere Bestimmung
ersetzt aus der hervorgeht, dass Strafgelder weiterhin zweckgebunden zu verwenden sind,
aber nicht der Wirtschaftskammer zuzufließen haben.

Wer hat wie viel kassiert?

Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.

Wir bleiben bei unserer Meinung

Abgesehen davon vertreten wir weiterhin die Meinung, dass eine Zwangsmitglied-
schaft nicht mehr zeitgemäß ist. Allerdings hätten Sie bei einer Abschaffung von dieser,
einen massiven Mitgliederschwund.
Auch halten wir weiter daran fest, dass Sie sich in einem Interessenskonflikt befinden, wenn
Sie als Interessenvertretung gleichzeitig Strafgelder von Behörden annehmen, welche von
Ihren Zwangsmitgliedern bezahlt wurden.
Wir glauben nicht, dass ein Autofahrerklub nur ein einziges Mitglied hätte, sollten diesen
Klubs die eingehobenen Strafgelder der Polizei zufließen.
 
Stauni
2009-11-26 

Wirtschaftskammer Wien

 

Stellungsnahme der Wirtschaftskammer Wien zum Beitrag

„Sittenwidrig?“

Sehr geehrter Herr Reder,
 
herzlichen Dank für das offene, sehr sachliche Gespräch am vergangenen Freitag.
Die Wirtschaftskammer Wien vertritt zu den Bestimmungen des § 372 (1) GewO
folgenden Standpunkt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle
1907 das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die
entsprechende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete
Krankenkassen der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkranken-
kasse abzuführen hatte. Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser
Gewerberechtsnovelle hätte unseres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.
Diese Regelung wurde durch die Bundesgesetze BGBl. II Nr. 322(1934 und  BGBl. Nr.
548/1935 dahingehend abgeändert, dass die Strafgelder an die damaligen (Landes-)
Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie abzuführen waren, welche wiederum die
Hälfte davon an die damalige Gewerbeförderung institute des Landes (Vorgänger der
Wirtschaftsförderungs-institute) und die zweite Hälfte dem damaligen Landesgewerbe-
verband und der Kaufmannschaft im Verhältnis 2:1 abzuführen hatten.
Im Rahmen der Gewerbeordnungsnovelle 1973, BGBl. Nr. 50/1974 wurde beschlossen,
die Bestimmung des § 151 GewO 1859 grundsätzlich in § 372 GewO 1973 beizubehalten.
die Strafgelder sollten zwar weiterhin den Wifis zufließen, allerdings nicht mehr aber den als
Rechtsnachfolger der o.a. Organisationen anzusehenden Kammergliederungen. Vielmehr
besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den Gewerbe-
behörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet in Not
geratener Gewerbetreibender zu verwenden.
Nach Ansicht der WKW ist es für die Wirtschaft insgesamt vorteilhafter, diese Mittel weiter-
hin zu erhalten, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Hilfestellung für unver-
schuldet in Not geratene Gewerbetreibende. Hätte die WKO auf diese Bestimmung ver-
zichtet, hätte dies zur Folge gehabt, dass die Strafgelder allgemein für Zwecke der Sozial-
hilfe dem Land in dessen Gebiet die Strafen verhängt wurden, bzw. den in diesen Bundes-
land bestehenden Sozialhilfeverbänden,  zugeflossen wären (s. § 15 Abs. 1 VStG idgF).
Weiters ist anzumerken, dass Strafgelder wegen Nichteinhaltung von Vorschriften betref-
fend Betriebsanlagen, die einen nicht unwesentlichen Anteil an der Gesamtsumme der
verhängten Strafen ausmachen, gemäß §  372 Abs. 2 GewO 1994, nicht der Kammer,
sondern aufgrund der oben angeführten Bestimmung des § 15 Abs. 1 VStG dem Bundes
-land Wien bzw. den hier bestehenden Sozialhilfeverbänden zufließen.
 
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.
 
Ein Interessenkonflikt, wie dies auf der Homepage www.erstaunlich.at behauptet wird,
liegt aus unserer Sicht nicht vor. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Wirtschaftskammer
maßgeblichen Einfluss auf die Tätigkeit der Behörden nehmen könnte, was definitiv nicht
der Fall ist. Wir ersuchen im Dialog mit den Behörden vielmehr immer wieder, die Mitglieder
in erster Linie zu beraten und erst bei nachhaltigem Zuwiderhandeln mit Bestrafungen vor-
zugehen.
Wenn im Rahmen einer individuellen Beratung seitens einer/s  WKW-Mitarbeiterin/ Mit-
arbeiters empfohlen wird, eine verhängte Strafe zu bezahlen, dann sicherlich nur, wenn
auf Grund der Darstellung des Mitglieds die Ergreifung eines Rechtmittels aller Voraussicht
nach nicht  den gewünschten Erfolg bringen, sondern lediglich höhere Kosten verursachen
würde. Wenn eine gewisse Erfolgsaussicht besteht, helfen wir unseren Mitgliedern bei der
Formu-lierung des Rechtsmittels – dies ist bedeutend häufiger der Fall, als wir die Bezahlung
der Strafe empfehlen.
Wir wollen diese Gelegenheit gerne auch dazu nützen, auf unser Beratungsangebot für die
Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer, nicht nur wegen verhängter Strafen auf
Grund der GewO, sondern bei allen Rechtsund Fachfragen, aufmerksam zu machen.
 
Freundliche Grüße
 
Dr. Georg Beer
 
Wirtschaftskammer Wien
Abteilung Mitgliederservice
Stubenring 8 -10
1010 Wien
T 01 514 50-1504 | F 01 514 50-1735
E georg.beer@wkw.at | W  http://wko.at/wien
Wir bedanken uns für die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer. Ein Beitrag über unsere
Ansicht, der zum Teil erstaunlichen Begründungen erfolgt in Kürze.
 
Erich Reder
 
2009-11-26 

Sittenwidrig?

Die Interessensbewahrer

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor. Sie werden von einer Behörde beschuldigt eine Ver-
waltungsübertretung begangen zu haben, die Sie jedoch bestreiten. Um Ihr Recht durchzu-
setzen, engagieren  Sie einen Rechtsanwalt.
In Ihren Augen ist dieser Anwalt der Bewahrer Ihrer Interessen und sollte sich so gut wie
möglich für Ihr Anliegen einsetzen. Dieser erhält natürlich für seine Aufgabe, das  gegen-
seitig freiwillig vereinbarte Honorar von Ihnen. 

Würden Sie so einen Anwalt engagieren?

Nun tritt jener Fall ein, dass Sie trotzdem gegen die Behörde verlieren  und Ihnen diese
ein Bußgeld auferlegt. Sie werden sich bestimmt nicht freuen und vielleicht geben Sie auch
dem Anwalt eine Mitschuld, weil dieser  Ihrer Meinung nach  nicht genug aktiv war.
Was würden Sie machen wenn Sie in Kenntnis gelangen, dass eingehobene Bußgelder
dem  Anwalt überwiesen werden? Würden Sie sich von einem solchen Anwalt  weiter
vertreten lassen, auch wenn er permanent beteuert Ihre Interessen zu wahren.

Wider den guten Sitten

Mit absoluter Sicherheit würden Sie mit diesem Anwalt nicht einmal ein Wort wechseln,
geschweige denn, ihn als Bewahrer Ihrer Interessen ansehen. Eine Vorgehensweise bei
der ein Interessensvertreter, gleichzeitig von den Behörden die eingehobenen Strafgelder
überwiesen bekommt, ist unserer Meinung nach wider den guten Sitten.

Gemeinsam sind wir stark

Anders dürfte dies die Wirtschaftkammer sehen.   Diese braucht ohnehin von niemanden
engagiert zu werden, denn sie besteht ausschließlich aus Zwangsmitgliedern. Obwohl die
Wirtschaftskammer ständig mit dem Slogan „Gemeinsam sind wir stark“ hausieren geht,
schickte sie eine Aussendung an eine bestimmte Zwangsmitgliedergruppe.

Keine Vertretung

Die Ursache dieser Mitteilung waren Verhandlungen mit der Stadt Wien, bezüglich einer
Senkung der Vergnügungssteuer.  Die Aussage in dieser Aussendung war in der Tat erstaun-
lich, denn sie lautete „Aus gesellschaftspolitischen Gründen, konnten wir Ihr Anliegen
nicht vertreten.“

Keine Moral

Allerdings hatte es die Wirtschaftkammer nicht davon abgeschreckt, weiterhin den Zwangs-
obolus  bei dieser Gruppe von Gewerbetreibenden einzuheben. Geld hat kein Mascherl und
daher ist es gesellschaftspolitisch unbedenklich, wird man sich bei der Wirtschaftkammer
gedacht haben.

Pleitier als Kammerfunktionär

Noch eine von zahlreichen Episoden der Wirtschaftskammer. Ein Unternehmer der bereits
eine behördliche Löschung einer seiner zahlreichen Firmen, einen Konkurs sowie eine Kon-
kursabweisung vorweisen konnte, saß jahrelang als hoher Funktionär in einem Kammer-
gremium.
Dieser Mann war nicht einmal mehr befugt als selbständiger Fensterputzer zu agieren und
leitete Geschicke in einem Gremium mit. „ERSTAUNLICH“ deckte diesen Skandal auf und
die Wirtschaftskammer trennte sich still und leise von diesem Mann. Über diesen Vorfall
haben wir noch keinen Beitrag geschrieben, behalten uns dies aber vor.

Erstaunliche Aussage

Wir haben am 28.Oktober den Beitrag „Magistrat unterstützt Einbrecher“ verfasst. In
diesem Bericht ging es auch um die nebensächliche Aussage eines Marktamtsbeamten
der behauptete, dass die Wirtschaftkammer einen Teil der eingehobenen Strafgelder
erhält.

Erfolglose Nachfrage

Zuerst dachten wir an einen schlechten Scherz, konnten aber kein Motiv dafür finden, dass
dieser Mann die Unwahrheit sprach. Also riefen wir umgehend in der Wirtschaftskammer an
und wollten genaueres dazu wissen.
Wie wir fast erwartet hatten kam keine Antwort. Bei Nachfragen war die zuständige Juristin
entweder nicht im Zimmer oder sie telefonierte gerade. Also haben wir uns an die Magistrats-
direktion Wien gewandt und unsere Anfrage dort deponiert.
Postwendend erhielten wir per Mail folgende Antwort, die in der Tat erstaunlich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage wurde an uns weitergeleitet.
Sollte sich diese auf ein Telefonat eines Ihrer Mitarbeiter mit mir beziehen, in dem es um
ein Organmandat wegen Übertretung einer gewerbebehördlichen Bestimmung (äußere
Geschäftsbezeichnung) gegangen ist, darf ich Ihnen folgende Bestimmung aus der Gewerbe-
ordnung 1994 zur Kenntnis bringen:
„§ 372. (1) Die auf Grund dieses Bundesgesetzes verhängten Geldstrafen sowie der Erlös der
auf Grund des § 369 für verfallen erklärten Gegenstände fließen der Landeskammer der ge-
werblichen Wirtschaft zu, in deren Bereich die Behörde liegt, die  Verwaltungsübertretung
geahndet hat. Die Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft hat diese Beträge für die Wirt-
schaftsförderung sowie zur Unterstützung unverschuldet in Notlage geratener Gewerbetreib-
ender und ehemaliger Gewerbetreibender zu verwenden.“
Wie dieses Gesetz enthalten auch andere Gesetze Zweckwidmungen hinsichtlich der auf
dieser Rechtsgrundlage eingehobenen Strafgelder. Bundesgesetzliche Bestimmungen sind
über das Rechtsinformationssystem des Bundes, Gesetze des Landes Wien über das Wiener
Rechtsinformationssystem abrufbar.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen:
Die Abteilungsleiterin:
Mag. Adelheid S*******
Direktorin des Marktamtes
Da hatte sich der Beamte des Marktamts ein wenig geirrt. Nicht ein Teil der eingehobenen
Strafgeldern, sondern der volle Betrag, sowie der Erlös für verfallen erklärte Gegenstände
fließt der Wirtschaftskammer zu.

Wer sind die Unterstützten?

Und das Schöne daran ist , dass diese ganze Aktion durch die Gewerbeordnung gesetzlich
gedeckt ist. Jetzt kann man noch drei mal raten, wer am Entwurf der Gewerbeordnung
mitgearbeitet hat. Richtig geraten, es ist die Wirtschaftkammer.
Mit den überwiesenen Strafgeldern soll die Wirtschaftskammer unter anderem, unverschuldet
in Notlage geratene Gewerbetreibende unterstützen. Wahrscheinlich sind das jene, die nach
Konkursen und Konkursabweisungen, als hohe Funktionäre in verschiedenen Gremien
sitzen.

Eindeutiger Interessenskonflikt

Aber lassen wir einmal den Sarkasmus beiseite und betrachten diese Angelegenheit ganz
nüchtern. Eine Interessensvertretung die gleichzeitig in den Genuss der verhängten Straf-
gelder kommt, ist eindeutig in einem Interessenskonflikt.
Vermutlich ist das auch jener Grund, wenn Gewerbetreibende bei der Wirtschaftkammer
juristischen Rat suchen um sich gegen behördliche Strafen zu wehren und ihnen gesagt
wird, es sei besser zu bezahlen als lange Prozesse zu führen.

Ratschläge haben tieferen Sinn

Diese erstaunlichen Ratschläge der „Interessensvertretung“ ergeben somit auch einen
Sinn, da die Strafgelder an die Wirtschaftskammer überwiesen werden. Damit kassieren diese
doppelt, nämlich einerseits die Zwangsumlage und anderseits die Bußgelder.
Eine derartige Verhaltensweise ist in unseren Augen sittenwidrig, denn wie kann eine Interes-
sensvertretung die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, in den Genuss von Buß-
geldern kommen, welche von Behörden verhängt werden.

Ohne Zwangsmitglieder gäbe es keine Wirtschaftkammer mehr

Das unsere Theorie stimmt, dass es die Wirtschaftskammer bei ihrer jetzigen Leistung und
Verhalten nicht mehr gäbe, wenn sie von freiwilligen Mitglieder leben müsste, lässt sich
durch diese erstaunliche Verhaltensweise einwandfrei beweisen.
Ist schon die Rekrutierung von Zwangsmitgliedern zumindest moralisch bedenklich, schlägt
wohl das Einkassieren von behördlich eingehobenen Strafgeldern als Interessensvertretung,
dem Fass den Boden aus.

Eine Lösung wird kommen müssen

In dieser Angelegenheit sollte die Wirtschaftskammer zum Vorteil ihrer „Zwangsmitglieder“
schnellstens aktiv werden, denn wir denken dass unser Beitrag sicher einige juristische
Aktivitäten auslösen wird.
Normalerweise müsste die Zwangsmitgliedschaft sofort aufgehoben werden. Mit der bis-
herigen Gangart der Wirtschaftskammer gewinnt man den Eindruck, dass es sich hier um
einen Staat im Staat handelt.

Leider sind die meisten Leute in Unkenntnis

Wir sind sich ziemlich sicher, dass diesen seltsamen Paragrafen in der Gewerbeordnung
fast niemand kennt und auch nur wenige Leute, wie Beamte und höherrangige Mitarbeiter
der Wirtschaftskammer, über diese Vorgehensweise Bescheid wissen.
Vermutlich haben wir auch deshalb keine Antwort der Wirtschaftkammer erhalten, weil diese
keinen unnötigen Staub aufwirbeln wollte. In diesem Fall hat sich die Direktion des Markt-
amtes äußerst korrekt verhalten und einem fragenden Bürger umgehend Antwort erteilt.
Stauni
   
2009-11-19
  

Arbeitsverbot für Selbständige


Unangebrachter Stolz

Voll Stolz wird in einer heutigen Presseausendung das Ergebnis einer gestrigen Kontrolle,
bezüglich der Einhaltung der Öffnungszeitenvorschriften präsentiert. Von den pragmati-
sierten Beamten des Marktamtes (MA 59), die allesamt einen sicheren  Arbeitsplatz haben,
weil dieser durch die Steuerzahler finanziert wird,  wurden 41(!) Anzeigen erstattet.

Am siebenten Tage sollst Du ruh´n

Grund für diese Anzeigeflut bei der gestrigen Schwerpunktkontrolle in Wien, war die Nicht-
einhaltung der Sonntagsruhe. Wer waren diese Betriebe die sich erdreisteten am Tag des
Herren oder des Marx, ihre Rollläden offen zu lassen.
Nein, es waren keine großen Handelsketten, die ihre Mitarbeiter gezwungen hatten zwischen
Sonntagsarbeit und Kündigung zu wählen. Es waren kleine Lebensmittelgeschäfte, meist Fa-
milienbetriebe.

Marktamt zockt ab

Hinter dem Verkaufspult standen also Herr und Frau Kleinunternehmer persönlich und keine
geknechteten Arbeitsnehmer(innen). In wirtschaftlich schweren Zeiten, so wie sie jetzt gegeben
sind, ist man froh wenn einige Euros zusätzlich in die Kassa fließen.
Das werden sich auch die Verantwortlichen des Marktamtes gedacht haben und haben unter
Anwendung eines völlig veralteten Gesetzes kräftig abkassiert. In der Markamtverordnung wim-
melt es nur so von unzeitgemäßen Gesetzen und Vorschriften.

Verhöhnung

Wie ein Hohn klingt es, wenn die für das Marktamt zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger
meint: „Die Sonntagsruhe dient in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer(innen). Auch die
Handelsangestellten haben das Recht auf Zeit mit der Familie am Wochenende. Gegen schwarze
Schafe unter den Handelsbetrieben wollen wir daher streng vorgehen. Das sind wir auch jenen
Betrieben, die sich an die Sonntagsruhe halten, schuldig. Gesetze und Regeln haben für alle zu
gelten.“

Sicher keine Sklavenhaltung

Werte Frau Stadträtin! Die wenigen Handelsangestellten die Ihre Beamten bei dieser
Kontrolle angetroffen haben, sind sicherlich nicht zur Arbeit gezwungen worden. Dies ist
unter Bedachtnahme der großzügigen Arbeitslosenunterstützung gar nicht möglich, von
der ein(e) Arbeitnehmer(in) in diesem Fall sofort Gebrauch gemacht hätte.
Diese Arbeitnehmer haben mit absoluter Sicherheit freiwillig gearbeitet, um vielleicht für
das bevorstehende Weihnachtsfest einige Euros dazu zu verdienen, die ja schlussendlich
wieder ihren Weg in den Wirtschaftskreislauf  finden.

Wie ruiniert man Betriebe?

Das von Frauenberger hochgepriesenes Gesetz, findet nicht einmal mehr in den exkom-
munistischen Ländern Anwendung. Auch in der  Aussage, dass Gesetze und Regeln
für alle zu gelten haben, findet sich ein großer Widerspruch.
Denn wir können beim besten Willen nicht verstehen, dass eine Tankstelle rund um die
Uhr Lebensmittel verkaufen darf und der kleine Greissler am Eck nicht. Immer wieder
wird das Massensterben von Nahversorgungsbetrieben kritisiert. Mit diesen stolz ver-
kündeten „Kontrollen“ trägt das Marktamt massiv dazu bei.

Kein Problem mit Sonntagsarbeit

Vielleicht sollte man auch den Spitälern, Wachzimmern, Restaurants, Vergnügungsbetrieben,
Cafehäusern, Taxis, Öffis udgl. mehr, ebenfalls eine sonntägige Sperre verordnen. Denn er-
staunlicherweise gibt es bei diesen Betrieben mit der Sonntagsarbeit kein Problem und  auch
keine(e) Mitarbeiter(in) fühlt sich versklavt.

Motiv ist blanker Neid

Auch die Argumentation, dass die Verstöße und die Zahl der Beschwerden zunimmt und die
Stadt Wien deshalb auf Schwerpunktaktionen setzt, ist mehr als lächerlich. Die einzigen Be-
schwerden die einlaufen sind jene von Ladenbetreibern die sonntags nicht arbeiten wollen.
Unter dem Motto „Wenn ich nichts verdiene, steht es meiner Konkurrenz auch nicht
zu“ werden Anzeigen und Beschwerden eingebracht.

Kassiert die Wirtschaftskammer mit?

Interessant wäre eine Stellungsnahme der Wirtschaftskammer zu diesem Gesetz und der
darausfolgenden Abzocke durch das Marktamt. Aber vielleicht fließen hier ja auch Anteile
der eingehobenen „Strafgelder“, der Interessensvertretung zu.
Wir haben diesbezüglich schon eine Anfrage bei der Wirtschaftskammer gestellt. Antwort
kam bis heute keine. Allerdings haben wir uns vorgenommen, an der angeblichen Straf-
gelderbeteiligung der Interessensvertretung dran zu bleiben  und werden diesbezüglich
einen eigenen Beitrag verfassen.
Stauni
  
2009-11-16
  

Magistrat unterstützt Einbrecher


Kein Datenschutz für Gewerbetreibende

Eine der erstaunlichsten Vorschriften in unserem Lande ist wohl die gesetzliche
Verpflichtung für Ladeninhaber, am Lokal gut sichtbar den Firmennamen zu ver-
öffentlichen.
Mit dieser Information kann nämlich ein jeder den Firmensitz eruieren. Einmal kurz
gegoogelt und schon ist man im Besitz der notwendigen Daten. Für große Unternehmen
und Handelsketten wird dies keine besondere Rolle spielen, denn der Firmensitz wird kaum
mit der Privatadresse des Inhabers oder der Gesellschafter ident sein.
Anders verhält es sich bei den vielen kleinen Ladenbetreibern und Kleinunternehmern, egal ob
diese ein Cafehaus oder eine Schlosserei betreiben. Hier ist der Firmensitz und der Wohnort
fast immer gleich.

Einbruch in aller Ruhe

Das ruft natürlich auch allerlei lichtscheues Gesindel auf den Plan. Mit der, über den  Firmen-
namen ausgeforschten Adresse, lässt sich nämlich so einiges anfangen. Während zum Beispiel
der eine Ganove das besagte Lokal observiert und dabei feststellt, dass die Chefin oder der
Chef hinter der Ladentheke steht, kann er seinen Komplizen zur Wohnadresse schicken.
Dieser kann mit fast absoluter Sicherheit annehmen, dass sich in der Wohnung oder im Haus
des Gewerbetreibenden niemand befindet, da dieser zur Zeit ja in seinem Betrieb arbeitet.
Also kann er in aller Ruhe dort einbrechen und die „Bude“ ausräumen.

Raub oder sogar noch schlimmer

Das war noch die harmlose Variante. In der gesteigerten Version beobachten Verbrecher
ein gut gehendes Geschäft eines Kleinunternehmers. Am Freitag wo dieser mit größter
Wahrscheinlichkeit keine Möglichkeit mehr hat seinen Umsatz auf die Bank zu bringen,
können die Ganoven davon ausgehen, dass der Ladenbetreiber sein Geld mit nach Hause
nimmt.
Also wird beschlossen, den Unternehmer übers Wochenende auszurauben. Das es bei Raub-
überfällen immer wieder zu schweren Körperverletzungen, ja sogar bis zum Tod von Personen
kommt, kann man fast täglich in der Tagespresse nachlesen.
Das wir seit der Öffnung der Ostgrenzen ein beachtliches Problem mit Einbrechern und
Räubern haben, die auch nicht vor Gewalttaten zurückschrecken, ist ebenfalls den Tages-
zeitungen zu entnehmen.

Leseprobleme

Mit dem Lesen dürfte man beim Wiener Magistrat offensichtlich Probleme haben, oder den
pragmatisierten Bürokraten ist die Sicherheit ihrer Mitmenschen egal. Denn anders ist es
nicht zu erklären, dass man Marktamt-Beamte aussendet um Strafgelder abzuzocken, wenn
ein Unternehmer aus Sicherheitsgründen seinen Firmennamen nicht veröffentlicht hat.
Abzocke um jeden Preis, auch um den der perönlichen Sicherheit
Wir geben hier nicht dem kleinen Marktamt-Beamten die Schuld, denn dieser muss auch
seinen Job machen, wenn er ihn behalten will. Denn bei uns gilt noch immer die Haus-
meister-Mentalität  „Vorschrift ist Vorschrift“, ganz egal wie hirnlos diese ist.

Wirtschaftskammer kassiert mit

Was wir allerdings noch nicht wussten und erst heute erfahren haben, fließt ein nicht uner-
heblicher Betrag aus den kassierten Strafgeldern der Wirtschaftskammer zu. Das ist jene
Institution, die eigentlich die Interessen der Gewerbetreibenden vertreten sollte.
Wenn diese Information stimmt, welche wir von dem Beamten erhalten haben, der obiges
Strafmandat ausgestellt hat, kann man nur mehr eines sagen: „Wer die Wirtschafts-
kammer als Freund hat, braucht keine Feinde mehr“.
Stauni
  
2009-10-28
  

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten