Heutiger Amtsantritt des neuen Innenministers


Dr. Eckart Ratz übernahm Amtsgeschäfte von Herbert Kickl

 

Im Festsaal des Bundesministeriums für Inneres hat heute, 22. Mai 2019, der neue Ressortverantwortliche Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz vor den Führungskräften die Amtsgeschäfte von seinem Vorgänger Herbert Kickl übernommen. „Es geht heute um Verantwortung für Österreich. Ich habe mein ganzes berufliches Leben stets diese Verantwortung in einem anderen Bereich wahrgenommen“, betonte Innenminister Ratz eingangs. Sein größtes Ziel bis zu den vorgezogenen Neuwahlen sei nicht, das „von seinem Vorgänger Geleistete abzubauen oder die Pferde in der Mitte des Flusses zu wechseln“, sondern „das Garantieren der staatlichen Institutionen, im Sinne einer Außensicht dieser staatspolitischen Institutionen“, unterstrich Ratz.

 

„Es gibt diese ganz selbstverständliche Beziehung zwischen Gerichtsbarkeit auf der einen Seite und der Polizei und somit das Innenministerium auf der anderen. Beide Seiten sind aufeinander angewiesen. Gerichtsbarkeit ist ohne Polizei schlicht handlungsunfähig. Die Polizei ist ohne die Gerichtsbarkeit auch nicht das, was man sich von einem modernen Rechtsstaat erwartet“, führte Innenminister Eckart Ratz seinen Zugang zu Justiz und Sicherheitsbehörden weiter aus.

 

Karoline Edtstadler, die Ratz aus ihrer Zeit im Justizministerium kennt, sagte: „Wir sind in einer Situation, in der wir Stabilität sicherstellen müssen. Das sind wir der Bevölkerung Österreichs schuldig. Für diese Stabilität steht Bundesminister Eckhart Ratz.“

 

Sektionschef Karl Hutter begrüßte, als Vertreter der Beamtenschaft des BMI, den neuen Minister: „Wir haben den Auftrag, Österreich zum sichersten Land der Welt, mit der höchsten Lebensqualität zu machen, dazu wollen wir mit ihnen, Herr Bundesminister, einen Beitrag leisten.“

 

Der 65-jährige, gebürtige Vorarlberger Eckart Ratz studierte Jus und promovierte in Innsbruck. Von 1980 bis 1994 war Ratz Richter am Bezirks- und Landesgericht in Feldkirch, danach war er Richter am Wiener Straflandesgericht (Fachsenat für Medienrechtssachen und Strafsachen), ehe er 1997 an den OGH wechselte.

 

2007 wurde Ratz Senatspräsident des OGH, 2011 Vizepräsident des OGH und 2012 Präsident des OGH. Dieses Amt hatte Ratz bis zu seinem Pensionsantritt am 30. Juni 2018 inne.

 

Eckart Ratz ist in Fachkreisen durch seine zahlreichen Veröffentlichungen zum Strafrecht, Medienrecht und Grundrechtsschutz und als Autor und Herausgeber der „Wiener Kommentare“ zum Strafrecht und zum Strafprozessrecht bekannt.

 

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2019-05-22


Das Internet ist kein rechtsfreier Raum


Der Wunsch war Befehl

Ein User,  der mittlerweile – im negativen Sinn – bestens  bekannten  linksextremen  Face-
book-Seite „AK DEUTSCH ….“,  beleidigte im Jänner dieses Jahres den  FPÖ-Nachwuchs-
politiker Markus Ripfl.   Wir haben damals den Beitrag „Linksextremisten stellen wiederholt
ihre Niveaulosigkeit unter Beweis“ verfasst und das Posting an Ripfl weitergeleitet.

Screen: facebook.com – Account: AK DEUTSCH FÜR FPÖ-ANHÄNGER (und Rinnen)
Nachdem  Drescher  mitteilte,  dass  eine  Anzeige erwünscht sei,  kam der FPÖ-Politiker
dem  Wunsch  nach.   Das  Ergebnis:  Der User  wurde heute am  Landesgericht für Straf-
sachen  Wien,  nach § 115 StGB  Abs. 1 und Abs. 2,  zu  einer  Geldstrafe  von  50 Tages-
sätzen  zu 35,- Euro,  bei  Uneinbringlichkeit  zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen
verurteilt.   Die Hälfte der Geldstrafe wurde unter Auflage einer Probezeit von drei Jahren
bedingt  nachgesehen.   Weiters  wurde  der Angeklagte zum Kostenersatz des Strafver-
fahrens verpflichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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2015-04-16

Hendldiebe


GASTAUTOREN-BEITRAG


Zukünftige Audienzen bei der Ex-Justizministerin!


Screen: www.orf.at

Sollte in einer  allgemeinen Abteilung  Bedarf sein,  könnte Bandion-Ortner  somit künftig
auch für  Kleinkriminelle zuständig sein,  die im Juristenjargon  oft unter dem Schlagwort
„Hendldiebe“ subsummiert werden. Ob sie sich das als ehemalige Justizministerin antun
wird, wird im Straflandesgericht allerdings angezweifelt.

Sagt ein „Hendldieb“  zum anderen:  „Ich bin besser als Du weil ich wurde von Bandion-
Ortner verurteilt“.  Ob da jetzt  eine Vermehrung  der Straftaten  zu befürchten ist,  nur zu

dem Zweck um von Bandion-Ortner verurteilt zu werden?

Mit besten Grüßen
Günther Richter

2011-04-16
 

Die Weichei-Rambos

 

Erstaunliche Anklage

Im Wiener Straflandesgericht musste sich ein 32-jähriger Berufssoldat wegen entwürdigen-
der Behandlung von Rekruten verantworten.
Der Ausbilder im Rang eines Oberwachmeister, hatte offensichtlich bei der Ausbildung
den Ton eines amerikanischen Drillsergant angeschlagen.

Durch die Worte  „Volltrottel“, „Volldepp“ und „Schwuchtel“, fühlten sich einige nicht
so hartgesottene Möchtegernrambos in ihrer Menschenwürde verletzt und zeigten den
Mann an.

Kein Mädchenpensionat

Das diese Ausdruckweise sicherlich nicht der feinen englische Art entspricht, bleibt un-
bestritten. Allerdings ist das Bundesheer auch kein Mädchenpensionat.
Eigentlich sollten die Jungmänner für den Ernstfall ausgebildet werden, dass heißt für
den Kampf. Ob bei einer, hoffentlich nicht eintretenden kriegerischen Auseinandersetz-
ung, der Feind diese Burschen mit Handkuss und Rosen empfängt ?

Der Feind verzeiht keine Fehler

Ist es nicht besser vielleicht einmal als Volltrottel, Volldepp oder Schwuchtel tituliert
zu werden, um nachhaltig auf seine Fehler aufmerksam gemacht zu werden.
   
Im Ernstfall werden Fehler nicht mit verbalen Kraftausdrücken kommentiert, sondern mit
einer Garbe aus einem Maschinengewehr oder sonstigem Kriegsgerät.

Nichts gewohnt

Wir können es uns bildlich vorstellen wie ein Haufen verweichlichter Jugendlicher an den
Nerven des Ausbilder gezerrt haben muss.  Vorwärts, Sprung und Deckung waren diese
offensichtlich nicht gewohnt.
Der nächste Jungmann beschwert sich vielleicht darüber, dass er im Dreck robben musste
und erkennt auch darin eine menschenentwürdigende Behandlung.

In bester Gesellschaft

Auch hat der Oberwachmeister rassistische „Negerwitze“  von sich gegeben. Warum
gerade in Zeiten wie diesen, einem kleinen Berufssoldaten deswegen der Prozess gemacht
wird, ist mehr als erstaunlich.
Befindet er sich doch in bester Gesellschaft mit dem BZÖ-Politiker Gerhard Dörfler, der
vor gar nicht so langer Zeit nichts besonderes an dieser Art von Humor fand und sich sogar
im Zuge einer Faschingsveranstaltung in eindeutiger Pose ablichten lies.

Canossagang

Vor Gericht zeigte sich der Soldat geständig und schuldeinsichtig. Was ist dem Mann
auch anderes übriggeblieben, wenn er seine weitere Karriere nicht gefährden wollte.
   
Allerdings räumte er ein, dass er seit 13 Jahren nichts anderes gehört  und diese Aus-
drucksweise von gewissen älteren Personen, Vorgesetzten und Zugsführern übernom-
men hatte.
Der Berufssoldat  kam mit einer Diversion davon. Gegen eine Geldbuße von 300,- Euro
und die Zusicherung, sich zukünftig wohl zu verhalten, wurde die Anzeige unter Setzung
einer Probezeit zurückgelegt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Den Job entwertet 

Vielleicht war er ein guter Ausbilder und hat mit seinen Trainingsmethoden zukünftige
Leben gerettet.
Warum man diesen Mann aufgehängt hat ist erstaunlich. Mit absoluter Sicherheit befindet
er sich jetzt in einem Konfliktverhalten und man hat ihn als Ausbilder entwertet.
Wäre nur interessant ob jene Jungmänner bei Discobesuchen auch jedes Wort auf die
Waagschale legen und gleich zum Kadi laufen, wenn sie sich gegenseitig als Volltrottel
bezeichnen, oder mit anderen Kraftausdrücken titulieren.
Stauni
  
2009-05-25 
   

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