Kein Moslem-Bonus in Russland


Die Russen lassen mit sich nicht scherzen

Im  Beitrag  „HAMAM statt DAHAM“  haben  wir  uns gewundert,  dass  in Österreich  mos-
lemische Mitbürger(innen) mit Migrationshintergrund, welche auf die Vielfalt in Wien sowie
auf  österreichische  Staatssymbole  scheißen(*)  und  pissen(*),  subventioniert  werden.
(*) Originalausdrücke der selbsternannten multikulturellen Künstler(innen).
 
Da gehen in Russland die Uhren anders. Wie die russische Nachrichtenagentur RIA Nowosti
nun meldete,  wurde ein ägyptischer Student zu eineinhalb Jahren Lagerhaft verurteilt,  weil
er  auf  das  Denkmal  des  Unbekannten  Soldaten in Wolgograd  (ehemaliges  Stalingrad)
uriniert hatte.
 
Der  Mann hatte in der Neujahrsnacht auf die symbolträchtige Flamme des Denkmals  in der
Innenstadt  von  Wolgograd  uriniert.   Zudem  prügelte  er  sich  mit  empörten  Passanten.
Schlussendlich wurde er von der Polizei festgenommen.   Im Prozess beteuerte der Student
unter  Tränen,  dass  er  nicht gewusst habe, was er tat.   Seine Krokodilstränen halfen ihm
jedoch nicht weiter. Dabei hatte er noch Glück im Unglück, denn der Staatsanwalt hatte drei
Jahre Haft gefordert.
 
Tja,  die  Russen  haben  noch  etwas,  dass man Nationalstolz nennt. Was wäre wohl dem
Kulturbereicherer in Österreich passiert?   Gar nichts, behaupten wir.  Möglicherweise hätte
er noch eine Auszeichnung bekommen,  weil ein Gutmenschen-Anwalt glaubhaft versichert
hätte,  dass er doch nur eine Feuersbrunst verhindern wollte.
 
Interessant  wäre  auch  zu  wissen,  was  einem ausländischen Studenten in Ägypten pas-
sieren  würde,  wenn  dieser  auf  einen  Koran  oder  sonstiges religiöses oder staatliches
Symbol  uriniert?   Das  war  natürlich eine rhetorische Frage,  denn sich die Folgen auszu-
malen bedarf keiner gesteigerten Vorstellungskraft.
 
Jetzt bleibt natürlich noch abzuwarten, bis Personen wie Alev Korun und Co. die Freilassung
des ägyptischen Studenten aus der russischen Lagerhaft fordern.
 
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2013-03-23
 

Zechprellerei wird weit härter bestraft als Kinderpornographie


6 Wochen U-Haft und 6 Monate bedingt für Zechprellerei

Bei  so manchen Gerichturteilen kann man sich nur mehr auf den Kopf greifen.  Wir wollen
im heutigen Beitrag zwei Urteile gegenüber stellen, die bei Menschen mit normalen Rechts-
empfinden lediglich Kopfschütteln auslösen können.
 
Ein  mehr  oder  weniger  mittelloser Student aus Italien wollte einmal einfach den Flair der
großen Welt genießen. Er stieg im Nobelhotel Imperial ab und wollte seine Rechnung  – von
rund 2.000,- Euro –  mit einer ungedeckten Scheckkarte begleichen.
 
Das  Ergebnis waren 6 Wochen Untersuchungshaft und eine gestrige Verurteilung im Straf-
landesgericht Wien zu 6 Monaten bedingter Haft. Den Schaden hat der Student mittlerweile
beglichen.
 
Wir fassen zusammen: Der junge Student (26) verursachte einen Schaden von rund 2.000,-
Euro. Diesen hat er mittlerweile beglichen.  Für seine Zechprellerei fasste er sechs Wochen
U-Haft und eine bedingte Haftstrafe von 6 Monaten aus.
 
Für uns stellt sich die Frage, ob er diese nicht unbedingt geringe Strafe dafür bekam, weil
er ein Zechpreller – ein Italiener – oder ein italienischer Zechpreller ist?    Jedenfalls kann
sich der junge Mann mit seiner Vorstrafe,  in Österreich nicht einmal mehr einen Würstel-
stand eröffnen.
 

5 Monate bedingt für Kinderpornographie

Ein  Salzburger  Jugendrichter  hortete massenhaft  kinderpornografisches  Material  auf
seinem  PC.   Wir berichteten im Beitrag  „Kavaliersdelikt Kinderpornographie“  darüber.
Für seine Tat,  die er nicht wieder gut machte  – denn der angerichtete Schaden an den
Kindern  ist  nicht  wieder  gut zu machen –  erhielt er  lächerliche  5 Monate Haftstrafe
bedingt  und  2.250,- Euro Geldstrafe.
 
Da  stellt  sich für uns die Frage,  ob er diese lächerlich anmutende Strafe dafür bekam,
weil er ein virtueller Kinderschänder – ein Richter – oder ein virtuell kinderschändender
Richter ist?  Aber der Hammer kommt noch.  Während der Student mit seiner Vorstrafe
nicht einmal eine Imbissbude eröffnen darf, sitzt „Euer Ehren“ nach wie vor in Amt und
Würden  –  und darf weiterhin Urteile im Namen der Republik sprechen.
 
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2012-07-10
 

Das misslungene Interview


Sind Weblogs die Medien der Zukunft?

Der Betreiber des Polit-Weblogs „zurPolitik.com“ führte vergangene Woche ein Interview
mit dem zur Zeit amtierenden BP Dr.Heinz Fischer. Er darf zu Recht stolz sein, eine solche
Gelegenheit bekommen zu haben.



Möglicherweise haben Politiker bereits eine zukünftige Wichtigkeit von Webblogs, Inter-
netmagazins, Onlinejournale oder wie man sie immer bezeichnen mag erkannt. Als mög-

liche Medienträger von Morgen, werden sie sicher von der Politik hofiert oder verachtet
werden.

Interview gehörig verbockt

Leider hat Schaffer aus der Möglichkeit, mit dem ranghöchsten Politiker unseres Landes
ein Interview zu führen nichts gemacht und so erwies sich dieses als Kaffeetratsch in der
Hofburg.

Lag es an der Obrigkeitshörigkeit des jungen Studenten der Politwissenschaft? Nervös
dürfte er allemal gewesen sein, denn er vergaß während des gesamten Gespräches mit

Dr. Heinz Fischer seinen Hut abzunehmen.

Unverständlicher und unnötiger Hinweis

Bevor wir auf das Interview eingehen, wollen wir einen Hinweis des Tom Schaffer wieder-
geben: „Die Fotos schoss Georg Pichler. Die Titelfotos (Startseite und oben) sind von
Andreas Wenzel und Urheberrechts-geschützt.“

Dieser Hinweis ist völlig unnötig und aus ökonomischer Sicht unverständlich. Erstens sind
die geschossenen Fotos des BP nicht wirklich interessant, da von diesen zahlreiche kosten-
frei im Web angeboten werden.

Zweitens betreibt Schaffer seinen Weblog sicherlich nicht aus dem Grund um in der Ano-

nymität zu bleiben, sondern weil er sich der Öffentlichkeit mitteilen will. Würden diese Fotos
mit Angabe der Quelle verwendet werden, könnte dies den Bekanntheitsgrad von Tom
Schaffer bzw. seiner Webseite sicherlich steigern. Anstatt den Hinweis „Fotos stehen mit
Linkverweis zu freien Verfügung“ anzumerken, sitzt er auf diesen wie die Henne auf ihren
Kücken.
  

Interview glich Wahlwerbung

Das Frage- und Antwortspiel im ersten Teil seines „Beitrags“ vom 30.März ist mit einer Valium-
kur vergleichbar. Fade Fragen und ebensolche Antworten ziehen sich durchs gesamte Inter-
view. Als Beispiel eine auszugsweise Frage und die darauffolgende Antwort:

Schaffer:
Das bringt uns auch gleich zu den alten Medien. Die Krone kampagnisiert sehr stark gegen
Sie bzw. für Ihre MitbewerberInnen. Was passt dem Hans Dichand an Ihnen nicht?

Dr. Fischer:
Das müssen Sie Hans Dichand fragen.

Mit solchen Antworten ließ sich Tom Schaffer abspeisen. Der überwiegende Teil dieser
Unterhaltung glich einer Wahlwerbung für Heinz Fischer, zu den kommenden BP-Wahlen.

Für den zweiten Teil des Interviews versprach Schaffer Interessantes zu den Themen
Fischers Verhältnis zu Nordkorea, zweisprachige Ortstafeln, die Millenium Goals und
Barack Obama.

Zusätzlich kündigte er an, dem BP ein Ehrenabzeichen zu verleihen. Wofür Heinz Fischer
diesen Orden bekommen sollte, wurde allerdings verschwiegen. Vielleicht weil er dem
jungen Studenten ein persönliches Gespräch ermöglichte. Die Tatsache der Ordensver-
leihung weist jedoch darauf hin, dass Schaffer nicht objektiv in dieses Interview ging.

Schlaftablette Fischer?

Der zweite Teil des „Fischer-Interviews“ am Folgetag, ließ die angekündigte Brisanz missen.
Zwar wurde versucht mit Fragen wie: „Kritiker bezeichnen sie hart gesagt als “konturlose
Schlaftablette”. „Was entgegnen Sie dem?“
ein wenig zu provozieren. Mit der Antwort des
BP: „Dass mich die ordentlich unterschätzen.“ war die Angelegenheit auch schon wieder
erledigt.

Dr. Heinz Fischer, der bereits Jahrzehnte im Geschäft ist, ist zwar Vollblutpolitiker, jedoch

politische Energie versprühte dieser Mann bis dato noch nie. Er war und ist bis heute ein
braver Parteisoldat der SPÖ. Das Schaffer über diese Tatsache nicht informiert war, er-
scheint uns ein wenig erstaunlich.

Fischer führte Schaffer vor

Bei der angekündigten Frage bezüglich dem Verhältnis zu Nordkorea, ließ der BP den
Studenten Schaffer so richtig auflaufen. Wir wollen uns hier ersparen Auszüge der Ant-
wort des BP wiederzugeben. Das gesamte Interview, falls man eine derartige Unter-
haltung so nennen darf, kann der geneigte Leser auf dem Weblog von Schaffer selbst
nachlesen. Dementsprechende Links wurden in diesem Beitrag gesetzt.

Wir können Ihnen aber noch folgenden „Beitrag“ empfehlen. Dieser interessante Artikel
stammt von Hans Pretterebner, aus dem BP-Wahlkampfjahr 2004. Diesen hätte sich Tom
Schaffer durchlesen sollen, bevor er in die Hofburg begab.

Möglicherweise hätte er dann einen kleinen Wissensvorsprung gehabt und es vermieden

sich so vorführen zu lassen. Gut, die „Auseinandersetzung“ war auch nicht ganz fair.
Während in der einen Ecke ein erfahrener Vollblutpolitiker stand, kauerte im anderen Corner
ein junger Student, dem jeglicher „Killerinstinkt“ fehlte.

Auch wenn wir nicht die politische Auffassung von Schaffer teilen finden wir, dass die Bei-

träge auf seinem Weblog nicht schlecht sind. Für unseren Geschmack zum Teil realitäts-
femd und sehr Links, aber das ist eben seine Weltanschauung. Mit der Veröffentlichung
des geführten Fischer-Interviews hat sich Tom Schaffer allerdings keinen Gefallen getan.

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2010-04-04
  

Es lebe der kleine Unterschied

 

Der Fall Wague

Am 15.Juli 2003 gab es im Wiener Stadtpark eine Eskalation. Auf den Grund warum der
farbige Physiker Seibane Wague angeblich randalierte, wollen wir nicht näher eingehen,
da er mit dem eigentlichen Sinn dieses Beitrages wenig zu tun hat.

Erwähnenswert ist nur, dass auch in diesem Fall die Aussagen der einschreitenden Polizei-

beamten, von denen anderer Zeuge höchst unterschiedlich waren.

Fakt ist, dass an dem Vorfall neun Personen (Polizisten und Sanitäter) beteiligt waren, um

Seibane Wague zu „bändigen“. Der Mann wurde am Boden fixiert, um ihn zu fesseln.

Beamtshandelter stirbt

Eine Videoaufnahme die von einer Privatperson angefertigt wurde belegt, dass ein Sanitäter
mit beiden Beinen und ein Polizist mit einem Bein auf dem farbigen Physiker standen, währ-
end ein anderer Polizeibeamter ihn in kniender Position fesselte.

Seibane Wague überlebte diese „Amtshandlung“ nicht und verstarb noch vor Ort. Anwesende

Passanten sprachen von übermäßiger Gewaltanwendung gegenüber dem Farbigen.

Mildesturteile und viele Freisprüche

Im November 2005 gab es dann erstaunlich milde Urteile und jede Menge Freisprüche für die
Beteiligten im Fall Seibane Wague. Ein Polizist und der Notarzt erhielten wegen „fahrlässiger
Tötung“, alibihalber je sieben Monate bedingt.

Keine Schulung aber schulungskonform

Alle anderen Polizeibeamten und Sanitäter erhielten Freisprüche. Interessant war auch die
Begründung dieser Freisprüche. Unter anderem, weil es keine entsprechenden Schulungen
gegeben hätte und sich die BeamtInnen „schulungskonform“ verhalten hatten.

Warum wärmen wir auf ?

Nun werden etliche sagen, was interessiert uns diese alte Geschichte, die bereits Schnee von
gestern ist. Dieser Meinung sind wir nicht, denn der Tod eines Menschen kann nicht so einfach
vom Tisch gewischt werden und zudem hat sich ein interessanter Parallelfall ereignet.

Erstaunliche Gemeinsamkeiten

Am 21.Oktober 2007 bekommt ein angeblich betrunkener Student im Eingangsbereich einer
Disco in Salzburg, Zoff mit drei Türstehern. Der junge Mann will unbedingt in den Tanztempel
und die Disco-Ordnungshüter wollen das verhindern.

Es kam wie es kommen musste zur Eskalation. Die Türsteher rangen den Studenten nieder

und „fixierten“ ihn in Bauchlage am Boden. Der Salzburger überlebte diese Attacke nicht
und verstarb sechs Wochen später an Multiorganversagen.

Wie im Fall Seibane Wague gab es auch hier verschiedene Zeugenaussagen. Während die

Türsteher auf ihren anstrengenden und gefährlichen Beruf verwiesen und nur jene Gewalt
angewendet haben wollen die unbedingt notwendig war, sprachen andere Discobesucher
von übermässiger Gewaltanwendung.

Die Urteile

Jetzt fielen die Urteile im sogenannten „Salzburger Türsteherprozess“.
Der erstangeklagte Sicherheitsmann wurde wegen „schwerer Körperverletzung mit Todes
-folge“ zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt. Die beiden Nebenakteure er-
hielten wegen „fahrlässiger Tötung“, fünf bzw. acht Monate bedingte Haft.

Auch diese Urteile sind zu mild

Es mag dahin gestellt sein ob diese Urteile gerecht sind, denn immerhin hatte die Tat den
Tod eines Menschen zur Folge. Jedoch gegen die verhängten „Strafen“ im Wague-Prozess
sind diese erstaunlich „hart“.

Während im Wiener Prozess die Haupttäter mit lächerlichen 7(!) Monate bedingt davonge-

kommen sind und die Nebenakteure alle freigesprochen wurden, muss zumindest in Salz-
burg ein Verantwortlicher für ein Jahr hinter Gitter.

Warum derartige Unterschiede ?

An was kann es wohl gelegen sein, dass im Fall Wague die Urteile derart milde ausgefallen
sind ?  Doch nicht etwa weil die Beteiligten allesamt Beamte waren und es sich beim Opfer
„nur“ um einen Farbigen gehandelt hat ?
  
Stauni
  
2009-08-27
   

Inhalts-Ende

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