Neue Bestimmungen für Trendsportgeräte
Für E-Scooter werden künftig österreichweit die gleichen Regelungen gelten wie für Fahrräder. Das heißt, dass Radwege benutzt werden müssen und Gehsteige und Gehwege in der Regel tabu sind. Der Nationalrat billigte gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf von Verkehrsminister Norbert Hofer. Der Beschluss des Nationalrats fiel mehrheitlich.

Um österreichweit einheitliche Regeln für E-Scooter sicherzustellen, wird mit der 31. StVO-Novelle ein neuer §88b „Rollerfahren“ in der Straßenverkehrsordnung eingefügt. Er enthält nicht nur ein grundsätzliches Verbot, Gehsteige, Gehwege und Schutzwege mit einem elektrisch betriebenen Klein- oder Miniroller zu benutzen, sondern verpflichtet E-Scooter-Lenker auch dazu, alle für Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
Darunter fällt etwa das Verbot, ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren, oder das Alkohollimit von 0,8 Promille. Überdies müssen E-Scooter mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern bzw. Rückstrahlfolien ausgestattet sein. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sind auch Vorder- und Rücklicht verpflichtend. Allerdings können einzelne Gehsteige für Klein- und Miniroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h per Verordnung freigegeben werden. In diesem Fall gilt Schrittgeschwindigkeit.
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2019-04-27
Gebrechendienst ist nicht gleich Gebrechendienst
Welche Installateur- Elektrikerfirmen oder sonstig gleichartige Betriebe kennen das nicht? Sie
schicken einen Monteur zwecks Behebung eines Gebrechens zu einem Kunden und dieser
findet keinen legalen Parkplatz. Endloses und nervenaufreibendes Kreisen um den Häuser-
block verursachen Wartezeit beim Kunden und zusätzlichen Schadstoffausstoß durch das
Fahrzeug.
Bei A1 hat man dieses Problem nicht, denn dort wurde der Stein der Weisen gefunden.
Foto: © erstaunlich.at
Foto: © erstaunlich.at
Ein selbst angefertigtes Schild, auf dem man sich auf den § 26A Abs. 4 der Straßenver-
kehrsordnung beruft, sichert dem Monteur fast gänzliche Narrenfreiheit zu.
Screen: jusline.at
Die berechtigte Frage die sich nun stellt lautet: Warum gilt eine solche Ausnahme auch
nicht für Fahrzeuge anderer Gebrechendienste, wie beispielsweise für Installateure oder
Elektriker? Sind diese Firmen und deren Kunden Staatsbürger zweiter Klasse? Offenbar
wird hier der Grundsatz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ durch „manche
sind halt gleicher“ erweitert.
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2013-04-21
Fußgänger auf der Fahrbahn: Wo bleibt da die Verkehrssicherheit?
Die 25. StVO-Novelle (Straßenverkehrsordnung als Bundesgesetz) stellt den zuständigen
Behörden auf Landes- oder Bezirksebene frei, sogenannte „Fahrradstraßen“ und „Begeg-
nungszonen“ einzurichten. Was da auf die leidgeprüften Kraftfahrer unter einer rot-grünen
Stadtregierung in Wien zukommt, kann man sich leicht ausmalen.
In Fahrradstraßen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30km/h. Man darf gespannt sein, ob
sich die Radler auch daran halten. Zudem ist das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern
gestattet. In Begegnungszonen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Hier dürfen
Fußgänger die Fahrbahn(!) benützen. Wo hier die Verkehrssicherheit bleibt, ist sicherlich
allen vernünftig denkenden Menschen schleierhaft.
Weiters dürfen Behörden die Benützungspflicht von Radwegen und Radfahrstreifen aus-
setzen. Es stellt sich daher die Frage, wozu dann ebenjene um sündteures Steuergeld
errichtet wurden. Man merkt eindeutig, auch im Nationalrat werden Gesetze beschlossen
oder novelliert, die nur dem Bekämpfen des motorisierten Individualverkehrs dienen.
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2013-02-13
Car2go-Autos immun gegen Verkehrsstrafen?
Wenn Car2go-Autos zwei Tage lang unbewegt in Kurzparkzonen etwa auf der Mariahilfer
Straße herumstehen, ohne einen Strafzettel zu bekommen, keimt beim „normalen“ Auto-
fahrer der Verdacht auf, dass hier eine Sonderbehandlung vorliegt. Gibt es etwa gar eine
rotgrüne Weisung aus dem Rathaus, dass diese Fahrzeuge aus politischen Gründen nicht
zu strafen sind, fragt FPÖ-Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik.
Ohne das Konzept an sich in Frage zu stellen, muss man aber doch festhalten, dass jede
Immunisierung gegen Verkehrstrafen skandalös und unhaltbar wäre. Mahdalik fordert
Verkehrsstadträtin Vassilakou daher auf, diesem Verdacht sofort nachzugehen und
etwaige Ungleichbehandlungen sofort abzustellen.
Interessant ist auch die Tatsache, dass Carsharing-Anbietern für das Abstellen ihrer
Fahrzeuge auf öffentlichen Grund, von der rotgrünen Wiener Stadtregierung kostenlos
Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Diese Parkplätze sind entsprechend, mittels
Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen gekennzeichnet. Erstaunlich ist es auch, dass
diese nicht der StVO entsprechen.
Durch StVO nicht gedeckt
Überhaupt findet die ganze Vorgehensweise in der StVO keine Deckung. Es wird sicher
interessant werden, wie ein allfälliges Strafverfahren ausgeht, wenn jemand sein Auto
in einer derartigen Zone abstellt
Während Maria Vassilakou eine Kurzparkzone nach der Anderen errichten – und damit
bei den leidgeprüften Wiener Autofahrer(innen) abkassieren lässt, werden Carsharing-
Anbietern kostenlose Parkplätze überlassen. Nebenbei sei erwähnt, dass der Gebrauch
öffentlichen Raums kostenpflichtig ist. Dabei ist es egal ob es sich um einen Schani-
garten oder eine Reklametafel handelt, die ein Geschäftsbesitzer an seinem Laden
anbringt.
Bedenkt man, dass es sich bei Carsharing-Anbietern um reine Privatunternehmen
handelt, so kann man durchaus schlussfolgern, dass hier die Grünen (Verkehrsflächen
fallen in ihr Ressort) mit stillschweigender Unterstützung der SPÖ, eine Privatisierung
von öffentlichem Grund und Boden betreiben.
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2012-09-20
Geschwindigkeit ist geil
Folgendes Video haben wir heute im Internet gefunden:
Screen: youtube.com
L I N K zum Video
Das Video zeigt offenbar ein mit 160 km/h über die A 2 rasendes Werbe-Fahrzeug der
„Glawischnig on Tour“-Kampagne: Das wirft natürlich einige Fragen auf: War die Grünen
-Chefin am 3.8.2012 um 9:20 Uhr selbst die Raserin, die sich nicht ans Tempolimit auf Auto-
bahnen hält? Wenn ja, ist der geläufige Ausdruck des gesetzlich vorgeschrieben „Sicherheits-
abstandes“ ein Fremdwort für sie? Musste sie deshalb so rasen, um die immer mehr davon-
laufenden Grünwähler(innen) einzuholen? Warum saß sie in einem Auto und nicht im Zug?
Dies veranlasste den freiheitlichen Labg. Anton Mahdalik zu Rückfragen und erstaunlicher als
die Fahrweise sind die Ausreden der Grünen. Die hielten nämlich vorerst fest, dass das
Video offenbar von einem FPÖ-Sympathisanten gedreht wurde. Als ob es nicht egal ist,
wer diesen Clip drehte. Auch unterstellen sie, dass die Behauptungen unrichtig sind.
Stellungnahme der Grünen im O-Ton
Der Fahrer des Elektrofahrzeuges sagt auf Rückfrage , dass er, nachdem er durch einen
durch einen Unfall bedingten Stau in Wien aufgehalten wurde, flott unterwegs gewesen sei,
um mit Eva Glawischnig rechtzeitig in Puchberg anzukommen, und kann eine geringfügige
Geschwindigkeitsüberschreitung nicht ausschließen.
Die Behauptung der FPÖ eines Tempos von 160 ist insoweit unglaubwürdig, als auf dem
Video ein Kleintransporter und LKW im annähernd gleichen Tempo zu sehen sind. Die
Fahrer der Tour sind angewiesen, die StvO strikt einzuhalten.
Seh- und Leseschwäche bei den Grünen?
Jener Fahrer der das Video drehte hielt fest, dass er mit mindestens 160 Sachen vom Tour-
fahrzeug – Glawischnig überholt wurde. Er hat nicht behauptet, dass diese Geschwindigkeit
fortgesetzt wurde, denn wie aus dem Clip einwandfrei erkennbar ist, fuhr der Tour-Wagen
auf einen vor ihm fahrenden Wagen auf. Der Lenker dieses Fahrzeuges hielt sich offenbar
an die Geschwindbegrenzung und ließ sich auch nicht vom eingeschalteten „linken Blinker“
des Glawischnig-Tourwagens beeindrucken.
Jedenfalls quittierte der Lenker des Grün-Autos offenbar seinen Unmut damit, dass er dem
vor ihm fahrenden Pkw sehr dicht auffuhr, wodurch der gesetzlich vorgeschriebene Sicher-
heitsabstand nicht mehr gegeben war. Das dürfte die Grünen-Chefin aber offenbar nicht
gestört haben.
Jedenfalls löst sich die Ausrede mit dem LKW und dem Kleintransporter in Schall und Rauch
auf. Erheiternd finden wir die Aussage: „Die Fahrer der Tour sind angewiesen, die StVO
strikt einzuhalten.“ Dem Lenker des gefilmten Tour-Wagens dürfte diese Anweisung aller-
dings egal gewesen sein und die Grünen-Chefin, Eva Glawischnig, scheint offenbar keine
mahnenden Worte für ihren Fahrer gefunden zu haben. Und wiederum ist ein Beweis
erbracht, dass man bei den Grünen zwar Wasser predigt aber selbst Wein trinkt.
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2012-08-06
Südstaaten-Sheriffmentalität
Unser Beitrag „Gilt für die Polizei die StVO nicht?“ dürfte die Bevölkerung ein wenig sen-
sibilisiert haben. Jedenfalls scheinen einige Mitbürger(innen) – zu Recht – ein wachsames
Auge auf die uniformierten Gesetzeshüter geworfen zu haben.
In der Redaktion von „HEUTE“ liest man offenbar „ERSTAUNLICH“ sehr gerne und so
brachte die Gratis-Tageszeitung den im obigen Absatz erwähnten Beitrag. Aber auch in
der ERSTAUNLICH-Redaktion wird „HEUTE“ sehr aufmerksam gelesen und entdeckten
in der gestrigen Ausgabe nachfolgenden Artikel.
Screen: HEUTE (Printausgabe v. 20.12.11)
Der ein wenig sarkastisch gestaltete Text hat eigentlich einen sehr ernsten Hintergrund.
Dieser weist weist nämlich darauf hin, dass sich so manche Gesetzeshüter einen Dreck
um gesetzliche Vorschriften scheren. Offenbar entwickelt sich bei uns eine amerikanische
„Südstaaten-Sheriffmentalität“.
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2011-12-21
Keine Probleme mit der Parkplatzsuche
Wer kennt die Situation nicht? Sie beabsichtigen zur Mittagszeit ein Lokal zwecks Nahr-
ungsaufnahme zu besuchen und kreisen dafür endlos mit Ihrem Pkw, bis Sie endlich
einen ordnungsgemäßen Parkplatz gefunden haben.
Dieses Problem hat der „Freund und Helfer“ offenbar nicht. Da wird kein Parkplatz
gesucht, sondern der Funkwagen brutal in zweiter Spur abgestellt. So geschehen heute
um 11:40 Uhr.
f
Fotos: © erstaunlich.at
Zwei Polizeibeamte steuerten mit ihrem Funkwagen „BP-90763“ ein Lokal im 10.
Wiener Gemeindebezirk, Ecke Davidgasse – Columbusgasse an. In Ermangelung
eines Parkplatzes, stellten sie das Polizeiauto einfach in zweiter Spur ab.
Nun könnte man annehmen, dass in diesem Lokal polizeiliche Intervention gefragt war.
Diese Annahme ist jedoch weit gefehlt. Die beiden Polizisten nahmen sofort gemütlich
an einem Tisch Platz und entspannten sich bis 12:20 Uhr bei Kaffee und Kuchen.
Foto: © erstaunlich.at
Kein Einsatz sondern gemütliche Entspannung bei Kaffee und Kuchen
Für uns stellen sich aus der Situation zwei Fragen
Gibt es eine Ausnahme in der Straßenverkehrsordnung die besagt, dass Polizeifahrzeuge
in 2. Spur abgestellt werden dürfen, auch wenn kein Einsatz vorliegt? Trotz intensivster
Recherche konnten wir keine Ausnahmeregelung finden.
Welches Gefühl haben diese beiden Polizisten eigentlich , wenn sie den nächsten Auto-
fahrer abstrafen, weil dieser seinen Pkw in zweiter Spur abgestellt hat? Für uns zählen
diese Beamten genau zu jenen Personen, die Wasser predigen aber selbst Wein trinken.
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2011-11-28
Radfahrer gefährden Passanten
Immer mehr Radfahrer benützen die Fußgängerzone Meidlinger Hauptstraße trotz Fahrver-
bot und gefährden so die Fußgänger massiv. Vor allem Kleinkinder und ältere Personen
werden durch die, mit Höllentempo die abschüssige Fußgängerzone hinunterrasende Rad-
fahrer, in ihrer Sicherheit gefährdet.
Da laut StVO das Radfahren in Fußgängerzonen (bis auf wenige Ausnahmen im 1. und 10.
Bezirk) verboten ist, muss diesem illegalen Treiben endlich ein Riegel vorgeschoben
werden.
Verkehrssichernde Maßnahmen
Statt die große Anzahl an Fahrrad-Rowdys weiter zu hofieren und ihnen die Steuergeld-
millionen hinten nachzuschmeißen indem man laufend weitere Radwege installiert, wäre
es längst an der Zeit nachfolgende verkehrssichernde Maßnahmen zu setzen.
Nummerntafeln nach Schweizer Vorbild, Fahrradkleidung in Signalfarben mit Code-
nummer für jeden Fahrer, Haftpflichtversicherung für Radfahrer, keine „gemischten“
Geh- und Radwege.
Jedes Mofa muß eine Nummertafel und eine gesetzliche Haftpflichtversicherung haben
um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Dabei erreichen diese Fahrzeuge oft nicht
einmal das Tempo, welches Radfahrer auf abschüssigen Straßen vorlegen.
Fahrerflucht an der Tagesordnung
Wie kommt ein Geschädigter im Schadensfall dazu auf seinem Schaden sitzenzubleiben,
nur weil ein Radfahrer finanziell nicht in der Lage ist, den von ihm verursachten Schaden
zu begleichen. Derzeit ziehen es die meisten Radfahrer vor, bei Verkehrsunfällen in der
Fahrerflucht ihr Heil zu suchen, anstatt anzuhalten und den Schaden zu regulieren.
Mit einer Nummerntafel am Fahrrad kann eine Fahrerflucht zwar nicht verhindert werden,
jedoch wird das Risiko einer solchen erheblich erhöht. Immerhin haben Unfallbeteiligte
oder Zeugen die Möglichkeit sich das Kennzeichen zu notieren.
Radfahrer sollen auch Pflichten und nicht nur Rechte haben. Immerhin wollen sie ja
laufend als vollwertige Verkehrsteilnehmer behandelt werden.
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2011-06-26
ASFINAG will Verkehrssicherheit erhöhen
Eine heutige Presseaussendung und Webseiteneintrag der ASFINAG lässt aufhorchen.
Dem staatlichen Autobahnbetreiber ist die Verkehrssicherheit ein prioritäres Anliegen.
Deshalb werden die internationalen Aktivitäten erhöht, was immer das auch bedeuten
mag.
Die ASFINAG hat das Ziel, vor allem die Unfälle mit Personenschäden und Todesfolgen
zu senken. So ist es zumindest in deren heutigen Publikationen zu lesen. Vielleicht
sollte der Autobahnbetreiber zuerst national tätig werden und seine Mautkontrolleure
in Sachen Verkehrssicherheit ausreichend schulen.
Denn Unfälle passieren meist in Gefahrensituationen. Da ist es unbestritten jeglicher
Verkehrssicherheit abträglich, wenn diese noch künstlich geschaffen werden. Wie nach-
folgendes Bild beweist, ist es zur Erhöhnung der Sicherheit im Verkehr nicht dienlich,
wenn Mautkontrollen in gefährlichen Kurven durchgeführt werden.

Foto: (c)erstaunlich.at
Zusätzlich sollten zuständige ASFINAG-Mitarbeiter dazu angehalten werden Verordnun-
gen zu lesen. Denn wer sich auf die im Beitrag „Ungültige Mautkontrolle“ angeführte Maut-
ordnung berufen hat, ist entweder des sinnerfassenden Lesens nicht mächtig oder hat
in diese Verordnung noch nie einen Blick geworfen.
Ratlosigkeit in der BH/Neusiedl
Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“ warten wir noch immer auf
eine schriftlich zugesagte Stellungsnahme der BH Neusiedl/See. Offenbar ist auf Grund
unserer Berichterstattung in dieser Behörde Ratlosigkeit ausgebrochen.
Aber zurück zur ASFINAG und ihrem Anliegen der Verkehrssicherheit. Vielleicht könnte
der Autobahnbetreiber seine Mautkontrolleure dahingehend schulen, Verkehrstrichter
zwecks Durchführung einer Mautkontrolle auf geraden und übersichtlichen Straßenab-
schnitten zu errichten. Damit wäre ein großer Schritt in Richtung Verkehrssicherheit
getan.
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2011-05-31
Stellungsnahme der Asfinag
Wie versprochen wollen wir unseren Leser(innen) die erstaunliche Stellungsnahme der
Asfinag, zu unserem Beitrag „Gefährliche Vigenttenkontrolle“, nicht vorenthalten.
Originaltext aus dem Asfinag Mail:
Der ASFINAG Mautservice und Kontrolldienst hat am Samstag zwischen 9:30 Uhr und
15:15 Uhr am Mautkontrollplatz Nickelsdorf ausreiseseitig Vignettenkontrollen durchgeführt.
Dieser Mautkontrollplatz ist in der Mautordnung verankert und die Kontrollen wurden mit der
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen. Jeweils nach Beendigung der Kon-
trollen wird die Behörde und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maß-
nahmen informiert.
Wie bereits im Beitrag „Ungültige Mautkontrolle“ ausführlich erörtert, exisitiert dieser Maut-
kontrollplatz in der Realität nicht. Denn in der Mautordnung ist der Mautkontrollplatz „A6 bei
Nickeldorf (ausreiseseitig)“ angeführt. Für uns ergeben sich aus dieser Tatsache zwei Vari-
anten.
1.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde nicht abge-
sprochen und der Kontrollplatz wurde von den Asfinag-Kontrolloren aus eigenen
Stücken ausgewählt, oder
2.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen und
der/die zuständige Beamt(in) bei der BH Neusiedl/See, war des sinnerfassenden Lesens
nicht mächtig. Auch würde es uns wundern, wenn der/die BH-Beamt(in) die Zustimmung
zu einer Mautkontrolle in einer gefährlichen Kurve erteilt hätte. Diesbezüglich haben wir
bei der BH-Neusiedl/See angefragt. Die Beantwortung ist noch ausständig.
Interessant ist auch der Satz: „Jeweils nach Beendigung der Kontrollen wird die Behörde
und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maßnahmen informiert.“ Denn
die ledigliche Information der Polizei über die Beendigung einer „verkehrslenkenden Maß-
nahme“ ist zuwenig.
Bundesstrassen-Mautgesetz (BStMG) § 18 BStMG
In Angelegenheiten des Straßenverkehrs besonders geschulte Mautaufsichtsorgane sind
zu diesen Zwecken nach jeweiliger vorheriger Abstimmung mit der für die Handhabung der
Verkehrspolizei zuständigen Behörde und einsatzbezogener Absprache mit der örtlich zu-
ständigen Dienststelle der Bundespolizei berechtigt, die aus Gründen der Verkehrssicher-
heit allenfalls notwendigen Verkehrsbeschränkungen (z.B. Geschwindigkeitstrichter) im
Bereich von Mautkontrollplätzen anzuordnen und durch Straßenverkehrszeichen kundzu-
machen…..
Quelle: jusline.at
Dass bedeutet im Klartext, dass der Kontrollort vorher mit der Polizei abgesprochen werden
muß und nicht wie die Asfinag selbst einräumt, dass eine Information der Polizei nach Be-
endigung der „verkehrslenkenden Maßnahme“ erfolgte. Wir sind uns auch sicher, dass kein
vernünftiger Polizist in einer gefährlichen Kurve einem Mautkontrollplatz zugestimmt hätte.
Fast kabarettreif ist die Rechtfertigung der Asfinag bezüglich der „Ungefährlichkeit“ des
betroffenen Kontrollplatzes und meint wörtlich: „An der Kontrollstelle ist zusätzlich auch
eine fix verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 Km/h.“ „Zuerst auf 100 Km/h,
bei Km 64,5 auf 80 Km/h, bei Km 64,9 auf 60 Km/h und auf Km 65,6 ein zweites Mal 60
Km/h- auf dieser Höhe steht das erste Kontrollfahrzeug.“
Gerade Mitarbeiter der Asfinag sollten darüber in Kenntnis sein, dass Verkehrsunfälle
meistens durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verursacht werden. Wür-
den sich alle Autolenker strikt an die Gesetze halten, gäbe es kaum Unfälle. Betrachtet
man denn Umstand, dass es sich im Bereich des betroffenen Kontrollplatzes um eine
dreispurige Autobahn handelt, welche Autofahrer zum Überschreiten der höchst zuläss-
igen Geschwindigkeit verleitet, ist es mehr als verwunderlich in dieser gefährlichen Kurve
einen Verkehrstrichter zwecks Mautkontrolle zu errichten.
Originaltext aus dem Asfinag Mail:
Die Ankündigung der Kontrolle erfolgte durch mindestens ein aufgestelltes Warndreieck
am Fahrbahnrand (vor der Kontrolle), durch aktiviertes Blaulicht am Kontrollfahrzeug, Akti-
vierung des „Earlywarners“ mit Blaulicht und Richtungspfeilen am Dach des Kontrollfahr-
zeuges sowie mittels Baustellen-Hütchen zur Spurveränderung. Bei den verkehrsleit-
enden Maßnahmen lenken wir drei Fahrstreifen auf einen zusammen, um überhaupt eine
Kontrolle möglich zu machen.
Abgesehen davon, dass in einer gefährlichen Kurve drei Fahrstreifen zwecks Mautkontrolle
auf einen zusammen gelenkt werden, entsprach die Absicherung nicht dem § 89 Abs.2 StVo.
Aber mit sinnerfassenden Lesen scheint man bei der Asfinag so einige Probleme zu haben,
wie unser Beispiel mit der Mautordnung einwandfrei beweist.
Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens 100 bis 200 Meter vor dem Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend gewarnt wird. Das war an dieser Örtlichkeit definitiv nicht der Fall, wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt. Die unmittelbare und künstlich herbeigeführte Straßenver-
engung, war erst am Scheitelpunkt der gefährlichen Kurve zu erkennen.

Foto: (c)erstaunlich.at
Selbst für unser Beweisfoto hat man bei der Asfinag eine erstaunliche Ausrede und meint
wörtlich: „Das Foto aus Ihrer Publikation erzeugte jedoch aufgrund der Perspektive des
aufgenommenen Bildes den von Ihnen kritisierten Eindruck einer Verkehrsgefährdung. Für
uns ist diese Schlussfolgerung allerdings nicht nachzuvollziehen.“
Eine ungünstige Perspektive wäre gewesen, wenn das Foto am rechten Fahrbahnrand (in
Fahrtrichtung Ungarn) geschossen worden wäre. Es wurde aber aus der neutralen Position
des Trennstreifens der Autobahn, in gerader Richtung zu den Fahrzeugen der Asfinag
(Mautkontrolle) aufgenommen und dokumentiert eindeutig die gefährliche Situation vor Ort.
Daher ist für uns die erstaunliche Aussage der Asfinag nicht nachvollziehbar. Ebenfalls
nicht nachvollziehbar ist, warum die Mautkontrolle nicht einige hundert Meter weiter auf
dem aufgelassen Parkplatz des Grenzübergangs Nickelsdorf stattfand, welcher auf einer
schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. Die Antwort auf diese Frage blieb uns der Presse-
sprecher der Asfinag auf unsere telefonische Anfrage schuldig.
Am besagten Parkplatz wäre es nämlich ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehm-
ern leicht möglich gewesen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen. Verwunderlich ist auch
die Tatsache, dass die Asfinag in ihrem Mail wörtlich von einem „gefährlichen Abschnitt
der Autobahn“ schreibt und trotzdem die Durchführung dieser Mautkontrolle derart verharm-
lost.
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2011-05-15
Erstaunliche Kontrollorte
Gegen Vignettenkontrollen der Asfinag ist prinzipiell nichts einzuwenden, denn diese Kon-
trollen gehören zum Aufgabengebiet des staatlichen Autobahnbetreibers. Es kann auch
nicht angehen, dass einige wenige Autofahrer glauben sie könnten sich der Mautpflicht
entziehen, während andere brav ihren Obulus entrichten.
Allerdings sind die Kontrollmethoden, genauer gesagt die Örtlichkeiten an denen die Maut-
sheriffs ihre Kontrollen durchführen, nicht immer mit der Verkehrssicherheit vereinbar. In
unserem Beitrag „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“ haben wir über so eine
Situation berichtet und dachten, dass diese nicht zu mehr topen wäre. Da befanden wir uns
leider im Irrtum.
Am gestrigen Tage gegen 13:00 Uhr, führte eine Truppe der Asfinag eine Vignettenkontrolle
auf der A4-Ostautobahn in Richtung Ungarn durch. An und für sich wäre daran nichts be-
sonders, wenn nicht die Auswahl des Kontrollortes in der Tat äußerst gefährlich gewesen
wäre.
Dieser war nämlich in einer Kurve der dort 3-spurigen Autobahn. Urplötzlich standen dem
herannahenden Autoverkehr statt drei Fahrspuren nur mehr eine zur Verfügung. Vor Ort kam
es sogar vereinzelt zu Notbremsungen, da die Mautsheriffs offenbar in ihrem Diensteifer ver-
gaßen, die erhebliche Verengung der Autobahn rechtzeitig und ausreichend anzukündigen.
Erst in der Kurve wurden die Autofahrer von diesem Zustand überrascht und standen vor voll-
endeter Tatsache.

Foto: (c)erstaunlich.at
Wie man am obigen Foto zweifelsfrei erkennen kann, liegt die Straßensperre (Verengung)
inmitten einer Kurve. Zwei Dienstfahrzeuge der Asfinag blockieren die 2. und 3. Fahrspur.
Die Pylonenreihe zur Kennzeichnung der 1. Fahrspur endet neben der Beifahrertüre, des in
der 2. Fahrspur abgestellten Asfinag-Autos. Dann befindet sich noch ein einzelnes Verkehrs-
hütchen seitlich des Fahrzeughecks, des in der 3. Fahrspur abgestellten Wagens. Zirka eine
Wagenlänge hinter diesem wurde noch ein Pannendreieck (einsam und verlassen) an die an
die bauliche Trennung der Autobahn gestellt.
So hat die Sicherungsmaßnahme der Asfinag-Truppe am gestrigen Tage ausgesehen. An-
statt den Vorschriften der StVo Rechnung zu tragen und das von ihnen selbst produzierte
Verkehrshinderniss ausreichend und zeitgerecht anzukündigen, hatte man auf diesen Schritt
offenbar großzügig verzichtet.
Das besagt der § 89 Abs.2 der Straßenverkehrsordnung
Ist ein mehrspuriges Fahrzeug auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßen-
stelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Still-
stand gelangt, so hat der Lenker diesen Umstand unverzüglich den Lenkern anderer, auf
dem verlegten Fahrstreifen herannahender Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den
kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung anzuzeigen. Diese Warnein-
richtung ist auf dem verlegten Fahrstreifen in der Richtung des ankommenden Verkehrs in
einer der verkehrssicherheit entsprechenden Entfernung von dem zum Stillstand gelangten
Fahrzeug aufzustellen, damit sich die Lenker herannahender Fahrzeuge rechtzeitig auf das
Verkehrshindernis einstellen können.
Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens 100 bis 200 Meter vor dem Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend gewarnt wird. Das war an dieser Örtlichkeit definitiv nicht der Fall, wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt.
Asfinag-Kontrollen unter Polizeiaufsicht stellen
Möglicherweise waren die Mautsheriffs auch nicht in Kenntnis der gesetzlichen Bestimmung
der StVo und den Aussagen der Verkehrsexperten. Selbst die Polizei sichert bei Planquad-
raten ihre Straßensperren (Verengungen) ausreichend und gut sichtbar ab, obwohl damit
ein gewisser Überraschungeffekt verloren geht.
Wie böse Zungen behaupten befinden sich unter den Mautsheriffs zahlreiche gescheiterte
Polizisten und solche Personen die gerne Polizist geworden wären, aber nicht die not-
wendige Qualifikation dazu erbrachten. Im Sinne der Verkehrssicherheit wäre es vielleicht
angebracht, den Mannen der Asfinag einen „echten“ Polizeibeamten zur Seite zu stellen, der
sie bei den Sicherungsmaßnahmen berät.
Kuriosum am Rande der Geschichte. Zirka 2 Kilometer nach dem Asfinag-Kontrollort auf der
A4, befindet sich der aufgelassenen Grenzübergang Nickelsdorf. Dieser verfügt über einen
großzügigen Parkplatz, welcher auf einer schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. An dieser
Örtlichkeit wäre es ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmer leicht möglich gewe-
sen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen.
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2011-05-08
Gastautoren-Beitrag
Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell mit seinem Auto über die Autobahn
huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur. Drängeln?
Lichthupe?
Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden! Seit dem 1.Au-
gust 2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift in Österreich: 250 Euro – 4 Punkte –
3 Monate Fahrverbot.
Daher: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment: 50
Euro – 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.
Fazit: 200 Euro – 1 Punkt – 3 Monate Fahrverbot gespart!
Noch mehr sparen?
Also rauf auf den Pannenstreifen. Das kostet laut gültiger StVO im Moment 50 Euro –
2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven ge-
schont, schnell vorangekommen. Fazit: 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
gespart.
Es geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten! Kauf dir ein Blaulicht und ein
Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir den Fahrstreifen aussuchen, der frei-
gemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet
läppische 20 Euro.
Steht so im § 38 StVO. Blaulicht und Horn werden dann aberbeschlagnahmt – daher mög-
lichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.)
kaufen.
Fazit: 230 Euro gespart und – K E I N E – Punkte!!!
So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt!“
Eine stressfreie Autofahrt wünscht
Daniel Kreuzer
*****
2010-12-05
(Screen: www.jusline.at)
Weiterlesen unter …..
Diesen Paragrafen der Straßenverkehrsordnung dürfte sich der zuständige Stadt- und Ver-
kehrsplaner nicht durchgelesen habe. Abgesehen in offensichtlicher Unkenntnis der StVO,
wurde im 10. Wiener Gemeindebezirk, in der Laaer Berg Straße , zwischen der Absberggas-
se und der Steudelgasse, eine absolut lebensgefährliche Situation für Radfahrer geschaffen.
6 Wochen Bauzeit für Schilda-Posse
Im oben genannten Straßenstück, wurden in zirka 6-wöchiger Bauzeit, an beiden Rändern
der Fahrbahn, Radwege geschaffen. Dazu wurde einfach die Fahrbahn beiderseitig mit
Bodenmarkierungen beschnitten. Und dass das Ganze noch Unsinn macht, wurden in der
Straßenmitte zusätzliche Verkehrsinseln integriert und Sperrflächen aufgemalt.
Wie anhand der o.a. Fotos unschwer zu erkennen ist, leben Radfahrer welche diesen Rad-
weg benützen absolut lebensgefährlich. Auf Grund der künstlich planlos geschaffenen Situ-
ation, ist es mehrspurigen Fahrzeugen nicht möglich, an einem Radfahrer vorbeizufahren,
ohne den gesetzlich geforderten, seitlichen Sicherheitsabstand einzuhalten.
Fahrstreifenbreite von 2,22 Meter
Größere Fahrzeuge, wie z.B. Busse oder Lkws, müssen teilweise den Radweg mitbenützen,
da die Fahrstreifen über eine erhebliche Strecke sogar nur 2,22 Meter in der Breite aufwei-
sen. Durch diese hirnlose Schaffung der Verkehrssituation, gibt es im besagten Bereich für
Kraftfahrer nur die Möglichkeit hinter einem Radfahrer nachzufahren.
Dadurch wird auch der öffentliche Verkehr schwerstens behindert. Dem Busfahrer bleibt
nur die Möglichkeit hinter dem Radfahrer nachzufahren, oder gesetzeswidrig die Verkehrs-
inseln oder die Sperrflächen zu überfahren, um den Radfahrer zu überholen.
Ein Radfahrer in 5 Stunden
Wir haben an der betreffenden Örtlichkeit einen Beobachter postiert. In sage und schreibe
5 Stunden, konnte ein einziger Radfahrer ausgemacht werden, welcher den Radweg auch
tatsächlich benützte.
Ein Adrenalin-Junkie in 5 Stunden. Tja, Mut kann man nicht kaufen.
Die etwas vorsichtigeren Biker zogen es vor, ihr Rad am Gehweg zu schieben.
Diese erstaunliche Posse könnte sich durchwegs in Schilda abspielen und zeigt auf, wie die
Rote Stadtregierung Steuergeld verschwendet. Zusätzlich wird der öffentliche Verkehr
behindert und die Gesundheit, sowie das Leben von Personen gefährdet.
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2010-09-15