StVO-Novelle bringt klare Regeln für E-Scooter


Neue Bestimmungen für Trendsportgeräte

 

Für E-Scooter werden künftig österreichweit die gleichen Regelungen gelten wie für Fahrräder.  Das heißt, dass Radwege benutzt werden müssen und Gehsteige und Gehwege in der Regel tabu sind. Der Nationalrat billigte gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf von Verkehrsminister Norbert Hofer.  Der Beschluss des Nationalrats fiel mehrheitlich.

 


 

Um österreichweit einheitliche Regeln für E-Scooter sicherzustellen, wird mit der 31. StVO-Novelle ein neuer §88b „Rollerfahren“ in der Straßenverkehrsordnung eingefügt.  Er enthält nicht nur ein grundsätzliches Verbot, Gehsteige, Gehwege und Schutzwege mit einem elektrisch betriebenen Klein- oder Miniroller zu benutzen, sondern verpflichtet E-Scooter-Lenker auch dazu, alle für Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

 

Darunter fällt etwa das Verbot, ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren, oder das Alkohollimit von 0,8 Promille. Überdies müssen E-Scooter mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern bzw. Rückstrahlfolien ausgestattet sein. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sind auch Vorder- und Rücklicht verpflichtend. Allerdings können einzelne Gehsteige für Klein- und Miniroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h per Verordnung freigegeben werden. In diesem Fall gilt Schrittgeschwindigkeit.

 

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2019-04-27


Staatsbürger zweiter Klasse


Gebrechendienst ist nicht gleich Gebrechendienst

Welche Installateur- Elektrikerfirmen oder sonstig gleichartige Betriebe kennen das nicht? Sie
schicken  einen  Monteur  zwecks  Behebung eines Gebrechens zu einem Kunden und dieser
findet  keinen  legalen Parkplatz.   Endloses und nervenaufreibendes Kreisen um den Häuser-
block  verursachen  Wartezeit  beim  Kunden  und zusätzlichen Schadstoffausstoß durch das
Fahrzeug.
Bei A1 hat man dieses Problem nicht, denn dort wurde der Stein der Weisen gefunden.
Foto: © erstaunlich.at
Foto: © erstaunlich.at
Ein  selbst  angefertigtes  Schild,  auf dem man sich auf den  § 26A Abs. 4  der Straßenver-
kehrsordnung beruft,  sichert dem Monteur fast gänzliche Narrenfreiheit zu.
Screen: jusline.at
Die  berechtigte  Frage  die  sich nun stellt lautet:  Warum gilt eine solche Ausnahme auch
nicht  für Fahrzeuge anderer Gebrechendienste,  wie beispielsweise für Installateure oder
Elektriker?  Sind diese Firmen und deren Kunden Staatsbürger zweiter Klasse?  Offenbar
wird  hier  der  Grundsatz:  „Alle  Menschen sind vor dem  Gesetz gleich“  durch  „manche
sind halt gleicher“ erweitert.
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2013-04-21
 

Kraftfahrer bleiben weiterhin Buhmänner der Nation


Fußgänger auf der Fahrbahn: Wo bleibt da die Verkehrssicherheit?

Die  25. StVO-Novelle  (Straßenverkehrsordnung als Bundesgesetz)  stellt  den zuständigen
Behörden auf Landes- oder Bezirksebene frei,  sogenannte  „Fahrradstraßen“  und  „Begeg-
nungszonen“ einzurichten.   Was da auf die leidgeprüften Kraftfahrer unter einer rot-grünen
Stadtregierung in Wien zukommt,  kann man sich leicht ausmalen.
 
In Fahrradstraßen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30km/h.  Man darf gespannt sein, ob
sich  die  Radler auch daran halten.   Zudem ist das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern
gestattet.   In Begegnungszonen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h.   Hier dürfen
Fußgänger die Fahrbahn(!) benützen. Wo hier die Verkehrssicherheit bleibt,  ist sicherlich
allen vernünftig denkenden Menschen schleierhaft.
 
Weiters  dürfen  Behörden  die Benützungspflicht von Radwegen und Radfahrstreifen aus-
setzen.   Es  stellt  sich daher die Frage,  wozu dann ebenjene um sündteures Steuergeld
errichtet wurden.  Man merkt eindeutig, auch im Nationalrat werden Gesetze beschlossen
oder novelliert, die nur dem Bekämpfen des motorisierten Individualverkehrs dienen.
 
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2013-02-13
 

Privatisieren die Grünen in Wien öffentlichen Grund und Boden?


Car2go-Autos immun gegen Verkehrsstrafen?

Wenn Car2go-Autos zwei Tage lang unbewegt in Kurzparkzonen etwa auf der Mariahilfer
Straße herumstehen, ohne einen Strafzettel zu bekommen,  keimt beim „normalen“ Auto-
fahrer der Verdacht auf, dass hier eine Sonderbehandlung vorliegt. Gibt es etwa gar eine
rotgrüne Weisung aus dem Rathaus, dass diese Fahrzeuge aus politischen Gründen nicht
zu strafen sind,  fragt FPÖ-Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik.
 
Ohne das Konzept an sich in Frage zu stellen, muss man aber doch festhalten, dass jede
Immunisierung  gegen  Verkehrstrafen skandalös und unhaltbar wäre.  Mahdalik fordert
Verkehrsstadträtin  Vassilakou  daher  auf,  diesem  Verdacht  sofort  nachzugehen und
etwaige Ungleichbehandlungen sofort abzustellen.
 
Interessant  ist  auch  die  Tatsache,  dass Carsharing-Anbietern für das Abstellen ihrer
Fahrzeuge  auf öffentlichen Grund,  von der rotgrünen Wiener Stadtregierung kostenlos
Stellplätze zur Verfügung gestellt werden.   Diese Parkplätze sind entsprechend, mittels
Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen gekennzeichnet. Erstaunlich ist es auch, dass
diese nicht der StVO entsprechen.
 

Durch StVO nicht gedeckt

Überhaupt findet die ganze Vorgehensweise in der StVO keine Deckung.  Es wird sicher
interessant werden, wie ein allfälliges Strafverfahren ausgeht,  wenn jemand sein Auto
in einer derartigen Zone abstellt
 
Während  Maria Vassilakou eine Kurzparkzone nach der Anderen errichten  – und damit
bei  den leidgeprüften Wiener Autofahrer(innen) abkassieren lässt,  werden Carsharing-
Anbietern kostenlose Parkplätze überlassen.  Nebenbei sei erwähnt, dass der Gebrauch
öffentlichen  Raums  kostenpflichtig  ist.   Dabei  ist es egal ob es sich um einen Schani-
garten  oder  eine  Reklametafel  handelt,  die  ein Geschäftsbesitzer an seinem Laden
anbringt.
 
Bedenkt  man,  dass  es  sich  bei  Carsharing-Anbietern  um  reine  Privatunternehmen
handelt,  so kann man durchaus schlussfolgern,  dass hier die Grünen (Verkehrsflächen
fallen in ihr Ressort)  mit stillschweigender Unterstützung der SPÖ,  eine  Privatisierung
von öffentlichem Grund und Boden betreiben.
 
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2012-09-20
 

Glawischnig mit 160 km/h on Tour?


Geschwindigkeit ist geil

Folgendes Video haben wir heute  im Internet gefunden:
 
Screen: youtube.com
L I N K  zum Video
 
Das  Video  zeigt  offenbar  ein  mit  160 km/h  über  die  A 2  rasendes  Werbe-Fahrzeug der
„Glawischnig on Tour“-Kampagne:   Das  wirft  natürlich  einige  Fragen auf:  War die Grünen
-Chefin am  3.8.2012 um 9:20 Uhr selbst die Raserin,  die sich nicht ans Tempolimit auf Auto-
bahnen hält? Wenn ja,  ist der geläufige Ausdruck des gesetzlich vorgeschrieben „Sicherheits-
abstandes“ ein Fremdwort für sie?   Musste sie deshalb so rasen, um die immer mehr davon-
laufenden Grünwähler(innen) einzuholen?  Warum saß sie in einem Auto und nicht im Zug?
 
Dies veranlasste den freiheitlichen Labg. Anton Mahdalik zu Rückfragen und erstaunlicher als
die  Fahrweise  sind  die  Ausreden  der Grünen.   Die hielten nämlich vorerst fest,  dass das
Video  offenbar  von  einem  FPÖ-Sympathisanten  gedreht  wurde.   Als ob es nicht egal ist,
wer diesen Clip drehte.   Auch unterstellen sie,  dass die Behauptungen unrichtig sind.
 

Stellungnahme der Grünen im O-Ton

Der  Fahrer  des  Elektrofahrzeuges sagt auf Rückfrage , dass er,  nachdem er durch einen
durch einen Unfall bedingten Stau in Wien aufgehalten wurde, flott unterwegs gewesen sei,
um mit Eva Glawischnig rechtzeitig in Puchberg anzukommen,  und kann eine geringfügige
Geschwindigkeitsüberschreitung nicht ausschließen.
 
Die Behauptung der FPÖ eines Tempos von 160 ist insoweit unglaubwürdig,  als auf dem
Video  ein  Kleintransporter und  LKW im annähernd gleichen Tempo zu sehen sind.  Die
Fahrer der Tour sind angewiesen, die StvO strikt einzuhalten.
 

Seh- und Leseschwäche bei den Grünen?

Jener Fahrer der das Video drehte hielt fest, dass er mit  mindestens 160 Sachen vom Tour-
fahrzeug – Glawischnig überholt wurde. Er hat nicht behauptet, dass diese Geschwindigkeit
fortgesetzt wurde, denn wie aus dem Clip einwandfrei erkennbar ist, fuhr der Tour-Wagen
auf einen vor ihm fahrenden Wagen auf. Der Lenker dieses Fahrzeuges hielt sich offenbar
an die Geschwindbegrenzung und ließ sich auch nicht vom eingeschalteten „linken Blinker“
des Glawischnig-Tourwagens beeindrucken.
 
Jedenfalls quittierte der Lenker des Grün-Autos offenbar seinen Unmut damit,  dass er dem
vor ihm fahrenden Pkw sehr dicht auffuhr,  wodurch der gesetzlich vorgeschriebene Sicher-
heitsabstand  nicht  mehr gegeben war.   Das dürfte die Grünen-Chefin aber offenbar nicht
gestört haben.
 
Jedenfalls löst sich die Ausrede mit dem LKW und dem Kleintransporter in Schall und Rauch
auf.   Erheiternd finden wir die Aussage:   „Die Fahrer der Tour sind angewiesen, die StVO
strikt einzuhalten.“   Dem Lenker des gefilmten Tour-Wagens dürfte diese Anweisung aller-
dings egal gewesen sein und die Grünen-Chefin,  Eva Glawischnig,  scheint offenbar keine
mahnenden  Worte  für  ihren  Fahrer gefunden zu haben.   Und wiederum ist ein Beweis
erbracht,  dass man bei den Grünen zwar Wasser predigt aber selbst Wein trinkt.
 
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2012-08-06
 

Wien wird Alabama


Südstaaten-Sheriffmentalität

Unser Beitrag  „Gilt für die Polizei die StVO nicht?“  dürfte die Bevölkerung ein wenig sen-
sibilisiert haben. Jedenfalls scheinen einige Mitbürger(innen) – zu Recht – ein wachsames
Auge auf die uniformierten Gesetzeshüter geworfen zu haben.
In der Redaktion von  „HEUTE“  liest man offenbar  „ERSTAUNLICH“ sehr gerne und so
brachte die Gratis-Tageszeitung den im obigen Absatz erwähnten Beitrag.  Aber auch in
der ERSTAUNLICH-Redaktion wird „HEUTE“ sehr aufmerksam gelesen und entdeckten
in der gestrigen Ausgabe nachfolgenden Artikel.
Screen: HEUTE (Printausgabe v. 20.12.11)
Der  ein wenig sarkastisch gestaltete Text hat eigentlich einen sehr  ernsten Hintergrund.
Dieser  weist weist nämlich darauf hin,  dass sich so manche  Gesetzeshüter einen Dreck
um gesetzliche Vorschriften scheren. Offenbar entwickelt sich bei uns eine amerikanische
„Südstaaten-Sheriffmentalität“.
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2011-12-21
 

Gilt für die Polizei die StVO nicht?


Keine Probleme mit der Parkplatzsuche

Wer kennt die Situation nicht?   Sie beabsichtigen  zur Mittagszeit ein Lokal zwecks Nahr-
ungsaufnahme  zu besuchen und kreisen dafür endlos mit Ihrem Pkw,  bis Sie  endlich
einen ordnungsgemäßen Parkplatz gefunden haben.
Dieses Problem hat der  „Freund und Helfer“  offenbar nicht.   Da wird kein Parkplatz
gesucht, sondern der Funkwagen brutal in zweiter Spur abgestellt. So geschehen heute
um 11:40 Uhr.
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Fotos: © erstaunlich.at
Zwei  Polizeibeamte steuerten mit  ihrem Funkwagen  „BP-90763“  ein Lokal  im 10.
Wiener Gemeindebezirk,  Ecke Davidgasse – Columbusgasse an.   In Ermangelung
eines Parkplatzes, stellten sie das Polizeiauto einfach in zweiter Spur ab.
Nun könnte man annehmen, dass in diesem Lokal polizeiliche Intervention gefragt war.
Diese Annahme ist jedoch weit gefehlt. Die beiden Polizisten nahmen sofort gemütlich
an einem Tisch Platz und entspannten sich bis 12:20 Uhr  bei Kaffee und Kuchen.
Foto: © erstaunlich.at
Kein Einsatz sondern gemütliche Entspannung bei Kaffee und Kuchen

Für uns stellen sich aus der Situation zwei Fragen

Gibt es eine Ausnahme in der Straßenverkehrsordnung die besagt, dass Polizeifahrzeuge
in 2. Spur abgestellt werden dürfen, auch wenn kein Einsatz vorliegt?  Trotz intensivster
Recherche konnten wir keine Ausnahmeregelung finden.
Welches  Gefühl haben diese beiden Polizisten eigentlich ,  wenn sie den nächsten Auto-
fahrer abstrafen,  weil dieser  seinen Pkw in zweiter Spur abgestellt hat?   Für uns zählen
diese Beamten genau zu jenen Personen,  die Wasser predigen aber selbst Wein trinken.
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2011-11-28
 

Rad-Rowdys


Radfahrer gefährden Passanten

Immer mehr Radfahrer benützen die Fußgängerzone Meidlinger Hauptstraße trotz Fahrver-
bot und  gefährden  so die Fußgänger massiv.  Vor allem Kleinkinder  und ältere  Personen
werden durch die, mit Höllentempo die abschüssige Fußgängerzone hinunterrasende Rad-
fahrer, in ihrer Sicherheit gefährdet.

Da laut StVO das Radfahren in Fußgängerzonen (bis auf wenige Ausnahmen im 1. und 10.
Bezirk)  verboten  ist,  muss  diesem  illegalen Treiben  endlich  ein  Riegel vorgeschoben
werden.

Verkehrssichernde Maßnahmen

Statt die große  Anzahl an  Fahrrad-Rowdys weiter zu hofieren und ihnen die Steuergeld-
millionen hinten nachzuschmeißen indem man laufend weitere Radwege installiert, wäre
es längst an der Zeit nachfolgende verkehrssichernde Maßnahmen zu setzen.

Nummerntafeln  nach Schweizer  Vorbild,  Fahrradkleidung in Signalfarben mit  Code-

nummer für jeden Fahrer, Haftpflichtversicherung für Radfahrer, keine „gemischten“
Geh- und Radwege.

Jedes Mofa  muß eine  Nummertafel und eine  gesetzliche Haftpflichtversicherung  haben
um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Dabei erreichen diese Fahrzeuge oft nicht

einmal das Tempo, welches Radfahrer auf abschüssigen Straßen vorlegen.

Fahrerflucht an der Tagesordnung

Wie kommt ein Geschädigter im Schadensfall dazu auf seinem Schaden sitzenzubleiben,
nur weil ein Radfahrer finanziell nicht in der Lage ist, den von ihm verursachten Schaden
zu begleichen.  Derzeit ziehen  es die meisten Radfahrer vor, bei Verkehrsunfällen in der
Fahrerflucht ihr Heil zu suchen, anstatt anzuhalten und den Schaden zu regulieren.

Mit einer Nummerntafel am Fahrrad kann eine Fahrerflucht zwar nicht verhindert werden,
jedoch wird das Risiko einer solchen erheblich erhöht.  Immerhin haben  Unfallbeteiligte
oder Zeugen die Möglichkeit sich das Kennzeichen zu notieren.

Radfahrer sollen  auch Pflichten  und nicht  nur Rechte haben.  Immerhin wollen sie ja
laufend als vollwertige Verkehrsteilnehmer behandelt werden.

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2011-06-26
 

Neues von der ASFINAG


ASFINAG will Verkehrssicherheit erhöhen

Eine heutige Presseaussendung und Webseiteneintrag der ASFINAG lässt aufhorchen.
Dem staatlichen  Autobahnbetreiber ist die Verkehrssicherheit  ein prioritäres Anliegen.
Deshalb werden  die internationalen Aktivitäten erhöht,  was immer das auch bedeuten
mag.

Die ASFINAG hat das Ziel, vor allem die Unfälle mit Personenschäden und Todesfolgen

zu  senken.  So ist  es zumindest  in  deren  heutigen Publikationen  zu lesen.  Vielleicht
sollte der  Autobahnbetreiber zuerst  national tätig  werden und  seine Mautkontrolleure
in Sachen Verkehrssicherheit ausreichend schulen.

Denn Unfälle  passieren meist in  Gefahrensituationen.  Da ist  es  unbestritten  jeglicher
Verkehrssicherheit abträglich, wenn diese noch künstlich geschaffen werden. Wie nach-
folgendes  Bild beweist,  ist es  zur Erhöhnung  der Sicherheit  im Verkehr  nicht dienlich,
wenn Mautkontrollen in gefährlichen Kurven durchgeführt werden.


Foto: (c)erstaunlich.at

Zusätzlich  sollten  zuständige ASFINAG-Mitarbeiter  dazu angehalten werden  Verordnun-

gen zu lesen. Denn wer sich auf die im Beitrag „Ungültige Mautkontrolle“ angeführte Maut-
ordnung  berufen hat,  ist entweder  des  sinnerfassenden  Lesens nicht  mächtig oder  hat
in diese Verordnung noch nie einen Blick geworfen.

Ratlosigkeit in der BH/Neusiedl

Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“ warten wir noch immer auf
eine schriftlich  zugesagte Stellungsnahme der BH Neusiedl/See.  Offenbar ist  auf Grund
unserer Berichterstattung in dieser Behörde Ratlosigkeit ausgebrochen.

Aber zurück zur ASFINAG  und ihrem Anliegen der Verkehrssicherheit. Vielleicht könnte
der Autobahnbetreiber  seine Mautkontrolleure  dahingehend schulen,  Verkehrstrichter
zwecks Durchführung  einer Mautkontrolle  auf geraden und übersichtlichen Straßenab-
schnitten  zu errichten.  Damit wäre  ein großer  Schritt  in  Richtung  Verkehrssicherheit
getan.

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2011-05-31
 

Gefährliche Vignettenkontrolle TEIL2


Stellungsnahme der Asfinag

Wie versprochen wollen wir unseren Leser(innen) die erstaunliche Stellungsnahme der
Asfinag, zu unserem Beitrag „Gefährliche Vigenttenkontrolle“,  nicht vorenthalten.

Originaltext aus dem Asfinag Mail:

Der  ASFINAG  Mautservice  und  Kontrolldienst  hat  am  Samstag  zwischen  9:30 Uhr  und
15:15 Uhr am Mautkontrollplatz Nickelsdorf ausreiseseitig Vignettenkontrollen durchgeführt.
Dieser Mautkontrollplatz ist in der Mautordnung verankert und die Kontrollen wurden mit der
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen. Jeweils nach Beendigung der Kon-
trollen wird  die Behörde und Autobahnpolizei  schriftlich über  die verkehrslenkenden  Maß-
nahmen informiert.

Wie bereits im Beitrag  „Ungültige Mautkontrolle“  ausführlich erörtert,  exisitiert dieser Maut-

kontrollplatz in der Realität nicht. Denn in der Mautordnung ist der Mautkontrollplatz „A6 bei
Nickeldorf (ausreiseseitig)“ angeführt. Für uns ergeben sich aus dieser Tatsache zwei Vari-
anten.

1.) Die  Kontrolle wurde mit  der zuständigen  Bezirksverwaltungsbehörde  nicht  abge-

     sprochen  und  der  Kontrollplatz  wurde  von  den Asfinag-Kontrolloren  aus  eigenen
     Stücken ausgewählt, oder
2.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen und
     der/die zuständige Beamt(in) bei der BH Neusiedl/See, war des sinnerfassenden Lesens
     nicht mächtig.  Auch würde es uns wundern, wenn der/die BH-Beamt(in) die Zustimmung
     zu einer  Mautkontrolle in einer gefährlichen Kurve erteilt hätte.  Diesbezüglich haben wir
     bei der BH-Neusiedl/See angefragt. Die Beantwortung ist noch ausständig.

Interessant ist auch der Satz:  „Jeweils nach  Beendigung der  Kontrollen wird  die Behörde
und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maßnahmen informiert.“
Denn
die ledigliche Information der Polizei über die Beendigung einer „verkehrslenkenden Maß-

nahme“ ist zuwenig.

Bundesstrassen-Mautgesetz (BStMG) § 18 BStMG

In  Angelegenheiten  des Straßenverkehrs  besonders geschulte  Mautaufsichtsorgane sind
zu diesen Zwecken nach jeweiliger vorheriger Abstimmung mit der für die Handhabung der
Verkehrspolizei  zuständigen Behörde  und einsatzbezogener Absprache mit der örtlich zu-
ständigen Dienststelle  der Bundespolizei berechtigt,  die aus Gründen der Verkehrssicher-
heit  allenfalls  notwendigen Verkehrsbeschränkungen  (z.B.  Geschwindigkeitstrichter)  im
Bereich von  Mautkontrollplätzen anzuordnen und durch  Straßenverkehrszeichen kundzu-
machen…..
Quelle: jusline.at

Dass bedeutet im Klartext, dass der Kontrollort  vorher mit der Polizei abgesprochen werden

muß und  nicht wie  die Asfinag  selbst einräumt,  dass eine Information der Polizei nach Be-
endigung der „verkehrslenkenden Maßnahme“ erfolgte.  Wir sind uns auch sicher, dass kein
vernünftiger Polizist in einer gefährlichen Kurve einem Mautkontrollplatz zugestimmt hätte.

Fast kabarettreif ist die Rechtfertigung der Asfinag bezüglich der „Ungefährlichkeit“ des

betroffenen Kontrollplatzes  und meint wörtlich:  „An der Kontrollstelle  ist zusätzlich auch
eine fix  verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung  von 60 Km/h.“ „Zuerst auf 100 Km/h,
bei Km 64,5 auf  80 Km/h,  bei Km 64,9 auf 60 Km/h und auf  Km 65,6 ein zweites Mal 60
Km/h- auf dieser Höhe steht das erste Kontrollfahrzeug.“

Gerade  Mitarbeiter  der Asfinag  sollten  darüber  in Kenntnis sein,  dass  Verkehrsunfälle

meistens durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verursacht werden. Wür-
den sich  alle Autolenker  strikt an die  Gesetze halten,  gäbe es  kaum Unfälle.  Betrachtet
man denn  Umstand,  dass es  sich im  Bereich des  betroffenen  Kontrollplatzes  um  eine
dreispurige  Autobahn handelt,  welche Autofahrer  zum Überschreiten der höchst zuläss-
igen Geschwindigkeit verleitet, ist es mehr als verwunderlich in dieser gefährlichen Kurve
einen Verkehrstrichter zwecks Mautkontrolle zu errichten.

Originaltext aus dem Asfinag Mail:

Die Ankündigung  der Kontrolle erfolgte  durch mindestens ein  aufgestelltes Warndreieck
am Fahrbahnrand (vor der Kontrolle), durch aktiviertes Blaulicht am Kontrollfahrzeug, Akti-
vierung des  „Earlywarners“  mit Blaulicht und  Richtungspfeilen am Dach des Kontrollfahr-
zeuges  sowie  mittels  Baustellen-Hütchen  zur  Spurveränderung.  Bei  den  verkehrsleit-
enden Maßnahmen lenken wir drei Fahrstreifen auf einen zusammen, um überhaupt eine
Kontrolle möglich zu machen.

Abgesehen davon,  dass in einer gefährlichen Kurve drei Fahrstreifen zwecks Mautkontrolle
auf einen zusammen gelenkt werden, entsprach die Absicherung nicht dem § 89 Abs.2 StVo.
Aber mit sinnerfassenden Lesen scheint man bei der  Asfinag so einige Probleme zu haben,
wie unser Beispiel mit der Mautordnung einwandfrei beweist.

Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens  100 bis 200 Meter vor dem  Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend  gewarnt wird.  Das war an dieser Örtlichkeit   definitiv nicht der Fall, wie unser Foto

einwandfrei  unter Beweis stellt.  Die unmittelbare  und künstlich  herbeigeführte Straßenver-
engung, war erst am Scheitelpunkt der gefährlichen Kurve zu erkennen.


Foto: (c)erstaunlich.at

Selbst für  unser Beweisfoto  hat man  bei der Asfinag eine erstaunliche Ausrede und meint
wörtlich:  „Das Foto  aus Ihrer  Publikation  erzeugte  jedoch  aufgrund der  Perspektive des
aufgenommenen Bildes den von Ihnen kritisierten Eindruck einer Verkehrsgefährdung. Für
uns ist diese Schlussfolgerung allerdings nicht nachzuvollziehen.“

Eine ungünstige  Perspektive wäre gewesen,  wenn das Foto  am rechten Fahrbahnrand (in
Fahrtrichtung Ungarn) geschossen worden wäre. Es wurde aber aus der neutralen Position
des  Trennstreifens  der  Autobahn,  in gerader  Richtung  zu  den  Fahrzeugen  der Asfinag
(Mautkontrolle) aufgenommen und dokumentiert eindeutig die gefährliche Situation vor Ort.

Daher ist  für uns  die  erstaunliche  Aussage der  Asfinag  nicht  nachvollziehbar.  Ebenfalls
nicht  nachvollziehbar ist,  warum die  Mautkontrolle  nicht  einige hundert  Meter weiter  auf
dem aufgelassen  Parkplatz des  Grenzübergangs  Nickelsdorf stattfand,  welcher auf  einer
schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. Die Antwort auf diese Frage blieb uns der Presse-
sprecher der Asfinag auf unsere telefonische Anfrage schuldig.

Am besagten  Parkplatz wäre  es nämlich  ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehm-

ern leicht möglich gewesen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen. Verwunderlich ist auch
die Tatsache,  dass die  Asfinag in  ihrem Mail  wörtlich von  einem „gefährlichen Abschnitt
der Autobahn“
schreibt und trotzdem die Durchführung dieser Mautkontrolle derart verharm-
lost.

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2011-05-15
 

Gefährliche Vignettenkontrolle


Erstaunliche Kontrollorte

Gegen Vignettenkontrollen der Asfinag ist prinzipiell nichts einzuwenden, denn diese Kon-
trollen gehören  zum Aufgabengebiet  des staatlichen  Autobahnbetreibers.  Es kann  auch
nicht  angehen,  dass einige  wenige Autofahrer  glauben sie  könnten sich  der Mautpflicht
entziehen, während andere brav ihren Obulus entrichten.

Allerdings sind die Kontrollmethoden, genauer gesagt die Örtlichkeiten an denen die Maut-

sheriffs ihre  Kontrollen durchführen,  nicht immer  mit der  Verkehrssicherheit vereinbar.  In
unserem  Beitrag  „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“  haben wir  über so  eine
Situation berichtet und dachten, dass diese nicht zu mehr topen wäre. Da befanden wir uns
leider im Irrtum.

Am gestrigen Tage gegen 13:00 Uhr, führte eine Truppe der Asfinag eine Vignettenkontrolle
auf der  A4-Ostautobahn  in Richtung  Ungarn durch.  An und für sich  wäre  daran nichts be-
sonders,  wenn nicht  die Auswahl des  Kontrollortes in der  Tat äußerst gefährlich  gewesen
wäre.

Dieser war  nämlich in  einer Kurve  der dort  3-spurigen Autobahn.  Urplötzlich standen  dem

herannahenden Autoverkehr  statt drei Fahrspuren nur mehr eine zur Verfügung. Vor Ort kam
es sogar  vereinzelt zu Notbremsungen,  da die Mautsheriffs offenbar in ihrem Diensteifer ver-
gaßen,  die erhebliche  Verengung der  Autobahn rechtzeitig und ausreichend anzukündigen.
Erst in der Kurve wurden die Autofahrer von diesem Zustand überrascht und standen vor voll-
endeter Tatsache.


Foto: (c)erstaunlich.at

Wie man  am obigen Foto  zweifelsfrei erkennen  kann, liegt die  Straßensperre (Verengung)
inmitten  einer Kurve.  Zwei Dienstfahrzeuge  der Asfinag  blockieren  die 2. und  3. Fahrspur.
Die Pylonenreihe  zur Kennzeichnung der 1. Fahrspur endet neben der Beifahrertüre,  des in
der 2. Fahrspur abgestellten Asfinag-Autos. Dann befindet sich noch ein einzelnes Verkehrs-

hütchen seitlich  des Fahrzeughecks,  des in der 3. Fahrspur abgestellten Wagens. Zirka eine
Wagenlänge hinter diesem wurde noch ein Pannendreieck (einsam und verlassen) an die an
die bauliche Trennung der Autobahn gestellt.

So hat  die Sicherungsmaßnahme  der Asfinag-Truppe am  gestrigen Tage ausgesehen.  An-

statt den Vorschriften der  StVo Rechnung zu  tragen und  das von  ihnen selbst   produzierte
Verkehrshinderniss ausreichend und zeitgerecht anzukündigen, hatte man auf diesen Schritt
offenbar großzügig verzichtet.

Das besagt der § 89 Abs.2 der Straßenverkehrsordnung

Ist ein mehrspuriges  Fahrzeug auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßen-
stelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Still-
stand gelangt,  so hat der  Lenker diesen  Umstand unverzüglich  den Lenkern  anderer,  auf
dem verlegten  Fahrstreifen herannahender  Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den
kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung anzuzeigen. Diese Warnein-
richtung ist  auf dem  verlegten Fahrstreifen  in der  Richtung des ankommenden Verkehrs in
einer der  verkehrssicherheit entsprechenden  Entfernung von dem zum Stillstand gelangten
Fahrzeug aufzustellen, damit sich die Lenker herannahender  Fahrzeuge rechtzeitig  auf das
Verkehrshindernis einstellen können.

Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-

bahnen mindestens  100 bis 200 Meter vor dem  Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend  gewarnt wird.  Das war an  dieser Örtlichkeit  definitiv nicht der Fall,  wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt.

Asfinag-Kontrollen unter Polizeiaufsicht stellen

Möglicherweise waren die Mautsheriffs auch nicht in Kenntnis der gesetzlichen Bestimmung
der StVo  und den  Aussagen der Verkehrsexperten. Selbst die Polizei sichert bei Planquad-
raten ihre  Straßensperren (Verengungen) ausreichend  und gut  sichtbar ab,  obwohl damit
ein gewisser Überraschungeffekt verloren geht.

Wie böse  Zungen behaupten  befinden sich  unter den Mautsheriffs  zahlreiche gescheiterte
Polizisten  und  solche  Personen  die  gerne  Polizist  geworden  wären,  aber  nicht  die not-
wendige Qualifikation  dazu erbrachten.  Im Sinne  der Verkehrssicherheit  wäre es  vielleicht
angebracht, den Mannen der Asfinag einen „echten“ Polizeibeamten zur Seite zu stellen, der
sie bei den Sicherungsmaßnahmen berät.

Kuriosum am  Rande der  Geschichte.  Zirka 2 Kilometer nach dem Asfinag-Kontrollort auf der
A4,  befindet sich  der aufgelassenen  Grenzübergang Nickelsdorf.  Dieser verfügt über einen
großzügigen Parkplatz, welcher auf einer schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. An dieser

Örtlichkeit wäre  es ohne  jegliche Gefährdung  von Verkehrsteilnehmer leicht möglich gewe-
sen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen.

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2011-05-08
 

Sparen beim Autofahren


Gastautoren-Beitrag

Wer  von  uns  ärgert  sich nicht,  wenn man schnell mit seinem  Auto  über  die  Autobahn
huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur. Drängeln?
Lichthupe?

Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden! Seit dem 1.Au-

gust  2006  gilt  nämlich  die  neue  Dränglervorschrift  in  Österreich:  250 Euro – 4 Punkte –
3 Monate Fahrverbot.

Daher: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment: 50
Euro – 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.

Fazit: 200 Euro – 1 Punkt – 3 Monate Fahrverbot gespart!

Noch mehr sparen?

Also  rauf auf den  Pannenstreifen.  Das kostet laut  gültiger StVO  im Moment  50 Euro –
2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart!  Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt,  Nerven ge-
schont,  schnell  vorangekommen. Fazit: 200 Euro,  2 Punkte und  3 Monate Fahrverbot
gespart.

Es geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!  Kauf dir ein Blaulicht und ein

Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir den Fahrstreifen aussuchen, der frei-
gemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet
läppische 20 Euro.

Steht so im § 38 StVO. Blaulicht und Horn werden dann aberbeschlagnahmt – daher mög-

lichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.)
kaufen.
 
Fazit: 230 Euro gespart und – K E I N E – Punkte!!!

So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt!“

Eine stressfreie Autofahrt wünscht
Daniel Kreuzer

*****

2010-12-05
 

Lebensgefährlicher Radweg


(Screen: www.jusline.at)
Weiterlesen unter …..
Diesen Paragrafen der Straßenverkehrsordnung dürfte sich der zuständige Stadt- und Ver-
kehrsplaner nicht durchgelesen habe. Abgesehen in offensichtlicher  Unkenntnis der StVO,
wurde im 10. Wiener Gemeindebezirk, in der Laaer Berg Straße , zwischen der Absberggas-
se und der Steudelgasse, eine absolut lebensgefährliche Situation für Radfahrer geschaffen.

6 Wochen Bauzeit für Schilda-Posse

Im oben genannten Straßenstück, wurden in zirka 6-wöchiger Bauzeit, an beiden Rändern
der  Fahrbahn,  Radwege  geschaffen.  Dazu wurde einfach die  Fahrbahn  beiderseitig mit
Bodenmarkierungen beschnitten. Und dass das Ganze noch Unsinn macht, wurden in der
Straßenmitte zusätzliche Verkehrsinseln integriert und Sperrflächen aufgemalt.
Wie anhand der o.a. Fotos unschwer zu erkennen ist, leben Radfahrer welche diesen Rad-
weg benützen absolut lebensgefährlich. Auf Grund der künstlich planlos geschaffenen Situ-
ation, ist es mehrspurigen Fahrzeugen  nicht möglich,  an einem Radfahrer vorbeizufahren,
ohne den gesetzlich geforderten, seitlichen Sicherheitsabstand einzuhalten.

Fahrstreifenbreite von 2,22 Meter

Größere Fahrzeuge, wie z.B. Busse oder Lkws, müssen teilweise den Radweg mitbenützen,
da die Fahrstreifen über eine erhebliche Strecke sogar nur 2,22 Meter in der Breite aufwei-
sen. Durch diese hirnlose Schaffung der Verkehrssituation, gibt es im besagten Bereich für
Kraftfahrer nur die Möglichkeit hinter einem Radfahrer nachzufahren.
Dadurch wird auch der öffentliche Verkehr schwerstens behindert.  Dem Busfahrer bleibt
nur die Möglichkeit hinter dem Radfahrer nachzufahren, oder gesetzeswidrig die Verkehrs-
inseln oder die Sperrflächen zu überfahren, um den Radfahrer zu überholen.

Ein Radfahrer in 5 Stunden

Wir haben an der betreffenden Örtlichkeit einen Beobachter  postiert. In sage und schreibe
5 Stunden, konnte ein einziger Radfahrer ausgemacht werden, welcher den Radweg auch
tatsächlich benützte.
Ein Adrenalin-Junkie in 5 Stunden. Tja, Mut kann man nicht kaufen.
Die etwas vorsichtigeren Biker zogen es vor, ihr Rad am Gehweg zu schieben.
Diese erstaunliche Posse könnte sich durchwegs in Schilda abspielen und zeigt auf, wie die
Rote Stadtregierung  Steuergeld verschwendet.  Zusätzlich  wird der öffentliche Verkehr
behindert und die Gesundheit, sowie das Leben von Personen gefährdet.
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2010-09-15
 

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