Rad-Rowdys


Radfahrer gefährden Passanten

Immer mehr Radfahrer benützen die Fußgängerzone Meidlinger Hauptstraße trotz Fahrver-
bot und  gefährden  so die Fußgänger massiv.  Vor allem Kleinkinder  und ältere  Personen
werden durch die, mit Höllentempo die abschüssige Fußgängerzone hinunterrasende Rad-
fahrer, in ihrer Sicherheit gefährdet.

Da laut StVO das Radfahren in Fußgängerzonen (bis auf wenige Ausnahmen im 1. und 10.
Bezirk)  verboten  ist,  muss  diesem  illegalen Treiben  endlich  ein  Riegel vorgeschoben
werden.

Verkehrssichernde Maßnahmen

Statt die große  Anzahl an  Fahrrad-Rowdys weiter zu hofieren und ihnen die Steuergeld-
millionen hinten nachzuschmeißen indem man laufend weitere Radwege installiert, wäre
es längst an der Zeit nachfolgende verkehrssichernde Maßnahmen zu setzen.

Nummerntafeln  nach Schweizer  Vorbild,  Fahrradkleidung in Signalfarben mit  Code-

nummer für jeden Fahrer, Haftpflichtversicherung für Radfahrer, keine „gemischten“
Geh- und Radwege.

Jedes Mofa  muß eine  Nummertafel und eine  gesetzliche Haftpflichtversicherung  haben
um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Dabei erreichen diese Fahrzeuge oft nicht

einmal das Tempo, welches Radfahrer auf abschüssigen Straßen vorlegen.

Fahrerflucht an der Tagesordnung

Wie kommt ein Geschädigter im Schadensfall dazu auf seinem Schaden sitzenzubleiben,
nur weil ein Radfahrer finanziell nicht in der Lage ist, den von ihm verursachten Schaden
zu begleichen.  Derzeit ziehen  es die meisten Radfahrer vor, bei Verkehrsunfällen in der
Fahrerflucht ihr Heil zu suchen, anstatt anzuhalten und den Schaden zu regulieren.

Mit einer Nummerntafel am Fahrrad kann eine Fahrerflucht zwar nicht verhindert werden,
jedoch wird das Risiko einer solchen erheblich erhöht.  Immerhin haben  Unfallbeteiligte
oder Zeugen die Möglichkeit sich das Kennzeichen zu notieren.

Radfahrer sollen  auch Pflichten  und nicht  nur Rechte haben.  Immerhin wollen sie ja
laufend als vollwertige Verkehrsteilnehmer behandelt werden.

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2011-06-26