Geistig sinnbefreite Verkehrsbereiche auf der Bundesstraße 49


Sollen diese Bereiche zur Abzocke von Autofahrern dienen?

 

Eine verkehrstechnische Einrichtung auf der Bundesstraße 49 in Niederösterreich, die bei zahlreichen Autolenkern Erstaunen auslöst, wurde uns gestern gemeldet.  Aus dem Nichts tauchen bei Kilometer 2,2 bis 2,8 und 5,6 bis 6,0 – an beiden Fahrbahnrändern, der dort sehr breiten und schnurgeraden Straße – rote Sperrlinien auf.  Diese Sperrlinien markieren Straßenbereiche, die nicht befahren werden dürfen und sind zusätzlich mit einem fixen Tempolimit (kein Provisorium) von 50 km/h gekennzeichnet.  Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Bundesstraßen ist normalerweise 100 km/h.

 

 

In den eingangs erwähnten Bereichen gibt es keine Baustelle und auch keine Anzeichen dafür.  Auch ist es nicht ersichtlich, wofür diese Verkehrsflächen dienen sollen – wie beispielsweise Radwege – was natürlich völlig unsinnig wäre.  Auch ist der Grund für das Tempolimit nicht ersichtlich, geschweige denn nachvollziehbar. Aber möglicherweise rüstet man die gekennzeichneten Bereiche noch mit Radarboxen nach, um bei Autofahrern abzocken zu können, die sich nicht ans Tempolimit von 50 km/h in den geistig sinnbefreiten geschaffenen Verkehrsbereichen halten.  Dann würden diese nämlich einen Sinn ergeben.

 

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2017-11-05


Glawischnig mit 160 km/h on Tour?


Geschwindigkeit ist geil

Folgendes Video haben wir heute  im Internet gefunden:
 
Screen: youtube.com
L I N K  zum Video
 
Das  Video  zeigt  offenbar  ein  mit  160 km/h  über  die  A 2  rasendes  Werbe-Fahrzeug der
„Glawischnig on Tour“-Kampagne:   Das  wirft  natürlich  einige  Fragen auf:  War die Grünen
-Chefin am  3.8.2012 um 9:20 Uhr selbst die Raserin,  die sich nicht ans Tempolimit auf Auto-
bahnen hält? Wenn ja,  ist der geläufige Ausdruck des gesetzlich vorgeschrieben „Sicherheits-
abstandes“ ein Fremdwort für sie?   Musste sie deshalb so rasen, um die immer mehr davon-
laufenden Grünwähler(innen) einzuholen?  Warum saß sie in einem Auto und nicht im Zug?
 
Dies veranlasste den freiheitlichen Labg. Anton Mahdalik zu Rückfragen und erstaunlicher als
die  Fahrweise  sind  die  Ausreden  der Grünen.   Die hielten nämlich vorerst fest,  dass das
Video  offenbar  von  einem  FPÖ-Sympathisanten  gedreht  wurde.   Als ob es nicht egal ist,
wer diesen Clip drehte.   Auch unterstellen sie,  dass die Behauptungen unrichtig sind.
 

Stellungnahme der Grünen im O-Ton

Der  Fahrer  des  Elektrofahrzeuges sagt auf Rückfrage , dass er,  nachdem er durch einen
durch einen Unfall bedingten Stau in Wien aufgehalten wurde, flott unterwegs gewesen sei,
um mit Eva Glawischnig rechtzeitig in Puchberg anzukommen,  und kann eine geringfügige
Geschwindigkeitsüberschreitung nicht ausschließen.
 
Die Behauptung der FPÖ eines Tempos von 160 ist insoweit unglaubwürdig,  als auf dem
Video  ein  Kleintransporter und  LKW im annähernd gleichen Tempo zu sehen sind.  Die
Fahrer der Tour sind angewiesen, die StvO strikt einzuhalten.
 

Seh- und Leseschwäche bei den Grünen?

Jener Fahrer der das Video drehte hielt fest, dass er mit  mindestens 160 Sachen vom Tour-
fahrzeug – Glawischnig überholt wurde. Er hat nicht behauptet, dass diese Geschwindigkeit
fortgesetzt wurde, denn wie aus dem Clip einwandfrei erkennbar ist, fuhr der Tour-Wagen
auf einen vor ihm fahrenden Wagen auf. Der Lenker dieses Fahrzeuges hielt sich offenbar
an die Geschwindbegrenzung und ließ sich auch nicht vom eingeschalteten „linken Blinker“
des Glawischnig-Tourwagens beeindrucken.
 
Jedenfalls quittierte der Lenker des Grün-Autos offenbar seinen Unmut damit,  dass er dem
vor ihm fahrenden Pkw sehr dicht auffuhr,  wodurch der gesetzlich vorgeschriebene Sicher-
heitsabstand  nicht  mehr gegeben war.   Das dürfte die Grünen-Chefin aber offenbar nicht
gestört haben.
 
Jedenfalls löst sich die Ausrede mit dem LKW und dem Kleintransporter in Schall und Rauch
auf.   Erheiternd finden wir die Aussage:   „Die Fahrer der Tour sind angewiesen, die StVO
strikt einzuhalten.“   Dem Lenker des gefilmten Tour-Wagens dürfte diese Anweisung aller-
dings egal gewesen sein und die Grünen-Chefin,  Eva Glawischnig,  scheint offenbar keine
mahnenden  Worte  für  ihren  Fahrer gefunden zu haben.   Und wiederum ist ein Beweis
erbracht,  dass man bei den Grünen zwar Wasser predigt aber selbst Wein trinkt.
 
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2012-08-06
 

Neue Abzocke ?

Erhöhte Bußgelder

Ob die angekündigte Erhöhung der Bußgelder für Raser und Alkolenker zu mehr
Sicherheit im Straßenverkehr führen wird,  ist mehr als fraglich.
Ab dem Sommer gelten folgende erhöhte Bußgelder:
70,- Euro soll eine Tempoübertretung von 30 km/h kosten.
Ab 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts sind 150,- Euro fällig.
Der Führerschein wird dann für zwei Wochen eingezogen.
Ab 0,5 Promille zahlt man mindestens 300,- Euro Strafe, ab 0,8 Promille 800,-,
ab 1,2 Promille 1.200,-. Nach oben ist die Strafgrenze mit 5.900,- Euro gedeckelt.

Kein Erfolg in der Schweiz

In der Schweiz wurden Bußgelder für diese Gruppe der „Verkehrsteilnehmer“ schon vor
zehn Jahren auf ein Niveau angehoben, das das in Österreich geplante deutlich übersteigt.
Die Zahl der Verkehrstoten ist deshalb jedoch nicht stärker gefallen als in Österreich.
Studien behaupten, dass nicht die Strafe das Fehlverhalten der Leute ändern wird, sondern
die Furcht davor.

Strafe schreckt Alkolenker nicht ab

Diese Behauptung steht allerdings auf sehr wackeligen Beinen, den wir können uns nicht
vorstellen, dass ein Betrunkener noch einen klaren Gedanken fasst, wenn er in sein Auto
einsteigt. 2008 wurden  42.000 Alkolenker von der Polizei erwischt und angezeigt.
  
Keine Abschreckung für notorische Alko-Lenker
    
Solange Autolenker ihren Führerschein zurück bekommen, auch wenn er ihnen bereits
vier mal abgenommen wurde, wird eine Strafe nicht sonderlich abschreckend sein.

Für „wirkliche“ Raser auch uninteressant

Auch Autoraser im Adrenalinrausch werden sich kaum vor einer, eventuell auf sie zukom-
menden Strafe fürchten.
  
Die Zahl der ertappten Autoraser ist erstaunlich. Knappe 4 Mio Schnellfahrer wurden 2008
von der Exekutive zu Anzeige gebracht.
  
Allerdings bezweifeln wir, dass das ausschließlich nur „richtige“ Raser waren, sondern
sich unter diesen Angezeigten viele Abzockopfer befanden.

Abzocke mit Tempolimit

In letzter Zeit ist es modern geworden, dass viele Bürgermeister von irgendwelchen
Provinzdörfer, die Hauptstrasse zur verkehrsberuhigte Zone mit Tempolimit 30 erklären.
  
Anschließend wird hinter einem Getreidesilo ein Radarmessgerät aufgebaut und fleissig
geknipst. Diese Abzocke der Autofahrer dient zur Befüllung der maroden Gemeindekassa.

Problemfall  A4

Typisches Beispiel der Abzocke ist die Ostautobahn A4. Während sich auf dem 2-spurigen
Teil der Autobahn, LKW’s kilometerlange „Elefantenrennen“ liefern und damit eindeutig
gegen die Stvo verstossen, Staus und dadurch Unfallgefahr verursachen, sieht man nie
eine Polizeistreife die diese Lenker aus dem Verkehr ziehen.
  
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
  
Es ist ja auch nicht angenehm, sich mit einem ukrainischen Fernfahrer herzustellen,
der kaum Deutsch spricht und mit diesem ellanlange Diskussionen über sein Fehlverhalten
zu führen.
Da ist es doch wesentlich angenehmer im Radarwagen bequem sitzend und gut versteckt,
den 3-spurigen Teil dieser Autobahn zu überwachen und jeden zu knipsen, der statt den
erlaubten 100 km/h, vielleicht mit 120 km/h unterwegs ist.
  
  Bequeme Kassenbefüllung ohne Sicherheitsaspekt
  

Sicherheit vs. Überwachung

Wir sind der Meinung, dass Verkehrsüberwachung mit Verkehrssicherheit sehr wenig zu
tun hat. Die Hauptaufgabe dieser Überwachung dient zur Befüllung der Gemeinden- oder
Staatskassa.
Wenn man schon etwas zur Verkehrssicherheit beitragen wollte, stellen sich für uns die
folgenden Fragen.

PS-Grenze und Alterslimit

Warum kann ein Führerscheinneuling einen Wagen mit beliebiger PS-Anzahl fahren ?
Es wäre doch wesentlich sinnvoller und vor allem im Sinne der Verkehrssicherheit,
eine PS-Staffelung für die ersten Jahre von Fahranfängern einzuführen.
Auch wäre es sinnvoll, ab einem gewissen Alter eine ärtzliche Überprüfung der Fahr-
tauglichkeit von Verkehrsteilnehmern durchzuführen.
  
Allerdings dürfte diese nicht von einem weisungsgebundenen Amtsarzt durchgeführt
werden, der vielleicht in Erfüllung einer Statistik den Auftrag erhalten hat, eine gewisse
Anzahl von Führerscheine einzuziehen.
Stauni

2009-04-19

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