Tag der seltenen Erkrankungen 2026

Gesehen werden - gehört werden - verstanden werden

Seltene Erkrankungen sind alles andere als selten. Allein in Deutschland leben rund 4 Millionen Menschen, in Österreich etwa eine halbe Million, mit einer der über 8.000 bekannten seltenen Erkrankungen.[1,2] Was sie verbindet, ist häufig kein schneller Therapieweg – sondern ein langer, belastender Weg bis zur Diagnose. Im Durchschnitt vergehen fünf Jahre, geprägt von Fehldiagnosen, Unsicherheit und dem Gefühl, nicht ernst genommen zu werden.[1,3] Der 28. Februar 2026 – der Tag der seltenen Erkrankungen – macht sichtbar, was im Alltag oft unsichtbar bleibt: die Realität von Menschen und Familien, die jeden Tag mit besonderen medizinischen, emotionalen und sozialen Herausforderungen leben.

PKU – eine seltene Erkrankung mit Signalwirkung

Die Phenylketonurie (PKU) ist ein Beispiel dafür, wie wichtig eine frühe Diagnose und medizinischer Fortschritt sind. PKU war eine der ersten Erkrankungen, die zur Einführung des Neugeborenen-Screenings geführt haben – ein Meilenstein der Präventionsmedizin.[4,5] Früh erkannt, können schwere neurologische Schäden verhindert werden. Doch „früh erkannt“ bedeutet nicht „einfach gelebt“.

„Ein weitgehend normales Leben?“ – eine Aussage, die zu kurz greift

Vera Herrmann ist Mutter eines Sohnes mit PKU. Wenn sie die häufig zitierte Aussage hört, PKU-Betroffene könnten „ein weitgehend normales Leben führen“, reagiert sie klar: „Wenn man meinen Sohn fragt, ob er ein weitgehend normales Leben führt, würde er den Vogel zeigen. Denn PKU bedeutet tägliche Disziplin, ständigen Verzicht und einen hohen organisatorischen wie emotionalen Aufwand – für die Betroffenen ebenso wie für ihre Familien.[6] Bereits im Kindergarten spürte ihr Sohn Simon, dass er „anders“ ist. Geburtstagsfeiern, Schulausflüge oder spontane Einladungen erfordern Planung: eigenes, speziell zubereitetes Essen, Erklärungen, Rechtfertigungen. Was für andere selbstverständlich ist, wird für ihn zur potenziellen Quelle von Unbehagen und Ausgrenzung.

Auch der Alltag ist geprägt von zusätzlichen Belastungen:

° Hohe Kosten: Eiweißarme Spezialnahrung ist extrem teuer. Die steuerliche Entlastung bei einem Grad der Behinderung von   30 % – bei Kindern unter 14 Jahren mit dem Merkzeichen „H“ – beträgt rund 1.200 Euro pro Jahr (Pauschbetrag 7.400 Euro pro Jahr) und deckt die tatsächlichen Mehrkosten bei Weitem nicht ab.[7]
° Medikation: Die Einnahme defektspezifischer Aminosäuremischungen ist Teil der Ernährungstherapie.[6] Sie müssen mehrmals täglich eingenommen werden – eine Anforderung, die Gleichaltrige nicht kennen. Zeitweise bedeutete dies für Simon die Einnahme von bis zu 180 Tabletten pro Tag.
° Essensvorbereitung: Tägliches, separates Kochen ist notwendig – ein hoher zeitlicher und logistischer Aufwand für die gesamte Familie.[6]
° Soziale Einschränkungen: Spontane Besuche bei Fast-Food-Ketten oder gemeinsames Essen mit Freunden sind kaum möglich. Um Stigmatisierung zu vermeiden, sprechen manche Betroffene nur ungern über ihre Erkrankung.

Vielfalt anerkennen – auch in der Medizin

Seltene Erkrankungen zeigen eindrücklich, was Diversity wirklich bedeutet: Vielfalt an Lebensrealitäten, an Bedürfnissen, an Herausforderungen. Medizinische Versorgung, Forschung und gesellschaftliche Teilhabe müssen dieser Vielfalt gerecht werden. Es geht nicht um standardisierte Lösungen, sondern um individuelle Wege.

Verantwortung übernehmen – Forschung vorantreiben

Als forschendes Pharmaunternehmen unterstützt PTC Therapeutics den Tag der seltenen Erkrankungen, um ein klares Zeichen zu setzen: Menschen mit seltenen Erkrankungen und ihre Familien werden gesehen.

Kristina Kempf, Country Head bei PTC Therapeutics, betont: „Seltene Erkrankungen betreffen Millionen – und doch fühlen sich viele Betroffene unsichtbar. Forschung bedeutet für uns nicht nur Innovation, sondern Verantwortung. Verantwortung zuzuhören, zu verstehen und gemeinsam mit Betroffenen und Familien Lösungen zu entwickeln, die ihren Alltag wirklich verbessern.“ Weiter sagt sie: „Diversity heißt auch, unterschiedliche Krankheitsrealitäten anzuerkennen. Jede Geschichte ist anders – und jede verdient Aufmerksamkeit, Respekt und Hoffnung.“

Gemeinsam sichtbar machen

Der Tag der seltenen Erkrankungen erinnert uns daran, dass medizinischer Fortschritt nur dann vollständig ist, wenn er die Lebenswirklichkeit der Menschen erreicht. Geschichten wie die von Vera Herrmann und ihrem Sohn machen deutlich: Hinter jeder Diagnose steht ein Mensch, hinter jeder Zahl eine Familie. PTC Therapeutics steht an der Seite aller Betroffenen – heute und an jedem anderen Tag. Damit seltene Erkrankungen nicht länger seltene Aufmerksamkeit bekommen.

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Lebenslange Haft für Kinderschänder


Jeder vierte Kinderschänder wird rückfällig

 
Screen: gegensexuellegewalt.at
 
Der 49-jährige Norbert K. wurde nun zu neun Jahren Haft verurteilt.  Das Urteil ist nicht rechts-
kräftig.  Der einschlägig Vorbestrafte war als geheilt beurteilt worden, missbrauchte aber über
Monate hinweg in einem Wiener Gemeindebau weiterhin Kinder. Dieses Martyrium für die drei
Buben  wäre  aber  leicht  zu  verhindern  gewesen,  wenn  man  diesen  Mann in weiterhin in
Gewahrsam gehalten hätte.
 
Laut  der in der medizinischen Fachzeitschrift CliniCum veröffentlichten Studie werden bei den
Sexualstraftätern 14,7 Prozent rückfällig.  Bei Kriminellen,  die Kinder missbraucht haben, liegt
die  Rückfallsquote  sogar  bei 24 Prozent.   Das  heißt  im Klartext,  dass bei Kinderschändern
jeder Vierte in sein altes Verhaltensmuster zurückfällt.
 
Angesichts dieser Tatsache stellt sich die Frage, warum ein derart hohes Risiko zu Lasten von
Kindern  eingegangen wird und solche kriminellen Triebtäter wieder auf die Menschheit losge-
lassen werden.   Wenn ein Techniker bei einer behördlichen KFZ-Überprüfung feststellt, dass
bei  einem  Auto  jeder  vierte Tritt auf die Bremse wirkungslos ist,  würde er dieses ohne zu
diskutieren aus dem Verkehr ziehen.
 
Da  erscheint es uns erstaunlich,  dass es einige sogenannte Experten gibt, die sich zwar des
Risikos bewusst sind, aber trotzdem glauben Sexualstraftäter – insbesondere Kinderschänder
–  wären therapierbar.  Solche Individuen erneut in die Gesellschaft integrieren zu wollen, ist
ein nicht abzuschätzendes Risiko.
 
Um  auf  unseren etwas  hinkenden Vergleich mit dem Auto zurückzukommen:  Dieses muss
repariert und neuerlich überprüft werden,  um wieder auf der Straße fahren zu dürfen.  Eine
solche  Reparatur  wäre  auch  bei  Kinderschändern  – in Form einer chemischen und  wenn
notwendig auch einer chirurgischen Kastration –  erforderlich.
 
Erst dann dürfte eine genaueste und ausführliche Überprüfung stattfinden, ob dieses Subjekt
wieder in die Gesellschaft eingliederbar ist. Um jegliches Risiko auszuschließen wäre es aber
ratsamer,  Kinderschänder für immer wegzusperren.
 
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2013-02-07
 

Mord verjährt nicht


Warum kommen klerikale Kinderschänder immer ungeschoren davon?

Zwei wirklich traurig-interessante Vorfälle,  wobei eher die Konsequenzen  als  interessant zu
betrachten sind,  haben wir heute im Internet recherchiert.  Ein und dieselbe Straftat, welche
sogar von Staatsbürgern desselben Landes begangen wurde, wollen wir unserer Leserschaft
zur Kenntnis bringen.
 
Wie das Bundeskriminalamt heute mitteilte, nahmen Zielfahnder einen international gesuchten
Kinderschänder  in der Steiermark fest.   Dem deutsche Staatsbürger Jann S.,  wird schwerer
sexueller  Kindesmissbrauch vorgeworfen und wurde diesbezüglich in Deutschland auch schon
zu  zweieinhalb  Jahren Haft verurteilt.   Der Mann wurde dem Landesgericht Graz  – zur Aus-
lieferung nach Deutschland – überstellt.
 
Ein Pater und Ordensbruder des Stiftes Melk steht unter dem schweren Verdacht, ehemalige
Ministranten mit K.O.- Tropfen betäubt und sexuell missbraucht haben.   Zusätzlich ermittelt
die Staatanwaltschaft nebst Missbrauch auch wegen Körperverletzung und beharrlicher Ver-
folgung (Stalking) gegen den Gottesmann.
 
Der Mann, ebenfalls ein Deutscher, muss allerdings in keine Gefängniszelle, sondern wurde
von der zuständige Erzdiözese abberufen und soll nach Deutschland versetzt werden.  Dort
erwartet  ihn eine Therapie im klerikalen Kreis  – wobei wir uns fragen,  wie eine solche in
der Realität aussehen mag.
 
Während  Jann S. richtigerweise ins Gefängnis verfrachtet wurde,  scheint der katholische
Pater ein besonderes Privileg  – wie offenbar alle klerikalen Kinderschänder – zu genießen.
Wie lange sehen die Verantwortlichen in der Politik eigentlich noch zu,  dass diese Perver-
sen ungestraft Kinder sexuell missbrauchen können.
 
Ach ja,  da  ist ja die immer wieder strapazierte Verjährungsfrist,  die diese Abartigen vor
der Strafverfolgung schützt.   Anstatt zahnlose Kommissionen  – bei denen ohnehin nichts
herausschaut –  einzusetzen,  sollte  der  Gesetzgeber  die  Verjährungsfrist für sexuellen
Kindesmissbrauch ersatzlos aufheben.
 
Denn  sexueller  Missbrauch  an  Kindern  ist  Mord  an  Kinderseelen  und Mord verjährt
bekannter Weise nicht.
 
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2012-10-26
 

Die neue Asylbetrüger-Masche


Statt U-Haft ins Lager Traiskirchen

Auf Grund des von uns heute verfassten Beitrag „Mülleimer für …..“ haben wir uns die
Frage gestellt,  ob jener von der Polizei aufgegriffene Afghane überhaupt in Österreich
angeklagt  werden kann,  obwohl er zugab,  dass er in seinem Heimatland im Drogen-
rausch  seine  Eltern,  zwei  Brüder  und  seine Schwester erschossen hat.   Anstatt in
U-Haft genommen zu werden,  wurde der Mann ins Lager Traiskirchen überstellt.
Wir  riefen deshalb im Justizministerium an und fragten nach.  Auch dort zeigte man sich
ratlos – versprach uns jedoch unserer Frage nachzugehen und uns eine Antwort zukom-
men zu lassen.   Wenn wir diese erhalten,  werden wir diese auf ERSTAUNLICH veröffent-
lichen.
Gehen  wir  nun  aber einmal davon aus,  dass der Afghane wegen seiner in Kabul began-
gen Tat in Österreich tatsächlich vor Gericht gestellt werden kann. Im Prinzip ist es Mord,
wenn jemand einen anderen Menschen tötet.   Das sagt zumindest der § 75 StGB aus.
Allerdings setzt Mord auch eine Tötungsabsicht voraus. Der Afghane gab an, dass er im
Drogenrausch  mit  seinem Vater in Streit geriet,  die frei auf einem Tisch umherliegende
Kalaschnikow  nahm  und  zu  feuern  begann.   Dabei kamen die o.a. Familienmitglieder
ums Leben.

Ein guter Anwalt wird’s schon richten

Mit  der  Streit-Aussage  fällt  die  Tötungsabsicht und aus dem Mord wird im Handum-
drehen ein Totschlag.   Denn der § 76 StGB sagt aus:   Wer sich in einer allgemein be-
greiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt,  einen anderen zu töten, ist
mit  Freiheitsstrafe  von  fünf  bis zu zehn Jahren zu bestrafen.   Und eine solche kann
auf Grund des vorangegangen Streits  (lt. Geständnis) nicht ausgeschlossen werden.
Nun war der gute Mann im Drogenrausch, wie er dies selbst zugibt. Wenn er nun einen
gewieften Anwalt hat,  macht dieser aus dem Totschlag noch einen  § 81 StGB (Fahrläs-
sige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen). In diesem Fall beträgt die Frei-
heitsstrafe  bis  zu maximal drei Jahre.   Rechnet man nun,  dass der Mann als Ersttäter
verurteilt wird,  wird ihm zusätzlich ein Drittel seiner Haftstrafe erlassen werden.
 
Das heißt im Klartext, dass der Afghane in zwei Jahren ein freier Mann ist und auch nicht
nach Afghanistan abgeschoben werden kann, da ihm dort die Todesstrafe erwartet. Die
zwei  Jahre  Haft  (bei Verbüßung der Höchststrafe)  wird  er  in  einem  österreichischen
Gefängnis vermutlich auf einer Pobacke absitzen.
Der Afghane wird aus seinem Heimatland sicher härtere Bedingungen gewohnt sein,  als
zwei Jahre in einem österreichischen Luxusknast zu verbringen.  Möglicherweise muss er
sich  wegen  seinem  Drogenproblem  noch einer Therapie unterziehen,  was vermutlich
aber auch kein Problem darstellen wird.
Im  Prinzip  hat  der  Mann sich mit seinem Geständnis eine Freikarte nach Österreich er-
kauft.   Aber wir treiben es noch ein wenig auf die Spitze.  In Afghanistan steht auch auf
Drogenhandel die Todesstrafe.

Wie viele afghanische Drogendealer kommen auf uns zu?

Es  wird vermutlich nur mehr eine Frage der Zeit sein,  bis der nächste illegal eingereiste
Afghane freimütig zugibt, dass er in seinem Heimatland wegen Drogenhandels gesucht
wird. Er wird auch weiters zugeben,  dass er wirklich einige Gramm Heroin verkauft hat
und ihn die afghanischen Behörden zu Recht verfolgen.
Für die angegebene Menge von wenigen Gramm Rauschgift wird er in Österreich maxi-
mal  6 Monate  Haft  bekommen,  sofern  er  überhaupt  vor  Gericht gestellt wird.  An-
schließend ist er ein freier Mann,  der auf Kosten der österreichischen Steuerzahler sein
Leben in der Alpenrepublik verbringen und geniessen wird.
So ein Geständnis,  ob wahr oder nicht, hat den Vorteil keine Gründe für eine politische
Verfolgung  beweisen zu müssen oder über Nacht gezwungener Weise zum Homosex-
uellen zu mutieren. Jedenfalls glauben wir, dass sich Österreich auf einen neuen Asylbe-
trügertrick  einstellen  muss.   Man  darf  gespannt sein,  welche Maßnahmen dagegen
unternommen werden.
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2012-07-31
 

Chemische Sterilisation für Kinderschänder


Politische Reaktion

Während  sich  andere  Fraktionen  mehr  oder  weniger  in  vornehmes und/oder  peinliches
Schweigen  hüllen,  reagierte die FPÖ mit einer heutigen Presseaussendung auf unseren Bei-
trag „Kavaliersdelikt Kinderpornographie“.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 08.07.12)
 

Mikl-Leitners Initiative kann nur ein erster Schritt sein

Der  freiheitliche Nationalratsabgeordnete und Jugendsprecher,  Ing. Christian Höbart,  kom-
mentierte  heute  die  Initiative  von  Innenministerin Mikl-Leitner zur Bekämpfung der Pädo-
philie in Thailand.
 
„Es ist zu begrüßen, wenn die Innenministerin sich bemüht,  gegen Kinderschänder und den
Sextourismus  in  Thailand vorzugehen,  vor allem wenn man weiß,  dass Täter, die sich an
Minderjährigen  in  Thailand vergehen,  auch aus Österreich kommen. Aber auch der Schutz
unserer Kinder und Jugendlichen in Österreich darf dabei nicht zu kurz kommen“, so Höbart.
 

Wirksame Maßnahmen gegen Kinderschänder ergreifen!

„Grundsätzlich fordert die FPÖ ein hartes und konsequentes Vorgehen gegen Kinderschänder
und  Pädophile.   Diese  sind  mit  der  ganzen Härte der  Gesetze zu verfolgen,  gibt es doch
kaum  etwas  Verwerflicheres,  als  sich an Kindern zu vergehen!   Auch wenn in den letzten
Jahren  einige  Erfolge  vor  allem  im  Kampf  gegen  die Kinderpornographie erzielt werden
konnten, gibt  es für die Exekutive und die Justiz noch immer viel zu tun.
 
Da  die  Rückfallquote  von Kinderschändern sehr hoch und eine Therapie dieser Täter so gut
wie  aussichtslos  ist,  sollte auch über härtere Maßnahmen gegen diese Menschen,  wie etwa
chemische Sterilisation, nachgedacht werden“, meint Höbart. „Es muss unter allen Umständen
verhindert  werden,  dass unsere Kinder und Jugendlichen solchen Monstern in die Hände fal-
len.
 
Die Bundesregierung muss also nicht nur Maßnahmen ergreifen,  um die Kinderprostitution in
Thailand zu unterbinden, sondern auch,  um Kinderschänder im eigenen Land konsequent zu
verfolgen. Die FPÖ fordert Innenministerin Mikl-Leitner daher auf, nach diesem ersten Schritt
ein  hartes  Vorgehen gegen diese Tätergruppe auch im eigenen Land zu zeigen“,  so Höbart
abschließend.
 
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2012-07-12
 

Anzuckern


Präventivmaßnahmen gefährdet?

Offenbar scheinen  den Casinos Austria  jene Personen auszugehen,  bei denen  eine früh-
zeitige Erkennung sowie Therapie von Spielsucht anzuwenden wäre. Damit fallen auch die
Präventivmaßnahmen ins Wasser, mit denen sich der Glücksspielbetreiber so gerne rühmt.

Allerdings dürfte  es nicht  daran liegen,  dass sich  Spieler nicht  therapieren lassen wollen,
sondern dass  auf Grund  der Wirtschaftskrise  einfach weniger Spieler die Spielhöhlen des
staatlichen Glücksspielbetreibers betreten.

Um nicht  in die Gefahr zu laufen irgendwann keine  Prävention mehr ausüben zu können,
hat  sich  Casinos Austria  natürlich  etwas  einfallen lassen.  Man muß  nur darauf  achten,
möglichst viele  Personen in  die Casinos  zu locken, um sich als Menschfreund ausgeben
und wieder von frühzeitiger Erkennung und Therapie der Spielsucht tönen zu können.

Auf der letzten Seite der heutigen Kronen-Zeitung klebte dieser Aufkleber.


Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe 11.05.2011)

Möglicherweise soll schon dem Nachwuchs in spielerischer Form vermittelt werden,dass
es  Casinos  gibt,  in  denen  man als  Erwachsener  seine  Existenz verspielen  kann.  Zu
diesem Schluss  kommen wir,  da sich  die Kronen-Zeitung  als beliebte  Familienzeitung
rühmt und  auch schon die  Kleinsten  die bunten Frauenbilder bei den Sexinseraten be-
staunen.  Da ist  diese Zeitung  als Werbeplattform  für Casinos Austria natürlich  bestens

geeigent. Interessant ist auch der Text auf der Rückseite des Aufklebers.



Holen Sie sich in Ihrem Casino mit diesem Gutschein Ihren Original-Glücksjeton, setzen
Sie auf die richtige Zahl und gewinnen Sie eine Flasche Champagner.
Die richtige Zahl
verlautbart Casinos Austria natürlich nicht, denn sonst wäre es ja kein Glücksspiel.

Jedenfalls  soll  dieser Gratis-Jeton  zum Glücksspiel verleiten  und dies  kann in  die Ab-
hängigkeit der  Spielsucht führen. Zahlreiche Expertisen von namhaften Experten bestät-
igen, dass die Spielsucht mit der Drogensucht gleichzusetzen ist. Im Drogendealermilieu
wird das  Verschenken von Drogen  als anzuckern bezeichnet.  Das bedeutet im Klartext,
dass erste Gramm gibt es immer gratis.

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2011-05-11
 

Das Geschäft mit der Sucht


Casinos Austria lädt ein

Casinos Austria  und die  Österreichischen Lotterien  laden am  5. und 6. Mai  2011  zur
Responsible Gaming  Academy  ins Studio 44,  in Wien  3., Rennweg 44  ein.  Im Fokus
dieser Veranstaltung   stehen Onlinegaming und frühzeitige Erkennung sowie Therapie
von Spielsucht.

An und für  sich nichts besonderes,  wenn nicht die Tatsache bestehen würde,  dass sich
Casinos Austria  und die  Österreichischen  Lotterien selbst   als weltweit  führend im  Be-
reich des Spielerschutzes titulieren würden. Offenbar um diese Selbstbeweihräucherung
zu unterstreichen, wurden zum Responsible Gaming Academy einige handverlesene Ex-

perten eingeladen.

Der Bock lobt sich als Gärtner

Aber zurück  zur Eigenfestellung des  Spielerschutzes von Casinos  Austria  und den Öster-
reichischen Lotterien.  Dies wäre in etwa vergleichbar,  wenn sich ein Tabakkonzern damit
brüsten würde, er sei weltweit beim Raucherschutz führend. Das gleiche abstruse Beispiel
gilt natürlich auch für Hersteller von alkoholischen Getränken und einem angeblichen Alko-
holikerschutz.

Alkohol,  Nikotin und  Glückspiel führen  früher oder  später zu  Suchtverhalten. Raucher
werden von ihrer Sucht vermutlich gesundheitliche Schäden im Bereich der Lunge erlei-
den. Bei Alkoholiker wird es ein Leberschaden und möglicherweise ein sozialer Abstieg
werden.

Am gefährlichsten  ist aber die Spielsucht.  Abgesehen vom  sozialen  Abstieg der Betrof-
fenen besteht  die Gefahr der Begleitkriminalität  wie bei Drogensüchtigen. Wer am Spiel-
tisch oder   Spielautomaten  alles verloren  hat kommt  leicht auf  die Idee,  sich auf  krimi-

nelle Weise Geldnachschub zu besorgen. Sollte dieser Umstand bei Casino Austria nicht
bekannt sein, können wir die Kriminalstatistik als Nachschlagewerk empfehlen.

Gewinne nur durch Verlierer

Zurück zum  hochgelobten Spielerschutz  von Casinos Austria und den Österreichischen
Lotterien. Ein Betrieb der es erst ermöglicht, dass Personen spielsüchtig werden können,
lobt sich selbst über den Klee.  Bedenkt man,  dass diese Firma ein auf Gewinn orientier-
tes Unternehmen ist, klingt das Wort Spielerschutz wie ein Hohn.

Interessant ist  auch die Rechtfertigung  für einen Spielerschutz,  dass sich  die Österreich-

ischen Lotterien  für eine  konsequente Bekämpfung  des illegalen Glücksspiels einsetzen.
Da scheint wohl das  finanzielles Eigeninteresse viel mehr im Vordergrund zu stehen. Denn
jeder Euro der beim illegalen Glücksspiel verloren wird, kullert nicht mehr in die Kasse der
Österreichischen Lotterien.

Casino Austria und die Österreichischen Lotterien können nur dann gute Gewinne machen,
wenn die Spieler(innen) dementsprechend viel Geld in ihren Casinos oder bei ihren Lotter-

ien verlieren. Und wenn dies geschehen ist setzt der Spielerschutz ein.

Nach der Pleite setzt Spielerschutz ein

Laut Casino Austria  ist es jedem  Spielteilnehmer möglich  eine Selbstsperre  zwischen 24
Stunden und bis zu drei Jahren auszusprechen und somit der Spielsucht vorzubeugen. Da
wird der  Looser auch  keine andere Möglichkeit haben,  denn wenn  er am Spieltisch alles
verloren hat und daher pleite ist,  kann er nicht mehr weiterspielen.  Allerdings wird ihn das
weder vor einer Spielsucht bewahren, geschweige davon heilen.

Der einzige  Weg eine  Spielsucht zu  vermeiden ist  jener,  nicht zu  spielen.  Weder einen

Lottoschein, noch ein Casinobesuch. Dass würde aber Casino Austria und den Österreich-
ischen Lotterien  überhaupt nicht  gefallen und  so werden  sie weiterhin versuchen  ihr ge-
winnorientiertes Streben  mit  dem  Deckmäntelchen des  selbst erfunden  Spielerschutzes
zu bedecken.

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2011-05-03
 

Alte Menschen in den Knast


LESERBRIEF

Liebes Erstaunlich-Team, werter Herr Reder!

Ich bin ein begeisterter  Leser Eurer  Webseite.  Was  mir an Erstaunlich so gefällt ist,  dass
hier Themen direkt auf den Punkt gebracht werden. Und zwar mit einem Schuss Sarkasmus,

jedoch ohne beleidigend zu werden.

Der Beitrag Wucherpreise in Altersheimen hat mich persönlich betroffen, da innernhalb mei-
ner Verwandtschaft ein Fall vorliegt. Ich habe mir einige Gedanken gemacht und einige Zei-
len verfasst, um deren Veröffentlichung ich ersuchen würde.

Welche schöne Idee!!!

Untertitel: Setzen wir doch ältere Menschen in die Gefängnisse und die Verbrecher in
                    Heime für ältere Menschen. Auf diese Art und Weise:

Hätten unsere alten Leute täglich Zugang zu einer Dusche, Freizeit, Spaziergänge, Arznei-
mittel, regelmäßige  Zahn- und  medizinische Untersuchungen.  Sie würden Anspruch auf

Rollstühle usw. haben…

Sie würden  Geld erhalten,  anstatt  für ihre Unterbringung zu zahlen.  Dazu hätten  sie An-
spruch auf eine konstante  Überwachung durch Video;  würden also  im Notfall sofort Hilfe
bekommen. Ihre Betten würden 2 Mal pro Woche gewaschen und ihre eigene Wäsche re-

gelmäßig gewaschen und gebügelt bekommen.

Sie hätten alle  20 Minuten Besuch vom Wärter ,  und würden Ihre Mahlzeiten direkt im Zim-
mer bekommen. Sie hätten eine speziellen Raum , um ihre Familie zu empfangen. Sie hät-

ten Zugang zu einer Bibliothek, zum Gymnastikraum, physischer und geistiger Therapie so
wie Zugang zum Schwimmbad und sogar kostenlose Weiterbildung.

Auf Antrag wären  Schlafanzüge,  Schuhe,  Pantoffeln und sonst.  Hilfsmittel legal kostenlos

zu bekommen. Privates Zimmer für alle mit einer eigene Außenfläche , umgeben von einem
großartigen Garten.

So hätte jede alte Person Anspruch auf einen Rechner,  einen Fernseher,  ein Radio sowie
auf unbeschränktes Telefonieren. Es gäbe einen „Direktorenrat“, um die Klagen anzuhören,
und die Bewachung hätte einen Verhaltenskodex zu respektieren!

Die Verbrecher würden kalte Mahlzeiten bekommen, sie wären einsam und ohne Überwach-

ung gelassen. Die Lichter würden um 20 Uhr ausgehen. So hätten sie Anspruch auf ein Bad
pro Woche  (wenn überhaupt!),  sie würden in einem  kleinen Zimmer  leben und würden we-
nigstens 2000€ pro Monat zahlen, ohne Hoffnung lebend da raus zu kommen!

Und damit, schließlich gäbe es eine gerechte Justiz für alle!

Mit freundlichen Grüßen
Franz Hofmeister

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2010-10-17
 

Milde für Pädofile


Operation Pandora

Der Kampf der Exekutive gegen Kinderpornografie, scheint ein Kampf gegen Windmühlen
zu sein.  Seitens der Politik passiert ausser  scheinheiligen Lippenbekenntnissen nichts.
Aber auch die Justiz pflegt einen sehr humanen Umgang mit den pädofilen Perverslingen.

Erst im April dieses Jahres, zerschlugen Kriminalisten einen Kinderporno-Ring in Öster-
reich. Unter dem Deckname „Operation Pandora“ gelang es Beamten des BKA, 58 Ver-

dächtige auszuforschen und anzuzeigen.

Anzeigen auf freien Fuß

Der jüngste Tatverdächtige war ein 21-jähriger Student, der älteste ein 60 Jahre alter
Pensionist. Vom Arbeiter bis zum Akademiker waren alle sozialen Schichten vertreten.
Etliche der Ausgeforschten waren Rückfalltäter und bereits gerichtlich abgeurteilt, bzw.
sind noch offene Verfahren gegen einige der Männer anhängig.

Allein bei einem der Verdächtigen, wurden 200.000 kinderpornografische Bilder beschlag-
nahmt. Alle Verdächtige sollen die Bild- und Videodateien nicht nur gesammelt, sondern
auch weitergegeben und teilweise verkauft haben. Da ist es doch erstaunlich, dass alle
Ausgeforschten lediglich auf freien Fuß angezeigt wurden.

Wieder ein Kranker?

Wie ein Sprecher des  BKA am Freitag bekannt gab,   wurde in Wien bei einem  53-jährigen
Frühpensionisten eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Beamte des BKA konnten 30.450
Bilder und 450 Filme mit eindeutigen kinderpornografischen Material sicherstellen.

Da auch der Verdacht besteht, dass der Kinderpornograf die beiden Töchter (5 und 6 Jahre
alt) seiner thailändischen Freundin missbraucht zu haben, wurde er festgenommen. Dieser
bestreitet jedoch diese Missbrauchsvorwürfe.

Würde der Missbrauchsvorwurf nicht im Raume stehen,  wäre der Mann mit an Sicherheit

grenzender Wahrscheinlichkeit noch in Freiheit.  Dass dem Mann vermutlich nicht viel pas-
sieren wird schliessen wir daraus, dass ein Ermittler über den in einer Messiewohung haus-
enden Pädofilen anmerkte: „Er hatte kaum Kontakte nach außen. Von der normalen Welt
hat er nicht mehr viel mitbekommen.“

Lippenbekenntnisse

Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädofilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin er-
staunlich.

Claudia Bandion-Ortner fordert eine stärkere Bekämpfung der Kinderpornografie. Offen-

sichtlich hat sie sich seit ihrem eigenen Urteil gegen den Ex-Bawag General Elsner, kein
anderes Urteil mehr angesehen. In Anbetracht der milden Urteile gegen Pädofile klingt ihr
Ausspruch: „Außerdem darf es im Bereich der Kinderpornografie keine Denkverbote geben.
Das Wohl des Kindes hat Priorität“, wie reiner Hohn.

Wirkungslose Internetsperren

Auch ihre Vorstellung einer Sperre von Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten,
scheint nicht mehr als ein inhaltsloses Lippenbekenntnis zu sein. Möglicherweise ist die
Justizministerin nicht auf dem letzten technischen Stand.

Sollte dies so sein, können wir ihr die Webseite „Netwatcher24“ empfehlen. Dort wird demon-

striert, wie eine Internetsperre innerhalb von 27 Sekunden umgangen werden kann. Aus den
in jüngster Zeit gefällten Urteile gegen Pädofile entsteht für uns der Eindruck, dass man sei-
tens der Justiz kein gesteigertes Interesse zeigt, pädofile Perverslinge wegzusperren.

Feste Haftstrafen hätten Signalwirkung

Diese widerwärtigen Zeitgenossen werden vor Gericht meist als kranke Menschen behandelt.
Neben erstaunlich milden Urteilen werden sie angewiesen sich in eine Therapie zu begeben.
Unserer Meinung nach helfen bei Perverslingen keine therapeutischen Maßnahmen.

Es ist uns schon bewußt, dass Strafen nicht immer abschreckende Wirkung zeigen. Aber das

Anfassen mit Samthandschuhen, ermuntert Pädofile in ihrem Treiben. Was soll denn passie-
ren? Einige Monate bedingt und das war’s dann auch schon. Feste Haftstrafen im normalen
Strafvollzug hätten sicher Signalwirkung für diese perversen Triebtäter.

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2010-06-19
  

Da hilft nur Theraphie

 

Der Hund ist tot


In diesem Beitrag der „Wiener Bezirkszeitung“, wird die Trauerbewältigung nach dem
Tod von Struppi und Strolchi behandelt. Ja es bereitet schon seelische Schmerzen, wenn
der Liebling einer Familie das Zeitige segnet.

Hoffentlich sanft entschlafen

Ganz traurig und schockierend wäre der Tod des vierbeinigen Hausgenossen, wenn dieser
von einem alkoholisierten Verkehrsraudi überfahren worden wäre. Von diesen Zeitgenossen
gibt es ja ausreichend. Kärnten hatte die Ehre einen ganz prominenten Vertreter dieser
Spezies zu haben.

Kleine Abänderung

Wir haben uns erlaubt, dass Titelblatt der oben angeführten Zeitschrift etwas zu verändern.
So müsste dieses nämlich aussehen, wenn die  „Wiener Bezirkszeitung“  eine Sonderaus-
gabe für Kärnten herausgegeben hätte.

Der Jörg ist tot

Kollektive Trauer

Wenn man im Fernsehen die Antworten der Passanten  auf Reporterfragen bezüglich Haiders
Tod hört, kann nur mehr ungläubig der Kopf  geschüttelt werden. Die Kärntner(innen)  dürften
seit einem Jahr, in kollektive Trauer verfallen sein.

Wenn schon, denn schon

Beim Tod von Elvis Presley kann es nicht anders gewesen sein. Absehen davon, dass sein
Leben nach einer Überdosis irgendwelcher Pillen, im Badezimmer  ein Ende genommen hatte.
Da war Jörg Haider schon ein anderes Kaliber, denn er setzte sich „stockbesoffen“ hinter das
Steuer seines Wagens und raste mit unverantwortlichen 170 km/h im Ortsgebiet in den Tod.

Ave Maria für Alkolenker

Das man für einen unverantwortlichen „Alkoraser“ noch ein Jahr nach seinem Tod, Gottes-
dienste und sonstige  heiligen Abhandlungen durchführt ist schon erstaunlich. Würde dies
für jeden Verkehrsrowdy veranstaltet werden, hätte die Kirche sehr viel zu tun.

Glück im Unglück

Neben einem Haider-Museum, werden noch Brücken, Plätze und Strassen, nach dem Ex-
Landeshauptmann benannt. Dabei war bei der ganzen Sache noch Glück im Unglück. Denn
hätte Haider in seinem Alkorausch einen unbeteiligten Passanten getötet, müsste man die
Schilder dementsprechend länger fabrizieren, um fairerweise dessen Namen auch anzu-
führen.

Superstars

Das Getue um Elvis Presley oder Michael Jackson können wir verstehen. Immerhin lebt
eine milliardenschwere Musikindustrie davon. Haider hat sich zwar auch im Singen versucht,
aber damit wird vermutlich niemand Geld verdienen können.

Alkolenker als Mythos

Also versucht die Minipartei BZÖ, die eigentlich nur mehr in Kärnten existiert, das „Erbe“
von Haider hochzuhalten, um weiter am Futtertrog der Politik zu bleiben. Der Bevölkerung
wird Trauer vorgespielt und ein Alkolenker zum Mythos hochstilisiert.
Wenn dies die Kärntner(innen) noch immer nicht überrissen haben, hilft wirklich nur mehr
Therapie.
Stauni
  
2009-10-13
  

Inhalts-Ende

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