Hundekämpfe und Politik

 

Hundekampf in Ottakring

Wie in einer Medienberichterstattung zu lesen war, wurde ein Fußgängerweg im 16. Wiener
Gemeindebezirk, zu einer Hundekampfsportarena umgestaltet. Am 09.08.2009, gegen 23:00
Uhr, führten einige krankhafte Psychopathen, denn anders kann man solche Leute nicht be-
zeichnen, einen Hundekampf mit zwei Pitbull-Terrier durch.

Haben wir vielleicht ein „kültürelles“ Problem ?

Zum „Scharfmachen“ der Terrier wurde diesen ein Pudel vorgeworfen, der auch prompt zer-
rissen wurde. Dann begann der eigentliche Kampf, der mit dem Tod eines Pitbull endete.

Während des Kampfes wurden die Hunde von ihren Haltern angefeuert und zahlreiche
Zuschauer schlossen Wetten ab. Diese perverse „Veranstaltung“ dauerte zirka 15 Minuten.

Perverse Täter nicht mehr erwischt

Als die inzwischen alamierte Polizei eintraf, war der Spuk schon vorbei und die perversen
Hundehalter samt Wettkunden waren verschwunden. Die Beamten konnten lediglich nur
mehr Blutlachen feststellen, sowie einen Hundekadaver in einem Mistkübel sichern.

Ahnungsloser Politiker

Es ist eigentlich traurig, dass es Menschen gibt die sich vorsätzlich am Leid von Tieren er-
götzen und dieses Leid auch noch provozieren. Allerdings ist es ebenso traurig wie erstaun-
lich, dass ein Politiker unseres Landes, der noch dazu Tierschutzsprecher ist, von dement-
sprechenden Gesetzen offensichtlich keine Ahnung hat.

Diesen Beitrag haben wir heute in einer APA-Aussendung entdeckt:

Wien (OTS) – Anlässlich der Medienberichterstattung äußert heute NAbg. Bernhard Vock,
Tierschutzsprecher der FPÖ, seine Enttäuschung, dass Hundekämpfe noch immer straffrei
durchgeführt werden können……

Rückfragehinweis: FPÖ
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
OTS0070    2009-08-11/10:45

Zuerst lesen, dann sprechen

Werter Herr Vock, sollten Sie es noch nicht wissen, es gibt ein Gesetz das Hundekämpfe
verbietet und unter Strafe stellt. Und zwar das „Bundesgesetz über den Schutz der Tiere
(Tierschutzgesetz – TSchG) § 5 Abs. 2 Ziffer 5″

Zur besseren Information kann dieses Gesetz unter folgendem Link nachgelesen werden:

 http://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541

Also Herr Vock, bevor Sie das nächste mal wieder auf Kosten von Tierleid zu polemisieren

beginnen, lesen Sie sich einfach die bestehenden Gesetze durch.

Stauni

  
2009-08-11
  

Lasst Schweine wählen !

 

Tierquälerei

In einer heutigen APA-OTS Aussendung der FPÖ wird auf folgendes Video hingewiesen.
(http://www.mefeedia.com/entry/mass-graves-for-egypts-pigs/18290331I
In Ägypten werden aus Angst vor der „Schweinegrippe“, massenhaft Schweine umgebracht.
Die Art wie diese Tiere behandelt werden ist Tierquälerei in Reinformat und auf das Schärfste
zu verurteilen.
Was will aber der FPÖ-Tierschutzsprecher NAbg. Bernhard Vock eigentlich damit aussagen ?
Wir fragen uns warum Vock in die Ferne schweift, liegt das „Schlechte“ doch so nah.
     Weites Betätigungsfeld für Herrn Vock, in heimischen Gefilden 

Auch in Österreich gibt es Handlungsbedarf

Diese Fotos stammen aus Österreich. Vielleicht sollte der FPÖ-Mann einmal die Website
des „Verein gegen Tierfabriken“ unter   www.vgt.at  besuchen.
Dort bemühen sich Leute ernsthaft um den Tierschutz und zwar aus innerer Überzeugung.
Arbeiten Sie dort mit werter Herr Vock und wenn es Ihre Zeit nicht zulässt, unterstützen Sie
doch den Verein mit einer großzügigen Spende.

Fangt das Stimmvieh

Was die FPÖ hier abzieht ist ganz offensichtlich. Sie versucht auf Kosten gequälter Tiere, in
einem islamischen Land, politisches Kleingeld rauszuschlagen.
Wenn man schon auf „Stimmviehjagd“ ist, wäre es doch authentischer  gewesen gequältes
Federvieh aus China zu präsentieren.
Dies hätte nur einen „Schönheitsfehler“ gehabt, den die Chinesen sind keine Moslems.
Aber wir können Ihnen auch verraten, warum diese Alibiaktion der FPÖ nicht den erhofften
Erfolg erzielen wird.
Die Erklärung ist ganz einfach, weil Schweine kein Wahlrecht haben.
Stauni
  
2009-05-28
  

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