An den Herausgeber von „Oesterreichwatch“
Sehr geehrter Herr Kirchleitner!
Mit Wohlwollen habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie durch die Deaktivierung Ihres
Blogs „oesterreichwatch“ zur Vernunft gekommen sind und meiner, sowie der Aufforderung
meines Anwaltes Folge geleistet haben und Fotos meiner Person von allen Ihren betrieb-
enen Webblogs entfernt haben.
Warum Sie es auf eine juristische Machtdemonstration ankommen und nicht gleich Vernunft
walten ließen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Auf jeden Fall ist es Ihnen nun wieder mög-
lich, den besagten Blog weiter zu betreiben.
Nachdem Sie aber offensichtlich Ihr Unrecht eingesehen haben, werde die Sache nicht weiter-
verfolgen und von einer Klage Abstand nehmen. Für die Zukunft kann ich Ihnen nur anraten,
keinerlei Bildmaterial meiner Person, auf irgendeinen Ihrer Blogs zu veröffentlichen, ohne
von mir die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis dafür zu haben.
Auch würde ich Sie ersuchen auf Ihre Wortwahl zu achten, wenn Sie sich wieder bemüßigt
fühlen einen Beitrag über mich zu schreiben. Ich habe nichts gegen sachliche Kritik, denn es
kann nicht jeder meiner Meinung sein.
Allerdings werde ich eventuelle diffamierende, verleumderische oder beleidigende Worte über
mich nicht akzeptieren und mit Sicherheit rechtliche Schritte dagegen unternehmen. In Zukunft
werde ich mich nicht mehr so grosszügig zeigen und Sie mit einer Abmahnung davonkommen
lassen.
Aber ich hoffe Sie haben aus diesem Vorfall eine Lehre gezogen, sodass ich in Zukunft nicht
genötigt sein werde, Klage gegen Sie einzubringen die dann wirklich teuer für Sie wird. Ich
wünsche Ihnen für Ihre weitere journalistische Laufbahn noch viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Erich Reder
*****
2010-02-10
Auch für Gratisblogger gilt das Gesetz
Das die Inanspruchnahme von Gratis-Blogs nicht davon befreit, sich an gesetzliche Vor-
schriften zu halten, diese Erfahrung musste Herr Wolfgang Kirchleitner nun machen.
Dieser Mann betreibt zahlreiche Web-Blogs des Providers und Medieninhabers „twoday.
net“.
Aus welchen Gründen auch immer sah er sich dazu veranlasst, über den Herausgeber
dieses Onlinemagazins auf einem seiner Blogs „oesterreichwatch“ unqualifizierte Beiträge
zu verfassen. Dazu stellte er noch Bilder in seinen Blog, für deren Veröffentlichung er
keinerlei Erlaubnis hatte.
Hochmut kommt vor den Fall
Am 23.Jänner 2010 wurden diese Beiträge und Bilder von uns entdeckt und Herr Kirchleitner
wurde am selben Tag aufgefordert, diese unverzüglich zu entfernen. Sein lakonischer Kom-
mentar war: „Soll ich die Verteidigungsrede für ihren Anwalt machen?“
Da die Sache offenbar nicht in Güte zu regeln war, übergaben wir die Angelegenheit un-
serem Firmenanwalt. Auch dieser forderte Herrn Kirchleitner auf, den bestehenden Missstand
zu beseitigen. Auch diese Aufforderung wurde ignoriert. Ob dies aus juristischer Unkenntnis
oder einem Justament -Standpunkt geschah, entzieht sich unserer Kenntnis.
Twoday.net reagierte korrekt
In der Folge setzte sich unser Anwalt mit dem Provider und Medieninhaber „twoday.net“
in Verbindung und informierte ihn über die Sachlage. Da dieser nach Kenntniserhalt, als
Medieninhaber für den Inhalt von vergebenen Blogs verantwortlich ist, tat er das einzig
Richtige. Er hielt sich an die österreichischen Rechtsvorschriften und deaktivierte den
besagten Blog.
Austriawatch
Das war offensichtlich ein herber Schlag ins Gesicht des Herrn Kirchleitner. Jedenfalls
fühlte er sich bemüßigt, sofort einen neuen Blog mit dem Namen „austriawatch“ ins
Leben zu rufen, auf den er folgendes veröffentlichte.
Wir sind vor Ehrfurcht erstarrt, als wir den Punkt 2.1) gelesen haben, nehmen es aber trotz-
dem mit Gelassenheit zur Kenntnis. Der Herausgeber dieses Magazins hat nichts dagegen,
wenn über ihn berichtet wird. Allerdings sollte dies in einer gesitteten und nicht beleidigen-
den Form geschehen.
In Zukunft die Regeln beachten
Also Herr Kirchleitner, wenn Sie das nächste mal berichten dann wäre es ratsam, ausreich-
ende Recherchen anzustellen und persönliche Beleidigungen zu unterlassen. Bei der Ver-
wendung von Bildern, sollten Sie den Urheber um Erlaubnis fragen, um sich Schwierigkeiten
zu ersparen.
Im Bereich der Akzeptanz ist es noch, wenn Bilder unter Quellenangabe und mit einem
sachbezogenen Beitrag veröffentlicht werden, ohne die Erlaubnis des Urhebers einzuholen.
Allerdings Fotos in Verbindung mit unsinnigen und beleidigenden Texten ins Netz zu stellen,
ist ein absolutes „No Go“.
Wir werden Ihre Aktivitäten in nächster Zeit im Auge behalten und hoffen doch, dass Sie
aus dieser Angelegenheit eine Lehre gezogen haben.
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2010-02-09
Kein Veranstalter
Wir haben in unserem Beitrag „Nackte Tatsachen“ Critical Mass als Veranstalter bezeichnet.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=285;nackte-tatsachen&catid=1;erstaunliches
In einigen E-Mails wurden wir darüber aufgeklärt, dass CM kein Veranstalter ist.
Unter Wikipedia steht unter dem Begriff Critical Mass folgender Eintrag:
(Kritische Masse) ist eine international verwendete Aktionsform, bei der sich mehrere nicht
motorisierte Verkehrsteilnehmer scheinbar zufällig und unorganisiert treffen, um mit gemein-
samen und unhierarchischen Protestfahrten durch Innenstädte mit ihrer bloßen Menge und
ihrem konzentrierten Auftreten auf ihre Belange und Rechte gegenüber dem motorisierten
Individualverkehr aufmerksam zu machen. (Quelle: Wikipedia)
Korrekt heisst es Urheber
Allerdings merkt man in Wikipedia auch an, dass es zwar keine zentrale Organisation,
jedoch immer einen Urheber von Aktionen gibt, der via Internet, Plakate, etc. zu Aktionen
aufruft.
Irgendwie logisch, denn wie wüssten sonst die anderen wo gerade etwas geplant ist.
Also wir korrigieren uns, nicht der „Veranstalter“ sondern der Urheber von CM, hatte
am Freitag zur „Raddemonstration“ aufgerufen und die Teilnehmer aufgefordert, nackt
auf dem Fahrrad zu fahren, soferne sie sich dies zutrauen.
Viel Dummheit
Nun, viel Mut gehört offensichtlich nicht dazu nackt auf einem Fahrrad durch halb Wien zu
radeln, aber sicherliche eine gehörige Portion Dummheit.
Wenn man bedenkt das ein Sturz mit dem Drahtesel bereits zu erheblichen Verletzungen
führen kann selbst wenn man angezogen ist, kann sich jeder ausmalen wie ein nackter
Körper aussieht, nachdem er Radiergummi auf dem Asphalt gespielt hat.
Erstaunliche Argumentationen
Diese Dummheit spiegelt sich auch in diversen Argumentationen wieder, welche in einer
Diskussion auf der Webseite von CM unter http://www.criticalmass.at/1633 angeführt
wurden.
Ein User bekritelte das mangelhafte Sicherheitsdenken und merkte an, dass es doch sinnvoll
wäre, auch am Fahrrad einen Schutzhelm und leichte Schutzkleidung zu tragen.
Einige Antworten waren mehr als erstaunlich, welche wir hier wortwörtlich wiedergeben:
Welche boesartigen gesundheitlichen folgen befuerchtest du bei einem laeppischen sturz,
die durschschnittliche alltagskleidung verhindern koennte?
Ich wüsste nicht, warum man gerade bei der CM stürzen sollte, wo das Tempo doch sehr
gemächlich und auch die gefährliche Nähe zu Autos nicht vorhanden ist. Also ist das
“Gefahrenpotenzial” wohl doch eher ein Pseudoargument…
Die Forderung nach Helmpflicht ist derzeit eine Forderung der Autolobby um das Rad-
fahren unattraktiver zu machen.
Wir sollten viel besser das Risiko „Auto“, einschränken, dezimieren und viel langsamer
machen das erst gar keine Unfälle entstehen. Der Helm verhindert keinen Unfall!
Was sagst du zu den Rennfahrern die fast nichts anhaben außer ein Stück Schweiß absor-
bierendes Stück Werbe Kunstfaser die keine Spur schützt. Die fahren aber weit höhere
Geschwindigkeiten. Wir bei der CM fahren max 20 Km/h. Da kann nicht viel passieren.
Das es der Autofahrerlobby relativ egal sein wird, ob ein Radfahrer einen Helm trägt oder
nicht, ist mit Sicherheit anzunehmen. Aber wie schon oft, müssen die dümmsten Argumente
als Ausreden herhalten.
Selbstversuche empfohlen
Derjenige der den Unterschied nicht weis, welche Verletzungsunterschiede es gibt, wenn
man nackt oder angezogen über den Asphalt radiert, sollte es einfach ausprobieren.
Das Helme keine Unfälle verhindern wissen wir auch. Ausserdem wird noch die geringe
Geschwindigkeit von maximal 20 km/h als Argument angeführt, das ja nicht viel passieren
kann.
Demjenigen können wir einen kleinen Test empfehlen. Laufen Sie gemütlich mit zirka 6-8 km/h,
mit ihrem von einem Helm geschützen Kopf gegen eine Hausmauer.
Anschliessend wiederholen Sie den Versuch, allerdings ohne Schutzhelm.
Wir garantieren Ihnen, Sie merken den Unterschied sofort.
Stauni
2009-06-22