Stalking oder Religionswahn
Frau wegen Stalking verurteilt
Am Wiener Straflandesgericht ist eine Frau zu sieben Monaten Haft, davon eines unbedingt (das sass sie in U-Haft ab), verurteilt worden. Sie hatte seit Jahren einen Priester „gestalkt“. „Meine Mandantin ist sehr religiös. Der Pfarrer ist für sie eine religiöse Identifikationsfigur gewesen“, so Verteidigerin Astrid Wagner.
Was versteht der Gesetzgeber unter Stalking ?
Beharrliche Verfolgung
§ 107a (Abs 1) StGBWer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. (2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt 1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen. (3) In den Fällen des Abs. 2 Z 2 ist der Täter nur auf Antrag der beharrlich verfolgten Person zu verfolgen. Die Frau soll seit Jahren die Lebensführung des Priesters auf unzumutbare Weise beeinträchtigt haben, indem sie ihm in der Pfarre „belagerte“, mit Geschenken überhäufte und angeblich seine Gottesdienste störte.
Männerdelikt
Der Prozess erregte deswegen Aufsehen, weil diesmal ein Frau vor Gericht stand.
Normalerweise ist es umgekehrt, da stehen Männer vor Gericht, welche die Lebens-
führung einer Frau in unzumutbarer Weise beeinträchtigt haben.
Religionswahn ?
Gerichtspsychiaterin Dr. Sigrun Roßmanith bescheinigte der Angeklagten eine schwere Persönlichkeitsstörung und eine erhebliche Minderung der Impulskontrolle. Allerdings sei die Zurechnungsfähigkeit gegeben. Doch in diesem Punkt stört uns einiges. Sind es nicht gerade die Religionsgemein- schaften, die den Leuten Illusionen verkaufen ? Das ewige Paradis, die Erlösung, den Messias udgl. mehr. Es sind die Vertreter dieser Religionsgemeinschaften die diese Illusionen predigen. Auch wenn der Frau „Zurechnungsfähigkeit“ bescheinigt wurde, ist es nicht auszu- schliessen, dass der Pfarrer für sie eine „religiöse Identifikationsfigur“ gewesen ist.