Zollamt Österreich gelingt Erfolg im Kampf gegen Handel mit gefälschten Spielzeug

Gefälschtes Spielzeug gefährdet Gesundheit

Österreichische Zöllnerinnen und Zöllner stellten im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle am Flughafen Wien 4.500 Stück gefälschter Plüschtiere sicher. Die Rechteinhaber wurden über die Sendung aus Südkorea informiert und die Waren vernichtet.

Die Bekämpfung von Handel mit gefälschten Spielzeugen stand bereits davor im Fokus einer zwischenstaatlichen Offensive. So leistete das Zollamt Österreich von Anfang September 2023 bis Ende Jänner 2024 in Zusammenarbeit mit der Polizei den österreichischen Beitrag zur internationalen Operation Ludus IV.v Im Operationszeitraum konnten insgesamt 4.490 Anmeldepositionen für risikoorientierte Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen herausgefiltert werden. Die meisten Aufgriffe betrafen Waren aus China, je eine Sendung war aus Hong Kong und Singapur.

Finanzminister Magnus Brunner über die jüngsten Aufgriffe und die Bilanz der Operation Ludus IV: „Gefälschtes Spielzeug ist für Kinder äußerst gefährlich, da minderwertige Materialien verwendet werden und meist keine Sicherheitsstandards eingehalten werden. Dadurch drohen Verbrennungen, Schnittverletzungen, Vergiftungen oder sogar Todesfälle, beispielsweise durch Ersticken. Die gezielte Kontrolle von Spielzeugimporten ist daher extrem wichtig, um unsere Kinder zu schützen. Die Zöllnerinnen und Zöllner leisten dazu einen unerlässlichen Beitrag für die jüngsten Bürgerinnen und Bürger Österreichs.“

Kinderspielzeug gehört zur häufigsten Produktart, die als gefährlich oder gefälscht gemeldet wird. Aus früheren Untersuchungen geht hervor, dass fast 50 % der gefährlichen Produkte, die eine chemische Gefahr darstellen, Spielzeuge waren. Die Herstellung von gefälschten Spielsachen erfolgt nicht nach anerkannten Normen oder Vorschriften, sondern im Gegenteil, sie werden aus minderwertigem Material hergestellt und unterliegen keinen strengen Qualitätskontrollen. Diese Produkte stellen eine ernsthafte Bedrohung der Sicherheit und Gesundheit von Kinder. Zu den Risiken gehören Erstickungsgefahr, Verbrennungen, Belastung mit chemischen Substanzen, Erdrosselung, Schnittverletzungen, Gehörschäden, Einklemmungen, Verletzungen sowie Strangulation.

Gefälschte Waren sind Diebstahl geistigen Eigentums und fügen den Inhabern von Marken-, Patent-, Urheber- und sonstigen Rechten erheblichen Schaden zu, täuschen Verbraucherinnen und Verbraucher und haben erhebliche Auswirkungen auf einen fairen Wettbewerb.

Bei der Operation wurden in Österreich 5 Sendungen wegen Produktpiraterie nicht freigegeben und die Waren in der Folge gänzlich oder teilweise vernichtet. Bei einer Warensendung wurde die zuständige Marktüberwachungsbehörde wegen fehlender CE-Kennzeichnung, Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache verständigt. Die Waren durften nicht in den freien Verkehr überführt werden und wurden an den Versender retourniert.

Koordiniert wurde die Operation Ludus IV von Europol, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und der Weltzollorganisation unter gemeinsamer Führung von spanischen, rumänischen und französischen Strafverfolgungsbehörden.

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Der Frauen(ministerinnen) – Witz


Heinisch-Hosek stilisiert ein Grapscher-Problem hoch

Offenbar  an die künstlich hochgeschaukelte Herrenwitz-Affäre unserer deutschen Nachbarn
(die  haben  wohl  keine  anderen  Probleme)  angelehnt,  welche durch wahltaktisch durch-
schaubaren Gründen ausgelöst wurde, versucht nun die Frauenministerin Gabriele Heinisch-
Hosek (SPÖ), das in Österreich gering  vorhandenes  „Grapscherproblem „ hochzustilisieren.
 
Es ist durchaus richtig, dass es Männer gibt, die sich gegenüber Frauen nicht zu benehmen
wissen.  Frauen dürfen selbstverständlich kein Freiwild sein. Allerdings bedeutet eine nicht
beabsichtigte  oder  zufällige  Berührung ebenso wenig Sexismus,  wie die Bemerkung des
FDP-Politikers  Brüderle,  der  vor  einem Jahr,  zur vorgerückten Stunde an einer Hotelbar
eine  Stern-Journalistin  mit folgenden Worten hofierte:   „Sie könnten auch ein Dirndl aus-
füllen.“  Gemeint war damit das Dekolleté der Dame.
 
Geht  es  nach  dem  Willen  der  Frauenministerin,  soll  zukünftig   „das Begrapschen von
Frauen“  –  also auch zufällige oder nicht in sexueller Absicht durchgeführten Berührungen
kriminalisiert werden. Angesichts der Tatsache, dass ein Mehrfachvergewaltiger mit sechs
Monaten  Fußfessel-Hausarrest  „belohnt“  wurde,  finden wir die Forderung von Heinisch-
Hosek im höchsten Maße erstaunlich.
 
Ferner  würde  die Forderung der Frauenministerin  auch  bedeuten,  dass sich künftig alle
Männer  bei  Flirtversuchen  stets  am  Rande  der Kriminalität bewegen.   Denn wie leicht
könnte  eine  beispielsweise Berührung beim Tanzen,  (un)absichtlich als sexuelle Belästig-
ung ausgelegt werden.
 
Während  bei  einer  Vergewaltigung  meist  Spuren (wie Verletzungen oder DNA) vorhan-
den  sind,  steht beim  „Grapscher-Vorwurf“ Aussage gegen Aussage.   Dadurch wäre der
Abzocke Tür und Tor geöffnet.  Hier könnte die eine oder andere Dame geneigt sein, sich
ein Taschengeld –  in Form einer finanziellen Entschädigung –  verdienen zu wollen.  
 
Was sollen Männer nun in Zukunft machen?   Wir sehen hier eine Marktlücke für Kamera-
brillen. Denn nur eine lückenlose Aufzeichnung jener Zeit, die ein Mann in der Gegenwart
einer Frau verbringt,  kann dessen Unschuld beweisen, falls er fälschlicherweise der sex-
uellen Belästigung beschuldigt wird.
 
Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass meist gerade jene Frauen, die von der Natur nicht
so  bevorzugt  wurden  – wobei  Schönheit  immer  im  Auge  des Betrachters liegt  –  die
Sexismuskeule am heftigsten schwingen.
 
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2013-02-01
 

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