Körberlgeld – Beschaffung mit neuen Digital-Karten
Ein heißes Thema zur Zeit ist die zu entrichtende Zwangsgebühr an den ORF, welche durch
die GIS eingehoben wird. Man mag es nicht glauben, aber die staatliche Zwangsgebühren-
anstalt scheut nicht einmal davor zurück Entgelt einheben zu wollen, ohne dafür eine
Leistung zu erbringen.
Nachfolgendes Schreiben flatterte all jenen ORF-Kunden ins Haus, die sich vor 5 Jahren
eine ORF-DIGITAL-SAT-Karte kaufen mussten, da der staatliche Rundfunk seine analoge
Ausstrahlung in eine digitale umwandelte.
Screen: © erstaunlich.at
Obiges Schreiben erhielt auch der Herausgeber dieses Online-Magazins. In diesem wird
lapidar mitgeteilt, dass die technische Lebensdauer der ORF-DIGITAL-SAT-Karte über-
schritten sei und man sich auf eigene Kosten eine neue Karte lösen müsse. Gleichzeitig
wird dem ORF-Kunden mitgeteilt, dass sein Nutzungsvertrag (zum Datum des Ablaufs
seiner Karten) gekündigt wird.
Da das ORF-Programm ohnehin nicht zu den Programm-Highlights in der internationalen
TV-Szene zählt und man auch in Sendungen wie ZIB odgl. ohnehin nur vorgekaute system-
gerechte Nachrichten vorgesetzt bekommt, war es für den Herausgeber dieses Online-
Magazins unter anderem ein willkommener Grund der GIS mitzuteilen, dass es für sie ab
dem 2. April 2013 kein Programm-Entgelt mehr geben wird.
Als Rechtsgrundlage wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes GZ: 2009/17/
0084 vom 10.05.2010 herangezogen. Der Kern dieses Urteils ist nachfolgender Rechtssatz:
Nach dem hg. Erkenntnis vom 4. September 2008, Zl. 2008/17/0059, kommt es für die
Nutzung des Programmangebotes auf den Begriff der „betriebsbereiten Rundfunkempfangs-
anlage“ an. Eine solche ist aber nur dann gegeben, wenn mit ihr der Empfang (sämtlicher)
Fernsehprogramme des ORF möglich ist, für die ein Versorgungsauftrag besteht. Eine Ver-
pflichtung zur Entrichtung des Programmentgeltes liegt demnach nur dann vor, wenn eine
betriebsbereite Rundfunkempfangsanlage vorhanden ist; „betriebsbereit“ bedeutet in
diesem Zusammenhang, dass mit ihr der Empfang sämtlicher vom Versorgungsauftrag
umfasster Programme des ORF möglich sein muss.
Keine Programmversorgung aber weiter abkassieren wollen
Obwohl sich mit der Deaktivierung der Karte seitens des ORF eindeutig klar herausstellte,
dass keine technische Voraussetzung mehr gegeben war dessen Programme zu empfan-
gen, wollte die Zwangsgebührenanstalt nicht aufgeben und schickte nachfolgendes
Schreiben.
Screen: © erstaunlich.at
Liest man sich obiges Schreiben durch, könnte man zur Annahme kommen, dass der Ver-
fasser nicht in der Lage war eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sinner-
fassend zu lesen oder diese ihm egal war und er mit seinem Brief versuchte, den
kündigungswilligen Kunden absichtlich in die Irre zu führen.
Das funktionierte aber nicht beim Herausgeber dieses Online-Magazins. Mit diesem ist
nicht gut Kirschen essen, speziell wenn es um Abzocke oder Doppelmoral geht. Also
kam es in Folge zu einem längeren und intensiven Telefongespräch. In diesem erklärte
eine Dame der GIS unter anderem doch tatsächlich, dass es zumutbar wäre eine neue
ORF-DIGITAL-SAT-Karte zu kaufen oder man alle Fernseher entfernen müsse.
Es ist in der Tat erstaunlich, welche seltsamen Argumente seitens der Zwangsgebühren-
anstalt ins Rennen geführt werden, um weiterhin ungeniert abkassieren zu können. Das
mit dem Entfernen der TV-Geräte ist natürlich absoluter Schwachsinn.
Was die „Zumutbarkeit“ der Anschaffung einer neuen Digital-Karte betrifft, kann es sich
wohl nur um einen schlechten Scherz handeln. Es ist wohl keinem Menschen zumutbar,
mit einem Vertragspartner – der einseitig (offenbar aus reiner Profitgier) einen bestehen-
den Vertrag aufkündigt – ein neues Vertragsverhältnis einzugehen. Der ORF hat sich in
diesem Fall als unzuverlässiger Vertragspartner erwiesen.
Jedenfalls lange Rede kurzer Sinn, der Herausgeber von www.erstaunlich.at ließ sich
nicht „papierln“. Der netten Dame bei der GIS wurde mitgeteilt, dass der ORF ab 02.04.13
kein Programm-Entgelt mehr erhalten werde. Und sollte man bei der Zwangsgebührenan-
stalt gegenteiliger Meinung sein, stünde der Rechtsweg offen. Diese Ankündigung hatte
offenbar gesessen und man dürfte begriffen haben, dass nicht jeder mit dem „Sportkap-
perl-Schmäh“ einzufangen ist. Denn einige Tage nach dem Telefongespräch trudelte
nachfolgendes Mail ein.
Screen: © erstaunlich.at
Was ist aus dieser Geschichte zu schließen? Niemand sollte sich von seltsamen Schreiben
oder gleichartigen Argumenten des ORF bzw. der GIS ins Bockshorn jagen lassen. Wenn
keine technische Voraussetzungen mehr gegeben sind ORF-Programme zu empfangen,
dann braucht auch kein Programm-Entgelt mehr bezahlt werden. Einzig und allein ist
eine minimale Fernsehgebühr fällig, die der Bund über die GIS einheben lässt. Eine Art
Fernseher-Steuer sozusagen. So sehen es jedenfalls die Höchstrichter am Verwaltungs-
gerichtshof. Und auch die staatliche Zwangsgebührenanstalt ORF wird sich an besteh-
ende Gesetze bzw. Judikatur halten müssen.
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2013-03-19
Polnische Schneeschaufler in Wien
Die Ostöffnung dürfte tatsächlich zu einer Verdrängung am österreichischen Arbeitsmarkt
führen. Dies ist kein Hirngespinst der Freiheitlichen sondern traurige Realität, welche wir auch
beweisen können. Folgende Fotos wurden am 23.02.2013 im 21. Wiener Gemeindebezirk, in
der Siemensstraße geschossen.
Beide Schneeschaufler stammen aus Polen. Ob diese nun Arbeiter oder Vertragspartner der
Firma ATTENSAM sind, konnte aus sprachlichen Gründen nicht geklärt werden. Die beiden
Schneeschaufler bestätigten jedoch, dass sie aus Polen anreisten. Ebenfalls wurde von
ihnen bejaht, dass sie mit dem VW-Bus (Foto), mit polnischem Kennzeichen unterwegs sind.
Bedenkt man nun Treibstoff- und Unterbringungskosten fragen wir uns, wie viel Entgelt die
beiden Polen tatsächlich für ihre Arbeit erhalten? Da die Firma ATTENSAM kein Wohlfahrts-
unternehmen ist, muss es sich für diese trotzdem rechnen. Dasselbe gilt auch für die beiden
Polen, die ja nicht aus Jux und Tollerei nach Österreich gekommen sind.
Auf Grund dieser Tatsachen nehmen wir an, dass ein Österreicher nicht um jenes Entgelt
Schnee schaufeln würde, welches an die beiden polnischen Schneeschaufler bezahlt wird
bzw. überbleibt, nachdem Treibstoff- und Unterbringungskosten abgezogen wurden. Aller-
dings zahlt es sich für Arbeitskräfte aus den ehemaligen Ostblockländern aus in Österreich
zu arbeiten.
Denn verglichen mit den Löhnen in der Slowakei, Tschechien, Polen und Ungarn, sind öster-
reichische Gehälter enorm hoch, auch wenn sich diese im unteren Lohnniveau bewegen. Und
damit steht für uns fest, dass tatsächlich bereits eine Verdrängung am österreichischen
Arbeitsmarkt begonnen hat.
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2013-02-25
Kein Aprilscherz
Die in unserem gestrigen Beitrag „Der Schmäh mit dem Schnee“, zitierte Aussage des Chefs
der Firma Attensam, haben wir für einen verfrühten Aprilscherz gehalten.
Nachdem wir heute einige Tageszeitungen und Onlinemagazine gelesen haben, sind wir zu
der Erkenntnis gekommen, daß dieser Mann seine Rechtfertigung ernst meint.
Wer ist verantwortlich ?
Statt daß sich der Unternehmenschef seiner Verantwortung stellt, die ein jeder Geschäfts
-mann zu tragen hat, behauptet dieser, daß dem Unglückslenker das Fahrzeug von einem Ver-
wandten übergeben worden sei. Wahrscheinlich hofft er auch, daß es damit abgetan ist.
Die rührende Fürsorge gegenüber der Familie des Opfers, betrachten wir als Alibihandlung.
Es wäre ja auch peinlich für ein Unternehmen, das so viele Aufträge von der Gemeinde Wien
erhält, wenn dieses keine publicityträchtige Reaktion setzen würden.
Alles Selbständige ?
Ein Pressesprecher der Firma Attensam zu dem Vorfall: „Unsere Vertragspartner haben den
Wagen zu Hause und melden sich telefonisch zum Dienst und ebenso wieder ab“.
Es ist eigentlich erstaunlich, daß eine Firma nicht kontrolliert wer ihre Wagen wirklich
fährt.
Seltsam, die Mitarbeiter von Attensam melden sich zwar zum Dienst und ebenfalls wieder
ab, erhalten zur Ausübung ihrer Tätigkeit maßgebliches Werkzeug (nämlich den Räumwagen)
und werden aber „Vertragspartner“ genannt.
Was ist ein Vertragspartner ?
Aus dem Wort „Vertragspartner“ schliessen wir, daß es sich bei den betroffenen Mit-
arbeitern von Attensam um Personen handelt, die ihre Tätigkeit als „Selbständige“
ausüben.
Sollte das wirklich der Fall sein, könnte auf Attensam ein massives Problem zukommen.
Selbständige „melden“ sich weder zum Dienst an oder ab. Auch das Überlassen von
maßgeblichen Werkzeug zur Aufgabenerfüllung, stellt zumindestens ein sozialversicherungs-
pflichtiges „arbeitnehmerähnliches“ Dienstverhältnis dar. Diesbezüglich gibt es ein-
deutige Rechtssprechungen vom UVS und VwGH.
Auch wenn das Fahrzeug vom Schneeräumer offiziell angemietet wurde, wird das an der
Situation vermutlich nichts ändern.
Neue Ära des Arbeitsmarktes ?
Wenn unsere Vermutung stimmt, die sich darauf begründet, daß Mitarbeiter bei Attensam
als „Vertragspartner“ bezeichnet werden, der Fall tatsächlich so liegt und die Firma
Attensam ungeschoren davon kommt, dann brechen neue Zeiten für Taxi- und Mietwagen-
unternehmer an.
Alle Fahrer dieser Unternehmensgruppe könnten dann mit einem Schlage als Selbständige
agieren. Voraussetzung ist nur die SVA-Anmeldung und die Gewerberechtigung. Fahrzeug
benötigt man keines, das bekommt man ohnehin vom Unternehmer und man ist automatisch
Vertragspartner.
Dieses Beispiel könnte man auch auf die Baubranche umwälzen. Denn auch Kräne, Bagger
und dergleichen mehr, die als maßgebliches Arbeitsgerät anzusehen sind, kann man auch
an die Arbeiter vermieten.
Für die Unternehmen wäre der Wegfall von Lohnnebenkosten ein erheblicher finanzieller
Vorteil, ganz abgesehen davon keine Verantwortung mehr tragen zu müssen, wenn ein
Angestellter mächtig Mist baut.
Alles Nonsens, es gibt eindeutige gesetzliche Bestimmungen, an die sich alle zu halten
haben. Aber das zu prüfen, wird ohnehin Aufgabe der zuständigen Ermittlungsbehörden sein.
Oder doch angestellt ?
Nehmen wir an, daß das Wort „Vertragspartner“ ein Versprecher war und die Mitarbeiter
ohnehin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, dann kann sich
die Firma Attensam ihrer Verantwortung nicht entziehen.
Sie sind zwar nicht für den Verkehrsunfall verantwortlich, aber dafür, daß ein Firmenfahrzeug
von einem Unberechtigten zur Arbeitsausführung gelenkt wurde und offensichtlich der Kontroll
-mechanismus versagt hat oder gar nicht vorhanden war.
Es kann nicht sein, daß ein Firmenchef mit einer derartigen Aussage glaubt, für ihn
hätte sich der Fall erledigt, auch dann nicht wenn man gute Beziehungen zur Stadt-
verwaltung hat.
Stauni
2009-02-25