ORF: Abkassierversuch ohne Leistung erbringen zu wollen

 


Körberlgeld – Beschaffung mit neuen Digital-Karten

Ein heißes Thema zur Zeit ist die zu entrichtende Zwangsgebühr an den ORF, welche durch
die GIS eingehoben wird. Man mag es nicht glauben, aber die staatliche Zwangsgebühren-
anstalt  scheut  nicht  einmal  davor  zurück  Entgelt  einheben zu wollen,  ohne dafür eine
Leistung zu erbringen.
Nachfolgendes  Schreiben  flatterte all  jenen ORF-Kunden ins Haus,  die sich vor 5 Jahren
eine  ORF-DIGITAL-SAT-Karte kaufen mussten, da der staatliche Rundfunk seine analoge
Ausstrahlung in eine digitale umwandelte.
Screen: © erstaunlich.at
Obiges  Schreiben erhielt auch der Herausgeber dieses Online-Magazins.   In diesem wird
lapidar  mitgeteilt,  dass  die  technische Lebensdauer der  ORF-DIGITAL-SAT-Karte über-
schritten  sei  und man sich auf eigene Kosten eine neue Karte lösen müsse.  Gleichzeitig
wird  dem  ORF-Kunden  mitgeteilt,  dass sein Nutzungsvertrag  (zum Datum des Ablaufs
seiner Karten) gekündigt wird.
Da  das  ORF-Programm  ohnehin nicht zu den Programm-Highlights in der internationalen
TV-Szene zählt und man auch in Sendungen wie ZIB odgl. ohnehin nur vorgekaute system-
gerechte  Nachrichten  vorgesetzt  bekommt,  war  es  für den Herausgeber dieses Online-
Magazins unter anderem ein willkommener Grund der GIS mitzuteilen,  dass es für sie ab
dem 2. April 2013 kein Programm-Entgelt mehr geben wird.
Als Rechtsgrundlage wurde die  Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes GZ: 2009/17/
0084 vom 10.05.2010 herangezogen. Der Kern dieses Urteils ist nachfolgender Rechtssatz:

Nach  dem  hg.  Erkenntnis  vom  4. September 2008, Zl. 2008/17/0059,  kommt es für die
Nutzung des Programmangebotes auf den Begriff der „betriebsbereiten Rundfunkempfangs-
anlage“ an. Eine solche ist aber nur dann gegeben, wenn mit ihr der Empfang (sämtlicher)
Fernsehprogramme des ORF möglich ist, für die ein Versorgungsauftrag besteht. Eine Ver-
pflichtung zur Entrichtung des Programmentgeltes liegt demnach nur dann vor, wenn eine
betriebsbereite  Rundfunkempfangsanlage  vorhanden  ist;   „betriebsbereit“  bedeutet  in
diesem  Zusammenhang,  dass  mit  ihr der Empfang sämtlicher vom Versorgungsauftrag
umfasster Programme des ORF möglich sein muss.

Keine Programmversorgung aber weiter abkassieren wollen

Obwohl  sich mit der Deaktivierung der Karte seitens des ORF eindeutig klar herausstellte,
dass  keine technische Voraussetzung mehr gegeben war dessen Programme zu empfan-
gen,  wollte  die  Zwangsgebührenanstalt  nicht  aufgeben  und  schickte  nachfolgendes
Schreiben.
Screen: © erstaunlich.at
Liest man sich obiges Schreiben durch, könnte man zur Annahme kommen, dass der Ver-
fasser  nicht  in  der  Lage  war  eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sinner-
fassend  zu  lesen  oder  diese  ihm  egal  war  und  er  mit seinem Brief versuchte,  den
kündigungswilligen Kunden absichtlich in die Irre zu führen.

Das  funktionierte  aber  nicht beim Herausgeber dieses Online-Magazins.  Mit diesem ist
nicht  gut  Kirschen  essen, speziell  wenn  es um Abzocke oder Doppelmoral geht. Also
kam es  in Folge zu einem längeren und intensiven Telefongespräch.   In diesem erklärte
eine  Dame  der GIS unter anderem doch tatsächlich,  dass es zumutbar wäre eine neue
ORF-DIGITAL-SAT-Karte zu kaufen oder man alle Fernseher entfernen müsse.
Es ist in der Tat erstaunlich,  welche seltsamen Argumente seitens der Zwangsgebühren-
anstalt ins Rennen geführt werden, um weiterhin ungeniert abkassieren zu können.  Das
mit dem Entfernen der TV-Geräte ist natürlich absoluter Schwachsinn.
Was die „Zumutbarkeit“  der Anschaffung einer neuen Digital-Karte betrifft,  kann es sich
wohl  nur um einen schlechten Scherz handeln.   Es ist wohl keinem Menschen zumutbar,
mit einem Vertragspartner – der einseitig (offenbar aus reiner Profitgier)  einen bestehen-
den Vertrag aufkündigt –  ein neues Vertragsverhältnis einzugehen.   Der ORF hat sich in
diesem Fall als unzuverlässiger Vertragspartner erwiesen.
Jedenfalls  lange  Rede  kurzer  Sinn,  der Herausgeber von  www.erstaunlich.at ließ sich
nicht „papierln“. Der netten Dame bei der GIS wurde mitgeteilt, dass der ORF ab 02.04.13
kein Programm-Entgelt mehr erhalten werde. Und sollte man bei der Zwangsgebührenan-
stalt gegenteiliger Meinung sein,  stünde der Rechtsweg offen.   Diese Ankündigung hatte
offenbar gesessen und man dürfte begriffen haben,  dass nicht jeder mit dem „Sportkap-
perl-Schmäh“  einzufangen  ist.   Denn  einige  Tage nach dem Telefongespräch trudelte
nachfolgendes Mail ein.

Screen: © erstaunlich.at
Was ist aus dieser Geschichte zu schließen? Niemand sollte sich von seltsamen Schreiben
oder gleichartigen Argumenten des ORF bzw. der GIS ins Bockshorn jagen lassen.  Wenn
keine  technische  Voraussetzungen  mehr gegeben sind ORF-Programme zu empfangen,
dann  braucht  auch  kein  Programm-Entgelt  mehr bezahlt werden.  Einzig und allein ist
eine  minimale Fernsehgebühr fällig,  die der Bund über die GIS einheben lässt.  Eine Art
Fernseher-Steuer sozusagen.  So sehen es jedenfalls die Höchstrichter am Verwaltungs-
gerichtshof.   Und  auch die staatliche  Zwangsgebührenanstalt ORF wird sich an besteh-
ende Gesetze bzw. Judikatur halten müssen.

*****

2013-03-19

Verdrängung am österreichischen Arbeitsmarkt


Polnische Schneeschaufler in Wien

Die  Ostöffnung  dürfte  tatsächlich  zu  einer  Verdrängung  am österreichischen Arbeitsmarkt
führen. Dies ist kein Hirngespinst der Freiheitlichen sondern traurige Realität, welche wir auch
beweisen können.  Folgende Fotos wurden am 23.02.2013 im 21. Wiener Gemeindebezirk, in
der Siemensstraße geschossen.
 

 
Beide  Schneeschaufler stammen aus Polen.   Ob diese nun Arbeiter oder Vertragspartner der
Firma  ATTENSAM  sind,  konnte aus sprachlichen Gründen nicht geklärt werden.   Die beiden
Schneeschaufler  bestätigten  jedoch,  dass  sie  aus  Polen  anreisten.   Ebenfalls  wurde von
ihnen  bejaht,  dass sie mit dem VW-Bus (Foto),  mit polnischem Kennzeichen unterwegs sind.
 
Bedenkt  man  nun  Treibstoff- und  Unterbringungskosten fragen wir uns,  wie viel Entgelt die
beiden  Polen  tatsächlich für ihre Arbeit erhalten?   Da die Firma ATTENSAM kein Wohlfahrts-
unternehmen ist, muss es sich für diese trotzdem rechnen.   Dasselbe gilt auch für die beiden
Polen,  die ja nicht aus Jux und Tollerei nach Österreich gekommen sind.
 
Auf  Grund  dieser  Tatsachen  nehmen  wir an,  dass ein Österreicher nicht um jenes Entgelt
Schnee  schaufeln  würde,  welches  an  die beiden polnischen Schneeschaufler bezahlt wird
bzw.  überbleibt,  nachdem Treibstoff- und  Unterbringungskosten abgezogen wurden.  Aller-
dings  zahlt  es sich für Arbeitskräfte aus den ehemaligen Ostblockländern aus in Österreich
zu arbeiten.
 
Denn verglichen mit den Löhnen in der Slowakei,  Tschechien,  Polen und Ungarn,  sind öster-
reichische Gehälter enorm hoch, auch wenn sich diese im unteren Lohnniveau bewegen. Und
damit  steht  für  uns  fest,  dass  tatsächlich  bereits  eine Verdrängung am österreichischen
Arbeitsmarkt begonnen hat.
 
*****

2013-02-25
 

Schwarzarbeit straffrei ?

  

Kein Aprilscherz  

Die in unserem gestrigen Beitrag „Der Schmäh mit dem Schnee“, zitierte Aussage des Chefs
der Firma Attensam, haben wir für einen verfrühten Aprilscherz gehalten.
Nachdem wir heute einige Tageszeitungen und Onlinemagazine gelesen haben, sind wir zu
der Erkenntnis gekommen, daß dieser Mann seine Rechtfertigung ernst meint.
    

Wer ist verantwortlich ?   

Statt daß sich der Unternehmenschef seiner Verantwortung stellt, die ein jeder Geschäfts
-mann zu tragen hat, behauptet dieser, daß dem Unglückslenker das Fahrzeug von einem Ver-
wandten übergeben worden sei. Wahrscheinlich hofft er auch, daß es damit abgetan ist.
   
Die rührende Fürsorge gegenüber der Familie des Opfers, betrachten wir als Alibihandlung.
Es wäre ja auch peinlich für ein Unternehmen, das so viele Aufträge von der Gemeinde Wien
erhält, wenn dieses keine publicityträchtige Reaktion setzen würden.
   

Alles Selbständige ? 

Ein Pressesprecher der Firma Attensam zu dem Vorfall: „Unsere Vertragspartner haben den
Wagen zu Hause und melden sich telefonisch zum Dienst und ebenso wieder ab“.

Es ist eigentlich erstaunlich, daß eine Firma nicht kontrolliert wer ihre Wagen wirklich
fährt.
Seltsam, die Mitarbeiter von Attensam melden sich zwar zum Dienst und ebenfalls wieder
ab, erhalten zur Ausübung ihrer Tätigkeit maßgebliches Werkzeug (nämlich den Räumwagen)
und werden aber „Vertragspartner“ genannt.
    

Was ist ein Vertragspartner ?   

Aus dem Wort „Vertragspartner“ schliessen wir, daß es sich bei den betroffenen Mit-
arbeitern von Attensam um Personen handelt, die ihre Tätigkeit als „Selbständige“
ausüben.
   
Sollte das wirklich der Fall sein, könnte auf Attensam ein massives Problem zukommen.
Selbständige  „melden“ sich weder zum Dienst an oder ab. Auch das Überlassen von
maßgeblichen Werkzeug zur Aufgabenerfüllung, stellt zumindestens ein sozialversicherungs-
pflichtiges „arbeitnehmerähnliches“ Dienstverhältnis dar. Diesbezüglich gibt es ein-
deutige Rechtssprechungen vom UVS und VwGH.
    
Auch wenn das Fahrzeug vom Schneeräumer offiziell angemietet wurde, wird das an der
Situation vermutlich nichts ändern.

Neue Ära des Arbeitsmarktes ? 

Wenn unsere Vermutung stimmt, die sich darauf begründet, daß Mitarbeiter bei Attensam
als „Vertragspartner“ bezeichnet werden, der Fall tatsächlich so liegt und die Firma
Attensam ungeschoren davon kommt, dann brechen neue Zeiten für Taxi- und Mietwagen-
unternehmer an.
    
Alle Fahrer dieser Unternehmensgruppe könnten dann mit einem Schlage als Selbständige
agieren. Voraussetzung ist nur die SVA-Anmeldung und die Gewerberechtigung. Fahrzeug
benötigt man keines, das bekommt man ohnehin vom Unternehmer und man ist automatisch
Vertragspartner.
    
Dieses Beispiel könnte man auch auf die Baubranche umwälzen. Denn auch Kräne, Bagger
und dergleichen mehr, die als maßgebliches Arbeitsgerät anzusehen sind, kann man auch
an die Arbeiter vermieten.
   
Für die Unternehmen wäre der Wegfall von Lohnnebenkosten ein erheblicher finanzieller
Vorteil, ganz abgesehen davon keine Verantwortung mehr tragen zu müssen, wenn ein
Angestellter mächtig Mist baut.
   
Alles Nonsens, es gibt eindeutige gesetzliche Bestimmungen, an die sich alle zu halten
haben. Aber das zu prüfen, wird ohnehin Aufgabe der zuständigen Ermittlungsbehörden sein.

Oder doch angestellt ?  

Nehmen wir an, daß das Wort „Vertragspartner“ ein Versprecher war und die Mitarbeiter
ohnehin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, dann kann sich
die Firma Attensam ihrer Verantwortung nicht entziehen.
Sie sind zwar nicht für den Verkehrsunfall verantwortlich, aber dafür, daß ein Firmenfahrzeug
von einem Unberechtigten zur Arbeitsausführung gelenkt wurde und offensichtlich der Kontroll
-mechanismus versagt hat oder gar nicht vorhanden war.
      
Es kann nicht sein, daß ein Firmenchef mit einer derartigen Aussage glaubt, für ihn
hätte sich der Fall erledigt, auch dann nicht wenn man gute Beziehungen zur Stadt-
verwaltung hat.
    
Stauni
  
2009-02-25

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