Zahnärzte brechen Verhandlungen über Amalgamersatz ab

Ab 1. Jänner 2025 müssen Füllungen beim Zahnarzt privat bezahlt werden

In den letzten Wochen fanden zwischen der Österreichischen Zahnärztekammer und der Österreichischen Gesundheitskasse intensive Gespräche und Verhandlungen über den Ersatz der ab 1.1.2025 EU-weit verbotenen Amalgamfüllungen statt.

Ursprünglich war für 14. November eine weitere Verhandlungsrunde vereinbart. Zwischenzeitlich schuf jedoch der Gewerkschafter Andreas Huss, seines Zeichens Vorsitzender des Dachverbands der Sozialversicherung und der Österreichischen Gesundheitskasse, neue Fakten: Er ließ den Standesvertretern der Zahnärzte über die Medien ultimativ ausrichten, dass die ÖGK den niedergelassenen Zahnärzten mit Kassenvertrag für den Einsatz des ins Auge gefassten Amalgamersatzstoffes 10 % mehr Honorar bezahlen wird und er alles andere für überzogen hält.

Da dieses Angebot für die österreichischen Zahnärzte aus wirtschaftlichen Gründen unannehmbar ist, entschlossen sich die Verhandler der Zahnärztekammer, die Verhandlungen, aufgrund der mit den Aussagen von Huss verbundenen Sinnlosigkeit, abzubrechen.

Wären die Zahnärzte dem Vorschlag der ÖGK gefolgt, hätte das zu massiven Einkommensverlusten der niedergelassenen Zahnärzte geführt. In weiterer Folge wäre es zu einer weiteren Ausdünnung der flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung durch Zahnärzte mit Kassenverträgen gekommen. Und dafür gibt es mannigfaltige Gründe: Viele Leistungen von Kassen-Zahnärzten, wie zum Beispiel das Ziehen von Zähnen oder das Instandsetzen von Prothesen, sind defizitär oder werden, wie das so wichtige Beratungsgespräch mit dem Patienten, von der Gesundheitskasse gar nicht bezahlt. Das führt dazu, dass der Großteil der Zahnärzte seit Jahren dazu gezwungen ist, ihre Kassenleistungen mit erbrachten Privatleistungen quer zu subventionieren. Für viele Zahnärzte ist dies, neben der enden wollenden Wertschätzung durch die Gesundheitskasse der Grund, ihren Kassenvertrag zurückzulegen bzw. keinen Kassenvertrag zu unterschreiben.

Damit müssen die 7,4 Millionen bei der ÖGK versicherten Personen ab 1. Jänner 2025 ihre Füllungen bei den behandelnden Zahnärzten vorerst privat bezahlen und in weiterer Folge ihre Rechnung bei der ÖGK einreichen, um einen Teil des Rechnungsbetrages retourniert zu erhalten.

Als kostengünstigste Alternative zum dann verbotenen Amalgam bietet sich Glasionomerzement an, der bereits seit 2018 für Kinder und Schwangere zum Einsatz kommt. Selbstverständlich werden daneben so wie bisher Kompositfüllungen, Inlays aus Kunststoff, Keramik oder Gold angeboten.

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