Polizist bei Anhalteversuch schwer verletzt
Beamte der Landesverkehrsabteilung Wien wurden gestern gegen 20:30 Uhr, im Zuge ihres Streifendienstes auf der Donauufer Autobahn auf einen Pkw-Lenker aufmerksam, welcher mit erhöhter Geschwindigkeit (rund 160 km/h bei erlaubten 80 km/h) raste. Die Polizisten gaben den Mann mittels diverser Anhaltezeichen zu verstehen, dass dieser anhalten solle, da diese eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle durchführen zu wollten. Anfänglich reduzierte der Lenker seine Geschwindigkeit, ehe er sein Fahrzeug wieder beschleunigte und sich der Anhaltung entzog.
Die Beamten fuhren dem Lenker nach. Plötzlich lenkte der Mann nach rechts und touchierte damit das Polizeiauto. Dadurch wurde das Zivilfahrzeug der Polizei gegen den Fahrbahnteiler geschleudert, wo es zum Stillstand kam. Durch die starke Beschädigung am Fahrzeug des Flüchtenden, kam auch dieser kurz nach dem Zusammenprall zum Stehen.
Aufgrund des anfänglichen Verdachts, dass ein Polizist durch den Unfall schwer verletzt wurde, wurde dieser mittels Wiener Rettungshubschrauber in ein Spital geflogen. Einsatzkräfte der Berufsrettung Wien versorgten den anderen Polizisten und den Lenker, einen 22-jährigen syrischen Staatsangehörigen, vor Ort notfallmedizinisch. Beide wurden in Krankenhäuser gebracht.
Der Tatverdächtige wurde vorläufig festgenommen, sein Fahrzeug wurde sichergestellt. Das Fahrzeug der Polizei wurde derart beschädigt, dass es abgeschleppt werden musste. Der 22-Jährige wird wegen diversen strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Delikten angezeigt. Zudem wurde festgestellt, dass Verwaltungsstrafen in Höhe von 1.135,- Euro aus der Vergangenheit noch offen waren, da diese nicht beglichen wurden. Die Vernehmung des Tatverdächtigen steht noch aus. Er befindet sich in polizeilichem Gewahrsam. Die Polizisten erlitten durch den Vorfall zahlreiche Prellungen und Zerrungen. Sie konnten ihren Dienst nicht fortsetzen.
Wir resümieren: Ein 22-jähriger Syrer, rammt mit weit überhöhter Geschwindigkeit möglicherweise absichtlich (es gilt die Unschuldsvermutung) den Wagen einer Zivilstreife, nachdem sich die Polizisten zu erkennen gegeben haben und ihn zur Anhaltung aufforderten. Ein Polizist wurde bei der Attacke – diesmal nicht mit einem Messer sondern mit einem Auto – schwer verletzt. Zudem hat der Syrer eine beträchtliche Summe an Verwaltungsstrafen ausständig. Also dürfte er kein Sängerknabe sein, sondern schon öfters gegen Gesetze verstoßen haben, wegen deren er auch abgeurteilt worden sein muss. Zum Schluss fragen wir uns noch, wie ein 22-jähriger Syrer (vermutlich Asylwerber) zu einem Luxusauto kommt?
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