Abo-Fallen und andere kriminelle Internetabzocke


Auch in Österreich jährlich tausende Opfer

Wer  im  Internet  surft kennt sie sicher,  die Gratis-Angebote dubioser Webseiten.  Da
wird mit marktschreierischen Sprüchen und dreisten Lügen zum Gratis-Download einge-
laden.   Die  Methoden  der Abzocker sind mannigfaltig.   Von der harmlos anmutenden
Meinungsumfrage bis hin zum  „Gratulation, Sie haben gewonnen“  haben die Betrüger
alles im Angebot.   Und ehe es sich der/die User(in) versieht, ist er/sie in eine Abo-Falle
getappt oder hat einen kostenpflichtigen Download getätigt.
 
Auch in Österreich werden jährlich tausende User(innen) zum Opfer der professionellen
Internetabzocker  und  deren Anwälte.   In der Regel merkt der/die Anwender(in) erst
gar  nicht,  dass  er/sie  in  eine  Internetfalle  getappt ist.   Das wird meistens erst klar,
wenn das erste „Abmahnschreiben“ einlangt.
 
In  Österreich  haben sich zur Internetabzocke im Jahr 2011 32.700 Konsument(innen)
bei  Arbeiterkammer  und beim VKI beschwert.   Dabei ging es um Abmahnungen und
urheberrechtliche Forderungen.
 

Millionenschwerer Industriezweig

Mittlerweile  hat  sich das betrügerische Geschäft zu einem millionenschweren Industrie-
zweig entwickelt.   Die Betrüger bedienen sich dubioser Anwälte,  die Abmahnungen in
folgenden Bereichen versenden: Abo-Fallen im Internet (Internetabzocke), behauptete
Urheberrechtsverletzungen  beim  so  genannten  Filesharing und Abmahnungen im Zu-
sammenhang mit „Cold Calling“.
 
Den Abmahnungen legen dubiose Rechtanwälte und/oder undurchsichtige Inkassobüros
nicht  berechtigte  Honorarnoten  bei.   Werden diese  nicht bezahlt,  folgen Droh- oder
Mahnschreiben. Konsumentenschützer raten derartige  Schreiben nicht ernst zu nehmen
und den geforderten Betrag nicht zu bezahlen. Betrüger lassen es in der Regel nicht auf
einen Prozess ankommen, sondern versuchen mit ihrer Einschüchterungstaktik Gelder zu
lukrieren.
 
Im Nachbarstaat Deutschland ist der Internetbetrug bereits derart ausgeufert, sodass der
Rechtsstaat eingegriffen hat. Es gibt bereits zahlreiche Verfahren und Verurteilung gegen
Internetbetrüger und auch gegen deren Anwälte.
 

Einfachste Lösung wird ignoriert

Nun glaubt man den Stein der Weisen gefunden zu haben und will Internetnutzer(innen)
mit einem sogenannten „Bestätigungsbutton“ vor der Internetabzocke schützen. Die vor-
gesehene Buttonlösung, bei dem anfällige Kosten bereits vor Vertragsabschluss angezeigt
und extra bestätigt werden müssen, muss bis Mitte 2013 in den EU-Mitgliedsstaaten um-
gesetzt sein.
 
Wir können uns schon jetzt lebhaft vorstellen, wie Betrüger diese Buttonlösung austrick-
sen werden.   Da wird es auf den Abzocker-Webseiten eine Option geben,  die den/die
Internetuser(in) zur Bestätigung  gemäß  ihrer  AGB  auffordert.   Veranschlagte Kosten
werden nach wie vor irgendwo kleingedruckt stehen.
 
Dabei wäre eine Lösung so simpel wie einfach. Bietet ein Webseitenbetreiber Leistungen
gegen  Entgelt an,  so ist er verpflichtet vom bestellenden  Anwender eine E-Mailadresse
anzufordern.   An diese hat er dann ein Anbot oder einen Vertrag zu senden, in dem die
Leistungen  und  deren  Kosten  angeführt sind.   Der/die Kund(in) muss dann das E-Mail
mittels Antwort-Mail bestätigen.   Somit ist eine Willensvereinbarung einwandfrei erkenn-
bar und der Internetabzocke ein Riegel vorgeschoben.
 
Aber  offensichtlich  ist  man in den zuständigen EU-Gremien   – die sich zwar mit Gurken-
krümmungen  und  anderen  Schwachsinnigkeiten  befassen –   an dieser  einfachen aber
recht sicheren Methode nicht interessiert. Daher wird die Internetabzocke den Betrügern
und ihren dubiosen Anwälten weiterhin gute Einnahmen garantieren.
 
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2012-04-21