Auch in Österreich jährlich tausende Opfer
Wer im Internet surft kennt sie sicher, die Gratis-Angebote dubioser Webseiten. Da
wird mit marktschreierischen Sprüchen und dreisten Lügen zum Gratis-Download einge-
laden. Die Methoden der Abzocker sind mannigfaltig. Von der harmlos anmutenden
Meinungsumfrage bis hin zum „Gratulation, Sie haben gewonnen“ haben die Betrüger
alles im Angebot. Und ehe es sich der/die User(in) versieht, ist er/sie in eine Abo-Falle
getappt oder hat einen kostenpflichtigen Download getätigt.
Auch in Österreich werden jährlich tausende User(innen) zum Opfer der professionellen
Internetabzocker und deren Anwälte. In der Regel merkt der/die Anwender(in) erst
gar nicht, dass er/sie in eine Internetfalle getappt ist. Das wird meistens erst klar,
wenn das erste „Abmahnschreiben“ einlangt.
In Österreich haben sich zur Internetabzocke im Jahr 2011 32.700 Konsument(innen)
bei Arbeiterkammer und beim VKI beschwert. Dabei ging es um Abmahnungen und
urheberrechtliche Forderungen.
Millionenschwerer Industriezweig
Mittlerweile hat sich das betrügerische Geschäft zu einem millionenschweren Industrie-
zweig entwickelt. Die Betrüger bedienen sich dubioser Anwälte, die Abmahnungen in
folgenden Bereichen versenden: Abo-Fallen im Internet (Internetabzocke), behauptete
Urheberrechtsverletzungen beim so genannten Filesharing und Abmahnungen im Zu-
sammenhang mit „Cold Calling“.
Den Abmahnungen legen dubiose Rechtanwälte und/oder undurchsichtige Inkassobüros
nicht berechtigte Honorarnoten bei. Werden diese nicht bezahlt, folgen Droh- oder
Mahnschreiben. Konsumentenschützer raten derartige Schreiben nicht ernst zu nehmen
und den geforderten Betrag nicht zu bezahlen. Betrüger lassen es in der Regel nicht auf
einen Prozess ankommen, sondern versuchen mit ihrer Einschüchterungstaktik Gelder zu
lukrieren.
Im Nachbarstaat Deutschland ist der Internetbetrug bereits derart ausgeufert, sodass der
Rechtsstaat eingegriffen hat. Es gibt bereits zahlreiche Verfahren und Verurteilung gegen
Internetbetrüger und auch gegen deren Anwälte.
Einfachste Lösung wird ignoriert
Nun glaubt man den Stein der Weisen gefunden zu haben und will Internetnutzer(innen)
mit einem sogenannten „Bestätigungsbutton“ vor der Internetabzocke schützen. Die vor-
gesehene Buttonlösung, bei dem anfällige Kosten bereits vor Vertragsabschluss angezeigt
und extra bestätigt werden müssen, muss bis Mitte 2013 in den EU-Mitgliedsstaaten um-
gesetzt sein.
Wir können uns schon jetzt lebhaft vorstellen, wie Betrüger diese Buttonlösung austrick-
sen werden. Da wird es auf den Abzocker-Webseiten eine Option geben, die den/die
Internetuser(in) zur Bestätigung gemäß ihrer AGB auffordert. Veranschlagte Kosten
werden nach wie vor irgendwo kleingedruckt stehen.
Dabei wäre eine Lösung so simpel wie einfach. Bietet ein Webseitenbetreiber Leistungen
gegen Entgelt an, so ist er verpflichtet vom bestellenden Anwender eine E-Mailadresse
anzufordern. An diese hat er dann ein Anbot oder einen Vertrag zu senden, in dem die
Leistungen und deren Kosten angeführt sind. Der/die Kund(in) muss dann das E-Mail
mittels Antwort-Mail bestätigen. Somit ist eine Willensvereinbarung einwandfrei erkenn-
bar und der Internetabzocke ein Riegel vorgeschoben.
Aber offensichtlich ist man in den zuständigen EU-Gremien – die sich zwar mit Gurken-
krümmungen und anderen Schwachsinnigkeiten befassen – an dieser einfachen aber
recht sicheren Methode nicht interessiert. Daher wird die Internetabzocke den Betrügern
und ihren dubiosen Anwälten weiterhin gute Einnahmen garantieren.
***** 2012-04-21