Mitleid mit einem Tschetschenen, der auszog um Krieg zu spielen


Hasan B. ist dem Krieg nachgelaufen und hat ihn auch gefunden

Nachfolgender  Screenshot  wurde  uns  heute  von  einem   ERSTAUNLICH-Leser  gemailt.
Der  betreffende  Beitrag im SPÖ-nahen Wiener Bezirksblatt  (Autor: Harald Zeilinger),  darf
getrost  als Frechheit und Respektlosigkeit gegenüber den tausenden unschuldigen Opfern
des syrischen Bürgerkriegs gewertet werden.
Screen: Wiener Bezirksblatt (Printausgabe vom 17.02.2014)
ZITAT:  „……. doch  der  Krieg holte ihn wieder ein…“ Erstaunlich,   irgendwie  müssen  wir die
Tatsache eines Krieges in Wien verabsäumt haben. Richtigerweise müsste es heißen, dass
Hasan B.  dem Krieg nachgelaufen ist und ihn in Syrien gefunden hat.
ZITAT: „Hasan hatte sich einer muslimischen Miliz angeschlossen,….“ Eine  Mörderbande als
Miliz zu bezeichnen,  ist in der Tat erstaunlich.  Diese sind nämlich für zahlreiche Todesopfer
in  der  syrischen  Zivilbevölkerung verantwortlich.   Der Ordnung halber merken wir an, dass
die regulären Truppen des syrischen Machthabers nicht besser sind.
ZITAT: „ Mit  einer  Kalaschnikow  bewaffnet  kämpfte ….“ Da  hätte  sich Hasan B.  lieber den
Spruch:  „Wer  zum  Schwert  greift,  wird  durch  das Schwert umkommen“  vor Augen halten
sollen.   Niemand  hat ihn dazu gezwungen,  sich mit einer Kalaschnikow bewaffnet,  schieß-
wütig durch Aleppo zu bewegen.
ZITAT: „Hasan B.  wurde  vermutlich  von  einer  Granate  getroffen,  die ihm die Bauchdecke
aufriss  und  einen Arm abtrennte.“ Was will uns der Autor damit sagen?   Will er etwa Mitleid
für  jemanden  erregen,  der  sich  freiwillig einer Mörderbande in einem fremden Land ange-
schlossen hat?
Am interessantesten erscheint uns aber folgender Absatz im Wr. Bezirksblatt-Beitrag, der
die mutmaßliche Witwe betrifft:
„Sie  beantragte  jetzt  auf dem Bezirksgericht Hietzing eine Todeserklärung,  mit der auch
amtlich festgestellt werden soll, dass Hasan B. Opfer des syrischen Bürgerkrieges wurde –
eines   von  vielen Zehntausenden.  Der Wiener wird aufgefordert,  sich fristgerecht bis zum
6. Mai 2014 beim Gericht zu melden, andernfalls kann er für tot erklärt werden.“
Abgesehen davon, dass Hasan B. kein Opfer des syrischen Bürgerkrieges – wie viele andere
Zehntausende – wurde   (er  wurde  Opfer  seiner  eigenen  Kriegslust)   fragen wir uns,  warum
seine Frau eine Todeserklärung beim BG Hietzing beantragt hat.
Spekuliert  Frau B.  möglicherweise  mit  einer Witwenrente?   Und wenn eine solche tatsächlich
bezahlt  werden  sollte,  wäre  das  ein  Skandal  erster  Güte.   Erstaunlich  finden  wir  auch die
Bezeichnung „Wiener“ für Hasan B.   Vielleicht bekam er bei seinem Zwischenaufenthalt in der
Alpenrepublik die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen?
Diese  müsste ihm aber bereits aberkannt worden sein,  denn das Gesetz sagt nämlich folg-
endes:   Der  freiwillige  Eintritt  (bei  Minderjährigen  nur  bei  Zustimmung  des gesetzlichen
Vertreters)  in  den  Militärdienst  eines  fremden  Staates   (z.B. Fremdenlegion) bewirkt den
automatischen Verlust der Staatsbürgerschaft (§ 32). Quelle
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2014-02-17