Religionslehrer quält Schüler


Diözese findet nichts dabei

Der Religionslehrer Branko Kornfeind hat einen Volksschüler gezwungen, mit seinem
Mund Schuhe  aus dem  Mistkübel zu  holen.  Ein  einmaliger  Ausrutscher,  sagt  sein
Dienstherr,  die  Diözese  Eisenstadt  zu  dieser  menschenunwürdigen  Erniedrigung.
Und weigert sich, den Religionslehrer zu kündigen.

Der Landesschulrat kann den Lehrer nicht kündigen, da Religionslehrer aufgrund des
Konkordates einer eigenen Gesetzgebung unterliegen. Die ausgesprochene Suspen-

dierung wird gerade vor dem Arbeitsgericht bekämpft.  „Was muss ein Religionslehrer
eigentlich  anstellen,  um  entlassen  zu  werden?“,   fragt  Niko  Alm,  Mit-Initiator  des
Volksbegehrens  gegen  Kirchen-Privilegien. „Deutlicher kann man die absurden Fol-
gen der Kirchenprivilegien nicht aufzeigen.“

Der Staat zahlt, die Kirche schafft an

Kornfeind kann  aufgrund des  geltenden Dienstrechts  für Religionslehrer nicht aus
dem Lehrdienst entlassen werden: Der Staat bezahlt zwar Religionslehrer, kann je-
doch  nicht  über die Lehrbefugnis entscheiden,  das  tut  allein die  jeweilige Relig-
ionsgemeinschaft.

Zwar  ist  die Schulbehörden für die Dienstaufsicht zuständig,  „aber“ wenn jemand
anderer  über die  Lehrbefugnis entscheiden kann,  wird  es absurd“,  kritisiert Niko
Alm. Das sei so nicht hinzunehmen:  „Es darf keine LehrerInnen geben,  die einem
anderen Recht  unterliegen als dem österreichischen.  Egal, was sie unterrichten.“

Der Fall  ist auch bezeichnend  für das weltfremde  pädagogische Verständnis der
katholischen  Kirche:   „In der  Steiermark  durfte  eine Religionslehrerin drei Jahre
lang nicht unterrichten,  weil  sie  sich scheiden  ließ.  Das ist leider  gesetzlich ge-

deckt – die Entscheidung  liegt alleine  bei der  Kirche.  Und  im  Burgenland quält
ein Religionslehrer Schüler.

Was  macht  die Kirche?  Nichts. Also: Kinder quälen ist OK,  aber wehe,  es lässt
sich  wer  scheiden.  Das  ist  ein weiterer  Grund,  die  Kirchenprivilegien  in  der
Schule zu beenden.“


(Quelle: APA-OTS)
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2011-07-20