Diözese findet nichts dabei
Der Religionslehrer Branko Kornfeind hat einen Volksschüler gezwungen, mit seinemMund Schuhe aus dem Mistkübel zu holen. Ein einmaliger Ausrutscher, sagt sein
Dienstherr, die Diözese Eisenstadt zu dieser menschenunwürdigen Erniedrigung. Und weigert sich, den Religionslehrer zu kündigen.
Der Landesschulrat kann den Lehrer nicht kündigen, da Religionslehrer aufgrund des
Konkordates einer eigenen Gesetzgebung unterliegen. Die ausgesprochene Suspen-
eigentlich anstellen, um entlassen zu werden?“, fragt Niko Alm, Mit-Initiator des
Volksbegehrens gegen Kirchen-Privilegien. „Deutlicher kann man die absurden Fol- gen der Kirchenprivilegien nicht aufzeigen.“
Der Staat zahlt, die Kirche schafft an
Kornfeind kann aufgrund des geltenden Dienstrechts für Religionslehrer nicht ausdem Lehrdienst entlassen werden: Der Staat bezahlt zwar Religionslehrer, kann je-
doch nicht über die Lehrbefugnis entscheiden, das tut allein die jeweilige Relig-
ionsgemeinschaft.
Zwar ist die Schulbehörden für die Dienstaufsicht zuständig, „aber“ wenn jemand
anderer über die Lehrbefugnis entscheiden kann, wird es absurd“, kritisiert Niko
Alm. Das sei so nicht hinzunehmen: „Es darf keine LehrerInnen geben, die einem
anderen Recht unterliegen als dem österreichischen. Egal, was sie unterrichten.“
Der Fall ist auch bezeichnend für das weltfremde pädagogische Verständnis der
katholischen Kirche: „In der Steiermark durfte eine Religionslehrerin drei Jahre
lang nicht unterrichten, weil sie sich scheiden ließ. Das ist leider gesetzlich ge-
ein Religionslehrer Schüler.
Was macht die Kirche? Nichts. Also: Kinder quälen ist OK, aber wehe, es lässt
sich wer scheiden. Das ist ein weiterer Grund, die Kirchenprivilegien in der
Schule zu beenden.“
(Quelle: APA-OTS)
***** 2011-07-20