Pensionist bedroht Zeitungszusteller
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, ereignete sich in Laakirchen (Bez. Gmunden)
ein tragischer Vorfall. Ein 84-jähriger Pensionist soll gegen zwei Uhr früh, einen Zeitungs-
austräger in dessen Wagen, mit einer Pistole bedroht haben.
Der Mann, der erst seit wenigen Tagen in diesem Revier Zeitungen austrägt und die Haus- nummer vom Haus des Pensionisten ablesen wollte, flüchtete sofort und verständigte die Polizei.
Pensionist bedroht Polizisten
Als uniformierte Polizeibeamte, die mit einem Funkstreifenwagen vor Ort eintrafen,
Nachschau halten wollten, bedrohte der Pensionist auch die Beiden mit der Waffe.
Einer der beiden Polizisten gab daraufhin einen Warnschuss in den Boden ab und
forderte den Pensionisten auf, die Waffe wegzulegen.
Der Mann dachte aber nicht daran und blieb in Angriffstellung, worauf der Polizeibeamte einen gezielten Schuss abgab, der den Pensionisten tödlich traf. So weit, so nicht gut. Es ist immer tragisch wenn ein Mensch zu Tode kommt.
Gutmenschengeheule wird unerträglich
Was wir aber nun höchst erstaunlich finden, ist das Geheule der Gutmenschenfraktion.
War dieses in der Causa Krems mit viel Fantasie noch nachvollziehbar, können wir das
in diesem Fall nicht verstehen.
Man führe sich vor Augen, ein mit einer Pistole bewaffneter Mann richtet diese auf einen anderen Menschen, in diesem Falle auf die beiden Polizisten. Selbst die Abgabe eines Warnschusses beeindruckt diesen nicht.
Nun hat der Beamte Bruchteile von Sekunden Zeit zu entscheiden, ob er sterben will oder nicht. Der Beamte hat sich fürs Überleben entschieden und in gerechtfertigter Notwehr von seiner Schusswaffe Gebrauch gemacht.
Nur mehr Kopfschütteln
Nun kommen Argumente ins Spiel, die bei jedem normalen Menschen nur mehr Kopf-
schütteln auslösen können. Es könnte ja möglich gewesen sein, dass der Pensionist die
Beamten für Einbrecher gehalten habe und deswegen seine Waffe nicht weglegte.
Dieses Argument lassen wir für den Zeitungsausträger gelten, allerdings wer zwei uni- formierte Polizisten, die mit einem Funkstreifenwagen anrücken für Einbrecher hält, muss ohnehin etwas verwirrt sein. Damit konnte der Beamte davon ausgehen, dass sein Gegen- über der eine Pistole im Anschlag hielt die Realität nicht erkannte und von der Waffe Ge- brauch machen würde.
Auch der Vorwurf es habe sich „nur“ um eine Attrappe gehandelt ist ebenfalls absurd. Soll es der Beamte darauf ankommen lassen, ob die Waffe seines Widersachers echt ist? Nein, auch in diesem Fall gilt die Notwehr.
Einer der dümmsten Argumente das in den Raum gestellt wurde lautete, ob bei der Polizei nur mehr „Angstschiesser“ unterwegs sind. Natürlich hat der Beamte aus Angst geschossen und dies ist auch selbstverständlich. Warum soll der Mann keine Angst gehabt haben, wenn er mit dem Tod bedroht wurde?
Es gäbe noch eine ganze Reihe von schwachsinnigen Argumenten, welche die Gutmenschen- fraktion von sich gibt. Allerdings ersparen wir uns diese hier wiederzugeben.
Warum kein Spezialkommando?
Von medialer Seite tauchte die Frage auf, warum die Polizisten eigenmächtig gehandelt haben
und nicht das Spezialkommando „Cobra“ angeforderten. Die Frage lässt sich recht einfach be-
antworten.
Bei den beiden Beamten hat es sich um voll ausgebildete Polizisten gehandelt, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Sicherheit der Bevölkerung verantwortlich waren. Würde bei jedem Einsatz, der auch von „normalen“ Streifenpolizisten erledigt werden kann die „Cobra“ gerufen, so müsste man diese Spezialabteilung rigoros aufstocken und jeder Poli- zist der nicht dieser Abteilung angehört wäre entmündigt.
Mordermittlung
Dass ein Schusswaffengebrauch behördlich untersucht gehört ist verständlich. Darf man
jedoch einigen Pressemeldungen Glauben schenken, ermittelt der Staatsanwalt in diesem
Fall wegen Mord. Diese Tatsache ist wirklich erstaunlich und wird möglicherweise irgend-
wann dazu führen, dass man am Polizeinotruf vergeblich warten wird.
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2010-04-29