Strache: „Permanente Unwahrheiten und Verleumdungen,
welche seit 2 Monaten gezielt gegen meine Person gestreut werden!“
Die von mehreren Tageszeitungen und Online-Medien kolportierte Summe von 500.000,- Euro Anwaltskosten, welche die FPÖ ihrem ehemaligen Obmann, H.C. Strache, bezahlt haben und nun eingeklagt werden soll, wurde heute auf der Facebooks-Seite von Strache – mittels seines Anwaltes – dementiert und es erfolgte eine Richtigstellung.
Hier die Richtigstellung im Original-Wortlaut:
Es ist falsch, dass die FPÖ für Anwaltskosten des Herrn Strache in Höhe von EUR 500.000,00 Euro aufgekommen ist, wie die Krone berichtet hat.
Der Krone-Bericht entbehrt daher jeder Grundlage.
Dementsprechend ist weder uns noch unserem Mandanten bekannt, dass tatsächlich eine Rückforderung dieses erfundenen Betrages im Wege einer Klage geplant ist.
Bis heute wurde unser Mandant noch nicht einmal außergerichtlich kontaktiert, was allein daran liegen dürfte, dass es nichts gibt, was die FPÖ zurückfordern könnte.
Weiterhin ist falsch, dass unserem Mandanten die Übernahme der Anwaltskosten durch Beschluss des Landesparteivorstandes unter der Bedingung zugesagt wurde, kein parteischädigendes Verhalten an den Tag zu legen. Ein solcher Beschluss ist unserem Mandanten weder bekannt noch
gibt es eine schriftliche Vereinbarung, die ihm dies verpflichtend auferlegt.
Außerdem hat die FPÖ HC Strache ausgeschlossen und sich nachweislich nicht an Zusagen gegenüber Herrn Strache gehalten.
Erkennbar reagieren hier Personen der FPÖ offenbar im Affekt auf den jüngsten Auftritt unseres Mandanten für die Allianz für Österreich. Mit der Realität haben die aufgestellten Behauptungen jedoch nichts zu tun.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr Ben M. Irle
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2020-01-27