Rudi Fußi ergießt sich in heuchlerischer Doppelmoral


Bei der „richtigen“ Person wäre bei den Linken wahrscheinlich großer Jubel ausgebrochen

 

„Körperverletzung und gefährliche Drohung – das sind die Vorwürfe, die gegen Roman Rafreider im Raum stehen. Angezeigt hat ihn seine Ex-Freundin, die mittlerweile aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist.  Die Polizei hat über den ORF-Moderator ein Betretungsverbot verhängt.  Er selbst weist die Vorwürfe zurück.“ So ist es in der Kronen Zeitung (LINK zu gesamten Beitrag samt Video) zu lesen.

 

Ob nun die Vorwürfe stimmen oder nicht, dies zu ermitteln wird Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden sein.  Für Rafreider gilt jedenfalls die Unschuldsvermutung.  Erstaunlich ist aber eine Twitter-Meldung des „Hans Dampf in allen Gassen“ – Rudi Fußi, dem laut Kronen Zeitung, wegen Verdacht der Nötigung (§ 105 StGB), ein Jahr Haft droht.  Für Fußi gilt natürlich ebenfalls die Unschuldsvermutung.

 

Möglicherweise auf die Kronen Zeitung angefressen, postete Fußi auf seinem Twitter-Account wie folgt:

 

 

Da sei Rudi Fußi ins Stammbuch geschrieben: Dass Zeitungen Akten „zugespielt“ bekommen ist nicht neu und hat es schon vor Kickl gegeben.  Zudem ergießt sich Fußi mit seinem Posting in heuchlerischer Doppelmoral.  Wir sind uns ziemlich sicher, wäre eine derartige Info einem Florian Klenk (Falter) oder Peter Pilz zugespielt worden und hätte es die „richtige“ Person erwischt, wäre im linken Lager großer Jubel ausgebrochen.  Man hätte das dann als Ergebnis von investigativen Journalismus gefeiert.

 

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2018-10-07