A1 am Weg zur negativen Spitzenposition


Ist der Ruf einmal ruiniert, dann lebt es sich recht ungeniert

Der allgemeine Ruf der Telefon- und Internetanbieter ist hinlänglich bekannt. Würde
eine  Vertrauensumfrage  gestartet werden so käme man vermutlich zum Ergebnis,
dass diese Branche hinter den Autoplatz-Eckhändlern rangiert. Allerdings muss zuge-
geben werden,  dass  die Telefon- und Internetanbieter  alles  daran setzen ihrem
schlechten Ruf gerecht zu werden und diesen zu erhalten.

 

Nicht nachvollziehbare Rechnungen sind noch das kleinste Übel, welches dem leidge-
plagten  Kunden widerfahren kann.  Diese lassen sich unter  Umständen noch auf-
klären,  sofern  man  im  Callcenter  des  Betreibers eine(n) halbwegs brauchbaren
Mitarbeiter(in) erwischt.

 

Zurzeit können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass A1 alles daran setzt, die
Spitzenposition  des unbeliebtesten  Telefon- und  Internetanbieters  zu erklimmen.
Beispielsweise können wir nur jedermann(frau) abraten bei A1 einen Internetvertrag
abzuschließen, wenn ein anderes Betriebssystem als Windows oder Mac verwendet
wird.

 

Denn sollte ein Kunde Probleme haben und er verwendet zum Beispiel Linux, dann
wird er von A1 allein im Regen stehengelassen. Der  Betreiber verkauft zwar  Zube-
hör (wie z.B. Funkmodem udgl.) für dieses Betriebssystem,  lässt aber dem Kunden
keinerlei geartete Unterstützung zukommen. Allerdings gibt es bei Vertragsabschluss
keinen Hinweis über diesen fragwürdigen Zustand.

 

Sollte bei einem Kunden  in späterer Folge ein Problem auftauchen, welches normal-
erweise über das technische Callcenter zu lösen ist, hat dieser User einfach Pech. Er
bekommt  lediglich  folgende Telefonnummer: 0900-664-900 vermittelt.  Dort wird
ihm dann mitgeteilt, dass A1  nur Windows oder Mac supported. Und diese Auskunft
ist nicht einmal gratis, denn die angeführte Telefonnummer ist mit 1,56 Euro in der

Minute schwer kostenpflichtig.

 

A1 betreibt Vertragsbruch

Gut, oben angeführtes Szenario kann verhindert werden, wenn man sich von A1 zu

den  Betriebssystemen  Windows  oder  Mac  zwingen lässt. Nachfolgende Beispiele

lassen sich nur  verhindern, wenn man auf  Telefon oder Internet bei A1 verzichtet,

wie  die eingescannte Rechnung beweist.

 

 

A1 verrechnet nach wie vor, die bereits gerichtlich untersagte „Erlagscheingebühr“.

Allerdings wurde diese alibihalber in „Entgelt für Zahlung ohne Einzugsermächtig-

ung“ umgetauft. Soll ja alles seine Richtigkeit haben.

 

Die größte Chuzpe allerdings ist der Posten „Internet Service Pauschale (jährlich)“.

Bekannter Weise hatten A1 und Telekom vor kurzer Zeit fusioniert. Diese Fusion

ging nur über die Bühne, da es sich um zwei Staatsbetriebe – obwohl dies stetig
geleugnet wird- handelte. Bei reinen Privatbetrieben hätte es keine gesetzliche
Zustimmung für eine derartige Fusion gegeben.

 

Aber sei es wie es sei, A1 nützte diese Fusion aus, um in bestehende Verträge der

Telekom einzugreifen und diese zu ihren Gunsten einseitig zu ändern. Der Passus

der jährlichen Internet Service Pauschale kam nämlich in den abgeschlossenen

Telekom-Verträgen nicht vor.

 

Mit diesem Schritt führt A1 die Rechtssicherheit bei Verträgen ad absurdum und

begeht außerdem Vertragsbruch. Als Alibihandlung stellte A1 den betroffenen

Kunden frei, aus dem Vertragsverhältnis auszusteigen. Wir verwenden absichtlich

den Ausdruck der „Alibihandlung“, da es im ländlichen Raum keine Alternative

zu A1 gibt, da diese die einzigen Festnetz-Internetanbieter sind. Daher bleibt den

Kunden nur  übrig in den sauren Apfel zu beißen und zu bezahlen.

 

Erstaunliche Schlichtungsstelle

Wir wollten wissen, wie man in der  Schlichtungsstelle „RTR“ (Rundfunk und Tele-

kom Regulierungs-GmbH)  die  ganze Angelegenheit sieht  und stießen dabei auf
eine Überraschung. Eine Sachbearbeiterin (Name der Red. bekannt) hatte mit der
Vorgangsweise von A1  nicht das geringste Problem. Ganz im Gegenteil,  sie ver-
suchte  diese zu rechtfertigen.

 

Dies kam uns allerdings „spanisch“ vor und wir recherchierten ein wenig über die

RTR. Dabei kam Erstaunliches zu Tage.  Die Schlichtungsstelle wird nämlich von

den Telefon- und Internetanbietern finanziert. Zusätzlich erhält diese Firma noch

staatliche Zuschüsse. Nun kann sich der/die geneigte Leser(in) selbst ein Urteil

darüber bilden wie sinnvoll es ist, sich bei RTR über eine Telefon- oder Internet-

rechnung zu beschweren oder gar um Unterstützung zu ersuchen.

 

*****

2011-08-08
 

SPÖ-Comic stellt alles in den Schatten


Der Comic-Wettstreit

Zwischen der FPÖ und der SPÖ dürfte ein Wettstreit ausgebrochen sein, wer die geist-
loseren Comics unter der Jugend verteilt. Nachfolgendes Comic hat unter den Linken
blankes Entsetzen ausgelöst.
Der blaue Ritter HC-Man stachelt einen Buben an, mit seiner Steinschleuder einem Tür-
ken eine aufzubrennen.  Als Belohnung wird eine Burenwurst in Aussicht gestellt. Auch
wenn die Türkenbelagerung von Wien als Alibi für dieses Comic herhalten muss, ist die-
ses absolut geistlos.
Der dickliche Herr im roten Pyjama stellt unzweifelhaft  den Wiener Bürgermeister Dr.
Michael Häupl dar. Beim blauen Ritter handelt es sich ganz augenscheinlich um den
FPÖ-Chef H.C. Strache.

Es geht doch noch tiefer

An und für sich dachten wir uns, das FPÖ-Comic wäre an Geist- und Geschmacklosigkeit
nicht mehr zu überbieten. In diesem Fall haben wir uns aber schwerst geirrt. Unter dem
Motto „Mr. X: Zurück in den Keller, Nazis“ befassen sich die „Junge Roten“  mit der
Geschichte des Dritten Reichs, beziehungsweise der angeblichen Nachfolger-Personen.
Sie präsentieren den antifaschistischen  Comic-Helden Mr.X, welcher den HC-Man an
Peinlichkeit bei weitem übertrifft. Im Gegenteil zum FPÖ-Comic, wo Häupl eigentlich
recht unbehelligt davon kommt, bieten die „Jungen Roten“ schon andere Kaliber auf.

Schwachsinn mit Gewalt gepaart

In diesem schwachsinnigen Comic tauchen Namen wie Villi und Kackl als Mitstreiter
der Nazis auf. Man braucht kein Einstein zu sein, um diese beiden Namen mit Vilimsky
und Kickl zu assoziieren.
Das gesamten Comic ist von Gewalt durchzogen. Als kleine Kostprobe präsentieren wir
Ihnen einen kleinen Ausschnitt aus diesem.  Da wird einem Mann, der zweifelsfrei den
FPÖ-Chef H.C. Strache  darstellt  ein Schlauch in die Nase gesteckt, um ihm  „Pulver-
schnee“ ins Gehirn zu blasen.
Wir vermuten stark, dass mit dem Ausdruck „Pulverschnee“ die Droge Kokain gemeint
ist. Der so nun willfährig gemachte FPÖ-Chef bettelt nun bei Kickl (alias Kackl) um Be-
fehle. Der wiederum  befiehlt: „Ja, mein hirntoter Freund. Starte die neue Ausländer-
Rede!“

Und wieder taucht der Name Peko Baxant auf

Gäbe es einen Preis für schwachsinnige Comics, wäre dieses ein berechtigter Anwärter für
den 1.Platz. Und wie immer wenn es um Gewalt, wie Morddrohungen gegen H.C. Strache,
oder um die Ankündigung der Vergewaltigung dessen Mutter, sowie das Abfeiern des  11.
September geht, dass natürlich alles in einem künstlerisch wertlosen Rap verpackt, taucht
der Name Peko Baxant auf.
Zusammen mit einem der besten jungen Illustratoren Österreichs, Harold Khan, haben die
Jungen Roten  einen Comic entwickelt, der Straches peinlicher Fix & Foxi-Hetzpostille zeigt,
wie richtige  Comics auszusehen haben“,  freute sich der SPÖ-Wien Jugendkoordinator, LA-
bg. Peko Baxant in einer heutigen APA-OTS Aussendung.

Werden die Grünen Anzeige erstatten?

Wie bereits eingangs erwähnt,  ist das  FPÖ-Comic geist- und geschmacklos. Seit heute
aber wissen wir dank  dem  SPÖ-Jugendsprecher  Beko Baxant, wie ein richtige Comic
auszusehen hat. Erst wenn der richtige Schuss Gewalt beigefügt wurde, dann ist es ein
richtiges Comic.
Mit dieser Schundpostille hat die SPÖ, dank der Aussage ihres Jugendsprechers, jeglichen
Anspruch verloren das FPÖ-Comic zu kritisieren.  Man darf nur gespannt sein, ob die Grü-
nen auch in diesem Fall eine Anzeige erstatten werden.
*****

2010-10-06
 

Der Tod eines Kindes TEIL 2

 

Langsam kommt Licht ins Dunkel

Wie wir gestern berichtet haben, wurde ein 14-Jähriger bei einem Einbruch in einen
Merkur-Markt in Krems durch eine Polizeikugel getötet. Sein 16-Jähriger Kumpane
wurde durch die feuernden Polizisten ebenfalls schwer verletzt.

Wir haben uns schon im gestrigen Beitrag kritisch dazu geäussert, ein unbewaffnetes
Kind zu erschiessen, weil es bei einem Einbruch erwischt wird. War gestern noch ein
-iges unklar was die Situation am Tatort betraf, kommt allmählich Licht in die Sache.


Tatverdächtiger einvernommen

Der 16-Jährige, der mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital liegt, konnte heute
erstmals einvernommen werden. Er gab an, dass ihnen die Polizeibeamten auf der
Flucht nachgeschossen haben.

Diese Aussage deckt sich auch mit dem Obduktionsergebniss. Der 14-Jährige wurde

durch einen Schuss in den Rücken getötet. Haben wir gestern noch von einem wahl-
losen Abfeuern der Polizeipistolen, von den in Angst und Panik versetzten Beamten
gesprochen, schaut es jetzt fast so aus, als ob die Schüsse gezielt abgegeben wurden.

Keine Notwehrsituation

Nach unserer Meinung liegt hier keine Notwehr mehr vor, auch wenn sich die „er-
fahrenen“ Beamten noch so fürchteten, nachdem sie  ohne Taschenlampen ein
stockfinsteres Objekt betreten haben.

Lebensgefährlicher Schusswaffengebrauch ist nur im Falle gerechtfertigter Notwehr
gestattet. Diese gesetzliche Bestimmung hat auch für diese zwei Polizeibeamten
gegolten, die offensichtlich beim Abfeuern ihrer Waffen keine Ahnung gehabt haben
dürften, was eigentlich Notwehrrecht ist.

Einem flüchtenden Einbrecher nachzuschiessen ist keine Notwehr mehr. Bei diesem
Vortrag dürften die beiden Beamten in der Polizeischule gefehlt haben.
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stgb01.htm

Beamte noch immer nicht einvernommen

Erstaunlich ist auch, dass die beiden Polizisten noch immer nicht einvernommen
werden konnten. Wahrscheinlich sind sie psychisch derart am Boden zerstört, dass
sie noch zu keiner Aussage fähig sind.

Wer das glaubt wird selig. Es hat eher den Anschein, dass die Obduktion und die
Aussage des Mittatverdächtigen abgewartet wurde, bevor die beiden Beamten ihren
Bericht schreiben. Wäre doch peinlich, wenn sich die schriftliche Aussage nicht
mit den ermittelnden Tatsachen decken würde.

Untersuchungshaft

Erstaunlich ist auch, dass über den 16-Jährigen die Untersuchungshaft verhängt
wurde. Er hat nämlich die Tat zugegeben und daher fällt die Verdunkelungsgefahr
weg. Auch Tatwiederholungs- und Fluchtgefahr werden kaum vorliegen, den er liegt
mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital.

Maulkorb ?

Alle Gründe die eine Untersuchungshaft rechtfertigen liegen nicht mehr vor. Da könnte
man doch auf die Idee kommen, dass diese ausschliesslich dazu dient, dass sich der
Bursche mit niemanden (z.B. Presse) über den Vorfall unterhalten kann.

Kein Mitleid mit Einbrecher

Wir möchten festhalten, dass wir mit Einbrecher kein Mitleid haben und die beiden
Burschen möglicherweise völlig auf die schiefe Bahn geraten wären. Das rechtfertigt
jedoch keinenfalls, ihnen bereits auf der angetretenen Flucht nachzuschiessen.

Aufklärung oder Vertuschung ?

Man darf gespannt sein welchen Ausgang diese Angelegenheit nimmt und ob eine
objektive Aufklärung stattfinden wird. Wir glauben aber eher, dass man versuchen
wird, das Ganze unter den Teppich zu kehren und für die betroffenen Polizisten
keine Konsequenzen entstehen werden.

Stauni

   
2009-08-06
  

Der Tod eines Kindes

 

Der Einbruch

Ein 14- und ein 16-jähriger sind heute in den Morgenstunden, in einen Merkur Markt
eingestiegen, um einen Einbruch zu verüben. Dabei lösten sie den stillen Alarm aus
und eine Funkstreife wurde zum Tatort beordert.

Wie in einigen Radio- und Pressemeldungen verlautbart wurde, sei es im Supermarkt
zu einem Schusswechsel gekommen, wobei der 14-jährige tödlich und der 16-jährige
an beiden Oberschenkel verletzt wurde.

Das mit dem Schusswechsel kann nicht stimmen, den für diesen hätten die Täter eben-
falls feuern müssen. Fakt ist inzwischen, dass nur von den beiden Polizeibeamten
Schüsse auf die Kinder abgegeben wurden.

Staatsanwaltschaft hüllt sich in Schweigen

Laut der Kremser Staatsanwaltschaft waren beide bereits amtsbekannt, hatten aber
keine Schusswaffen bei sich geführt. Sonst war bei der Pressekonferenz in Sankt
Pölten nichts weiteres zu erfahren.

Nach Aussage eines Sprechers des Landespolizeikommando Niederösterreich, habe es
sich um zwei erfahrene Beamte gehandelt. Diese seien bei der Kontrolle des Objekts in

völliger Dunkelheit, plötzlich in Kontakt mit den Tätern gekommen.

High Noon im Merkur-Markt

Die Tatverdächtigen, die sich in einer Nische des Fleischlagerraumes versteckten,
waren laut Aussage der Beamten mit einem Schraubenzieher und einer Gartenharke
bewaffnet gewesen. Daraufhin eröffneten die Beamten das Feuer.

Der 14-jährige wurde in die Brust und der 16-jährige in beide Oberschenkel getroffen

Beide Beamte hatten gefeuert, wer getroffen hat weiss man zur Zeit noch nicht. Auch
wisse man noch nicht, wieviele Schüsse abgegeben wurden.
Was auf jeden Fall feststeht ist, dass der Jüngere im Krankenhaus an seiner Schuss-
verletzung verstarb.

Zahlreiche Widersprüche

Für uns ergeben sich jedoch einige Ungereimtheiten in dieser traurigen Angelegen-
heit. Zwei „erfahrene“ Beamte sind nicht in der Lage, bei einer Kontrolle eine Taschen-
lampe mit sich zu führen. Sie tappen in völliger Dunkelheit in einem Supermarkt umher,
bei dem ein Einbruchsalarm ausgelöst wurde.

Obwohl die beiden Kinder in einer Nische versteckt waren und es völlig dunkel war,
konnten die Beamten einen Schraubenzieher und eine Gartenharke ausmachen. Durch
diese beiden Gegenstände haben sie sich offenbar so bedroht gefühlt, dass sie
wahllos das Feuer eröffneten.

Wahllos oder gezielt geschossen ?

Von gezielten Schüssen kann ja wohl nicht die Rede sein, dass beweist die Kugel
in der Brust des 14-jährigen. Man darf gespannt sein, was die Obduktion ergibt und
vorallem aus welcher Entfernung geschossen wurde.

Das jetzt die „Amtsbekanntheit“ der beiden Kinder quasi als „Alibi“ herhalten soll
um einen Schusswaffengebrauch zu rechtfertigen, ist eigentlich ein starkes Stück.
Es ist schon klar, dass bei den beiden Beamten der Adrinalinspiegel hoch gewesen
sein muss, als sie den Supermarkt durchsuchten.

Angst vor Kinder

Das sich aber zwei „erfahrene“ Beamte vor zwei Kindern derart fürchten und auf diese
zu schiessen beginnen,  ist schon erstaunlich. Wenn die Polizisten schon derart von Angst
und Panik befallen waren, hätte es auch genügt einen Warnschuss in die Decke abzu-
feuern und die beiden Kids hätten sich wahrscheinlich in die Hose gemacht.

Wie hätten die zwei Polizisten eigentlich gehandelt, wenn sie einer Ostblock-Einbrecher-

bande gegenüber gestanden wären.

Polizisten in psychologischer Betreuung

Ist schon klar, dass die beiden Burschen nicht gerade der hoffnungsvollste Nachwuchs waren,
aber sie deswegen gleich niederzuschiessen entbehrt jeder Verhältnissmäßigkeit.

Die Beamten seien psychisch schwer beeinträchtigt, hieß es bei der Pressekonferenz.
Wie wird es wohl den Eltern der beiden Kinder gehen? Es wird in diesem Fall Untersuch-

ungen geben, aber wir glauben nicht dass dabei etwas herausschauen wird.

Sonderbehandlung für Beamte

In Österreich ist es leider Brauch, Beamte bis zum „gehtnichtmehr“ zu decken, was
ja auch vergangene Fälle bewiesen haben. Nur wenn es gar nicht mehr anders geht,
werden für begangene Straftaten minimale Strafen verhängt, für die ein „Normalbürger“
ordentlich „brummen“ müßte.

Wie würde es Ihnen ergehen ?

Zum Abschluss einen kleinen Gedankenanstoss. Stellen Sie sich vor, Sie würden in
Ihrem Haus, Garten oder Wohnung, ein 14-jähriges unbewaffnetes Kind erschiessen,
nur weil er bei Ihnen eingebrochen ist.

Wir glauben nicht das man um Sie besorgt wäre und Ihnen psychologische Betreuung
angedeihen liesse. Wir denken eher, dass Sie die volle Härte des Gesetzes treffen

würde.   

Stauni

  
2009-08-05
   

Leihopa unerwünscht Teil 2

 

Pädophil ?

Am 22.04.2009 haben wir den Beitrag „Leihopa unerwünscht“ verfasst, den Sie unter nach-
folgenden Link nachlesen können.
 
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=203;leihopa-unerwuenscht&catid=1;erstaunliches
 
Es ging darum, dass eine Zeitung einem rüstigen Pensionisten, die Annahme eines Inserates
verweigerte, indem er seine Dienste als „Leihopa“ zur Verfügung stellte.
Die Ablehnung wurde mit den Worten „Es könne sich ja um jemanden handeln, der
Kinder missbraucht“ begründet.

Geschlechtsneutral ?

Abgesehen davon, dass hier einem unbescholtenen Bürger eine eventuell beabsichtigte
Straftat unterstellt wurde, ist es ein eindeutiger Verstoß gegen das Gleichbehandlungs-
gesetz.
Wir sind felsenfest davon überzeugt, dass man das Inserat von einer „Leihoma“ ohne
weitere Probleme angenommen hätte.

Parlamentarische Anfrage

Wir wollten in Erfahrung bringen, um welche Tageszeitung es sich gehandelt hat und
setzten uns mit Herrn Norbert Hofer (FPÖ) in Verbindung, dem die Beschwerde dieses
Pensionisten im Gleichbehandlungsbericht aufgefallen war.
Da auch Herr Hofer keinerlei Information über das betreffende Medium hatte, wurde uns
zugesagt, dass die FPÖ eine parlamentarische Anfrage starten werde.
Am 01.07.2009 langte die erstaunliche Antwort auf diese Anfrage ein und Sie können diese
nachfolgend selbst lesen.
 

Wasch mich, aber mach mich nicht nass

Aus der gesamten Beantwortung der parlamentarischen Anfrage, ist keine befriedigende Ant-
wort zu erkennen.
Es wird lapidar auf die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Gleichbehandlungsgesetz und den
Rechtsweg  hingewiesen.
Auf keine einzige Frage erfolgte eine konkrete Antwort. Die allgemeinen Ausführungen die hier
als „Alibiantwort“ verwendet wurden, haben wir und sicher auch Herr Hofer selbst gewusst.
Nicht einmal der Namen der Tageszeitung war zu erfahren.

Was wäre wenn ?

Wäre so eine geschlechtliche Ungleichbehandlung im umgekehrten Sinn abgelaufen, hätte
es sicher andere Reaktionen gegeben.
Wir können es uns bildlich vorstellen was sich abgespielt hätte, wenn einer Frau auf Grund
ihres Geschlechtes eine eventuelle beabsichtigte strafbare Handlung unterstellt worden wäre,
abgesehen von der Verweigerung des Stellenanbotes.
Wir fragen uns jetzt, wo sind denn die vielen Befürworter der „Geschlechtsneutralität“ ?
Was sagen die GRÜNEN zu diesem Fall und der erstaunlichen „Alibiantwort“  auf eine
diesbezügliche parlamentarische Anfrage.

Ein Frauengesetz

Es wird immer deutlicher, das die „Geschlechtsneutralität“ offensichtlich nur für das weibliche
Geschlecht gültig ist, wie es dieser Fall beweist.
Die militanten Rufer und Ruferinnen der geschlechtlichen Gleichberechtigung können nun ihre 
Glaubwürdigkeit unter Beweis stellen, indem sie im vorliegenden Fall des „Leihopas“ sofort tätig
werden.
Damit würden sie zumindest dokumentieren, dass ihnen an Gerechtigkeit wirklich gelegen ist.
Sollten sie jedoch untätig verharren, wäre es besser wenn sie in Zukunft den Mund halten würden,
denn jede weitere Aussage über „Geschlechtsneutralität“ wäre dann als Witz zu werten.
Stauni
   
2009-07-03
  

Inhalts-Ende

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