Polizist als Vergewaltiger?


Angebliche Vergewaltigung durch einen Polizisten

Eine sehr erstaunliche Geschichte traurigsten Ausmaßes soll sich im Polizeianhaltezentrum
(PAZ) Wien abgespielt haben. Ein Polizist soll laut Angabe eines Schubhäftlings, diesen
vergewaltigt haben.
  Tatort oder Ort der Verleumdung?

Eine Mitarbeiterin des Migrantinnenvereins St. Marx berichtet

Ein Mitarbeiter unserer Redaktion führte heute ein Telefonat mit Frau F., einer Mitarbeiterin
des Migrantinnenvereins St. Marx, welche(r) den angeblichen Vorfall ins Rollen gebracht hat.
Frau F. wollte zwar keine Details preisgeben, da die Staatanwaltschaft in dieser Sache ermit-
telt, erzählte jedoch einiges über den Vorfall.
Der heute 19-jährige Gambier kam 2006 nach Linz in Oberösterreich, wo er auch seinen
Asylantrag stellte. Der junge Schwarzafrikaner war nie kriminell und hatte einen ordent-
lichen Lebenswandel.
Er lebte in Linz mit seiner Lebensgefährtin zusammen und ist Vater eines 7 Monate alten
Babys. Er war im „gelinderen Mittel“ was soviel heißt, dass er in keinem Asyllager auf-
hältig sein musste, sondern sich täglich auf einer Polizeistation zu melden hatte.
Dieser Verpflichtung ist er laut Frau F. auch nachgekommen. Trotzdem wurde sein Asyl-
antrag negativ bescheidet. Als er am 7.Februar 2010 seiner Meldepflicht nachkam, wurde
er von Polizeibeamten in Gewahrsam genommen, da ein Haftbefehl gegen ihn vorlag.
Angeblich wurde ihm nie die Information über die Verpflichtung zu Ausreise zugestellt,
wodurch er keine Kenntnis darüber erlangen konnte, dass er die Republik Österreich zu
verlassen hat und es zum besagten Haftbefehl kam.
Polizisten eskortierten ihn in seine Wohnung, wo er seine Sachen packen und sich von
seiner Familie verabschieden musste. Anschließend kam er in Linzer Polizeigewahrsam
und wurde am selben Tag nach Salzburg überstellt.
Von dort aus ging die Reise am 8.Februar 2010 nach Wien ins PAZ.  Einige Stunden
vor der Abschiebung am 9.Februar 2010 soll es dann zu dieser Vergewaltigung durch
einen Polizisten gekommen sein.
Nach dem angeblichen sexuellen Missbrauch verletzte sich der junge Mann selbst.
Er fügte sich Schnittwunden an Hals und Brust zu. Laut seinen Angaben tat er dies aus
Verzweiflung.
Da seine Verletzungen nur oberflächlich waren, wurden diese ärztlich versorgt und
taten der Abschiebung keinen Abbruch. In Brüssel fielen aber einem Arzt die Wunden
auf und erklärte den Gambier für nicht abschiebungsfähig.
Also ging es nach Wien zurück und zwar wieder ins Polizeianhaltezentrum Wien. Als ihn
am Sonntag (Besuchstag) den 14.Februar 2010 seine Lebensgefährtin besuchte, er-
zählte er ihr den Vorfall über die angeblich stattgefunden Vergewaltigung.
Die Frau erstatte in einem Wachzimmer die Anzeige. Polizeisprecher Mario Hejl bestätigte
die Anzeigenerstattung. Die Staatsanwaltschaft und das BBE prüfe nun die Misshandlungs-
vorwürfe.

Seit Bakary ist alles anders

Normalerweise würde man einen derartigen Vorwurf sofort ins Reich der Fantasie verweisen,
bzw. als verleumderische Schutzbehauptung gegen eine bevorstehende Abschiebung wer-
ten. Allerdings ist seit dem Fall „J. Bakary“ Vorsicht geboten, ein eventuelles Opfer sofort
als Lügner abzustempeln.
Da ereignete sich ein Vorfall, den auch niemand für wahr gehalten hätte. Drei Polizeibeamte
verprügelten damals den mit Handschellen geschlossenen Schwarzafrikaner krankenhausreif,
nur weil dieser bei der Abschiebung Randale gemacht hatte.
Der Vorwurf des jungen Gambiers scheint ebenfalls unglaublich und kein normaldenkender
Mensch kann oder will sich vorstellen, dass ein Polizist einen Häftling vergewaltigt. Möglich-
erweise ist es eine Verleumdung die der Mann in den Raum stellt.

Warum die Eile mit der Abschiebung?

Sollte der Mann gelogen haben, hat er dafür die vollen rechtlichen Konsequenzen zu tragen.
Jedenfalls gehört dieser angebliche Vorfall gründlichst untersucht. Wir sind daher sehr erstaunt,
dass man es so eilig hat und diesen nächste Woche abschieben will.
Wenn sich der Vorwurf als unwahr herausstellt, muß den Gambier die volle Härte des Gesetzes
treffen und was macht es da schon aus, wenn er bis zum Abschluss der Ermittlungen noch in
österreichischer Schubhaft verbringt. Dies wäre auf jedenfalls günstiger, als wenn er als Zeuge
oder Beschuldigter in einem eventuellen Gerichtsverfahren wieder nach Österreich eingeflogen
werden muss.
*****

2010-02-23
  

Rassismus bei der Polizei ???


AI wirft der Polizei Rassismus vor

Immer wieder flammen Diskussionen und Vorwürfe über Rassismus bei der Polizei auf.
Heinz Patzelt, Generalsekretär von AI in Österreich, forderte bei einer Pressekon-
ferenz den Rechtsstaat auf, Diskriminierungsvorwürfe besser wahrzunehmen und diesen
effektiv zu begegnen.
 
„Das Problem besteht nicht nur aus einer Reihe aus einzelnem Fehlverhalten, das Prob-
lem ist ein strukturelles Versagen“, so Amnesty-Mitarbeiter John Dalhuisen.

Das glauben wir nicht, sondern es wird in den Reihen der Polizei genau so viele oder

wenige Rassisten geben, wie in allen anderen Berufs- und Sozialschichten der Bevölkerung.
   
Allerdings setzt die Polizei sehr wenig daran, sich von diesen Beamten zu trennen und
muß sich daher zu Recht den Vorwurf gefallen lassen, dass es selten zu angemessenen
Bestrafungen gegen solche Polizisten kommt.

Der Fall Mike B.

Herbert Windwarder, Chefredakteur des Online-Magazins „Kripo Online“ sieht die Sache
naturgemäß anders.
Er schreibt im Beitrag „Ethnisches Profiling?“ über den Fall des Sportlehrers Mike B.,
der Opfer einer Verwechslung mit einem Drogendealer wurde.


      Was war im Fall von Mike B. wirklich passiert ?
 
Er beklagt die Vorverurteilung der Polizisten durch die Medien, nimmt diese aber im
gleichem Atemzug in Schutz.

Was sich am Tatort wirklich abgespielt hat wissen wir genau so wenig wie Herr Windwarder,
da keiner von uns bei der Amtshandlung anwesend war. Es gibt nur Aussagen von Zeugen,
dem Opfer und den beiden Polizeibeamten.

    
Jeder stellt seine Version des Geschehens dar. Die Aufklärung der Vorgänge um diese
Amtshandlung und die Wahrheitsfindung, wird Aufgabe eines unabhängigen Gerichtes sein.

Allerdings befürchten wir, dass nicht viel dabei herauskommen wird, auch wenn die
Beamten schuldhaft gehandelt haben sollten.
Dies beweist der Fall Bakary und solche Urteile sind „Öl ins Feuer“ auf die Rassimus-
schiene diverser Menschrechtsorganisationen.

Der Fall Bakary

Im April 2006 führten Polizeibeamte den Schwarzafrikaner J. Bakary zum Flughafen,
da er wegen eines Drogendeliktes abgeschoben werden sollte.
Bakary wollte sich nicht abschieben lassen und der Flugzeugkapitän verweigerte die
Aufnahme des Schubhäftlings.

Daraufhin fuhren die Polizisten mit ihrem Gefangenen in eine Trainingshalle der
Polizei und schlugen den gefesselten Schwarzafrikaner krankenhausreif.

  So sehen Gründe für Rassismusvorwürfe aus

Gegen die Beamten wurde Anzeige erstattet. Nach anfänglichem Leugnen gestanden

sie die Tat ein und gaben „Frustation“ als Motiv an.

Keine angemessene Bestrafung

Vor Gericht erhielten drei Beamten jeweils 8(!) und der Aufpasser 6(!) Monate
bedingte Haft. Sie blieben auch weiter im Dienst.
Jeder „Nichtpolizist“ hätte in so einem Fall eine unbedingte Haftstrafe ausgefasst.
Dies hätte auch den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge gehabt.

Hier muss man Dalhuisen von AI recht geben, wenn er sagt das es selten zu angemes-
senen Strafen kommt.
Warum ein Richter ein derartiges Urteil fällte und der Staatsanwalt nicht dagegen
berufen hat, ist in der Tat erstaunlich.  

Das Problem Drogendealer

Drogendealer sind ein gesellschaftliches Problem und es ist die traurige Tatsache,
dass die Gruppe der Hauptversorger von Rauschgift unter den Schwarzafrikanern zu
finden ist.

Wir kennen auch etliche Hausbesitzer, die keine Wohnungen an „Schwarze“ vermieten,
da sie es vermeiden wollen ständig die Suchtgifttruppe im Haus zu haben.
Ob diese Leute Rassisten sind oder nur aus Selbstschutz handeln, bleibt jedem selbst
überlassen dies zu beurteilen.

Es ändert aber nichts an der Tatsache, solange sich der Polizeiapparat nicht von
Beamten wie im Fall „Bakary“ trennt, wird er immer wieder mit dem Vorwurf des

Rassimus konfrontiert sein.
  
Stauni
 
2009-04-11 
  

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