AK Mystery-Shopping Banken informieren schleißig bis gar nicht über Basiskonto
Arbeiterkammer testete zehn Wiener Banken – Rechtsanspruch auf Basiskonto im Abseits
Seit zehn Jahren gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für jeden. Ein aktuelles AK Mystery-Shopping, ergänzt durch Mailanfragen und einen Website-Check, bei zehn Wiener Bankfilialen zeigt: Die Banken informieren gar nicht oder nur dürftig und auf Nachfrage über den Rechtsanspruch auf ein Basiskonto, also ein „Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen“. Die AK fordert, dass die gesetzlichen Informationspflichten eingehalten werden.
„Zehn Jahre nach Einführung des Rechtsanspruchs ist das Basiskonto wahrscheinlich für viele Betroffene noch immer nicht problemlos zu bekommen. Was im Gesetz klar geregelt ist, kommt in der Bankfiliale offenbar nicht selbstverständlich an“, resümiert AK Konsumentenschützerin Benedikta Rupprecht.
Seit Mitte September 2016 müssen die Banken in ihren Filialen, auf ihren Websites und vor allem dann, wenn sie die Eröffnung eines „normalen“ Kontos ablehnen, über das Basiskonto informieren. Der AK Mystery-Shopping Test bei zehn Wiener Banken zeigt:
Arbeitslos? Fehlanzeige Basiskonto bei AK Testperson: Eine AK Testperson wollte ein „normales“ Konto eröffnen und gab an, arbeitslos zu sein. Vier Banken verweigerten die Kontoeröffnung. Doch anstatt aktiv auf das gesetzlich garantierte Basiskonto hinzuweisen, blieb der Hinweis komplett aus. Nur in einem einzigen Fall wurde erst auf Nachfrage die verpflichtende schriftliche Information ausgehändigt. Von den restlichen sechs Banken, die ein Standardkonto nicht sofort ablehnten und auf Nachfrage über das Basiskonto informieren sollten, gab nur eine Bank vollständige schriftliche Informationen heraus. Krass: In keiner einzigen Bank waren die Informationen zur Entnahme für Interessierte Filialbesucher vorhanden.
Mail- und Online-Anfragen etwas besser – aber weit entfernt von gut: Sechs von zehn Banken informierten hier korrekt. Die Websites enthielten zwar immer irgendwo die gesetzlich vorgeschriebene Basiskontoinfo – aber nicht immer vollständig. Zudem wurde das Basiskonto nirgends gleichberechtigt neben den Standardkonten präsentiert. Teilweise war es regelrecht versteckt.
Rupprecht: „Gerade für Menschen, die es schwer haben, ein Gehaltskonto zu eröffnen – etwa Arbeitslose, Zugewanderte oder Personen im Privatkonkurs – soll der Rechtsanspruch auf ein Basiskonto Hürden abbauen. Denn jemand ohne Konto findet auch nur schwer einen Arbeitsplatz. Unsere AK Beratungserfahrung zeigt: Immer wieder melden sich Betroffene, weil Banken eine Kontoeröffnung ablehnen – und das bestätigt auch unser Mystery-Shopping.“
Gesetzliche Infopflichten einhalten
Die gesetzlichen Informationspflichten müssten konsequent eingehalten werden. Zudem ist der Gesetzgeber gefordert:
+ Die Finanzmarktaufsicht soll zu Mystery-Shopping bei Banken ermächtigt werden.
+ Die derzeit niedrigen Verwaltungsstrafen sollen angehoben werden.
+ Als gesetzliche und einheitliche Produktbezeichnung soll der Begriff „Basiskonto“ für mehr Klarheit sorgen. Der derzeitige Gesetzesbegriff lautet nämlich „Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen“ – Banken verwenden diesen sperrigen Begriff, aber auch „Zahlungskonto“ oder „VZKG-Konto“.
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- Beitrag veröffentlicht:19. Februar 2026










Frau Urbanek vor dem betreffenden Postamt
Frau Andrea Urbanek ist eine treue „Erstaunlich-Leserin“ und hat sich heute mit dem
Wunsch an uns gewandt, diese Geschichte zu veröffentlichen. Diesem Wunsch kommen
wir gerne nach.
Bestätigung über die Bareinzahlung von 500,- Euro
Als sie Anfangs Jänner 2010 ihren Kontoauszug erhielt, fiel sie aus allen Wolken. Der einge-
zahlte Betrag wurde als Auszahlung, ebenfalls unter der Buchungsnummer 000001121 ver-
bucht. Frau Urbanek erlitt dadurch einen Gesamtschaden von 1.000,- Euro. Jene 500,-
Euro die sie cash einbezahlte, jedoch als 500,- Euro Minus geschrieben wurden.
Einzahlung als Auszahlung verbucht
Sie rief sofort und in der Folge auch mehrmals beim Filialleiter der Zahlstelle an und rekla-
mierte diese Buchung. Dort wurde sie immer wieder mit den Worten „kann nicht möglich
sein“ vertröstet.
Also begab sie sich heute persönlich, in Begleitung ihres Bruders und ihrer Tochter, mit den
Unterlagen ins besagte Postamt, um beim Leiter vorzusprechen. Der war ganz schön er-
staunt, als ihm Frau Urbanek die Belege zeigte.