Banken müssen Kreditbearbeitungsgebühren zurückzahlen
Prozessfinanzierer Jufina erwirkt wegweisendes Urteil und erwartet „Klageflut in Milliardenhöhe“
Jahrzehntelang haben viele österreichische Banken in Kreditverträgen sogenannte „Kreditbearbeitungsgebühren“ verrechnet, etwa für Liegenschaftsbesichtigungen oder Grundbuchsüberprüfungen – obwohl zusätzlich Pauschalbeträge als „Bearbeitungsentgelt“ zu zahlen waren. Stefan Schleicher, Vorstand des Prozessfinanzierers Jufina, vermutete hier Doppelverrechnungen. Er übernahm einige Fälle zusammen mit dem Anwalt Florian Knaipp. Nach zwei Jahren bekamen sie nun Recht: Laut Oberstem Gerichtshof (OGH) sind diese Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig und zurückzuzahlen.
Damit hat die höchste Instanz zum ersten Mal über die Klage eines Verbrauchers zu Kreditbearbeitungsgebühren entschieden. Bisher kam es lediglich zu außergerichtlichen Vergleichen, bei denen einzelne Banken sich zu einer Rückzahlung bereiterklärten. Jetzt ist klar: Alle Gebühren dieser Art sind rückzahlungspflichtig. Beklagte Partei war in diesem Fall die BAWAG P.S.K., sie muss 12.150 Euro rückerstatten. Laut Schleicher dürfte ein Großteil der Hypothekarkredite der meisten österreichischen Banken aus den letzten 30 Jahren betroffen sein.
„Wir rechnen mit einer Klageflut in Milliardenhöhe. Uns erreichen monatlich hunderte Anfragen zu solchen Fällen, mit diesem Urteil werden es wohl nochmal deutlich mehr werden. Darauf sind wir vorbereitet. Nach einem langen Instanzenzug konnten wir endlich klarstellen, dass diese Doppelgebühren nie zulässig waren. Jetzt geht es darum, all den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen“, so Schleicher.
Gebühren auch nach Jahren einforderbar
Der OGH begründete sein Urteil mit der Intransparenz dieser Kreditbearbeitungsgebühren. Im vorliegenden Fall wurde ein Pauschalbetrag von 12.150 Euro als „Bearbeitungsentgelt“ verrechnet, doch dazu kamen noch Bearbeitungsgebühren für Einzelschritte von gerichtlicher Eingabe bis zu Grundbuchgesuchen.
Damit ist im Umkehrschluss unklar, wofür der Pauschalbetrag gezahlt wurde. Aufgrund dieser Intransparenz verurteilte der OGH die Bank zur Rückzahlung des Pauschalbetrags. Laut Schleicher gehen die meisten Banken ähnlich vor, besonders bei Hypothekarkrediten gehe es oft um hohe Summen.
Seit einigen Jahren laufen dazu Sammelklagen. Diese scheitern aber oft, weil sich gerade Kreditbearbeitungsgebühren schlecht für dieses juristische Instrument eignen. Denn die gesammelten Fälle müssen laut EU-Recht nahezu deckungsgleich sein, damit sie zusammengefasst werden können.
Doch die Kreditverträge der vielen österreichischen Banken sind unterschiedlich formuliert, die Gebühren tragen verschiedene Namen. Darum werden solche Sammelklagen meist erstinstanzlich abgewiesen. Einige sind in Berufung, sie könnten bis zum Europäischen Gerichtshof hinaufgehen.
„Wir haben daher bewusst den Weg individueller Klagen gewählt, und waren damit erfolgreich. Nun ist auch der Weg frei für die vielen weiteren Fälle, die wir derzeit bearbeiten, und natürlich für all jene, die vielleicht erst jetzt ihre Kreditverträge nach solchen Gebühren durchsuchen. Dazu möchte ich auch dringend raten. Das Urteil gilt rückwirkend, und die Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren“, stellt Anwalt Florian Knaipp klar.
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- Beitrag veröffentlicht:30. Oktober 2025










Frau Urbanek vor dem betreffenden Postamt
Frau Andrea Urbanek ist eine treue „Erstaunlich-Leserin“ und hat sich heute mit dem
Wunsch an uns gewandt, diese Geschichte zu veröffentlichen. Diesem Wunsch kommen
wir gerne nach.
Bestätigung über die Bareinzahlung von 500,- Euro
Als sie Anfangs Jänner 2010 ihren Kontoauszug erhielt, fiel sie aus allen Wolken. Der einge-
zahlte Betrag wurde als Auszahlung, ebenfalls unter der Buchungsnummer 000001121 ver-
bucht. Frau Urbanek erlitt dadurch einen Gesamtschaden von 1.000,- Euro. Jene 500,-
Euro die sie cash einbezahlte, jedoch als 500,- Euro Minus geschrieben wurden.
Einzahlung als Auszahlung verbucht
Sie rief sofort und in der Folge auch mehrmals beim Filialleiter der Zahlstelle an und rekla-
mierte diese Buchung. Dort wurde sie immer wieder mit den Worten „kann nicht möglich
sein“ vertröstet.
Also begab sie sich heute persönlich, in Begleitung ihres Bruders und ihrer Tochter, mit den
Unterlagen ins besagte Postamt, um beim Leiter vorzusprechen. Der war ganz schön er-
staunt, als ihm Frau Urbanek die Belege zeigte.
Dieser Slogan hat in diesem Fall nicht zugetroffen