Warum flüchtet überhaupt wer nach Österreich?
Am 24. November begaben sich Flüchtlinge und/oder auch Personen die vorgeben solche zu
sein, von Traiskirchen nach Wien. Dort errichteten sie ein illegales Zeltlager vor der Votiv-
kirche im Sigmund-Freud-Park. Zu den Veranstaltern wollen wir gar kein Wort verlieren,
denn diese erscheinen uns ohnehin höchst unglaubwürdig, was den Zweck oder Sinn dieser
Demonstration betrifft.
Aber wenden wir uns einmal den (angeblichen) Flüchtlingen zu. Was ist deren Motivation
für ihren Protest? Wir haben diesbezüglich recherchiert und sind dabei auf Erstaunliches
gestoßen.
Zunächst geben sie an, dass im Asylverfahren grobe Mängel bestehen. Grund dafür ist,
dass sie durch eine eventuelle Abschiebung in ihren Menschenrechten verletzt werden. Das
heißt für uns im Klartext, dass diese Leute offenbar die Rechtsstaatlichkeit unseres Landes
in Frage stellen.
Sie werten nämlich einen Negativbescheid automatisch als Verletzung ihrer Menschrechte,
denn sie sprechen sich generell gegen Abschiebungen aus. Zusätzlich pochen diese Leute
auf das Recht der Familienzusammenführung. Auf gut Deutsch, die im Herkunftsland
(welches in zahlreichen Fällen nicht einmal bekannt ist, weil es verschwiegen wird) ver-
bliebenen Angehörigen, müssten nach Österreich geholt werden.
Aber es kommt noch besser, denn diese (angeblichen) Flüchtlinge bemängeln auch die
Grundversorgung. Was fehlt ihnen denn? Auch da gibt es klare Aussagen. Angeblich
erhalten sie kein ausreichendes und kein gesundes Essen. Ferner reklamieren sie, dass
sie keinen Zugang zum Internet und zu internationalen Fernsehsendern haben.
Liest man sich die Kritik der (angeblichen) Flüchtlinge durch, könnte man zur Annahme
kommen, dass der Österreichische Staat diese Leute misshandelt und ihre Rechte mit den
Füßen tritt. Dass dem nicht so ist, weiß allerdings ohnehin jeder logisch denkende Mensch.
Wenn es aber tatsächlich so wäre fragen wir uns, warum jährlich eine steigende Zahl
dieser Menschen nach Österreich flüchtet, wo wir doch von sicheren Drittstaaten umgeben
sind? Diese (angeblichen) Flüchtlinge geben vor, in ihrer Heimat verfolgt worden zu sein.
Eine Flucht nach Österreich würde ja dann bedeuten, vom Regen in die Traufe zu kommen.
Müssten sich die angeblichen Missstände und Menschenrechtsverletzungen nicht schon bis
in jene Länder – aus denen die Leute zu uns flüchten – herumgesprochen haben und die
Alpenrepublik als Zufluchtsland unattraktiv geworden sein?
Wir räumen schon ein, dass ein Aufenthalt in einem Flüchtlingsquartier sicherlich nicht mit
einer Unterkunft im Hotel Hilton vergleichbar ist. Allerdings erhält jeder (auch angebliche)
Flüchtlinge ausreichend gesunde Nahrung, Bekleidung, ein Dach über dem Kopf , ärztliche
Versorgung und auch finanzielle Unterstützung. Bedenkt man, dass diese Leute aus
Ländern geflüchtet sind, wo sie angeblich mit dem Tod bedroht wurden, sind diese Maß-
nahmen mehr als ausreichend.
An die Tatsache, dass Österreich ein Rechtsstaat ist – in dem ein Asylaufenthalt mittels
Bescheid bekundet wird – sollten sich die (angeblichen) Flüchtlinge gewöhnen. Niemand
wird gezwungen nach Österreich zu flüchten. Und wenn es dem einen oder anderen bei
uns nicht gefällt oder dieser glaubt seiner Rechte beraubt zu werden, dem können wir
nur empfehlen, einfach wieder auszureisen. Für diese Ausreise ist nicht einmal eine
Flucht notwendig.
*****
2012-11-29
KommAustria entscheidet gegen den ORF
Der ORF hat in seinem TV-Gesamtprogramm im Zeitraum vom 1. Jänner 2010 bis zum
31. August 2011 nicht dafür gesorgt, dass die Kategorien Information, Kultur, Unterhalt-
ung und Sport in einem angemessenen Verhältnis zueinander standen, wie es der im ORF-
Gesetz formulierte, öffentlich-rechtliche Kernauftrag verlangt.
In ihrem gestern vorgelegten Bescheid stellt die Medienbehörde mehrere Verletzungen des
ORF-Gesetzes fest. So war in dem genannten Zeitraum die Kategorie Kultur mit einem
Anteil von etwa 3 % gegenüber beispielsweise der Kategorie Unterhaltung, die einen Anteil
von über 50 % aufwies, stark unterrepräsentiert.
Mit ihrer Entscheidung befinde t die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) über
eine Beschwerde mehrerer Mitbewerber gegen das Fernsehprogramm des ORF. Der im
September 2011 vom Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) eingereichte Antrag
richtete sich unter anderem gegen das angeblich unausgewogene Gesamtprogramm in den
Jahren 2010 und 2011.
Für die Kategorisierung der ORF-Sendungen berücksichtigte die KommAustria das Vor-
bringen der Beschwerdeführer, ein von der Behörde beauftragtes Gutachten sowie vom
ORF selbst vorgelegte Darstellungen.
Die KommAustria, die in ihrem Bescheid erstmals das im ORF-Gesetz geforderte angemes-
sene Verhältnis der Programmkategorien zueinander geprüft hat, geht allerdings davon
aus, dass das für 2010 und 2011 festgestellte Ungleichgewicht durch den zwischenzeitlich
erfolgten Programmstart der Spartenkanäle „ORF III – Kultur und Information“ und „ORF-
Sport+“ bei Betrachtung des ORF-Gesamtprogramms mittlerweile größtenteils ausge-
glichen sein dürfte.
Die KommAustria erkennt aber auch einen Gesetzesverstoß in der jeweiligen Ausgestaltung
der Programme ORF eins und ORF 2. So wies etwa in dem von den Mitbewerbern bean-
standeten Zeitraum das Programm ORF eins mit einem Unterhaltungsanteil von rund 80 %
nicht die vom Gesetzgeber geforderte inhaltliche Vielfalt auf.
Nach Ansicht der Behörde handelte es sich bei den beiden reichweitenstärksten Fernseh-
programmen des ORF nicht um so genannte „Vollprogramme“, für die im Bescheid eben-
falls klar nachvollziehbare Kriterien dargelegt werden. Demnach müssen beide Programme
jeweils mindestens drei der vier Kategorien Information, Kultur, Sport und Unterhaltung mit
einem Anteil von wenigstens 10 % aufweisen und darf eine Kategorie nicht mehr als 66 %
des Programms ausmachen. Eine in einem Programm fehlende Kategorie muss dabei in
dem anderen Programm vertreten sein.
So der Bescheid rechtskräftig wird, wird der ORF seine Programmgestaltung sowohl im Hin-
blick auf die Ausgewogenheit des Gesamtprogramms als auch insbesondere hinsichtlich der
inhaltlichen Vielfalt seiner Hauptprogramme überprüfen und gegebenenfalls anpassen
müssen. Die Parteien können binnen zwei Wochen Berufung beim Bundeskommunikations-
senat einbringen. Die Berufung hätte aufschiebende Wirkung. (Quelle: APA/RTR)
Bestürzung beim ORF
Nun scheint beim ORF doch einiges schief gelaufen zu sein. Das schließen wir daraus, dass
nun eine Behörde gegen den staatlichen Rundfunk entscheidet. Beim Staatssender zeigt
man sich über den Bescheid bestürzt und meint, der ORF erfüllt wie kaum ein anderer
europäischer öffentlich-rechtlicher Sender seinen umfassenden Informations-, Kultur- und
Unterhaltungsauftrag.
Offenbar ist der ORF-Generaldirektor Dr. Alexander Wrabetz – über den die SPÖ stets ihre
schützende Hand hält – keine Kritik oder gar einen Negativbescheid gewöhnt. Er bezeichnet
den Bescheid als „unfassbar“ und unterstellt, dass dieser mit einem methodisch fragwürd-
igen Gutachten als Entscheidungsgrundlage zustande gekommen sei.
Wir sehen dies etwas anders. Offenbar hat man beim ORF den Bogen überspannt. Mög-
licherweise ist Wrabetz auch in Ungnade gefallen und seine Tage als Generaldirektor sind
bereits gezählt. Jedenfalls steht für uns fest, wenn es keine Zwangsgebührenzahler gäbe,
die den Staatsrundfunk am Leben erhalten, gäbe es auch keinen Dr. Wrabetz als Chef am
Küniglberg.
Allerdings ist man beim ORF kampfbereit und weist die Bescheidaussage entschieden zu-
rück. Ferner wurde angekündigt, sich mit allen rechtlichen Mittel gegen diesen „erstmal-
igen“ inhaltlichen Eingriff in die Programmgestaltung zur Wehr zu setzen.
*****
2012-10-06
Für Sozialschmarotzer wird es eng
In diesem Online-Magazin wurden bereits etliche Beiträge über Sozialschmarotzer ver-
fasst. Das ist jenes arbeitsunwillige Gesindel, das sich auf Kosten der Allgemeinheit durch
ihr meist verpfuschtes Leben schmarotzt. Am schlimmsten ist aber jene Sorte, die wider-
rechtlich Arbeitslosenentgelt kassiert und nebenbei „schwarz“ arbeitet. Gott sei Dank sind
aber die Behörden mittlerweile aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und verfolgen diese
Personen mit der vollen Härte des Gesetzes.
Erwischte Missetäter haben mit strafrechtlichen Anzeigen zu rechnen und müssen die zu
Unrecht bezogenen Bargeld-Sozialleistungen rückerstatten. Das ist auch gut so, denn
wie kommt der anständige Bürger dazu, solche kriminelle Elemente auszuhalten. Neben-
bei bringen diese Betrüger noch jene Leute in Verruf, die wirklich auf Sozialleistungen
vom Staat angewiesen sind.
Jeder hat Anspruch auf Rechtsbeistand
In unserem Rechtsstaat hat jede Person die einer Gesetzesübertretung beschuldigt wird,
Anspruch auf Rechtsbeistand. Das gilt natürlich auch für die Spezies der Sozialbetrüger.
Nun sind wir beim heutigen virtuellen Spaziergang im Internet, auf folgenden Beitrag
gestossen, dessen Inhalt für uns teilweise nicht nachvollziehbar ist.

Screen: rechtschutzgruppe.at
AMS fordert 27.632,75 Euro zurück
Da wendet sich eine Person, die offenbar wegen unberechtigten Bezugs von Arbeitslosen-
entgeld ertappt wurde, hilfesuchend an einen gewissen Herrn Bugelmüller. Aus dem
Verlex-Beitrag ist der Schluss zu ziehen, dass gegen den nun Hilfesuchenden ein rechts-
kräftiger behördlicher Beschluss besteht, in dem bereits festgehalten wird, dass der Betrag
von 27.632,75 Euro zu Unrecht bezogen wurde und deshalb zurück bezahlt werden muss.
Denn anders lässt es sich nicht erklären, dass der Leistungsbezieher offenbar zu einer
Ratenzahlung bereit war, um die Rückforderung des AMS abzustottern.
Aus welchen Gründen auch immer, lehnt das AMS eine Ratenzahlung ab und fordert die
offene Summe nun zur Gänze ein. Und hier kommt die erste Passage, welche für uns nicht
nachvollziehbar ist.
Der Verlex-Autor schreibt wörtlich von „rechtswirksamen Ratenzahlungsgesprächen“.
Da dürfte der gute Mann einem fatalen Irrtum unterliegen, denn Gespräche können nicht
rechtswirksam sein. Eine Rechtswirksamkeit bezieht sich ausschliesslich auf Gerichts-
urteile oder Bescheide von Behörden.
Soziales Gewissen
Der absolute Hammer ist aber jener Satz im Verlex-Beitrag: „Wie soll das ein Mensch
zurück zahlen können, der völlig unverschuldet in diese Situation geraten ist. Ob das
ein soziales Gewissen ist, soll jeder für sich selbst entscheiden“.
Gehen wir davon aus, dass ein durchschnittliches Arbeitslosenentgelt rund 1.000,- Euro
im Monat beträgt. Das bedeutet im Klartext, dass jene Person über zwei Jahre lang
ungerechtfertigt diese Sozialleistung in Anspruch genommen hat. Es kann durchaus vor-
kommen, dass ein Arbeitloser vor lauter Freude über einen Job „vergisst“, seinen Arbeits-
antritt dem AMS unverzüglich mitzuteilen, obwohl das eigentlich seine Pflicht wäre.
Allerdings wenn der Zustand dieser freudigen Erregung über einen derart langen Zeit-
raum anhält, der es ermöglicht eine Summe von 27.632,75 Euro ungerechtfertigt zu kas-
sieren, kann von einer „völlig unverschuldet in diese Situation geraten“ wohl kaum mehr
die Rede sein. Und was das angesprochene „soziales Gewissen“ betrifft, hätte diese be-
treffende Person doch dieses bei sich selbst suchen sollen, anstatt ungerechtfertigt Sozial-
leistungen in Anspruch zu nehmen.
Der Verlex-Autor meint abschliessend, dass er weiters über den Fall berichten werde. Wir
bleiben ebenfalls an dieser Sache dran und werden Recherchen durchführen, um unsere
Leser(innen) in dieser Causa am Laufenden zu halten.
*****
2011-03-05
{jcomments off}
Kennt Steinhauser die österreichischen Gesetze nicht?
Erstaunlich ist die Rechtsmeinung, welche der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser
vertritt. Er meint dass die Rechte der abgeschobenen „Sans Papiers-Fußballer“ Vincent A.
und Cletus B. mit den Füssen getreten wurden.
Ferner kündigte er an, dass die schikanösen Taktiken im Umgang mit den beiden Nigeria-
nern, ein parlamentarisches Nachspiel haben werde. Er werde in einer Anfrage die Vor-
gangsweise der Fremdenpolizei überprüfen.
Auch zeigte sich Steinhauser sehr erfreut über den couragierten Einsatz vieler Österreicher-
Innen ist, die nun tagelang gegen die Abschiebung protestiert habe. Interessant diese
Worte aus dem Mund eines Sicherheitssprecher zu hören.
Über illegale Demonstrationen erfreut
Da werden zwei illegal in Österreich lebende Personen, zwecks ihrer Abschiebung welche
mittels Bescheid rechtskräftig war, festgenommen. Daraufhin veranstalten Sympathisanten
der zwei Nigerianer illegale Demonstrationen, wobei auch gegen Polizeibeamte Übergriffe
stattgefunden haben.
Gott sei Dank ist Steinhauser nicht in einer Position, in der er für die Sicherheit in Österreich
verantwortlich ist. Aber wir hätten einen fiktiven Vorschlag zu unterbreiten. Bei der
nächsten Abschiebung von Nigerianern, unter denen sich auch zahlreiche Drogendealer
befinden, sollte der Rechtsstaat folgendes machen.
Ein Vorschlag
Den Abschiebungsbescheid sofort aufheben, sofern sich für jeden Abzuschiebenden ein
Verantwortlicher findet, der die Kosten für den weiteren Aufenthalt in Österreich über-
nimmt. Auch müsste dieser für die Schäden haften, die durch eventuell begangenen
Straftaten entstehen.
Es wäre höchst interessant wie viele Personen dann noch übrigbleiben, die sich für den
Verbleib von den Abzuschiebenden stark machen. Vermutlich nicht ein einziger. Solange
es nicht um die eigene Brieftasche geht, kann man leicht lautstark demonstrieren. Oder
anders gesagt, mit voller Hose ist es leicht zu stinken.
Der Rechtstaat greift nun durch
Jedenfalls wurden am vergangen Dienstag, 21 Abschiebungen durchgeführt, darunter
auch die beiden illegal in Österreich aufhältigen Vincent A. und Cletus B. Vielleicht spricht
sich nun in Nigeria herum, dass Österreich doch nicht das Schlaraffenland ist, für das es
ständig gehalten wird.
Österreich will nun bei der Abschiebung von Nigerianern hart durchgreifen und das ist
auch gut so. Rund 1.000 Personen sollen nach Nigeria abgeschoben werden. Allerdings
orten wir hier für die Nigeria-Connection ein massives Personalproblem.
Eventuell Personalprobleme
Bei dieser Anzahl von Personen, die hoffentlich so schnell wie möglich ihre Heimreise an-
treten müssen, könnte ein Engpass an nigerianischen Drogendealern entstehen. Aber
vielleicht findet sich eine moralische Tageszeitung, welche folgendes Inserat schalten
lässt: „Drogendealer gesucht. Arbeitsgebiet vorwiegend Donauinsel oder Stat-
ionen von öffentlichen Verkehrsmitteln.“
*****
2010-05-06
Keine Kunstexpertin
Kein Kunstliebhaberin für Gang-Bang und Sado-Masospiele dürfte jene Steuerprüferin
gewesen sein, die in einem Swingerklub eine Betriebsprüfung durchgeführt hatte.
In einem Swingerklub ist es üblich, einen gewissen Betrag als Eintrittsgeld zu bezahlen.
Von diesem muss der Betreiber 20 Prozent Umsatzsteuer an den Fiskus abführen.
All Inclusiv
In diesen Klubs werden neben den Möglichkeiten Gruppensex und Peitschenspiele, Ge-
tränke und Speisen als „Inklusivservice“ angeboten. Die Verabreichung von Speisen ist
normalerweise mit einem Umsatzsteuersatz von 10 Prozent belastet.
Steuerschonend
Dieser Klubbetreiber hatte offensichtlich nicht so gute Kontakte, um seinen Rotlichtbetrieb
als Kunst zu verkaufen und dafür Subventionen zu kassieren. Er versuchte sich in anderer
Form zu behelfen.
Er rechnete sich den aliquoten Anteil des Eintrittsgeldes heraus, den seine Gäste in Form
von Verzehr seiner angebotenen Speisen „verbrauchten“. Essen ist ja auch eine dringende
Notwendigkeit um Kondition zu erlangen, wenn es anschliessend zur Sache gehen soll.
Für diese nicht unerhebliche Summe, lieferte er dann nur 10 Prozent Umsatzsteuer an das
Finanzamt ab. Der Steuerprüferin, die offensichtlich kein Swinger war und auch kein Kunst-
verständnis hatte, stiess dies sauer auf und beharrte auf dem Standpunkt, dass in diesem
Fall die Haupt- und Nebenleistung nicht voneinander trennbar wären.
Der Finanzamtsbescheid
Im Bescheid des Finanzamts wurde sinngemäß angeführt, dass für derartige Lokale die von
den Gästen einen Pauschalbeitrag einheben, eine Umsatzsteuer von 20 Prozent für die ge-
samte Leistung fällig sei. Anbei war auch eine dementsprechende Steuernachzahlung.
Der Betreiber des Swingerklubs schlug daraufhin den Rechtweg ein, da er diesen Finanz-
amtsbescheid nicht akzeptieren wollte. Aber auch der unabhängige Finanzsenat hatte
offensichtlich wenig Kunstverständnis und wies die Beschwerde ab.
Frustfressen
Vorrangig bezeichnete der UFS den Besuch eines Swingerklubs als Tätigkeit, die zum
Zweck eines „typischerweise dem Auffinden eines Partners, der kurzfristig zu Sexual-
kontakten bereit sei, und andererseits dem sofortigen Umsetzen dieser Sexualkontakte“
diene.
So weit so gut, diese Begründung wird auch 100 prozentig zutreffen, allerdings führte der
UFS weiter aus: „Nun möge es zutreffen, dass manche Gäste mangels geeigneter Partner
sich auf das Saunieren oder auf das Einnehmen von Speisen und Getränken beschränken.“
Bis zum VwGH
Der Klubbetreiber ging den Rechtsweg weiter und so landete der Fall vor dem Verwaltungs-
gerichtshof. Auch dort hatte er kein Glück, den die Höchstrichter folgten ebenfalls der Rechts-
meinung des UFS, dass man zur sexuellen Betätigung in den Klub gehe. Wegen der Einheit
-lichkeit der Leistungen sind 20% USt. fällig.(VwGH 2006/13/0150)
Interessante Fragen
Nun wird es natürlich interessant, mit welchem Steuersatz die „Swingerkunst“ in der Seces-
sion“ versteuert werden wird. Aus diesem und auch aus anderen Gründen wird der LAbg.
Mag. Gerald Ebinger (FPÖ), morgen eine dringliche Anfrage bei der Gemeinderatsdebatte
stellen. Folgende Punkte sollen geklärt werden.
1) Welche gesetzlichen Auflagen beziehungsweise Vorschriften(Feuerpolizei, Hygiene,
Nassräume,…) müssen konzessionierte sog. „Swingerclubs“ bzw. Laufhäuser erfüllen?
2) Waren diese Voraussetzungen bei der Kunstinstallation von Christoph Büchel in der
Secession gegeben?
3) Wer kontrollierte diese behördlichen Vorgaben wie oft?
4) Wird die Vergnügungssteuer in voller Höhe eingehoben oder findet hier eine konkur-
renzverzerrende Begünstigung statt, weil ein normaler „Swingerbetrieb“ im Rahmen
einer Ausstellung betrieben wird?
5) Können sie garantieren, dass der „Bar-Club E6“ für die Einnahmen, Getränke und
dergleichen Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer bzw. Getränkesteuer abführt?
6) Die Umbaukosten von 90.000 Euro werden laut GR Woller (SPÖ) von den Einnahmen
durch den „Swingerclub“ abgedeckt. Dies sind aber nicht die gesamten Kosten, die
Räumlichkeiten müssen ja auch wieder rückgebaut werden. Können sie garantieren,
dass die Einnahmen nach Steuer tatsächlich diesen Gesamtbetrag abdecken können
oder bleibt ein Restbetrag aus Förderungen über?
7) Ist es üblich, dass die Stadt Wien Gewerbeunternehmen durch von ihnen subvention
-erte Institute Fördermittel für Investitionen vorschießt?
8) Können Sie ausschließen, dass im Rahmen dieser „Performance“, „Raum für Sexkultur“,
auch professionelle Sexarbeiterinnen an den Vergnügungen teilnahmen bzw. noch teil-
nehmen?
9) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, dass Personen vor Ort nicht mit Geschlechts-
krankheiten oder HIV infiziert werden?
10) Gab es bei der Vergabe der Kunstinstallation an einen „Swingerclub“ in der Seces-
sion eine Ausschreibung?
11) Wenn ja, zu welchen Kriterien?
12) Wussten Sie im Vorfeld der Kunstaktion darüber Bescheid?
13) Wenn ja, waren Sie damit einverstanden?
14) In welchen anderen Wiener Kultureinrichtungen sind derartige Kunstimpressionen
mit „Swingerclubs“ in Zukunft geplant?
15) Werden diese auch mit Steuergeld indirekt gefördert.
16) Nach welchen Kriterien sind die Eintrittspreise im Rahmen von sechs bis 42 Euro
zu entrichten und inwieweit sind diese gendergerecht?
17) Welche anderen, einem „Swingerclub“ ähnlichen Einrichtungen, mit Ausnahme der Sado
-MasoSzene im Ammerlinghaus werden durch die Stadt Wien in Zukunft noch gefördert
werden?
18) Sehen sie diese Form der „ars amandi“ auch als förderungswürdige Kunst?
19) Ursula Stenzel, Vorsteherin des Bezirks Innere Stadt, zu dem die Secession gehört,
hat in einer Aussendung gemeint: „Unter Vortäuschung falscher Tatsachen wurde
die Zustimmung des Bezirkes zu einer Veranstaltung im Rahmen einer Kunstausstell-
ung in der Secession erschlichen, weil weder im Konzessionsansuchen noch bei der
Eignungsfeststellung der Secession für die besagte Ausstellung von einer Gruppen-
sex-Veranstaltung die Rede war“. Fehlt nun die Bewilligung aus dem Grund der Nicht-
igkeit, wird diese aufgrund der Erschleichung unter Vorgabe falscher Tatsachen ent-
zogen oder bleibt die Bewilligung trotz Täuschung bestehen?
20) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Kunstinstallation bis April 2010 bestehen
bleibt?
Man darf auf die Antworten der sozialdemokratischen Stadtregierung gespannt sein. Viel-
leicht rechtfertigt man sich damit, dass der Kabas, der im übrigen nicht der FPÖ sondern
dem BZÖ angehört, seinerzeit auch in einem Puff war.
Gewalt gegen Frauen als Kunst
Erstaunlich ist auch, dass gerade die Sozialdemokraten und die Grünen permanent für
Frauenrechte eintreten. Die selben Personen predigen auch unaufhörlich gegen Gewalt
an Frauen und finden dann nachfolgende Szenarien als Kunst und fördern diese noch
mit öffentlichen Mitteln.

Mehr an Doppelmoral ist zur Zeit nicht zu überbieten. Und nochmals zum Schluss für alle
Leute mit diesem erstaunlichen Kunstverständnis. Gruppensex in Swingerclubs und Sex-
ualpraktiken wie Sado-Maso haben mit Kunst nicht das geringste zu tun.
*****
2010-02-25
Handy ja, Masten nein
Ein Leben ohne Handy wäre heutzutage wohl kaum mehr vorstellbar. Überall wohin man
sieht, sind Leute fleißig am Mobiltelefonieren. Das hat natürlich einen entscheidenden Nach-
teil und zwar in Form von Handymasten, die keiner haben will.
Will keiner in seiner Umgebung haben
Es scheiden sich die Geister, ob durch die Funkwellen die von diesen Masten abgestrahlt
werden, gesundheitliche Schäden entstehen können oder nicht. Darüber gibt es zahlreiche
Gutachten und natürlich ebenso viele Gegengutachten.
Ohne Masten kein Handy
In Spittal an der Drau (Kärnten) wollte ein Mobilfunkanbieter einen Handymasten errichten,
um seinen Kunden eine ausreichende Netzabdeckung zu gewährleisten.
Es ist schon eine erstaunliche Tatsache, dass zwar fast jeder Mensch ein Handy nutzen
will, aber die technische Vorrichtung dafür ablehnt, sowie zum Beispiel die Bürger dieser
Stadt.
Gemeinderat entschied negativ
In Spittal an der Drau trat der Rat der Weisen, in Form des Gemeinderates zusammen und
beschloss einstimmig, gegen die Errichtung dieses besagten Handymasten. Es ist nicht außer-
gewöhnlich, einen negativen Baubescheid zu erhalten.
In diese Situation sind schon zahlreiche Österreicher(innen) gekommen, wenn die Bau-
behörde aus irgendwelchen Gründen, gegen die Errichtung eines Bauwerkes entschieden
hat.
Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren
Für diesen Fall stehen dem Bauherrn in Spe diverse Rechtsmittel in diesem Verwaltungs-
verfahren zur Verfügung, in denen er den ablehnenden Bescheid bekämpfen kann. In der
obersten Instanz wird entweder er oder die Baubehörde das Verfahren gewinnen, bzw.
verlieren.
Strafanzeige
Allerdings was jetzt kommt ist höchst erstaunlich. Der Mobilfunkbetreiber, der den
negativen Bescheid erhalten hatte, zeigte alle Mandatare des Gemeinderates wegen
„Verdachts auf Amtsmissbrauch“ an.
Daraufhin ermittelten Kriminalbeamte fleißig im Spittaler Rathaus und der Staatsanwalt muss
nun prüfen, ob er gegen die Gemeinderatsmitglieder ein Verfahren einleiten wird. Sollte das
tatsächlich passieren, tun sich auch für „Otto Normalverbraucher“ ganz neue Möglich-
keiten auf.
Erstaunliche Zukunftsaussichten
Durch die Verfassung wird gewährleistet, dass vor dem Gesetz Jedermann(frau) gleich ist.
Das heißt in Folge, wenn ein Bürger in Zukunft eine abschlägige Baubewilligung erhält, er
jene Personen anzeigen kann, die diesen negativen Bescheid zu verantworten haben.
Da sehen wir für die Zukunft viel Arbeit auf die Justiz zukommen, sollte auf Grund dieser
erstaunlichen Anzeige tatsächlich ein Verfahren gegen die Mandatare des Spittaler Gemeinde-
rates eingeleitet werden.
Stauni
2009-09-09
Der VwGH-Spezialist
Ein einschlägig vorbestrafter und heroinsüchtiger serbischer Drogendealer, ist mittlerweile
Spezialist für die Bekämpfung gegen Abschiebungsbescheide. Bereits 2008 hatte er erfolg-
reich einen negativen Bescheid aus dem Jahre 2006 beim VwGH bekämpft.
In diesem war es um die Frage gegangen, inwieweit der Aufenthalt des Mannes die öffent-
liche Ordnung oder Sicherheit in Österreich gefährden würde.
Neuer Bescheid
Der Ersatzbescheid des Innenministeriums erfolgte 2009, in dem wiederum gegen den
Serben entschieden wurde. In diesem wurde festgehalten, dass der heroinsüchtige Mann
wegen Erwerbs, Besitzes, Weitergabe und Konsums diverser Drogen zu mehreren Frei-
heitsstrafen rechtskräftig verurteilt wurde.
Auch habe er sich anderer Delikte wie gefährliche Drohung, Körperverletzung und schweren
Raub schuldig gemacht. Selbst mehrfache Haftstrafen konnten den Serben nicht von seinen
Straftaten abhalten.
Keine Prognosebeurteilung ?
Zuletzt wurde er 2006 zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt worden und habe bewiesen,
dass er nicht gewillt sei, sich an die in Österreich geltende Rechtsordnung und Gesetze zu
halten.
Das berührte den Mann nicht sonderlich und er beschritt erneut den Weg zum Verwaltungs
gerichtshof.
Dieser hob den Abschiebungsbescheid mit folgend erstaunlicher Begründung wiederum auf
(2009/22/0107). Zur Klärung müsse eine das Gesamtverhalten des Fremden berücksichtigende
Prognosebeurteilung abgegeben werden, mahnte der VwGH. Die Behörde habe aber eine
solche Prognose nicht erstellt, sondern sich nur mit kursorischen Feststellungen anhand des
Strafregisters begnügt.
Die belangte Behörde habe sich auch in diesem Ersatzbescheid lediglich mit der Anführung
einzelner Delikte begnügt. Es würden jedoch konkrete Feststellungen über das Fehlverhalten
fehlen, welche der letzten Verurteilung zugrunde lagen.
Ein wenig mehr Realitätssinn
Es ist gut das eine Institution wie den Verwaltungsgerichtshof gibt, um gegen behördlichen
Entscheidungen eine noch „hoffentlich objektive“ Rechtsinstanz ansprechen zu können.
Allerdings sollten auch Höchstrichter den Bezug zur Realität nicht aus den Augen verlieren.
Quer durchs StGB
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen kriminellen Ausländer, dessen Straftaten sich
quer durchs Strafgesetzbuch ziehen und wegen deren er auch rechtskräftig abgeurteilt wurde.
Alle diese Fakten waren im Bescheid enthalten und der VwGH war auch in deren Kenntnis.
Es ist daher erstaunlich was dieser dieser Mann noch anstellen muss, um endlich abgeschoben
werden zu können. Das Fehlen einer Prognosebeurteilung kann bei diesem kriminellen Aus-
länder wohl nicht als Grund gelten, ihn in Österreich zu belassen.
Stauni
2009-08-31
Ein Ex-Mitarbeiter packt aus
Erstaunliche Geschäftspraktien hat eine grosse Gebäudereinigungsfirma mit Firmensitz
in Wien, für die Bundeshauptstadt entwickelt.
Der ehemalige Mitarbeiter dieses Unternehmens, Boban D. erzählte uns einiges aus
der Praxis dieser Firma.
Krise auch bei den Hausreinigern
Da die weltweite Wirtschaftskrise auch vor dieser Branche nicht halt machte und die Um-
sätze nach unten gingen, entwickelte man eine neue Geschäftsidee. Zuerst werden
privaten Hausbesitzer von Zinshäusern, ganz unverbindlich Reinigungsdienste angeboten.
Überteuerte Anbote
Die meisten Hausherren lehnen jedoch dieses Angebot ab, weil es erstens überteuert ist
und zweitens sie meist schon jemanden für die Reinigung haben.
Danach tritt Plan „B“ in Aktion.
Spezielle Mitarbeiter der Reinigungsfirma werden beauftragt, jeden noch so nebensäch-
lichen „Mißstand“ in den Privathäusern zu notieren und in der Zentrale zu melden.
Penible Aufzeichnungen
Zu diesen „Mißständen“ gehören z.B. Kleinelektrogeräte die von Mietern in Kellergänge
deponiert werden. Es werden aber auch abgestellte Fahrräder in Hausfluren als „Miß-
stand“ gemeldet.
Selbst nicht sofort entsorgtes Reklamematerial auf Briefkästen, sind sofort der Firmenzen-
trale zu melden. Diese wiederum schreibt die zuständige Hausverwaltung des jeweiligen
Hauses an und informiert über diese „Übelstände“.
KV wird gleich mitgeschickt
Natürlich wird im gleichen Zug ein Kostenvoranschlag für die „Entrümpelung“ angeboten.
Die Hausverwaltungen informieren daraufhin die Besitzer der Häuser. Diese reagieren
meistens erstaunt und sehen sich vor Ort um.
Dabei stellen sie fest, dass es sich um eine masslose Übertreibung handelt, soferne es
überhaupt einen „Übelstand“ gibt, wie z.B. abgestellte Fahrräder von Mietern.
Besitzer lehen meist ab
Meistens werden die Kleinigkeiten von den Besitzern selbst bereinigt und das Anbot der
Reinigungsfirma landet dort wo es hingehört, nämlich im Papierkorb.
Das gefällt dieser Firma natürlich nicht und es tritt daher Plan „C“ in Kraft.
Mafiamethoden
Dieser Schritt hat mit Geschäftstüchtigkeit nichts mehr zu tun, sondern ist bereits kriminell.
Boban D. erzählt uns, dass „Schauplätze“ hergerichtet werden. In der Praxis sieht das so
aus, dass Hausflure absichtlich verunreinigt werden, indem man den Inhalt der Mistkübeln
in diese verstreut.
Aber auch tote Ratten oder Tauben werden wirkungsvoll hingelegt, den man will natürlich
Beweise für einen Übelstand haben. Dann wird die ganze Szenerie noch fotografiert und
in der Firmenzentrale gemeldet.
Anonyme Anzeigen
Anschliessend erfolgt eine „anonyme“ Anzeige beim zuständigen Magistrat. Ob auch
Magistratsbeamte in diese erstaunliche Geschäftsidee verwickelt sind, darüber schweigt
sich Boban D. aus. „Ich habe Euch schon genug gesagt und das Ganze ist nicht ungefähr-
lich für mich“, so D. im O-Ton.
Erstaunliche Feststellungen
Jedenfalls erfolgt ein Lokalaugenschein durch einen Beamten des Magistrates. Dabei wird
erstaunliches festgestellt. In einem Privathaus unmittelbar neben einem grossen Park, sieht
man eine Ratte durch den Lichthof des Hauses laufen.
Anderorts werden einige Taubenfedern und geringfügige Verschmutzung durch Taubenkot
als „sanitärer Übelstand“ geortet. Das nicht hinter jeder „kackenden“ Taube sofort nach-
geräumt werden kann, auf diese Idee kam jener Beamte nicht.
Jagdsaison für Tauben und Ratten
Dafür ortete dieser Beamte auch einen starken Flugverkehr von Tauben über dem Haus.
Da hilft nur eines, Jagdgewehr auspacken und die Tauben abschiessen, denn dann hat
es sich ausgeflogen für die Tauben.
Auch müssten zuerst alle Ratten im Park der Gemeinde Wien getötet werden, denn nur so
kann 100% verhindert werden, dass eine solche den Lichthof des daneben angrenzenden
Hauses passiert.
Amtlicher Bescheid
Nach diesen erstaunlichen „Lokalaugenscheinen“ ergeht dann ein Bescheid an den jeweil-
igen Hausbesitzer, bzw. deren Hausverwaltung, indem zur Beseitigung der Übelstände auf-
gefordert wird.
Laut Boban D. hat er nun die Möglichkeit auf das Anbot der Reinigungsfirma zurückzugreifen.
Macht er davon Gebrauch hat der Spuk ein Ende, wenn nicht, geht das Ganze wieder von
vorne los.
Im Urlaub werden manche Beamte fleissig
Nicht erstaunlich ist, dass sehr viele Bescheide in den Sommermonaten Juli und August
hinausgehen. Das hat nämlich Methode, denn in den Urlaubsmonaten sind die Haus-
besitzer für die Hausverwaltungen meist nicht erreichbar.
HV versuchen Klienten zu schützen
Um ihre Klienten vor eventuell vermeintlichen rechtlichen Folgen zu schützen, entscheiden
sich viele Hausverwaltungen für die Annahme des Anbotes dieser Firma.
Diese Praktik dieses Gebäudereinigungsunternehmen erinnernt uns an eine Glaserfirma,
die vor etlichen Jahren regelmäßig Auslagenscheiben einschlagen liess, um ihre Umsätze
zu erhöhen.
Stauni
2009-08-10
Keine Swingerin
Kein Freundin „nackter Tatsachen“ dürfte jene Steuerprüferin gewesen sein, die in
einem Swingerklub eine Betriebsprüfung durchgeführt hatte.
In einem Swingerklub ist es üblich, einen gewissen Betrag als Eintrittsgeld zu
bezahlen. Von diesem muss der Betreiber 20 Prozent Umsatzsteuer an den Fiskus
abführen.
All Inclusiv
In diesen Klubs werden neben den Möglichkeiten zum Ausleben seiner sexuellen
Neigungen mit Gleichgesinnten, Getränke und Speisen als „Inklusivservice“ angeboten.
Die Verabreichung von Speisen ist normalerweise mit einem Umsatzsteuersatz von
10 Prozent belastet.
Steuerschonend
Das brachte den Klubbetreiber auf eine erstaunliche Idee.
Er rechnete sich den aliquoten Anteil des Eintrittsgeldes heraus, den seine Gäste in Form
von Verzehr seiner angebotenen Speisen „verbrauchten“.
Für diese nicht unerhebliche Summe, lieferte er dann nur 10 Prozent Umsatzsteuer
an das Finanzamt ab.
Der Steuerprüferin, die offensichtlich kein Swinger war, stiess dies sauer auf und
beharrte auf dem Standpunkt, dass in diesem Fall die Haupt- und Nebenleistung
nicht voneinander trennbar wären.
Der Finanzamtsbescheid
Im Bescheid des Finanzamts wurde sinngemäß angeführt, dass für derartige Lokale
die von den Gästen einen Pauschalbeitrag einheben, eine Umsatzsteuer von 20 Prozent
für die gesamte Leistung fällig sei. Anbei war auch eine dementsprechende Steuer-
nachzahlung.
Der Betreiber des Swingerklubs schlug daraufhin den Rechtweg ein, da er diesen
Finanzamtsbescheid nicht akzeptieren wollte.
Der unabhängige Finanzsenat wies die Beschwerde mit einer erstaunlichen Begründung ab.
Frustfressen
Vorrangig bezeichnete der UFS den Besuch eines Swingerklubs als Tätigkeit, die zum
Zweck eines „typischerweise dem Auffinden eines Partners, der kurzfristig zu
Sexualkontakten bereit sei, und andererseits dem sofortigen Umsetzen dieser Sexual-
kontakte“ diene.
So weit so gut, diese Begründung wird auch 100 prozentig zutreffen, allerdings ist die
weitere Ausführung des UFS wirklich erstaunlich.
„Nun möge es zutreffen, dass manche Gäste mangels geeigneter Partner sich auf das
Saunieren oder auf das Einnehmen von Speisen und Getränken beschränken.“ (UFS)
Auf gut Deutsch heisst das, wer keinen Sexualpartner findet beschränkt sich aufs
„Frustfressen“.
Bis zum VwGH
Der Klubbetreiber ging den Rechtsweg weiter und so landete der Fall vor dem
Verwaltungsgerichtshof.
Auch dort hatte er kein Glück, den die Höchstrichter folgten ebenfalls der Rechts-
meinung des UFS, dass man zur sexuellen Betätigung in den Klub gehe. Wegen der
Einheitlichkeit der Leistungen sind 20% USt. fällig.(VwGH 2006/13/0150)
Dumm gelaufen für den Betreiber des Swingerklubs, der es jetzt amtlich hat, dass
für die Ersatzbeschäftigung „Essen“ statt „Swingen“ auch 20 Prozent Umsatz-
steuer zu bezahlen sind.
Stauni
2009-06-07
Falkensteiner expandiert
Die Südtiroler Tourismusgruppe, Falkensteiner Michaeler Tourism Group, mit Sitz in Wien
expandiert in Kroatien.
In Zadar entsteht die außergewöhnlichste und einzigartige Ressortanlage Punta Scala in
Europa.
„Kroatien ist unser Zukunftsland“ sagt Erich Falkensteiner. Wir sind bereits mit dem
Management der Falkensteiner Hotels & Resorts Borik, nahe Zadar, sehr herzlich aufge-
nommen worden. Dass das Projekt Punta Scala sich nun verwirklich lässt, freut mich
persönlich ganz besonders. Dafür bedanke ich mich bei allen, die dies möglich gemacht
haben.“ (Quelle APA-OTS)
Hoffentlich hat Falkensteiner nicht das gleiche Erlebnis wie der Pensionist Josef
Dinhopl, aus Wiener Neustadt.
Ortsbild Steinmole
Das Ehepaar Dinhopel wollte in der Pension einen ruhigen Lebensabend verbringen.
Marija Dinhopl, gebürtige Kroatin (ex Jugoslawien) und ihr Gatte kauften sich zu
diesem Zweck in Kroatien auf der Insel „Dugi Otok“ ein kleines Häuschen direkt am
Meer.
Am Strand vor dem Haus, das man 1996 kaufte, ragte eine Steinmole ins Meer.
Solche Molen sind auf der ganzen Insel zu finden und gehören zum Ortsbild.
Sie dienen zum Anlegen von Booten, zum sonnenbaden oder zur Ausübung von
sonstigen Freizeitaktivitäten.
So sah die Mole im Jahr 1996 aus
Der Pensionist und die Baubehörde
Da die Mole aus losen aufeinander geschütteten Steinen bestand, die immer wieder
abrollten, wollte Josef Dinhopl die Steinmole sanieren. Sein Plan war, diese mit
einer Betonschicht überziehen zu lassen, um eine Festigung zu erzielen.
Dadurch wäre auch die Unfallgefahr die beim Betreten dieser Mole gegeben war,
erheblich vermindert.
Da Dinhopl ein gewissenhafter Mann ist, begab er sich mit seinem Ansinnen, im Jahre
1999, zur zuständigen Behörde und traf dort auf den Beamten Dipl. Ing. Sjaus, seines
Zeichens Referent für Bausachen.
Dieser erklärte das die ganze Angelegenheit kein Problem sei, man benötige dazu aber
einen Bauplan, welchen er auch anfertigen könne.
Gegen die Bezahlung von (nicht zu geringen) Gebühren und den vom Beamten Sjaus ange-
fertigten Bauplan, erhielt Dinhopl den notwendigen Bescheid zur Sanierung der Mole.
Die Arbeiten wurden von einer ortsansässigen, konzessionierten Baufirma durchgeführt.
Nach Abschluss der Bauarbeiten wurde die sanierte Mole durch den Hafenkapitän aus
Sali (Hauptstadt der Insel) besichtigt und für in Ordnung befunden.
Die sanierte Mole im Jahr 1999
Unerwarteter Besuch aus Zadar
Aus heiterem Himmel und völlig unerwartet, tauchten 8(!) Jahre später, also 2007,
Beamte der Bauinspektion Zadar auf und erklärten, dass diese Mole illegal gebaut
wurde. Privatpersonen sei es gesetzlich untersagt, Molen ins Meer zu bauen.
Herr Dinhopl wies den Bescheid aus dem Jahre 1999, mit der Zahl: UP/I-342-24/99-01/37
vor.
Dieser wurde in Zadar, am 24.03.1999 ausgestellt und vom Beamten Dipl. Ing. Milivoy
Maricic unterfertigt und mit einem amtlichen Rundsiegel versehen.
Abgesehen davon, hatte Dinhopel die Mole ja gar nicht gebaut, da diese wie zirka 20
andere in unmittelbarer Umgebung bereits vorhanden war, als er 1996 das Grundstück
samt Haus gekauft hatte.
Er hatte sie lediglich sanieren lassen und dazu auch die notwendige Bewilligung eingeholt.

Steinmolen auf „Dugi Otok“ soweit das Auge reicht
Amtlicher Beischeid ungültig
Die Beamten erklärten kurzerhand, dass der Bescheid wahrscheinlich eine Fälschung sei
und er einem Betrug zum Opfer gefallen ist.
Dinhopl legte uns diesen Bescheid vor. Wir sind zwar keine Experten in Sachen Fälschung,
aber an dieser Bewilligung ist alles dran was eine solche enthalten soll. Von der
Aktenzahl, über die Unterschrift des Beamten bis hin zum Rundsiegel.
Aufgefallen ist uns nur der etwas erstaunliche Text des Bescheides, den wir uns von
kroatisch auf deutsch übersetzen liessen.
Wörtlich übersetzt heisst es darin: „Genehmigung für die Erklärung des Ansuchens
des Herrn Dinhopl, zur Sanierung der Mole aus Stein“.
Erstaunlich ist es auch, dass gegen die/den bescheidaustellenden Beamten, keinerlei
Ermittlungen in Richtung Betrug geführt wurde.
Rechtsmittel zwecklos
Trotz einiger Einsprüche seines kroatischen Anwaltes und zwei Klagen die nie verhandelt
wurden, kam der Abrissbescheid aus Zadar, also von jener Behörde, die die Bewilligung
zur Sanierung erteilt hatte.
Der Amtsschimmel aus Zadar wieherte nich lange, sondern schickte einfach ein Bagger-
schiff und die Steinmole wurde amtlich weggerissen.
Heute klafft dort ein Loch wie nach einem Bombeneinschlag. Alle anderen Molen, sowohl
auf der linken als auch rechten Seite des Grundstückes von Dinhopl, blieben von der
kroatischen Amtsgewalt verschont, obwohl diese sich auch in Privatbesitz befinden.

Nach dem Abriss der Mole, sah es aus wie nach dem Krieg
Utopische Zahlung
Die nächste unangenehme Überraschung flatterte am 06.02.2009, in Form einer Rechnung
ins Hause Dinhopl. Er soll für den amtlichen Abriss, umgerechnet sage und schreibe
150.000,- Euro bezahlen.
Für den Abriss einer Steinmole die er nie gebaut hat, sondern lediglich mit einem
amtlichen Bescheid saniert hatte, soll er die unverschämtem Kosten übernehmen.
Das Geld hat dieser Mann nicht und das dürfte die Behörde auch wissen.
Wenn er nicht bezahlt, kommt sein Haus unter den Hammer. Es entsteht hier unweiger-
lich der Eindruck, das irgendwer am Grundstück des Herrn Dinhopl ein aussergewöhn-
liches Interesse hat.
Österreichische Politiker gesucht
Dinhopel ist schon von Ponzius zu Pilatus gelaufen, jedoch keine Behörde weder in
Kroatien, noch in Österreich haben Interesse daran gezeigt, diesen Mann zu helfen.
Wir wissen, dass auch einige Politiker unser Online-Magazin lesen und ersuchen
den einen oder anderen, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um diesem Ehepaar
zu helfen.
Der Pensionist Josef Dinhopel und seine Frau Marija, stehen unschuldig vor der Zer-
störung ihres Lebensabend, durch erstaunlich undurchsichtige Handlungen in Kroatien.
Stauni
2009-04-04