Polizisten halfen Busfahrer aus Tschechien beim Radwechsel

In der Augustinerstraße im 1. Wiener Gemeindebezirk, halfen gestern zwei Polizisten der Wiener Verkehrsabteilung mit vereinten Kräften, einem tschechischen Busfahrer beim Radwechsel.
Dank der tatkräftigen Unterstützung der beiden Beamten, wurde der Verkehr bei der Albertina nicht all zu lange aufgehalten und der Busfahrer konnte nach 20 Minuten seine Reise fortsetzen. Ein Bravo an die beiden Wiener Polizisten!
E. Weber
2017-11-10
Grüne fordern Tempo 30 für ganz Simmering
Wieder einmal machen die Grünen mit einer Schnapsidee von sich reden. Die Simmeringer
Fraktion fordert tatsächlich die flächendeckende Einführung von Tempo 30-Zonen im 11.
Wiener Gemeindebezirk.
„Statt einem Fleckerlteppich macht es mehr Sinn, in Simmering gleich flächendeckend
Tempo 30 einzuführen“, so der Klubobmann der Grünen Simmering, Herbert Anreitter.
Die Durchführung dieser Idee, würde der Straßenverkehrssicherheit absolut abträglich
sein. Simmering hat bereits in den neuralgischen Verkehrszonen, wie zum Beispiel der
Lorystrasse oder bestimmten Bereichen in Kaiser-Ebersdorf, ausreichend Tempo 30-
Zonen.
Diese werden auch beachtet, da sie eine auffällige Ausnahme bilden. Würde der gesamte
11. Bezirk eine 30er Zone werden, käme mit Sicherheit der Gewohnheits-Teufel zur Gelt-
ung. Das heißt, langsam aber sicher würde das Tempolimit von 30 km/h überschritten
werden und zwar umso mehr man an Fahrtzeit in diesem Bezirk zurücklegt.
Es würde auch niemand einsehen, dass man in einer Landwehrstrasse nur 30 km/h fahren
soll. Der einzige Vorteil läge darin, dass die Polizei mehr abkassieren könnte und aller Wahr-
scheinlichkeit nach dies auch täte. Die einzige Ausnahme einer flächendeckenden Tempo
30-Zone, wären die Hauptverkehrsstrassen. Davon hat Simmering aber nur zwei und
zwar die Simmeringer Hauptstrasse und die Etrichstrasse und auf diesen erreicht man
während des Tages, verkehrsbedingt ohnehin keine 50 km/h.
Behinderung der Öffis
Aber auch die, von den Grünen so geschätzten Öffis wären von einer allgemeine Tempo
30-Regelung betroffen. Diese kämen langsamer voran und die Fahrgäste müssten durch
die langsamere Fahrt, sowie längeren Wartezeiten an den Haltestellen, mehr Zeit einplanen.
Wir stellen zwar immer wieder fest, dass die Grünen sehr realitätsfremd sind, dachten aber
bislang, dass sie die Kunst des Rechnens beherrschen. Der Verkehrssprecher der Grünen
Wien, Gemeinderat Rüdiger Maresch, stellte nämlich folgende Milchmädchenrechnung auf
in dem er behauptete: „Die Durchschnittsgeschwindigkeit der Öffis ist jetzt ja auch nur 35
km/h“. Dadurch wird die Behauptung aufgestellt, dass es bei den öffentlichen Verkehrsmit-
teln keinen Zeitverlust geben werde.
Egal ob diese angegebene Durchschnittsgeschwindigkeit inklusive der Haltestellenaufent-
halte ist oder nicht, erreichen die Öffis laut Maresch nur mehr 35 km/h Durchschnittsge-
schwindigkeit und das bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Die Senkung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, um 40 Prozent, auf 30 km/h hätte
zur Folge, dass die Öffis nur mehr eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 21 km/h er-
reichen würden, da sich der restliche Verkehr ja nicht in Luft auflöst.
Busfahrer mit Fernsteuerung
Aber Maresch setzt noch einen drauf und meint allen Ernstes: „Die Busfahrer sollen künftig
die Ampeln fernsteuern können, sodass sie immer Grün haben und letztlich schneller unter-
wegs sind“. Wie soll das in der Praxis funktionieren?
Nähert sich der Bus einer Ampelkreuzung schaltet der Fahrer diese per Fernsteuerung so-
fort auf Grün. Die Ampel müsste dann sofort wieder auf Rot umschalten, wenn der Bus den
Kreuzungsbereich verlassen hat. Das dadurch entstehende Verkehrschaos können wir uns
lebhaft vorstellen. Wie Maresch auf diese erstaunliche Idee kam und wie eine solche praxis-
gerecht umgesetzt werden soll, wird wohl für immer sein Geheimnis bleiben.
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2011-01-27
(Screen: www.jusline.at)
Weiterlesen unter …..
Diesen Paragrafen der Straßenverkehrsordnung dürfte sich der zuständige Stadt- und Ver-
kehrsplaner nicht durchgelesen habe. Abgesehen in offensichtlicher Unkenntnis der StVO,
wurde im 10. Wiener Gemeindebezirk, in der Laaer Berg Straße , zwischen der Absberggas-
se und der Steudelgasse, eine absolut lebensgefährliche Situation für Radfahrer geschaffen.
6 Wochen Bauzeit für Schilda-Posse
Im oben genannten Straßenstück, wurden in zirka 6-wöchiger Bauzeit, an beiden Rändern
der Fahrbahn, Radwege geschaffen. Dazu wurde einfach die Fahrbahn beiderseitig mit
Bodenmarkierungen beschnitten. Und dass das Ganze noch Unsinn macht, wurden in der
Straßenmitte zusätzliche Verkehrsinseln integriert und Sperrflächen aufgemalt.
Wie anhand der o.a. Fotos unschwer zu erkennen ist, leben Radfahrer welche diesen Rad-
weg benützen absolut lebensgefährlich. Auf Grund der künstlich planlos geschaffenen Situ-
ation, ist es mehrspurigen Fahrzeugen nicht möglich, an einem Radfahrer vorbeizufahren,
ohne den gesetzlich geforderten, seitlichen Sicherheitsabstand einzuhalten.
Fahrstreifenbreite von 2,22 Meter
Größere Fahrzeuge, wie z.B. Busse oder Lkws, müssen teilweise den Radweg mitbenützen,
da die Fahrstreifen über eine erhebliche Strecke sogar nur 2,22 Meter in der Breite aufwei-
sen. Durch diese hirnlose Schaffung der Verkehrssituation, gibt es im besagten Bereich für
Kraftfahrer nur die Möglichkeit hinter einem Radfahrer nachzufahren.
Dadurch wird auch der öffentliche Verkehr schwerstens behindert. Dem Busfahrer bleibt
nur die Möglichkeit hinter dem Radfahrer nachzufahren, oder gesetzeswidrig die Verkehrs-
inseln oder die Sperrflächen zu überfahren, um den Radfahrer zu überholen.
Ein Radfahrer in 5 Stunden
Wir haben an der betreffenden Örtlichkeit einen Beobachter postiert. In sage und schreibe
5 Stunden, konnte ein einziger Radfahrer ausgemacht werden, welcher den Radweg auch
tatsächlich benützte.
Ein Adrenalin-Junkie in 5 Stunden. Tja, Mut kann man nicht kaufen.
Die etwas vorsichtigeren Biker zogen es vor, ihr Rad am Gehweg zu schieben.
Diese erstaunliche Posse könnte sich durchwegs in Schilda abspielen und zeigt auf, wie die
Rote Stadtregierung Steuergeld verschwendet. Zusätzlich wird der öffentliche Verkehr
behindert und die Gesundheit, sowie das Leben von Personen gefährdet.
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2010-09-15
Erstaunlicher Banküberfall
Vor zehn Tagen soll ein älterer Herr in der Wiener Innenstadt, ein Geldinstitut am Kärntner-
ring überfallen haben. Laut Aussage des Bankangestellten sprach ihn der unbekannte und
unmaskierte Mann derart undeutlich an, sodass er das Wort „Pistole“ verstand.
Nachdem er ihm mit den Worten „Und was soll ich jetzt machen?“ antwortete, beschimpfte
ihn der Unbekannte, drehte sich um und verließ die Bank. Erst eine Stunde später beschloss
der Filialleiter, dass das ein versuchter Raub war, und verständigte die Polizei. Eine Groß-
fahndung wurde eingeleitet.
(Fotoquelle: www.oe24.at)
Nach ihm wurde irrtümlich als Bankräuber gefahndet
Das ganze war ein Irrtum
Auf Grund des veröffentlichten Fahndungsfoto war der vermeintliche Bankräuber schnell
ausgeforscht. Allerdings stellte sich nun heraus, dass der 79-jährige Pensionist gar nicht
im Sinn gehabt hatte, das Geldinstitut zu überfallen.
Er wollte den Bankangestellten lediglich nach dem Weg fragen und dieser verstand das
Wort „Pistole“. Na ja, ein älterer Mensch kann durchaus schon etwas unverständlich
sprechen. Auf jeden Fall fühlte sich der Kassier bedroht und löste dadurch eine Polizei-
aktion aus.
Menschen sind bereits übersensibilisiert
Nun dieser Vorfall ist sicher nicht alltäglich, beweist uns aber wie sensibel die Menschen
bereits geworden sind. Kein Wunder bei den an der Tagesordnung stehenden Einbrüche
und Raubüberfälle.
Offene Grenzen ermöglichen jedem Gesindel das ungehinderte Einreisen ins Bundes-
gebiet. Auch wenn sogenannte Gutmenschen die ganze Szenerie gerne herunterspielen
und kriminelle Taten mit Armut rechtfertigen, kann der derzeitige Zustand so nicht
aufrecht erhalten werden.
Maschinenpistole als Reisegepäck
Wie gefährlich offene Grenzen sind beweist ein Vorfall, der heute auf „ooe.orf.at“ zu
lesen ist. Bei einer zufälligen Routinekontrolle eines Busses auf der A8 bei Ort im Inn-
kreis, entdeckten Polizeibeamte eine Maschinenpistole samt Magazin, Munition und
einem Schalldämpfer.
Der Besitzer der Waffe, ein 33-jähriger Serbe und dessen Begleiter, gegen die in Öster-
reich ein Aufenthaltsverbot besteht, waren mit gefälschten Papieren unterwegs. Das
sie mit dieser Waffe nicht auf ein Schützenfest wollten, wird jedem klar sein.
Die einschreitenden Polizisten haben wahrscheinlich viel Glück gehabt, dass es ihnen nicht
wie ihrem Wiener Kollegen in Wien Ottakring erging, der bei einer Verkehrskontrolle von
einem Landsmann der Beiden angeschossen und dabei lebensgefährlich verletzt wurde.
Rückkehr ist eine Frage der Zeit
Beide Männer wurden in Schubhaft genommen und wegen Urkundenfälschung sowie
illegalem Waffenbesitz angezeigt. Sie werden wahrscheinlich eine geringe Haftstrafe
in Österreich absitzen und dann abgeschoben werden.
Es wird vermutlich nur eine Frage eines geringen Zeitraums sein, bis diese dann wieder
nach Österreich einreisen. Dem neuen Abkommen über die Reisefreiheit zwischen Öster-
reich und Serbien sei es gedankt.
Misslungenes Experiment
Lässt man die jüngst vergangene Zeit der offenen Grenzen, in der sich die Kriminalität
explosionsartig vermehrt hat Revue passieren, stellt sich schon die berechtigte Frage wie
lange noch unsere verantwortlichen Politiker, diesem Treiben tatenlos zusehen wollen.
Täglich wird das Eigentum, die Gesundheit und das Leben von in Österreich lebenden
Menschen, sowie die Gesundheit und das Leben von Exekutivbeamten bedroht.
Eigentlich war der Sinn von offenen Grenzen ein ganz ein anderer. Das Experiment Frei-
heit für alle, ist gründlich in die Hose gegangen. Lieber wieder mehrstündige Grenzwarte-
zeiten in Kauf nehmen, als jedem Gesindel eine unkontrollierte Einreise nach Österreich
zu ermöglich.
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2010-02-01
Sicherheitsgurte und Kindersitze
Im § 106 des Kraftfahrzeuggesetzes wird unter anderem die Ausrüstung und Handhabung von
Sicherheitsgurten und Kindersitzen geregelt.
In Österreich besteht Anschnallpflicht für Autofahrer und deren Fahrgäste. Für Kinder
unter einem gewissen Alter und Grösse, schreibt der Gesetzgeber zusätzlich eigene
Kindersitze vor.
Hohe Strafen bei Gesetzesverstoß
Die Nichtverwendung von Sicherheitsgurten kostet 35,- Euro Strafe. Beim Gesetzesverstoß
gegen die Verwendung von Kindersitzen, sind Strafen bis zu 5.000,- Euro vorgesehen.
Zusätzlich gibt es eine Vormerkung in der Führerscheinkartei und beim dritten Verstoß
ist der Führerschein für drei Monate weg.
Wie es scheint, ist dies alles im Sinne der Verkehrssicherheit. Doch der Schein trügt,
denn bei der staatlichen oder kommunalen, bzw. in deren Auftrag handelnden Personen-
beförderung, scheint dem Gesetzgeber die Verkehrssicherheit von Erwachsenen und auch
von Kindern egal zu sein.
Öffis völlig ungesichert
In keinem städtischen Autobus oder Strassenbahn gibt es Sicherheitsgurte oder gar
Kindersitze. Ganz im Gegenteil, dort kann man sich sogar auf einem Stehplatz befördern
lassen.
Diese öffentliche Massenbeförderungsmittel befördern täglich tausende Fahrgäste unge-
sichert.
Völlig ungesicherte Fahrgäste sind bei einem Unfall besonders arg betroffen
Schülertransporte sind da auch ein eigenes Kapitel, dort müssen sich oft zwei Kinder
einen Sitz teilen und das natürlich ungesichert.
Täglich sind städtische Autobusse oder Strassenbahnen in kleinere oder auch größere
Verkehrsunfälle verwickelt, wobei es hier nicht um die Verschuldensfrage geht.
Wer schon eine Notbremsung in Bus oder Bim erlebt hat, wird wissen wovon wir sprechen.
Unlogisches Verhalten des Gesetzgebers
Uns fehlt hier die Logik des Gesetzgebers. Auf der einen Seite im privaten Individual-
verkehr, wird maximale Sicherheit unter Androhung von empfindlichen Strafen gefordert,
während auf der anderen Seite in der öffentlichen Massenpersonenbeförderung nicht der
geringste Wert auf Sicherheit gelegt wird und auch nicht vorhanden ist.
Es ist auch kein logistisches Problem, wie man es gerne vorgibt, denn in Flugzeugen
die ebenfalls tausende Personen täglich befördern, gibt es einen Sicherheitsstandard.
Es werden nur so viele Personen mitgenommen, als auch tatsächlich Sitzplätze vorhanden
sind. Diese sind alle mit Sicherheitsgurten ausgerüstet, obwohl über die Sinnhaftigkeit
eines Gurtes bei einem Absturz diskutiert werden kann. Diese Gurte werden eher bei einer
Notlandung oder Notbremsung ihre Wirkung tun.
Wenn man hier der (Un)logik des Gesetzgebers folgt, kann man zum Schluß kommen, daß
das ganze vorgegebene Sicherheitsdenken nur zur Abzocke der Autofahrer bestimmt ist.
Stauni
2009-02-16