Das Wien Energie-Team dankt für Ihr Vertrauen
Wir haben schon einige Male über die erstaunlichen Verrechnungsmethoden von Wien
Energie berichtet. Aber augenscheinlich hat beim städtischen Energieversorger der
Wahnsinn Methode bekommen, wie dies nachfolgende Rechnung unter Beweis stellt.
Die Rechnung wurde am 11. März 2014 erstellt und die Fälligkeit mit 10. März 2014
festgelegt. Dass in diesem Fall eine termingerechte Einzahlung nicht stattfinden kann,
wird wohl jedermann einleuchten. Tja, auch eine Methode um eventuell Mahnspesen
verrechnen zu können. Da bekommt der Slogan „Das Wien Energie-Team dankt für Ihr
Vertrauen“ eine völlig neue Bedeutung.
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2014-03-23
Geld retour
Unser Beitrag „Erstaunliche Bankgeschäfte“ hat seitens der BAWAG/PSK eine schnelle
Reaktion ausgelöst. Bereits am Folgetag nach Erscheinen unseres Artikels, erhielt Frau
Andrea Urbanek ihr falsch abgebuchtes Geld zurück.
Dieses Mail erreichte uns heute Nachmittag
Sehr geehrter Herr Reder!
Unser Institut bezieht sich auf das mit Ihnen geführte Telefonat vom 20. Jänner 2009 und
Ihrem Artikel „Erstaunliche Bankgeschäfte“:
Zunächst möchten wir Sie darüber informieren, dass die Mitarbeiter der Abteilung HELP-
Center/Ombudstelle direkt vom Vorstand beauftragt sind, Kundenbeschwerden zu beant-
worten bzw. Verbesserungen zu initiieren, weil dort systematisch alle Beschwerden
zusammenlaufen und aufgearbeitet werden. Selbstverständlich sind wir auch beauftragt,
dem Vorstand über die wichtigen Kundenanliegen eines Monats Bericht zu erstatten und
deshalb können wir mitteilen, dass wir Ihre Kritik daher ernst nehmen und in unsere weit-
eren Vorhaben einfließen lassen.
Selbstverständlich haben wir uns sofort nach Ihren Anruf mit Frau Urbanek in Verbindung
gesetzt und uns für die Abwicklung entschuldigt. Die Korrektur am Konto erfolgte bereits
und wir haben die Kundin umgehend darüber informiert.
Wir danken Ihnen für die Informationen, denn nur wenn wir ein entsprechendes Feedback
über verschiedene Dienstleistungen bzw. Abwicklungen erhalten, können wir auch
Verbesserungen initiieren.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte *****
BAWAG PSK Bank für Arbeit und Wirtschaft und
Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft
Help-Center / Ombudsstelle
Quellenstraße 51-55, 1100 Wien
Telefon: 05 99 05 – 24646, internat.: (+43) 5 99 05 – 24646
Telefax: 05 99 05 – 24644, internat.: (+43) 5 99 05 – 24644
E-Mail: help-center@bawagpsk.com
Web: http://www.bawagpsk.com
Unbürokratische Hilfe
Wir freuen uns, dass wir Frau Urbanek so schnell und unbürokratisch helfen konnten.
Allerdings tun sich für uns zwei Fragen auf. Von wo stammen die 1.000,- Euro, die nun
so plötzlich aus dem Bankenhut gezaubert wurden. Gibt es für solche Fälle einen eigenen
Fond?
Unsere zweite Frage lautet, ob der geschädigten Dame auch die Kontoüberziehungszinsen
rückerstattet wurden. Aus dem uns zugesandten Mail ist dies nämlich nicht ersichtlich.
Durch diese erstaunliche Buchung rutschte ihr Konto nämlich ins Minus. Also werte Banker
der BAWAG/PSK-Bank, nicht auf die Gutschreibung der Überziehungszinsen vergessen.
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2010-01-21
Der schlechte Ruf der Banken
Das Banken zur Zeit gerade nicht den besten Ruf genießen ist eine unumstößliche Tatsache.
Viele Anleger haben bei Anlagegeschäften, zu denen ihnen ihr Kundenbetreuer geraten hatte
sehr viel Geld verloren.
Risikogeschäft Girokonto
Gut, Risikogeschäfte mit hoher Renditenerwartung bergen nun einmal die Gefahr, dass
sie schief gehen können. Erstaunlich wird es allerdings, wenn ein Bankkunde auf sein
Girokonto einbezahlt und die Einzahlung als Auszahlung verbucht wird.
Noch erstaunlicher wird es, wenn der Filialleiter der Einzahlungsstelle mehrmals auf diesen
Umstand aufmerksam gemacht wird und nicht reagiert, bzw. den geschädigten Kunden
vertröstet.
Traurige Realität
Sie halten das für einen schlechten Scherz? Mitnichten, dieser Vorfall ereignete sich am
17.Dezember 2009, am Postamt 1100 Wien, Buchengasse 77.
Frau Urbanek vor dem betreffenden Postamt
Frau Andrea Urbanek ist eine treue „Erstaunlich-Leserin“ und hat sich heute mit dem
Wunsch an uns gewandt, diese Geschichte zu veröffentlichen. Diesem Wunsch kommen
wir gerne nach.
Was war passiert?
Frau Urbanek zahlte an dem besagten 17.Dezember, 500,- Euro auf ihr Girokonto ein. Dafür
erhielt sie den unten abgebildeten Beleg, der ihre Einzahlung bestätigt. Der Beleg wurde mit
der Buchungsnummer 000001121 verbucht.
Bestätigung über die Bareinzahlung von 500,- Euro
Als sie Anfangs Jänner 2010 ihren Kontoauszug erhielt, fiel sie aus allen Wolken. Der einge-
zahlte Betrag wurde als Auszahlung, ebenfalls unter der Buchungsnummer 000001121 ver-
bucht. Frau Urbanek erlitt dadurch einen Gesamtschaden von 1.000,- Euro. Jene 500,-
Euro die sie cash einbezahlte, jedoch als 500,- Euro Minus geschrieben wurden.
Einzahlung als Auszahlung verbucht
Sie rief sofort und in der Folge auch mehrmals beim Filialleiter der Zahlstelle an und rekla-
mierte diese Buchung. Dort wurde sie immer wieder mit den Worten „kann nicht möglich
sein“ vertröstet.
Also begab sie sich heute persönlich, in Begleitung ihres Bruders und ihrer Tochter, mit den
Unterlagen ins besagte Postamt, um beim Leiter vorzusprechen. Der war ganz schön er-
staunt, als ihm Frau Urbanek die Belege zeigte.
Statt Klärung gab es Beleidigung
Er versprach ihr den Vorfall zu klären und sie rückzurufen. Der einzige Rückruf der in Folge
kam, war jener des Schalterbeamten, der seinerzeit diese erstaunliche Buchung tätigte. Laut
Aussage von Frau Urbanek lautete seine „Rechtfertigung“ sinngemäß, dass das alles nicht
wahr sei, sie selber schuld ist und wenn sie ihre Angaben nicht zurückziehe, er seinen Job
verliere.
Man hüllt sich in Schweigen
Erstaunliches Kundeservice sagen wir, dass sich dieses Postamt leistet. Aber auch wir kontak-
tierten den Filialleiter telefonisch. Dieser hielt sich sehr knapp und erklärte uns, Frau Urbanek
werde zu gegebener Zeit einen Rückruf erhalten. Mit uns wollte er über diesen Vorfall nicht
sprechen.
Wie funktioniert dort die Buchhaltung?
Jetzt betrachten wir die Sache einmal von der kaufmännischen Seite. Frau Urbanek bezahlt
500,- Euro bar ein. Dieses Geld wird in die Kasse gelegt. „Irrtümlicherweise“, wird der gleiche
Betrag als Auszahlung gebucht, aber nicht ausbezahlt, da die Kundin ja Geld einbezahlt hatte.
Spätestens bei der Kassenkontrolle, die bei jedem Bankschalter nach Kassenschluss durch-
geführt wird, hätte dem kontrollierenden Mitarbeiter auffallen müssen, dass 1.000,- Euro
zuviel in der Kasse sind.
Was passiert mit einem Überstand?
Die Folge wäre ein schriftliches Festhalten des „Überstandes“ gewesen. Damit hätte der
Filialleiter schon beim ersten Anruf von Frau Urbanek in Kenntnis sein müssen und
spätestens beim heutigen persönlichen Erscheinen von ihr, die Sache unverzüglich in
Ordnung bringen müssen.
Stattdessen wird sie von ihm vertröstet und zusätzlich vom Schalterbeamten, der diese
Fehlbuchung getätigt hatte angerufen und am Telefon beleidigt. Wir finden diese Vor-
gangsweise im höchsten Maß erstaunlich und werden dies an die PSK-Generaldirektion
weiterleiten.
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2010-01-19
Diskussionen um Bankgeheimnis
In letzter Zeit wird immer wieder um das Bankgeheimnis in Österreich diskutiert.
Bundeskanzler Werner Faymann und auch andere Spitzenpolitiker, mit Ausnahme
der „Grünen“, versichern stets, daß man das österreichische Bankgeheimnis verteidigen
werde.
Weitergabe von Daten
Es ist den Banken bei Schadenersatz und Strafe verboten, Informationen, die ihnen nur
aufgrund ihrer Geschäftsverbindung mit Kunden zugänglich gemacht worden sind, an
dritte Personen weiterzugeben.
Diese Datenschutzbestimmung treffen ohnehin auf jeden Autofahrerclub oder Mobilfunk-
betreiber zu.
Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen Daten sowieso nicht weiter gegeben werden.
Die Weitergabe von Daten, gelte auch weitgehend gegenüber Behörden, es sei denn
es handle sich um die Auskunftspflicht der Banken in Strafverfahren oder Kontoein-
sichten auf Grund eines richterlichen Beschlußes.
Anfragen aus dem Ausland erfordern in jedem Falle die Inanspruchnahme der österreich-
ischen Rechtshilfe, und sind daher nur über ein österreichisches Gericht möglich.
Die Ahnungslosen in Brüssel
Damit erledigen sich jegliche Scheinattacken aus Brüssel, auf unser ohnehin nicht mehr
vorhandenes Bankgeheimnis.
Gelesen in der Presse, am 02.02.2009
Die EU-Kommission sagt dem Bankgeheimnis den Kampf an. Österreich solle den Steuer-
behörden in anderen Mitgliedsländern künftig umfassend Auskunft über die Geldanlagen
von Ausländern im Inland geben, Inländer dürften mit ihren Konten hingegen weiterhin
anonym bleiben…………
Bezüglich der Inländerkonten die anonym bleiben dürfen, scheint man in Brüssel mehr
zu wissen als hier zu Lande.
Liebe EU-Bürokraten, in Österreich gibt es keine anonymen Inländerkonten. denn
jeder der ein Konto oder Sparbuch eröffnet, muß sich legitimieren.
Generelle Legitimationspflicht
Bis Mitte 2002 gab es für Sparer die volle Anonymität. Zur Eröffnung eines Sparbuchs
reichte ein Losungswort. Seit damals ist jedes Sparkonto identifiziert und der Bank ist
der Inhaber mit Namen und Adresse bekannt. Diese Regelung trifft auch bei Wertpapier-
konten zu. Alle diese gesetzlichen Vorschriften gelten auch für Ausländer.
Zusätzlich gilt für Jedermann(frau) Ausweispflicht bei Einzahlungen auf Konten,
selbst wenn diese auf vorgefertigten Erlagscheinen, wie z.B. Wien Energie, getätigt
werden und der Betrag 999,- Euro übersteigt.
Selbst bei einer Einzahlung auf das eigene identifizierte Konto gilt Legitimationspflicht,
ab einem Einzahlungsbetrag von 15.000,- Euro.
Erstaunlich ist, daß wir auf einmal was verteidigen müssen, daß es ohnehin nicht mehr
gibt, nämlich unser Bankgeheimnis. Dieses ist mit der Abschaffung der anonymen
Sparbücher schon längst gefallen.
Stauni
2009-02-21